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Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 03.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28142 ![]() |
ich hab mal gesucht im Forum nach ähnlichen Beiträge aber irgendwie beantworten die meine Fragen nicht ![]() Meine Fragen sind: 1. Irgendwie finde ich in StvZO Buch keine richtige Antwort auf meine Frage. Sind die Geflutete Scheiben mit bis max 30% (sprich Lichtdurchlässigkeit 70%) erlaubt oder nicht?? (weil eine Firma schreibt das sie die Scheiben fluten auch Windschutzscheibe, Seiten vorne und hinten, Heckscheibe und tragen das auch ein) aber ich hab irgendwo im Bmw Forum gelesen das die Polizei einen angehalten hat und obwohl er die Scheiben max 30% geflutet hat und eingetragen, gezwungen die auszubauen weil es nicht zulässig ist. Ist das wirklich so??? 2. Wieso darf man die Folie nicht benutzen (bezogen auf Fahrer und Beifahrer Scheibe) wenn die so ca. 30% hat?? (wegen dem gesetzt mit der Brucheigenschaft?) aber man kann doch die Folien von Folieatech als Diebstahlschutz kleben lassen mit gutachten und ohne irgendwelche Probleme obwohl die, die Brucheigenschaft des Glases verändern. Macht das Sinn????? 3. Kommt mir das nur vor oder ist das so, dass viele Sachverständiger und Polizisten nicht so den Durchblick in den Sachen Tuning haben?? nicht alle natürlich, es gibt auch viele die sich auskennen und auch alles erklären können. Aber meistens können die nur sagen: "ja das ist so" und wenn man nachfragt ja nach welchem gesetzt oder wo kann ich mich da genau informieren um das zu vermeiden? kommt als antwort: "StvZO oder StVO" aber wo genau?? welcher § weist fast keiner. 4. Wieso dürfen die Politiker, Geldtransporter (könnte auch eine Ausnahme sein), die ganzen oberklassen Limousinen mit getönten Scheiben vorne (Windschutzscheibe, Fahrer und Beifahrerscheiben) rum fahren und keiner fragt da was nach??? ist das gerecht?? Gelten die Gesetze (StvZO) für die nicht??? ist das nicht eine Spaltung des Volkes in arm und reich?? Danke schön Mfg coltfreak |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Antworten auf Deine Fragen findest Du in der nachstehend auszugsweise zitierten Verlautbarung des Bundesverkehrsministeriums (BMV/StV 11/36.16.03 vom 27.5.1986, VkBl S 306 (mit den Obersten Landesbehörden abgestimmt):
Zitat Aufbringen von Folien auf Scheiben von Fahrzeugen: 1. Werden auf Scheiben von Fahrzeugen nachträglich Folien aufgeklebt oder auf andere Weise aufgebracht, so erlischt nach § 19 Abs 2 die Betriebserlaubnis, es sei denn, für die Folie ist eine Bauartgenehmigung nach § 22a Abs 1 Nr 3 StVZO erteilt, die das Aufbringen an der betreffenden Scheibe zulässt und die hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nicht von einer Abnahme abhängt. Dies gilt nicht nur für Windschutzscheiben, sondern auch für Seiten- und Heckscheiben. Durch das nachträgliche Aufbringen von Folien kann die nach § 40Abs 1 StVZO vorgeschriebene Beschaffenheit bezüglich des Bruchverhaltens und der optischen Eigenschaften beeinträchtigt werden. Auch Seiten- und Heckscheiben sind für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung (§ 40Abs 1 Satz 3 StVZO), so dass auch für diese Scheiben die optischen Eigenschaften gefordert werden müssen. 2 Die Notwendigkeit einer Bauartgenehmigung für Folien ergibt sich aus § 22a Abs 1 Nr 3 StVZO. Danach sind Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40Abs 1 StVZO) bauartgenehmigungspflichtig. Als Sicherheitsglas im Sinne dieser Vorschrift gelten auch glasähnliche Stoffe (hart oder weich eingestellte Kunststoffe), vgl Nr 1.3 der TA an Sicherheitsglas, VkBl-Verlautbarung 1974, S 423. Durch ein Tönen oder Fluten in Eigenregie ändern sich zumindest die optischen Eigenschaften der Scheibe, so dass eine ursprünglich für diese Scheibe erteilte Bauartgenehmigung erlischt. Die von den Fahrzeugherstellern eingebauten getönten Scheiben haben hingegen regelmäßig die erforderliche Bauartgenehmigung. |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
