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> Neue Fahrerlaubnisklasse B+
Christl
Beitrag 07.02.2007, 20:11
Beitrag #1


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Unbeschadet der Vorschriften für die Typgenehmigung der betroffenen Fahrzeuge darf hinter Kraftwagen dieser Klasse ( B ) ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitgeführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse dieser Fahrzeugkombination 4 250 kg nicht übersteigt. Übersteigt die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg, so schreiben die Mitgliedstaaten nach Maßgabe der Bestimmungen des Anhangs V vor, dass das Führen dieser Fahrzeugkombination nur zulässig ist, wenn zuvor
o eine Schulung abgeschlossen wurde oder
o Eine Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen erfolgreich abgelegt wurde.

Die Mitgliedstaaten können auch vorschreiben, dass sowohl die Schulung als auch die Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen zu absolvieren ist.

Die Mitgliedstaaten tragen die Fahrerlaubnis für derartige Fahrzeugkombinationen mittels des entsprechenden Gemeinschaftscodes auf dem Führerschein ein.

Diese hier beschriebene Klasse wird in Zukunft die Klasse B+ sein.
Die 3. Führerscheinrichtlinie lässt diese Klasse zu, es scheint so zu sein, dass sie fakultativ eingeführt werden kann.

1. Es entzieht sich völlig meiner Kenntnis, was Deutschland mit dieser Klasse vorhat.

2. Wer hat denn Interesse an so einem Unfug?

3. Wie kann man sowas ausbilden oder prüfen?

4. Wo ist der wirkliche Unterschied zur Klasse BE?

Die Diskussion sei eröffnet

Farbe geändert, die Farbe "blau" ist den Mods vorbehalten.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 08.02.2007, 07:19


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 07.02.2007, 20:26
Beitrag #2





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So wie ich das lese ist es nur eine (kleine) Vereinfachung zur jetzigen Katastrophenregelung.

Es muss geprüft werden:

Anhänger > 750 kg

Nein: B
Ja:

weitere Frage: z.G. Zugfahrzeug + z.G. Anhänger > 3,5 t

Nein: B+
Ja: BE

Nicht wirklich besser, aber minimal einfacher, da diesmal die grausame Abfrage mit der Leermasse des Zugfahrzeugs in Relation zur z.G. des Anhängers wegfällt.
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Christl
Beitrag 07.02.2007, 20:32
Beitrag #3


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Danke fürs editieren.

Das Beantwortet meine Frage nur in sehr geringem Umfang.

Der Witz ist ja, dass nur eine kleine Schnittmenge von Fahrzeugkombinationen in diese Fahrerlaubnis fällt.

Dennoch müssen die Staaten einen Eintrag in den Führerschein vornehmen. Eine Ausbildung und/oder Prüfung wird notwendig.
Diese Klasse bringt doch überhaupt keinen Vorteil??!!


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 07.02.2007, 20:40
Beitrag #4





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Zitat (Christl @ 07.02.2007, 20:32) *
Diese Klasse bringt doch überhaupt keinen Vorteil??!!

Sehe ich auch so, aber seit wann ist der Sinn einer Regelung von Interesse für Politiker?
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Christl
Beitrag 07.02.2007, 20:43
Beitrag #5


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Zitat
von Interesse für Politiker?


Ich sehe aber auch nicht, dass sich damit gravierend Geld verdienen lässt. Nur sowas wäre ja was für Politpromis.



Quotierung korrigiert

Der Beitrag wurde von nypdcollector bearbeitet: 07.02.2007, 20:48


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Peter Lustig
Beitrag 07.02.2007, 20:48
Beitrag #6


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Gab es diese FE-Klasse vielleicht in einem oder mehreren der EU-Mitgliedsstaaten in der Vergangenheit schon? Hat man sich hier eventuellen Forderungen aus diesen Staaten gebeugt nach dem Motto,: Müssen tun wir nicht, schädlich ist es auch nicht und einen Gefallen haben wir den anderen damit auch getan? wink.gif

Gibt es keine amtliche Begründung, aus der der Sinn und Zweck dieser Bestimmung hervorgeht? Die EU schreibt doch sonst immer so viel Papier voll. blink.gif
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Uwe W
Beitrag 07.02.2007, 20:50
Beitrag #7


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Details zur vorgeschriebenen Ausbildung kann man nachlesen in:

EU-Führerscheinrichtlinie Anlage V

Danach sind mindestens 7 Fahrstunden für die Kombination B+ vorgeschrieben.

Für BE sind andererseits nach der Fahrschülerausbildungsordnung Anlage 4 5 Sonderfahrstunden vorgeschrieben.
Zusammen mit den regulären Fahrstunden dürfte der Erwerb von BE in Deutschland für jemanden, der schon B-Erfahrung hat, wohl nicht so viel aufwändiger sein als der Erwerb von B+.

Ich vermute deshalb mal, dass die Klasse B+ in Deutschland gar nicht angeboten wird.

Vergleichbar scheint mir das ganze mit der österreichischen Regelung, dass man mit dem B Führerschein Leichtkrafträder (in Österreich) fahren darf, wenn man ein paar Fahrstunden in einer Fahrschule absolviert hat und sich den entsprechenden Code behördlich eintragen lässt.

