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> 25 Mofa Roller zu zweit??
musti73
Beitrag 13.12.2006, 18:55
Beitrag #1


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Hi Leute hätte da ein paar fragen darf ich mit einem 25 Mofaroller eine 2 Person mit nehmen ein Bekannter meinte nein, aber ein Kind mit einem Tüv zugfelassenen kindersitz schon??? blink.gif
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Schorschl
Beitrag 13.12.2006, 18:56
Beitrag #2


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Halli-Hallo,
stimmt was Dein Bekannter gesagt hat.
Gruß schorsch
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musti73
Beitrag 13.12.2006, 19:33
Beitrag #3


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Danke
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DaRealAd
Beitrag 13.12.2006, 19:37
Beitrag #4


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Es dürfen allerdings auch nur Kinder unter 7 Jahren in einem solchen Kindersitz mitgenommen werden. Der Fahrer muss dann mindstens 16 sein.

Ansonsten ist ein Mofa, wie schon gesagt wurde, einsitzig. Wenn eine Sitzmöglichkeit für 2 Personen vorhanden ist, wird das Mofa trotz der 25 km/h zum Kleinkraftrad und man benötigt die Klasse M.


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GSX-R
Beitrag 13.12.2006, 19:38
Beitrag #5


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Der Bekannte sollte dazu sagen, dass Das nur für Kinder unter 7 Jahren gilt. IMHO.

Grundsätzlich ist ein Mofa ein Einsitzer.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
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musti73
Beitrag 13.12.2006, 19:46
Beitrag #6


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Habe mir diesen Stammakis Kindersitz geholt der bis 8 Jahren zugelassen ist!!!
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GSX-R
Beitrag 13.12.2006, 19:50
Beitrag #7


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Mag sein, dass der für Kinder bis 8 Jahre zugelassen ist, aber Kinder dürfen auf Mofas nur unter 7 Jahre mitgenommen werden, wenn ich mich nicht täusche. Dann ist es egal, für welches Alter noch der Sitz zugelassen ist.
Man kann ja Kinder auch auf anderen Rollern mitnehmen.


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DaRealAd
Beitrag 13.12.2006, 19:51
Beitrag #8


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Ein Mofa ist in §4 FeV definiert als
Zitat
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,


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GSX-R
Beitrag 13.12.2006, 19:52
Beitrag #9


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Danke, DaRealAd wavey.gif


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camer1
Beitrag 13.12.2006, 20:21
Beitrag #10


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Hallo zusammen,
war da zu Anfang nicht von einem 25er Mofaroller die Rede? Die sind doch zu 99% als Zweisitzer ausgelegt.
Kann nicht glauben das die dann alle nur mit FS Klasse M fahren dürfen?
lg
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GSX-R
Beitrag 13.12.2006, 20:33
Beitrag #11


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Auch ein 25er Mofaroller ist nach BE zwangsläufig ein Einsitzer!


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camer1
Beitrag 13.12.2006, 20:46
Beitrag #12


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danke @ gsx-r. wieder was neues gelernt. Aber so wie ich das beobachte, leider auch in der Gruppe um meinen Junior wird das wenig beachtet. Wie wird so etwas dann unter umständen bestraft ? oder welche Folgen?
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Stromdriver
Beitrag 13.12.2006, 20:46
Beitrag #13


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Zitat (camer1 @ 13.12.2006, 20:21) *
Hallo zusammen,
war da zu Anfang nicht von einem 25er Mofaroller die Rede? Die sind doch zu 99% als Zweisitzer ausgelegt.

Beim Umbau zum Mofa wird die Sitzbanklänge jedoch durch die feste Montage einer Sitzbanktasche für den Einpersonenbetrieb verkürzt. Zumindest bis zur Begutachtung durch den aaSoP/PI ist diese vorhanden. wink.gif

Gruß,
Chris
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ts1
Beitrag 14.12.2006, 08:47
Beitrag #14


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Zitat (camer1 @ 13.12.2006, 20:46) *
Wie wird so etwas dann unter umständen bestraft ? oder welche Folgen?
Ohne bauliche Veränderungen: TBNR 121100: 5 Euro. Sonst nichts, also spottbillig.
Mit baulichen Veränderungen (erlöschen BE): 50 Euro (+Gebühren), 3 Flens. Wenn noch dazu der erforderliche Führerschein (M oder höher) fehlt: Strafanzeige nach StVG §21.

