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> GIGALINER (60-to. 25,25Meter)
Bonsai-Brummi
Beitrag 24.08.2011, 17:23
Beitrag #201


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Zitat (Kühltaxi @ 24.08.2011, 17:57) *
... noch einen überschüssigen Dolly am Hals. Und die Gigas müssen natürlich so einer (SZM+Auflieger+Tandemhänger) und so einer (Motorwagen+Dolly+Auflieger) sein, nicht zwei gleiche. wavey.gif


Richtig - aber fürn halbwegs begabten Disponenten nicht wirklich ein Problem wink.gif

Zitat
Ich denke aber mal das wird gar nicht nötig sein, die ausgewiesenen Strecken werden wohl alle an großen Lagern oder Hubs beginnen und enden.


Dessen bin ich aus eigener Dispo-Erfahrung ganz und gar nicht sicher no.gif


lg
c.s.
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frankenstein
Beitrag 24.08.2011, 17:28
Beitrag #202


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Das soll aber wohl so sein wink.gif Es entsteht gerade eine Liste/Tabelle in der haarklein die zu befahrenen Strecken definiert werden. Außerdem wird es Genehmigungen geben in der die Strecke bestimmt wird, ähnlich wie eine Fahrwegbestimmung im Gefahrgut.


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Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Kühltaxi
Beitrag 24.08.2011, 17:40
Beitrag #203


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Alles wieder typisch deutsch mit tausend Einzelvorschriften, wie bei der Anhänger-100-Zulassung. wallbash.gif
Besonders "lustig" finde ich das mit den maximal drei Punkten wie bei der BF-17-Begleitperson. Nur daß hier im ungünstigsten Fall deswegen der Arbeitsplatz weg sein kann.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 24.08.2011, 19:45
Beitrag #204


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Zitat (frankenstein @ 24.08.2011, 18:28) *
Das soll aber wohl so sein wink.gif


In der Testphase ganz gewiß - und aus gutem Grund; was ja keineswegs ausschließt, daß mit zunehmender Verbreitung die Einschränkungen weniger werden rolleyes.gif
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frankenstein
Beitrag 24.08.2011, 20:38
Beitrag #205


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 24.08.2011, 20:45) *
... was ja keineswegs ausschließt, daß mit zunehmender Verbreitung die Einschränkungen weniger werden rolleyes.gif

Das wird man sehen, obwohl ich das in der ersten Zeit nicht wirklich glauben will, da das "Projekt" doch sehr argwöhnisch beäugt werden wird...ich glaube aber auch, dass wenn das mal läuft in ein, zwei Jahren kein Hahn mehr danach kräht...man wird um den Lang-Lkw in dieser From vermutlich nicht umher kommen.


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mir
Beitrag 24.08.2011, 21:48
Beitrag #206


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Zitat (willi @ 23.08.2011, 19:03) *
überholen dürfen sie trotzdem nicht.
Überholen ist ihnen schließlich nicht unmöglich, sondern verboten.

Öha! Stimmt, der Radler wartet dann ja verkehrsbedingt. Na, ich wäre trotzdem so freundlich, und da das ja dann freiwillig ist, warte ich nicht nach § 5 (6), sondern halte freiwillig, und dann darf er ja wieder vorbeifahren. wacko.gif


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Schattenfell
Beitrag 24.08.2011, 21:55
Beitrag #207


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Oh, der Wikipedia-Artikel erwähnt, dass in Schleswig-Holstein solche LKWs schon herumfahren. Eine kurze Recherche ergab, dass die Dinger theoretisch direkt vor meiner Haustür queren.

Ich tippe darauf, dass die Fahrzeuge zwischen Neumünster und der Firma ACO über die Autobahn kommen. Dort müssen bei der Anfahrt vier, bei der Abfahrt drei Kreisverkehre durchfahren werden, bei denen damals zur Diskussion stand, ob sie denn für längere Lastkraftwagen überhaupt geeignet wären. Ich weiß nicht, wie die Diskussion damals ausging, aber sehr viel geändert hat man an den Plänen damals nicht, soweit ich das beurteilen kann. Danach wird innerorts an einer Kreuzung nach links abgebogen und das Fahrzeug hat das Gelände erreicht.

Lustiger wird die Abfahrt, denn das Rechtsabbiegen an der besagten Kreuzung ist durchaus kompliziert. Da gab es in den letzten Jahren schon hin und wieder Probleme mit normalen Lastkraftwagen, woraufhin man die Haltlinie an der Hauptstraße versetzt hat. So richtig weitergeholfen hat das nicht, erst am Wochenende habe ich einen Lastkraftwagen gesehen, der dort feststeckte, weil auf der Linksabbiegerspur schon jemand stand.

Wie da nun noch längere Lastkraftwagen durch sollen, ist für mich als Laie ein Rätsel think.gif Aber offenbar scheint es ja zu funktionieren.
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Mitleser
Beitrag 26.08.2011, 09:21
Beitrag #208


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Frage hochschieb.
Zitat (Mitleser @ 23.08.2011, 14:34) *
Und was droht eigentlich bei einem Verstoß gegen die Verordnung? Gibt es Bußgelder und wenn ja auf welcher Grundlage und für wen (Fahrer/Halter)? Droht uU ein Entzug der Teilnahmegenehmigung - sofern es überhaupt einer solchen bedarf (s.o.)?
think.gif
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Tommy Danger
Beitrag 01.12.2011, 17:21
Beitrag #209


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Guggst du:

http://www.op-online.de/nachrichten/offenb...ve-1512293.html


Servus!
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blackdodge
Beitrag 01.12.2011, 18:06
Beitrag #210


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ausserdem fährt in SH schon seit ewiger Zeit so ein Teil

4 Achser MAN LKW ( F90 oder F2000 ) und angehängt mit einer Single-Dolly-Achse als Drehschemel ein weiterer 3 Achsiger Container-SANH.

das von einer Tochter-Firma der HHLA zwischen Lübeck und HH - Freihafen.