Solche Regelungen sind wohl vor allem für Leute interessant, die Prüfungsangst haben und sich einer Prüfung deshalb nicht unterziehen möchten.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Christl
Beitrag 07.02.2007, 20:55
Beitrag #8


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Das komische ist, dass ich überhaupt keine Begründung für diese (Unter)Klasse finde.
Ich wüsste im Moment noch nicht mal wo ich suchen sollte.
Scheinbar hat sich auch noch nie jemand wirklich mit diesem Thema beschäftigt. crybaby.gif

huh.gif think.gif book.gif

Zitat (nypdcollector @ 07.02.2007, 20:26) *
weitere Frage: z.G. Zugfahrzeug + z.G. Anhänger > 3,5 t

Nein: B+
Ja: BE



Falsch!!
z.G.Zugf. + z.G. Anhänger < 4,25t = B+

Ansonsten BE


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darkstar
Beitrag 07.02.2007, 21:29
Beitrag #9


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Zitat (Peter Lustig @ 07.02.2007, 20:48) *
Gibt es keine amtliche Begründung, aus der der Sinn und Zweck dieser Bestimmung hervorgeht? Die EU schreibt doch sonst immer so viel Papier voll. blink.gif
Logisch man muß nur Suchen. tongue.gif
Zitat (Christl @ 07.02.2007, 20:55) *
Das komische ist, dass ich überhaupt keine Begründung für diese (Unter)Klasse finde. Ich wüsste im Moment noch nicht mal wo ich suchen sollte.
Scheinbar hat sich auch noch nie jemand wirklich mit diesem Thema beschäftigt. crybaby.gif
Aber natürlich, die Leute aus dem EuFS Thread kennen die RiLi auswendig, wenn auch keiner ne Ahnung hat wie man sie nun schlußendlich auslegt. whistling.gif

Aus der Begründung des Rates (Am 5.11.06 hier im Forum gepostet)

Zitat
In Bezug auf Fahrzeugkombinationen der Klasse B hat die Kommission vorgeschlagen, alle Fahrzeugkombinationen mit Anhängern über 750 kg der Klasse B+E zuzuordnen. Parlament und Rat hielten eine solche Regelung für zu streng, da die Masse bei einer Vielzahl von "leichten" Wohnwagenanhängern aufgrund ihrer Innenausstattung bereits über dieser Grenze liegt. Um den Belangen der Verkehrssicherheit Rechnung zu tragen und gleichzeitig dem Bürger zusätzliche Belastungen zu ersparen, haben beide Gesetzgeber jedoch die Aufnahme einer Bestimmung beschlossen, wonach Fahrzeugkombinationen in der Klasse B eine zulässige Gesamtmasse von 4 250 kg haben dürfen. Überschreiten diese Fahrzeugkombinationen 3 500 kg, so schreiben die nationalen Behörden entweder eine zusätzliche Schulung oder eine Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen oder beides vor. Die Anforderungen an die Schulung und die praktische Prüfung sind in einem neuen Anhang zur Richtlinie (Anhang V) enthalten.
Durch die Einführung dieser Bestimmung unter Beachtung der Typgenehmigungsvorschriften für Kraftfahrzeuge stellen Parlament und Rat sicher, dass
− bei Zugfahrzeugen die Gesamtmasse auf 3 500 kg begrenzt bleibt,
− die bisherige Gesamtmasse von 4 250 kg (3 500 kg + 750 kg) nicht überschritten wird,
wobei die Regelung bezüglich der Fahrzeugkombinationen für den Bürger flexibler und transparenter
wird.
In Bezug auf die Klasse B+E haben sich beide Gesetzgeber auf eine zulässige Gesamtmasse von 3 500 kg für Anhänger geeinigt. Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und Anhängern über 3 500 kg dürfen nur mit einem Führerschein der Klasse C1+E geführt werden.

Mir liegen auch mehrere Arbeitsversionen der RiLi vor indem Änderungen und Standpunkte genau aufgeführt sind, aber zu diesem Punkt konnte ich auf die Schnelle nichts finden. Erstmalig taucht dieser Passus in der Version vom 28.11.05 auf. Die ganze Zeit hat man in Bezug auf die Richtlinie an den falschen Quellen gesucht, denn die Arbeitsversionen waren beim Rat und nicht beim Parlament. Ist sehr interessant was man im Nachhinein noch alles findet... whistling.gif

mfg
darkstar


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Uwe W
Beitrag 07.02.2007, 21:40
Beitrag #10


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@darkstar hat mal wieder Licht ins Dunkel gebracht clapping.gif thumbup.gif

So wie ich die Anlage V verstehe, kann das ganze im Rahmen eines Fahrsicherheitstrainings absolviert werden (7 Stunden), d.h. es ist keine individuelle Fahrschulausbildung vorgeschrieben.

Es geht ja darum, dass man entsprechende Fahrzeugkombinationen auch fahrtechnisch beherrscht.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 07.02.2007, 22:05
Beitrag #11





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Zitat (Christl @ 07.02.2007, 20:55) *
Falsch!!
z.G.Zugf. + z.G. Anhänger < 4,25t = B+

Ansonsten BE

IMHO auch falsch:

z.G.Zugf. + z.G. Anhänger > 3,5t und z.G.Zugf. + z.G. Anhänger < 4,25t = B+
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Nebukad
Beitrag 07.02.2007, 22:49
Beitrag #12


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Zitat (darkstar @ 07.02.2007, 21:29) *
Aus der Begründung des Rates (Am 5.11.06 hier im Forum gepostet)
Zitat
In Bezug auf die Klasse B+E haben sich beide Gesetzgeber auf eine zulässige Gesamtmasse von 3 500 kg für Anhänger geeinigt. Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und Anhängern über 3 500 kg dürfen nur mit einem Führerschein der Klasse C1+E geführt werden.



Da haben die sich aber nen Fehler erlaubt. Hierfür wär wohl auch eine Änderung von C1E erforderlich.

Zum einen sind Zugfahrzeuge unter 3.5t nicht von C1E erfasst, zum anderen darf das Gesamtgewicht des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeugs überschreiten, was hier aber unweigerlich der Fall wäre. Hier wäre schon CE erforderlich.