Also laßt die Mofatasche drauf, der Sozius mag unbequem sitzen, aber die Folgen bei der Polizei sind sehr gering.
Bei einem Unfall mit körperlichen Folgeschäden wird die Versicherung sich aber auch noch vor einem Teil der Zahlungen drücken wollen!

Zitat (Stromdriver @ 13.12.2006, 20:46)
Beim Umbau zum Mofa wird die Sitzbanklänge jedoch durch die feste Montage einer Sitzbanktasche für den Einpersonenbetrieb verkürzt.
Bei den deutschen Modellen, doch die werden immer seltener. Ausländische Mofas kommen mit einer EU-COC. Die EU kennt keine begrenzte Sitzbanklänge und dort wird auch bei (>45cm) langer Sitzbank oft "einsitzig" drin stehen.


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MfG Thomas
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Stromdriver
Beitrag 14.12.2006, 17:47
Beitrag #15


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Zitat (ts1 @ 13.12.2006, 20:46)
.Bei den deutschen Modellen, doch die werden immer seltener. Ausländische Mofas kommen mit einer EU-COC. Die EU kennt keine begrenzte Sitzbanklänge und dort wird auch bei (>45cm) langer Sitzbank oft "einsitzig" drin stehen.

Ich rede deshalb ja auch vom Umbau. Und da wird die Sitzbanklänge verringert. wink.gif

Du meinst die Mofaroller, die bereits in der CoC die Mofadaten ausgewiesen haben, sprich: als Mofa importiert werden. Bei denen ist aber das zulässige Gesamtgewicht aber für den Einpersonenbetrieb verringert (im Vergleich zur "offenen" 45km/h-Version). (Zumindest bei den Mofarollern, die ich bisher gesehen habe.)

Gruß,
Chris

Anm. Mod: Ouotierung korrigiert.


Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 15.12.2006, 09:20
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ts1
Beitrag 15.12.2006, 09:13
Beitrag #16


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Zitat

Anm. Mod: Ouotierung korrigiert.

Der Beitrag wurde bearbeitet von GSX-R am 14.12.2006, 19:22 Uhr.
Nö, das ist noch falsch gequotet.
Außerdem scheint musti73 sein Beitrag aus einem anderen Thread um Krad-Beleuchtung zu stammen.

Jetzt paßt es aber, Quote nochmals korrigiert und den Beitrag von musti73 in den richtigen Thread verschoben.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 15.12.2006, 09:22


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MfG Thomas
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CzechPlaya
Beitrag 03.03.2008, 07:17
Beitrag #17


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Ich hab da auch noch mal eine Frage.
wie sieht es aus, wenn mein Mofo Roller nicht bis höchstens 25 Fährt, sonder schon 35km/h think.gif schafft?
Darf ich dann immernoch niemanden mitnehmen? unsure.gif

MfG
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JTH
Beitrag 03.03.2008, 07:20
Beitrag #18


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Solange es ein Mofa ist: Nein. Eine Prüfbescheinigung reicht dann auch nicht mehr aus. Es wird eine FE der Klasse M benötigt.


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CzechPlaya
Beitrag 03.03.2008, 15:59
Beitrag #19


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Was ist diese Prüfbescheinigung eigentlich? Und wofür ist die gut? Dann frage ich jetzt mal ganz anders:
gibt es irgendeine, wirklich irgendeine Lösung (auser Illegal) eine zweite Person auf einem Roller der auf 35km/h gedrosselt ist, mitzunehen? Und bitte auser beiträge wie: Mach Führerschein M und so.. Ohne neuen Führerschein? think.gif

MfG
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swift
Beitrag 03.03.2008, 16:04
Beitrag #20


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Zitat (CzechPlaya @ 03.03.2008, 15:59) *
Was ist diese Prüfbescheinigung eigentlich?

