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> Umbau Sattelauflieger (SANH) zu Anhänger (ANH) - Möglichkeiten?, Was geht? Was akzeptiert der TÜV?
Showman
Beitrag 10.01.2007, 00:59
Beitrag #1


Neuling
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Hallo erstmal!

Hat jemand Erfahrungen mit dem "Umbau" eines Sattelaufliegers (Sattelanhänger - SANH) zu einem "normalen" Anhänger (mit Deichsel)? Konkret geht es um einen 10,5m- Sattelauflieger.

Die einfachste Möglichkeit wäre vermutlich einfach eine Dolly-Achse an den Königszapfen/King-Pin zu hängen. Nur ist die Frage, ob der TÜV das mitmacht, denn schließlich wäre das ja automatisch eine Änderung der Fahrzeugart.
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Gast_Bernie_*
Beitrag 10.01.2007, 01:57
Beitrag #2





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Dollys sind soweit ich in Schweden mal beobachten konnte (eigene Kennzeichen) eigenständige Hänger, also ist TÜV und Papiere bestimmt schon vorhanden! wavey.gif Aber ob jetzt der Auflieger mit dem Dolly als 2 Hänger zählen oder eins, kann ich dir nicht sagen. Wäre interesant zu wissen wegs Tempolimit auf Autobahn!
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lutschi
Beitrag 10.01.2007, 11:17
Beitrag #3


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Bekommst du dann nicht ein Problem mit der maximalen Länge? Ich mein, du hast noch 6 Meter übrig, wo du Achse und Zugmaschine unterbringen müsstest...
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lemur
Beitrag 10.01.2007, 12:18
Beitrag #4


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Zu beachten wäre der § 32 a StVZO. Laut § 32 a StVZO darf hinter Kraftfahrzeugen darf nur ein Anhänger, lediglich hinter Zugmaschinen dürfen 2 Anhänger mitgeführt werden, wenn die für Züge mit einem Anhänger zulässige Länge nicht überschritten wird. Die Dollyachse wird zulassungsrechtlich als einzelner Anhänger betrachtet.

Gruß Lemur


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"Falls Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen."
George Orwell
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Gast_Bernie_*
Beitrag 10.01.2007, 13:43
Beitrag #5





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Zitat (lutschi @ 10.01.2007, 11:17) *
Bekommst du dann nicht ein Problem mit der maximalen Länge? Ich mein, du hast noch 6 Meter übrig, wo du Achse und Zugmaschine unterbringen müsstest...

Wäre interesant zu wissen, ob es mit dem Dolly nun immer noch als Sattelzug zählt oder obs dann ne Hängerzug ist, der ja dann länger sein darf!
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Showman
Beitrag 14.01.2007, 04:15
Beitrag #6


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Alternative: Dauerhafter Umbau zu Anhänger. Sprich ne 2te Achse drunter.
Weiß einer ob das rechtlich machbar ist?
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Kolbenfeder
Beitrag 14.01.2007, 16:22
Beitrag #7


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Lohnt die Maßnahme, wäre Verkauf des Aufliegers und Kauf eines gebrauchten Hängers nicht effektiver?
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Showman
Beitrag 14.01.2007, 20:07
Beitrag #8


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Zitat (Kolbenfeder @ 14.01.2007, 16:22) *
Lohnt die Maßnahme, wäre Verkauf des Aufliegers und Kauf eines gebrauchten Hängers nicht effektiver?


Wäre wohl nicht effektiver bzw. nicht möglich, da "Sonder-Fz." nach Schaustellerart (Spezialaufbau).
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LASI-D
Beitrag 02.02.2007, 16:56
Beitrag #9


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Hi

wollte was zu den technischen Möglichkeiten sagen um eine Sattel zu einem Anhänger zu machen.

Als alter Fahrzeugbauer kann ich dir sagen das man davon besser die Finger läst wenn man nicht ganz

genau weiß was man da macht.

Man kann sich durchaus die nötigen Teile besorgen, aber allein der Umbau der Bremsanlage ist eine Sache

fürsich. Die meisten Probleme wirst du damit bekommen den Drehkranz an die Sattelplatte nach vorgaben

des Herstellers zu befestigen. Da bei einem Sattel die Querträger zwischen den Langträgern ganz anders

verlaufen als bei einem Anhänger.

Solltest du doch einen Umbau wagen ist aber auf alle Fälle eine §21 Abnahme fällig.
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Showman
Beitrag 08.02.2007, 00:42
Beitrag #10


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Dauerhafter Umbau zu Anhänger scheidet nun aufgrund des hohen Aufwands vermutlich aus.

Alternative wäre demnach also vermutlich die Dollyachse. Diesbezüglich blicke ich jedoch bei der Rechtslage noch nicht ganz durch.


