25 Mofa Roller zu zweit?? |
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25 Mofa Roller zu zweit?? |
13.12.2006, 18:55
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#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 79 Beigetreten: 08.05.2006 Wohnort: Bad Rappenau Mitglieds-Nr.: 19148 |
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13.12.2006, 18:56
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#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 60 Beigetreten: 11.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24013 |
Halli-Hallo,
stimmt was Dein Bekannter gesagt hat. Gruß schorsch |
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13.12.2006, 19:33
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#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 79 Beigetreten: 08.05.2006 Wohnort: Bad Rappenau Mitglieds-Nr.: 19148 |
Danke
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13.12.2006, 19:37
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1966 Beigetreten: 23.06.2004 Wohnort: Unterhaching Mitglieds-Nr.: 3925 |
Es dürfen allerdings auch nur Kinder unter 7 Jahren in einem solchen Kindersitz mitgenommen werden. Der Fahrer muss dann mindstens 16 sein.
Ansonsten ist ein Mofa, wie schon gesagt wurde, einsitzig. Wenn eine Sitzmöglichkeit für 2 Personen vorhanden ist, wird das Mofa trotz der 25 km/h zum Kleinkraftrad und man benötigt die Klasse M. -------------------- [BE] [C1E] [CE] [MSLT]
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13.12.2006, 19:38
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Der Bekannte sollte dazu sagen, dass Das nur für Kinder unter 7 Jahren gilt. IMHO.
Grundsätzlich ist ein Mofa ein Einsitzer. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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13.12.2006, 19:46
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 79 Beigetreten: 08.05.2006 Wohnort: Bad Rappenau Mitglieds-Nr.: 19148 |
Habe mir diesen Stammakis Kindersitz geholt der bis 8 Jahren zugelassen ist!!!
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13.12.2006, 19:50
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Mag sein, dass der für Kinder bis 8 Jahre zugelassen ist, aber Kinder dürfen auf Mofas nur unter 7 Jahre mitgenommen werden, wenn ich mich nicht täusche. Dann ist es egal, für welches Alter noch der Sitz zugelassen ist.
Man kann ja Kinder auch auf anderen Rollern mitnehmen. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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13.12.2006, 19:51
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1966 Beigetreten: 23.06.2004 Wohnort: Unterhaching Mitglieds-Nr.: 3925 |
Ein Mofa ist in §4 FeV definiert als
Zitat einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
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13.12.2006, 19:52
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Danke, DaRealAd
-------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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13.12.2006, 20:21
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 06.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26201 |
Hallo zusammen,
war da zu Anfang nicht von einem 25er Mofaroller die Rede? Die sind doch zu 99% als Zweisitzer ausgelegt. Kann nicht glauben das die dann alle nur mit FS Klasse M fahren dürfen? lg |
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13.12.2006, 20:33
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Auch ein 25er Mofaroller ist nach BE zwangsläufig ein Einsitzer!
-------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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13.12.2006, 20:46
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 06.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26201 |
danke @ gsx-r. wieder was neues gelernt. Aber so wie ich das beobachte, leider auch in der Gruppe um meinen Junior wird das wenig beachtet. Wie wird so etwas dann unter umständen bestraft ? oder welche Folgen?
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13.12.2006, 20:46
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#13
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Mitglied Gruppe: Validating Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 |
Hallo zusammen, war da zu Anfang nicht von einem 25er Mofaroller die Rede? Die sind doch zu 99% als Zweisitzer ausgelegt. Beim Umbau zum Mofa wird die Sitzbanklänge jedoch durch die feste Montage einer Sitzbanktasche für den Einpersonenbetrieb verkürzt. Zumindest bis zur Begutachtung durch den aaSoP/PI ist diese vorhanden. Gruß, Chris |
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14.12.2006, 08:47
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#14
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Wie wird so etwas dann unter umständen bestraft ? oder welche Folgen? Ohne bauliche Veränderungen: TBNR 121100: 5 Euro. Sonst nichts, also spottbillig.Mit baulichen Veränderungen (erlöschen BE): 50 Euro (+Gebühren), 3 Flens. Wenn noch dazu der erforderliche Führerschein (M oder höher) fehlt: Strafanzeige nach StVG §21. Also laßt die Mofatasche drauf, der Sozius mag unbequem sitzen, aber die Folgen bei der Polizei sind sehr gering. Bei einem Unfall mit körperlichen Folgeschäden wird die Versicherung sich aber auch noch vor einem Teil der Zahlungen drücken wollen! Zitat (Stromdriver @ 13.12.2006, 20:46) Beim Umbau zum Mofa wird die Sitzbanklänge jedoch durch die feste Montage einer Sitzbanktasche für den Einpersonenbetrieb verkürzt. Bei den deutschen Modellen, doch die werden immer seltener. Ausländische Mofas kommen mit einer EU-COC. Die EU kennt keine begrenzte Sitzbanklänge und dort wird auch bei (>45cm) langer Sitzbank oft "einsitzig" drin stehen.
