![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]() ![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 06.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26173 ![]() |
Hab eine wichtige Frage, und zwar hab ich gestern (05.12.06) die praktische Prüfung für die Klasse B bestanden und hab vom Prüfer einen Wisch bekommen von wegen "...Bestätigung für xxx, geboren am xxx, hat die Fahrerlaubnisprüfung Klasse B am 05.12.2006 bestanden..." Hab gestern vom Prüfer UND von meinem Fahrlehrer zugesagt bekommen, dass ich damit zum LRA gehen kann und mir eine vorläufige Fahrerlaubnis holen kann (weil ich die Praktische Prüfung Klasse A noch nicht abgelegt hab aber 18 bin und den Führerschein erst ausgehändigt bekomm, wenn ich die praktische Prüfung für A besteh) Also, ich heute morgen um 6.30 uhr ab aufs LRA, leg der netten Damen von der FS-Stelle den Wisch vor, sag ihr, dass ich ne vorläufige fahrerlaubnis will, meint die "des kostet 50,60€ weil der Führerschein für die Klasse A/B vernichtet werden muss und weil dann zwei neue Führerscheine beantragt und erstellt werden müssen." ??? kann mir das bitte mal jemand erklären??? wieso muss der Führerschein (den ich schon gesehen hab in den Händen des Prüfers) "vernichtet und neu beantragt" werden? ich will doch einfach nur ne fahrerlaubnis, dass ich wenigstens in deutschland damit fahren kann (damit wären wir beim nächsten problem: mein vw-bus steht angemeldet auf mich vor der haustüre, ich feier am samstag meinen geburtstag in nem ca. 30 km entfernten ort und ich muss da getränke, verpflegung usw hinbringen, mit nem vw-bus alles kein problem, nur ohne fahrerlaubnis gehts halt nicht) kann mir bitte jemand weiter helfen damit ich morgen früh bzw. heute im lauf des tages (noch vor 12 uhr, sin ja beamte und die arbeiten (außer donnerstags) nur bis 12 uhr, könnten sich ja überarbeiten...) nochmals da hin kann und endlich die #%$* vorläufige fahrerlaubnis abholen kann? Bin stinksauer wegen den netten Damen da auf dem LRA, des kanns echt nicht sein! Gruß, ina Du solltest deine Ausdrucksweise überdenken, wir bevorzugen im Forum einen höflichen Schreibstil. Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 06.12.2006, 08:03 |
||||
|
|||||
|
Gast_nypdcollector_* |
![]()
Beitrag
#2
|
Guests ![]() |
Eine vorläufige Fahrerlaubnis kostet so um die 8,70 € und nicht über 50.
Was hattest du eigentlich bei der FSST beantragt: Nur FS mit der Kombi A+B? |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1554 Beigetreten: 03.05.2006 Mitglieds-Nr.: 18991 ![]() |
kann mir bitte jemand weiter helfen damit ich morgen früh bzw. heute im lauf des tages (noch vor 12 uhr, sin ja beamte und die arbeiten (außer donnerstags) nur bis 12 uhr, könnten sich ja überarbeiten...) nochmals da hin kann und endlich die #%$* vorläufige fahrerlaubnis abholen kann? Bin stinksauer wegen den netten Damen da auf dem LRA, des kanns echt nicht sein! Gruß, ina Du solltest deine Ausdrucksweise überdenken, wir bevorzugen im Forum einen höflichen Schreibstil. Auch wenn Du etwas gegen Beamte hast: die Öffnungszeiten, in denen die Behörde fürs Publikum geöffnet ist, haben nichts mit den Arbeitszeiten der Beamten zu tun, die arbeiten trotzdem ihre 8 Stunden, oder länger, je nachdem ![]() Gruss brummelbaer |
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 06.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26173 ![]() |
Also ich hab beide Klassen auf EINE Karte beantragt (sprich nur einmal 37 € für die karte blechen und nicht zweimal)
gibts da irgendwo ein gesetzestext dazu? (also was die 8 euro angeht und dass man die vF bekommt auch wenn man die prüfung für A noch NICHT abgelegt hat?) @brummelbaer: alles klar, ich nehms ja zurück aber es regt einfach auf wenn man so morgens um 6.30 uhr abserviert wird und eigentlich nur auto fahren will gruß, ina |
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 741 Beigetreten: 09.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12814 ![]() |
Hallo,
versuch es später bei einem anderen sachbearbeiter nochmal. die nette dame war wohl noch nicht ganz wach. sag ausdrücklich das du nur einen vorläufigen führerschein haben willst. kosten dafür wurden schon genannt. holger -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#6
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 362 Beigetreten: 28.02.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 8601 ![]() |
Das Problem, das hier enstanden ist, liegt darin, das der schon erstellte Kartenführerschein vernichtet werden muß und ein neuer gedruckt werden muss. Durch den vorläufigen FS ist die Fahrerlaubnis erteilt. Dieses Datum für die Klasse B fehlt nun in der alten Karte. Ergo, muß der weg und ein neuer, mit eingedrucktem Datum für Kl.B her... Das veursacht Kosten, die der Antragsteller zu tragen hat.