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Offroad-Events
Beitrag 01.12.2011, 18:13
Beitrag #211


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Ja wie jetzt ?
Ich dachte, was man bisher so hörte, die Welt geht sofort und unwiederbringbar unter sobald der erste Gigaliner durch Deutschland rollt ? think.gif thread.gif


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Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken"
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LKW-Stefan
Beitrag 02.12.2011, 21:09
Beitrag #212


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Zitat (Offroad-Events @ 01.12.2011, 18:13) *
Ja wie jetzt ?
Ich dachte, was man bisher so hörte, die Welt geht sofort und unwiederbringbar unter sobald der erste Gigaliner durch Deutschland rollt ? think.gif thread.gif


genau und in den Medien wird ja immer wieder vor den "Monster-LKWs" und den "Riesen-Trucks" und
den MegaGigaRiesenlinern gewarnt laugh2.gif laugh2.gif

dabei ist jeder Langholz-LKW teilweise länger (21m Holzlänge + Zugmaschine) ... schwerer whistling.gif ... und fährt die kleinsten
Forstwege und die schmälsten Dorfstraßen wavey.gif


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Erst wenn der letzte Auspuff kalt ist, der schönste Truck verboten, die erfahrensten Trucker bestraft sind, dann werdet Ihr erstaunt merken, daß Ihr Euren Mist nicht selber fahren könnt!
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Kühltaxi
Beitrag 02.12.2011, 22:31
Beitrag #213


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Wieso wird das überhaupt als neu dargestellt, gab doch vor ein paar Jahren schon mal eine Handvoll Gigaliner im Versuchseinsatz, hauptsächlich vom Doppelmeyer.
Nochmal zur Erinnerung, über was wir hier reden sind Leichtgigaliner, also normalgewichtige Züge mit etwas Überlänge, richtige Gigaliner, oft sogar ziemlich kurz, gibt's in Holland. wavey.gif


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Klatze
Beitrag 09.12.2011, 13:59
Beitrag #214


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Besonders toll find ich dann noch die Argumente "längerer Überholweg" und "Stress beim Überholen" - neulich erst irgendwo einen Leserbrief gelesen, dass die Dinger ja so gefährlich seien, da er erst beim Überholen gemerkt habe, dass es ein Gigaliner war und es dadurch knapp geworden ist - der Autor hatte glaub ich nen Doktortitel! wallbash.gif Wer ist denn hier bitte die Gefahr, der LKW, oder der hirn- und verantwortungslos überholende PKW-Lenker?
Warum schafft es kaum einer, sachlich über das Thema zu informieren? Innerorts und auf Landstraßen wird man den Teilen quasi niemals begegnen, und auf der Autobahn ändert sich auch nichts, weil der durchschnittliche PKW-Fahrer eh nicht nach dem Überholen nach rechts wechselt - also merkt er auch nicht, ob er 5 LKW oder 3 Gigaliner überholt hat!

wavey.gif

Klatze


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Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut!

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rapit
Beitrag 09.12.2011, 14:06
Beitrag #215


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Zitat (Klatze @ 09.12.2011, 13:59) *
... Innerorts und auf Landstraßen wird man den Teilen quasi niemals begegnen, ...

think.gif ach, wieso nicht? Kaum eine Firma hat einen Autobahnanschluss...

Aber tatsächlich ist das Überholargument kein gutes, denn das ist nichts anderes, als wenn ich beim Überholen feststelle, dass der normale Sattelschlepper nur so langsam fährt, weil er von einem Rentner-PKW o.ä. blockiert wird, dann muss ich auch noch ein paar Meter mehr schaffen, denn in diese winzige Lücke, die ein genervter Trucker nur lässt, passt nichtmal ein Motorrad whistling.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Bonsai-Brummi
Beitrag 09.12.2011, 14:09
Beitrag #216


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Zitat (rapit @ 09.12.2011, 14:06) *
Kaum eine Firma hat einen Autobahnanschluss...


Die meisten keinen eigenen - richtig; aber die meisten Großbetriebe sind derart ans Autobahnnetz angebunden, daß keine Ortsdurchfahrten am Weg liegen - siehe Opel Rüsselsheim wink.gif
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Mitleser
Beitrag 09.12.2011, 14:18
Beitrag #217


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Wenn ich den Entwurf vom 12.08.2011 so anschaue -und der dürfte mittlerweile auch im Streckennetz deutlich erweitert sein-, so finden sich in der Anlage ab S. 30 etliche Bundesstraßenabschnitte und noch mehr Straßen des Nachgeordneten Netzes, die weit davon entfernt sind, autobahnähnlich und ortsdurchfahrtsfrei zu sein. Und ganz bedarfsfrei haben die betreffenden Bundesländer die Strecken wohl kaum vorgeschlagen. rolleyes.gif
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Klatze
Beitrag 09.12.2011, 14:33
Beitrag #218


