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Gast_Gast_Martin_* |
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Gast_Uwe K._* |
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Ist eigentlich zu preiswert diese Spielerei.....
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 826 Beigetreten: 01.10.2003 Wohnort: Daheim Mitglieds-Nr.: 235 ![]() |
Ist dann wohl ein beleuchteter
![]() ![]() ![]() ![]() -------------------- 640 Kilobyte sind genug für jeden (Bill Gates, 1981)
wer spaeter bremst ist laenger tot (Lideloh, 2004) |
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Gast_Gast_Martin_* |
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#4
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Das erscheint mir aber wirklich recht wenig.
Muss man da nicht mit : a) Strafanzeige wegen Amtsanmaßung b) regelwidriger Einsatz eines wasweiss ich c) fälschliche Benutzung usw. rechnen. Ist das nicht eigentlich genauso wie der Einsatz eines Radarwarners. Ich meine der Einsatz eines Blaulichts müßte doch eigentlich eine Straftat darstellen (so von meinem Rechtsempfinden) wegen unerlaubter Benutzung .... ....wundert sich. Wenn es nur 20 € kosten würde, da hätten wir doch tausende von selbsternannten Hilfssheriffs auf den Straßen ![]() ![]() |
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Gast_Uwe K._* |
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#5
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Bestraft wirst Du, wenn Du dann z.B. bei "Rot" fährst.....
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Gast_Gast_Sven_* |
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#6
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So, da möchte ich als
![]() Die 20 Euro sind für die mißbräuchliche Verwendung von blauem Kennlicht. Da sich aber dieser Tatbestand eigentlich auf die mißbräuchliche Verwendung durch damit ausgerüstete Einsatzfahrzeuge (auch wir müssen zahlen, wenn wir nur Hamburger holen...) bezieht, kommt noch hinzu: unzulässige Beleuchtungseinrichtung am KFZ und je nach Situation auch noch gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Das wird dann recht schnell teuer und das Punktekonto freut sich auch über den Nachwuchs. Wurde mit dem Blaulicht ein Verkehrsteilnehmer zum Anhalten gebracht dann gibt es noch eine Anzeige wegen Nötigung und Amtsanmaßung. Außerdem mal zum nachdenken: Woher weißt Du, wer in dem Auto sitzt, den Du erschrecken oder disziplinieren willst? Ist es Otto-Normalbürger oder ein alkoholiosierter Autofahrer der Angst um seinen Führerschein hat oder gar ein krimineller... Was passiert also, wenn der denkt, Du bist wirklich die Polizei und dreht nun durch, versucht Dich abzudrängen oder bedroht Dich gar mit einer Waffe. Wir sind darauf vorbereitet und entsprechend ausgebildet, Du sicher nicht nicht. Schon aus dem Grund rate ich allen, die sowas gern mal machen wollen, lasst es lieber bleiben. Sven |
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#7
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 30 Beigetreten: 03.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2096 ![]() |
Das fälschliche Verwenden eines Blaulichtes ist nach § 315 StGB strafbar und kein Kavaliersdelikt, da setzt es was!
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Gast_Uwe K._* |
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#8
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Zitat (ALausH @ 07.03.2004, 14:28) Das fälschliche Verwenden eines Blaulichtes ist nach § 315 StGB strafbar und kein Kavaliersdelikt, da setzt es was! StGB § 315: Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr. ![]() ![]() ![]() Oder meintest Du den? Zitat StGB § 315b: Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr Da steht aber nirgendwo was von missbräuchlicher Benutzung des Blaulichts! Und ich bleibe dabei. Anders sieht es natürlich bei weiteren Verkehrsverstössen aus, welche natürlich geahndet werden. Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 07.03.2004, 14:48 |
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#9
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 30 Beigetreten: 03.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2096 ![]() |
§ 315 [/B]b natürlich.....