greetz -------------------- „Ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf. Genauer gesagt, auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik. Gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie. Also nur, falls Sie mich suchen.“ (Bernd das Brot)
|
|
|
Gast_nypdcollector_* |
![]()
Beitrag
#7
|
Guests ![]() |
Sehe ich eigentlich nicht ganz so.
Der eigentlich ausgestellte FS mit den Klasse A+B kann weiter in der FSST verbleiben um nach erfolgreiche A- Prüfung mit dem Ausstellungsdatum versehen zu werden. Für die Zeit bis zur erfolgreichen A- Prüfung kann ein vorläufiger FS ausgestellt werden. Diese Gebühr jedoch muss selbstverständlich der Antragsteller tragen. |
|
|
![]()
Beitrag
#8
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Der eigentlich ausgestellte FS mit den Klasse A+B kann weiter in der FSST verbleiben um nach erfolgreiche A- Prüfung mit dem Ausstellungsdatum versehen zu werden. Dann stimmt aber das Erteilungsdatum für die Klasse B nicht. Wenn irgendwann die Klasse A bestanden ist, würde der TE den FS für A und B mit gleichem Erteilungsdatum bekommen, obwohl die Klasse B schon vor Wochen oder Monaten erteilt wurde. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
|
|
![]()
Beitrag
#9
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 362 Beigetreten: 28.02.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 8601 ![]() |
Aber es gibt auf der Rückseite ja nur ein Platz für ein handschriftliches Erteilungsdatum. Nun ist Kl.B schon durch den vorläufigen FS erteilt worden, Kl.A noch nicht. Welches Datum sollen die jetzt auf der alten Karte eintragen, wenn Kl. A bestanden wurde? Den Tag der Prüfung Kl.A oder Kl.B? wäre beides nicht richtig, oder?
greetz @Andreas: ![]() ![]() -------------------- „Ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf. Genauer gesagt, auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik. Gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie. Also nur, falls Sie mich suchen.“ (Bernd das Brot)
|
|
|
![]()
Beitrag
#10
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 06.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26173 ![]() |
uiuiui, heißt das im endeffekt nun dass ich tatsächlich die 50 € zahlen muss und nen komplett neuen FS bekomm oder dass ich mir bis dienstag (termin für die praktische motorradprüfung) nun doch eine vorläufige fahrerlaubnis holen kann? will denen auf dem LRA deutlich machen, dass ich NUR die blöde vF brauch und sonst nichts...
