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> Frontlader muss angeblich in 2 m Höhe sein - Wo steht das?
alder
Beitrag 30.03.2007, 10:20
Beitrag #1


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Ich hab schon ein paarmal gehört dass bei einem Traktor der Frontlader bei Straßenfahrt mind. in 2 m Höhe sein muss. Kann mir jemand sagen in welcher Vorschrift das steht? In der Praxis ist das nämlich Mist. Bei 2 m hat man das Ding genau in Sichthöhe - und wenn man ihn noch weiter nach oben stellt verschlechtert sich das Fahrverhalten enorm.
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Achim
Beitrag 30.03.2007, 10:50
Beitrag #2


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Aus verkehrsrechtlicher Sicht gibt es dazu keine Festlegungen, also kann dies auch nicht mit einem Bußgeld nach StVO geahndet werden. In der StVO gibt es lediglich die Festlegung, dass die Spitzen und scharfen Kanten abzudecken sind.
Vielleicht gibt es eine Festlegung in den Vorschriften der BG think.gif Dass würde aber die Polizei nichts angehen.


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Sapperlott
Beitrag 30.03.2007, 12:25
Beitrag #3


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Zitat (alder @ 30.03.2007, 11:20) *
Ich hab schon ein paarmal gehört dass bei einem Traktor der Frontlader bei Straßenfahrt mind. in 2 m Höhe sein muss. Kann mir jemand sagen in welcher Vorschrift das steht? In der Praxis ist das nämlich Mist. Bei 2 m hat man das Ding genau in Sichthöhe - und wenn man ihn noch weiter nach oben stellt verschlechtert sich das Fahrverhalten enorm.

Gemäß § 22 StVO darf die Ladung bis 5o cm nach vorne überstehen, wenn sie mindestens 2,50 m über der Fahrbahn ist. police.gif

Vielleicht kann man deine These davon ableiten. think.gif


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Es grüßt, wie immer sehr freundlich,
Sapperlott

Gottes schönste Gabe: "Der Schwabe".
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alder
Beitrag 30.03.2007, 13:12
Beitrag #4


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Zitat (Achim @ 30.03.2007, 12:50) *
Aus verkehrsrechtlicher Sicht gibt es dazu keine Festlegungen, also kann dies auch nicht mit einem Bußgeld nach StVO geahndet werden.


Das kann so nicht sein. Die police.gif hat mich eindeutig belehrt das dass so Vorschrift ist - die sogar mit 1 Punkt geahndet werden kann.
Ich hab auch schon von sehr vielen anderen Landwirten diese Aussage erhalten - leider von keinem die dazugehörige Vorschrift.
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Gast_buerger_*
Beitrag 30.03.2007, 13:31
Beitrag #5





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@alder
Schau mal hier rein,
Klick

Wenn ich das richtig lese findest du eine Antwort unter 4.8

Zitat
Teile, die in einer Höhe von mehr als 2 m über der Fahrbahn angebracht sind, gelten nicht als verkehrsgefährdend.


think.gif
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Wanderer
Beitrag 30.03.2007, 17:14
Beitrag #6


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Im Zweifelsfall greift hier §1 der StVo

Weil wenn Gegegnstände oberhalb von 2m keine Gefährdung darstellen, so kann man hieraus eine Gefährdung / Behinderung ableiten wenn die Zweimetergrenze nicht eingehalten wird.


Gruss
Wanderer


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Gruss
Wanderer
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MrMurphy
Beitrag 30.03.2007, 17:32
Beitrag #7


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Hallo,

nach der StVO sind die zwei Meter nicht festgeschrieben. Allerdings ragt der Frontlader immer weiter nach vorne, je weiter er nach unten kommt. Dashalb habe ich gelernt, dass der Frontlader bei Fahrten auf öffentlichen Strassen möglichst weit oben zu sein hat. In der Regel kommen dann die meisten Fahrzeuge, z. B. am Ampeln oder nach einem Überholvorgang auch bei dichtem Vorbeifahren nicht mit dem Frontlader in Konflikt.

Von daher sollte man schon aus purem egoismus den Frontlader bei Fahrten auf der Strasse in die höchste Position bringen. Es ist schon erstaunlich, das darüber überhaupt diskutiert werden muss. Und aus der reinen Logik heraus braucht es für die Erkenntnis doch auch keine Gesetze.

Teuer kann es werden, wenn sich nach einem Unfall herausstellt, das der nicht in die höchste Position gebrachte Frontlader mit ursächlich war, z. B. wenn man an eine Kreuzung fährt und vom Querverkehr erwischt wird.

Gruss

MrMurphy
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Wanderer
Beitrag 30.03.2007, 23:10
Beitrag #8


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@MrMurphy
Zitat (MrMurphy @ 30.03.2007, 19:32) *
Teuer kann es werden, wenn sich nach einem Unfall herausstellt, das der nicht in die höchste Position gebrachte Frontlader mit ursächlich war, z. B. wenn man an eine Kreuzung fährt und vom Querverkehr erwischt wird


genau das meinte ich mit Gefährdung.