Guckst du hier.
Zitat (CzechPlaya @ 03.03.2008, 15:59) *
Ohne neuen Führerschein?

Nein!
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CzechPlaya
Beitrag 03.03.2008, 16:05
Beitrag #21


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ok aber danke für die schnelle rückmeldung...
echt schade, wobei ich finde, mit einem Mofa kann doch viel weniger passieren als bei einem Roller... dry.gif
naya

MfG
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JTH
Beitrag 03.03.2008, 16:11
Beitrag #22


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Mofa = max 25 km/h + Einsitzig + weniger als 50ccm => Mofa Prüfbescheinigung reicht
Mehr als 25 km/h oder mehrsitzig oder 50ccm und mehr => Prüfbesch. reicht nicht, FE muß her

Entschuldigung, daß Ich Dir erneut die unliebsame Meldung mache, daß Du einen FS Kl.M brauchst um das Mofa mit 35 zu fahren. Von der Betriebserlaubnis schweigen wir jetzt zunächst mal.


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CzechPlaya
Beitrag 03.03.2008, 16:35
Beitrag #23


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[quote name='JTH' date='03.03.2008, 16:11' post='1056569889']
Mofa = max 25 km/h + Einsitzig + weniger als 50ccm => Mofa Prüfbescheinigung reicht
Mehr als 25 km/h oder mehrsitzig oder 50ccm und mehr => Prüfbesch. reicht nicht, FE muß her


Mein Mofa hat 50ccm und hat zwei sitze.
Außerdem habe ich das Mofa für 25km/h gekauft, ich weiß auch nicht warum das 35km/h schafft...


MfG
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Der Beitrag wurde von CzechPlaya bearbeitet: 03.03.2008, 16:36
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swift
Beitrag 03.03.2008, 16:37
Beitrag #24


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Zitat (CzechPlaya @ 03.03.2008, 16:35) *
Was ist ein FS Kl.M????!!!!!

Führerscheinklasse M:

Zitat
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)


Hast du irgendwas geschluckt oder wieso musst du die ganze Zeit lachen? think.gif
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ts1
Beitrag 03.03.2008, 16:38
Beitrag #25


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Zitat (CzechPlaya @ 03.03.2008, 15:59) *
Dann frage ich jetzt mal ganz anders:
gibt es irgendeine, wirklich irgendeine Lösung (auser Illegal) eine zweite Person auf einem Roller der auf 35km/h gedrosselt ist, mitzunehen? Und bitte auser beiträge wie: Mach Führerschein M und so.. Ohne neuen Führerschein? think.gif
Na gut: Auf abgesperrtem Privatgelände kannst Du Dich verlustieren. Da ist es auch egal, ob 35 oder 193km/h und ob noch Kinder auf dem Lenker, im Durchstieg, Helmfach, zwischen Dir und Deiner Frau als Sozia, sowie im Topcase mitfahren.
Zitat
Mein Mofa hat 50ccm und hat zwei sitze.
Außerdem habe ich das Mofa für 25km/h gekauft, ich weiß auch nicht warum das 35km/h schafft...
Welches Mofa, welche Betriebserlaubnis bzw. EU-COC?
Echte 35km/h oder nur nach Tacho?


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MfG Thomas
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CzechPlaya
Beitrag 03.03.2008, 16:42
Beitrag #26


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Ja das mit der Abkürzung hab ich grad selber festgestellt laugh2.gif
öhm zu dem thema geschluckt hab ich nichts, aber is doch besser als so ranting.gif oder??
aber wenns dir bessergefällt..

MfG
Ich wavey.gif

EU-COC weiß nicht was das ist.
Betriebserlaubniss, meinst du damit, wie schnell es normal ohne drossel fahren darf? 50km/h wenns das ist.
und die 35 sind nach tacho. ich weiß da kann es etwas ungenau sein, aber auch 10km/h??
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JTH
Beitrag 03.03.2008, 16:45
Beitrag #27


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Zitat (CzechPlaya @ 03.03.2008, 16:35) *
Mein Mofa hat 50ccm und hat zwei sitze.
Außerdem habe ich das Mofa für 25km/h gekauft, ich weiß auch nicht warum das 35km/h schafft...