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Zitat (ALausH @ 07.03.2004, 14:47) § 315 [/B]b natürlich..... Bevor ich zum Schluss komme, dass dies vollkommener Blödsinn ist: Erkläre bitte deine Auffassung. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
§ 315b passt m.E. nicht. Bestraft wird hiermit, sein Fahrzeug in Verkehrsfremder Art und Weise, quasi als Werkzeug oder Waffe benutzt. Dies liegt bei einem Blaulichteinsatz nicht vor.
Dennoch stimme ich Uwe (ausnahmsweise) mal nicht zu ![]() Die 20 EUR würde es kosten, wenn man ein Blaulicht wie in Svens erstem Absatz benutzt (die Pizza-Connection ![]() Bzgl. der anderen Rechtsfolgen schließe ich mich Sven an (bzgl. der Straftaten). Das nach so einer Aktion der Fahrer vor mir zur Waffe greift, halte ich für eher unwahrscheinlich, so viele (Schwer)kriminelle sind ja doch nicht auf der Strasse unterwegs... ![]() -------------------- |
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Gast_Gast_Sven_* |
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#12
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Zitat (XDiver @ 07.03.2004, 20:45) Bzgl. der anderen Rechtsfolgen schließe ich mich Sven an (bzgl. der Straftaten). Das nach so einer Aktion der Fahrer vor mir zur Waffe greift, halte ich für eher unwahrscheinlich, so viele (Schwer)kriminelle sind ja doch nicht auf der Strasse unterwegs... ![]() Sicher stehen die Chancen "sehr gut", das Du nicht an einen Schwerkriminellen kommst. Der Autofahrer, der seinerzeit den Meßbeamten bei der Geschwindigkeitskontrolle erschossen hat, hatte "nur Angst um seinen Führerschein und den bei Entzug des FS drohenden Verlust der Arbeitsstelle". Sicher geht das vielleicht 100 mal gut, aber irgendwann sitzt einer im Auto, hat 1,8 auf dem Kessel, Angst um den Lappen, sieht Dich, steigt aufs Eisen, rast einem anderen rein oder versucht Dich abzudrängen.. ![]() Kannst mir glauben, das passiert öfter als Du denkst. (Du sitzt ja sicher nicht jeden Tag in einem grün-weißen Auto und erlebst das selber aus der ersten Reihe, oder ?) Polizei spielen sollte man besser lassen. Kann nicht nur teuer werden, sondern auch gefährlich.... Sven ![]() |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 ![]() |
Auch ohne Gefährdung anderer VT ist das ganze eine Straftat und zwar nach §132 StGB. Glaubt ihr wirklich, daß die Polizisten ihre eigenen Dienstwagen nicht kennen?
-------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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Gast_Uwe K._* |
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#14
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Zitat § 132 Amtsanmaßung Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ich denke mal, das Benutzen eines Blaulichtes alleine ist noch keine Amtsanmaßung...... ![]() Was sagt denn Goetz dazu?? |
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Gast_Hannes_* |
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#15
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Ich bin zwar nicht Goetz, aber wollte trotzdem was sagen...
