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> Langsameres Fahrzeug muß vorbeilassen
Gast_LasiLore_*
Beitrag 10.01.2007, 16:51
Beitrag #1





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Hallo liebe Gemeinde,

in einem anderen (LKW-Fahrer-Forum) kam die Frage auf:

Ist ein LKW, der 60 auf der Land-, Bundesstraße fährt, wo 100 km/h erlaubt sind, ein dort erwähntes, lamgsameres Fahrzeug, das anderen, wenn sich eine Schlange hinter ihm gebildet hat, Platz machen muß, wie z. B. der landwirtschaftliche Zug?

In der StVO § 5 (6) steht das nicht.

In der Verwaltungsvorschrift steht auch nichts darüber.

In den Erläuterungen unseres Polizeifachhandbuches habe ich den Hinweis auf ein Urteil gefunden, dass ein LKW, der bei erlaubten 100 km/h 60-65 km/h fährt und eine Fahrzeugschlange auflaufen läßt, an "langsameres Fahrzeug" gilt und Platz machen muss.

Ich weiß nicht, von wann dieses Urteil war, kann mir aber in der heutigen Zeit nicht vorstellen, dass es sinnvoll wäre, dass alle LKW rechts ran fahren (wo können die das noch und wie viele sollen dass wohl werden und wird der Verkehr vom anfahrenden LKW anschließend nicht noch mehr behindert?).

Unabhängig davon, dass die LKW ja kaum nur 60 km/h fahren.
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ts1
Beitrag 10.01.2007, 17:41
Beitrag #2


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Fest definierte Werte ab wann das langsamere die schnelleren vorbeilassen muß, gibt es wohl nicht.
Und wenn partout kein Platz ist, dann geht halt gar kein überholen.
Das ganze ist wohl mehr für einzelne landwirtschaftl. Fzge gedacht, die mit 20-40km/h rumtuckern und nach dem ausweichen auch wieder auf die Fahrbahn zurückfinden.
Eine endlose Lkw-Mautvermeider-Kolonne in die Äcker zu schicken bis der Berufsverkehr abebbt wäre wohl kontraproduktiv.


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MfG Thomas
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Matte
Beitrag 10.01.2007, 18:03
Beitrag #3


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Zitat (ts1 @ 10.01.2007, 17:41) *
Fest definierte Werte ab wann das langsamere die schnelleren vorbeilassen muß, gibt es wohl nicht.
Und wenn partout kein Platz ist, dann geht halt gar kein überholen.
Das ganze ist wohl mehr für einzelne landwirtschaftl. Fzge gedacht, die mit 20-40km/h rumtuckern und nach dem ausweichen auch wieder auf die Fahrbahn zurückfinden.
Eine endlose Lkw-Mautvermeider-Kolonne in die Äcker zu schicken bis der Berufsverkehr abebbt wäre wohl kontraproduktiv.

Einen fest definierten Wert gibt es wahrlich nicht, aber doch einige Urteile dazu.
Im Hentschel heißt es da:
Zitat
Ein langsameres Kraftfahrzeug führt, wer nur erheblich langsamer fahren kann oder will als die gerade beteiligten anderen Kraftfahrzeuge (Kar NZV 92 122=StVE 92, s Stu DAR 77 276), auch wenn er trftige Gründe dafür hat (Kar NZV 92 122). Das er bauartbedingt langsam fährt, ist nicht Voraussetzung (Kar NZV 92 122). Wer auf 6 km mit 65 km/h fährt, obwohl 100 km/h möglich und zulässig sind, unterliegt der Pflicht des §5 Abs. 6 StVO (Kar NZV 92 122).


Diese Regel soll dem Verkehrsfluß dienen und Schlangenbildung sowie gefährliche Überholmanöver verhindern (amtlich Begründung). LKW sind hiervon also nicht ausgenommen.


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Peter Lustig
Beitrag 10.01.2007, 18:32
Beitrag #4


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In den von Matte zitierten Urteilen geht es ausschließlich darum, dass jemand tatsächlich nicht schneller fahren kann (z.B. bauart- oder ladungsbedingt) oder dies nicht will (z.B. weil der Fahrer gerade Zeit hat oder die schöne Landschaft genießen will).

Im zur Diskussion stehenden Fall geht es jedoch um die gesetzliche festgelegte Höchstgeschwindigkeit, die die Lkw fahren dürfen, also um einen objektiven, durch die Gesetzgebung festgelegten Wert.

Vielleicht hilft hier das von Matte auch aufgeführte Urteil des OLG Stuttgart (DAR 77 276) weiter, nach dem ein eingeholtes langsameres Fahrzeug ein solches ist, das erheblich langsamer fährt als die anderen. Das Gericht geht dabei nicht darauf ein, warum das Fahrzeug langsamer fährt.

