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> Petition zur Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht, Ein guter Radweg braucht keine Benutzungspflicht
petichen
Beitrag 09.04.2010, 18:56
Beitrag #1001


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Zitat
Wo liegt also der Vorteil oder der Gewinn, abgesehen vom politischen Argument, man hat "was" für den Radverkehr getan, bzw. Geld dafür ausgegeben.


Eine Änderung, die ich zumindest bedingt als Vorteil ansehe ist, dass Autofahrer innerhalb eines sehr breiten Fahrstreifens oder einer sehr breiten Richtungsfahrbahn ohne einzelne Fahrspuren u.U. nicht mehr nebeneinander fahren können.

Bringe mal ein Beispiel aus Berlin: Eine Straße, die ich häufig fahre ist die Sonnenallee. Die hat abschnitsweise zwei getrennte Fahrbahnen, auf denen aber keine einzelnen Fahrstreifen markiert sind. Am rechten Fahrbahnrand wird regelmäßig geparkt. Die restliche Verkehrsfläche reicht größtenteils dafür aus, dass zwei PKW nebeneinander fahren können, auch wenn der Platz teilweise sehr knapp ist (deshalb sind warscheinlich auch keine Fahrstreifen markiert).
Würden die Fahrbahnen dort mit einem Fahrstreifen + Schutzstreifen markiert, würde es sich dort imho angenehmer fahren, weil Gedrängel und enges Überholen unterbunden wären. Außerdem müsste man an manchen Ampeln nicht mehr mit im Autostau stehen. Derzeit kommt man nämlich manchmal nicht rechts an den wartenden Fahrzeugen vorbei, weil der Platz nicht ausreicht.
Ein Nachteil wäre ein Schutzstreifen in dieser Straße allerdings, da erheblicher Lieferverkehr besteht und häufig in zweiter Reihe geparkt wird - der Schutzstreifen also häufig zugeparkt wäre.
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Don Jusi
Beitrag 09.04.2010, 19:00
Beitrag #1002


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Zitat (klausimausi @ 09.04.2010, 14:04) *
Zitat (oimara @ 09.04.2010, 12:17) *
Wo liegt also der Vorteil oder der Gewinn,
Nirgends! wavey.gif
Und das haben wir schon ausdauernd und ordentlich durchgekaut abgehandelt whistling.gif

Gruß,
Klaus

Sorry Klaus, da muss ich widersprechen. rolleyes.gif

Es kommt natürlich - wie immer - ganz auf die Lokation an. Und natürlich auf Beschaffenheit und Sauberkeit des Radfahrstreifens. Wenn er nicht regelmäßig gereinigt wird, sollte man es lassen. Ansonsten aber haben wir nun mal das Rechtsfahrgebot, womit nicht wenige Kfz'ler übertreiben. Da zudem oft dicht aufgefahren wird, wird es für Radfahrer auf der reinen Fahrbahn schon mal eng (wenn Ihr nicht wisst warum, malt es Euch mal aus).

So oder so gilt das, was Ihr alle auch Mickey klarmachen wollt: Erfahrungen mit den einzelnen Verkehrsführungen bekommt man nur, wenn man sie oft und in diversen Tempobereichen nutzt. Selbst für mich als Schnellfahrer sind ordentlich ausgeführte Radfahrstreifen ok. Dichte Überholvorgänge sind deutlich weniger (quasi keine), Blockaden vor Ampelkreuzungen fallen ganz aus. Gehwegradler sind deutlich weniger als an Strecken ohne Radfahrstreifen.

Auf Schutzstreifen kann ich verzichten.

Gerade aber an längeren Bergauf-Passagen halte ich Radfahrstreifen für eine gute Lösung zur Entflechtung, ohne dass die Sicherheit dezimiert wird. Denn dort fahren auch gute Radfahrer keine 30 mehr.

Aber: Eine RWBP muss auch hier ersatzlos gestrichen werden. Außerdem muss die durchgezogene Linie ganz klar von Radfahrern überquert werden können. Die Restfahrbahnbreite muss so groß sein, dass einwandfreies Vorbeifahren möglich ist, ansonsten lieber lassen (auch wenn dann wieder mehr auf dem Gehweg fahren). Verbesserungspotenzial gibt es also noch genug.