§52 Abs. 3 StVZO: Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein 1. 2. ... Das müsste doch passen, oder? |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 ![]() |
Zitat unzulässige Beleuchtungseinrichtung am KFZ die dinger kann man doch auch im pkw lassen und anmachen. würd michjetzt schn mal interessieren, da es die teile schließlich oft genug zu kaufen gibt. achja bekannter hatte angeblich sowas... ist damit erwischt worden und das ding wurde angeblich nur beschlagnahmt oder einfach mitgenommen. bezweifle aber ein wenig die glaubwürdigkeit. achja die "täter" waren besoffen und hatten das licht nur im geparkten pkw auf nem parkplatz benutzt. -------------------- |
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Gast_Con_* |
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#17
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superconny@gmx.de
Blaulichter mit 12V-Anschluß (Zigarettenanzünder) gibts in Hülle und Fülle auf EBay, hab mir selber son Ding für 2 Euro gekauft. Ist lustig um mal bei seinem besten kumpel aufn Hof zu fahren, drauf aufs Dach, Fenster runter, megaphon raus und Achtung Achtung hier spricht die Polizei ihr haus ist umstellt....muß natürlich dunkel sein ne ;-). da das ganze ja dann auf nem privatgrundstück stattfindet dürfte das ja dann auch keine straftat sein, solange dein Kumpel dich nicht anzeigt *lol*. schließlich sind wir früher alle ums Haus gelaufen und haben Polizei gespielt ;o) MfG Con |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2179 Beigetreten: 15.03.2004 Wohnort: Leipzig Mitglieds-Nr.: 2300 ![]() |
Zitat (Gast_Martin @ 04.03.2004, 15:36) Nicht so ganz ernstgemeinte Frage : mit welcher Strafe muß man rechnen, wenn man diese 12V-Steckdosen-Blaulichter (gibt´s in fast jeder Trucker-Tankstelle) tatsächlich im Auto anmachen würde (so z. Bsp. um Nachts notorische Linksfahrer ein wenig zu disziplinieren ? Aber nur so ganz theoretisch oder ![]() Oder ist da im Hinterkopf der Gedanke, dies mal auszuprobieren. Ich stimme da als Kollege von Gast Sven zu, solchen Schwachsinn sein zu lassen. Und es liegt bestimmt nicht daran, dass ich mich in meiner Ehre gekränkt fühlen würde, dass auch andere Blaulicht einschalten dürfen. Aber was er sagt, trifft vollkommen zu. Und wenn du trotzdem unbedingt mal selbst mitfahren willst: Wende dich an deine örtlich zuständige Polizeidienststelle u frage nach dem Einstellungsberater. Da tust du dann nämlich (hoffentlich) in ein paar Jahren etwas Gutes, wenn du das Blaulicht einschaltest ![]() -------------------- Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
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Gast_Guest_* |
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#19
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Aus eigener Erfahrung (Verhandlung vor dem Verkehrsrichter) kann ich nur sagen, dass mir schon ein Fall unter gekommen ist, der eine Anzeige nach §§132 und 240 Abs. 1 und 2 zur Folge hatte. Das Bußgeld wegen unbefugten Gebrauchs eines blauen Blinklichts in Höhe von 20 € wurde fristgerecht abgeleistet.
Der Oberamtsanwalt, der die Anklage führte, sah die Vergehen nach 132 und 240,1+2 als erfüllt an, da 1. der Täter "eine Handlung vornahm, welche er nur kraft eines öffentlichen Amtes vornehmen darf" und den Beruf des zivilen Polizeibeamten vortäuschte. 2. der Täter indirekt dazu aufforderte, die Straße zu räumen, da jeder Bürger dies im eigentlichen Sinne mit dem Wahrnehmen eines Blaulichtes verbinde. Im Sinne der Nötigung sei rechtswidrig Gewalt angewendet worden. Das Ende vom Lied: Der Angeklagte wurde in beiden Anklagepunkten freigesprochen. Grund: 1. Der Angeklagte gab vor, einen freiwilligen Mitarbeiter des THW vorgetäuscht zu haben und somit kein öffentliches Amt. Der Richter folgte dieser Argumentation mit den Worten "in keiner Silbe oder durch kein verhalten deutete der Angeklagte darauf hin, Polizeibeamter zu sein". 2. Da der Angeklagte den erforderlichen Sicherheitsabstand und die Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten (zumindest konnte das Gegenteil nicht erwiesen werden - in dubio pro reo) hatte, lag nach Auffassung des Gerichtes keine Nötigung vor, da keine Anwendung von Gewalt nicht vorlag. Das Urteil implizierte natürlich auch das Auferlegen von Verfahrenskosten und Auslagen zulasten der Staatskasse. |
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Gast_ChrisG_* |
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#20
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Hallo , ich habe mal eine Frage... wie ist es denn wenn man das Blaulicht nur im Auto vorne stehen hat, oder nur auf dem Dach während der Fahrt? Ist dies erlaubt oder kann es schon zu Problemen führen?