Außerdem wäre das wohl auch das Aus für diese Mini-Sattelauflieger welche mit BE fahrbar waren.
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Bill
Beitrag 07.02.2007, 23:00
Beitrag #13


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Hier nochmal die Quizfrage: Nennt mir eine mögliche (nicht weltfremde) Kombination mit einen Fahrzeug der Klasse B und einem Hänger über 3,5 to.

Das gibt es in der Praxis nicht. Vllt unter 2000 Hängern mal einen einzigen über 3,5 to, der für PKW geeignet ist, und unter 10000 Fahrzeugen ein einziges, das unter 3,5 to zGG hat, aber über 3,5 to ziehen darf.

Ergo: Unnötig.


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"Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007


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Nebukad
Beitrag 07.02.2007, 23:04
Beitrag #14


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Es gibt diese Minisattelzüge, die mit BE fahrbahr sind. Da hat der Anhänger wohl mehr als 3.5t.
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brummelbaer
Beitrag 08.02.2007, 11:42
Beitrag #15


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Seltsam ... von einer solchen Klasse hab ich ja noch nie etwas gehört, dadurch wird alles noch komplizierter. Besser wäre es wohl, wenn man festlegen würde, bis 750 kg mit "B", alles darüber, ohne sonstige Kriterien, mit BE. In dem PDF-Dokument war das ja auch nicht zu finden (abgesehen davon, weiß jemand, ob dieses Dokument den letzten Stand der Dinge darstellt?)
Gruss brummelbaer

Zitat (darkstar @ 07.02.2007, 21:29) *
Da haben die sich aber nen Fehler erlaubt. Hierfür wär wohl auch eine Änderung von C1E erforderlich.

(...) zum anderen darf das Gesamtgewicht des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeugs überschreiten, was hier aber unweigerlich der Fall wäre. Hier wäre schon CE erforderlich.


Ergänzung: bei der neuesten Richtlinie soll ja gerade diese Leergewicht Zugfahrzeug/Anhänger-Klausel beim C1E wegfallen, die beim jetzigen C1E noch enthalten ist. Dann spielen nur noch die 12 Tonnen eine Rolle... .
Gruss brummelbaer
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Ichtyos
Beitrag 08.02.2007, 12:28
Beitrag #16


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Soweit ich das mitbekommen habe (die Diskussion geht schon seit Jahren) geht es um folgendes: Sohnemann (oder Töchterlein) erwerben einen Führerschein Klasse B. Somit dürfen sie den familieneigenen Wohnwagen (zGg 1300 kg) nicht mehr mit der großen Familienkutsche (zGg 2280 kg), sondern nur noch mit dem kleineren - und weniger fahrstabilen - Zweitwagen (zGg 1700 kg) bewegen, was eindeutig zu weniger Sicherheit führt.


Gruß

Ichtyos


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MichaelW
Beitrag 08.02.2007, 12:46
Beitrag #17


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Hallo,

Zitat
Hier nochmal die Quizfrage: Nennt mir eine mögliche (nicht weltfremde) Kombination mit einen Fahrzeug der Klasse B und einem Hänger über 3,5 to.


Muss ja kein PKW sein. Auch Zugmaschinen fallen drunter. Beispiel:

Unimog 411: Zul. GG 3,5t, ca. 30PS, Anhängelast nach StVZO bis zum Maximum der 30PS für den Zug, bei LoF-Einsatz noch drüber hinaus.
Unimog 421, auf 3,5t abgelastet (wird oft gemacht): Anhängelast 13.000kg, kann mit BE voll ausgenutzt werden.

Es gibt sogar zugelassene, auf 3,5t abgelastete Unimog 406 (da wird's aber schwer, da die leer schon fast 3,5t auf die Waage bringen), deren Anhängelast 22.000kg beträgt.

Gruß,
Michael
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brummelbaer
Beitrag 08.02.2007, 13:25
Beitrag #18


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Was dabei von den EU-Bürokraten leider übersehen wird, ist, dass die Führerscheinregelungen schlicht und einfach immer komplizierter und unübersichtlicher werden, 1999 wurde das Angebot an Klassen von 5 (7) auf ca. 15 oder 16 erhöht, später kam dann nochmal eine zusätzliche Klasse (S) die ohnehin nicht nötig gewesen wäre, jetzt soll nochwas neues eingeführt werden, ich warte noch auf den Tag, an dem wir 30 Führerscheinklassen haben, irgendwann gibt's dann auch mal die Klassen K, O oder P oder (...).
Naja, was auch immer man davon halten mag.
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darkstar
Beitrag 08.02.2007, 13:38
Beitrag #19


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Zitat (brummelbaer @ 08.02.2007, 11:42) *
Seltsam ... von einer solchen Klasse hab ich ja noch nie etwas gehört, dadurch wird alles noch komplizierter. Besser wäre es wohl, wenn man festlegen würde, bis 750 kg mit "B", alles darüber, ohne sonstige Kriterien, mit BE. In dem PDF-Dokument war das ja auch nicht zu finden....
Äh du hast das was ich verlinkte aber auch gelesen oder? think.gif
Zitat
In Bezug auf Fahrzeugkombinationen der Klasse B hat die Kommission vorgeschlagen, alle Fahrzeugkombinationen mit Anhängern über 750 kg der Klasse B+E zuzuordnen. Parlament und Rat hielten eine solche Regelung für zu streng, da die Masse bei einer Vielzahl von "leichten" Wohnwagenanhängern aufgrund ihrer Innenausstattung bereits über dieser Grenze liegt.