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Gruß, DJ

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diomega
Beitrag 09.04.2010, 19:36
Beitrag #1003


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Zitat (Don Jusi @ 09.04.2010, 19:00) *
Blockaden vor Ampelkreuzungen fallen ganz aus.


Das ist wirklich ein Punkt: Autos behindern vor Ampelkreuzungen so dermaßen regelmäßig den ganzen Verkehr - (meine Fresse, ich habe im Auto schon erlebt, dass man mitunter 3 Ampelphasen warten muss bevor man über eine Kreuzung kommt blink.gif ) -, dass irgendein reservierter Weg an ihnen vorbei einfach nahezu anabdingbar ist. Und so ein reservierter Weg muss sich ja unmittelbar vor der Kreuzung nicht zwingend rechts der Rechtsabbieger befinden. Siehe z.B hier.

...

Ansonsten stehen und fallen Radfahrstreifen/Schutzstreifen für mich regelmäßig in Abhängigkeit davon, ob sie gleichzeitig ermöglichen gut 1m von parkenden Autos rechts und gleichzeitig ca. 1m Abstand von der linken Begrenzung zu halten oder nicht. Und wenn das gegeben ist (z.B weil rechts gar keine Parkplätze sind), komme ich ins Grübeln, ob ich nicht @sigggi Recht geben muss, der sagt, wenn soviel Platz ist, die ungeteilte Fahrbahn auch ohne Streifen vollkommen unkritisch sei.

Aber ich glaube auch (bzw. nur) bei soviel Platz will ich die Streifen trotzdem haben, weil ich einfach keinen Bock habe, unter dem genauso doofen wie unnötigen Stau der 1-Tonne-fährt-80kg-30-Minuten-lang-4km-zur-10minuten-Parkplatzsuche-Fraktion zu leiden, damit meine 4km demnächst am Ende auch von Tür zu Tür 40 statt 14 Minuten dauern...


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Gast_fusel_*
Beitrag 09.04.2010, 21:21
Beitrag #1004





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Zitat (diomega @ 09.04.2010, 20:36) *
Ansonsten stehen und fallen Radfahrstreifen/Schutzstreifen für mich regelmäßig in Abhängigkeit davon, ob sie gleichzeitig ermöglichen gut 1m von parkenden Autos rechts und gleichzeitig ca. 1m Abstand von der linken Begrenzung zu halten oder nicht.

vielerorts ist der Fahrstreifen ingesamt nicht so breit, wie du für den Radfahrstreifen erwartest.
Sollte man diese Straßen dann aus Sicherheitsgründen komplett für Radfahrer sperren?
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diomega
Beitrag 09.04.2010, 21:43
Beitrag #1005


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Zitat (fusel @ 09.04.2010, 21:21) *
vielerorts ist der Fahrstreifen ingesamt nicht so breit, wie du für den Radfahrstreifen erwartest.
Sollte man diese Straßen dann aus Sicherheitsgründen komplett für Radfahrer sperren?


Selbstverständlich nicht (wie kommst Du auf so eine absurde Idee? Eher sollten sie dann noch für den vierrädrigen Verkehr gesperrt werden). Lediglich sollte bei solchen Straßen schlicht kein Radfahrstreifen angelegt werden oder das Parken verunmöglicht werden.


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Gast_fusel_*
Beitrag 09.04.2010, 22:36
Beitrag #1006





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nach deiner Rechnung werden für einen Radfahrer 1,2m ("gut 1m") + 0,6m (für den Radfahrer selbst) + 1m = 2,8m Platz zwischen parkenden Autos und der linken Begrenzung benötigt.
Soviel Platz ist zwischen parkenden Autos und der Mittellinie häufig nicht vorhanden.
Daher wäre es für Radfahrer zu gefährlich, selbst wenn der gesamte Fahrstreifen dem Radfahrer zur Verfügung steht.
Für den vierrädrigen Verkehr reicht der Platz.
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diomega
Beitrag 09.04.2010, 23:40
Beitrag #1007


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@Fusel: Ok. 2,80 ist wahrscheinlich mehr als nötig. Nimm 2,20...Das Problem aber ist, dass jeder 10te Autofahrer die linke Begrenzung von Radfahr- oder Angebotsstreifen als sowas wie eine Mauer wahrnimmt und 20cm Abstand zur Linie als hinreichend erachtet unabhängig davon, wie nah dann ein Radfahrer überholt wird - viel eher noch als ohne Linie, wo das eher nur jedem 200sten als ok erscheint.

