Sollte man Lasermessung anfechten? |
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Sollte man Lasermessung anfechten? |
Gast_touchy_* |
10.03.2004, 12:56
Beitrag
#1
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als ichheute morgen zur Arbeit kam, lag ein nettes Schreiben vom Regierungspräsidium auf meinem Schreibtisch. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h wurde von mir um 51 km/h überschritten. Soweit ich weiß bedeutet das 150€, 4 Points und 1 Monat laufen. Als Beweismittel werden Lasermessung und Frontfoto angegeben. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen an dieser Stelle 51 km/h zu schnell gewesen zu sein. Kann ich irgendwie sicherstellen das die Messung zuverlässig ist und richtig durchgeführt wurde? Sollte ich die Sache dem Anwalt übergeben? Glaube nicht das meine Rechtschutz das übernimmt. Danke schon mal! |
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10.03.2004, 13:01
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#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Die Messung muss nicht unbedingt an der beschriebenen Stelle sein. Die Lasermessgeräte können etliche Meter (50-100???) weit Zielen. Und da könntest Du u.U. schon zu schnell gewesen sein.
Diese Messungen sind in 99% aller Fälle Hieb - und Stichfest. Ich sehe da wenig Chancen für Dich. -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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10.03.2004, 13:24
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#3
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 826 Beigetreten: 01.10.2003 Wohnort: Daheim Mitglieds-Nr.: 235 |
Ich erhoehe auf ueber 450 Meter, wer bietet mehr, Steveluke?
-------------------- 640 Kilobyte sind genug für jeden (Bill Gates, 1981)
wer spaeter bremst ist laenger tot (Lideloh, 2004) |
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10.03.2004, 13:47
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#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Zitat (lideloh @ 10.03.2004, 13:24) Ich erhoehe auf ueber 450 Meter, wer bietet mehr, Steveluke? Das kommt immer auf das verwendete Messgerät an. Im Fall des RIEGL LR 90-235/P hast du Recht (obwohl in der Praxis Entfernungen von über 300m eher selten sind) Bei Verwendung eines RIEGL FG21-P beträgt der zugelassene Messbereich sogar bis zu 1000m (!). Eine Praxisgerechte Umsetzung wird hier durch eine spezielle Optik ermöglicht, welche es dem Benutzer erlaubt, das anvisierte Objekt an den Betrachter heran zu zoomen. Darüber hinaus gibt es noch Geräte weiterer Firmen wie z.B. LTI oder Jenoptik (LAVEG, LaserPatrol), deren technische Spezifikationen sich durchaus unterscheiden. Es kommt also immer auf das verwendete Gerät an, wobei die RIEGL-Geräte (zumindest in NRW) sehr verbreitet sind. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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10.03.2004, 13:49
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#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21796 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Zitat (lideloh @ 10.03.2004, 13:24) Ich erhoehe auf ueber 450 Meter, wer bietet mehr, Steveluke? Ich hab' mal zufällig einen bemerkt, der hielt so ein Teil auf mich gerichtet. Er stand dabei - aus meiner Perspektive - etwa 150 m links neben der Straße, Luftlinie insgesamt etwa 400 m von mir entfernt. Ich weiß allerdings nicht, ob er mich wirklich gemessen hat oder "nur spielen wollte". Egal, ich war eh (fast gar) nicht zu schnell, und es kam auch nix nach. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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10.03.2004, 13:56
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#6
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 3792 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Mörfelden-Walldorf (Rhein-Main) Mitglieds-Nr.: 40 |
150 m abseits der Strasse, dazu gruene Kleidung .... Doc, bist du dir sicher, dass das nicht ein Jaeger war, der gerade einen Bock oder ein Wildschwein schiessen wollte? *schnellduckundweg* -------------------- Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker) |
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10.03.2004, 14:20
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#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 10.03.2004, 13:49) Er stand dabei - aus meiner Perspektive - etwa 150 m links neben der Straße, Luftlinie insgesamt etwa 400 m von mir entfernt. Durchaus möglich, erheblich ist hier, ob du zum Zeitpunkt der Messung (luftlinientechnisch) auf dass Messgerät zugefahren bist. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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10.03.2004, 14:47
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#8
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21796 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Zitat (Franticek @ 10.03.2004, 13:56) ... Doc, bist du dir sicher, dass das nicht ein Jaeger war, der gerade einen Bock oder ein Wildschwein schiessen wollte? Franti, sieht ein Sprinter aus wie ein Wildschwein?? Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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10.03.2004, 15:50
Beitrag
#9
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Also das RIEGL LR 90-235/P ist bis 500m zugelassen (laut PTB Zulassung).
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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