Wenn ich es funkktionsuntüchtig mache , d.h. Kabel abtrennen und Lampe rausnehmen, und angehalten werde aber zeigen kann das das Blaulicht so oder so nicht funktioniert dürfte es doch keine weitern Probleme geben? Es könnte ja auch ein GPS empfänger oder sonst ne Antenne in einem blaulichtkasten eingebaut sein - schreibt ja keiner vor wie deren Gehäuse aussehen ![]() Also wie ist es: Blaulicht normal, aber aus = erlaubt? Blaulicht funktionstuntüchtig erlaubt ? Danke Chris |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2179 Beigetreten: 15.03.2004 Wohnort: Leipzig Mitglieds-Nr.: 2300 ![]() |
Auf dem Dach, also angebaut ist verboten: § 52 Abs. 3 StVZO. Damit dürfen nur die explizit aufgeführten Fahrzeuge ausgerüstet sein. Dies dürfte auch für die Windschutzscheibe zutreffen.
Einzige Ausnahme: Du hast das Licht nicht fest angebaut, führst es sozusagen nur als Gepäck im Koffer- oder Fahrgastraum mit ![]() -------------------- Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
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Gast_Guest_* |
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#22
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Also "angebaut" is ja so ne Sache.. Es ist ein Magnetfußblaulicht (Rundum) hab das im Moment nur vorne auf der Ablage stehen.
Wenn ich es wie gesagt funktionsuntüchtig mache, dürfte es doch eigenlicht erlaubt sein, da ja die vermutliche Benutzung ausgeschlossen ist! Nur weil es die Form hat und so aussieht heißt es doch noch lange nicht, dass es das auch ist ! |
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Gast_rennfahrer_* |
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#23
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So schwer ist das Ganze doch nicht...
Zitat Nur weil es die Form hat und so aussieht heißt es doch noch lange nicht, dass es das auch ist ! "entscheidend ist, ob die Handlung einem objektiven Beobachter als hoheitliches Handeln erscheint" BGHSt 40, 13 |
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Gast_ChrisG_* |
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#24
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Zitat (rennfahrer @ 26.03.2004, 03:59) So schwer ist das Ganze doch nicht... Zitat Nur weil es die Form hat und so aussieht heißt es doch noch lange nicht, dass es das auch ist ! "entscheidend ist, ob die Handlung einem objektiven Beobachter als hoheitliches Handeln erscheint" BGHSt 40, 13 Okay, also rein optisch hab ichs dann drauf, fahre aber normal (so oder so *g*), Bedränge keinen, und gebe auch keinem dem Anschein ein Polizist, etc.. zu sein. Dürfte dann auch nicht weiter auffallend sein und mir keinen größeren Probleme machen?! Cu Chris B ![]() |
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#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2179 Beigetreten: 15.03.2004 Wohnort: Leipzig Mitglieds-Nr.: 2300 ![]() |