Aber Abstand zu parkenden Autos ist nunmal auch nötig zur eigenen Sicherheit und nach der Rechtsprechung auch dringend aus zivilrechtlichen Gründen anzuraten.

Wenn ich diesen Abstand zu parkenden Autos aber halte, fahre ich bei den meisten Streifen ziemlich genau auf der linken Begrenzung. Das treibt dann staugeplagte oder sonstwie gestresste Autofahrer (jeden 10ten) "natürlich" zur Weißglut, wenn der Radfahrer "nicht auf dem Radweg fährt" und führt zu ständigem mit 20cm Abstand überholt werden. Was also tun, außer sehr breite Streifen fordern oder Streifen nur wo es keine parkenden Autos gibt oder eben gar keine Streifen?

...

Vielleicht sollten die Dinger einfach anders genannt werden: "Staustreifen", einzig dem erklärten Zweck dienend, im Fall von Stau, Zweirädern (ob motorisiert oder nicht) das langsame Vorbeifahren am Stau der behäbigen und stauverursachenden 4-rädrigen zu erleichtern. Und dementsprechend auch ausschließlich dort aufgemalt und mit Fahr- und Motorradsymbolen versehen werden, wo regelmäßig (Ampel-)stau droht.


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Don Jusi
Beitrag 10.04.2010, 08:57
Beitrag #1008


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Zitat (fusel @ 09.04.2010, 22:21) *
Zitat (diomega @ 09.04.2010, 20:36) *
Ansonsten stehen und fallen Radfahrstreifen/Schutzstreifen für mich regelmäßig in Abhängigkeit davon, ob sie gleichzeitig ermöglichen gut 1m von parkenden Autos rechts und gleichzeitig ca. 1m Abstand von der linken Begrenzung zu halten oder nicht.

vielerorts ist der Fahrstreifen ingesamt nicht so breit, wie du für den Radfahrstreifen erwartest.
Sollte man diese Straßen dann aus Sicherheitsgründen komplett für Radfahrer sperren?

Schau mal hier:

Pannenflicken Nürtingen 2008 auf Bild 1.

Das ist ein "Benutzungspflichtiger Schutzstreifen" ohne Sicherheitsraum zu öffnenden Autotüren an ohnehin zu schmalen Parklücken. Hier darf so ein Streifen einfach nicht sein, die RWBP sowieso nicht. Lieber kein Streifen als so einen, der dazu verleitet, zu nah an parkenden Fahrzeugen vorbeizufahren.


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Gast_fusel_*
Beitrag 10.04.2010, 09:29
Beitrag #1009





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ich will keinesfalls derartige Machwerke an Schutzstreifen gutheißen.

ich wollte nur die Forderung nach 2,8m Breite für einen Radfahrstreifen ad absurdum führen.
Selbst an vielen Straßen, an denen kein Radfahrstreifen markiert ist und ein Radfahrer die Fahrbahn benutzt, steht ihm zwischen parkenden Autos und der Mittellinie nicht so viel Platz zur Verfügung.
Logischerweise müsste man diese Straßen für Radfahrer sperren oder das Parken verbieten.
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mir
Beitrag 10.04.2010, 11:41
Beitrag #1010


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Moment mal. Vergleichen wir mal beide Möglichkeiten mit und ohne Radspur bei einer 5m breiten Spur neben einem Parkstreifen, sowie die Situation bei einer schmalen gemeinsamen Fahrspur. Da bei der 5m-Fahrspur eine Restbreite von 3m verbleiben muß, wird die Radspur 2m breit.

Ohne Radfahrstreifen halte ich nun 1m Abstand und werde von den Autos mit einem Meter Abstand überholt; falls nicht, fahre ich weiter links, um nach rechts Sicherheitsraum zu haben, in den ich ausweichen kann, wenn man mich schneidet. Das ist eigentlich kein Problem. Es gibt kaum Autofahrer, die daraufhin aggressiv reagieren.