Interessiert eh erst jemanden wenn was passiert ist ... abr dann isses zu spät.


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Gruss
Wanderer
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Teroson
Beitrag 02.04.2007, 09:21
Beitrag #9


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In welcher Höhe sitzt ein LKW-Fahrer? think.gif


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Das Reh springt hoch.
Das Reh springt weit.
Warum auch nicht, es hat ja Zeit!
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Sachse
Beitrag 02.04.2007, 14:15
Beitrag #10


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Zitat (Teroson @ 02.04.2007, 11:21) *
In welcher Höhe sitzt ein LKW-Fahrer? think.gif


Der steht aber nicht vorn über. laugh.gif laugh2.gif


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...sing mei Sachse sing....
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detroit
Beitrag 02.04.2007, 22:16
Beitrag #11


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Das nicht ... aber wenn er als Querverkehr am Frontlader hängenbleibt ...


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Hano mag noch
Beitrag 07.04.2007, 20:58
Beitrag #12


Neuling
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Habt Ihr eigentlich mal versucht so ein Frontlader auf voller Höhe zu fahren?????

Ich hatte mal so nen kleinen, der ging gar nicht bis auf 2m hoch und auf voller Höhe hab ich beim fahren nur noch wenig gesehen.

Und dann schaut euch doch mal bitte die schönen großen FL an, bis 5,5m Höhe heben die! So einen voll ausgehoben fahren heißt: Ampeln mitnehmen und ähnliches, oder an der nächsten Kurve einfach nur umfallen, viel Spass dabei, ich möcht dann nicht daneben stehen.

Fazit: FL oben -> miserables Fahrverhalten crybaby.gif
FL unten -> die police.gif haben was dagegen, Verkehrsgefährdung crybaby.gif

*g an*
also wenn mich die police.gif anhalten, FL ausfahren und Traktor auf Polizeiwagen umschmeißen wallbash.gif
anschließend Hersteller verklagen wegen grob verkehrsgefährdetem Fahrzeug *gg*
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MrMurphy
Beitrag 07.04.2007, 22:54
Beitrag #13


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Hallo

@ Hano mag noch

Du bist ein kleiner Spinner, was besseres fällt mir zu deinem Beitrag nicht ein.

Ich wohne auf dem Dorf, hatte und habe selbst schon seit über 30 Jahren verschiedene Trecker aller möglichen Baujahre und Größen, aber solche wie von die beschrieben sind mir noch nicht untergekommen, obwohl ich auch regelmässig landwirtschaftliche Ausstellungen besuche.

Ein Trecker mit einer normalen Frontladerhöhe von 5,50 m muss, sofern er überhaupt extistiert, eine spezielle Sonderanfertigung sein. Alle "normalen" kommen nur in Ausnahemfällen über 4 m, meiner z. B. mit den Palettengabeln. Die mache ich bei Hindernissen wie Ampeln, Verkehrsschildern, Brücken und ähnlichem einfach etwas runter, das passt dann. Wo ist das Problem?

Nach Möglichkeit entfernt man die Frontlader-Arbeitsgeräte bei lägeren Fahrten nach Möglichkeit sowieso vom Frontlader, weil die fast immer Gewicht mitbringen, das die Hydraulik nur unnötig belastet.

Und selbst bei meinem ehemaligen Hako-Trak mit Frontlader konnte ich bei einer Körpergrösse von 1,93 m bequem unterm Frontlader hindurchschauen, obwohl der auch nur ca. 2 m hoch ging. Und auf höchster Stellung war die Gesamtlänge des Treckers kürzer als bei herabgelassenem Frontlader, so das es auch dort Sinn machte, den Frontlader während der Fahrt in die höchste Stellung zu bringen.

Das Fahrverhalten ändert sich auch nur kritisch, wenn der (leere, davon geh' ich mal aus) Frontlader gewichtsmässig überhaupt nicht zum Trecker passt. Damit dürfte man aber überhaupt nicht mehr auf die Strasse, eine Ausrede, den Frontlader nicht ganz oben zu haben ist das jedenfalls auch nicht.

Also bleib mal bei der Realität und den üblichen Traktoren mit Frontladern. Wenn es Ausnahmen gibt (und die gibt es mit Sicherheit) gelten für die halt auch Ausnahemregeln, die man dann aber nicht verallgemeinern darf.

Gruss

MrMurphy
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Klatze
Beitrag 12.04.2007, 15:45
Beitrag #14


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Ich finde das Thema grad mal sehr interessant, vor allem die Forderung, den Frontlader anzuheben, wie man es z.B. in den Punkt 4.8 des Merkblatt für Anbaugeräte (BMVBW) hineininterpretieren kann.

