![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 12.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27344 ![]() |
ich möchte im Sommer mit meinen Cousins mit 50er Vespas nach Italien fahren und mir dazu einen Anhänger kaufen. Bei der Kupplung dachte ich an folgende, da sie incl BE und für Mopeds geeignet ist: ![]() Als Anhänger wollte ich einen von der Simson Schwalbe nehmen und zwar diesen hier: ![]() ![]() ![]() Da ich das Ganze natürlich legal machen möchte, ist jetzt meine Frage, ob ich den Anhänger und die Kupplung eintragen lassen muss. Für den Anhänger gibt es wohl nur das Typenschild und keine BE. Reicht das oder muss man unbedingt eine haben? Reicht es auch, wenn ich nur die BE der Kupplung mitführe oder muss die in die ABE der Vespa eingetragen werden? Vielen Dank Markus |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 ![]() |
Die Anhängevorrichtung muss abgenommen und in der BE des Rollers eingetragen werden.
Für den Anhänger ist eine BE erforderlich - § 18 (3) Nr. 3 StVZO; Ausgenommen sind Anhänger, die vor dem 01.07.61 in Betrieb gekommen sind. Wenn der Anhänger keine BE hat wird die Fahrt von kurzer Dauer sein. (50 Euro + 3 Punkte) -------------------- Wir sind die Guten
![]() Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 508 Beigetreten: 18.10.2005 Wohnort: Satrup / Angeln Mitglieds-Nr.: 13825 ![]() |
Hallo Vespafahrer,
der Anhänger (VEB Heldrungen, Typ MKH, Ausf. M3) hat den DDR Typschein (ABE-Ost) Nr. 1034 bzw. später die DDR-Bauartgenehmigung BAG 1034-1. Insofern dürfte es nicht wirklich problematisch sein, dafür Ersatzpapiere zu bekommen (technische Prüfstelle, übers KBA wie bei den Schwalbe Rollern gehts meines Wissens nicht) ... Gruss von Frank -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 12.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27344 ![]() |
Hallo,
danke für die Antworten! OK, wenn ich dann einen Anhänger kaufe und keine ABE dabei ist, besorge ich mir die beim TÜV. Dann muss ich nur irgendwie von Piaggio eine Bescheinigung bekommen, dass der Rahmen der Vespa Anhängertauglich ist. Die braucht man wohl, um die Kupplung einzutragen. Weiß einer von Euch, was das etwa kosten wird, ABE ausstellen und Kupplung eintragen? Danke Markus |
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 508 Beigetreten: 18.10.2005 Wohnort: Satrup / Angeln Mitglieds-Nr.: 13825 ![]() |
Je nach dem, welche Vespa Du fährst, könnte die Anhängelast im Gutachten zur ABE Deiner Vespa vermerkt sein (diese Gutachten kann die TP online einsehen), und wenn nichts vermerkt ist, sollte ein "Alter Hase" als mit einiger Erfahrung Sachverständiger das schon sinnvoll schätzen können. Eben so musst Du die Kupplung ja am Roller befestigen,auch dafür gibt es meines Wissens keinen "Anbausatz", also muss auch hier sachverständiges Wissen walten.
Gruss von Frank -------------------- |
|
|
Gast_Mabuse_* |
![]()
Beitrag
#6
|
Guests ![]() |
Hallo Vespafahrer.
Mir liegt ein Fax der Fa. "Hebie" vor, die deine Anhängerkupplung gebaut hat, wonach diese nach neuem EU-Recht nicht mehr für Fahrzeuge hergestellt werden darf. Diese AHK wird zwar noch hergestellt, aber ohne das Teilegutachten nur noch als "Fahrradzubehör" angeboten. Ich rate dir dringend, nochmal die Firma "Hebie" zu kontaktieren. |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.05.2025 - 09:30 |