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> "Fälschen" erlaubt???
Gast_Mabuse_*
Beitrag 27.03.2007, 09:27
Beitrag #1





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Darf man sich die Feinstaubplakette bzw. Co2 Plakette -wie hier im Link- in abgeänderter Form einfach nachmachen?
Giebt es Vorschriften, ab wie "Ähnlich" schon gefälscht ist?
http://www.pappenforum.de/wbb/thread.php?t...rdid=7&sid=
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blue0711
Beitrag 27.03.2007, 11:43
Beitrag #2


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Die Plakette ist eine Urkunde, daher ist bereits Verwechslungsgefahr ein Grund für die Annahme einer Urkundenfälschung.
Die Auslegung, ab wann Verwechselungsgefahr gegeben ist, dürfte eine Einzelfallentscheidung sein.

Wäre mir zu heikel, wenn die Plakette nicht weeeit vom Original entfernt ist.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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Enrico
Beitrag 31.03.2007, 22:15
Beitrag #3


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Zitat (blue0711 @ 27.03.2007, 12:43) *
...

Wäre mir zu heikel, wenn die Plakette nicht weeeit vom Original entfernt ist.

Gruss
kai


Da hast Du natürlich recht. Die Plakette macht aber nur öffentlich sichtbar, was in der Zulassung steht. Wenn dann die "Fälschung" mit der Einstufung des Kfz übereinstimmt, ist doch keine unberechtigte Vorteilnahme gegeben.


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Gruß Enrico


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TychoGold
Beitrag 01.04.2007, 00:17
Beitrag #4


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Das Problem für die OldTimer ist, dass es eigentlich nur von weitem kontrolliert wird. Und wenn die dann mehr machen, als sie dürfen, weil die Polizei das nicht gesehen hat, wird es ganz schnell brenzlig. Das Kennzeichen sollte man dort zumindest auf keinen Fall reinschreiben.
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vn-mini
Beitrag 01.04.2007, 11:45
Beitrag #5


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Zitat (Enrico @ 01.04.2007, 00:15) *
Da hast Du natürlich recht. Die Plakette macht aber nur öffentlich sichtbar, was in der Zulassung steht. Wenn dann die "Fälschung" mit der Einstufung des Kfz übereinstimmt, ist doch keine unberechtigte Vorteilnahme gegeben.


Entgegen landläufiger Meinung kommt es bei einer gefälschten Urkunde nicht auf eine inhaltliche "Fälschung" an. Auch wenn alles zutreffend ist, was den Inhalt der Urkunde betrifft, kann sie infolge Fälschung falsch sein. Entscheidend ist, dass scheinbarer Aussteller (hier Behörde) und tatsächlicher Aussteller der Urkunde nicht identisch sind; wenn darüber getäuscht wird, ist der Inhalt der Urkunde wurscht.


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toxy
Beitrag 02.04.2007, 09:51
Beitrag #6


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Jo, wenn mein Pass kaputtgeht kann ich mir auch keinen neuen selber basteln laugh2.gif

Felix


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The Honda was a wreck, but i was allright
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zulassungsfuchs
Beitrag 02.04.2007, 11:49
Beitrag #7


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Ich würd mir die nicht drankleben. Zu nah am Original!!! Wenn Sie wenigsten wesentlich kleiner oder grösser als das Originalteil wäre oder ein deutlicher Fahrbunterschit vorhanden wäre.
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xafia
Beitrag 04.04.2007, 17:59
Beitrag #8


Neuling
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das ist eine Urkundenfälschung gem. § 274 StGB.
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