Zitat (lemur @ 10.01.2007, 12:18) *
Zu beachten wäre der § 32 a StVZO. Laut § 32 a StVZO darf hinter Kraftfahrzeugen darf nur ein Anhänger, lediglich hinter Zugmaschinen dürfen 2 Anhänger mitgeführt werden, wenn die für Züge mit einem Anhänger zulässige Länge nicht überschritten wird. Die Dollyachse wird zulassungsrechtlich als einzelner Anhänger betrachtet.

Gruß Lemur


- Eine ZUGMASCHINE ist vorhanden; es dürften theoretisch also 2 Anhänger gezogen werden.
- Bezüglich der maximalen Länge des Gespanns dürfte es theoretisch auch keine Probleme geben (maximale Länge eines Zuges: 18,75m -> Sattelauflieger hat genau 10,80m, die Zugmaschine ca. 5,50m ; hätte ich also noch rund 2m Platz für die Dolly-Deichsel.)

Nur bleibt weiterhin die Frage ob so eine Dolly-SAH-Kombination auf deutschen Straßen zulässig ist (Autobahn, etc.).
Jedes Fahrzeug für sich (also Dolly + SAH) ist ja zulassungsfähig. Aber ist auch die Kombination zulässig? Ich habe dazu nämlich bisher im Internet verschiedene Informationen gefunden, aber bisher noch keinen Gesetzestext / Paragraphen, der Klarheit darüber verschafft.

Weiß jemand etwas dazu? Gibt es Vergleichsfälle? Was sagen die Beamten hier im Forum dazu?
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Genetic-Diner
Beitrag 09.02.2007, 10:48
Beitrag #11


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Hallo
Es gibt seid ca. 2 Jahren eine Legale ! möglichkeit Auflieger mit einer Dolly-Achse zu fahren.
Siga hat ein Patent...und das lassen Sie sich auch gut bezahlen ranting.gif
Die Dolly-Achse mit 2 Achsen kostet in der Grundausstattung über 15000€ !
Hier der Link:

http://www.siga-fahrzeugbau.de/produkte.ph...p;link=produkte
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Showman
Beitrag 09.02.2007, 12:51
Beitrag #12


Neuling
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Zitat (Genetic-Diner @ 09.02.2007, 10:48) *
Hallo
Es gibt seid ca. 2 Jahren eine Legale ! möglichkeit Auflieger mit einer Dolly-Achse zu fahren.
Siga hat ein Patent...und das lassen Sie sich auch gut bezahlen ranting.gif
Die Dolly-Achse mit 2 Achsen kostet in der Grundausstattung über 15000€ !
Hier der Link:

http://www.siga-fahrzeugbau.de/produkte.ph...p;link=produkte



Danke für die Information und den Link.

Bei dem Preis ist ein kompletter Umbau dann wohl doch wieder günstiger mad.gif

Oder gibt es noch andere Firmen (vielleicht im EU-Ausland), die die Dollys günstiger vertreiben und die auch zugelassen sind?
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Klatze
Beitrag 14.02.2007, 17:19
Beitrag #13


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Zitat (Showman @ 09.02.2007, 12:51) *
Oder gibt es noch andere Firmen (vielleicht im EU-Ausland), die die Dollys günstiger vertreiben und die auch zugelassen sind?


Ich glaube, bei Siga bist Du generell an der falschen Adresse, da dieser Dolly eher für den landwirtschaftlichen Bereich gedacht ist, siehe Bereifung, Ausstattungsvarianten, zHg 60 km/h.

Interessant für Dich wären Hersteller, die an Gigaliner-Projekten arbeiten, schließlich braucht man für einige dieser Konzepte strassenzugelassene Dollys. Krone hat z.B. auf der IAA sogar eine gelenkte Variante angeboten, Fliegl baut auch Dollys für den Rangierbetrieb, ob sie eine Strassenzulasung haben, weiß ich leider nicht.

Also einfach Googeln, wer ein Gigaliner-Konzept mit Dolly im Programm hat, der muss auch Dollys haben wink.gif

wavey.gif

Klatze

P.S.: je nach Gewicht würde ja sogar eine Variante mit einer Achse reichen, wie schwer ist denn das gute Stück? Wie hoch ist die Aufliegelast?


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Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut!

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Rob
Beitrag 14.02.2007, 22:37
Beitrag #14


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Frage dich mal in Dänemark schlau! Die fahren auch schon öfters mit Dolly-Kombination mit 80+ durch Skandinavien! wavey.gif


--------------------
Ein Rob,der sich wundert, daß sein Antrag auf Poweruser aufgrund "Überwiegend sinnlose Beiträge" immer noch abgelehnt wird! Tsss... *kopfschüttel*
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Showman
Beitrag 15.02.2007, 02:06
Beitrag #15


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Zitat (Klatze @ 14.02.2007, 17:19) *
P.S.: je nach Gewicht würde ja sogar eine Variante mit einer Achse reichen, wie schwer ist denn das gute Stück? Wie hoch ist die Aufliegelast?


