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> geeignete Schutzhelme laut StVo
Elchfan
Beitrag 17.04.2007, 18:14
Beitrag #1


Neuling


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Was sind eigentlich geeignete Schutzhelme laut StVo? Letztes Jahr hörte man ja viel darüber, dass es ein gewisses TÜV Gutachten gäbe, das Braincaps als nicht geeignete Helme ansieht. Gibt es amtlich anerkannte Gutachten die gewisse Helme als geeignet ausschließen? Eine im letzten Jahr an das Bundesverkehrsministerium gestellte Frage blieb leider ohne Antwort und auch die Polizei konnte mir hier keine Auskunft geben.

Karsten
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El Bestrafo
Beitrag 17.04.2007, 18:19
Beitrag #2


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Schau mal hier und hier


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darkstar
Beitrag 17.04.2007, 18:20
Beitrag #3


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Eher hier.

mfg
darkstar


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El Bestrafo
Beitrag 17.04.2007, 18:24
Beitrag #4


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Zitat (darkstar @ 17.04.2007, 19:20) *
Eher hier.

mfg
darkstar

Wobei dieser Text nicht mehr den aktuellen rechtlichen Bestimmungen entspricht.


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Elchfan
Beitrag 19.04.2007, 19:06
Beitrag #5


Neuling


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Danke erstmal, hat mir aber jetzt nicht wirklich für die Arbeit auf der Strasse weitergeholfen. Dachte das sich nach der Diskussion vom letzten Jahr da mal was getan hätte und evtl das eine oder andere Gutachten mal jemandem vorläge. sad.gif
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blue0711
Beitrag 19.04.2007, 19:11
Beitrag #6


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Da rund um Deutschland das Ganze eher weniger lax gesehen wird, erübrigt sich für mich die Diskussion eh.
Die Grauzone in D ist auf D beschränkt. Was hier grau ist, ist in F, insb. aber I tiefschwarz, sprich verboten.

Btw:
Die Moppedfahrer in den USA schwören auf die ECE-Norm, da ihre eigene Norm miserabel ist.
Warum sollen wir uns die nicht freiwillig als Standard nehmen?

Gruss
kai


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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El Bestrafo
Beitrag 19.04.2007, 19:12
Beitrag #7


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Was magste denn für "die Straße" gewissen??


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Elchfan
Beitrag 19.04.2007, 19:29
Beitrag #8


Neuling


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Das Tragen welcher Helmarten kann ich/man verwarnen und zwar mit entsprechender Begründung wie z.B. aufgrund TÜV- Gutachten etc. . Wenn man keine Möglichkeit hat hier auf irgendwelche "amtlich" gültigen Bestimmungen oder Gutachten hinzuweisen, sehe ich in einer Verwarnung keinen Sinn (soviel mir bekannt ist konnte auch noch keiner dieses ominöse TÜV-Gutachten betreffend Braincaps vorweisen).
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El Bestrafo
Beitrag 19.04.2007, 20:07
Beitrag #9


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Bauarbeiter-, Stahl-, Feuerwehr- oder Fahrradhelme, sind auch mit Kinnriemenbefestigung keine geeigneten Motorradschutzhelme. (OLG Düsseldorf VRS 75, 226).

Angehängte Datei  braincap_schwarz.jpg ( 6.59KB ) Anzahl der Downloads: 42


Gem. des BMVBS sind sog. „Braincaps“ ebenfalls als ungeeignet einzustufen.


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Hans76
Beitrag 28.04.2007, 02:49
Beitrag #10


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Zitat (El Bestrafo @ 19.04.2007, 22:07) *
Gem. des BMVBS sind sog. „Braincaps“ ebenfalls als ungeeignet einzustufen.


Aber Braincaps sind doch als Motorradhelme konzipiert und gebaut worden, soweit ich informiert bin, und wenn ich mich recht erinnere sind ja in Deutschland alle Motorradhelme zulässig, ob sie nun ECE-Prüfnorm haben oder nicht. Liege ich da richtig?

Dass man mit nem Braincap nicht auf die Autobahn fährt und dass die Versicherung ( wahrscheinlich sogar zu recht) Sparenzchen macht, wenn man bei einem Unfall Verletzungen erleidet, die mit einem gscheiten Helm hätten vermieden werden können dürfte ja wohl jedem klar sein.

Aber dürfen wir denn jetzt nur noch geschlossene Helme tragen?
Ich persönlich fahre vor allem sommers auch gerne mal mit nem alten offenen Helm aus den 70er-Jahren, denn unter den ECE-Integrahelmen und wenn Sie noch so neu und teuer sind ist es einfach ein anderes Fahrgefühl und vor allem kirget ma da auch leichter einen Hitzestich sad.gif

Warum darf ich nicht mit nem alten Stahlhelm fahren, anscheinend aber mit nem alten Leder-Motorradhelm, der mich ja wohl noch weniger stützt als ein Stahlhelm?

Ich weiß dass ECE das beste wäre, aber was darf man denn jetzt und was nicht und warum?

Danke schonmal,
Hans
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THOR
Beitrag 28.04.2007, 06:53
Beitrag #11


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Zitat (Elchfan @ 19.04.2007, 20:29) *
Das Tragen welcher Helmarten kann ich/man verwarnen ...
ranting.gif


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Andreas
Beitrag 28.04.2007, 14:19
Beitrag #12


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Zitat (Hans76 @ 28.04.2007, 03:49) *
Warum darf ich nicht mit nem alten Stahlhelm fahren, anscheinend aber mit nem alten Leder-Motorradhelm, der mich ja wohl noch weniger stützt als ein Stahlhelm?


Wie kommst du auf diesen Trichter? think.gif Ein Leder- Motorradhelm (wenn man da überhaupt von einem Helm sprechen kann), hat keinerlei Schutzwirkung ist somit kein Schutzhelm i. S. der StVO.


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Mr.Eierhals
Beitrag 28.04.2007, 15:20
Beitrag #13


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Zitat (Andreas @ 28.04.2007, 15:19) *
Wie kommst du auf diesen Trichter? think.gif Ein Leder- Motorradhelm (wenn man da überhaupt von einem Helm sprechen kann), hat keinerlei Schutzwirkung ist somit kein Schutzhelm i. S. der StVO.


Das ist nicht ganz korrekt. Nach DIN4848, die aufgrund der bisher nicht rechtsverbindlich umgesetzten Regelung der Norm ECE-R22 ist ein "Lederhelm" also einer, der aus einer festen Halbschale und einem Nackenteil aus Leder besteht und erkennbar als Kraftfahrt Schutzhelm, wenn auch gebaut wurde im Sinne der StVO immer noch zulässig. Selbst wenn dieser Helm von "Anno Knips" ist. Allerdings schließe ich jetzt solche "Hurratüten" wie Pickelhaube oder Helme ohne harte Halbschale oben aus.

Jeder police.gif begibt sich auf gefährlich dünnes Eis, wenn er einem Motorradfahrer eine mangelnde Schutzwirkung seines Helmes mit einer Nichterfüllung nach ECE-R22.xx bescheinigen will, da die DIN4848 lediglich ein Aufbauschema liefert und einen Schutz gegen einen Aufprall von 3kg fordert.
Mit Einführung der ECE-R22 wurden gleichzeitig zwei Ausnahmegenehmigungen geschaffen, die das Tragen der Helme nach DIN weiterhin ermöglichen. Ob Braincaps die Anforderungen nach DIN4848 erfüllen ist nicht geklärt, nach ECE-R fallen sie natürlich durch.
Das Gutachten des TÜV Rheinland ist auch ein wenig ungeeignet zur Argumentation, ob Braincaps geeignet sind, da dieses Gutachten aufgrund der Prüfnorm ECE-R 22.03 erstellt wurde und nicht nach der DIN4848...
Aber die ECE-R22 ist in Deutschland bisher nicht rechtsverbindlich....