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Selbst wenn - es gibt in Deutschland keine Überholpflicht, also kann es durchaus Strecken geben, auf denen der Gigaliner fahren darf, aber nicht überholt werden kann. Genausowenig wie der genauso schnell oder langsam fahrende normale LKW, oder der noch langsamere Traktor mit 2 Anhängern. Manchmal geht's halt einfach nicht, selbst wenn es nur ein Mofa-Roller wäre, der an der Mittellinie rumeiert (ja, sowas kann man erleben crybaby.gif ).
Trotzdem werden diese Behinderungen minimal sein, da das bevorzugte Einsatzgebiet der Gigaliner der Umschlag zwischen großen Lagern bzw. Lagern und Großbetrieben sein wird. Keiner wird sich einen wirtschaftlichen Vorteil davon versprechen, mit diesen Fahrzeugen Stückgut zu sammeln oder Schlecker-Fillialen zu beliefern - hier ist die Devise: An die Rampe, schnell leer, schnell wieder voll, zusammenkuppeln und ab Richtung Autobahn, also der zügige Umschlag großer Gütermengen mit dem gleichen Ziel. Also eigentlich sowas, was die Bahn machen sollte, wenn sie es könnte... whistling.gif

wavey.gif

Klatze

P.S.: Hab mir gerade die Liste mal angeschaut, viele der Bundes- und Nachgeordneten Straßen sind entweder autobahnähnlich ausgebaut (Bundesstraßen), oder es handelt sich um Verbindungsstrecken zwischen zwei Autobahnen bzw. um die letzten Meter Autobahn -> Logistikzentrum / Industriestandort.


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Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut!

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Mitleser
Beitrag 27.12.2011, 22:58
Beitrag #219


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Mittlerweile wurde die erlassene LKWÜberlStVAusnV im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht - ein Direktlink funktioniert wohl nicht, also bitte selber das Suchwort eingeben.

Dort ist auch das zulässige Streckennetz aufgelistet. Nebenbei gibt es nach ein FAQ beim BMVBS und eine Kurzinfo der BASt.

Es bleibt leider dabei: Die Anzeige der Teilnahme bei der BASt reicht, es ist keine "Genehmigung" notwendig. Wie die in § 12 geforderte "Teilnahme an der wissenschaftlichen Untersuchung der BASt" aussieht, regelt die Verordnung nicht ansatzweise; der Nichtteilnahme unter Hinweis auf Datenschutz, Grundrechte, ... sind damit mMn Tür und Tor geöffnet. Es fehlt weiterhin jegliche Bestimmung, was bei Verstößen gegen die Verordnung folgt - sowohl hinsichtlich des Charakters (Owi, Straftat, und vor allem welche genau ) als auch der Folgen (Bußgeld(höhe), FoFE, Punkte). ranting.gif


P.S.: Lustig, der grenzüberschreitende Verkehr ist laut BMVBS unzulässig. Oftmals sind die Straßen aber ab/bis Bundesgrenze freigegeben. Und im Nachbarland sind bisweilen auch Gigaliner zugelassen. Ob es nun einen Markt für Kleinunternehmer gibt, die den "verbotenen" Anhänger abkuppel, über die Grenze schieben und dann wieder ankuppeln? whistling.gif
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Dlarah
Beitrag 28.12.2011, 07:45
Beitrag #220


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Ich als Schwarzseher erkenne da die ersten Scheibchen der Salamitaktik; die Lobby wird's schon schaukeln. Erst mal "so ein bisschen" zulassen; ach nee, nicht mal zulassen, nur gewähren lassen; warum denn da Verwaltungsaufwand erzeugen; das regelt ja der Markt; wer will denn schon über die Grenze damit; ach wie, die kürzen bei A über B nach C übern Feldweg ab?; schaut mal, was die an Maut abwerfen; wenn die begleitenden Radwege nicht geräumt sind, müssen die Radler zum eigenen Schutze schieben (nicht, dass die etwa einen G.L. aufhalten); da drüben muss noch breiter geteert werden!


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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EMD
Beitrag 31.12.2011, 01:39
Beitrag #221


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Zitat (Mitleser @ 27.12.2011, 22:58) *
Es bleibt leider dabei: Die Anzeige der Teilnahme bei der BASt reicht, es ist keine "Genehmigung" notwendig....
...Es fehlt weiterhin jegliche Bestimmung, was bei Verstößen gegen die Verordnung folgt - sowohl hinsichtlich des Charakters (Owi, Straftat, und vor allem welche genau ) als auch der Folgen (Bußgeld(höhe), FoFE, Punkte). ranting.gif


Steht doch da: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/...n.html?nn=35788

Zitat: Was geschieht, wenn ein Unternehmen gegen die Auflagen verstößt? Gibt es eine Art "Bußgeldkatalog"? Wann droht der Verlust der Sondergenehmigung/der Erlaubnis?

Erfüllt der Unternehmer, der Lang-Lkw oder der Fahrer eine der genannten Auflagen oder Bedingungen nicht, fällt der Lang-Lkw nicht mehr unter die Ausnahme-Verordnung. Dann kommen die normalen zulassungsrechtlichen und verhaltensrechtlichen Vorschriften zur An-wendung. Der Lang-Lkw ist dann ohne notwendige Ausnahmegenehmigung bzw. Erlaubnis unterwegs.
Zitat ende

Ist doch eigentlich ziemlich eindeutig.


Die genehmigung zur Teilnahme wird doch an 1.1.2012 pauschalt für alle erteilt. Ist doch auch viel einfacher das nur beim BASt anzuzeigen das man mitmacht, wie wenn da 15 Beamte erst 35 Stempel auf 200 seiten Papier pro LKW machen müssten...
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automatix
Beitrag 31.12.2011, 08:43
Beitrag #222


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Zitat (Klatze @ 09.12.2011, 14:33) *
Selbst wenn - es gibt in Deutschland keine Überholpflicht, also kann es durchaus Strecken geben, auf denen der Gigaliner fahren darf, aber nicht überholt werden kann. Genausowenig wie der genauso schnell oder langsam fahrende normale LKW, oder der noch langsamere Traktor mit 2 Anhängern. Manchmal geht's halt einfach nicht, selbst wenn es nur ein Mofa-Roller wäre, der an der Mittellinie rumeiert (ja, sowas kann man erleben crybaby.gif ).
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lustig wirds ja erst, wenn der Gigaliner hinter besagten Traktor hängt, der da mit 25 - 40 km/h dahinzuckelt....


