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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 438 Beigetreten: 04.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9123 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Aus verkehrsrechtlicher Sicht gibt es dazu keine Festlegungen, also kann dies auch nicht mit einem Bußgeld nach StVO geahndet werden. In der StVO gibt es lediglich die Festlegung, dass die Spitzen und scharfen Kanten abzudecken sind.
Vielleicht gibt es eine Festlegung in den Vorschriften der BG ![]() -------------------- |
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1312 Beigetreten: 04.04.2006 Wohnort: 48°- 49° N; 8°- 10° E Mitglieds-Nr.: 18177 ![]() |
Ich hab schon ein paarmal gehört dass bei einem Traktor der Frontlader bei Straßenfahrt mind. in 2 m Höhe sein muss. Kann mir jemand sagen in welcher Vorschrift das steht? In der Praxis ist das nämlich Mist. Bei 2 m hat man das Ding genau in Sichthöhe - und wenn man ihn noch weiter nach oben stellt verschlechtert sich das Fahrverhalten enorm. Gemäß § 22 StVO darf die Ladung bis 5o cm nach vorne überstehen, wenn sie mindestens 2,50 m über der Fahrbahn ist. ![]() Vielleicht kann man deine These davon ableiten. ![]() -------------------- Es grüßt, wie immer sehr freundlich,
Sapperlott Gottes schönste Gabe: "Der Schwabe". |
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 438 Beigetreten: 04.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9123 ![]() |
Aus verkehrsrechtlicher Sicht gibt es dazu keine Festlegungen, also kann dies auch nicht mit einem Bußgeld nach StVO geahndet werden. Das kann so nicht sein. Die ![]() Ich hab auch schon von sehr vielen anderen Landwirten diese Aussage erhalten - leider von keinem die dazugehörige Vorschrift. |
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Gast_buerger_* |
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#5
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Guests ![]() |
@alder
Schau mal hier rein, Klick Wenn ich das richtig lese findest du eine Antwort unter 4.8 Zitat Teile, die in einer Höhe von mehr als 2 m über der Fahrbahn angebracht sind, gelten nicht als verkehrsgefährdend. ![]() |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2178 Beigetreten: 29.11.2006 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 25926 ![]() |
Im Zweifelsfall greift hier §1 der StVo
Weil wenn Gegegnstände oberhalb von 2m keine Gefährdung darstellen, so kann man hieraus eine Gefährdung / Behinderung ableiten wenn die Zweimetergrenze nicht eingehalten wird. Gruss Wanderer -------------------- Gruss
![]() Wanderer |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 ![]() |
Hallo,
nach der StVO sind die zwei Meter nicht festgeschrieben. Allerdings ragt der Frontlader immer weiter nach vorne, je weiter er nach unten kommt. Dashalb habe ich gelernt, dass der Frontlader bei Fahrten auf öffentlichen Strassen möglichst weit oben zu sein hat. In der Regel kommen dann die meisten Fahrzeuge, z. B. am Ampeln oder nach einem Überholvorgang auch bei dichtem Vorbeifahren nicht mit dem Frontlader in Konflikt. Von daher sollte man schon aus purem egoismus den Frontlader bei Fahrten auf der Strasse in die höchste Position bringen. Es ist schon erstaunlich, das darüber überhaupt diskutiert werden muss. Und aus der reinen Logik heraus braucht es für die Erkenntnis doch auch keine Gesetze. Teuer kann es werden, wenn sich nach einem Unfall herausstellt, das der nicht in die höchste Position gebrachte Frontlader mit ursächlich war, z. B. wenn man an eine Kreuzung fährt und vom Querverkehr erwischt wird. Gruss MrMurphy |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2178 Beigetreten: 29.11.2006 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 25926 ![]() |
@MrMurphy
Teuer kann es werden, wenn sich nach einem Unfall herausstellt, das der nicht in die höchste Position gebrachte Frontlader mit ursächlich war, z. B. wenn man an eine Kreuzung fährt und vom Querverkehr erwischt wird genau das meinte ich mit Gefährdung. Interessiert eh erst jemanden wenn was passiert ist ... abr dann isses zu spät. -------------------- Gruss
![]() Wanderer |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 483 Beigetreten: 15.03.2004 Wohnort: Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 2313 ![]() |
In welcher Höhe sitzt ein LKW-Fahrer?
