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> xenon nachrüstung
Gast_benni_*
Beitrag 11.03.2004, 18:28
Beitrag #1





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ich habe folgende frage

ich würde gerne bei mir, meiner freundin und bei meinen daddy xenon nachrüsten
da die lichtausbeute bei diesen fahrzeugen absolut zu gering ist.

meine erste frage ist ist nun was man alles benötigt oder auch nicht.

höhenvestellung (automatisch) ist das unbedingt erforderlich)???
scheinwerferreinigungsanlage????

was kann passieren wenn ich die beiden dinge nicht einbaue.
was können mir die b***** machen?
und was kann der tüv dagegen machen.???

man kann ja vor der HU ganz schnell wieder auf normal umstecken.

jedenfalls ist es ja auch nicht so billig. ein xenon umrüstsatz habe ich ´bei ebay schon ab 199.- euro gefunden. (von Hella)

aber es soll ja noch andre firmen geben die das herstellen wo es billiger ist.
wer kann mir denn so eine marke sagen. oder versch. suchbegriffe die ich dazu benutzen kann.???

also freue mich auf jede antwort von euch. grüe benni


Bitte keine Assoziation von Tiernamen mit bestimmten Berufsgruppen.

Gruss Matte


Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 11.03.2004, 18:38
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Matte
Beitrag 11.03.2004, 18:42
Beitrag #2


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Für die ist der §50 Abs. 10 StVZO relevant:


(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

einer Scheinwerferreinigungsanlage und

einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.



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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Gast_turbo_freezer_*
Beitrag 11.03.2004, 18:51
Beitrag #3





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so ich bin es wieder benni bloß jetzt nun angemeldet.

wieso bietet man xenon umrustkits an wenn der einbau einem so schwierig gemacht wird.

scheinwerfereinigungsanlage!!! wenn ich das schon höre

Was bringt das wenn man sowas hat. was ist falsch daran wenn mal ein scheibwerfer glas schmutzig ist.?

darf ja auch mit normalen halogenlampen (auch wenn du bissle schmutzig sind damit rum fahren)
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Matte
Beitrag 11.03.2004, 21:17
Beitrag #4


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Ich denke, das diese Auflagen auch in der ABE der Xenonlampen vermerkt ist.


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James Bond
Beitrag 11.03.2004, 21:51
Beitrag #5


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Hallo,
wie Matte schon richtig gesagt hat sind diese drei Dinge Grundvoraussetzung für die Umrüstung! Machst du es nicht, ist es eine Änderung der Lichttechnischen Anlage (Bauartgenehmigungspflichtiges Teil§22a STVZO), diese führt zum erlöschen Deiner BE und unter Umständen auch Deines Versicherungsschutzes. Bei der HU ist es ein Erheblicher MAngel ( keine Plakette). Kommt es Aufgrund dieses Umbaus zu einem Unfall, da du z.B geblendet hast oder die Lichtbrechung anders ist, erwartet dich sehr viel Ärger!

P.S.:Wegen des höheren Lichtstromes muss besonders auf eine korrekte Scheinwerfereinstellung geachtet werden um die Blendwirkung einzudämmen deshalb die automatische LWR und die Schenwerferreinigungsanl.
Gruß
Bond


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Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates

Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung!
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Gast_turbo_freezer_*
Beitrag 11.03.2004, 22:19
Beitrag #6





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ja stimmt da gebe ich dir auch vollkommen recht. aber wie kommt es nun dazu das wenn mein glas schmutzig ist das ,das licht brechen kann.

wer sagt das? wo ist das festgeschrieben. ist doch das gleiche wie bei einer normalen lampe.


ich weiß nicht, ich werde es trotzdem machen aber mir der ALWR und ohne reinigungsanlage. so ein quatsch brauch ich wirklich nicht.
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Matte
Beitrag 11.03.2004, 22:26
Beitrag #7


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Zitat (turbo_freezer @ 11.03.2004, 22:19)
so ein quatsch brauch ich wirklich nicht.

Na dann viel Spass beim TÜV. no.gif

Dreck und Schmutz auf dem Glas, kann durchaus Licht brechen/ablenken. Dadurch könnten andere VT geblendet werden. Durch die höhere LuxZahl der Xenonscheinwerfer, tritt dieser Effekt eher dort auf, als bei normalen Scheinwerfern auf.


