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> Theoretische Frage, Alkohol nach THC-MPU
Gast_Auswanderer_*
Beitrag 23.04.2007, 21:07
Beitrag #1





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Hab da mal ne theoretische Frage...
Hab am WE erfahren, dass einer meiner Bekannten endlich auch seine THC-MPU geschafft hat, zwar mit Kursauflage, aber hat schon die Zustimmung der FSST.
Daraus entwickelte sich folgende Diskussion: Da er noch Alkohol trinkt, haben wir überlegt, was passieren würde, wenn er jetzt mit Alkohol eine OWI begehen würde? Wäre er dann Wiederholungstäter, da zweite Owi, allerdings anderes Rauschmittel und damit erneute MPU oder würde er dann als Ersttäter gelten?
Nicht dass er das vorhätte oder riskieren würde, schließlich hat er mit Kursen, Strafe und allem drum und dran auch fast 4000 Eus für die Sache gezahlt. Aber so rein theoretisch wäre diese Frage mal interessant...

Grüße euch, Auswanderer
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Wanderer
Beitrag 23.04.2007, 21:14
Beitrag #2


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Nach meiner Meinung wäre nach einer Alkohol OWI mit THC Vorgeschichte eine neue MPU sehr wahrscheinlich.
Spielt somit keine Rolle mit welcher Droge er sich ein zweites mal erwischen läst ... rein theoretisch betrachtet.

Gruss
Wanderer


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Gruss
Wanderer
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Iceage
Beitrag 23.04.2007, 21:22
Beitrag #3


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und die 2. MPU wird noch schwerer werden zu bestehen als die erste.


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in jedem steckt doch ein kleiner Elch
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Gast_Auswanderer_*
Beitrag 23.04.2007, 21:42
Beitrag #4





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da bin ich mir ja nicht sicher, denn in §13 FeV steht eindeutig:
Zitat
wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß begangen wurden,


Also: think.gif
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Gast_gola_*
Beitrag 23.04.2007, 21:52
Beitrag #5





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Hallo!

Ist es nicht so, dass eine Fahrt im THC-Rausch auch als "Trunkenheitsfahrt" gewertet wird? Ergo müsste in dem von Dir beschriebenen Fall dann auf Wiederholungstäter plädiert werden.

Bin aber auch 'mal gespannt auf die Infos der Spezialisten!

Mir fiele dazu noch eine zusätzliche Frage ein. Zwischen welchen "Mittelchen" wird denn überhaupt differenziert bei einer Trunkenheitsfahrt? Soweit ich mich entsinne, wird hier im Forum unterschieden zwischen Alkohol, THC und den sogenannten "harten Drogen". Aber: soweit ich es verstanden habe, geht es dabei nur um die, sagen wir, Vehemenz der Konsequenz (hurra, ein Reim! rofl1.gif ich weiß, is peinlich schlecht, war aber wirklich unbeabsichtigt... blushing.gif ), nicht aber um den Tatbestand als solchen, der in allen drei Fällen eine "Trunkenheitsfahrt" darstellt...

Stimmt das so?

Liebe Grüße,
Gola
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Mr.T
Beitrag 23.04.2007, 22:02
Beitrag #6


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Zitat (Auswanderer @ 23.04.2007, 22:07) *
wenn er jetzt mit Alkohol eine OWI begehen würde? Wäre er dann Wiederholungstäter, da zweite Owi, allerdings anderes Rauschmittel und damit erneute MPU oder würde er dann als Ersttäter gelten?

Mangels Rechtsgrundlage keine MPU! cool.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_Auswanderer_*
Beitrag 23.04.2007, 22:15
Beitrag #7





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Zitat (Mr.T @ 23.04.2007, 23:02) *
Mangels Rechtsgrundlage

Also hab ich das mit dem § 13 richtig interpretiert. Dieser bezieht sich nur auf wiederholte Alkoholauffälligkeit, nicht auf wiederholte OWI. Oder ist die THC-OWI durch den Entzug bereits getilgt?
Auf jeden war ich am WE im unrecht, ich hatte auch getippt, dass aus jeglicher OWI "Genickbruch" resultiert. Aber war mir nicht sicher...
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Mr.T
Beitrag 23.04.2007, 22:30
Beitrag #8


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Zitat (Auswanderer @ 23.04.2007, 23:15) *
Oder ist die THC-OWI durch den Entzug bereits getilgt?

Nein, die ist nicht getilgt. Die Tilgung erfolgt erst 10 Jahre nach der Neuerteilung. shutup.gif


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Gast_Auswanderer_*
Beitrag 23.04.2007, 23:10
Beitrag #9





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Bei einer THC-MPU wird ja viel Wert auf die Vermeidung von Suchtverlagerung gelegt, da ist das ja eigentlich dann total kontraproduktiv... Aber auch Juristen sind nur Menschen... whistling.gif Nicht dass da FEB-MA jetzt auf dumme Gedanken kommen, aber das is ja so gesehen eine LÜcke...
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Mr.T
Beitrag 23.04.2007, 23:27
Beitrag #10


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Zitat (Auswanderer @ 24.04.2007, 00:10) *
Nicht dass da FEB-MA jetzt auf dumme Gedanken kommen, aber das is ja so gesehen eine LÜcke...

Mit der kommenden Änderung der FeV wird wohl auch diese Lücke geschlossen. rolleyes.gif


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Gast_Auswanderer_*
Beitrag 23.04.2007, 23:45
Beitrag #11





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Zitat (Mr.T @ 24.04.2007, 00:27) *
Mit der kommenden Änderung der FeV wird wohl auch diese Lücke geschlossen. rolleyes.gif

Und wie sieht diese Änderung aus? Um die Gewährleistung richtiger Aussagen dieses Forums zu gewährleisten sollte dieses umgehend darüber informiert werden... whistling.gif
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Mr.T
Beitrag 24.04.2007, 09:40
Beitrag #12


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Zitat (Auswanderer @ 24.04.2007, 00:45) *
Und wie sieht diese Änderung aus?

Genaues weiß ich auch nicht.
Du kannst aber davon ausgehen, dass hier umgehend Infos eingestellt werden, wenn Näheres bekannt wird! wink.gif


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