![]() -------------------- Das Reh springt hoch.
Das Reh springt weit. Warum auch nicht, es hat ja Zeit! |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 ![]() |
In welcher Höhe sitzt ein LKW-Fahrer? ![]() Der steht aber nicht vorn über. ![]() ![]() -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 624 Beigetreten: 17.08.2004 Wohnort: Südwesten Mitglieds-Nr.: 5027 ![]() |
Das nicht ... aber wenn er als Querverkehr am Frontlader hängenbleibt ...
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#12
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![]() Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 23.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12362 ![]() |
Habt Ihr eigentlich mal versucht so ein Frontlader auf voller Höhe zu fahren?????
Ich hatte mal so nen kleinen, der ging gar nicht bis auf 2m hoch und auf voller Höhe hab ich beim fahren nur noch wenig gesehen. Und dann schaut euch doch mal bitte die schönen großen FL an, bis 5,5m Höhe heben die! So einen voll ausgehoben fahren heißt: Ampeln mitnehmen und ähnliches, oder an der nächsten Kurve einfach nur umfallen, viel Spass dabei, ich möcht dann nicht daneben stehen. Fazit: FL oben -> miserables Fahrverhalten ![]() FL unten -> die ![]() ![]() *g an* also wenn mich die ![]() ![]() anschließend Hersteller verklagen wegen grob verkehrsgefährdetem Fahrzeug *gg* |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 ![]() |
Hallo
@ Hano mag noch Du bist ein kleiner Spinner, was besseres fällt mir zu deinem Beitrag nicht ein. Ich wohne auf dem Dorf, hatte und habe selbst schon seit über 30 Jahren verschiedene Trecker aller möglichen Baujahre und Größen, aber solche wie von die beschrieben sind mir noch nicht untergekommen, obwohl ich auch regelmässig landwirtschaftliche Ausstellungen besuche. Ein Trecker mit einer normalen Frontladerhöhe von 5,50 m muss, sofern er überhaupt extistiert, eine spezielle Sonderanfertigung sein. Alle "normalen" kommen nur in Ausnahemfällen über 4 m, meiner z. B. mit den Palettengabeln. Die mache ich bei Hindernissen wie Ampeln, Verkehrsschildern, Brücken und ähnlichem einfach etwas runter, das passt dann. Wo ist das Problem? Nach Möglichkeit entfernt man die Frontlader-Arbeitsgeräte bei lägeren Fahrten nach Möglichkeit sowieso vom Frontlader, weil die fast immer Gewicht mitbringen, das die Hydraulik nur unnötig belastet. Und selbst bei meinem ehemaligen Hako-Trak mit Frontlader konnte ich bei einer Körpergrösse von 1,93 m bequem unterm Frontlader hindurchschauen, obwohl der auch nur ca. 2 m hoch ging. Und auf höchster Stellung war die Gesamtlänge des Treckers kürzer als bei herabgelassenem Frontlader, so das es auch dort Sinn machte, den Frontlader während der Fahrt in die höchste Stellung zu bringen. Das Fahrverhalten ändert sich auch nur kritisch, wenn der (leere, davon geh' ich mal aus) Frontlader gewichtsmässig überhaupt nicht zum Trecker passt. Damit dürfte man aber überhaupt nicht mehr auf die Strasse, eine Ausrede, den Frontlader nicht ganz oben zu haben ist das jedenfalls auch nicht. Also bleib mal bei der Realität und den üblichen Traktoren mit Frontladern. Wenn es Ausnahmen gibt (und die gibt es mit Sicherheit) gelten für die halt auch Ausnahemregeln, die man dann aber nicht verallgemeinern darf. Gruss MrMurphy |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2377 Beigetreten: 24.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23488 ![]() |
Ich finde das Thema grad mal sehr interessant, vor allem die Forderung, den Frontlader anzuheben, wie man es z.B. in den Punkt 4.8 des Merkblatt für Anbaugeräte (BMVBW) hineininterpretieren kann.