Zitat (brummelbaer @ 08.02.2007, 11:42) *
(abgesehen davon, weiß jemand, ob dieses Dokument den letzten Stand der Dinge darstellt?)
Soweit ich weiß ja.
Zitat (brummelbaer @ 08.02.2007, 13:25) *
1999 wurde das Angebot an Klassen von 5 (7) auf ca. 15 oder 16 erhöht, später kam dann nochmal eine zusätzliche Klasse (S) die ohnehin nicht nötig gewesen wäre,
Aus der Arbeitsversion vom 07.04.2004:
Zitat
AT und DE möchten, dass alle drei- und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge in einer Klasse zusammengefasst werden.
Man sollte also anfangen sich an die eigene Nase zu fassen. whistling.gif

mfg
darkstar


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fritz440kombi
Beitrag 08.02.2007, 13:54
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E zu B ist in Östereich eingeführt worden, vor allem für Kleintransporter die selbst schon die 3,5 Tonnen Gesamtmasse auf die waage bringen, aber technisch in der Lage wären auch schwerere Hänger als 750 kg zu ziehen. Hatte in einer Firma zu tun wo viele Monteure solche Scheine nachmachten. In der Praxis fuhren die VW-Transporter (3,5 to) und ähnliches voll mit vollem Hänger (gebremst 750 kg), als durchaus schon ganz gewichtige Gespanne. Die Prüfung wurde dann auf einem Sharan mit leerem 1 Tonnenhänger von den Fahrschulen angeboten (!!??).

, 10 Zusatzfragen aber dafür sollten alle nochmals den Grundkurd B besuchen ... der Schwachsinn hat Methode .. Jetz auch noch einen Hängerführerschein für Schwere Hänger bis Gesamtmasse 3,5 Tonnen Gespanngewicht einzuführen ist ja noch schlauer .....???


Was für Fahrzeugkombinationen will man denn da beackern? Golf mit gebremsten Wohnwagen? Schätze jeder Gespannfahrer der einmal Campen war kann den Prüfern was vorfahren und zeigen ... mein Eindruck: EU-Geldpumpe ....!

Wenn man sowas schon andenkt, dann bitte auch Praxistunden mit jewels 80% ausgelasteten Fahrzeugen, demonstrationen was ein beladener Hänger mit einem leeren Zugwagen macht und vor allem ein Ladungsicherungskurs, dort liegt nämlich der wundeste Punkt für solche Gespanne ... ob da einer mit 1000 kg drann fährt, die sein Zugfahrzeug technisch wegsteckt wie nix - völlig egal.

Unsere Monteuere wurde tlw. bestraft, weil sie mit einem 3 Tonner, einen leeren Hänger zogen der gebremst grade einmal 250 kg hatte ... Fahren ohne Führerschein .... wenn das Zugfahrzeug auch noch ADR tauglich war und gerade einmal über der Kleinmenge geladen hatte, waurde das sehr unangenehm ... vomm Risikopotential her lächerlich ...


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Offroad-Events
Beitrag 08.02.2007, 13:55
Beitrag #21


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Zitat (Bill @ 07.02.2007, 23:00) *
Hier nochmal die Quizfrage: Nennt mir eine mögliche (nicht weltfremde) Kombination mit einen Fahrzeug der Klasse B und einem Hänger über 3,5 to.

Das gibt es in der Praxis nicht. Vllt unter 2000 Hängern mal einen einzigen über 3,5 to, der für PKW geeignet ist, und unter 10000 Fahrzeugen ein einziges, das unter 3,5 to zGG hat, aber über 3,5 to ziehen darf.

Ergo: Unnötig.


Da kannst du so ziemlich alle großen Geländewagen vom Schlage eines Nissan Patrol oder Toyota Land Cruiser nehmen. Die sind, mit durchgehender Bremsanlage nachgerüstet, bis zu 5t Anhängelast auflastbar. In der Schweiz, z.B., sind diese Kombinationen sehr häufig anzutreffen und auch in D kenn ich einige die so ausgerüstet sind.


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Bill
Beitrag 08.02.2007, 18:33
Beitrag #22


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Was mich an dem ganzen Scheiß mega ankotz um es mal salopp zu sagen sind nicht die Klassen als solche. Das ist schon in Ordnung, dass man das so aufteilt. Wer auf einem Kleinwagen gelernt hat, muss keinen 7,5 to fahren dürfen wie früher. Und wer noch nie mit nem Hänger gefahren ist, der soll das auch erstmal lernen.

Das Problem ist, dass das ganze endlos teuer wird und man einen riesigen Aufwand reinstecken muss. Ich selbst habe nur Klasse B und fahre einen Kleinwagen. Wenn ich da einen leeren 1 to Anhänger anhänge, dann ist das FoFE. Wenn ich aber den 750kg Hänger vollade, dann passiert nichts.

Wenn ich jetzt BE machen will, dann muss ich Grundgebühr zahlen. Und 5 VÖLLIG 100% unnötige Sonderfahrten machen.
Wie ich ohne Hänger fahre:
Auf der Landstraße max 100, einfach vor mich hinfahren. Auf der Autobahn auffahren, schnell fahren und wieder abfahren. Nachts: Licht anmachen.
Wie ich mit Hänger fahre:
Auf der Landstraße max 80, einfach vor mich hinfahren. Auf der Autobahn auffahren, zwischen die LKW einreihen und wieder abfahren. Nachts: Licht anmachen.

Muss schon sagen sehr sinnvoll die Sonderfahrten. Man lernt doch immer wieder neue Dinge dazu.

Hinzu kommen: Reguläre, völlig überteuerte Fahrstunden. Prüfungsgebühren usw....
Gesamtkosten: über 500!!!!€, dafür dass ich schon Autofahren kann und mir so ein blödes Teil an die Karre hänge.

