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> unklare Kreuzung
vland
Beitrag 29.01.2007, 14:12
Beitrag #1


Neuling
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hallo,

mich bewegt seit langem eine Frage, die mir keiner schlüssig beantworten kann: bei uns gibt es eine Kreuzung, auf der auf der rechten Spur auch nach links (keine Fahrbahnmarkierungen vorhanden) abgebogen wird. Warum? Was, wenn mir einfällt, auf der linken Spur nach rechts abzubiegen think.gif ? Ich denke, das Bild ist eindeutig.

gruß

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Straßenverkehrsbehör...
Beitrag 29.01.2007, 14:20
Beitrag #2


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Ich behaupte frech; dann würdest Du gegen das grundsätzliche Rechtsfahrgebot der StVO verstoßen.
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vland
Beitrag 29.01.2007, 14:23
Beitrag #3


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Die Fahrzeuge A und B stehen beide auf einer Richtungsfahrbahn. Die Frage ist nur, ob Fahrzeug B aus der rechten Spur nach links abbiegen kann?

Das hat ja nichts mit dem Rechtsfahrgebot zu tun.
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AMenge
Beitrag 29.01.2007, 14:29
Beitrag #4


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Gibt es dort noch irgendwelche Fahrbahnmarkierungen, die auf deiner Zeichnung nicht enthalten sind?
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vland
Beitrag 29.01.2007, 15:00
Beitrag #5


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Nein, es sind keine Fahrbahnmarkierungen vorhanden.
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AMenge
Beitrag 29.01.2007, 15:26
Beitrag #6


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Dann handelt es sich nach meinem Verständnis um eine Fahrspur, auf die aber zufällig auch zwei Fahrzeuge nebeneinander passen. In dem Fall kannst du natürlich auch nach rechts abbiegen, wenn du ganz links stehst. Du musst dabei nur eine Gefährdung des übrigen Verkehrs ausschliessen.
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fritz440kombi
Beitrag 29.01.2007, 15:34
Beitrag #7


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Zitat (vland @ 29.01.2007, 14:12) *
hallo,

mich bewegt seit langem eine Frage, die mir keiner schlüssig beantworten kann: bei uns gibt es eine Kreuzung, auf der auf der rechten Spur auch nach links (keine Fahrbahnmarkierungen vorhanden) abgebogen wird. Warum? Was, wenn mir einfällt, auf der linken Spur nach rechts abzubiegen think.gif ? Ich denke, das Bild ist eindeutig.



.....würde sagen, das istein eingeschliffener Hausbrauch, der offenbar sinnvoll und one Risiko gemacht wird .....

Einordnen zum linksabbiegen: zur Fahrbahnmite und von dort nach rechtsfahrgebot in die rechte Spur ... von der linken Spur rechtsabbiegen ist nicht vorgsehen .....

Der Hausbrauch hat sich sichr durch die Geometrie der Kreuzung und die vorherrschenden Verkehrsströme herausgebildet , sinnvoll wäre es in solchen fällen diesen hausbrauch durch Richtungspfeile zu legalisieren ...


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Straßenverkehrsbehör...
Beitrag 29.01.2007, 15:51
Beitrag #8


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Sehe ich genauso. Richtungspfeile helfen hier sicherlich. Mit Rechtsfahrgebot meinte ich übrigends, dass sich Fahrer A bereits falsch links einordnete , wenn er dann doch rechts abbiegen möchte.

allein in der hiesigen Kommune fallen mir zwei solcher Situationen ein. Für die Bildung zweier richtiger Fahrspuren ist die jeweilige Straße zu schmal , so bleibt es bei dem "ortsüblichen Gebrauch", den auch Fritz440kombi darstellte.

die Gemeinde Lahntal an den B 62 hat eine solche Situation durch Bodenmarkierung eindeutig regeln können.
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Matte
Beitrag 29.01.2007, 16:00
Beitrag #9


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Zitat (Straßenverkehrsbehörde @ 29.01.2007, 15:51) *
Mit Rechtsfahrgebot meinte ich übrigends, dass sich Fahrer A bereits falsch links einordnete , wenn er dann doch rechts abbiegen möchte.