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Trucker
Beitrag 31.12.2011, 09:04
Beitrag #223


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Zitat (automatix @ 31.12.2011, 08:43) *
lustig wirds ja erst, wenn der Gigaliner hinter besagten Traktor hängt, der da mit 25 - 40 km/h dahinzuckelt....


Das passiert mir mit einem Normalen Lkw 3X die Woche das ich auf Landstrassen hinter einem Treckergespann hänge und was solls der biegt auch mal ab. whistling.gif


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Gruß Werner



Ich fahre nicht zum Spass, es ist mein Job, Euch die Zeitung zu bringen



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Mitleser
Beitrag 31.12.2011, 10:06
Beitrag #224


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Zitat (EMD @ 31.12.2011, 01:39) *
Zitat (Mitleser @ 27.12.2011, 22:58) *
Es bleibt leider dabei: Die Anzeige der Teilnahme bei der BASt reicht, es ist keine "Genehmigung" notwendig....
...Es fehlt weiterhin jegliche Bestimmung, was bei Verstößen gegen die Verordnung folgt - sowohl hinsichtlich des Charakters (Owi, Straftat, und vor allem welche genau ) als auch der Folgen (Bußgeld(höhe), FoFE, Punkte). ranting.gif


Steht doch da: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/...n.html?nn=35788

Zitat: Was geschieht, wenn ein Unternehmen gegen die Auflagen verstößt? Gibt es eine Art "Bußgeldkatalog"? Wann droht der Verlust der Sondergenehmigung/der Erlaubnis?

Erfüllt der Unternehmer, der Lang-Lkw oder der Fahrer eine der genannten Auflagen oder Bedingungen nicht, fällt der Lang-Lkw nicht mehr unter die Ausnahme-Verordnung. Dann kommen die normalen zulassungsrechtlichen und verhaltensrechtlichen Vorschriften zur An-wendung. Der Lang-Lkw ist dann ohne notwendige Ausnahmegenehmigung bzw. Erlaubnis unterwegs.
Zitat ende

Ist doch eigentlich ziemlich eindeutig.
Ja, das steht da. Und ja, es passt auch irgendwie zum § 1 LKWÜberlStVAusnV: "Die Verordnung regelt die Voraussetzungen, bei deren Erfüllen bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge am Straßenverkehr abweichend von den Vorschriften der StVO und der StVZO teilnehmen dürfen."

Bei den baulichen Vorgaben, Anmeldepflicht,..., und uU auch bei den Streckenvorgaben, klingt das für mich noch nachvollziehbar. Nur bei den Verhaltensvorschriften wird es für mich etwas eng.
Wenn man mit einem Gigaliner entgegen § 9 LKWÜberlStVAusnV an einer eigentlich zulässigen Stelle überholt, so soll geahndet werden mit:
332600 - Sie nahmen das Kraftfahrzeug/den Anhänger/die Fahrzeugkombination*) in Betrieb, obwohl die zulässigen Abmessungen **) überschritten waren.*) - § 32 Abs. 1, 2, 3, 4, § 31d Abs. 1 ***), § 69a StVZO; § 24 StVG - 192 BKat - B 1 Pkt - 50,00€
Mag nach § 1 LKWÜberlStVAusnV möglich sein, passt für mich vom Bauchgefühl her aber nicht so ganz; spätestens auf einer 3spurigen Autobahn beim Überholen eines 62km/h-Autokranes wird es komisch.
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haidi
Beitrag 31.12.2011, 13:50
Beitrag #225


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Ich bin der Ansicht, Gigaliner dürfen nur mit fachkundigem Beifahrer gefahren werden, der bei Verstößen (Ladung, Ladungssicherung etc,) unbedingt und bei Unfällen im Zuge seiner Verantwortung mit in die Haftung genommen werden soll. Dazu sollte es für ihn einen zweiten "Zündschlüssel" geben, sodass er bei Ladungsfehlern z.B. sich nicht darauf ausreden kann, der Fahrer sei einfach losgefahren.

Hannes
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Trucker
Beitrag 31.12.2011, 14:50
Beitrag #226


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Zitat (haidi @ 31.12.2011, 13:50) *
Ich bin der Ansicht, Gigaliner dürfen nur mit fachkundigem Beifahrer gefahren werden, der bei Verstößen (Ladung, Ladungssicherung etc,) unbedingt und bei Unfällen im Zuge seiner Verantwortung mit in die Haftung genommen werden soll.
Hannes

Wird das dann bei Metrobusen* auch eingeführt ? think.gif



*25,50m lange Busse imHamburger Stadtverkehr blink.gif


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Gruß Werner



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haidi
Beitrag 31.12.2011, 17:38
Beitrag #227


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DA gibt es 2 Unterschiede:
1. haben die ein anderes Kurvenverhalten, die haben eine relativ kleine Schleppkurve, die der eines normalen Busses entspricht und
2. rangieren die normal nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen - und wenn ja, dann werden sie sicher Vorschriften haben, dass z.B. ein weiterer Bediensteter absichern oder einweisen muss. Der kommt ja auf Linien mit derartigen Bussen recht bald an Ort und Stelle.

Abgesehen davon, dass ich solche Busse für unsinnig halte, dort wo man solche Busse braucht gehört schon eine Straßenbahn hin.