gruß, ina |
|
|
![]()
Beitrag
#11
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4764 Beigetreten: 16.04.2005 Wohnort: am schönen Niederrhein Mitglieds-Nr.: 9322 ![]() |
Das Problem, das hier enstanden ist, liegt darin, das der schon erstellte Kartenführerschein vernichtet werden muß und ein neuer gedruckt werden muss. greetz Warum sollte das so sein, Kaydee? Ina will ja noch nicht den Kartenführerschein. Es ist doch gleichzeitig für beide Klassen beantragt worden. Ergo ist es richtig, wenn das Kärtchen auch beide Klassen aufweist. Was Ina jetzt braucht ist doch einfach nur ein Blatt Papier, auf dem ihr die FE B bescheinigt ist. Ich denke, dass dürfte das gleiche sein wie das, das mein Mann bekam als er den Verlust seines Führerscheins gemeldet hatte. Das Ding hatte auch nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer und war wegen des fehlenden Lichtbildes nur bei gleichzeitiger Vorlage des Persos gültig. Ist doch bei bF17 auch kein Problem. War es auf jeden Fall nicht, als mein Sohn mir 17 1/2 Klasse B, und ein halbes Jahr später A machte. Ausgehändigt wurde die Karte erst nach Bestehen der letzten beantragten Klasse. -------------------- *Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
|
|
|
Gast_nypdcollector_* |
![]()
Beitrag
#12
|
Guests ![]() |
@kaydee und Andreas: Stimmt, hatte ich übersehen.
|
|
|
![]()
Beitrag
#13
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 362 Beigetreten: 28.02.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 8601 ![]() |
Entweder 50 Euro zahlen und nen vorläufigen FS bekommen oder einfach bis Dienstag warten. Ich würde warten! Wenn Du nämlich für die paar Tage einen vorläufigen FS holst, bekommst Du nächste Woche bestimmt keine Karte, so schnell sind die in Berlin bei der Druckerei selten.... Und was machen schon die paar Tage, Du bist vorher ja schon viele Jahre ohne ausgekommen! Und 50 Euro sind viel Geld. Die Entscheidung musst Du treffen....
greetz -------------------- „Ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf. Genauer gesagt, auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik. Gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie. Also nur, falls Sie mich suchen.“ (Bernd das Brot)
|
|
|
![]()
Beitrag
#14
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 441 Beigetreten: 27.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16339 ![]() |
Also bei mir hat das mit B und BE auch funktioniert, ohne dass ich mehr bezahlen musste. B habe ich mir erst als vorläufigen (für die besagten knapp 10 Euro) geholt, als ich dann BE hatte, wurde der Führerschein erst noch hergestellt und wurde mir dann zugeschickt (kostenlos). Auf dem sind beide Erteilungsdaten aufgedruckt. Ob da ein anderer vernichtet wurde, weiß ich nicht, wenn aber dies notwendig ist, ist dies mE ein Versäumnis der Führerscheinstelle und nicht des Antragsstellers. Die von dir gewünschte Praxis ist doch Gang und Gäbe. Und für Versäumnisse der Fsst muss du nicht bezahlen.
-------------------- ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#15
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 362 Beigetreten: 28.02.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 8601 ![]() |
Warum sollte das so sein, Kaydee? Ina will ja noch nicht den Kartenführerschein. Es ist doch gleichzeitig für beide Klassen beantragt worden. Ergo ist es richtig, wenn das Kärtchen auch beide Klassen aufweist. Durch die Ausgestaltung der Karte ist es aber nicht mehr möglich, die Karte mit den richtigen Daten zu versehen, wenn durch einen vorläufigen FS die FE der Kl.B erteilt wird. greetz -------------------- „Ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf. Genauer gesagt, auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik. Gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie. Also nur, falls Sie mich suchen.“ (Bernd das Brot)
|
|
|
![]()
Beitrag
#16
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 06.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26173 ![]() |
so, danke an die weibliche unterstützung! petra hat des, was ich mein, auf den punkt getroffen (hab ich mich davor undeutlich ausgedrückt?)