Zitat (rennfahrer @ 26.03.2004, 03:59) So schwer ist das Ganze doch nicht... Zitat Nur weil es die Form hat und so aussieht heißt es doch noch lange nicht, dass es das auch ist ! "entscheidend ist, ob die Handlung einem objektiven Beobachter als hoheitliches Handeln erscheint" BGHSt 40, 13 Das ist richtig in Bezug auf den Tatvorwurf der Amtsanmaßung (§ 132 StGB). Die OWi nach der StVZO (missbräuchliches Anbringen von Blaulicht an einem dafür nicht vorgesehenen Fahrzeug) bleibt jedoch bestehen, wenn das Blaulicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, dazu zählt meines Erachtens auch ein Magnetfuß. Selbst wenn das Blaulicht abgeklemmt ist, dürfte es nicht angebracht sein. Es kann sich eben nicht jeder ein Blaulicht aufs Dach setzen (oder Armatur) selbst wenn das abgeklemmt ist. Das verstößt gegen Bau- und Ausrüstungsvorschriften der StVZO. "Es können nur solche Fahrzeuge für die Ausstattung mit Blaulicht anerkannt werden, die durch ihre Funktion ihre entscheidende Prägung erfahren. Die notwendige Spezialisierung liegt nur vor, wenn das Fzg zumindest ganz überwiegend...den Zwecken eines in § 52 Abs. 3 StVZO genannten Fahrzeugs...vorbehalten ist" (BVerwG vom 19.10.1999 in NZV 2000,266). Ich würde es nicht darauf ankommen lassen ![]() -------------------- Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
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Gast_ChrisG_* |
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Beitrag
#26
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Okay, danke - super
![]() habt mir schon viieeel weitergeholfen! Danke, Chris ![]() |
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Gast_rennfahrer_* |
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Beitrag
#27
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@aaaaallex
Naja, die OWi ist ja dabei das kleinste Problem, daher auch das Urteil bzgl. §132 StGB. Zitat Ich würde es nicht darauf ankommen lassen Sehe ich genau so. ![]() |
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#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 3792 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Mörfelden-Walldorf (Rhein-Main) Mitglieds-Nr.: 40 ![]() |
Ohne boese Gedanken und rein interessehalber wuerde ich gerne hier mal etwas weiter theoretisieren.
Ich habe einen kleinen Glasbehaelter, fester Boden, rund und aus blauem Glas. Dazu ein halbrunder blauer Glasdeckel. Wenn der Deckel drauf sieht, sieht das einem Blaulicht "moeglicherweise" aehnlich, ist vielleicht auch aus so etwas aehnlichem gebastelt. Und dieser kleine Behaelter steht gefuellt mit Bonbons vorne auf meinem Armaturenbrett - natuerlich befestigt, damit nichts gefaehrlich durch die Gegend fliegt. Und nun? Ich habe diesen Bonbonbehaelter nicht wirklich, aber das ist, denke ich, die Situation, von der diejenigen sprechen, die ein "Blaulicht" mit ausgebautem Licht reden. Sie haben etwas, was wie ein Blaulicht aussieht. Es ist aber kein Blaulicht, es noch nicht einmal ein "funktionsunfaehiges" Blaulicht. Man kann da eigentlich ueberhaupt nicht von einem Blaulicht reden. Was ist also, wenn jemand so etwas bei sich auf dem Armaturenbrett liegen hat, was definitiv kein Blaulicht ist, was man aber auf den ersten Blick ohne genaueres Hinsehen erst mal evtl fuer ein Blaulicht halten koennte? -------------------- Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker) |
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Gast_ChrisG_* |
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Beitrag
#29
