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> Sollte man Lasermessung anfechten?
Gast_touchy_*
Beitrag 10.03.2004, 12:56
Beitrag #1





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Hallo allerseits,

als ichheute morgen zur Arbeit kam, lag ein nettes Schreiben vom Regierungspräsidium auf meinem Schreibtisch.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h wurde von mir um 51 km/h überschritten.
Soweit ich weiß bedeutet das 150€, 4 Points und 1 Monat laufen.

Als Beweismittel werden Lasermessung und Frontfoto angegeben.

Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen an dieser Stelle 51 km/h zu schnell gewesen zu sein.
Kann ich irgendwie sicherstellen das die Messung zuverlässig ist und richtig durchgeführt wurde? Sollte ich die Sache dem Anwalt übergeben? Glaube nicht das meine Rechtschutz das übernimmt.

Danke schon mal!
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Commodore25E
Beitrag 10.03.2004, 13:01
Beitrag #2


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Die Messung muss nicht unbedingt an der beschriebenen Stelle sein. Die Lasermessgeräte können etliche Meter (50-100???) weit Zielen. Und da könntest Du u.U. schon zu schnell gewesen sein.
think.gif
Diese Messungen sind in 99% aller Fälle Hieb - und Stichfest. Ich sehe da wenig Chancen für Dich. crybaby.gif


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Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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lideloh
Beitrag 10.03.2004, 13:24
Beitrag #3


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Ich erhoehe auf ueber 450 Meter, wer bietet mehr, Steveluke?


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wer spaeter bremst ist laenger tot (Lideloh, 2004)
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steveluke
Beitrag 10.03.2004, 13:47
Beitrag #4


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Zitat (lideloh @ 10.03.2004, 13:24)
Ich erhoehe auf ueber 450 Meter, wer bietet mehr, Steveluke?

Das kommt immer auf das verwendete Messgerät an.

Im Fall des RIEGL LR 90-235/P hast du Recht (obwohl in der Praxis Entfernungen von über 300m eher selten sind)

Bei Verwendung eines RIEGL FG21-P beträgt der zugelassene Messbereich sogar bis zu 1000m (!). Eine Praxisgerechte Umsetzung wird hier durch eine spezielle Optik ermöglicht, welche es dem Benutzer erlaubt, das anvisierte Objekt an den Betrachter heran zu zoomen.

Darüber hinaus gibt es noch Geräte weiterer Firmen wie z.B. LTI oder Jenoptik (LAVEG, LaserPatrol), deren technische Spezifikationen sich durchaus unterscheiden.

Es kommt also immer auf das verwendete Gerät an, wobei die RIEGL-Geräte (zumindest in NRW) sehr verbreitet sind.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 10.03.2004, 13:49
Beitrag #5


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Zitat (lideloh @ 10.03.2004, 13:24)
Ich erhoehe auf ueber 450 Meter, wer bietet mehr, Steveluke?

Ich hab' mal zufällig einen police.gif bemerkt, der hielt so ein Teil auf mich gerichtet.
Er stand dabei - aus meiner Perspektive - etwa 150 m links neben der Straße, Luftlinie insgesamt etwa 400 m von mir entfernt.

Ich weiß allerdings nicht, ob er mich wirklich gemessen hat oder "nur spielen wollte".

Egal, ich war eh (fast gar) nicht zu schnell, und es kam auch nix nach.

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Franticek
Beitrag 10.03.2004, 13:56
Beitrag #6


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laugh.gif
150 m abseits der Strasse, dazu gruene Kleidung ....
Doc, bist du dir sicher, dass das nicht ein Jaeger war, der gerade einen Bock oder ein Wildschwein schiessen wollte? laugh.gif
*schnellduckundweg*


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Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
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steveluke
Beitrag 10.03.2004, 14:20
Beitrag #7


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 10.03.2004, 13:49)
Er stand dabei - aus meiner Perspektive - etwa 150 m links neben der Straße, Luftlinie insgesamt etwa 400 m von mir entfernt.

Durchaus möglich, erheblich ist hier, ob du zum Zeitpunkt der Messung (luftlinientechnisch) auf dass Messgerät zugefahren bist.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 10.03.2004, 14:47
Beitrag #8


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Zitat (Franticek @ 10.03.2004, 13:56)
laugh.gif
... Doc, bist du dir sicher, dass das nicht ein Jaeger war, der gerade einen Bock oder ein Wildschwein schiessen wollte?

Franti, sieht ein Sprinter aus wie ein Wildschwein??

Doc


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Matte
Beitrag 10.03.2004, 15:50
Beitrag #9


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Also das RIEGL LR 90-235/P ist bis 500m zugelassen (laut PTB Zulassung).


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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