@kaydee: ich hab ja beide klassen auf einem führerschein beantragt, dann wird doch so oder so nur EIN datum eingefügt (wg. bestandener prüfung und so) |
|
|
![]()
Beitrag
#17
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 362 Beigetreten: 28.02.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 8601 ![]() |
Also bei mir hat das mit B und BE auch funktioniert, ohne dass ich mehr bezahlen musste. B habe ich mir erst als vorläufigen (für die besagten knapp 10 Euro) geholt, als ich dann BE hatte, wurde der Führerschein erst noch hergestellt und wurde mir dann zugeschickt (kostenlos). Genau an dem Punkt ist aber der Unterschied zwischen Dir und ina bb! Du hast die Karte erst nach bestehen BEIDER Prüfungen erstellen lassen und ina bb schon vorher! -------------------- „Ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf. Genauer gesagt, auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik. Gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie. Also nur, falls Sie mich suchen.“ (Bernd das Brot)
|
|
|
Gast_nypdcollector_* |
![]()
Beitrag
#18
|
Guests ![]() |
@kaydee: ich hab ja beide klassen auf einem Führerschein beantragt, dann wird doch so oder so nur EIN datum eingefügt (wg. bestandener prüfung und so) Nein, es wird das Erteilungsdatum der jeweiligen Klasse eingedruckt. Wenn du also einen vorläufigen FS willst, ist das auch das Erteilungsdatum der ersten Klasse. |
|
|
![]()
Beitrag
#19
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 362 Beigetreten: 28.02.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 8601 ![]() |
@kaydee: ich hab ja beide klassen auf einem führerschein beantragt, dann wird doch so oder so nur EIN datum eingefügt (wg. bestandener prüfung und so) Wenn Du keinen vorläufigen FS holst ja. Wenn Du einen holst, müssen auf dem Führerschein nachher ZWEI Erteilungsdaten stehen. Das ist das ganze Problem. -------------------- „Ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf. Genauer gesagt, auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik. Gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie. Also nur, falls Sie mich suchen.“ (Bernd das Brot)
|
|
|
![]()
Beitrag
#20
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 06.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26173 ![]() |
oh hilfe...ich brauch aber doch einfach nur irgend nen zettel damit ich auto fahren darf! (des komplette wochenende ist verplant weil ich hin und her fahren muss und dann fällt alles aus und *aaargh)
ich ruf jetzt mal beim tüv an und frag bei denen nach, die müssten mir das doch auch beantworten können, odeR? |
|
|
![]()
Beitrag
#21
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 441 Beigetreten: 27.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16339 ![]() |
Genau an dem Punkt ist aber der Unterschied zwischen Dir und ina bb! Du hast die Karte erst nach bestehen BEIDER Prüfungen erstellen lassen und ina bb schon vorher! Nein, ich denke hier ist kein Unterschied. Ich denke, sie hat genau wie ich beide Klassen gemeinsam beantragt. Sonst gar nichts. Und nun ist sie nach dem Bestehen zur Fsst gegangen und wollte den vorläufigen haben, genau wie ich. Nur mit dem Unterschied, dass bei ihr der Schein schon gedruckt wurde, bei mir (anscheinend) nicht. Aber das ist gewiss nicht ihr Verschulden. Oder glaubst du, dass sie bei Antragstellung verlangt hat, dass man sofort die Karte schon druckt (wieso sollte sie? wer lässt sich auf soche Forderungen ein?) -------------------- ![]() |
|
|
Gast_nypdcollector_* |
![]()
Beitrag
#22
|
Guests ![]() |
Die Karte wird in der Regel in Druckauftrag gegeben, wenn der Antrag genehmigt wurde und auch der Prüfauftrag raus geht.
|
|
|
![]()
Beitrag
#23
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4764 Beigetreten: 16.04.2005 Wohnort: am schönen Niederrhein Mitglieds-Nr.: 9322 ![]() |
Die Karte wird in der Regel in Druckauftrag gegeben, wenn der Antrag genehmigt wurde und auch der Prüfauftrag raus geht. Vielleicht läuft das ja im Schwarzwald anders als am Niederrhein ![]() -------------------- *Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
|
|
|
Gast_nypdcollector_* |
![]()
Beitrag
#24
|
Guests ![]() |
Normalerweise nicht, da die eine - nach meinem Wissensstand - einheitliche Regelung ist.