4. Wieso dürfen die Politiker, Geldtransporter (könnte auch eine Ausnahme sein), die ganzen oberklassen Limousinen mit getönten Scheiben vorne (Windschutzscheibe, Fahrer und Beifahrerscheiben) rum fahren und keiner fragt da was nach??? ist das gerecht?? Gelten die Gesetze (StvZO) für die nicht??? ist das nicht eine Spaltung des Volkes in arm und reich?? "Die ganzen Oberklasselimousinen" dürfen das, weil die Scheiben eine Bauartgenehmigung haben. Die Vorschriften gelten für alle Kfz (unabhängig vom Vermögen des Fahrzeughalters ![]() Du kannst Dir einen Scheibenhersteller suchen, der Dir für Deinen Pkw eine getönte Frontscheibe herstellt. Wenn diese bauartgenehmigt ist, darfst Du diese auch in Deinen Pkw einbauen. Ich könnte mir vorstellen, dass diese Scheiben etwas teurer sind als die üblichen und deshalb vorrangig in höherpreisigen Fahrzeugen verbaut werden. ![]() Gruß, Chris |
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Beitrag
#4
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 03.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28142 ![]() |
@ Stromdriver
Ich meine wieso kriegen die ein Bauartgenehmigung für die selben Scheiben und wir als normal Person nicht (bezogen auf die geflutete Scheiben)??? ich glaube nicht das es ein so riesengroßer unterschied ist?? Mfg coltfreak |
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Beitrag
#5
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 03.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28142 ![]() |
@ Peter Lustig
Erklär mir wo liegt der unterschied zwischen Windschutzscheibe und der Heckscheibe (bezogen auf den § 22a Abs 1 Nr 3 StVZO und § 19) ?? wir gucken durch beide durch (also nach vorne bisschen mehr und nach hinten bisschen weniger, aber in Gegensatz zu Frontscheibe dürfen wir die Heckscheibe tönen) genau so mit den Seitenscheiben, wenn du Schulterblick machst guckst du auch durch die hintere Seitenscheibe ![]() wegen den zugelassenen Folien bin ich voll dafür, aber wenn die Folie geprüft ist und erfühlt die bestimmte Prozentanteil wieso wird die dann verboten??? jetzt aber zurück zu den, was du mir geschrieben hast: Zitat Aufbringen von Folien auf Scheiben von Fahrzeugen: 1. Werden auf Scheiben von Fahrzeugen nachträglich Folien aufgeklebt oder auf andere Weise aufgebracht, so erlischt nach § 19 Abs 2 die Betriebserlaubnis, es sei denn, für die Folie ist eine Bauartgenehmigung nach § 22a Abs 1 Nr 3 StVZO erteilt, die das Aufbringen an der betreffenden Scheibe zulässt und die hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nicht von einer Abnahme abhängt. Dies gilt nicht nur für Windschutzscheiben, sondern auch für Seiten- und Heckscheiben. Durch das nachträgliche Aufbringen von Folien kann die nach § 40Abs 1 StVZO vorgeschriebene Beschaffenheit bezüglich des Bruchverhaltens und der optischen Eigenschaften beeinträchtigt werden. Auch Seiten- und Heckscheiben sind für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung (§ 40Abs 1 Satz 3 StVZO), so dass auch für diese Scheiben die optischen Eigenschaften gefordert werden müssen. 2 Die Notwendigkeit einer Bauartgenehmigung für Folien ergibt sich aus § 22a Abs 1 Nr 3 StVZO. Danach sind Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40Abs 1 StVZO) bauartgenehmigungspflichtig. Als Sicherheitsglas im Sinne dieser Vorschrift gelten auch glasähnliche Stoffe (hart oder weich eingestellte Kunststoffe), vgl Nr 1.3 der TA an Sicherheitsglas, VkBl-Verlautbarung 1974, S 423. die gefluteten Scheiben haben ein Kennzeichnung (reingelesert oder sonst wie artgerecht aufgebracht). Der Betrieb besitzt ein Tüv Zertifikat das die die Scheiben fluten dürfen, also sind die Gesetze mit einer eintragen erfühlt? Mfg coltfreak |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1221 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Rellingen/HH Mitglieds-Nr.: 2203 ![]() |
Eigentlich ist das ganze doch recht einfach.