Und damit ist es kein Mofa und Du benötigst mindestens Klasse M. Ansonsten führst Du ohne FE (Straftat nach dem StVG). wavey.gif


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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swift
Beitrag 03.03.2008, 16:47
Beitrag #28


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Zitat (CzechPlaya @ 03.03.2008, 16:42) *
EU-COC weiß nicht was das ist.

EU= Europäische Union
CoC= "Certificate of Conformity" = Zulassungszertifikat
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CzechPlaya
Beitrag 03.03.2008, 16:48
Beitrag #29


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lol aber wenns doch gedrosselt ist?
unser Prüf-Polizist hat gesagt, dass es inordnung geht, einen gedrosselten Roller zu haben und dieses auch auf öffentlichen Straßen zu fahren.
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swift
Beitrag 03.03.2008, 16:50
Beitrag #30


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Zitat (CzechPlaya @ 03.03.2008, 16:48) *
lol aber wenns doch gedrosselt ist?

Aber wenns doch nicht ausreichend gedrosselt ist? rolleyes.gif
Zitat
unser Prüf-Polizist hat gesagt, dass es inordnung geht, einen gedrosselten Roller zu haben und dieses auch auf öffentlichen Straßen zu fahren.

Mit der entsprechenden Fahrerlaubnis bzw. Prüfbescheinigung ist das auch kein Problem.
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ts1
Beitrag 03.03.2008, 16:52
Beitrag #31


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Zitat (CzechPlaya @ 03.03.2008, 16:48) *
lol aber wenns doch gedrosselt ist?
unser Prüf-Polizist hat gesagt, dass es inordnung geht, einen gedrosselten Roller zu haben und dieses auch auf öffentlichen Straßen zu fahren.
Zur Mofa-Drosselung nach deutschem Recht gehört auch eine Mofa-Tasche, welche die Sitzbank auf einen Sitzplatz verkürzt.
Zitat
EU-COC weiß nicht was das ist.
Betriebserlaubniss, meinst du damit, wie schnell es normal ohne drossel fahren darf?
Schau mal nach den Papieren, die Du mit dem Roller hoffentlich mitbekommen hast. Hast Du nicht eine der beiden, darfst Du eh nicht damit fahren.


--------------------
MfG Thomas
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CzechPlaya
Beitrag 03.03.2008, 16:56
Beitrag #32


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ok erstmal letzter beitrag von mir:

Immoment mache ich Führerschein: B17 oder so heißt das, also fahren mit 17 Jahren (PKW) und ganz nomal A.

Mit welcher Strafe müsste ich rechnen, wenn ich bei einer Kontrolle:
1. Eine Person mitnehme, auf meinem 2. Sitz
2. Mein Roller zu wenig gedrosselt ist (10km/h)

MfG
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swift
Beitrag 03.03.2008, 16:58
Beitrag #33


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Zitat (CzechPlaya @ 03.03.2008, 16:56) *
Mit welcher Strafe müsste ich rechnen, wenn ich bei einer Kontrolle:
1. Eine Person mitnehme, auf meinem 2. Sitz
2. Mein Roller zu wenig gedrosselt ist (10km/h)

Mit einer Strafanzeige wg. Fahren ohne Fahrerlaubnis, 6 Punkten und Sozialstunden.
Außerdem kann es sein, dass du erst zur praktischen Prüfung zugelassen wirst, wenn das Strafverfahren abgeschlossen ist.
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CzechPlaya
Beitrag 03.03.2008, 17:00
Beitrag #34


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6 Punkte!!!! DIE HÄLFTE???
Ne ok dann lass ich das doch lieber. hihi
vielen dank für eure hilfe..
bis ich dann ma wieder eine Frage habe

Tschüssii

MfG
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swift
Beitrag 03.03.2008, 17:00
Beitrag #35


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Zitat (CzechPlaya @ 03.03.2008, 17:00) *
6 Punkte!!!! DIE HÄLFTE???