-------------------- MfG Thomas
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14.12.2006, 17:47
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#15
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Mitglied Gruppe: Validating Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 |
Zitat (ts1 @ 13.12.2006, 20:46) .Bei den deutschen Modellen, doch die werden immer seltener. Ausländische Mofas kommen mit einer EU-COC. Die EU kennt keine begrenzte Sitzbanklänge und dort wird auch bei (>45cm) langer Sitzbank oft "einsitzig" drin stehen. Ich rede deshalb ja auch vom Umbau. Und da wird die Sitzbanklänge verringert. Du meinst die Mofaroller, die bereits in der CoC die Mofadaten ausgewiesen haben, sprich: als Mofa importiert werden. Bei denen ist aber das zulässige Gesamtgewicht aber für den Einpersonenbetrieb verringert (im Vergleich zur "offenen" 45km/h-Version). (Zumindest bei den Mofarollern, die ich bisher gesehen habe.) Gruß, Chris Anm. Mod: Ouotierung korrigiert. Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 15.12.2006, 09:20 |
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15.12.2006, 09:13
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#16
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Zitat Anm. Mod: Ouotierung korrigiert. Der Beitrag wurde bearbeitet von GSX-R am 14.12.2006, 19:22 Uhr. Außerdem scheint musti73 sein Beitrag aus einem anderen Thread um Krad-Beleuchtung zu stammen. Jetzt paßt es aber, Quote nochmals korrigiert und den Beitrag von musti73 in den richtigen Thread verschoben. Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 15.12.2006, 09:22 -------------------- MfG Thomas
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03.03.2008, 07:17
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#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 03.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40521 |
Ich hab da auch noch mal eine Frage.
wie sieht es aus, wenn mein Mofo Roller nicht bis höchstens 25 Fährt, sonder schon 35km/h schafft? Darf ich dann immernoch niemanden mitnehmen? MfG Ich |
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03.03.2008, 07:20
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Solange es ein Mofa ist: Nein. Eine Prüfbescheinigung reicht dann auch nicht mehr aus. Es wird eine FE der Klasse M benötigt.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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03.03.2008, 15:59
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#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 03.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40521 |
Was ist diese Prüfbescheinigung eigentlich? Und wofür ist die gut? Dann frage ich jetzt mal ganz anders:
gibt es irgendeine, wirklich irgendeine Lösung (auser Illegal) eine zweite Person auf einem Roller der auf 35km/h gedrosselt ist, mitzunehen? Und bitte auser beiträge wie: Mach Führerschein M und so.. Ohne neuen Führerschein? MfG Ich |
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03.03.2008, 16:04
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#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
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03.03.2008, 16:05
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#21
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 03.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40521 |
ok aber danke für die schnelle rückmeldung...