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Zitat (Franticek @ 27.03.2004, 14:16) Ohne boese Gedanken und rein interessehalber wuerde ich gerne hier mal etwas weiter theoretisieren. Ich habe einen kleinen Glasbehaelter, fester Boden, rund und aus blauem Glas. Dazu ein halbrunder blauer Glasdeckel. Wenn der Deckel drauf sieht, sieht das einem Blaulicht "moeglicherweise" aehnlich, ist vielleicht auch aus so etwas aehnlichem gebastelt. Und dieser kleine Behaelter steht gefuellt mit Bonbons vorne auf meinem Armaturenbrett - natuerlich befestigt, damit nichts gefaehrlich durch die Gegend fliegt. Und nun? Ich habe diesen Bonbonbehaelter nicht wirklich, aber das ist, denke ich, die Situation, von der diejenigen sprechen, die ein "Blaulicht" mit ausgebautem Licht reden. Sie haben etwas, was wie ein Blaulicht aussieht. Es ist aber kein Blaulicht, es noch nicht einmal ein "funktionsunfaehiges" Blaulicht. Man kann da eigentlich ueberhaupt nicht von einem Blaulicht reden. Was ist also, wenn jemand so etwas bei sich auf dem Armaturenbrett liegen hat, was definitiv kein Blaulicht ist, was man aber auf den ersten Blick ohne genaueres Hinsehen erst mal evtl fuer ein Blaulicht halten koennte? War genau mein Problem, aber ich glaube dann muss die Polizei jedesmal wenn sie danach fragt einstecken, schließlich geht es ja um ein echtes Blaulicht. So und jetz dazu was mir heute passiert ist: Ich fahre an die Tankstelle, das Blaulicht steht vorne auf dem Amaturenbrett. Komische Blicke von nebenan, nichts weiter bei gedacht! Ok. 20 Minuten später (ich war unterwegs) ruft mich meine Mutter bei mir auf dem Handy an und erzählt mir erschrocken, das gerade 2 (!!) Streifenwagen vor unsrer Haustür angerückt sind, und nach meinem Auto gefragt haben. Eine Zivile Person hat mich verplappert. Meine mum weiß von dem Blaulicht und sagte das ich das halt nur so stehen habe und das es nicht geht. Mit dem Satz: "Das ist verboten..." verabschiedete sich die Polizisten dann wieder. Ich war natürlich entsetzt darüber, dass sich echt normale Leute in die Polizeiarbeit einmischen, wenn ich jetz angenommen ein echter Polizist wäre, würden die doch täglich Anrufe bekommen und wissen wo ihre Kollegen sind. Probleme haben die! naja jetz weiß ich ja das ich es hier in der Umgebung nicht mehr stehen lassen sollte ;-) Habe es jetz rausgenommen und bin schlauer. Zum Glück war ich unterwegs... Also lasst es besser, es muss euch nicht unbedingt ein Polizist erwischen, eine Meldung von "Opa Franz" reicht schon aus, und ihr habt Ärger.. |
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#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1377 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 5 ![]() |
Ich finde es gut, daß einige Bürger misstrauisch gegenüber RKL Fahrzeugen sind - insbesondere, wenn diese nur aufgesteckt werden können.
So zum Beispiel erzählte mit jemand allen ernstes in seiner Firma hätten sie auch eine aufstetzbare RKL für einen Dienstwagen. Er arbeitet in der IT Brache und sagt, sie benutzten die RKL im "Notfall", das heißt wenn ein wichtiger Switch oder ähnliches beim Kunden ausfiele. Es wäre einfach toll, wie gut man mit so einer RKL durchkäme. Er sieht das alles also recht locker. Man sieht, es kann also Sinn machen, bei einem "merkwürdigen" Fahrzeug, dessen Fahrer Sonderrechte beansprucht, nochmal nachzufragen, ob er dies berechtigter Weise tut. |
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#31
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2179 Beigetreten: 15.03.2004 Wohnort: Leipzig Mitglieds-Nr.: 2300 ![]() |
Zumal das kein großartiger Aufwand ist: Einmal kurz das Kennzeichen durchgegeben u im Computer gecheckt. In 3 sec hat die Polizei ermittelt, ob es sich um ein Polizeifahrzeug handelt bzw wem dieses gehört.