|
|
|
![]()
Beitrag
#25
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Die Karte wird in der Regel in Druckauftrag gegeben, wenn der Antrag genehmigt wurde und auch der Prüfauftrag raus geht. Genau so ist es. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
|
|
![]()
Beitrag
#26
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 06.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26173 ![]() |
also jetzt weiß ichs...
fahrleher hat auf dem LRA angerufen, ihm wurde mitgeteilt, dass es kein vf mehr gibt (zumindest bei uns im rems-murr-kreis, bw), wurde abgeschafft wegen den kartenführerscheinen und eintragung wg. probezeit usw. (wobei ich nichtmal mehr ne probezeit hab, bin seit über 2 jahren jetzt mit nem 125er-roller unterwegs, also klasse A1, da zählt dann die probezeit auch schon) aber trotzdem vielen danke für eure hilfreichen posts! gruß, ina |
|
|
Gast_nypdcollector_* |
![]()
Beitrag
#27
|
Guests ![]() |
Bastelt sich der Rems-Murr-Kreis da evtl. sein eigenes Führerscheinrecht?
![]() Da würde mich dann aber doch mal die Rechtsgrundlage eurer FSST interessieren. Was machen die denn, wenn einem der FS gestohlen wurde und man in der Wartezeit auf den neuen FS dennoch fahren will? |
|
|
![]()
Beitrag
#28
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 362 Beigetreten: 28.02.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 8601 ![]() |
Nein, ich denke hier ist kein Unterschied. Ich denke, sie hat genau wie ich beide Klassen gemeinsam beantragt. Sonst gar nichts. Also, in Hamburg, gibt es "Sonst gar nichts." nicht! Hier muss jeder, der einen Antrag für mehrere Klassen einreicht, unterschreiben, ob er seinen Führerschein NACH bestehen BEIDER Prüfungen haben will, oder vorher. Ohne diese Unterschrift, wird der Antrag nicht angenommen. Wer falsch unterschreibt, muß eben zahlen, wenn er es doch anders will. greetz -------------------- „Ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf. Genauer gesagt, auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik. Gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie. Also nur, falls Sie mich suchen.“ (Bernd das Brot)
|
|
|
![]()
Beitrag
#29
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Bastelt sich der Rems-Murr-Kreis da evtl. sein eigenes Führerscheinrecht? ![]() Da würde mich dann aber doch mal die Rechtsgrundlage eurer FSST interessieren. Was machen die denn, wenn einem der FS gestohlen wurde und man in der Wartezeit auf den neuen FS dennoch fahren will? Das ist ja kein großes Problem, weil durch das Stehlen des Führerscheins die Fahrerlaubnis ja nicht erlischt. Insofern würde man nur eine geringfügige Ordnungswidrigkeit begehen, wenn man nach Abhandenkommen des Führerscheins weiterfährt. Wenn die Behörde sich weigert, eine vorläufige Fahrberechtigung in solchen Fällen auszustellen, würde man sogar ohne Schuld handeln und ohne Geldbuße davonkommen. Ich bin hier der Meinung, dass eine fehlerhafte Sachbehandlung seitens der Behörde vorliegt. Wie man es richtig macht, hat Kaydee ja schon erläutert. Es gibt doch mehrere Alternativen: - mit der Erteilung warten, bis beide Klassen bestanden wurden - nach Erteilung der ersten Klasse eine vorläufige Fahrberechtigung erteilen und den Kartenführerschein dann in Druck geben, wobei die Erteilung der weiteren Klasse dann bei deren Erteilung eingetragen wird (wenn einerseits die Prüfung bestanden wurde und andererseits der Führerschein vorliegt) - jeweils eine vorläufige Fahrerlaubnis erteilen und den Kartenführerschein erst in Druck geben, wenn beide Erteilungsdaten feststehen. Die Behörde kann nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass ein Bewerber sich für die erste Alternative entscheidet. Tut sie es doch, muss sie meiner Ansicht nach die Mehrkosten tragen, die durch eine mehrfache Beantragung des Kartenführerscheins entstehen. Ich frage mich allerdings auch, ob ein Fehler beim Erteilungsdatum der Klasse B irgendwelche Konsequenzen hat: einem kontrollierenden Polizisten müsste das doch egal sein. Bei der Klasse A beschränkt ist das natürlich anders, weil die 25 kW Beschränkung ja genau 2 Jahre nach Erteilung endet. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
|
|
![]()
Beitrag
#30
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Ich frage mich allerdings auch, ob ein Fehler beim Erteilungsdatum der Klasse B irgendwelche Konsequenzen hat: Mit Erteilung der Klasse B beginnt i. d. R. die Probezeit, da sollte das Datum auf dem FS schon mit der Erteilung der Klasse B übereinstimmen. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
|
|
![]()
Beitrag
#31
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Vorliegend haben wir ja die Ausnahme, dass die Probezeit schon mit einem A1 Führerschein erfolgreich bestanden wurde.