Deswegen wurde kürzlich in der StVO auch der Passus "amtlich genehmigt" in "geignet" abgeändert.
Verwarnt ein police.gif einen Kradfahrer, weil der einen Helm vom "Oppa" von "Anno Knips" oder etwas Baugleiches (z.B.Cromwell Klassikerhelme) auf dem Kopf hat, so wird dieser VT mit Sicherheit bei einem Einspruch recht bekommen, da dieser Helm als Kraftfahrt Schutzhelm konzipiert wurde und die immer noch gültige DIN4848 erfüllt.

Lieber TE, die Helmproblematik ist eine rechtliche Grauzone, die Dir das Verwarnen sehr schnell einen gewaltigen Papierkrieg und etliche Termine vor Gericht bescheren kann, wenn Du an VT gerätst, die sich mit dieser Materie wirklich auskennen. Wahrscheinlich deswegen wird es bei etlichen Deiner Kollegen toleriert, daß Motorradfahrer mit Braincaps fahren, weil sie eben sich nicht mit einer derartig schwammigen Gesetzeslage auseinandersetzen wollen.
Da gibt es weiß Gott anderes, was man zur Erhöhung der Verkehrssicherheit als police.gif bewerkstelligen kann.


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Andreas
Beitrag 28.04.2007, 19:40
Beitrag #14


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Zitat (Mr.Eierhals @ 28.04.2007, 16:20) *
ist ein "Lederhelm" also einer, der aus einer festen Halbschale und einem Nackenteil aus Leder besteht


Ups, ich ging beim Begriff "Lederhelm" eigentlich von diesen Lederkappen aus Nachkriegszeiten aus. unsure.gif

Zitat
Wahrscheinlich deswegen wird es bei etlichen Deiner Kollegen toleriert, daß Motorradfahrer mit Braincaps fahren, weil sie eben sich nicht mit einer derartig schwammigen Gesetzeslage auseinandersetzen wollen.


Es wundert mich allerdings, dass es zu diesen Braincaps noch keine Gerichtsurteile gibt. Haben die verwarnten Biker alle bezahlt? think.gif


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THOR
Beitrag 28.04.2007, 20:02
Beitrag #15


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Zitat (Andreas @ 28.04.2007, 20:40) *
Es wundert mich allerdings, dass es zu diesen Braincaps noch keine Gerichtsurteile gibt. Haben die verwarnten Biker alle bezahlt? think.gif
Dann hätte m.E. ja auch die Weiterfahrt untersagt werden müßen. So einen Fall hatten wir hier glaub ich noch nicht. Mußt halt noch etwas warten Andreas: Ich werde nicht zahlen. wavey.gif


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Hans76
Beitrag 28.04.2007, 21:09
Beitrag #16


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Zitat
der aus einer festen Halbschale und einem Nackenteil aus Leder besteht und erkennbar als Kraftfahrt Schutzhelm, wenn auch gebaut wurde im Sinne der StVO immer noch zulässig.


Wie schaut das jetzt mit so einem Helm aus :


Würdet Ihr sagen der ist Zulässig?
Sicherlich ist er es nicht nach ECE-Prüfnorm, aber solange die DIN-Norm auch noch legal ist?
Es ist kein Braincap, somit sind ja die Ohren beispielsweise auch verdeckt, was ja die Sache doch nochmal verändet gegenüber den Braincaps.


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Gruß,

Hans76
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Mr.Eierhals
Beitrag 29.04.2007, 03:35
Beitrag #17


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Kommt jetzt darauf an, ob der Hersteller dieser Stahlhelm-Replik das Innenleben dieses Helmes so ausgelegt hat, daß er als "Kraftfahrt Schutzhelm" konzipiert wurde.
Wenn ja, kein Problem.....auch ohne ECE-R 22.xx .

@Andreas, daß man sich eine bessere, lederverstärke Fliegerhaube auf den Kopp setzt und damit rumfährt... Nun ich glaube so blöd ist nun wirklich keiner, um sowas als Helm bezeichnen zu wollen, die Dinger findet man doch echt nun nur noch im Museum....Als Lederhelme werden heutzutage meist die klassischen Halbschalen a la Cromwell oder Uralt Schuberth mit Seiten/Nackenteil und Innenleben aus Echtleder bezeichnet, die ganz alten Modelle, ohne Schale und mit umlaufender "Lederwurst" kennt ja gleich mal keiner mehr. wink.gif


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Hans76
Beitrag 01.05.2007, 15:30
Beitrag #18


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Zitat (Mr.Eierhals @ 29.04.2007, 05:35) *
Als Lederhelme werden heutzutage meist die klassischen Halbschalen a la Cromwell oder Uralt Schuberth mit Seiten/Nackenteil und Innenleben aus Echtleder bezeichnet, die ganz alten Modelle, ohne Schale und mit umlaufender "Lederwurst" kennt ja gleich mal keiner mehr. wink.gif


Und trotzdem frage ich mich, ob so ein Helm ( Halbschale mit Leder-Nackenteil oder vl. sogar noch Lederüberzug) nicht doch noch weniges schützt als ein Stahlhelm mit nem Leder-innenleben.
Ich mein Stahl ist doch einfach massiver als dieses GFK-Zeug von Halbschalenhelmen, oder?
Das ist halt, was ich net ganz verstehe.


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Gruß,

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Deden
Beitrag 02.05.2007, 17:22
Beitrag #19


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U.U. ist das Brechen der Helmschale erwünscht, um auf diese Weise Energie zu vernichten.
Der Stahlhelm soll IMHO hauptsächlich vor Verletzungen durch Kugeln, Granatsplitter etc. schützen.

Wenn ich mit meiner 50jährigen NSU unterwegs bin ist so ein moderner GanzkörperHelm von heute irgendwie Stilbruch. Da bevorzuge ich die alte Römer-Halbschale.

Gruss Deden


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Hans76
Beitrag 04.05.2007, 23:40
Beitrag #20


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Zitat (Deden @ 02.05.2007, 19:22) *
Wenn ich mit meiner 50jährigen NSU unterwegs bin ist so ein moderner GanzkörperHelm von heute irgendwie Stilbruch. Da bevorzuge ich die alte Römer-Halbschale.

Gruss Deden


Da gebe ich dir vollkommen recht. Wenn ich eine Rennmaschine fahren würde würde ich ja auch auf jeden Fall einen GanzkörperHelm tragen. Tue ich auch, wenn ich schnell fahre oder weit.

So nen Oldie fahre ich leider nicht, aber ab und an ne Softchopper oder ne Chopper.
Da mit nem [quote]GanzkörperHelm[code] zu fahren passt einfach nicht und sieht meiner Meinung anch total bes******* aus.

Wenn andere Leute das gerne machen habe ich nichts dagegen, aber ich mag es eben nicht. Und gerade bei niedrigen geschwindigkeiten ( hohe gehen mit nem Halbschale-Helm eh nicht ohne "Unterwassereffekt" in den Augen ) sehe ich nicht ein nen Chopper oder Softchopper mit Integralhelm zu fahren.
In dem fall fahre ich übrigens auch mit nem alten Römer-Helm.
Allerdings überlege ich mir (aus Stil-Gründen) mit nen Big German zuzulegen, wie der auf dem Bild etwa.

Aber an das mit dem Bruch der Halbschale hatte ich garnicht gedacht, stimmt aber, der Bruch würde u.U einiges der Aufprallenergie absorbieren, was ein stahlhelm natürlich nicht würde.


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Gruß,

Hans76
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Hans76
Beitrag 10.05.2007, 01:10
Beitrag #21


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Ich habe gestern eine Interessante "Nachricht gehört". Mir wurde gesagt, dass wohl jemand mit Braincap unterwegs war (anscheinend ohne Prüfnorm) und dummerweiße 40€ (, oder waren es 30?, nicht ganz sicher, jedenfalls n batzen) zahlen durfte wegen Fahren ohne Helm.