Hannes
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Trucker
Beitrag 31.12.2011, 17:53
Beitrag #228


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ZU 1. auch ein Gigaliner muß den Kraftkreis schaffen
ZU 2. warum sollte ien Gigaliner auf einer Öffentlichen Verkehrsfläche rangieren wenn er von Rampe zu Rampe fährt,und Vorschriften wie ein Bus zu rangieren hat (zb mit Einweiser) gibt es auch in der BoKraft an die sich schon heute kein Busfahrer hält. Die Busse in Hamburg fahren im Öffentlichen Verkehrsraum zwar teilweise auch auf Busspuren aber eben nur teilweise. Strab in Hamburg nö die sind pleite und dann gibts da auch NIMBY`S* ranting.gif weil ne Strab macht Lärm whistling.gif . Ich kann diese ganzen Bedenken hier in Deutschland nicht verstehen in einem Land das nur ca 1/3 der Fläche Deutschlands hat fahren Giga(Euro)liner mit 60t rum sogar auf Nebenstrassen und keinen interessierts,aber bei uns muß es erstmal alles von Amateuer Verkehrsfachleuten zerredet werden.

*NIMBY`S not in my Backyard

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 01.01.2012, 11:21
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automatix
Beitrag 01.01.2012, 10:28
Beitrag #229


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warum bleiben LKWs in zu niedrigen Unterführungen Stecken, warum bleiben LKWs bei Wenden in Feldern stecken, warum gehen sie beim Wenden im Seitenstreifen unter, warum enden LKWs in Wohngebieten in Sackgassen?
Da, wo du mit einen normalen Sattel noch problemlos rauskommst steckst mit deinem Gigaliner fest (ist ja mit diesen Riesenbussen das gleiche, aber die fahren ja immer den gleichen Weg).

aber gut, ich mein, wenn du es gut findest, daß deine Jobs überflüssig werden, weil ja mit den Gigalinern jeder 3. Trucker überflüssig wird, dann ist ja alles ok.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 01.01.2012, 11:21
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Trucker
Beitrag 01.01.2012, 11:25
Beitrag #230


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Zitat (automatix @ 01.01.2012, 10:28) *
Da, wo du mit einen normalen Sattel noch problemlos rauskommst steckst mit deinem Gigaliner fest (ist ja mit diesen Riesenbussen das gleiche, aber die fahren ja immer den gleichen Weg).

aber gut, ich mein, wenn du es gut findest, daß deine Jobs überflüssig werden, weil ja mit den Gigalinern jeder 3. Trucker überflüssig wird, dann ist ja alles ok.


ZU 1 ich fahre keinen Sattel sondern eine Tandem Jumbo mit langem Anhänger der hat in etwa dasselbe Kurvenverhalten wie ein Gigaliner
ok ich muß manchmal in Wohngebiete aber Gigaliner sollen ja auch immer nur den gleichen Weg fahren (von Rampe zu Rampe)sprich Linienverkehr
und nein ich habe keine Angst um meinen Job weil es in den nächsten Jahren zu einem massiven Fahrermangel (Demograpischer Wandel)kommt.Es fehlen heute schon Fahrer was aber zZT.noch durch Fahrer aus den Östlichen EU Ländern ausgeglichen wird das wird aber nicht mehr lange gehen.

Der Beitrag wurde von Trucker bearbeitet: 01.01.2012, 11:30


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Offroad-Events
Beitrag 01.01.2012, 11:30
Beitrag #231


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Ich finde es immer wieder lustig dass gerade diejenigen die noch nie ein LKW Lenkrad aus der Nähe gesehen haben am meisten dagegen schimpfen dry.gif
Auch einen Gigaliner kann man rückwärts rangieren, gehört halt etwas mehr Übung und ein Einweiser dazu. Das Kurvenverhalten ist durch den vorgegebenen Kraftkreis definiert und in eine Wohnsiedlung fährt jetzt schon niemand mit einem Sattel wenn er nicht unbedingt muß und weiß dass er wieder rauskommt. Das Schöne am Gigaliner ist doch das man ihn vor der Einfahrt in die Stadt trennen kann und wieder einen (2) ganz normale LKW hat.
Diejenigen die sich mit dem LKW in Wohngebieten oder auf Feldwegen festrammeln schaffen das auch mit nem Tretroller, ich hab solche oft genug aus ihren Notlagen bergen müssen.
Und wer bei einem Überholmanöver Probleme bekommt weil er auf einmal einen Gigaliner vor sich hat, der hat sich von Anfang an beim Überholvorgang verschätzt.


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blackdodge
Beitrag 01.01.2012, 11:58
Beitrag #232


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Zitat (Offroad-Events @ 01.01.2012, 11:30) *
Das Schöne am Gigaliner ist doch das man ihn vor der Einfahrt in die Stadt trennen kann und wieder einen (2) ganz normale LKW hat.



und deswegen halte ich die Variante Satelzug mit Anhänger für besser.

erst den SANH entladen und dann den Anhänger


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die-scharfs
Beitrag 01.01.2012, 12:53
Beitrag #233


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Zitat (haidi @ 31.12.2011, 17:38) *
2. rangieren die normal nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen - und wenn ja, dann werden sie sicher Vorschriften haben, dass z.B. ein weiterer Bediensteter absichern oder einweisen muss. Der kommt ja auf Linien mit derartigen Bussen recht bald an Ort und Stelle.