Wie wäre es stattdessen mit: Ich setze mich ins Fahrschulauto, fahr dem Prüfer eine halbe Stunde was vor und drücke ihm 70€ und dem Fahrlehrer 100€ in die Hand und gut is. Wozu solch ein überteuertes Geschiss?


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brummelbaer
Beitrag 08.02.2007, 19:56
Beitrag #23


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Ich bin mir nicht sicher, ob da nicht (evtl.) ein Mißverständnis in der Formulierung vorliegt. Das, was wir umgangssprachlich als Klasse "BE" oder "C1E" oder auch "CE" bezeichnen, wird von den Eurokraten umständlicherweise als "B+" , "C1+E" (...) bezeichnet, was aber an der Definition der ursprünglichen Klasse nichts ändert ... . In dem kürzeren, 8seitigen Dokument (9010/1/06 REV 1 ADD 1), war ja an sich kein "B+" zu finden ... . "B + " gibt es eben so nicht, gemeint ist die Kombination. (Ach herrje, was waren das noch Zeiten, als wir noch "richtige" und verständliche Führerscheinklassen hatten, ihr wisst schon.)
Gruss brummelbaer
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Christl
Beitrag 08.02.2007, 21:17
Beitrag #24


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Hier mal ein schöner Anhänger der Klasse BE


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Nebukad
Beitrag 08.02.2007, 21:51
Beitrag #25


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Zitat (brummelbaer @ 08.02.2007, 19:56) *
Ich bin mir nicht sicher, ob da nicht (evtl.) ein Mißverständnis in der Formulierung vorliegt. Das, was wir umgangssprachlich als Klasse "BE" oder "C1E" oder auch "CE" bezeichnen, wird von den Eurokraten umständlicherweise als "B+" , "C1+E" (...) bezeichnet, was aber an der Definition der ursprünglichen Klasse nichts ändert ... . In dem kürzeren, 8seitigen Dokument (9010/1/06 REV 1 ADD 1), war ja an sich kein "B+" zu finden ... . "B + " gibt es eben so nicht, gemeint ist die Kombination. (Ach herrje, was waren das noch Zeiten, als wir noch "richtige" und verständliche Führerscheinklassen hatten, ihr wisst schon.)
Gruss brummelbaer


Es wird ja auch keine Klasse B+ geben. Es gibt B und BE. Zusätzlich wird das was hier wohl als B+ bezeichnet wurde nach der durchgeführten Schulung als Schlüsselzahl 96 im Führerschein eingetragen.
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Christl
Beitrag 08.02.2007, 22:08
Beitrag #26


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Diese Klasse wird nur von diskutierenden Experten B+ genannt.
Sie wird nicht als eigene Klasse existieren.
Sie wird aber in Form einer Beschränkung, bzw. einer Erweiterung der Klasse B (die ja auch beschränkt ist) tatsächlich nur mit einer Schlüsselzahl eingetragenwerden.

Diese Erweiterung ist IMHO aber dennoch der pure Schwachsinn.

Jedem Bewerbver ist anzuraten genauso teuer die Klasse BE zu erwerben und dann vernünftig Anhänger zu bewegen.

So wie ich die Bürokraten in D allerdings kenne werden sie es furchtbar wichtig finden diese Form des Anhängerfahrens in D auch einzuführen.

Aber vielleicht sehe ich das nur alleine so.---------Dann wäre es Zeit nach Australien auszuwandern. Dort kann man wenigstens richtige Anhänger fahren mit richtigen Zugmaschinen davor. whistling.gif


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Uwe W
Beitrag 09.02.2007, 00:29
Beitrag #27


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Nach der Führerscheinrichtlinie ist ja für B+ ein mindestens 7 stündiges Sicherheitstraining nötig.
Ich muss mich da wohl korrigieren: macht man das in einer Gruppe, so ist es wohl deutlich günstiger als eine praktische Führerscheinausbildung, die mit Sonderfahrten und Prüfungen wohl schnell auf 500€ kommt.

Sicherheitstrainings gibt es wohl schon für 100 bis 200€, je nachdem, wer die Anhänger stellt.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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brummelbaer
Beitrag 09.02.2007, 12:52
Beitrag #28


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Auch dann, wenn jemand die, ganz normale, Klasse BE separat erwirbt, hat man immer noch ein (gewisses) Problem(chen). Laut der :

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Anlagen zur Fahrerlaubnis-Verordnung
Anlage 7 (zu § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 2 und 3)
"Fahrerlaubnisprüfung (Teil 2 Praxis)"

gilt für den Anhänger "BE" unter anderem:

zulässige Gesamtmasse des Anhängers mindestens 1.300 kg
tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers mindestens 800 kg
Anhänger mit eigener Bremsanlage

(...) dort ist noch mehr nachzulesen (...)

Das, was dort beschrieben ist, ist nur ein relativ kleines Anhänger"chen", welches für die BE-Prüfung also schon ausreicht. Nun darf der glückliche BE-Kandidat aber unmittelbar nach der Prüfung "richtig große" Anhänger fahren, z. B. 3,5-Tonnen-Anhänger, im Prinzip sogar noch größere, falls sein ("B")-Zugfahrzeug das an Anhängelast verkraften würde. (Beispiel: Pferdeanhänger, dort gibt es etliche 3,5 Tonnen-Modelle).

Nun besteht aber natürlich eine große Diskrepanz zwischen den genannten Anhängertypen, und der BE-Neuling wird staunen, wie schnell er sich - trotz der eingetragenen Klasse BE - überfordert fühlt (nicht unbedingt beim normalen Fahren, aber vielleicht bei Manövern wie rückwärts um eine Ecke usw...).