Demnach hätte sich aber auch B beim Links abbiegen falsch eingeordnet, da er sich ja möglichst weit links einordnen muss (§9 Abs. 1 Satz 2 StVO). wink.gif


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vland
Beitrag 29.01.2007, 16:00
Beitrag #10


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...danke für eure Antworten. Dem entnehme ich, dass es also keine Regelung hierfür gibt und das sozusagen die Abbiegespur des Vertauens ist... rolleyes.gif Nur, wie verhält es sich, wenn dochmal einer auf der linken Seite rechts abbiegt und es kracht? Wie wäre es dann mit der Verteilung der Schuld?
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Oberlehrer Lempel
Beitrag 29.01.2007, 16:01
Beitrag #11


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Hallo,
ob nun österreichischer Hausbrauch oder deutsches Gewohnheitsrecht, beides zieht im Falle eines (Un-)Falles grundsätzlich nicht - und zwar weder beim Linksabbiegen aus dem rechten "Fahrstreifen" noch beim Rechtsabbiegen aus dem linken "Fahrstreifen".

Denn sowohl Links- als auch Rechtsabbieger haben sich an folgende Vorschrift aus der StVO zu halten:
Zitat
§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig.

Wer also rechts abbiegen will muss möglichst weit rechts fahren, wer links abbiegen will, möglichst weit links. Fahrtrichtungsanzeiger benutzen!

gez. Lempel
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vland
Beitrag 29.01.2007, 16:05
Beitrag #12


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Zitat (Oberlehrer Lempel @ 29.01.2007, 16:01) *
Hallo,
ob nun österreichischer Hausbrauch oder deutsches Gewohnheitsrecht, beides zieht im Falle eines (Un-)Falles grundsätzlich nicht - und zwar weder beim Linksabbiegen aus dem rechten "Fahrstreifen" noch beim Rechtsabbiegen aus dem linken "Fahrstreifen".

Wer also rechts abbiegen will muss möglichst weit rechts fahren, wer links abbiegen will, möglichst weit links. Fahrtrichtungsanzeiger benutzen!

gez. Lempel



also darf B danach gar nicht links abbiegen think.gif
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Oberlehrer Lempel
Beitrag 29.01.2007, 16:11
Beitrag #13


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genau!

gez. Lempel
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cheffe
Beitrag 29.01.2007, 16:33
Beitrag #14


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Zitat (vland @ 29.01.2007, 16:05) *
also darf B danach gar nicht links abbiegen think.gif

B darf durchaus links abbiegen, genau so wie A nach rechts abbiegen darf. Treffen Sie sich in der Mitte, werden sie sich beide eine Schuld anrechnen lassen müssen, weil sie nicht die erforderliche Sorgfalt walten ließen.

Zum Ausgangssachverhalt ist außerdem anzumerken, daß A im Falle des Linksabbiegens die freie Fahrstreifenwahl nach dem Abbiegevorgang hat, da er sich im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 2 StVO "richtig" eingeordnet hat. B hat keinen Anspruch darauf, daß A links bleibt. Klingt bescheuert, ist bescheuert, ist aber so. wink.gif


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Matte
Beitrag 29.01.2007, 22:26
Beitrag #15


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Ich kann mich hier cheffe nur anschließen. Beim gemeinsamen Linksabbiegen, darf B nicht schneller als A fahren und ihn nicht behindern (BayObLG VerkMitt 1975 Nr. 21).