Irgendwo habe ich gelesen, dass diese Doppelgelenkbusse im "Nichtservicebetrieb" gar nicht rückwaärtsfahren können.... think.gif
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Kühltaxi
Beitrag 01.01.2012, 16:05
Beitrag #234


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Zitat (blackdodge @ 01.01.2012, 11:58) *
und deswegen halte ich die Variante Satelzug mit Anhänger für besser.
erst den SANH entladen und dann den Anhänger

Wenn oft getrenntes Fahren und Laden erforderlich ist ja, aber nur dann. Darf natürlich nicht vergessen werden dem Fahrer auch eine SZM mit AHK mitzugeben. whistling.gif
Geht es aber nur um das Fahren zwischen zwei Depots würde ich der anderen Variante den Vorzug geben, die fährt sich wie ein klassischer Gliederzug, ist nur länger. Sattel mit Tandem dagegen könnte in der Fahrbarkeit, besonders bei starkem Wind, ziemlich wackelig und in der Rangierbarkeit praktisch unmöglich sein. Aber das kann nur einer der wenigen wirklich beurteilen die mit sowas schon mal gefahren sind.
Ich halte einen Mittelweg für perfekt, schwerer vierachsiger Motorwagen mit schwerem drei- bis vierachsigem Anhänger und etwa gleichlangen Aufbauten, aber das macht nur Sinn wenn der Gigaliner überall und mit 60 t fahren darf.


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automatix
Beitrag 01.01.2012, 16:11
Beitrag #235


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Zitat (blackdodge @ 01.01.2012, 11:58) *
Zitat (Offroad-Events @ 01.01.2012, 11:30) *
Das Schöne am Gigaliner ist doch das man ihn vor der Einfahrt in die Stadt trennen kann und wieder einen (2) ganz normale LKW hat.



und deswegen halte ich die Variante Satelzug mit Anhänger für besser.

erst den SANH entladen und dann den Anhänger


ich denke, diese Variante kannst halt gar nicht mehr rangieren.
Die Variante normaler Dreiachser mit Aufbau plus Dolly mit Auflieger finde ich geeigneter - denn damit kann zur not wenigstens noch ein paar m Rangieren

Zitat (Trucker @ 01.01.2012, 11:25) *
Zitat (automatix @ 01.01.2012, 10:28) *
Da, wo du mit einen normalen Sattel noch problemlos rauskommst steckst mit deinem Gigaliner fest (ist ja mit diesen Riesenbussen das gleiche, aber die fahren ja immer den gleichen Weg).

aber gut, ich mein, wenn du es gut findest, daß deine Jobs überflüssig werden, weil ja mit den Gigalinern jeder 3. Trucker überflüssig wird, dann ist ja alles ok.


ZU 1 ich fahre keinen Sattel sondern eine Tandem Jumbo mit langem Anhänger der hat in etwa dasselbe Kurvenverhalten wie ein Gigaliner
ok ich muß manchmal in Wohngebiete aber Gigaliner sollen ja auch immer nur den gleichen Weg fahren (von Rampe zu Rampe)sprich Linienverkehr
und nein ich habe keine Angst um meinen Job weil es in den nächsten Jahren zu einem massiven Fahrermangel (Demograpischer Wandel)kommt.Es fehlen heute schon Fahrer was aber zZT.noch durch Fahrer aus den Östlichen EU Ländern ausgeglichen wird das wird aber nicht mehr lange gehen.



aber einen Zug wie du ihn fährst schiebst du wenns sein muß auch einen Kilometer rückwärts - mach das mal mit einen Gigaliner....
Und grad im LKW Bereich, das solltest auch du wissen, fahren so viele Blindgänger, da kann man drauf warten, bis einer der Gigaliner Piloten von seinem Navi verarscht wird und der irgendwo in einem Feldweg steckt, vor einer Unterführung ohne Wendemöglichkeit usw.

Und das mit den Fahrern - ich weiß nicht, wenn man im Trucker Forum liest, da Deutsche noch für 2000 Euro Brutto Fernverkehr fahren wollen, da kanns noch nicht so schlimm sein oder?

Und eigentlich spricht ja sogar deine Aussage, daß es zu Fahrermangel kommen wird gegen die Gigaliner - denn grad die Dinger erfordern hochqualifizierte Fahrer und wenn man da keine mehr kommt, wer wird dann wohl mit diesen Gefährten auf die Leute losgelassen?


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Beitrag 01.01.2012, 16:20
Beitrag #236


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Die Billigfahrer werden doch reihenweise von den Arbeitsagenturen gezüchtet. Da wird momentan alles was HartzIV bezieht und nicht bei 3 auf dem Baum ist in die Verkehrsakademien geschickt und auf LKW geschult. Nach minimaler Ausbildung und bestandener Prüfung werden die dann, vom Amt gesponsort, in die Speditionen geschickt. Solange sie gespnsort werden haben die erfahrenen Fahrer gar keine Chance auf vernünftiges Geld zu kommen. Die Schäden die von solchen Fahrern angerichtet werden sind dann natürlich die die ganze Branche in Verruf bringen. Wie gesagt, ich hab das lange genug selbst erlebt.
Was das Rangieren angeht, ich hab desöfteren ganze Sattel- und auch Jumbozüge in der Schleppbrille unseres 4-Achsers gezogen und auch rückwärts rangiert. Mit Übung und räumlicher Vorstellungskraft geht auch das.


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Trucker
Beitrag 01.01.2012, 16:22
Beitrag #237


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Zitat (automatix @ 01.01.2012, 16:11) *
ich denke, diese Variante kannst halt gar nicht mehr rangieren.
Die Variante normaler Dreiachser mit Aufbau plus Dolly mit Auflieger finde ich geeigneter - denn damit kann zur not wenigstens noch ein paar m Rangieren



aber einen Zug wie du ihn fährst schiebst du wenns sein muß auch einen Kilometer rückwärts - mach das mal mit einen Gigaliner....
Und grad im LKW Bereich, das solltest auch du wissen, fahren so viele Blindgänger, da kann man drauf warten, bis einer der Gigaliner Piloten von seinem Navi verarscht wird und der irgendwo in einem Feldweg steckt, vor einer Unterführung ohne Wendemöglichkeit usw.