Demnach müsste also auch ein vorschriftsmäßig mit 60 km/h fahrender Lkw auf einer Strecke, auf der ansonsten mit 100 km/h gefahren werden darf, an geeigneter Stelle anhalten, um den nachfolgenden Verkehr vorbeizulassen. Sinn dieser Vorschrift - und damit wären wir bei der teleologischen Auslegung, die diesen Schluss bestätigt - ist doch die Verbesserung des Verkehrsflusses. Durch sie sollen Schlangenbildungen und dadurch ggf. ausgelöste gefährdende Überholvergänge vermieden werden.
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ts1
Beitrag 10.01.2007, 19:41
Beitrag #5


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Zitat (Peter Lustig @ 10.01.2007, 18:32) *
Vielleicht hilft hier das von Matte auch aufgeführte Urteil des OLG Stuttgart (DAR 77 276) weiter, nach dem ein eingeholtes langsameres Fahrzeug ein solches ist, das erheblich langsamer fährt als die anderen.
Das langsamere Fzg. muß nur dann den anderen das überholen ermöglichen, wenn mehrere schnellere unmittelbar folgen. Aber ist es dann überhaupt noch ein langsameres Fzg, wenn in der Kolonne alle gleich schnell fahren? think.gif


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MfG Thomas
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danke_mama
Beitrag 10.01.2007, 19:48
Beitrag #6


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Zitat (Peter Lustig @ 10.01.2007, 18:32) *
Das Gericht geht dabei nicht darauf ein, warum das Fahrzeug langsamer [als die anderen] fährt.
Treibt man das auf die Spitze, hieße das:
Wenn ich als Einzige eine Geschwindigkeitsbegrenzung befolge, müsste ich rechts ran, um die, die sie übertreten wollen, vorbeizulassen? Unwahrscheinlich.
Ich denke schon, dass die Gründe ein Rolle spielen, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt werden. Vielleicht war es im konkreten Fall so offensichtlich, dass die Erwähnung nicht nötig war?

Zitat (Peter Lustig @ 10.01.2007, 18:32) *
Sinn dieser Vorschrift - und damit wären wir bei der teleologischen Auslegung, die diesen Schluss bestätigt - ist doch die Verbesserung des Verkehrsflusses.
Nehmen wir mal @ts1' Lkw-Mautvermeider-Kolonne:
Wie wahrscheinlich ist es, dass die ganze Kolonne rechts ran fährt? Wenn ich als einzige LKW-Fahrerin rechts ran fahre, wie effektiv ist das für den heiligen Verkehrsfluss?


Ich hatte mir immer vorgestellt, dass z.B. PS-schwache LKW bergauf am einzigen Serpentinen-Pass gemeint sind, oder vielleicht Bierkutschen mit echten Pferden, oder sowas ... und was ist eigentlich genau eine "geeignete Stelle"?

Viele Grüße
Katharina


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 10.01.2007, 19:54
Beitrag #7


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Zitat (danke_mama @ 10.01.2007, 19:48) *
... Ich hatte mir immer vorgestellt, dass z.B. PS-schwache LKW bergauf am einzigen Serpentinen-Pass gemeint sind...

Und DER soll rechts ran, die andern vorbeilassen und wieder anfahren?
Der ist doch heilfroh, wenn er gerade mal leidlich in Schwung ist..

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Gast_Bernie_*
Beitrag 10.01.2007, 20:19
Beitrag #8





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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 10.01.2007, 19:54) *
Und DER soll rechts ran, die andern vorbeilassen und wieder anfahren?
Der ist doch heilfroh, wenn er gerade mal leidlich in Schwung ist..

Genau!!! crybaby.gif
Da brauch ich nicht mal auf ne Steigung fahren, wenn ich mein Tiefladerzug voll hatte und will wieder anfahren will, bis ich wieder mein Geschwindigkeit drauf habe, sind wieder genausoviel Autos hinter mir wie vorher! wallbash.gif Und Zeit verliere ich auch nicht gerade wenig! Das addiert sich!
WENN mal wieder hinter mir ne Schlange ist, dann tue ich an passende Stelle nur kurz langsamer (~40) und soweits geht rechts, blinke rechts, lasse vor was geht und geb (sobald z.B. Gegenverkehr auftaucht) gleich wieder Gas mit Blinker links!
Außerdem, wo kann ich mit mein 18,75 Meter rechts ranfahren??? Ich pass nicht mal in die normale Bushaltestelle rein!
Dann ist noch die Frage, Umweltschutz? Ich hab mal gelernt, einmal von 60 bis zum Stillstand runterbremsen und wieder auf 60 beschleunigen kostet ein Liter Diesel und 10 Mark Verschleiß und Reparatur wie Bremse, Reifen, Kupplung etc...

