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> Zugm. + 2 Anhänger, d-Wert-Ermittlung, und 2. Anhänger mit Kugelkopf-Kupplung?
Ulli
Beitrag 25.11.2006, 16:13
Beitrag #1


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Moins,

seit der letzten Woche ist mein Unimog 404 dank der Steuererhöhung für Wohnmobile umgewittmet auf Zugmaschine (TÜV-Gutachten erstellt, Zulassungsänderung durchgeführt).

Bisher konnte ich (wg. Zulassung SoKfz WoMo über 2,8to) entweder den 2,7to Trailer (auflaufgebremster Tandemachser mit Kugelkopf-Kupplung) oder den KZA (einachsiger Kinderzimmeranhänger, Maulkupplung, 2-Leitungsbremse, zGM ebenfalls 2,7to) anhängen.

Nun ist ja ein Vorteil der Zugmaschine, dass 2 Anhänger mitgeführt werden können.
Folgende Werte stehen in der Zul.Besch.: Anhänger mit Bremse - keine Beschränkung, Anhänger ohne Bremse - 1400kg, Kugelkopf - 2500kg.
Der Unimog ist Bj. 1961 und hat eine zGM von 4750kg, Leergewicht 4050kg, Motorleistung 140PS.
Die Maul-AHK hat einen d-Wert von 66kN.

Nun meine Fragen:

1. Spricht eine gesetzliche Vorschrift dagegen, einen Zug mit 2 Einachs-Anhängern zu bilden? Der erste Anhänger ist druckluft-, der zweite auflaufgebremst.

2. wenn nein, dann müsste der druckluftgebremste Anhänger mit Kugelkopf zum Anhängen des 2. Anhängers versehen werden.
Wie ermittele ich dann den d-Wert für diese Anhängevorrichtung? Bleibt Bezugsgröße (zGM ziehendes Fahrzeug) weiterhin der Unimog (16,8kN) oder Unimog + 1. Anhänger (19,5kN) oder nur 1. Anhänger (13,3kN)? Werte in () der jeweilig geforderte d-Wert.
Nach meinem (zugegeben unmassgeblichen Gefühl) Unimog + 1. Anhänger.

Nun bin ich gespannt, was die Experten hier zu dem etwas exotisch anmutenden Zug sagen?

Gruß Ulli


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CvR
Beitrag 26.11.2006, 21:11
Beitrag #2


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Zitat (Ulli @ 25.11.2006, 16:13) *
1. Spricht eine gesetzliche Vorschrift dagegen, einen Zug mit 2 Einachs-Anhängern zu bilden? Der erste Anhänger ist druckluft-, der zweite auflaufgebremst.

Ehrlich gesagt: Ich habe keine Ahnung... Aber ich könnte mir vorstellen, dass dafür der vordere Anhänger zumindest eine eingetragene Anhängelast haben müsste...


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Gast_Bernie_*
Beitrag 26.11.2006, 21:31
Beitrag #3





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Mir ist kein Anhänger (egal ob Drehschemel oder Zentralachs) bekannt, die ein eingetragenes AHK haben mit ausreichende Stützlast für ein dazugehängte Einachs- oder Tandemhänger bzw. Freigabe für "Zentralachsgeführte Anhänger" 8o.ä., also eben Einachs oder Tandem)! wavey.gif
Ich schätze, daß deswegen schon irgendwo in STVZO drin ist, daß es nicht geht!
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Ulli
Beitrag 26.11.2006, 22:11
Beitrag #4


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Moins,
also die Schausteller fahren permanent mit solchen Kombinationen umher, vorne großer Gerätewagen etc. und hinten dran noch ein Wohnwagen mit Kugelkopfkupplung.

Ein Bekannter von mir hat für seine ZGM (Vmax 80km/h) einen Drehschemelanhänger(Vmax 80km/h) mit Kugelkopf ausgerüstet und darf mit TÜV-Segen die Kombination ZGM - druckluftgebremster Drehschemel-Anhänger - auflaufgebr. Kugelkopfk. Anhänger ohne Geschwindigkeitsbegrenzung (ist klar, mehr als 60km/h darf er natürlich nicht) fahren.

Rein rechtlich sollte die von mir gewünschte Kombination schon möglich sein.

Mein erster Anhänger (ex BW 1,5-Tonner) ist serienmäßig mit einem "NATO-Haken" zum Anhängen eines weiteren Anhängers oder eines liegengebliebenen Fahrzeugs ausgestattet. Somit dürfte der Anhänger inkl. seiner Zugvorrichtung (Deichsel) technisch geeignet sein, noch einen weiteren Anhänger "hinter sich herzuziehen".

weiterhin ratlos
Ulli


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Sachse
Beitrag 27.11.2006, 16:32
Beitrag #5


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Dein Vorhaben läßt sich mit Sicherheit umsetzen.

Ich sehe eher ein Problem mit der Richtigkeit der Umtragung von Womo in Zugma. wenn der Aufbau der gleiche geblieben ist.


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...sing mei Sachse sing....
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Ulli
Beitrag 27.11.2006, 18:57
Beitrag #6


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Zitat (Sachse @ 27.11.2006, 16:32) *
Ich sehe eher ein Problem mit der Richtigkeit der Umtragung von Womo in Zugma. wenn der Aufbau der gleiche geblieben ist.


das Thema ist seit letzter Woche durch tongue.gif

Die "nutzbare Ladefläche" des Koffers wurde durch Einziehen einer Trennwand auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß gekürzt, der vordere Teil des Koffers ist Passagierraum mit 2 eingetragenen Sitzplätzen (Zugang durch die Seitentür), Kontakt zum Fahrer durch ein vom Passagierraum zu öffnendes und während der Fahrt offenes Schiebefenster.
TÜV-Gutachten zur Umwittmung erteilt und Neuausstellung Zulassungsbescheinigung I und II ist bereits erfolgt.