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Dirk Plettner
Beitrag 11.03.2004, 23:31
Beitrag #8


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Zitat
ich weiß nicht, ich werde es trotzdem machen aber mir der ALWR und ohne reinigungsanlage. so ein quatsch brauch ich wirklich nicht.


Manhmal habe ich das Gefühl, die Leute wollen keine Infos, sondern nur in Ihrer (falschen) Meinung bestärkt werden. think.gif

Warum fragst Du, wenn es Dich eh nicht interessiert??? dry.gif


--------------------
Gruss, Dirk
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Jack Daniels
Beitrag 12.03.2004, 03:25
Beitrag #9


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mad.gif Ich nehme mal an das Benni eh nur die Bastellösung will wo nur das Glühobst ausgetauscht wird.Was ja wirklich illegal ist,oder hat dafür schon jemand eine Freigabe des Scheinwerferherstellers bekommen?
think.gif Was könnten die police.gif machen?Das Auto stillegen?Und der Tüv?Vermutlich dasselbe,dazu eine saftige Rechnung und Punkte im hohen Norden und im Falle das jemand durch die Blendung einen Unfall verursacht ist die Kacke am dampfen.
biggrin.gif Wenn jemand im zusammenhang mit einem Auto 199€ für nicht billig hält sollte er wieder Fahrrad fahren,ist billiger.
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Josh
Beitrag 12.03.2004, 08:29
Beitrag #10


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und selbst da ist man für 199E eher dürftig bedient. Amen!
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Jack Daniels
Beitrag 13.03.2004, 03:12
Beitrag #11


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Zitat (Josh @ 12.03.2004, 08:29)
und selbst da ist man für 199E eher dürftig bedient. Amen!

smile.gif Bei Versteigerungen von Fundsachen soll für das Geld auch mal was brauchbares dabei sein.
Auf jeden Fall dürften die finanziellen Folgen dieser Bastelei am Scheinwerfer grösser sein als 199€.
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Gast_turbo_freezer_*
Beitrag 14.03.2004, 11:47
Beitrag #12





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jungs macht euch bloß lustig über mich.

ich leiste gerade meinen zivildienst ab. da hat man nun mal nicht mehr als 500 euro zum leben und davon muss ma ja noch die wohnung,das auto etc. zahlen.


was micht die ganze zeit bloß wundert ist: wenn ihr also sagt man braucht eine scheinwerferreinigungsanlage..?????????

wieso muss man die am auto haben. wenn man sie nicht benutzt????

ist mal wieder so ein scheiß gesetz. nicht wahr???

man muss es haben aber keiner schreibt einem vor es zu benutzen!!!!!! oder wie meint ihr.

vorallem habe ich noch kein auto gesehen wo den scheinwerfer so gut reinigen kann das es sinnvoll wäre.

also hätte gerne eine antwort.
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Matte
Beitrag 14.03.2004, 11:52
Beitrag #13


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Über Sinn und Unsinn von Gesetzen lässt sich ja streiten, aber wenn du sie nicht befolgst, musst du halt mit der Strafe leben.

Ändern können wir die Gesetze nicht.


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Gast_turbo_freezer_*
Beitrag 14.03.2004, 12:02
Beitrag #14





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klar da gebe ich dir ja recht aber meine frage ist leider noch nicht beantwortet.

alle fahrzeuge mit xenon haben eine (SRA) aber benutzt wird sie meist nicht.


ist ja egal ich habe für meine xenon funzeln eine SRA gefunden die auf meine auto passt.


was jetzt noch wichtig ist: muss das eine bestimmte anlage sein??? mit hochdruck oder reicht dem gesetzt eine reinigungsanlage wie die autos früher hatte.

die nicht mehr druck hat als eine normale srizudüse die nur punktweise sprüht???
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Jack Daniels
Beitrag 15.03.2004, 00:09
Beitrag #15


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Die serienmässigen Scheinwerferreinigungsanlagen werden zwangsläufig benutzt,wenn bei eingeschaltetem Abblendlicht die Scheibenwaschanlage benützt wird werden auch die Lampen gereinigt.Meines Wissens sind es meistens Düsen mit einem höheren Druck als die normalen Düsen. wink.gif Ich komme gut ohne Xenon klar,gegen mein erstes Auto sind die heutigen Scheinwerfer die reinsten Flutlichter und auf Imagekrücken lege ich keinen Wert.Dann hätte ich auch ein anderes Auto gekauft.
Was du auch noch brauchst ist eine automatische Leuchtweitenregulierung,die ist das wirklich teure am Xenonumbau,da gibt es aber von Hella was zum nachrüsten.