Mit Radfahrstreifen muß ich weiter 1m Abstand halten (das ist für mein Gefühl sogar eigentlich eher knapp). Ich brauche als Spur (Lenker, unvermeidbare Ausgleichsbewegungen) schon bei Windstille 80cm, bei Seitenwind 1m bis manchmal 1,20m. Damit benötige ich für meinen Fahrweg bereits mehr als die Radspur zur Verfügung stellt. Die Autos fahren aber nun nicht mehr mit genügend Abstand, sondern orientieren sich direkt an der Spur und fahren also bereits in den Bereich hinein, den ich bei Seitenwind zwingend benötige. Dazu kommt, daß sie bei Gegenverkehr eben auch überholen und von dem Gegenverkehr instinktiv Abstand halten, wogegen sie mich manchmal schon vergessen haben, während sie mich noch überholen (insbesondere LKWs mit Anhänger) und dann einfach weiter nach rechts ziehen, auch über die Radspur hinweg.

Um das zu vermeiden, muß ich nun deutlich weiter links fahren, so daß die Autofahrer auch bemerken, daß sie nicht auf ihrer Spur weiterfahren können. Dazu muß ich die Radspur verlassen. Das wiederum verstehen viele Autofahrer nicht, und leider gibt es da einen gewissen Anteil Oberlehrer, die einen dann absichtlich knapp überholen, abdrängen oder auch einfach nur anhupen.

Da nun die Radspur die Sicherheit der Radler erhöhen soll, sie dies aber unter einer gewissen Breite nicht vermag, ist die Radspur dann unzulässig. Erst ab einer Breite von 2,80m komme ich wieder auf den Überholabstand von 1m, der sich auch ohne Radspur einstellt. Das hat nichts damit zu tun, wie breit die Fahrspur ohne Radweg wäre.

Nun der dritte Fall, eine Fahrspur von 2,80m Breite mit einem Parkstreifen daneben. Hier fahre ich mit 1m Abstand von den Parkern, benötige weiter eine Breite von 0,80-1,20m für meine Spur. Da ist dann immer noch 0,60cm Abstand zur Mittellinie. Sollten die Autos knapp überholen, kann ich problemlos weiter links fahren, um mir meinen Sicherheitsraum zu erhalten. Auch das ergibt m.E. nach keine häßlichen Situationen mit Autofahrern. Die Autofahrer können eh nur überholen, wenn kein Gegenverkehr kommt, daher wird meine Fahrweise auch nicht als "Blockade" interpretiert.

Natürlich kann es besondere Gegebenheiten geben, unter denen auch ein schmalerer Radweg sinnvoll sein mag. Das müßte dann aber auch im Einzelfall untersucht werden.


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Heinz Wäscher
Beitrag 10.04.2010, 13:31
Beitrag #1011


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Nur für gehwegradelnde Kunstradfahrer blink.gif
(voll davor thread.gif )


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sigggi
Beitrag 10.04.2010, 16:33
Beitrag #1012


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Zitat (fusel @ 10.04.2010, 10:29) *
Logischerweise müsste man diese Straßen für Radfahrer sperren oder das Parken verbieten.

Genau so ist es. Für Radfahrer zu schmal aber für PKW und LKW breit genug.

Zitat (mir @ 10.04.2010, 12:41) *
Erst ab einer Breite von 2,80m komme ich wieder auf den Überholabstand von 1m, der sich auch ohne Radspur einstellt.


Wenn eine Fahrbahn Platz für einen 2,8m breiten Radstreifen hat, ist sie breit genug, dass man auch ohne auskommt. Daher sind Radstreifen entweder illegal und wenn legal dann überflüssig.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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mir
Beitrag 10.04.2010, 16:42
Beitrag #1013


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Es gibt schon Fälle, wo die Dinger sinnvoll sind. Bei breiten Straßen ohne Radwege passiert's, daß die Autos dann zwei Fahrspuren aufmachen und nebeneinander fahren, oder eben daß sich das eine Auto dann vor einer Ampel ganz rechts und das nächste ganz links hinstellt.