Unabhängig davon sehe ich eine zwingende Notwendigkeit nicht ein, dass die Probezeit sich aus dem Führerschein ergibt. Die Probezeit hat ja auf eine Polizeikontrolle erst einmal keine Auswirkungen, d.h. einem Polizisten sollte es doch egal sein, ob jemand noch in der Probezeit ist oder nicht. Probezeitmaßnahmen werden ja von der Führerscheinbehörde verhängt, welche auf die richtigen Daten ja immer zurückgreifen kann. Außerdem: wenn jemand in eine Restprobezeit startet (nach vorherigem Entzug), so lässt sich die Probezeit anhand des Kartenführerscheins auch nicht berechnen, da die nötigen Daten fehlen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
|
|
![]()
Beitrag
#32
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 362 Beigetreten: 28.02.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 8601 ![]() |
Eben um die Frage: Wie möchte der Bewerber es haben?, gibt es auf unseren Anträgen den letzten Absatz zum Unterschreiben.
klick -------------------- „Ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf. Genauer gesagt, auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik. Gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie. Also nur, falls Sie mich suchen.“ (Bernd das Brot)
|
|
|
![]()
Beitrag
#33
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Dann gibt es in Hamburg aber keine vorläufigen Führerscheine, d.h. wenn man nach der ersten Prüfung den Führerschein haben will, muss man gleich einen Kartenführerschein für die erste Klasse beantragen, und nach Bestehen der zweiten Prüfung kann man dann einen neuen Kartenführerschein beantragen.
Dann muss man nach der zweiten Prüfung also noch warten, bis man die entsprechende Fahrerlaubnis bekommt. Das ist auch nicht das Optimum an Kundenfreundlichkeit! -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
|
|
![]()
Beitrag
#34
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 362 Beigetreten: 28.02.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 8601 ![]() |
Ja, das einzige Problem wäre, das man nach der zweiten Prüfung etwas warten muss! Teurer als ein vorläufiger und ein Kartenführerschein ist es aber auch nicht.
Man kann halt erst Karte nehmen, nach der zweiten Prüfung eine vorläufige für beide Klassen um auf die zweite Karte zu warten.... Sicher ist es auch nicht optimal, weil auch diese Möglichkeit Geld kostet. greetz -------------------- „Ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf. Genauer gesagt, auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik. Gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie. Also nur, falls Sie mich suchen.“ (Bernd das Brot)
|
|
|
![]()
Beitrag
#35
|
|
Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 09.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19180 ![]() |
Ich glaub, dass ist von Region zu Region verschieden... hatte vor ein paar Tagen das gleiche Problem, hier wurde mir gesagt, dass es geht mit dem vorläufigen Schein aber ging dann doch nicht
![]() Viel Glück noch bei deiner A Prüfung! Gruß Max |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.05.2025 - 12:40 |