Und eigentlich spricht ja sogar deine Aussage, daß es zu Fahrermangel kommen wird gegen die Gigaliner - denn grad die Dinger erfordern hochqualifizierte Fahrer und wenn man da keine mehr kommt, wer wird dann wohl mit diesen Gefährten auf die Leute losgelassen?


ZU 1 Ich kanns aber ich hab schon einige gesehen die daran verzweifelt sind
ZU 2+3 du kennst aber die Voraussetzungen für den fahrer eies Gigaliners und die Unternehmer werden einen Teufel tun und sich die Möglichkeit der Gigaliner durch Blindgänger zu verbauen ich denke das werden wirlich nur Hochqualifizierte Fahrer amns Steuer kommen


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Antarctica
Beitrag 01.01.2012, 18:32
Beitrag #238


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Zitat (haidi @ 31.12.2011, 17:38) *
Abgesehen davon, dass ich solche Busse für unsinnig halte, dort wo man solche Busse braucht gehört schon eine Straßenbahn hin.
Wir brauchen aus dem gesamten Aachener Stadtgebiet ein Straßenbahnnetz zum Umsteigeknoten Tivoli - das natürlich aussschließlich einmal wöchentlich zum Spiel befahren wird!


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Kühltaxi
Beitrag 01.01.2012, 19:23
Beitrag #239


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Spielt die Alemannia nur Heimspiele? Sonst würde ich eher sagen alle zwei Wochen. wavey.gif


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blackdodge
Beitrag 01.01.2012, 19:54
Beitrag #240


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Zitat (automatix @ 01.01.2012, 16:11) *
Und das mit den Fahrern - ich weiß nicht, wenn man im Trucker Forum liest, da Deutsche noch für 2000 Euro Brutto Fernverkehr fahren wollen, da kanns noch nicht so schlimm sein oder?



entschuldigt, aber das ist hier in der Nähe der östl. Grenzen mehr die Regel, damit Unternehmen überleben können weil sonst die Billig-Unternehmen aus dem Osten und Südosten im Rahmen ihrer Kabotagefahrten ja die Aufträge wegschnappen.


Ich kenne einige Kraftfahrer welche die gane Woche innerdeutsch Fernfahren, die Frau in Vollzeit als Billig-Pflegekraft oder " Putze " beschäftigt ist und dann brauchen sie Nebenbei noch Wohngeld u.ä. um über die Runden zu kommen. ranting.gif

Gerade bei Putzkräften in Hotels ist es krass. Da müssen Zimmer im Stückwert von 1,40 bis 1,70 selten bis 2,25 € gemacht werden und dann wird die Anzahl der Zimmer auf den Stundenlohn hochgerechnet. ( Also Vollzeitbeschäftigung mit 5 Std. bezahlt ).


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haidi
Beitrag 01.01.2012, 22:43
Beitrag #241


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Zitat (Trucker @ 31.12.2011, 17:53) *
ZU 1. auch ein Gigaliner muß den Kraftkreis schaffen
ZU 2. warum sollte ien Gigaliner auf einer Öffentlichen Verkehrsfläche rangieren wenn er von Rampe zu Rampe fährt,


Heute fährt er von Rampe zu Rampe - und wenn der Versuch zu Ende ist und die Gigaliner grundsäztlich erlaubt sind, dann wird sich ihr Wirkungskreis immer mehr und mehr erweitern. Das ist die Salamitaktik und die ist Realität.

Hannes

Zitat (Offroad-Events @ 01.01.2012, 11:30) *
Ich finde es immer wieder lustig dass gerade diejenigen die noch nie ein LKW Lenkrad aus der Nähe gesehen haben am meisten dagegen schimpfen dry.gif
Auch einen Gigaliner kann man rückwärts rangieren, gehört halt etwas mehr Übung und ein Einweiser dazu.


Hab ich wegen Einweiser was anderes gesagt?

Hannes

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 02.01.2012, 11:49
Bearbeitungsgrund: Zitat repariert
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Dynamite Harry
Beitrag 02.01.2012, 22:26
Beitrag #242


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Zitat
Auch einen Gigaliner kann man rückwärts rangieren, gehört halt etwas mehr Übung und ein Einweiser dazu.

...

Hannes




Das größte Problem bei DIESER Konstellation dürfte sein, daß dann der Einweiser zwingend wirklich fahren KÖNNEN muß, nicht derjenige, der in der Kabine am Lenkrad dreht ...

Fahren ohne Einweiser habe ich vor fast 30 Jahren mit einem Zweiachs-LKW mit zwei Drehschemel-Anhängern gelernt, Gesamtlänge knapp 25 Meter, wenn man den Lindwurm 30 oder 40 Meter rückwärts schieben mußte, hat man sich jede Lenkradbewegung dreimal überlegt ...


Fahren mit Einweiser ist mir eigentlich aus (auch lange vergangenen) Armeezeiten noch so geläufig, daß der Einweiser zeigt, wohin und wie wie gelenkt wird, der Typ am Steuer muß nicht mal LKW fahren können, er muß sich nur genau nach dem Einweiser richten, und dazu gehört eben auch, daß nach dem z.B. "rechts einschlagen" das darauffolgende "Geradeaus" als "Fahrtrichtung beibehalten" interpretiert werden mußte und eben nicht mit hektischem Gegenkurbeln beantwortet wird ...