echt schade, wobei ich finde, mit einem Mofa kann doch viel weniger passieren als bei einem Roller... naya MfG Ich |
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03.03.2008, 16:11
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#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Mofa = max 25 km/h + Einsitzig + weniger als 50ccm => Mofa Prüfbescheinigung reicht
Mehr als 25 km/h oder mehrsitzig oder 50ccm und mehr => Prüfbesch. reicht nicht, FE muß her Entschuldigung, daß Ich Dir erneut die unliebsame Meldung mache, daß Du einen FS Kl.M brauchst um das Mofa mit 35 zu fahren. Von der Betriebserlaubnis schweigen wir jetzt zunächst mal. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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03.03.2008, 16:35
Beitrag
#23
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 03.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40521 |
[quote name='JTH' date='03.03.2008, 16:11' post='1056569889']
Mofa = max 25 km/h + Einsitzig + weniger als 50ccm => Mofa Prüfbescheinigung reicht Mehr als 25 km/h oder mehrsitzig oder 50ccm und mehr => Prüfbesch. reicht nicht, FE muß her Mein Mofa hat 50ccm und hat zwei sitze. Außerdem habe ich das Mofa für 25km/h gekauft, ich weiß auch nicht warum das 35km/h schafft... MfG Ich Der Beitrag wurde von CzechPlaya bearbeitet: 03.03.2008, 16:36 |
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03.03.2008, 16:37
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Was ist ein FS Kl.M????!!!!! Führerscheinklasse M: Zitat Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen) Hast du irgendwas geschluckt oder wieso musst du die ganze Zeit lachen? |
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03.03.2008, 16:38
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Dann frage ich jetzt mal ganz anders: Na gut: Auf abgesperrtem Privatgelände kannst Du Dich verlustieren. Da ist es auch egal, ob 35 oder 193km/h und ob noch Kinder auf dem Lenker, im Durchstieg, Helmfach, zwischen Dir und Deiner Frau als Sozia, sowie im Topcase mitfahren.gibt es irgendeine, wirklich irgendeine Lösung (auser Illegal) eine zweite Person auf einem Roller der auf 35km/h gedrosselt ist, mitzunehen? Und bitte auser beiträge wie: Mach Führerschein M und so.. Ohne neuen Führerschein? Zitat Mein Mofa hat 50ccm und hat zwei sitze. Welches Mofa, welche Betriebserlaubnis bzw. EU-COC?Außerdem habe ich das Mofa für 25km/h gekauft, ich weiß auch nicht warum das 35km/h schafft... Echte 35km/h oder nur nach Tacho? -------------------- MfG Thomas
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03.03.2008, 16:42
Beitrag
#26
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 03.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40521 |
Ja das mit der Abkürzung hab ich grad selber festgestellt
öhm zu dem thema geschluckt hab ich nichts, aber is doch besser als so oder?? aber wenns dir bessergefällt.. MfG Ich EU-COC weiß nicht was das ist. Betriebserlaubniss, meinst du damit, wie schnell es normal ohne drossel fahren darf? 50km/h wenns das ist. und die 35 sind nach tacho. ich weiß da kann es etwas ungenau sein, aber auch 10km/h?? |
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03.03.2008, 16:45
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Mein Mofa hat 50ccm und hat zwei sitze. Außerdem habe ich das Mofa für 25km/h gekauft, ich weiß auch nicht warum das 35km/h schafft... Und damit ist es kein Mofa und Du benötigst mindestens Klasse M. Ansonsten führst Du ohne FE (Straftat nach dem StVG). -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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03.03.2008, 16:47
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
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03.03.2008, 16:48
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#29
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 03.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40521 |
lol aber wenns doch gedrosselt ist?
unser Prüf-Polizist hat gesagt, dass es inordnung geht, einen gedrosselten Roller zu haben und dieses auch auf öffentlichen Straßen zu fahren. |
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03.03.2008, 16:50
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#30
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
lol aber wenns doch gedrosselt ist? Aber wenns doch nicht ausreichend gedrosselt ist? Zitat unser Prüf-Polizist hat gesagt, dass es inordnung geht, einen gedrosselten Roller zu haben und dieses auch auf öffentlichen Straßen zu fahren. Mit der entsprechenden Fahrerlaubnis bzw. Prüfbescheinigung ist das auch kein Problem. |
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03.03.2008, 16:52
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#31
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
lol aber wenns doch gedrosselt ist? Zur Mofa-Drosselung nach deutschem Recht gehört auch eine Mofa-Tasche, welche die Sitzbank auf einen Sitzplatz verkürzt.unser Prüf-Polizist hat gesagt, dass es inordnung geht, einen gedrosselten Roller zu haben und dieses auch auf öffentlichen Straßen zu fahren. Zitat EU-COC weiß nicht was das ist. Schau mal nach den Papieren, die Du mit dem Roller hoffentlich mitbekommen hast. Hast Du nicht eine der beiden, darfst Du eh nicht damit fahren.