Wo ich mich aber vor paar Monate mein Puls auf 180 ging, fuhr mit mein Zug auf ne Bundesstraße 19 von Oberstdorf nach Sonthofen, volle 15 Km war ne Bulldog mit ne Hänger vor mir, alle halbe Km hätte er schööön rechts ranfahren können, aber was macht er??? Mit 20 fährt der Ar... mit Ohren weiter!!! ranting.gif Und immer schön vereinzelt einzelne Autos in Gegenverkehr, daß NIE ein Überhollücke für mich kommt!!! Und bis Sonthofen war dann hinter mir mind. ein Kilometer Schlange!!! War ich sauer!!! mad.gif
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danke_mama
Beitrag 10.01.2007, 20:24
Beitrag #9


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 10.01.2007, 19:54) *
Und DER soll rechts ran, die andern vorbeilassen und wieder anfahren?
Sorry. Vorgestellt habe ich mir zwar irgendwas, aber nachgedacht habe ich wohl nicht genug.

Zitat (Peter Lustig @ 10.01.2007, 18:32) *
... nach dem ein eingeholtes langsameres Fahrzeug ein solches ist, das erheblich langsamer fährt als die anderen.
Äääh - was ist eigentlich, wenn sich hinter mir eine Schlange gebildet hat (die nach und nach mit 100 km/h aufgelaufen ist), und ich 60 km/h fahre, weil vor mir ein einzelnes Fz 60 km/h fährt? Dass jemand anders einen 'Fehler' macht, war noch nie ein Grund, selber denselben machen zu dürfen. Wenn man keine Gründe gelten ließe, wäre das ja auch keiner ???

Ich glaube, das wird zu spitzfindig.
Was mit der Vorschrift gemeint ist, ist verständlich - konkretisiert wird es wohl wie so oft durch Urteile.
Dabei fällt mir das Urteil ein, nach dem (sinngemäß) ca. 2/3 der zHg ausreichend sind, um nicht als Behinderung zu gelten, also z.B. igO 35 km/h ... Kann man das heranziehen, um die Grenzen etwas genauer zu ziehen?


Edit:
Zitat (Bernie @ 10.01.2007, 20:19) *
Außerdem, wo kann ich mit mein 18,75 Meter rechts ranfahren??? Ich pass nicht mal in die normale Bushaltestelle rein!
... womit wir wieder bei der "geeigneten Stelle" wären. Ich werde bestimmt nicht von hinten drängeln.


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Gast_Bernie_*
Beitrag 10.01.2007, 20:31
Beitrag #10





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Zitat (danke_mama @ 10.01.2007, 20:24) *
Ich werde bestimmt nicht von hinten drängeln.

Danke! wavey.gif

PS: Außerdem fahren immer mehr lieber hinterm LKW mit (PKW-Tacho-)70 hinterher und wollen Sprit sparen!
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Peter Lustig
Beitrag 10.01.2007, 21:14
Beitrag #11


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Zitat (danke_mama @ 10.01.2007, 19:48) *
Treibt man das auf die Spitze, hieße das:
Wenn ich als Einzige eine Geschwindigkeitsbegrenzung befolge, müsste ich rechts ran, um die, die sie übertreten wollen, vorbeizulassen? Unwahrscheinlich.

Das ist tatsächlich überspitzt und damit nicht nur unrealistisch, sondern auch falsch. Das Maß aller Dinge ist immer die an der konkreten Örtlichkeit gerade geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit im günstigsten Fall. Und es soll ja bekanntlich Fahrzeuge geben, die diese ansonsten zulässige Höchtsgeschwindigkeit aufgrund spezieller für sie geltender Vorschriften nicht fahren dürfen. wink.gif

Zitat (Bernie @ 10.01.2007, 20:31) *
PS: Außerdem fahren immer mehr lieber hinterm LKW mit (PKW-Tacho-)70 hinterher und wollen Sprit sparen!

Windschattenfahren ist vor allem mit einem Wohnwagen mit seiner großen Windangriffsfläche hinter dem Pkw eine sehr beliebte und auch effiziente Methode dafür. laugh2.gif
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john.doe
Beitrag 10.01.2007, 22:41
Beitrag #12


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Abgesehen davon welcher LKW ist auf der Landstraße mit 60 unterwegs ist das Ganze wohl wirklich umwelttechnisch nicht sinnvoll und wo findet ein LKW-Fahrer außerorts schon die möglichkeit im Sinne der Straßenverkehrsordnung rechts anzuhalten? Und die wo fängt die Schlange an bei 10, 20 oder 30 nachfolgenden PKW? Und selbst auf dem platten Land folgt 10km später die nächste Ortschaft wäre es nicht dort sinnvoller einen Rattenschwanz vorbeizulassen? Wenn überhaupt den die Erfahrung zeigt auf den Durchschnittlich gefahrenen paar Kilometern mit dem PKW macht der Unterschied zwischen 60 und 100 ja höchsten 2-3min aus!
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Matte
Beitrag 11.01.2007, 06:28
Beitrag #13


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Zitat (john.doe @ 10.01.2007, 22:41) *
Und die wo fängt die Schlange an bei 10, 20 oder 30 nachfolgenden PKW?

Laut gängiger Rechtsprechung bei 3 Fahrzeugen.


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