Zitat 4.8 Verkehrsgefährdende Fahrzeugteile (§ 30c Abs. 1 StVZO) Kein Teil darf so über das Fahrzeug hinausragen, dass es den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährdet; besonders dürfen Teile bei Unfällen den Schaden nicht vergrößern. Soweit sich das Hinausragen der Teile nicht vermeiden lässt, sind sie abzudecken. Ist dies mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, so sind sie durch Tafeln oder Folien kenntlich zu machen (s. Beispielkatalog über die Absicherung verkehrsgefährdender Teile an Fahrzeugen der Land- und Forstwirtschaft, VkBl 1985, S. 436 ff.). Teile, die in einer Höhe von mehr als 2 m über der Fahrbahn angebracht sind, gelten nicht als verkehrsgefährdend. Das könnte man so auslegen, dass der Frontlader über 2 m angehoben werden muss, wie es der oben beschriebene Polizeibemate wohl auch getan hat. Was mich hierbei nur irritiert ist die Tatsache, dass bei Radladern, Teleskopstaplern und ähnlichen Baumaschinen in der Betriebsanleitung gefordert wird, die Schaufel o.ä. für die Strassenfahrt bis dicht über dem Boden abzusenken (Zahnschutz etc. versteht sich von selbst). Ich sehe da keinen Unterschied, ob der PKW an der Schaufel des Radladers oder des Frontladers scheitert, dürfte relativ egal sein.... ![]() Klatze -------------------- Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut! |
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#15
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 23.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34466 ![]() |
Hallo,
mein Sohn hatte am Wochenende einen Unfall. Ihm ist ein Traktor frontal mit dem Frontlader ins Auto gerutscht. Der Frontlader war auf motothaubenhöhe! Ratet mal, was mit dem Auto passiert ist. Zum Glück ist mein Sohn heil geblieben, aber auch wirklich nur mit einem prima Schutzengel!!! Ich kann es nicht fassen, dass es dazu keine Bestimmung gibt, alles Andere wird hierzulande doch auch festgelegt. Gruß Tina |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1176 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32005 ![]() |
Gemäß § 22 StVO darf die Ladung bis 5o cm nach vorne überstehen, wenn sie mindestens 2,50 m über der Fahrbahn ist. ![]() Vielleicht kann man deine These davon ableiten. ![]() Ein Frontlader ist keine Ladung sondern ein fest mit dem Fahrzeug verbundenes Anbauteil. Da wird der § 22 STVO kaum greifen. @alder Schau mal hier rein, Klick Wenn ich das richtig lese findest du eine Antwort unter 4.8 Zitat Teile, die in einer Höhe von mehr als 2 m über der Fahrbahn angebracht sind, gelten nicht als verkehrsgefährdend. Der Frontlader ist in einer Höhe von weniger als 2 m über der Fahrbahn angebracht (nämlich an den Hebelpunkten). Hilft also auch weniger. Vielleicht steht so etwas in den UVV für Radlader: muss mal in den UVV der Bau BG nachschauen. -------------------- ![]() |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Der Frontlader ist in einer Höhe von weniger als 2 m über der Fahrbahn angebracht (nämlich an den Hebelpunkten). Hilft also auch weniger. Vielleicht steht so etwas in den UVV für Radlader: muss mal in den UVV der Bau BG nachschauen. Möglich, dann gäbe es aber keine Punkte. Dass der Frontlader in die obige Verlautbarung des BMV hineinfällt, bezweifle ich auch. Wäre also mal interessant, welche Rechtsgrundlage die Polizeibeamten anziehen wollen ![]() -------------------- |
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Beitrag
#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 75 Beigetreten: 21.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16958 ![]() |
Moin,
jetzt möchte ich auch nochmal etwas los werden: Ich fahre jeden Tag zweimal etwa einen Kilometer von diesem Bauernhof zu unseren Stallanlagen (zum Bullenfüttern). An dem Frontlader des Deutz` ist eine Silozange dran, die ich auch jedes mal benötige. Jedenfalls wiegt diese Zange locker 700kg! Wenn ich den Frontlader nun auf die höchste Position bringe, liegt der Schwerpunkt so hoch, dass der Traktor beim kleinsten ruckartigen Schlenker oder Schlagloch die Stabilität verliert. Das ist verdammt unangenehm zu fahren... und gefährlich! Deswegen fahre ich nur an Kreuzungen und Einfahrten mit gehobenen FL. Allerdings hebe ich ihn auch dann nicht ganz an. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.06.2025 - 05:51 |