Was für eine Hälfte? think.gif
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Beitrag 03.03.2008, 17:15
Beitrag #36


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Ich glaube fast - hihi - da hat ein Troll mit uns gespielt - haha. think.gif


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MfG Thomas
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Beitrag 04.03.2008, 09:32
Beitrag #37


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HuHu..!
Ne von diesen ganzen Rechtlichen angelegenheiten habe ich echt 0 ahnung.
Darum frag ich ja.
Und mit die hälfte meine ich, ist es nicht so, das einem bei 12 Punkten die Fahrerlaubniss entzogen wird?
Ich weiß nicht, ob ich das mal richtig gehört habe.
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JTH
Beitrag 04.03.2008, 09:40
Beitrag #38


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Zitat (CzechPlaya @ 04.03.2008, 09:32) *
HuHu..!
Ne von diesen ganzen Rechtlichen angelegenheiten habe ich echt 0 ahnung.


Sososo, und warum versuchst Du dann von Anfang an, (möglicherweise unliebsame) Antworten und Beiträge abzublocken:

Zitat
Und bitte auser beiträge wie: Mach Führerschein M und so...

Dies wirkt auf mich äußerst ungezogen...


Zitat (CzechPlaya @ 04.03.2008, 09:32) *
Darum frag ich ja.

und bei ernstgemeinten Fragen wird auch Antwort gegeben.
Zitat (CzechPlaya @ 04.03.2008, 09:32) *
Und mit die hälfte meine ich, ist es nicht so, das einem bei 12 Punkten die Fahrerlaubniss entzogen wird?
Ich weiß nicht, ob ich das mal richtig gehört habe.

Das hast Du falsch gehört. Die Abgabegrenze liegt bei 18 Punkten.


--------------------
Grüße aus dem Allgäu - JTH



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darkstar
Beitrag 04.03.2008, 09:49
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Zitat (JTH @ 04.03.2008, 09:40) *
Das hast Du falsch gehört. Die Abgabegrenze liegt bei 18 Punkten.
Und selbst die müssen nach dem Punktsystem des §§ 4 StVG zusammengezählt 18 ergeben. Einfach addieren funktioniert in den wenigsten Fällen.

Siehe auch Kurzerklärung.

mfg
darkstar


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JTH
Beitrag 04.03.2008, 09:59
Beitrag #40


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Ich gab letztlich nur die Kurzfassung. Wer weiß was den jungen Mann wirklich interessiert...


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Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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darkstar
Beitrag 04.03.2008, 10:07
Beitrag #41


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Zitat (JTH @ 04.03.2008, 09:59) *
Ich gab letztlich nur die Kurzfassung. Wer weiß was den jungen Mann wirklich interessiert...
Ich wußte das du es weißt. wavey.gif

mfg
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CzechPlaya
Beitrag 05.03.2008, 14:08
Beitrag #42


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HuHu..!! alle zusammen..
falls ich unerzogen gewirkt habe, tut es mir wirklich leid, dass wollte ich nämlich nicht!
Ehrlich nicht.. Nur wenn man in anderen Foren ließt, dann kommen da schon ein paar unnützige Beiträge von anderen Usern.
Also hiermit entschuldige ich mich, ich wollte wirklich nicht unerzogen oder unfreundlich sein/klingen.

Wie gesagt, dass mit den Punkten habe ich nur gehört. Das sind doch die Punkte in Flensburg oder? Also im Zentralregister.
Nun ja, es habe ich bei der Werkstatt um die Ecke meine Drossel "stimmen" lassen und jetzt fährt mein Roller auf dem Tacho nur noch 25km/h.

MfG
Ich wavey.gif
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ts1
Beitrag 05.03.2008, 15:10
Beitrag #43


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Zitat (CzechPlaya @ 05.03.2008, 14:08) *
Wie gesagt, dass mit den Punkten habe ich nur gehört. Das sind doch die Punkte in Flensburg oder? Also im Zentralregister.
Genau, da die Ordnungshüter "Kooperationspartner" des Kraftfahrt-Bundesamtes in 24932 Flensburg sind - und nicht von payback & Co.


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MfG Thomas
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