Begründung der Helm habe keine Prüfnorm und Helme ohne Prüfnorm seien nicht mehr erlaubt, so erklärte mir die nette junge Dame beim Louis die Sache. Ich hab ihr dann versucht zu erklären, dass Helme ohne ECE-Prüfnorm, die nach DIN 4848 gebaut wurden immernoch genauso erlaubt sind. Daraufhin zeigte sie mir einen Aufnäher, wo das Zeuchen der ECE-Prüfnorm 23-05 (oder 22-05 oder sowas, jedenfalls ECE-Prüfnorm) drauf war und meinte, das sei die einzige Norm, die noch erlaubt sei. Jetzt bin ich verwirrt. Gab es da neulich eine Gesetzesänderung oder war die Frau einfach nur schlecht informiert?

Wie ist denn der aktuelle Stand?
Woran erkenne ich die DIN-Norm?
Haben Braincaps echt noch nichtmal eine DIN-Norm?


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Gruß,

Hans76
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ts1
Beitrag 10.05.2007, 09:00
Beitrag #22


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Zitat (Hans76 @ 10.05.2007, 02:10) *
Wie ist denn der aktuelle Stand?
StVO §21a spricht von "geeigneten" Schutzhelm. Geeignet ist nicht näher definiert. Ein verbindliches BGH-Urteil existiert nicht. Da kann die Verkäuferin viel schwafeln...


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MfG Thomas
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Mr.Eierhals
Beitrag 11.05.2007, 21:50
Beitrag #23


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Siehe oben, nur das die Braincaps eben bei der DIN4848 auch eher schlechte Karten gehabt hätten...

Was anderes ist eben ein klassischer Halbschalen Helm. Eben sowas wie die alten Cromwell Teile. Eindeutig als "Kraftfahrt Schutzhelm" gebaut, teilweise sogar nach der DIN4848 getestet und eben deswegen immer noch in Deutschland zulässig.

Schlußendlich soll einfach jeder für sich entscheiden, was er sich für eine Mütze aufsetzt, jeder sollte seine persönlichen Prioritäten setzen. Wer sich mit einer Hurratüte (Braincap) auf die Karre setzt, der sollte aber auf jeden Fall einen unterschriebenen und ausgefüllten Organspendeausweis mitführen...


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Hans76
Beitrag 24.05.2007, 14:31
Beitrag #24


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Zitat (Mr.Eierhals @ 11.05.2007, 23:50) *
Siehe oben, nur das die Braincaps eben bei der DIN4848 auch eher schlechte Karten gehabt hätten...

Was anderes ist eben ein klassischer Halbschalen Helm. Eben sowas wie die alten Cromwell Teile. Eindeutig als "Kraftfahrt Schutzhelm" gebaut, teilweise sogar nach der DIN4848 getestet und eben deswegen immer noch in Deutschland zulässig.


"Kraftfahrt Schutzhelm", genau, da habe ich nämlich jetzt doch nochmal eine Frage, die damals 1988 so vielleicht noch garnicht aufkam, als das Gesetz entworfen wurde, sich aber heute schon stellt meiner Meinung nach.

In STVO §21a steht :
Zitat
(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.


geeigneter Schutzhelm heißt ja nicht ausschließlich DIN- oder ECE-geprüft, oder?
Ein Helm, der als "Kraftfahrt Schutzhelm" konzipiert ist ist ja auch ein geeigneter Schutzhelm.
Und ich denke heute in der Globalisierten Welt stllt sich die Frage nach Prüfnormen erst recht.
Zitat
Worldwide, many countries have defined their own sets of standards that are used to judge the effectiveness of a motorcycle helmet in an accident, and define the minimal acceptable standard thereof. Among them are:

* AS 1698 (Australia)
* CSA CAN3-D230-M85 (Canada)
* JIS T8133 (Japan)
* NZ 5430 (New Zealand)
* ECE 22.05 (Europe)
* BS 6658:1985 (UK)
* DOT FMVSS 218 (USA)


Demnach ist also meiner Meinung nach ein DOT-geprüfter oder AS1698-geprüfter Helm ja wohl ebenso, solange er als Motorradhelm konzipiert ist ein "geeigneter Helm", oder etwa nicht?
Bis jetzt habe ich noch in keinem Paragraphen gelesen, dass geeigneter Schutzhelm sich ausschließlich auf DIN- und ECE-geprüfte Helme bezieht. Klar, dass wir in Deutschland hauptsächlich von den beiden ich sage mal nationalen Prüfnormen ausgehen, aber es gibt ja noch wesentlich mehr Prüfnormen.

Was meint ihr dazu ?


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Hans76
Beitrag 04.06.2007, 15:48
Beitrag #25


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kann mir da niemand weiterhelfen ???


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ts1
Beitrag 04.06.2007, 16:11
Beitrag #26


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Wie bereits gesagt, gibt es eine Grauzone.
Die neueste Norm ECE 22-05 ist natürlich unproblematisch.
Die entsprechende (ältere) DIN-Norm ist auch genau zu dem Zweck entworfen worden, die Geeignetheit eines Helmes für deutsche Oberstübchen zu verifizieren. Solange die nicht für ungültig erklärt wird...
Nach dem Wortlaut des Gesetzes trifft das imo auch für entsprechende ausländische Normen zu, denn so sehr unterscheiden sich Verkehrsgefahren und Physiognomie zwischen den meisten Industriestaaten auch nicht.

Mit einem traditionell gewickelten Turban war schon mal jemand in Deutschland vor Gericht erfolgreich, aber nur weil ihm die Helmpflicht erlassen wurde, der Turban gilt weiterhin nicht als geeigneter Motorradschutzhelm.

Klar und knallhart geregelt ist es in Italien: Entweder ECE-Norm oder es kann sogar das Mopped beschlagnahmt werden.

Seien wir froh, daß wir in der EG (auch die Eidgenossen tolerieren sehr wohlwollend unsere technischen Standards) nicht bei jeder grenzüberschreitenden Tour mehrere Helme je nach Staat mitnehmen müssen, sondern der einigermaßen hohe ECE-Standard überall reicht.


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MfG Thomas
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sfera-haiza
Beitrag 28.10.2008, 09:53
Beitrag #27


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Ich will mal wieder das Thema aufleben lassen und nach einem neuerem Erkenntnissstand fragen ob sich da inzwischen was tat.

Undzwar habe ich mir ebenfalls einen Stahlhelm gekauft:
Links zu 2 Bildern:
http://www.egun.de/market/uploaded/1975545_48f9fecdb67ca.jpg
http://www.egun.de/market/uploaded/1975545...f9fecdb787b.jpg

Ich habe jetzt mehrfacht dazu hier gelsen und eine Frage stellt sich mir :

Was macht einen Stahlhelm zum ungeeignetem Helm und was lässt dagegen das Braincap besser darstehen? Weil dort eine Zweckmäßigkeit nur vorliegt?

Ich will jetzt das ganze mal weiterdurchspielen und sagen was ist wenn ich unter den Stahlmantel ein Braincap einarbeite bzw Änderungen durchführe?
Was ist es nun?

Über die Zweckmäßigkeit will ich hier jetzt ebenfalls nicht diskutieren da es sich hier auch nicht um den Einsatz auf einem Motorrad handelt.
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Andreas
Beitrag 28.10.2008, 10:00
Beitrag #28


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Zitat (sfera-haiza @ 28.10.2008, 09:53) *
Ich will mal wieder das Thema aufleben lassen und nach einem neuerem Erkenntnissstand fragen ob sich da inzwischen was tat.


Es hat sich nichts geändert, ein Stahlhelm ist kein zulässiger Schutzhelm i. S. der StVO.