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fritz440kombi
Beitrag 30.01.2007, 00:22
Beitrag #16


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.... das die beste Staatsform für Bayern die Anarchie ist, mit einem starken "Anarchen an der Spitze, wie FJ Strauß" , wußte ich, daß es aber schon so weit ist, daß man von überall nach überall abbiegen darf in Bayern, war mir doch neu ... heißt eigentlich allgemeine Fahrordnungen auf den Kopf zu stellen .... aber wie immer, alles hat seine Geschichte, das tangentiale (amerikanische) Abbiegen zweier Linksabbieger kam ja auch erst vor etwa 15 Jahren in die deutsche StVO und war vorher lschon lange üblich ... rofl1.gif


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vland
Beitrag 30.01.2007, 08:03
Beitrag #17


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Zitat (cheffe @ 29.01.2007, 16:33) *
Zitat (vland @ 29.01.2007, 16:05) *

also darf B danach gar nicht links abbiegen think.gif

B darf durchaus links abbiegen, genau so wie A nach rechts abbiegen darf. Treffen Sie sich in der Mitte, werden sie sich beide eine Schuld anrechnen lassen müssen, weil sie nicht die erforderliche Sorgfalt walten ließen.

Zum Ausgangssachverhalt ist außerdem anzumerken, daß A im Falle des Linksabbiegens die freie Fahrstreifenwahl nach dem Abbiegevorgang hat, da er sich im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 2 StVO "richtig" eingeordnet hat. B hat keinen Anspruch darauf, daß A links bleibt. Klingt bescheuert, ist bescheuert, ist aber so. wink.gif


habe ich Dich da richtig verstanden: A kommt ja eigentlich "nur" aus einer Spur (eben ganz links eingeordnet nach §...) und deshalb freie Spurwahl nach dem Abbiegevorgang?
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Straßenverkehrsbehör...
Beitrag 30.01.2007, 14:38
Beitrag #18


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Ja. Ich wurde oben zur Recht ergänzt; auch der Linksabbieger hat sich möglichst links aufzustellen. In der Fallkonstellation/Zeichnung wäre

A der Depp, wenn er rechts abböge und

B der Depp, wenn er links abbiegt (er tut es ja!)

Tatsächlich hat A beim Abbiegen die freie Fahrstreifenwahl, kann sich eng halten , oder weit auf die zweite Spur ausholen.

Da muss B als Linksabbieger schön vorsichtig sein.
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vland
Beitrag 15.02.2007, 15:46
Beitrag #19


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hallo,

da ich nicht mehr so oft an dieser Stelle vorbeikomme, hatte ich wohl so etwas, wie eine Wahrnehmungsstörung... blushing.gif ...zwischen A und B ist eine (unterbrochene) Trennlinie. Ändert das jetzt etwas an der Situation?

Gruß
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helmet lampshade
Beitrag 15.02.2007, 16:11
Beitrag #20


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Zitat (Straßenverkehrsbehörde @ 30.01.2007, 14:38) *
Tatsächlich hat A beim Abbiegen die freie Fahrstreifenwahl, kann sich eng halten , oder weit auf die zweite Spur ausholen.

Theoretisch ja, ich würde es aber trotzdem nicht darauf ankommen lassen. Wenn man nach dem Abbiegen unbedingt auf die rechte Fahrspur muss, um z.B gleich wieder rechts abzubiegen ist es oft sinnvoll, sich wie B aufzustellen.
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vland
Beitrag 26.02.2007, 13:17
Beitrag #21


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Zur Verdeutlichung habe ich das Bild nochmal bearbeitet:
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vn-mini
Beitrag 26.02.2007, 13:53
Beitrag #22


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Am meisten überzeugt mich noch der Hinweis von OL Lempel auf § 9.

Wer links abbiegen will, ordnet sich links ein,
wer rechts abbiegen will, ordnet sich rechts ein.
Gäbe es eine Geradeaus-Spur, dürfen wahlweise beide Spuren benutzt werden.

Nur auf diese Weise ist ein konfliktfreies Passieren der Einmündung/(Kreuzung) möglich.

Mich würde nur noch interessieren, ob eine abweichende Fahrweise bußgeldpflichtig ist.

Erfordert die unterschiedliche Frequentierung der Verkehrsströme eine abweichende Fahrtrichtungserlaubnis, ließe sich das durch Beschilderung oder Straßenmalerei bewerkstelligen.


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Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl
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