PS:Ist jetzt meine persönliche Meinung.Wenn ich kein Geld habe gebe ich das wenige bestimmt nicht für solch unwichtige Sachen aus.
Ich habe jetzt auch nur 20 Jahre gebraucht um mich von 165ern Reifen auf 205er hochzuarbeiten,kleinere darf ich nicht montieren.
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Josh
Beitrag 15.03.2004, 17:15
Beitrag #16


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Kleiner Tip am Rande: Wenn dir dein Licht zu schwach ist gibts auch andere Ausweichmöglichkeiten. Ic hatte vor einigen Jahren nen Ford Escort, Ford ist ja relativ berühmt für schlechte Lampen. Xenon nachrüsten kam nicht in Frage. Aber damals kamen grad die Philips Blue Light Lampen mit hoher Effektivität für normales Licht raus. Völlig legal, zugelassen und sehr gute Lichtausbeute. Ich würde mich nicht wundern, wenn es heute nicht noch bessere Lösungen gäbe. DIe würden dann übrigens pro Satz sicherlich maximal 50 Euro neu kosten!

Oder brauchst du unbedingt so nen Potenzersatz? Ich gebe zu, es gibt sehr gutes Xenon -Licht, aber bei meinem 3er zum Beispiel ist der Gewinn nicht unbedingt zu erkennnen. Mein Licht hat nur ne andere Farbe, die Ausbeute ist ähnlich gut...
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Jack Daniels
Beitrag 15.03.2004, 21:52
Beitrag #17


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whistling.gif Und kostet nicht mal 199€
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bari_snoop
Beitrag 20.11.2005, 16:02
Beitrag #18


Neuling


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Die Xenonlampen vergrauchen sehr wenig Energie (Gasentladung). Deswegen strahlen sie auch erheblich weniger Wärme ab. Wenn es schneit oder kalt ist, kann der Scheinwerfer durch Schnee oder Eis beschlagen. Beim Halogenlampen passiert es in der Regel nicht, weil sie genug Wärme abstralen um den Schnee oder Eis aufzutauen (Schalte den Fahrlicht ein und halte deine hand in Abstand 1-2 cm vor dem Scheinwerfer). Beim Xenonscheinwerfer passiert es nicht und es kommt zu erheblichen Leuchtkraftverlust. Deswegen ein Fahrzeug mit Xenon muss eine Scheinwerferreinigungsanlage haben um den Schnee oder Eis abzuwischen.
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BePo
Beitrag 20.11.2005, 16:34
Beitrag #19


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Zitat (turbo_freezer @ 14.03.2004, 11:47)
ich leiste gerade meinen zivildienst ab. da hat man nun mal nicht mehr als 500 euro zum leben und davon muss ma ja noch die wohnung,das auto etc. zahlen.

Wenn du es dir nicht leisten kannst, die Xenonscheinwerfer vorschriftsmäßig einzubauen, dann lass es sein. Es zwingt dich niemand dazu. Man kann auch gut ohne leben.

Warum eine Reinigungsanlage sein muss, wurde dir jetzt bereits erklärt. Benutzen tust du die Anlage automatisch wenn sie verbaut ist. wenn die Scheinwerfer eingeschaltet sind und du die Scheibenreinigung benutzt, werden die Scheinwerfer automatisch mit gereinigt.

Die Vorschriften haben also einen Sinn. Alles rumgejammer hilft dir da nicht. Solltest du es dennoch auf den illegalen Weg versuchen wird es für deinen Versicherungsschutz eng. Außerdem erlischt deine BE für das Fahrzeug.

Ich persönlich habe dafür keinerlei Verständnis. no.gif


--------------------
Grüße
BePo

Man kann einen Menschen einen Lügner, Betrüger, Schurken nennen, er wird es hinnehmen - wenn man ihn aber einen schlechten Autofahrer nennt, wird er rabiat."

(Tony Curtis †29.08.2010)
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