Als sinnvolle Einzelfälle kommen sie für mich in Frage:

1. Als temporäre Zwischenstufe nach Hochbordradweg, vor Freigabe der Fahrbahn für die Radler (die Behörden müssen sich an derlei manchmal noch gewöhnen smile.gif)

2. Vor einer Ampel zum Freihalten einer Gasse, so daß die Radfahrer rechts passieren können und an der Ampel (dort muß dann natürlich auch eine vorgezogene Aufstellfläche für Radler vorhanden sein) vor den Rechtsabbiegern warten.

3. Auf Strecken, wo sich die Autos ohnehin ständig stauen.

Ich zieh's immer noch vor, langsam und vorsichtig an Autos vorbeizufahren, als mit ihnen im Stau zu stecken smile.gif


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sigggi
Beitrag 10.04.2010, 18:18
Beitrag #1014


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Zitat (mir @ 10.04.2010, 17:42) *
2. Vor einer Ampel zum Freihalten einer Gasse, so daß die Radfahrer rechts passieren können und an der Ampel (dort muß dann natürlich auch eine vorgezogene Aufstellfläche für Radler vorhanden sein) vor den Rechtsabbiegern warten.

3. Auf Strecken, wo sich die Autos ohnehin ständig stauen.


Diese Sachen sind in der StVO bereits geregelt. Eigentlich braucht es dazu keinerlei zusätzlicher Markierung auf der Fahrbahn. Schlimm genug, dass Autofahrer der Meinung sind wenn keine Radverkehrsführungen markiert sind brauchen sie auch keinen Platz zu machen, auch wenn Platz da ist.
Es sollte schon zu denken geben welchen Zustand wir erreicht haben, dass Markierungen nötig sind damit sich Autofahrer sozial Verhalten.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 10.04.2010, 18:29
Beitrag #1015


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Zitat (sigggi @ 10.04.2010, 19:18) *
... brauchen sie auch keinen Platz zu machen, auch wenn Platz da ist.


In aller Regel dürfen die gerade in den o.a. Situationen schlicht keinen Platz machen - Rechtsfahrgebot wink.gif

lg
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mir
Beitrag 10.04.2010, 18:56
Beitrag #1016


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Ach BB, Du weißt genau, daß es nicht das Rechtsfahrgebot, welches die Autofahrer gegen ihren Willen zwingt, die Radfahrer bedauerlicherweise zu blockieren laugh2.gif Aber wir müssen das Thema jetzt nicht unbedingt zum 95ten mal vertiefen dry.gif


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Gast_fusel_*
Beitrag 10.04.2010, 20:16
Beitrag #1017





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Zitat (mir @ 10.04.2010, 12:41) *
Nun der dritte Fall, eine Fahrspur von 2,80m Breite mit einem Parkstreifen daneben. Hier fahre ich mit 1m Abstand von den Parkern, benötige weiter eine Breite von 0,80-1,20m für meine Spur. Da ist dann immer noch 0,60cm Abstand zur Mittellinie. Sollten die Autos knapp überholen, kann ich problemlos weiter links fahren, um mir meinen Sicherheitsraum zu erhalten. Auch das ergibt m.E. nach keine häßlichen Situationen mit Autofahrern. Die Autofahrer können eh nur überholen, wenn kein Gegenverkehr kommt, ...

nein er kann überhaupt nicht überholen, auch wenn kein Gegenverkehr ist.

angenommen, die Fahrspur in der Gegenrichtung ist genauso breit und er überholt dich mit 1m Seitenabstand. Dann hat er zu den parkenden Fahrzeugen der Gegenrichtung noch ca. 40cm Platz, das ist zu wenig, zumindest wenn er mit 50km/h unterwegs ist. Fährt er viel langsamer, kann er auch nicht überholen.

Für den Begegnungsverkehr ist der Platz ebenfalls nicht ausreichend. Zu einem entgegenkommenden LKW hättest du gerade noch die 60cm Abstand, wenn er auf der anderen Seite schon fast die parkenden Autos streift.

eine solche Straße ist für Radfahrer einfach zu schmal. crybaby.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 10.04.2010, 20:22
Beitrag #1018


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Zitat (mir @ 10.04.2010, 19:56) *
Ach BB, Du weißt genau, daß ...