Windschutz- und vordere Seitenscheiben dürfen bis maximal 30% getönt werden. Diese Tönung wird in der Regel bereits vom Werk aus erreicht, ergo hat sich das mit dem fluten/Bekleben. Käufer von Oberstklassenlimousinen kümmert es bei einem Kaufpreis von 150.000€+ herzlich wenig, wenn die Sondergenehmigung für rundumgetönt 5000€ etra kostet. -------------------- ZITAT(blue0711) Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen. |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
@ Stromdriver Ich meine wieso kriegen die ein Bauartgenehmigung für die selben Scheiben und wir als normal Person nicht (bezogen auf die geflutete Scheiben)??? ich glaube nicht das es ein so riesengroßer unterschied ist?? Es sind nicht dieselben Scheiben. Die Scheiben der Oberklasselimousinen, die Du meinst, sind ab Werk im Endzustand. So haben sie auch die Bauartgenehmigung erhalten. Bei den von Dir gewünschten Scheiben handelt es sich um angeänderte ("geflutete") Scheiben, bei denen durch die Änderung die Bauartgenehmigung erloschen ist. Wie bereits geschrieben: Es gibt im Zulassungsrecht keinen Unterschied zwischen "Normalperson" und "Reich". Von dem Gedanken solltest Du Dich lösen. Gruß, Chris |
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#8
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 03.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28142 ![]() |
@Stromdriver
mit normal Person hab ich gemeint, wir als Privatperson vergleich zu Unternemen und nicht Reich oder Arm ![]() also in klartext heist es auch geflutete scheiben mit max 30% (auch wenn die von dem Betrieb "eingetragen" werden) nicht im StVO zugelassen?? Mfg coltfreak |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1221 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Rellingen/HH Mitglieds-Nr.: 2203 ![]() |
Nein. Im Klartext heißt das, maximal 30% getönt. Wie, ist egal. Hast du serienmäßig bereits 30%, brauchst nicht mehr weiter nachdenken.
Zitat mit normal Person hab ich gemeint, wir als Privatperson vergleich zu Unternemen und nicht Reich oder Arm Die STVZO unterscheidet auch nicht zwischen Privat und Unternehmen. Es steht dir problemlos frei, dir eine Rundumtönung einbauen und eintragen zu lassen. Das ganze kostet halt ein paar Euros. -------------------- ZITAT(blue0711) Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen. |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 115 Beigetreten: 31.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15704 ![]() |
also könnte er sich ggf. klare ungetönte vordere Seitenscheiben kaufen und diese dann fluten?
per Folie geht der Spaß nämlich nicht, da du ja auch im Notfall aus dem Auto kommen mußt und die vorderen Seitenscheiben müssen "zerstörbar" sein. GRuß Micha |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21966 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... per Folie geht der Spaß nämlich nicht, da du ja auch im Notfall aus dem Auto kommen mußt und die vorderen Seitenscheiben müssen "zerstörbar" sein... Das dürfte eigentlich nicht das Problem sein. Notausstiegsfenster in Bussen und Bahnen müssen auch "zerstörbar" sein (deswegen das Hämmerchen...). Trotzdem gibt es welche, bei denen innen eine Kratzschutzfolie gegen Vandalismus aufgebracht ist. Der Trick ist nur der, dass die Folie nicht weiter als das Einfassgummi (oder den Beginn der Verklebung) reicht. Und zum Thema... ... Erklär mir wo liegt der unterschied zwischen Windschutzscheibe und der Heckscheibe... Der Unterschied ist der, dass JEDES mit bekannte Auto eine Windschutzscheibe hat, während eine Heckscheibe nicht unbedingt erforderlich ist (mein nächster VITO hat KEINE). Und wenn Du gar keine Heckscheibe haben musst, braucht sie auch nicht durchsichtig zu sein. Alles andere wäre doch widersinnig. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Beitrag
#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 555 Beigetreten: 13.06.2005 Wohnort: Freital/Teltow Mitglieds-Nr.: 10267 ![]() |
Wenn er die Scheiben erneut prüfen lässt und besteht, dann können sie schon eingetragen werden. Fragt mich aber nicht was die Prüfung kostet.
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21966 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Fragt mich aber nicht was die Prüfung kostet. Das erste EISENBAHN-Notausstiegsfenster mit Folie habe ICH geprüft und das Gutachten für's Eisenbahn-Bundesamt geschrieben. Ich weiß, was das gekostet hat, aber ich verrat's nicht ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 11:45 |