Der Auflieger ist ein 1-Achser (Fabrikat WEKA), älteres Baujahr, knapp 11m lang; zulässiges Gesamtgewicht 16t; zulässiger Achsdruck vorne 6t, hinten 10t.
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Sachse
Beitrag 15.02.2007, 15:21
Beitrag #16


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Bitte nicht vergessen, das die Einzellänge 12 m nicht überschreiten darf ( inkl. Zugdeichsel ). dry.gif


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bjs
Beitrag 15.02.2007, 18:01
Beitrag #17


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Die Frage ist wirklich, ob sich ein Dolly da lohnen kann - ich habe als Hausnummer an die 13.000 im Kopf. Ein Curtainsider kann da schon ab 20.000 anfangen (wimre lag das Humbaur-einführungsangebot in der Gegend).

Sprich: wenn der Hänger eh nur ein Einachser ist, lohnt das IMHO nicht wirklich. Ein Dolly muss ja durch die "Wippe" Sattelplatte quasi obligatorisch ein Zweiachser sein. Und das hat dann schon alleine optisch was von den eher...unterhaltsamen Tausendfüsslern.

Ich würde tatsächlich eher prüfen, ob nicht ein Drehschemel samt Lenkkranz besser darunter passt. Sowas kann es ja auch gebraucht (und daher jeweils schonmal zugelassen) geben.
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Showman
Beitrag 15.02.2007, 20:14
Beitrag #18


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Zitat (Sachse @ 15.02.2007, 15:21) *
Bitte nicht vergessen, das die Einzellänge 12 m nicht überschreiten darf ( inkl. Zugdeichsel ). dry.gif


Meines Wissens sind es 12m exklusive Deichsel. Oder?
Also 12m Anhänger + Deichsel. (Zumindest im Schaustellergewerbe ist das mW so!)



Zitat (bjs @ 15.02.2007, 18:01) *
Ich würde tatsächlich eher prüfen, ob nicht ein Drehschemel samt Lenkkranz besser darunter passt. Sowas kann es ja auch gebraucht (und daher jeweils schonmal zugelassen) geben.


Ja, ich denke inzwischen auch, dass dies wohl die preisgünstigere und vermutlich auch zulässigere Variante ist. (Vor allem da der Sattelanhänger eh eine komplette Vollabnahme vor Wiederzulassung braucht.)
Muss mich mal umhören, ob mit solch einem Umbau schon jemand Erfahrung hat, da nach einem solchen Umbau ja evtl. die Achslast neu berechnet werden müsste.
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Klatze
Beitrag 16.02.2007, 00:39
Beitrag #19


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Zitat (bjs @ 15.02.2007, 18:01) *
Ein Dolly muss ja durch die "Wippe" Sattelplatte quasi obligatorisch ein Zweiachser sein.


Ein Einachser-Dolly (gibt es übrigens) hätte dann eine starre Deichsel, die Stützlast sorgt für die entsprechende Standfestigkeit.... und 6 t Sattellast solten auf einer Achse noch realisierbar sein.

wavey.gif

Klatze


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Sachse
Beitrag 19.02.2007, 15:25
Beitrag #20


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Zitat (Showman @ 15.02.2007, 20:14) *
Meines Wissens sind es 12m exklusive Deichsel. Oder?
Also 12m Anhänger + Deichsel. (Zumindest im Schaustellergewerbe ist das mW so!)


12m inkl Deichsel.


Schausteller stand oben nicht zur Ansage. Bei denen und 25km/h gibt es eine Ausnahmegenhm. vom RP smile.gif


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Showman
Beitrag 21.02.2007, 15:29
Beitrag #21


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Zitat (Sachse @ 19.02.2007, 15:25) *
12m inkl Deichsel.


Schausteller stand oben nicht zur Ansage. Bei denen und 25km/h gibt es eine Ausnahmegenhm. vom RP smile.gif


Soweit mir bekannt, gibt es diese Ausnahmegenehmigung bis zu einer gewissen Länge (13,5m ? inkl. Zugdeichsel ?) sogar dauerhaft - selbst für Schnellläufer (62km/h). Bezüglich der Länge mache ich mir also weniger Sorgen.
Ich glaube das größere Problem dürfte tatsächlich die Frage sein, ob für den angestrebten Umbau nicht der Hänger komplett neu vermessen werden müsste (was die Achslast angeht etc.)
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