Woher soll ich das wissen - und woher glaubst Du's zu wissen...? blink.gif

Zumal es genug rein praktische Gründe gibt, anläßlich von Ampelstau o.ä. an den rechten Fahrbahnrand zu rücken - vom Platzbedarf eines allfällig einbiegenden Lkw bis zum sich hindurchkämpfenden SoSi-Fahrzeug; außerdem bleibt links hinreichend Platz für vorbeiwollende Radfahrer wink.gif

lg
c.s.
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Gast_fusel_*
Beitrag 10.04.2010, 21:08
Beitrag #1019





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des einen Freud, des anderen Leid, sagte der Motorradfahrer zum Fahrradfahrer. laugh2.gif
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Don Jusi
Beitrag 10.04.2010, 21:54
Beitrag #1020


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Zitat (fusel @ 10.04.2010, 21:16) *
Zitat (mir @ 10.04.2010, 12:41) *
Nun der dritte Fall, eine Fahrspur von 2,80m Breite mit einem Parkstreifen daneben. Hier fahre ich mit 1m Abstand von den Parkern, benötige weiter eine Breite von 0,80-1,20m für meine Spur. Da ist dann immer noch 0,60cm Abstand zur Mittellinie. Sollten die Autos knapp überholen, kann ich problemlos weiter links fahren, um mir meinen Sicherheitsraum zu erhalten. Auch das ergibt m.E. nach keine häßlichen Situationen mit Autofahrern. Die Autofahrer können eh nur überholen, wenn kein Gegenverkehr kommt, ...

nein er kann überhaupt nicht überholen, auch wenn kein Gegenverkehr ist.

angenommen, die Fahrspur in der Gegenrichtung ist genauso breit und er überholt dich mit 1m Seitenabstand. Dann hat er zu den parkenden Fahrzeugen der Gegenrichtung noch ca. 40cm Platz, das ist zu wenig, zumindest wenn er mit 50km/h unterwegs ist. Fährt er viel langsamer, kann er auch nicht überholen.

Für den Begegnungsverkehr ist der Platz ebenfalls nicht ausreichend. Zu einem entgegenkommenden LKW hättest du gerade noch die 60cm Abstand, wenn er auf der anderen Seite schon fast die parkenden Autos streift.

eine solche Straße ist für Radfahrer einfach zu schmal. crybaby.gif


Eigentlich ein Good Posting, aber Dein Auto ist in der Berechnung nun wirklich überbreit.

Ansonsten fehlt in den letzten Beiträgen immer der Bezug zur RWBP: offtopic.gif

Und ja: Solange wir das Rechtsfahrgebot haben, machen Radfahrstreifen zuweilen Sinn. Die Kfz müssen möglichst weit rechts sein. Wer 20 cm Abstand zum Bordstein hält, verhält sich super regelkonform. Nicht, dass ich deshalb für einen Radfahrstreifen wäre, nein. Mir wäre ein "Mittigfahrgebot" lieber! Eine RWBP benötigt ein Radfahrstreifen aber auch dann nicht. Man benutzt ihn, wenn er gut ist, wenn er schlecht ist nur langsam und auf eigene Gefahr. Man benutzt ihn nicht, wenn man Tempi über - sagen wir mal 40 km/h fährt.

Im Übrigen: Links vorbei heißt "überholen". Dazu muss man i.d.R. auf die Gegenfahrspur wechseln.

Sigggi: Einen 2,8 Meter breiten Radfahrstreifen braucht kein Mensch. Die Restfahrbreite ist das entscheidende Kriterium, s.o.

Erklär mir mal, ob Du das:

Zitat
Genau so ist es. Für Radfahrer zu schmal aber für PKW und LKW breit genug.


ernst meinst!?


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Gast_fusel_*
Beitrag 10.04.2010, 22:48
Beitrag #1021





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Zitat (Don Jusi @ 10.04.2010, 22:54) *
aber Dein Auto ist in der Berechnung nun wirklich überbreit.

inkl. Rückspiegel 2m.
Das ist nun wirklich nichts außergewöhnliches. Insbesondere nicht für die Autos der Fahrer, die einen besonders ausgeprägten Drang zum Überholen haben.