Zitat
4.8 Verkehrsgefährdende Fahrzeugteile (§ 30c Abs. 1 StVZO)
Kein Teil darf so über das Fahrzeug hinausragen, dass es den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährdet; besonders dürfen Teile bei Unfällen den Schaden nicht vergrößern. Soweit sich das Hinausragen der Teile nicht vermeiden lässt, sind sie abzudecken. Ist dies mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, so sind sie durch Tafeln oder Folien kenntlich zu machen (s. Beispielkatalog über die Absicherung verkehrsgefährdender Teile an Fahrzeugen der Land- und Forstwirtschaft, VkBl 1985, S. 436 ff.).
Teile, die in einer Höhe von mehr als 2 m über der Fahrbahn angebracht sind, gelten nicht als verkehrsgefährdend.

Das könnte man so auslegen, dass der Frontlader über 2 m angehoben werden muss, wie es der oben beschriebene Polizeibemate wohl auch getan hat. Was mich hierbei nur irritiert ist die Tatsache, dass bei Radladern, Teleskopstaplern und ähnlichen Baumaschinen in der Betriebsanleitung gefordert wird, die Schaufel o.ä. für die Strassenfahrt bis dicht über dem Boden abzusenken (Zahnschutz etc. versteht sich von selbst). Ich sehe da keinen Unterschied, ob der PKW an der Schaufel des Radladers oder des Frontladers scheitert, dürfte relativ egal sein....

wavey.gif


Klatze


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Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut!

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spufidel
Beitrag 23.07.2007, 07:58
Beitrag #15


Neuling


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Hallo,
mein Sohn hatte am Wochenende einen Unfall. Ihm ist ein Traktor frontal mit dem Frontlader ins Auto gerutscht. Der Frontlader war auf motothaubenhöhe! Ratet mal, was mit dem Auto passiert ist. Zum Glück ist mein Sohn heil geblieben, aber auch wirklich nur mit einem prima Schutzengel!!!
Ich kann es nicht fassen, dass es dazu keine Bestimmung gibt, alles Andere wird hierzulande doch auch festgelegt.
Gruß Tina
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mapam
Beitrag 23.07.2007, 08:14
Beitrag #16


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Zitat (Sapperlott @ 30.03.2007, 14:25) *
Gemäß § 22 StVO darf die Ladung bis 5o cm nach vorne überstehen, wenn sie mindestens 2,50 m über der Fahrbahn ist. police.gif

Vielleicht kann man deine These davon ableiten. think.gif

Ein Frontlader ist keine Ladung sondern ein fest mit dem Fahrzeug verbundenes Anbauteil. Da wird der § 22 STVO kaum greifen.
Zitat (buerger @ 30.03.2007, 15:31) *
@alder
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Wenn ich das richtig lese findest du eine Antwort unter 4.8

Zitat
Teile, die in einer Höhe von mehr als 2 m über der Fahrbahn angebracht sind, gelten nicht als verkehrsgefährdend.


Der Frontlader ist in einer Höhe von weniger als 2 m über der Fahrbahn angebracht (nämlich an den Hebelpunkten). Hilft also auch weniger. Vielleicht steht so etwas in den UVV für Radlader: muss mal in den UVV der Bau BG nachschauen.


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Achim
Beitrag 23.07.2007, 12:05
Beitrag #17


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Zitat (mapam @ 23.07.2007, 09:14) *
Der Frontlader ist in einer Höhe von weniger als 2 m über der Fahrbahn angebracht (nämlich an den Hebelpunkten). Hilft also auch weniger. Vielleicht steht so etwas in den UVV für Radlader: muss mal in den UVV der Bau BG nachschauen.

Möglich, dann gäbe es aber keine Punkte. Dass der Frontlader in die obige Verlautbarung des BMV hineinfällt, bezweifle ich auch.
Wäre also mal interessant, welche Rechtsgrundlage die Polizeibeamten anziehen wollen whistling.gif


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John Deere 6420
Beitrag 24.07.2007, 13:04
Beitrag #18


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Moin,

jetzt möchte ich auch nochmal etwas los werden:

Ich fahre jeden Tag zweimal etwa einen Kilometer von diesem Bauernhof zu unseren Stallanlagen (zum Bullenfüttern). An dem Frontlader des Deutz` ist eine Silozange dran, die ich auch jedes mal benötige. Jedenfalls wiegt diese Zange locker 700kg! Wenn ich den Frontlader nun auf die höchste Position bringe, liegt der Schwerpunkt so hoch, dass der Traktor beim kleinsten ruckartigen Schlenker oder Schlagloch die Stabilität verliert. Das ist verdammt unangenehm zu fahren... und gefährlich! Deswegen fahre ich nur an Kreuzungen und Einfahrten mit gehobenen FL. Allerdings hebe ich ihn auch dann nicht ganz an.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 28.06.2025 - 05:51