![]() ![]() -------------------- Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
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Gast_ChrisG_* |
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#32
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Zitat (aaaaallex @ 28.03.2004, 18:43) Zumal das kein großartiger Aufwand ist: Einmal kurz das Kennzeichen durchgegeben u im Computer gecheckt. In 3 sec hat die Polizei ermittelt, ob es sich um ein Polizeifahrzeug handelt bzw wem dieses gehört. ![]() ![]() Scho klar ;-) hab auch immer im PC gespielt als meine mutter noch mit nem POK verheiratet war.. Naja auf jedenfall haben die Polizisten ne Visitenkarte liegen lassen, warum weis ich net, meine Mum sagt ich soll mich da melden, sonst gäb es eine Anzeige! So recht glaub ich ihr nich, da sie manchmal auch sehr ironisch ist nur um mir Angst einzujagen! Aber wer bitte soll mich denn Anzeigen? Das Licht ist entfernt und die Polizei selber hat mich nicht damit gesehen.. |
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#33
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat und die Polizei selber hat mich nicht damit gesehen.. ...aber es gibt Zeugen, die dich der Polizei gemeldet haben. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_ChrisG_* |
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Beitrag
#34
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Schon klar! Aber ich hab auch ein Zeugen im Auto gehabt ;-)
Und dann kommt da wieder die Sache mit der BonBonSchale auf.. Außerdem WO?! ist das Blaulicht? *g* Ich hab mich ja auch nicht verhalten wie ein Zivilbeamter.. und und und.. |
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#35
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2179 Beigetreten: 15.03.2004 Wohnort: Leipzig Mitglieds-Nr.: 2300 ![]() |
Zitat (ChrisG @ 28.03.2004, 20:54) Schon klar! Aber ich hab auch ein Zeugen im Auto gehabt ;-) Und dann kommt da wieder die Sache mit der BonBonSchale auf.. Außerdem WO?! ist das Blaulicht? *g* Ich hab mich ja auch nicht verhalten wie ein Zivilbeamter.. und und und.. Es geht aber nicht danach, wer mehr Zeugen aufbringt, sondern welche Zeugen glaubwürdiger erscheinen. -------------------- Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
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Gast_ChrisG_* |
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Beitrag
#36
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Trotzalldem, ich glaube meine Mutter hat mich eher verschaukelt, da red ich nochma mit ihr, melden werde ich mich auf keinen Fall - wenn sie was wollen sollen sie doch nochmal vorbeischauen, dann stell ich denen auch gleich nette Rollerfahrer in der Nachbarschaft vor!....
Chris.. |
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Gast_Marcel_* |
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Beitrag
#37
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Tach zusammen,
ich bin gerade auf diese Diskussion gestossen und mit Interesse gelesen. Als Mitarbeiter in einem "Blaulichtberuf" denke ich, dass diese Frage so alt ist wie "das Blaulicht" an sich. Die Meinungen hierüber variieren stark in beide Richtungen und auch dev. Rechtsgelehrte geben unterschiedlichste Stellungnahmen hierzu ab. Bislang gibt es wohl hierzu IMHO nur Einzelfallentscheidungen, da hier jeweils viele Faktoren und mögliche Tatbestände zu berücksichtigen sind. Zum Thema "... es darf auch nicht so aussehen wie ein echtes Blaulicht..." stellt sich mir eine Frage: Es gibt da dieses bundesweit tätige Sicherheitsunternehmen (Eh**), die auf ihren Fahrzeugen Dachträger mit dem Firmenschild und zwei transparenten blauen Hauben links und rechts haben. Sieht einem "echten" Blaulicht zum Verwechseln ähnlich. Die würde ja dann seit Jahrern illegal damit rumfahren, oder?? Was ich aus allen bisherigen Diskussionen und Kommentaren zur StVO und StVZO herauslese, ist, dass es sich nicht um ein funktionsfähiges Blaulicht handeln darf... Grüße, Marcel |
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#38
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was ist denn, wenn man nachts eine dieser neuen LED- Taschenlampen mit blauer birne ,sagen wir mal, rhytmisch an- und ausschaltet ?
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Beitrag
#39
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Wenn Du das nach dem SOS Morsealphabet machst, kommt sicher bald Hilfe.
Thread geschlossen, da das Thema ausreichend und erschöpfend ausdiskutiert und beantwortet ist. Gruß Uwe -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.07.2025 - 08:45 |