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blue0711
Beitrag 28.10.2008, 10:03
Beitrag #29


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a) Wenn Du selber am Helm rumbastelst, entfällt sowieso jede bis dahin eventuell bestehende Prüfung und der Helm wird alleine deswegen wohl schon als ungeeignet eingestuft.
b) Wenns nicht um Motorradhelme geht, was soll die Frage dann hier think.gif
In diesem Thread geht es ja gerade um die Geeignetheit als Motorrad-Schutzhelm.

Ansonsten hat sich mWn. nichts an den Gegegbenheiten geändert.


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sfera-haiza
Beitrag 28.10.2008, 10:08
Beitrag #30


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Moment, was muss ein Helm mitbringen damit er als geeignet gilt?
Hersteller kann doch jeder X beliebige sein der in Japan ne Firma hat und einen Helm presst und darf das Ding doch hier als Braincap vertreiben oder nicht?
Warum sollte es nun nicht zulässig sein wenn man einen eigenen Schutzhelm macht? Oder müsste man ihn dann einfach begutachten lassen vom TÜV oder so?
Das würde mich an der Stelle interessieren.

Naja wegen der Motorradhelmsache ,.... man kann es ja drunter laufen lassen, wobei es hier eher um Kleinkrafträder bis 50ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50km/h geht.
Aber da gibts doch auch keine Unterschiede zum Motorradhelm in den Auflagen oder etwa doch?
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AMenge
Beitrag 28.10.2008, 10:44
Beitrag #31


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Zitat (sfera-haiza @ 28.10.2008, 10:08) *
Hersteller kann doch jeder X beliebige sein der in Japan ne Firma hat und einen Helm presst und darf das Ding doch hier als Braincap vertreiben oder nicht?

Wenn es es den entsprechenden Prüfungen unterzogen hat, dann darf er das.

Zitat
Warum sollte es nun nicht zulässig sein wenn man einen eigenen Schutzhelm macht? Oder müsste man ihn dann einfach begutachten lassen vom TÜV oder so?

Der wird nicht nur begutachtet, der wird sogar geprüft. Und um festzustellen, was ein Helm aushält, wird auch mal der eine oder andere Helm bis über seine Grenzen hinaus belastet - sprich die Dinger gehen bei der Prüfung kaputt. Du müsstest also nicht nur einen Helm basteln sondern viele. Und dazu musst du nachweisen, dass du eine gleichbleibende Qualität herstelst und die nicht von deiner Tagesform abhängt.

Was ist eigentlich so schlimm an nem vernünftigen und geprüften Helm?
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sfera-haiza
Beitrag 28.10.2008, 11:05
Beitrag #32


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Ich hab ja einen guten nur mal zum um die Ecke fahren halt zum Spaß der Optik.
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AMenge
Beitrag 28.10.2008, 11:08
Beitrag #33


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Zitat (sfera-haiza @ 28.10.2008, 11:05) *
Ich hab ja einen guten nur mal zum um die Ecke fahren halt zum Spaß der Optik.

Tut mir leid, diesen "Satz" verstehe ich nicht.
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sfera-haiza
Beitrag 28.10.2008, 17:51
Beitrag #34


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Tut mir leid , war gerade aufm Sprum weg vom PC und das textete ich in der Eile.

Ich meine ich habe schon einen richtigen Helm. Er soll eher für ne Testfahrt oder die Fahrt um die Ecke zum einkaufen gut sein das Stahlhelm.
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AMenge
Beitrag 29.10.2008, 08:55
Beitrag #35


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Zitat (sfera-haiza @ 28.10.2008, 17:51) *
Ich meine ich habe schon einen richtigen Helm. Er soll eher für ne Testfahrt oder die Fahrt um die Ecke zum einkaufen gut sein das Stahlhelm.

Hm...jetzt verstehe ich den Satz zwar semantisch aber nicht inhaltlich. Ich habe auch nen guten Helm und wüsste daher nicht, warum ich mir noch einen vollkommen untauglichen Helm zulegen sollte. Aber bitte, jedem das seine. Eine Zulasung hat ein Stahlhelm jedenfalls nicht und das aus gutem Grund. Oder traust du einem Stahlhelm eine besonders schlagdämpfende Wirkung zu?
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Elchfan
Beitrag 29.10.2008, 19:10
Beitrag #36


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Schaut euch doch einfach mal Feuerwehrhelme der neuesten Generation an (Draeger, etc.). Feuerwehrhelme sind lt. Gesetz nicht als Motorradhelme geeignet. Wenn der Gesetzgeber also solche Helme aufgrund der zu zu geringen Schutzwirkung nicht zulässt, muss man eigentlich davon ausgehen, das jeder Helm, der Ohren, unteren Hinterkopfbereich mit Nacken nicht bedeckt (der Feuerwehrhelm deckt diese Kopfpartien mit ab), nicht geeignet ist, es sei denn er hätte eine ECE Norm (wird so ein Helm nie bekommen). Auskunft des Verkehrsdienstes der Polizei Frankfurt - nur ECE-Norm.

Gruß

Karsten
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blue0711
Beitrag 29.10.2008, 19:44
Beitrag #37


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Die Abdeckung macht doch nicht alleine die Schutzwirkung aus.

Es sind einfach völlig unterschiedliche Schutzszenarien, die Motorradhelme und zB. Feuerwehrhelme abdecken. Das jeweilige Szenario ist komplex und lässt sich nicht mit einzelnen Schutzwirkungen beschreiben.


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Eagle
Beitrag 29.10.2008, 21:17
Beitrag #38


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thread.gif Zum Braincap; ja ich habe ein Schreiben des BMVBS aus dem hervorgeht dass der Braincap kein geeigneter Helm ist; ebenso habe ich das Gutachten des TÜV Rheinland, der in seinen Ausführungen zum gleichen Ergebnis kommt.

Gleichfalls hat die Rechtsabteilung meiner Dienststelle meine Auffassung bestätigt dass es sich bei den Braincaps um Helme handelt die keine ausreichende Schutzwirkung bieten und deshalb nach § 21 a/2 StVO nicht geeignet sind.

Komischerweise zahlt jeder Kradfahrer der einen Braincap trägt seine 15 Euros; danach fährt er nicht mehr weiter sondern muss sich einen anderen Helm beschaffen, auch dies nimmt er klaglos entgegen (denn sie wissen was sie tun whistling.gif ).

Mit ist auch kein Fall bekannt dass ein solcher "bestrafter" Kradfahrer vor Gericht gezogen ist um über die Maßnahmen ein Urteil zu fällen zu lassen.


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Elchfan
Beitrag 29.10.2008, 21:35
Beitrag #39


Neuling


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Kannst du mir das Schreiben des BMVBS und das Gutachten schicken??

Gruß

Karsten
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Mr.Eierhals
Beitrag 31.10.2008, 23:42
Beitrag #40


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@Elchfan

Irgendwie kommt es mir so vor, als wenn Du und andere police.gif immer noch der Meinung seid, daß man unbedingt verwarnen muß, auch wenn es keinerlei Rechtsgrundlage gibt...

Benutz mal Tante Google oder die Suchfunktion im VP. Das Gutachten ist sogar einst von mir mal verlinkt gewesen.

Allerdings gelten immer noch bei den Helmen die Ausführungen vom vorigen Jahr und wie gehabt...ein geeigneter Schutzhelm muß die ECE-R 22.xx in Deutschland nicht erfüllen.
Das absolute Minimum ist in Deutschland immer noch die DIN4848, allerdings bezieht sich das Gutachten des TÜV Rheinland auf eine Prüfung des Braincaps nach ECE-R22....