Aber, mit diesen Einschränkungen muss man wohl einfach leben ... .
Gruss brummelbaer wavey.gif
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Uwe W
Beitrag 09.02.2007, 13:37
Beitrag #29


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@brummelbär: im Vergleich dazu, dass ich - wie alle (ehemaligen) Inhaber einer alten Klasse 3 - Fahrzeuge der Klasse CE 79 fahren darf, ohne dass ich jemals in der Fahrschule ein Fahrzeug mit Anhänger bewegt habe, ist das wirklich nur ein Problemchen.


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Bill
Beitrag 09.02.2007, 14:08
Beitrag #30


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Ich denke nicht, dass das Fahren ein Problem ist. Autofahren kann man ja und wenn mer nen großen Hänger hat geht eben am Anfang alles etwas langsamer und man passt etwas besser auf. Wenn ich nicht rückwärts um ne Ecke fahren kann heißt das ja noch lange nicht, dass ich dann beim ersten Versuch (Aldi-Parkplatz) gleich alles kaputt fahr.


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"Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007


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brummelbaer
Beitrag 09.02.2007, 14:57
Beitrag #31


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Aber bitte nicht mit einer "Privatfahrtstunde" üben, das wäre problematisch, wenn man von der Polizei erwischt wird ... ich schreibe es nur deshalb, weil hier das Wort "Aldi-Parkplatz" gefallen ist, was manachmal auf dererlei Übungen hindeutet ... .
Gruss brummelbaer
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Bill
Beitrag 09.02.2007, 16:52
Beitrag #32


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Nein, darauf wollte ich auch nicht hinaus. Was ich damit sagen wollte ist eher, dass die gnazen Anhängerführerscheine relativ unnötig sind. Wenn ich noch nie mit so einem Teil gefahren bin, dann üb ich halt erstmal mit nem kleinen Hänger auf nem Parkplatz oder sonstwie und dann ghets auch mit etwas größeren. Wieso man BE eingeführt hat ist mir schleierhaft. Zuviele Unfälle passiert?

Zu deutsch: Hängerfahren wird man doch wohl auch ohne nen Fahrlehrer hinbekommen wenn man ein bissle vorsichtig übt und das Zugfahrzeug beherrscht.


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 09.02.2007, 21:11
Beitrag #33





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Da hast du Fahrschüler noch nicht üben sehen... sad.gif
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brummelbaer
Beitrag 09.02.2007, 21:59
Beitrag #34


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Hmm ... ich erinnere mich da mal an eine Situation, die ich Gott sei dank nur einmal erlebt habe: mit 7,5 Tonne und einem großem Anhänger rückwärts um eine Ecke. Das kann ich nämlich nicht, ist wohl nur durch Zufall (und mit Glück) tongue.gif gutgegangen. Aber der Mensch muß, auch beim Autofahren, mal Glück haben, es kann eben nicht immer nur alles über reines Können gehen. wink.gif
Gruss brummelbaer wavey.gif
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Christl
Beitrag 09.02.2007, 22:13
Beitrag #35


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Zitat (nypdcollector @ 09.02.2007, 21:11) *
Da hast du Fahrschüler noch nicht üben sehen... sad.gif

Wie waren die Fahrlehrer(anwärter)?

Besser?? cool.gif


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 10.02.2007, 14:32
Beitrag #36





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Nein. no.gif
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brummelbaer
Beitrag 10.02.2007, 17:48
Beitrag #37


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Die "Fahrlehreranwärter" müssten aber zumindest den großen LKW-Schein (CE) haben und schon alleine deshalb besser mit Anhängern, auch mit sehr großen, zurechtkommen ... so sollte es doch sein. cool.gif

Gruss brummelbaer
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charly1976
Beitrag 11.02.2007, 09:28
Beitrag #38


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Zitat (Ichtyos @ 08.02.2007, 12:28) *
Soweit ich das mitbekommen habe (die Diskussion geht schon seit Jahren) geht es um folgendes: Sohnemann (oder Töchterlein) erwerben einen Führerschein Klasse B. Somit dürfen sie den familieneigenen Wohnwagen (zGg 1300 kg) nicht mehr mit der großen Familienkutsche (zGg 2280 kg), sondern nur noch mit dem kleineren - und weniger fahrstabilen - Zweitwagen (zGg 1700 kg) bewegen, was eindeutig zu weniger Sicherheit führt.


Eine weitere Möglichkeit ist das immer beliebter werdende ziehen von Pferdeanhängern die meist über 750kg das Gespanngewicht aber meistens unter 4250kg liegt.
Dazu kommt sicher dass hier eine immer stärker werdende Lobby interesse daran hat dass diese
Anhänger ohne größer Prüfung mitgeführt werden dürfen.
Ein konkretes Bsp hab ich im Bekantenkreis: Tochter mit Pferd(en) aus gutem Hause hat mit Müh und Not überhaupt eine B Führerschein geschafft (unglaubliches Einpark- und Reversiertalent). Es wäre doch unzumutbar wenn dieses "Privilegierte Fräulein" aus gutem Hause ihr Pferd nicht herumkutschieren dürfte.

Grüße Charly

Zitat (Bill @ 09.02.2007, 16:52) *
Zu deutsch: Hängerfahren wird man doch wohl auch ohne nen Fahrlehrer hinbekommen wenn man ein bissle vorsichtig übt und das Zugfahrzeug beherrscht.


Aus Erfahrung weiß ich dass dem nicht so ist. Einen nicht allzugroßen Anhänger mitzuführen ist nicht wirkilch ein Problem, wenn der Aufbau aber relativ hoch oder breit ist bzw wenn du wirklich schwere Güter geladen hast sollte man schon ein gewisses praktisches aber auch theoretisches Grundwissen haben. Ich ziehe zb eine 1,3 tonnen Minibagger hinter meinem Pick up her und ich kann zurecht sagen dass das Fahrverhalten des Gespanns, vorallem auf nasser Fahrbahn hinsichtlich rutschen und vorallem Bremsen nicht ohne ist.

