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> Bußgelder bei unbefugtem Betreten der Gleise
Gast_Eisenbahner_*
Beitrag 12.03.2004, 17:26
Beitrag #1





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Als ich den Zug kommen sah, bin ich am Bahnhof scnell über die Gleise gerannt,
der Bundesgrenzschutz hat mich erwischt, und ich musste 25€ abdrücken, ist das
rechtens? (Ich bin 16 und habe kein einkommen)
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Uwe W
Beitrag 12.03.2004, 18:35
Beitrag #2


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Zitat
Eisenbahnbetriebsordnung § 64b
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt, wer vorsätzlich

  1. (bleibt frei)
  2. an einer nicht dazu bestimmten Seite eines Fahrzeugs oder an einer nicht dazu bestimmten Stelle einsteigt oder aussteigt,
  3. einsteigt oder aussteigt, ein Trittbrett betritt oder sich ohne ausdrückliche Gestattung auf einer Plattform aufhält, solange sich das Fahrzeug bewegt, oder
  4. eine Bahnanlage, eine Betriebseinrichtung oder ein Fahrzeug verunreinigt.

(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. ohne amtliche Befugnis eine Bahnanlage oder ein Fahrzeug insoweit betritt oder benutzt, als sie nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dient oder als kein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt,
  2. sich innerhalb der Gleise aufhält, ohne daß dies zu Erfüllung amtlicher Aufgaben erforderlich oder im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses zugelassen ist,

  3. eine Außentür öffnet, solange sich das Fahrzeug bewegt,
  4. eine Sache aus dem Wagen wirft, die geeignet ist, einen anderen zu verletzen oder eine Sache zu beschädigen,
  5. eine Schranke oder eine sonstige Sicherungseinrichtung unerlaubt öffnet, ein Fahrthindernis bereitet oder eine andere betriebsstörende oder betriebsgefährdende Handlung vornimmt oder
  6. den Bahnübergang eines Privatwegs mit öffentlichem Verkehr anlegt und dem öffentlichen Verkehr überläßt, ohne dies mit dem Bahnunternehmer vereinbart oder ihm obliegende Sicherungsmaßnahmen durchgeführt zu haben.

(3) Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach den Absätzen 1 und 2 wird im Bereich der Eisenbahnen des Bundes auf die Bahnpolizeiämter übertragen.


Der gesetzliche Bußgeldrahmen nach § 28 Allgemeines Eisenbahngesetz beträgt dabei 10.000 DM.

Kinder bis einschließlich 13 Jahren können nicht nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht belangt werden. Ein Jugendlicher (14 bis 17) handelt nur unter den Voraussetzungen des § 3 Satz 1 des Jugendgerichtsgesetzes vorwerfbar. (§12 OWiG)

Zitat
JGG § 3 Verantwortlichkeit

Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln...


Von einem 16 jährigen muss man wohl die Einsicht erwarten können, dass das Überqueren der Gleise bei Herannahen eines Zuges einerseits für den Betroffenen gefährlich ist und andererseits den Lokführer zu einer Vollbremsung veranlassen könnte, die mit weiteren Gefahren und Behinderungen verbunden ist.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_Gast_Walter_*
Beitrag 01.04.2005, 08:23
Beitrag #3





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Hallo Uwe,

gilt die Höhe des Verwahrnungsgeldes auch für den Fall, dass man ca. 50 m neben einer geöffneten Bahnschranke die Gleise überquert, also eine Gefährdung des Bahnverkehrs nicht gegeben ist?
Ist dann das Verwahrnungsgeld niedriger?
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Grisu68
Beitrag 01.04.2005, 08:36
Beitrag #4


Neuling
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Zitat (Eisenbahner @ 12.03.2004, 18:26)
Als ich den Zug kommen sah, bin ich am Bahnhof scnell über die Gleise gerannt,
der Bundesgrenzschutz hat mich erwischt, und ich musste 25€ abdrücken, ist das
rechtens? (Ich bin 16 und habe kein einkommen)


Bayerischer Rundfunk - Polizeireport

16-Jähriger von ICE erfasst und getötet

Augsburg - Ein tragischer Unfall hat sich am Bahnhof Hochzoll in Augsburg ereignet. Ein 16-jähriger Jugendlicher wurde von einem durchfahrenden ICE erfasst und zu Boden geschleudert. Er erlitt dabei so schwere Kopfverletzungen, dass er noch an der Unfallstelle verstarb. Den Ermittlungen zufolge hatte der Jugendliche verbotswidrig die Gleise überquert, um seinen Regionalzug in Richtung Innenstadt zu erreichen. Dabei hatte er offenbar nicht auf den nahenden ICE geachtet. Der Zugverkehr auf der Bahnstrecke Augsburg- München war wegen des Unfalls eine Stunde lang in beiden Fahrtrichtungen gesperrt. Die Deutsche Bahn leitete mehrere Fernverkehrs-Züge um und setzte im Regionalzugverkehr Ersatzbusse ein.

Kein weiterer Kommentar! shutup.gif


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Matte
Beitrag 01.04.2005, 09:00
Beitrag #5


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Welche §§ wurden dir denn genau vorgeworfen?


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HaWeThie
Beitrag 01.04.2005, 10:10
Beitrag #6


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Zitat (Eisenbahner @ 12.03.2004, 18:26)
Als ich den Zug kommen sah, bin ich am Bahnhof scnell über die Gleise gerannt,
der Bundesgrenzschutz hat mich erwischt, und ich musste 25€ abdrücken, ist das
rechtens? (Ich bin 16 und habe kein einkommen)

Hi,
1. kannst du die 25 EUR ruhig vom Taschengeld zahlen
2. Höchststrafe ist der Tod


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