"Fälschen" erlaubt??? |
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"Fälschen" erlaubt??? |
Gast_Mabuse_* |
27.03.2007, 09:27
Beitrag
#1
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Giebt es Vorschriften, ab wie "Ähnlich" schon gefälscht ist? http://www.pappenforum.de/wbb/thread.php?t...rdid=7&sid= |
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27.03.2007, 11:43
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#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Die Plakette ist eine Urkunde, daher ist bereits Verwechslungsgefahr ein Grund für die Annahme einer Urkundenfälschung.
Die Auslegung, ab wann Verwechselungsgefahr gegeben ist, dürfte eine Einzelfallentscheidung sein. Wäre mir zu heikel, wenn die Plakette nicht weeeit vom Original entfernt ist. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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31.03.2007, 22:15
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3300 Beigetreten: 20.09.2004 Wohnort: Rheingau Mitglieds-Nr.: 5649 |
... Wäre mir zu heikel, wenn die Plakette nicht weeeit vom Original entfernt ist. Gruss kai Da hast Du natürlich recht. Die Plakette macht aber nur öffentlich sichtbar, was in der Zulassung steht. Wenn dann die "Fälschung" mit der Einstufung des Kfz übereinstimmt, ist doch keine unberechtigte Vorteilnahme gegeben. -------------------- Gruß Enrico
Bildung ist Bundessache! |
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01.04.2007, 00:17
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2299 Beigetreten: 26.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15627 |
Das Problem für die OldTimer ist, dass es eigentlich nur von weitem kontrolliert wird. Und wenn die dann mehr machen, als sie dürfen, weil die Polizei das nicht gesehen hat, wird es ganz schnell brenzlig. Das Kennzeichen sollte man dort zumindest auf keinen Fall reinschreiben.
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01.04.2007, 11:45
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 914 Beigetreten: 27.08.2006 Wohnort: Waldbröl Mitglieds-Nr.: 22556 |
Da hast Du natürlich recht. Die Plakette macht aber nur öffentlich sichtbar, was in der Zulassung steht. Wenn dann die "Fälschung" mit der Einstufung des Kfz übereinstimmt, ist doch keine unberechtigte Vorteilnahme gegeben. Entgegen landläufiger Meinung kommt es bei einer gefälschten Urkunde nicht auf eine inhaltliche "Fälschung" an. Auch wenn alles zutreffend ist, was den Inhalt der Urkunde betrifft, kann sie infolge Fälschung falsch sein. Entscheidend ist, dass scheinbarer Aussteller (hier Behörde) und tatsächlicher Aussteller der Urkunde nicht identisch sind; wenn darüber getäuscht wird, ist der Inhalt der Urkunde wurscht. -------------------- Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl |
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02.04.2007, 09:51
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 981 Beigetreten: 23.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14861 |
Jo, wenn mein Pass kaputtgeht kann ich mir auch keinen neuen selber basteln
Felix -------------------- There 's cars to the left, trucks to the right
The Honda was a wreck, but i was allright Hello Mercurochrome, i 've been to Bali, too! |
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02.04.2007, 11:49
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 15.11.2005 Wohnort: 47167 Duisburg Mitglieds-Nr.: 14625 |
Ich würd mir die nicht drankleben. Zu nah am Original!!! Wenn Sie wenigsten wesentlich kleiner oder grösser als das Originalteil wäre oder ein deutlicher Fahrbunterschit vorhanden wäre.
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04.04.2007, 17:59
Beitrag
#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 27.03.2007 Mitglieds-Nr.: 30011 |
das ist eine Urkundenfälschung gem. § 274 StGB.
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