Merkst Du wo der Hase im Pfeffer liegt?
Das Gutachten ist derzeit das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist, weil die ECR-R 22.xx in Deutschland eben immer noch nicht rechtsverbindlich umgesetzt wurde.Weil diese Norm nicht gefordert wird, sondern ein geeigneter Helm

Es gibt wie gehabt immer noch eine Grauzone in Deutschland, in der STVO wurde eine "amtlich genehmigte" in "geeignete" Bauart der Helme aufgrund dieser Problematik umgewandelt. Die amtliche Genehmigung und deren Fallstricke hatte der Betreiber des VP sogar einmal in mühevoller Kleinarbeit herausgestellt und mit der Umwandlung in "geeignet" wurde der Rechtsgrundlage für die Verwarnfreudigkeit einiger police.gif noch mehr der Boden entzogen.

Auch das Schreiben des Ministeriums ist kein Persilschein, denn die Rechtsauffassung dieses Ministeriums ist nicht in der Gesetzgebung verankert und daher rein rechtlich betrachtet, auch bloß ein Standpunkt.

Überspitzt könnte man Formulieren: Geeignet liegt immer im Auge des Betrachters.

Wo es keine Rechtsgrundlage, sprich fehlende klar ausformulierte und definierte Forderung des Gesetzgebers nach einer zu erfüllenden Norm gibt und man lediglich von einem geeigneten Helm spricht, so kann der TÜV zwar ein tolles Gutachten nach den neuesten Normen erstellen und alles andere durchfallen lassen, Aber Recht und Gesetz wird es dadurch eben immer noch nicht und der Gesetzgeber ist nun dran, diese Erkenntnisse auch umzusetzen.

Abgesehen davon kann aber dieser durchgefallene Helm immer noch die einst gültige nationale Vorgänger-Norm DIN4848 erfüllen und selbst die Schale eines Braincaps hält ein 3KG Fallgewicht aus 1m Höhe zuverlässig auf. Daran ändert ein Schreiben eines Ministeriums auch nichts und wie heißt es so schön? Papier ist geduldig...

Also doch nix mit verwarnen? Man kann es ja doch versuchen...und alle die die 15€ zahlen machen dies auch bloß, weil sie keine Lust auf einen ellenlangen Rechtsstreit haben. Die 15€ sind nun mal, wenn man den Aufwand und den Zeitfaktor eines Rechtsstreites bedenkt und dies in die Relation zu den 15€ setzt, einfach diesen Ärger nicht wert.

Meine Meinung dazu ist immer noch: Es muß doch jeder selber wissen, was er sich auf den Kopf setzt. Nicht mehr und nicht weniger. Wer ein Braincap meint aufsetzen zu müssen, der kann auch einen Organspende Ausweis in der Tasche haben.

Aber nur für Dich und alle "Verwarnfreudigen" mal ein kleiner Tip.... Wenn man so heiß aufs Verwarnen ist, dann sucht euch lieber die VT aus, die mit 50+ durch eine Straßenbahn-Haltestelle pflastern, wo gerade Fahrgäste in Fahrbahnmittellage aus und einsteigen. Oder Schul und andere warnblinkende Busse, die munter selbst von Polizeiautos mit Feuerwerk überholt werden....Letzte Woche mindestens 20 derartige Kandidaten gesehen und mittlerweile interessieren die noch nicht mal mehr vorgeschaltete Schlafampeln.

Der Chopperfahrer mit seinem Braincap dagegen wird wohl kaum durch Raserei auffallen, eher durch den Wohlklang der 105dB Tüten seiner alten Harley....

Und da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen immer noch nicht geändert haben, es in deutschland einfach keine vom Gesetz her zu erfüllende Norm gibt und lediglich Stahlhelme etc.pp. eindeutig als ungeeignet aufgeführt werden, dreht sich die Diskussion hier einfach nur im Kreis.


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Tnixm
Beitrag 01.11.2008, 08:25
Beitrag #41


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was steht eigentlich in der DIN 4848 genau drin ?

konnte die auch nach langem googeln nicht finden.


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Eagle
Beitrag 05.11.2008, 17:10
Beitrag #42


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Zitat (Mr.Eierhals @ 31.10.2008, 23:42) *
Irgendwie kommt es mir so vor, als wenn Du und andere police.gif immer noch der Meinung seid, daß man unbedingt verwarnen muß, auch wenn es keinerlei Rechtsgrundlage gibt...

Aber nur für Dich und alle "Verwarnfreudigen" mal ein kleiner Tip.... Wenn man so heiß aufs Verwarnen ist, dann sucht euch lieber die VT aus, die mit 50+ durch eine Straßenbahn-Haltestelle pflastern, wo gerade Fahrgäste in Fahrbahnmittellage aus und einsteigen. Oder Schul und andere warnblinkende Busse, die munter selbst von Polizeiautos mit Feuerwerk überholt werden....Letzte Woche mindestens 20 derartige Kandidaten gesehen und mittlerweile interessieren die noch nicht mal mehr vorgeschaltete Schlafampeln.


@ Mr. Eierhals
Man kann es so oder auch anders halten, das Gesetz sagt geeignet und dieser Helm ist es einfach nicht. Punkt.

Deine weiteren Ausführungen sind genauso wie wir es als police.gif oft genug hören müssen und zwar von solchen Personen die es partout nicht einsehen wollen für etwas zu bezahlen und dann meinen: warum fangt ihr nicht die "richtigen" Verbrecher!! ranting.gif
Diesen Satz oder Aussage kann ich absolut nicht mehr abhaben!!

Wenn du dich vielleicht mal erinnerst hättest wäre dir ein Urteil des OLG Düsseldorf (5 Ss Owi 54/88-60/88) bekannt indem die Aussage ist dass Helm nicht gleich Helm ist (und da ging es um einen Braincap)

Ich weiß nicht ob du als Motorradfahrer ein Problem mit den police.gif hast aber so kommt deine Aussage zumindest bei mir rüber und über den "Wohlklang" ob es denn einer ist, kann man sich auch unterhalten whistling.gif .


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Mr.Eierhals
Beitrag 06.11.2008, 06:24
Beitrag #43


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Ich habe kein Problem mit der Polizei, nur bin ich eben nicht bereit, wider besseren Wissens mir Halbwahrheiten als: "Das Ist Gesetz und Basta..." verkaufen zu lassen.-Weil es wie überall im Leben gerade hier eben nicht so eindeutig ist.

Vornweg...Ich bin für das Tragen der Helme und ja, ich habe eine klassische Halbschale auf, nein kein Braincap, sondern etwas in der Art "Kasko-Schüssel"....so wie auf dem Bild weiter unten und eindeutig als "Kraftfahrer Schutzhelm nach DIN 4848" gebaut. Ich hasse Aquarien(Integralhelme) und für mich spielt das Gewicht eines Helmes eine entscheidende Rolle, nachdem ich einen Halswirbelbruch durch einen ~1,65Kg schweren Helm der die ECE Norm erfüllt hatte, und seither tüchtige Kopfschmerzen bei solch schweren "Pudelmützen" nach 10km Fahrt beschert bekam.

Also habe ich brav meine "Kasko-Schüssel" auf dem Kopf....
Bloß, dieser 750g leichte Helm (ein Traum!!) wird auch in einer Tour bemosert und hat schon zu ellenlangen Diskussionen geführt und ich habe einfach was gegen eine Selbstherrlichkeit seitens diverser police.gif Beamter, die meinen, ein Passus in der aktuellen Gesetzgebung ,welcher lediglich einen "geeigneten" Schutzhelm fordert mit der ECE-R22.xx gleichsetzen zu müssen. Diese Meinung mit Recht und Gesetz gleichzusetzen und einem dafür ein Verwarngeld von 15€ aufs Auge zu drücken und die Weiterfahrt gar zu verbieten. (Dann spätestens ist übrigens die Zeit für meine "Geheimwaffe".....Der amtlichen Befreiung, die mich aus medizinischen Gründen vom Tragen des Helmes entbindet, Ursache siehe oben.)

