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| Gast_Blondine_* |
12.03.2004, 12:25
Beitrag
#1
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Ich habe vor ca. 18 Monaten den Hauptwohnsitz gewechselt. Mein KfZ ist aber immer noch am alten Wohnsitz angemeldet, da eigentlich die Anschaffung eines neuen PKW geplant war, und ich anfangs dachte, das Ummelden lohnt sich eh nicht mehr. Nun habe ich das Auto immer noch und würde es gerne jetzt korrekt anmelden. Habe ich eine Strafe zu erwarten, weil ich das 18 Monate zu spät mache? Wenn ja, wie hoch ist diese erfahrungsgemäß? Wäre es ein Ausweg, dass ich den alten Wohnsitz, auf den das Auto gemeldet ist als zweiten Wohnsitz wieder anmelde (wäre möglich, da meine Eltern dort wohnen) - dann könnte ich sagen, dass sich der Hauptstandort des Autos erst jetzt geändert hat. Oder können die bei der Zulassungsstelle prüfen, seit wann der Zweitwohnsitz besteht? Oder könnte ich auch ohne Zweitwohnsitz sagen, dass das Auto bisher vor allem am alten Meldeort stand? Vielen Dank schon mal, bin gespannt auf eure Antworten! |
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12.03.2004, 14:16
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22010 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Wie ich Dich richtig verstanden habe, hattest Du diesbezüglich bisher noch keinen Ärger mit der
Dann fahr einfach zur Zulassungsstelle (mit Schein, Brief, Versicherungskarte und Personalausweis) und melde den Wagen um. Auf der Zulassungsstelle fragt bestimmt keiner nach, ob Du am alten Zulassungsort einen Zweitwohnsitz hattest. Die wollen nur wissen, ob der neue Wohnsitz stimmt (deswegen Personalausweis). Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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12.03.2004, 14:37
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Es sind 2 Vorschriften zu unterscheiden:
1. Der Zulassungsbezirk muss dem tatsächlichen Standort des KfZ entsprechen. 2. Die Daten des Halters (insbesondere seine Anschrift) in den Fahrzeugpapieren und den Unterlagen der Zulassungsstelle müssen stimmen. Zitat Oder könnte ich auch ohne Zweitwohnsitz sagen, dass das Auto bisher vor allem am alten Meldeort stand? Das kannst Du in der Tat, um den Punkt 1. auszuräumen, nicht jedoch für Punkt 2. Das verspätete Ummelden stellt zwar eine Ordnungswidrigkeit dar, die aber von den Zulassungsstellen weder nachgeprüft noch durch eine Anzeige bei der Bußgeldstelle verfolgt werden muss. Ich selber habe eine Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk auch einmal 4 Monate verschlampt, und es hat überhaupt keinen Ärger deswegen gegeben. Es ist wahrscheinlich am sinnvollsten, wenn Du die Ummeldung schnell nachholst. Wenn es im Zusammenhang mit einem Verkehrsverstoß Probleme mit Deiner Anschrift geben sollte, könnte die Sache nämlich anders aussehen und ein OWi-Verfahren auch wegen der nicht erfolgten Ummeldung eingeleitet werden. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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| Gast_Guest_* |
13.03.2004, 16:56
Beitrag
#4
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Vielen Dank schon mal! Ihr habt mich richtig verstanden, bisher hatte ich noch keinen Ärger, ich möchte aber zukünftigen vermeiden.
Meine Bedenken waren, dass die auf der Zulassungstelle stutzig werden, wenn sie auf meinem Perso sehen, wie lange ich schon hier gemeldet bin. Aber gerade fällt mir auf, dass das da ja gar nicht drauf steht... |
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13.03.2004, 18:51
Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22010 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Zitat (Guest @ 13.03.2004, 16:56) ...außer sie würden nachfragen, wielange ich schon umgezogen bin... Tun se nich! Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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