Wenn ein Beitrag für dich zu weit offtopic.gif ist, solltest du nicht darauf eingehen.
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sigggi
Beitrag 10.04.2010, 23:52
Beitrag #1022


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Zitat (Don Jusi @ 10.04.2010, 22:54) *
Erklär mir mal, ob Du das:

Zitat
Genau so ist es. Für Radfahrer zu schmal aber für PKW und LKW breit genug.


ernst meinst!?


Habe nur @fusels Ansichten mal etwas verdeutlicht.

Zum Thema Radstreifen kennst Du meine Meinung.

Ist eine Fahrbahn so breit, daß sie Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat, ist auch so breit, daß sie ohne auskommt.


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mir
Beitrag 11.04.2010, 09:01
Beitrag #1023


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Zitat (fusel @ 10.04.2010, 21:16) *
nein er kann überhaupt nicht überholen, auch wenn kein Gegenverkehr ist.

angenommen, die Fahrspur in der Gegenrichtung ist genauso breit und er überholt dich mit 1m Seitenabstand. Dann hat er zu den parkenden Fahrzeugen der Gegenrichtung noch ca. 40cm Platz, das ist zu wenig, zumindest wenn er mit 50km/h unterwegs ist. Fährt er viel langsamer, kann er auch nicht überholen.

Für den Begegnungsverkehr ist der Platz ebenfalls nicht ausreichend. Zu einem entgegenkommenden LKW hättest du gerade noch die 60cm Abstand, wenn er auf der anderen Seite schon fast die parkenden Autos streift.

eine solche Straße ist für Radfahrer einfach zu schmal. crybaby.gif

Erstens ist gar nicht gesagt, ob auf der anderen Seite auch Autos parken.

Zweitens: Wie groß ist denn der Mindestabstand von Autos zu Autotüren? Meines Wissens muß der nur so gering sein, daß jemand, der aussteigen kann, nach hinten spähen kann. kommt das Auto aber von vorne, sieht man es ja auch ohne Türenöffnen. Insofern spricht gar nichts dagegen, mit 40 cm Abstand an den eventuell parkenden Autos vorbeizufahren. Ansonsten geht's halt gar nicht, das kommt im Straßenverkehr bisweilen vor. Man könnte dann ja auch auf einer Seite das Halten verbieten.


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Beitrag 11.04.2010, 12:33
Beitrag #1024





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Zitat (mir @ 11.04.2010, 10:01) *
Wie groß ist denn der Mindestabstand von Autos zu Autotüren?

ich habe mal gelernt ca. 50cm. Nicht nur wegen der Autotüren, sondern wegen Fußgängern, die zwischen den parkenden Autos die Fahrbahn überqueren wollen. Insbesondere Kinder aber auch Erwachsene zwischen größeren parkenden Fahrzeugen sind sonst schon stark gefährdet, wenn sie nur so weit vortreten, dass sie den Verkehr überblicken können.
Kann man diesen Abstand nicht einhalten, muss man die Geschwindigkeit deutlich reduzieren.

Ich habe mal gegoogelt, aber das Thema "Seitenabstand zu parkenden Fahrzeugen" ist so von Radfahrern dominiert, dass man fast nichts anderes findet.
Ein Urteil habe ich gefunden, in dem bei 30cm als deutlich zu wenig die Rede ist.




Zitat (mir @ 11.04.2010, 10:01) *
Ansonsten geht's halt gar nicht, ..

genau das wollte ich in meinem Beitrag ausdrücken und damit dieser Aussage widersprechen:

Zitat (mir @ 10.04.2010, 12:41) *
Die Autofahrer können eh nur überholen, wenn kein Gegenverkehr kommt, daher wird meine Fahrweise auch nicht als "Blockade" interpretiert.


Wenn ein Radfahrer so weit links fährt, dass man ihn nicht überholen kann, obwohl man ein langsames mehrspuriges Fahrzeug an dieser Stelle überholen könnte, dann besteht durchaus die Möglichkeit, dass der eine oder andere Autofahrer das als Blockade interpretiert. whistling.gif
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