Mit welchem Recht wird das eigentlich versucht, frage ich mich?!?

Wo vom Gesetzgeber keine Norm gefordert wird, kann zur Buß/Verwarngeld-Begründung auch keine herangezogen werden. Es ist eine Gesetzeslücke und wie heißt es so schön? "nulla poena sine lege" - Keine Strafe ohne vorheriges Gesetz- und außerdem "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Beschuldigten.

Der Bezug auf eine Norm erfolgte ein einziges Mal. Im Februar 1970 wurde in Deutschland die "Kraftfahrer-Schutzhelm Normung nach DIN 4848" eingeführt. Diese DIN wiederum existierte jedoch schon in den 50ér Jahren und das nachfolgende Bild verdeutlicht dies und die prinzipiellen Konstruktionsmerkmale des Kraftfahrt Schutzhelmes nach DIN4848 auch.



In der DIN 4848 ist eine Abdeckung von Nacken- und Ohrenbereich nicht zwingend vorgeschrieben (Punkt 4.2.2.: "... Der Helm kann mit einem Ohren- und/oder Nackenschutz versehen sein. ...")

Jetzt ein Gedankenspiel...
Retouschiert man in Gedanken bei obenstehendem Bild den Leder Nackenbereich und die Leder-Abdeckung der Ohren weg....was haben wir dann, wenn man damals Wiege und Tragbänder meist aus Leder, Polsterung aus Filz, heutzutage als Kombinationselement eines Hartschaumes ausführt? bzw die Wiege und Tragbänder sogar vorhanden und unter der Schale gar Styropor in der Polsterung zu finden sind?

Nimmt man diese Norm nun als Bezug würde selbst ein Braincap, so es stoßdämpfende Inneneinrichtungen besitzt, dieser Norm entsprechen, wenn auch grenzwertig.

Jedoch hat dieses Braincap keinerlei Chance auf ein Bestehen der Prüfungen nach dem Gutachten des TÜV Rheinland nach ECE-R22.xx. Logisch. Jedoch hat der TÜV eben nicht nach DIN geprüft und diese ist nun mal in Deutschland immer noch geltendes Recht. Inwieweit es da bestanden hätte kann keiner nennen, wesentliche Konstruktionsmerkmale der Braincaps entsprechen aber der DIN4848....nur hat es eben keiner für nötig gehalten, nach diesem Kriterium zu prüfen. Auch in dem Urteil ist diesem Umstand nicht Beachtung geschenkt worden, die Eignung nach DIN wurde schlichtweg vergessen und andere Gerichte würden möglicherweise bei Beachtung dieses Umstandes andere Urteile fällen.

So und nun werfe ich den Ball zurück und würde @Eagle um Gegenargumente eines rechtlichen Bezuges auf die ECE-R22.xx zur aktuellen Gesetzeslage bitten wollen. Um die rechtlich haltbare Begründung, warum mein, der DIN 4848 entsprechende Schutzhelm, dessen Konstruktionsmerkmale dem obenstehenden Bild entsprechen, welcher jedoch keinesfalls die ECE-R 22.xx erfüllt, ein Verwarngeld weges Nichttragens des Helmes nach sich ziehen soll? Welcher Rechtsbezug zum Verbot der Weiterfahrt besteht, wenn ich doch einen Helm besitze, der die immer noch gültige Deutsche Norm erfüllt wohingegen die ECE-R22.xx bis heute nicht eindeutig in nationales Recht überführt wurde.
Ein Helm, der aufgrund der "Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481) auch nach dem 31.12.1992 im Straßenverkehr aufgesetzt werden durfte, auch wenn er nicht der amtlich genehmigten Bauweise nach ECE-R22.xx entsprach-welche ja damals in der STVO gefordert, mit den Ausnahmeverordnungen jedoch ad absurdum geführt wurde.

Warum hat man eigentlich auf Seiten des Gesetzgebers diese "amtlich genehmigte Bauweise" fallen lassen und spricht nun von "geeigneten" Helmen? Warum hat der Gesetzgeber nicht , wie in anderen europäischen Ländern auch, die ECE-R22.xx als rechtsverbindliche Norm genannt?

Ach ja und für alle die sich jetzt fragen, wieso es einen Unterschied zwischen DIN und ECE-R in Bezug auf die rechtliche Relevanz geben soll....Es gibt den Normenvertrag.

Am 5. Juni 1975 unterzeichneten das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. und die Bundesrepublik Deutschland den Normenvertrag. Mit dem Normenvertrag erkennt die Bundesrepublik das DIN als einzige nationale Normungsorganisation an...

In diesem Sinne, es ist manches zwischen Schwarz und Weiß. Viele viele Grautöne. Bei einer Sache, die solch eine Interpretationsmöglichkeit offen läßt wie das Wort "geeignet" sogar mehr Grau als allen Beteiligten recht ist.
Bei solch einer Gesetzeslücke bin ich geneigt, mich an Fakten zu halten.
Normen sind Fakten.
Fakten sind die existierenden Normen.
Die ECE-R22.xx ohne Frage, aber eben auch die DIN4848.

Und wenn mein Gegenüber davon dann keine Ahnung hat, ja noch nie was von einer DIN4848 gehört haben will, mir Geld abnehmen und die Weiterfahrt verbieten will, weil er nichts außer der ECE-R 22xx kennt, dann habe ich ein Problem mit dem was er mir da versucht zu erzählen, meinem Wissenstand und dem daraus resultierendem Rechtsverständnis.
Denn de facto ist es ja so, daß der bemängelte Helm ja tatsächlich seine Eignung durch die Konstruktionsmerkmale nach der DIN aufzeigt.

Und mittlerweile ist fast halb7, ich hab mich jetzt damit einige Zeit beschäftigt und mittlerweile bin ich geneigt, heute auf den Helm zu verzichten und mich an jeder 2. Ecke rauswinken zu lassen, weil ich einfach das Wort Helm nicht mehr lesen, hören und schreiben mag....und erst recht nicht sehen .... wink.gif laugh2.gif Wobei dann würde ich jaauch bloß an jeder 2. Ecke das Wort Helm hören.... rofl1.gif


PS.:Das Beispiel mit den Haltestellen kam von mir deswegen, weil es eben dort eine eindeutige Gesetzeslage gibt und dort echter Nachholebedarf existiert. Habe ich heute morgen, gegen 01:10Uhr erst wieder erleben dürfen, daß ein PKW fast eine junge Mutti mit Kinderwagen in der Haltestelle vor einem Krankenhaus umgefahren hätte. Aber wenn man darauf mal den Finger legt und meint, daß es weiß Gott bessere Betätigungsfelder gibt als irgendwelche Interpretationen als Gesetz verkaufen zu wollen, dann kommt gleich wieder das Totschlagargument, man solle nicht der Polizei vorschreiben, wie sie ihre Arbeit zu machen habe.....jaja...klar,das hat der Bürger dann seinerseits auch schon tausendmal gehört und zieht auch bloß nicht mehr.....