Übrigens das Gespann hat gerade einmal 3,9 tonnen

Grüße Charly
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brummelbaer
Beitrag 11.02.2007, 18:13
Beitrag #39


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Zitat (charly1976 @ 11.02.2007, 09:28) *
Eine weitere Möglichkeit ist das immer beliebter werdende ziehen von Pferdeanhängern die meist über 750kg das Gespanngewicht aber meistens unter 4250kg liegt.
Dazu kommt sicher dass hier eine immer stärker werdende Lobby interesse daran hat dass diese
Anhänger ohne größer Prüfung mitgeführt werden dürfen.
Ein konkretes Bsp hab ich im Bekantenkreis: Tochter mit Pferd(en) aus gutem Hause hat mit Müh und Not überhaupt eine B Führerschein geschafft (unglaubliches Einpark- und Reversiertalent). Es wäre doch unzumutbar wenn dieses "Privilegierte Fräulein" aus gutem Hause ihr Pferd nicht herumkutschieren dürfte.

Grüße Charly


Hmm, naja, der Pferdeanhänger selbst hat oft ein zGG von z. B. 2.800 kg. (muß er ja auch, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ein Kaltblüter schonmal locker 700 bis 800 kg. auf die Waage bringt, manchmal auch noch mehr.) Dann kann das Gespanngewicht in vielen Fällen über dem von dir genannten Wert liegen (ja, du schreibst ja auch "meistens ...").
Was die Tochter angeht: es ist klar, dass der BE meistens nicht ohne Grund gemacht wird, bei mir ging er zwar nur als Nebenprodukt aus einem C1E hervor, benötigt wird er aber trotzdem (aus dem obengenannten Grund). Ob "unzumutbar" oder nicht spielt ja keine Rolle, danach wird bei der Fahrerlaubnis ja nicht gefragt, was nun "unzumutbar" ist, meistens steckt eine einfache Notwendigkeit dahinter ...).
Gruss brummelbaer
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 11.02.2007, 19:21
Beitrag #40





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Zitat (brummelbaer @ 10.02.2007, 17:48) *
Die "Fahrlehreranwärter" müssten aber zumindest den großen LKW-Schein (CE) haben und schon alleine deshalb besser mit Anhängern, auch mit sehr großen, zurechtkommen ... so sollte es doch sein.

Nur, weil man eine Fahrerlaubnis besitzt, muss man noch lange nicht fahren können. Schau dir mal an, was da täglich - trotz Ausbildung und Prüfung - da draussen so rumfährt. crybaby.gif
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650er burgman
Beitrag 12.02.2007, 00:03
Beitrag #41


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Die B bzw. BE-Regelung lässt auch einen Camper verzweifeln. Ein Gespann kann bis zu 4250 kg wiegen, wenn ich es mit der Klasse B fahren will. Habe ich die Klasse B , darf aber ein Wohnmobil (Einzelfahrzeug) nur 3,5 t haben. Mit Hänger ebenfalls 4250 kg. Wiegt das WoMo aber allein 3800 kg, reicht mir die Kl. B bzw. BE nicht! Wo ist da der Sinn? crybaby.gif
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Mr.T
Beitrag 12.02.2007, 00:21
Beitrag #42


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Tja, das ist nun mal bei jeder Grenze so:
Die C1 bzw. C1E-Regelung lässt auch einen Kraftfahrer verzweifeln. Ein Gespann kann bis zu 8.250 kg wiegen, wenn ich es mit der Klasse C1 fahren will. Habe ich die Klasse C1, darf aber ein Lkw (Einzelfahrzeug) nur 7,5 t haben. Mit Hänger ebenfalls 8250 kg. Wiegt der Lkw aber allein 7800 kg, reicht mir die Kl. C1 bzw. C1E nicht!
Ob das sinnvoll ist, weiß ich nicht, aber es ist so (wie bei jeder Grenze). wink.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Jack Daniels
Beitrag 12.02.2007, 15:57
Beitrag #43


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Zitat (nypdcollector @ 09.02.2007, 21:11) *
Da hast du Fahrschüler noch nicht üben sehen... sad.gif


Stimmt,da habe ich,geduldig wartend,schon sehen müssen das Fahrschüler nicht in der Lage sind 4m rückwärts geradeaus zu fahren um das Auto in die Lücke zu bugsieren.
whistling.gif Habe aber auch schon welche gesehen die nach 10 Jahren Fahrpraxis nur Mühsam einen Uno in eine Parklücke quälten aus der zuvor eine S-Klasse in einem zug rausfuhr.
Ehrlich gesagt gibts da drei Gruppen Fahrer,es gibt welche die eigentlich gut fahren können,sich aber beim einparken anstellen wie in der ersten Fahrstunde und welche die genial einparken können aber zu blöd sind sich im Verkehr zu bewegen.Die dritte Gruppe kombiniert die Fähigkeiten in flexibler Ausprägung.

blushing.gif Muß aber zugeben das ich auch zu denen gehöre die Parkplätze bevorzugen in die man vorwärts rein kann und vorwärts wieder raus, wink.gif pure Faulheit eben.


Zitat
Ein konkretes Bsp hab ich im Bekantenkreis: Tochter mit Pferd(en) aus gutem Hause hat mit Müh und Not überhaupt eine B Führerschein geschafft (unglaubliches Einpark- und Reversiertalent). Es wäre doch unzumutbar wenn dieses "Privilegierte Fräulein" aus gutem Hause ihr Pferd nicht herumkutschieren dürfte.