Wie gesagt, der Einweiser muß fahren können und wissen, was das Geschiebe beim Lenken macht, der "Lenker" nicht zwingend ...


mfg
Harry
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blackdodge
Beitrag 02.01.2012, 22:35
Beitrag #243


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Zitat (Dynamite Harry @ 02.01.2012, 22:26) *
Fahren ohne Einweiser habe ich vor fast 30 Jahren mit einem Zweiachs-LKW mit zwei Drehschemel-Anhängern gelernt, Gesamtlänge knapp 25 Meter, wenn man den Lindwurm 30 oder 40 Meter rückwärts schieben mußte, hat man sich jede Lenkradbewegung dreimal überlegt ...




Ich auch aber auf 3 Achser Zil 133 und 157 whistling.gif und fast 27 Jahre her ranting.gif

bei beiden ( Benziner ) konnte man das Standgas soweit anheben ( bei Getriebeuntersetzung ) das das Rückwärtsfahren ganz langsam ging. Man konnte als Ktscher sogar aussteigen und nachsehen während der Zug langsam Rückwärts rollte oder von Außen auf dem Trittbrett stehend am Rad drehen.

Zil 157 hatte 7 360er Umdrehungen des Lenkrades von linksAnschlag bis rechtsAnschlag.


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Dynamite Harry
Beitrag 02.01.2012, 23:07
Beitrag #244


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Das auf dem Trittbrett stehen und Lenken hatte ich mit Absicht weggelassen ...

whistling.gif

Nicht, daß noch jemand auf die Idee kommt, wir wären damals unsicher gefahren ... blink.gif

Bei mir war es übrigens ein MS24, wem das noch was sagt, Skoda mit 240PS, Gesamtmasse des Zuges niemals gewogen, aber wohl irgendwo zwischen 30 und 60 Tonnen, je nach Transportgut ...


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haidi
Beitrag 03.01.2012, 01:48
Beitrag #245


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Zitat (Dynamite Harry @ 02.01.2012, 22:26) *
Das größte Problem bei DIESER Konstellation dürfte sein, daß dann der Einweiser zwingend wirklich fahren KÖNNEN muß, nicht derjenige, der in der Kabine am Lenkrad dreht ...

Wie gesagt, der Einweiser muß fahren können und wissen, was das Geschiebe beim Lenken macht, der "Lenker" nicht zwingend ...


Ich hab in meiner Jugend in den Ferien als Beifahrer bei einem Waschmittelkonzern gejobbt. Angefangen hat man immer bei der Hofpartie und der eine oder andere kam auf einen LKW. Im ersten Jahr hab ich zwei Wochen gebraucht, um auf einen LKW zu kommen. Dann nur mehr einen Tag - als mich mein Fahrer gesehen hat, war er schon im Büro um mich anzufordern. Wir haben beim Zurückschieben außer bei den ersten paar Mal nie korrigieren müssen.

Hannes
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Kühltaxi
Beitrag 03.01.2012, 10:02
Beitrag #246


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Zitat (blackdodge @ 02.01.2012, 22:35) *
Zitat (Dynamite Harry @ 02.01.2012, 22:26) *
Fahren ohne Einweiser habe ich vor fast 30 Jahren mit einem Zweiachs-LKW mit zwei Drehschemel-Anhängern gelernt, Gesamtlänge knapp 25 Meter, wenn man den Lindwurm 30 oder 40 Meter rückwärts schieben mußte, hat man sich jede Lenkradbewegung dreimal überlegt ...

Ich auch aber auf 3 Achser Zil 133 und 157 whistling.gif und fast 27 Jahre her ranting.gif

Im Westen gab es sowas ja schon seit den Fünfzigern nicht mehr, nur ein paar Bauern können das und auch nur mit Traktoren wo man direkt nach hinten alles sehen kann.


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Beitrag 03.01.2012, 15:52
Beitrag #247


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Zitat (Kühltaxi @ 03.01.2012, 10:02) *
, nur ein paar Bauern können das und auch nur mit Traktoren wo man direkt nach hinten alles sehen kann.


Bei uns kenne ich noch ein paar Bauern die das können, sogar Junge.
Ich hab's mal versucht, und mich' kläglich blamiert. crybaby.gif Bei einem Drehschemel klappt's hervorragend, aber nur nach Spiegel. Drehe ich mich um und kurble quasi "hinter meinem Rücken" geht's für gewöhnlich schon in die Hose.

MfG
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Beitrag 04.01.2012, 11:51
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Zitat (Mitleser @ 31.12.2011, 10:06) *
332600 - Sie nahmen das Kraftfahrzeug/den Anhänger/die Fahrzeugkombination*) in Betrieb, obwohl die zulässigen Abmessungen **) überschritten waren.*) - § 32 Abs. 1, 2, 3, 4, § 31d Abs. 1 ***), § 69a StVZO; § 24 StVG - 192 BKat - B 1 Pkt - 50,00€

Gegen § 32a StVZO wird ja bei Sattelzug mit Anhänger dann auch noch verstoßen. Gibts dafür auch was im Bußgeldkatalog?
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Mitleser
Beitrag 04.01.2012, 11:57
Beitrag #249


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Stimmt. Gibt nichts im Katalog; ist aber nach § 69a Abs. 3 Nr. 3 StVZO eine Owi - die genaue Ahndung(shöhe) liegt dann im pflichtgemäßen Ermessen.
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GolfVI
Beitrag 04.01.2012, 12:13
Beitrag #250


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Das kann ja dann lustig teuer werden! wavey.gif
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