Ich vergaß noch...Polizeiarbeit ist unfehlbar und kritisiert man das wird es persönlich genommen und mit bezeichnenden roten Smileys untermauert und ja, dann hat man gleich ein Problem mit der Polizei an sich. Gut daß ich kein Problem mit der Polizei habe, ich kenne bloß aus meiner Erfahrung heraus 3 Kategorien an Polizisten. Den "Menschlichen", Den "Korrekten" und "Wachtmeister Wichtig". Meine Definitionen dazu habe ich dereinst mal hier im VP erläutert und jeder police.gif Beamte soll sich die Jacke anziehen, die ihm paßt. Nicht mehr und nicht weniger und ich glaube daß sich da fast jeder police.gif Beamte wiederfindet, ohne Wertung meinerseits. (Wobei mir Wachtmeister Wichtig doch sehr unsympatisch ist und mit Wachtmeister "Menschlich" ein gepflegter Schwatz und auch mal ein Scherz möglich ist) Ohne rote Smileys und im Sinne der Verständigung und der Aufforderung mal über den Tellerrand hinauszublicken.
cheers.gif

P.P.S. Für den einen ist es Krawall, für den anderen Wohlklang, die 105dB sind jedoch, baujahrbedingt, bei einer erklecklichen Zahl von Motorrädern legal. Zumindest wenn diese nach der "alten" Meßmethode gemessen werden müßten, der police.gif Beamte jedoch eine "moderne" Nahfeldmessung vornimmt. Dann müssen, aufgrund des um etliche Meter geschrumpften Abstandes und einem anderen Meßaufbau incl der Toleranz zu den erlaubten 80 aus 7m noch 26dB aufaddiert werden, was dann bei 105dB aus 0,5m sogar noch ein Dezibel Spielraum läßt und nicht zu bemängeln ist. whistling.gif Aber dies würde hier ins offtopic.gif führen und wär nicht im Sinne der mittlerweile bereits eineinhalbjährigen Diskussion bei identischer Rechtslage um die Eignung diverser "Kraftfahrt Schutzhelme".


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Tnixm
Beitrag 06.11.2008, 06:36
Beitrag #44


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Andreas
Beitrag 06.11.2008, 07:19
Beitrag #45


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Zitat (Eagle @ 05.11.2008, 17:10) *
Wenn du dich vielleicht mal erinnerst hättest wäre dir ein Urteil des OLG Düsseldorf (5 Ss Owi 54/88-60/88) bekannt indem die Aussage ist dass Helm nicht gleich Helm ist (und da ging es um einen Braincap)


no.gif

(Auszug aus dem Beschluss des OLG Düsseldorf)

Ein Motorradfahrer handelt nur dann ordnungswidrig, wenn der von ihm getragene Helm erkennbar nicht geeignet ist, dem Zweck des StVO § 21a Abs 2 entsprechend, zu einer erheblichen Verminderung der Folgen eines Motorradsturzes beizutragen. Danach ist ein Arbeitsschutzhelm kein geeigneter Schutzhelm im Sinne des StVO § 21a Abs 2.
.
.
.
Der Betroffene ist Halter des Motorrades Moto Morini 400 S mit dem amtlichen Kennzeichen ... . Mit diesem Motorrad befuhr er am 24. Juni 1987 gegen 17.15 Uhr in D die G A. Er hatte das Motorrad technisch geändert, indem er den serienmäßigen Luftansaugtrichter gegen einen offenen Ansaugtrichter ausgetauscht hatte. Für diesen lag eine allgemeine Betriebserlaubnis nicht vor. Die Änderung hätte zuvor begutachtet und in die Kraftfahrzeugpapiere eingetragen werden müssen. Dies wußte der Betroffene. Außerdem fehlten die vorgeschriebenen reflektierenden Rückstrahler. Der Betroffene trug bei dieser Fahrt einen "Bauarbeiterhelm" (gemeint: ein Arbeitsschutzhelm) mit Kinnriemenbefestigung.




Zitat (Mr.Eierhals @ 06.11.2008, 06:24) *
Jedoch hat der TÜV eben nicht nach DIN geprüft und diese ist nun mal in Deutschland immer noch geltendes Recht.


no.gif

Eine DIN-Norm ist in Deutschland zunächst einmal kein verbindlich geltendes Recht, dazu müßte in einem Gesetz erst ausdrücklich auf eine bestimmte Norm Bezug genommen werden.

Auszug aus dem gleichen Beschluss des OLG Düsseldorf...

Zitat
Bestätigt wird dies durch einen Vergleich der unterschiedlichen Schutzrichtungen und Prüfanforderungen für die beiden Helmarten anhand der - für den Verkehrsteilnehmer allerdings unverbindlichen - maßgeblichen DIN-Normen.


OLG Hamm, Beschluss v. 09.04.1984, Az. 2 Ss OWi 69/84

Zitat
Die Anforderungen an die Beschaffenheit eines Schutzhelms sind weder in der StVO noch in der StVZO gesetzlich geregelt. Die Norm DIN 4848 kann, soweit es um die Verwirklichung des Tatbestandes der StVO § 49 Abs 1 Nr 20a geht, nur als Anhalt dafür dienen, ob der vom Betroffenen getragene Helm noch als geeignet angesehen werden kann, Unfallfolgen erheblich zu mindern.


Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 06.11.2008, 13:50


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MadC
Beitrag 13.05.2010, 16:55
Beitrag #46


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Anm.Mod: Bitte stelle keine Fotos mehr hier ein, die ganz klar unter Urheberrecht stehen (erkenntlich an dem kleinen Fotoapparat in der rechten Ecke des geklauten Bildes)! Die Bilder dürfen nur verlinkt werden und das hab ich eben für Dich gemacht.



Gibt es Wehrmachtsstahlhelm-Nachbauten mit DIN4848-Norm?

Ich weiß, dass es sie auf jeden Fall mit DOT-Prüfnorm gibt, und die ist ja nach aktueller deutscher Rechtsprechung auch in Deutschland gültig (Italien und so weiter brauchen wir nicht nochmal durchkauen, dass die da etwas verbohrter Sind und nur ECE akzeptieren ist ja weitläufig bekannt), da geprüfter Motorradhelm.

http://img.en.china.cn/0/0,0,278,3280,500,500,cc018fa1.jpg
Big German mit DOT
German DOT Helmet from China

Der Haken ist nur, dass in Deutschland immer eine der folgenden beiden Möglichkeiten angegeben wird:
Mit ECE-Prüfnorm
Ohne ECE, daher für den Straßenverkehr nicht zugelassen (was ja nicht unbedingt simmt) crybaby.gif

wavey.gif Gibt ja auch andere Prüfnormen, als ECE:
Zitat (Hans76 @ 24.05.2007, 15:31) *
Zitat
Worldwide, many countries have defined their own sets of standards that are used to judge the effectiveness of a motorcycle helmet in an accident, and define the minimal acceptable standard thereof. Among them are:

* AS 1698 (Australia)
* CSA CAN3-D230-M85 (Canada)
* JIS T8133 (Japan)
* NZ 5430 (New Zealand)
* ECE 22.05 (Europe)
* BS 6658:1985 (UK)
* DOT FMVSS 218 (USA)



Apropo DIN 4848, da gab es mal haufenweiße schöne Helme, ich bin z.B. ne Zeitlang mit nem alten Römer im Stahlhelm (nicht WH)-Look rumgefahren. Hat jemand ne Idee, wo man so schöne Helme noch herbekommen kann? Denn unter dem Stichwort Römer finde ich nur noch alte Racecaps, oder wie die heißen, mit diesem Look:

http://www.kickstartershop.de/images/produ...ages/3837_0.jpg

Zurück zum Thema:
Weiß jemand, wo man in Deutschland (ohne aus den USA zu importieren und einen Haufen Versandt und dann womöglich noch Zoll zu zahlen) einen solchen Wehrmachtsstahlhelm-Nachbau ("(Big) German") mit DOT, oder einer der anderen oben aufgeführten Prüfnormen beziehen kann? think.gif

Wär cool, wenn da jemand hilfreiche Informationen hat.
Vielen Dank im Vorraus.

Der Beitrag wurde von Coyota bearbeitet: 13.05.2010, 17:37
Bearbeitungsgrund: Fotos mit Urheberrecht entfernt


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MadC
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Ninja ZX6R
Beitrag 14.05.2010, 13:55
Beitrag #47


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Ich möchte mal auf dunkle Visiere an Motorradhelmen in Bezug auf § 23 StVO eingehen.