Betriebserlaubniss, meinst du damit, wie schnell es normal ohne drossel fahren darf? -------------------- MfG Thomas
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03.03.2008, 16:56
Beitrag
#32
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 03.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40521 |
ok erstmal letzter beitrag von mir:
Immoment mache ich Führerschein: B17 oder so heißt das, also fahren mit 17 Jahren (PKW) und ganz nomal A. Mit welcher Strafe müsste ich rechnen, wenn ich bei einer Kontrolle: 1. Eine Person mitnehme, auf meinem 2. Sitz 2. Mein Roller zu wenig gedrosselt ist (10km/h) MfG Ich |
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03.03.2008, 16:58
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Mit welcher Strafe müsste ich rechnen, wenn ich bei einer Kontrolle: 1. Eine Person mitnehme, auf meinem 2. Sitz 2. Mein Roller zu wenig gedrosselt ist (10km/h) Mit einer Strafanzeige wg. Fahren ohne Fahrerlaubnis, 6 Punkten und Sozialstunden. Außerdem kann es sein, dass du erst zur praktischen Prüfung zugelassen wirst, wenn das Strafverfahren abgeschlossen ist. |
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03.03.2008, 17:00
Beitrag
#34
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 03.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40521 |
6 Punkte!!!! DIE HÄLFTE???
Ne ok dann lass ich das doch lieber. hihi vielen dank für eure hilfe.. bis ich dann ma wieder eine Frage habe Tschüssii MfG Ich |
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03.03.2008, 17:00
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
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03.03.2008, 17:15
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Ich glaube fast - hihi - da hat ein Troll mit uns gespielt - haha.
-------------------- MfG Thomas
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04.03.2008, 09:32
Beitrag
#37
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 03.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40521 |
HuHu..!
Ne von diesen ganzen Rechtlichen angelegenheiten habe ich echt 0 ahnung. Darum frag ich ja. Und mit die hälfte meine ich, ist es nicht so, das einem bei 12 Punkten die Fahrerlaubniss entzogen wird? Ich weiß nicht, ob ich das mal richtig gehört habe. |
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04.03.2008, 09:40
Beitrag
#38
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
HuHu..! Ne von diesen ganzen Rechtlichen angelegenheiten habe ich echt 0 ahnung. Sososo, und warum versuchst Du dann von Anfang an, (möglicherweise unliebsame) Antworten und Beiträge abzublocken: Zitat Und bitte auser beiträge wie: Mach Führerschein M und so... Dies wirkt auf mich äußerst ungezogen... Darum frag ich ja. und bei ernstgemeinten Fragen wird auch Antwort gegeben. Und mit die hälfte meine ich, ist es nicht so, das einem bei 12 Punkten die Fahrerlaubniss entzogen wird? Ich weiß nicht, ob ich das mal richtig gehört habe. Das hast Du falsch gehört. Die Abgabegrenze liegt bei 18 Punkten. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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04.03.2008, 09:49
Beitrag
#39
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Das hast Du falsch gehört. Die Abgabegrenze liegt bei 18 Punkten. Und selbst die müssen nach dem Punktsystem des §§ 4 StVG zusammengezählt 18 ergeben. Einfach addieren funktioniert in den wenigsten Fällen.Siehe auch Kurzerklärung. mfg darkstar -------------------- |
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04.03.2008, 09:59
Beitrag
#40
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Ich gab letztlich nur die Kurzfassung. Wer weiß was den jungen Mann wirklich interessiert...
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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04.03.2008, 10:07
Beitrag
#41
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Ich gab letztlich nur die Kurzfassung. Wer weiß was den jungen Mann wirklich interessiert... Ich wußte das du es weißt. mfg darkstar -------------------- |
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05.03.2008, 14:08
Beitrag
#42
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 03.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40521 |
HuHu..!! alle zusammen..
falls ich unerzogen gewirkt habe, tut es mir wirklich leid, dass wollte ich nämlich nicht! Ehrlich nicht.. Nur wenn man in anderen Foren ließt, dann kommen da schon ein paar unnützige Beiträge von anderen Usern. Also hiermit entschuldige ich mich, ich wollte wirklich nicht unerzogen oder unfreundlich sein/klingen. Wie gesagt, dass mit den Punkten habe ich nur gehört. Das sind doch die Punkte in Flensburg oder? Also im Zentralregister. Nun ja, es habe ich bei der Werkstatt um die Ecke meine Drossel "stimmen" lassen und jetzt fährt mein Roller auf dem Tacho nur noch 25km/h. MfG Ich |
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05.03.2008, 15:10
Beitrag
#43
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Wie gesagt, dass mit den Punkten habe ich nur gehört. Das sind doch die Punkte in Flensburg oder? Also im Zentralregister. Genau, da die Ordnungshüter "Kooperationspartner" des Kraftfahrt-Bundesamtes in 24932 Flensburg sind - und nicht von payback & Co.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 27.04.2024 - 00:47 |