Der möchte ich aber nicht begegnen wenn sie mit dem dicken SUV und Hänger irgendwo unterwegs ist.


Was das Hängerfahren an sich angeht,gehöre ja auch zu den "privilegierten" denen man das noch ohne Ausbildung zutraute,es ist nicht so schwer wie manche meinen.Meine erste Hängerfahrt war auch mit einem mir fremden Auto,das erheblich größer war,und einem Hänger mit 3m langer Ladefläche.Ging alles gut und ohne was zu beschädigen, whistling.gif nur der Reifenverschleiß am Auto war sichtbar.Man wollte eben auch mal schauen was so ein Senator bringt.Aber auf jeden fall ist es sehr hilfreich wenn man es gewohnt ist beim Rückwärtsfahren die Spiegel zu benutzen.
Ansonsten hätte es wohl auch gereicht wenn man den BE in den B integriert hätte und nur ein paar Pflichfahrstunden draufgehauen hätte.Wer den BE macht und dann ein paar Jahre nicht mit Hänger fährt fängt auch wieder bei Null an.Ausserdem würde es keinem Schaden wenigstens mal in der Fahrschule mit einem Hänger gefahren zu sein.
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brummelbaer
Beitrag 12.02.2007, 17:01
Beitrag #44


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Zitat (Mr.T @ 12.02.2007, 00:21) *
Tja, das ist nun mal bei jeder Grenze so:
Die C1 bzw. C1E-Regelung lässt auch einen Kraftfahrer verzweifeln. Ein Gespann kann bis zu 8.250 kg wiegen, wenn ich es mit der Klasse C1 fahren will. Habe ich die Klasse C1, darf aber ein Lkw (Einzelfahrzeug) nur 7,5 t haben. Mit Hänger ebenfalls 8250 kg. Wiegt der Lkw aber allein 7800 kg, reicht mir die Kl. C1 bzw. C1E nicht!
Ob das sinnvoll ist, weiß ich nicht, aber es ist so (wie bei jeder Grenze). wink.gif


Hmmm... die hier erwähnten Probleme wird man einfach nicht los, klar. Das mit C1E zulässige 12-Tonnen-Gespann tatsächlich zu fahren (7,5 + 4,5 t.) würde bei mir bedeuten, dass es (Fahren) noch möglich ist, solange es nur geradeaus geht, z. B. auf der Autobahn, aber eigentlich ist ja nicht das Fahren schwer, sondern das Rangieren. Einmal mit dem 12 t.-Gespann rückwärts um die Ecke, da wär's bei mir schon aus und vorbei, oder ich müsste mich auf mein Glück verlassen. Nur auf der anderen Seite kann man wohl auch nicht fordern, dass jeder Mensch CE haben muß, der mal große Anhänger bewegen möchte (im Privatbereich, das ist hier gemeint, siehe obiges Beispiel mit Pferdeanhänger.)
Das mit den "7,8" t. ist natürlich nicht sinnvoll, aber wie Du schon geschrieben hast, ohne Grenze geht es eben nicht.
Und wenn schon CE-Fahrer manchmal Schwierigkeiten haben, dann wirkt das auf einen "C1E"ler fast beruhigend ... cool.gif
Gruss brummelbaer
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Gast_emile_*
Beitrag 18.05.2007, 08:14
Beitrag #45





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Also da ich das Ganze immer noch nicht recht durchschaue:

Unser Toyota hat ein zul Ges.Gewicht von 1650 kg(er darf gebremste Anhänger bis 1300 kg ziehen), der Wohnwagen (mit Auflaufbremse) hat zul. Ges.Gewicht von 1000 kg. Ich darf diese Gespann also nur mit Klasse B fahren, brauche nicht den BE da ich nicht über 3500 kg komme?
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Mr.T
Beitrag 18.05.2007, 08:51
Beitrag #46


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Die Leermasse des Toyota ist wohl größer ist als 1000kg? Wenn ja, darfst du den WoWa mit der Klasse B ziehen.


--------------------
Gruß Mr.T

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Gast_Uwe K._*
Beitrag 18.05.2007, 08:54
Beitrag #47





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Zitat (Mr.T @ 18.05.2007, 09:51) *
Die Leermasse des Toyota ist wohl größer ist als 1000kg? Wenn ja, darfst du den WoWa mit der Klasse B ziehen.
....wenn nein, fährst Du schon eine Weile ohne FE, wenn Du mit dem WW vereist whistling.gif
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Gast_emile_*
Beitrag 18.05.2007, 08:56
Beitrag #48





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Der Toyota wiegt leer 1287 kg. Somit hat also alles seine Richtigkeit? Wir haben den Wohnwagen vor 3 Wochen geschenkt bekommen.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 18.05.2007, 08:57
Beitrag #49





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Zitat (emile @ 18.05.2007, 09:56) *
Der Toyota wiegt leer 1287 kg. Somit hat also alles seine Richtigkeit? Wir haben den Wohnwagen vor 3 Wochen geschenkt bekommen.

Ja, Klasse B reicht wink.gif
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Gast_emile_*
Beitrag 18.05.2007, 09:10
Beitrag #50





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Besten Dank für den fixen Service. Nur so am Rande: Der Wohnwagen ist Baujahr 1971, hat 6 Jahre angemeldet in einer Scheune gestanden, ist im Top Zustand. Das beste daran ist das original 70er Jahre Design mit entsprechender Tapete und Waschbecken in der Nasszelle. Jetzt muss ich nur noch in irgendeinen einen Second Handshop um mir die passende Bekleidung dazu zu kaufen Hat noch jemand Fan Artikel von Dieter Thomas Kuhn?
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