Zitat (El Bestrafo @ 17.04.2007, 19:19) *
Schau mal hier und hier


Aus dem 1. Link von @El Bestrafo:
Zitat
Ein abgedunkeltes Visier wird für Fahrten bei Dunkelheit nicht geeignet sein. Kommt der Träger eines Helmes mit verdunkeltem Visier in eine Verkehrskontrolle und das Visier ist geschlossen, dann läge eine Unvorschriftsmäßigkeit vor, die mit mindestens 25 € geahndet wird. Erkennt der Polizeibeamte darauf, dass die Verkehrssicherheit hierdurch wesentlich beeinträchtigt war, dann kostet das 50 € und 3 Punkte, wobei sich der Verstoß nicht aus § 21a (2) StVO sondern aus § 23 StVO ergibt, denn der Betroffene trägt ja einen amtlich genehmigten Schutzhelm.

Das Thema und die Threads dazu sind zwar schon ein paar Jährchen alt, aber immer noch Streitthema. Aktuell würde die wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit gemäß § 23 StVO 80 € und 3 Punkte kosten, aber dass soll nicht Thema sein.
Da viele auf diesen Auffangtatbestand der Unvorschriftsmäßigkeit zurückgreifen (ob als Verwarngeld- oder Bußgeldtatbestand), würde ich bezogen auf Motorradhelme gerne mal eine Begründung hören?

  1. Denn: Der § 23 definiert doch genau den Normadressaten und die Tatbestandsvoraussetzungen. Der Fahrzeugführer ist der Normadressat- kein Thema.
  2. § 23 I Satz 1 und 2 StVO führen auf, was gern als Tatbestandsvoraussetzung herangezogen wird.
    Zitat
    Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.
  3. Aber der Motorradhelm fällt unter keinen der Begriffe aus Satz 2! Auch nicht in Verbindung mit dem Fahrzeugführer! Beide lassen sich weder unter Fahrzeug, Zug, Gespann, Ladung oder die Besetzung subsumieren. Und nein: Besetzung ist der Fahrer nicht (Besetzung meint die außer dem Fahrer im Kfz beförderten Personen)!
  4. Greift also der originäre § 21a II Satz 1 StVO nicht, kann hier wegen eines Schutzhelmes mit dunklem Visier z.B. nicht auf § 23 I Satz 2 StVO abgestellt werden. Es fehlt an der notwendigen Bestimmtheit.
  5. Nicht einmal das 10 € Verwarngeld (TBNR 123100: Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihre Sicht beeinträchtigt war.) bezogen auf § 23 I Satz 1 StVO kann hier ausgesprochen werden, da es auch hier an der notwendigen Bestimmtheit fehlt (Motorradhelm/+ Fahrzeugführer ist nicht Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder Zustand des Fahrzeugs).
  6. Da der § 23 StVO abschließend die Anwendungsmöglichkeiten aufzählt, ist dies bindend. Eine Formulierung wie "insbesondere durch", "unter anderem durch" oder ähnliches wurden nicht gewählt, wodurch keine zusätzlichen, nicht benannten Regelbeispiele erfasst sind.
  7. Ob insoweit auf § 1 Abs. 2 StVO zurückgegriffen werden kann, sei mal dahingestellt. Jedenfalls erschließt sich mir die Anwendbarkeit des § 23 StVO hier nicht.
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MadC
Beitrag 18.05.2010, 10:56
Beitrag #48


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Zitat (MadC @ 13.05.2010, 17:55) *
Gibt es Wehrmachtsstahlhelm-Nachbauten mit DIN4848-Norm?
Ich weiß, dass es sie auf jeden Fall mit DOT-Prüfnorm gibt, und die ist ja nach aktueller deutscher Rechtsprechung auch in Deutschland gültig (Italien und so weiter brauchen wir nicht nochmal durchkauen, dass die da etwas verbohrter Sind und nur ECE akzeptieren ist ja weitläufig bekannt), da geprüfter Motorradhelm.

http://img.en.china.cn/0/0,0,278,3280,500,500,cc018fa1.jpg
Big German mit DOT
German DOT Helmet from China

Der Haken ist nur, dass in Deutschland immer eine der folgenden beiden Möglichkeiten angegeben wird:
Mit ECE-Prüfnorm
Ohne ECE, daher für den Straßenverkehr nicht zugelassen (was ja nicht unbedingt simmt) crybaby.gif



Habe jetzt herausgefunden, dass man in Deutschland ( allerdings zu einem ungeheuren Preis sogar solche Helme mit ECE-Norm erhalten kann:

bei diesem Anbieter

Ein Ebay-Verkäufer hat mich zudem auf folgendes hingewiesen
Zitat
Hallo, Halbschalenhelme bekommen durch ihre Bauform (Halbschale) kein Prüfzeichen mehr. Laut dieser Internet Seite ist das ECE - Prüfzeichen jedoch nicht nötig, da es sich um einen geeigneten Schutzhelm handelt. ,
http://www.motorroller-info.de/ece_-_22_norm.html
Danke
Mit besten Grüßen


Er bezieht sich dabei vermutlich auf folgenden Passus:
Zitat
Hier gilt nur der § 21a StVO, wonach die Pflicht zum Tragen eines “ amtlich geprüften Helmes “ besteht. Nach einer hierzu ergangenen Übergangsregelung ( seit 1990 ! ) müssen Motorrad- und Rollerfahrer jedoch lediglich einen “ geeigneten Helm “ tragen, was immer das auch sein soll.

Hierzu gehören sicherlich keine Feuerwehrhelme,Pickelhauben, Baustellenhelme am Gummiband, verchromte Stahlhelme ohne Innenfutter, Papphüte aus der Faschingszeit und ähnliches Diese Kopfbedeckungen gelten als ''offensichtlich untauglich'' und werden wie Fahren ohne Helm behandelt, inklusive fetter Eigenbeteiligung bei Unfällen. Das ECE - Prüfzeichen ist jedoch nicht zwingend.


Doch auch hier ist von "amtlich geprüften Helme(s)" die Rede. Ein Helm ohne jegliche Prüfnorm ist also auch weiterhin nicht erlaubt, sehe ich das richtig?

Weiß niemand, wo man einen Whermachtshelm-Nachbau mit DOT- oder anderer Prüfnorm herbekommt? (am besten nicht für 80 oder mehr tEURonen?

Vielen Dank,


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MadC
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J.Maybach
Beitrag 22.07.2016, 15:55
Beitrag #49


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@Mr.Eierhals und @Tnixm
ich komme auf die Anfrage von Tnixm vom 01.11.2008 um 08:25 zurück:

Was steht eigentlich in der DIN 4848 genau drin.
Konnte diese ebenfalls ( wie Tnixm ) trotz langem googeln nicht finden, - außer ich bezahle irgend einen Dienst, von dem ich nicht weiß, ob der mir wirklich den richtigen Inhalt leifert.
Mr. Eierhals scheint diese "Kraftfahrer-Schutzhelm Normung nach DIN 4848" ja genau zu kennen.

Würde Mr.Eierhals diese DIN4848 mal bitte hier einstellen oder zumindest einen link zu einem kostenfreien Ansicht?

Danke.[color="#FF0000"][/color]
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janr
Beitrag 22.07.2016, 17:14
Beitrag #50


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Die DIN 4848 gibt es nicht mehr wavey.gif

Es zählt sein 1990 die ECE-22

Diese Norm gilt aber nur für den Hersteller der Helme, nicht für den Fahrer.

Für den Fahrer gilt §21a StVO, daß er einen geeigneten Helm zu tragen hat.
Wenn der Helm eine ECE-Kennzeichnung hat, kann der kontrollierende Polizist davon ausgehen, daß der Helm geeignet ist.

Ohne dies Prüfnummer könnte er annehmen, daß er ungeeignet ist.

Bei Braincaps ist das regelmäßig so. Bei Integralhelmen ohne ECE-Kennzeichnung nicht unbedingt.


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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