BTW: die Zulassung WoMo erfolgte anno 2001 nur, um nicht dem Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger zum Opfer zu fallen. Der alte Unimog muss nämlich einen noch 10 Jahre älteren Trecker zu Oldtimerveranstaltungen bringen und die finden blöderweise immer am Wochenende/Sonntag statt. Seinerzeit war die Umwittmung von LKW auf WoMo der einfachste und schnellste Weg, da an Ausstattung nur Tisch, Schrank und Bett gefordert wurde (Umbauzeit 2 Stunden).

Meine Kinder (9 u. 12 J.) fahren (noch) zu solchen Veranstaltungen mit, deshalb wäre es jetzt nach Wegfall des WoMo-Teils wünschenswert, bei Wochenendveranstaltungen (Fr-So) neben dem Trecker auf Trailer auch noch den KZA zwecks Übernachtung etc. mitzunehmen.

Gruß Ulli


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Ulli
Beitrag 27.11.2006, 20:11
Beitrag #7


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noch ein Nachtrag, wie das Ganze aussehen soll

das



soll an das



gehängt werden (können)

Gruß Ulli


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Ulli
Beitrag 30.11.2006, 09:10
Beitrag #8


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Moins,

hatte gerade ein Gespräch mit dem aaS des örtlichen TÜV:

- es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die die Kombination von 2 Einachsanhängern untersagt

- beim Zusammenstellen des Zuges ist darauf zu achten, dass der schwerere Anhänger nach vorne kommt

- der erste Anhänger darf durch die Stützlast des 2. Anhängers nicht "ausgehebelt" werden, d.h. die Mindeststützlast des 1. Anhängers muß (ggf. durch entsprechende Balastierung) erhalten bleiben

- bei der d-Wert-Berechnung der AHK des ersten Anhängers scheiden sich die Geister, ihm reicht der aus den Gesamtmassen der beiden Anhänger resultierende d-Wert

Damit sind all meine Fragen erschöpfend und in meinem Sinne beantwortet - es geht smile.gif

Gruß Ulli


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Gast_Bernie_*
Beitrag 01.12.2006, 22:09
Beitrag #9





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Aber nicht vergessen:
Auch auf Autobahn nur noch max. 60 Sachen! wavey.gif wink.gif
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Ulli
Beitrag 01.12.2006, 23:26
Beitrag #10


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Zitat (Bernie @ 01.12.2006, 22:09) *
Auch auf Autobahn nur noch max. 60 Sachen! wavey.gif wink.gif


Na klar doch wink.gif

Die BAB würde nur im äussersten Notfall befahren (und dann auch so schnell wie möglich wieder verlassen).
Schliesslich will ich meine ehem. Berufskollegen auf den hier im Norden endlosen LKW-Überholverbotsstrecken vor Bluthochdruck und Magengeschwüren bewahren laugh.gif

Schlange ist nur hinten blöd, vorne geht`s rofl1.gif

Gruß Ulli


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take_it_1999
Beitrag 03.12.2006, 13:12
Beitrag #11


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Heißes Eisen,

also meiner Meinung nach geht es nicht.
Die gängigen Vorschriften gehen bei der D-Wert in deinem Fall die Dc-Werte von einem statisch stabilen Zugfahrzeug (dort wo die Anhängerkupplung dran ist) aus. In die Dc-Wertberechnung geht die Federungsart der Anhängekupplungsfahrzeuges ein. Weil die hat einen entscheidenen auf die dynamische Stüzlastschwankung und außerdem auf die Stüzlastübertragung auf das Zugfahrzeug. Denn die ist ja bei Zentralachsanhängern eigentlich gewollt.

Jetzt mutmaß ich mal, das dein Kinderzimmeranhänger leichter ist als dein Trailer mit Trekker. Dann müßtest Du am Trailer eine Anhängekupplung montieren und du würdest in extrem weiter Erfernung zu deiner Achse ein Moment durch statische & dynamische Stützlastschwankung einbringen, was dir sicherlich dein Trailerrahmen extrem übel nimmt, da er für solche Sachen nicht ausgelegt ist.

So aus meiner Sicht aus du mit der Anhängekuppelei folgende Probleme:
- D-Wert / Dc-Wert ist nach einschlägigen Vorschriften nicht bestimmbar.
- das deine Fahrzeuge nicht für eine Einleitung von Kräften an der Stelle vorgesehen ist und du alles aufwendig umbauen anpassen mußt (damit neue BE beantragen) oder die Fahrzeuge werden überlastet -> defekt

Aus Fahrdynamischer Sicht könnte es ncoh sein, das du den BO-Kraft-Kreis nicht mehr erfüllst, da solch ein Gespann sich bei der Einfahrt in die Kurve nicht normal verhält. Bei der Einfahrt in die Kurve wird der erste einachser vorn in die Kurve gezogen aber sein Heck wird aus der Kurve gedrückt, wenn jetzt am Heck des ersten Anhängers ein Anhängerkupplung ist, dann fährt dein 2. Anhänger nicht mehr dort lang wo du willst.

Also für mich geht es nicht und ich halte die Typprüfstellen in dieser Frage für den Kompetenderen Ansprechpartner, da die den ganzen Tag sich nur mit Anhängekupplungen etc. beschäftigen und nicht wie der aaS das gesamte Fachspektrum vorsich hat.

Achso was ich an deiner Stelle machen würde. Ausschau nach einem 2-achs-Anhänger (Drehschemel- oder Achsschenkellenkung) halten, dort dein Kinderzimmer draufsetzen und an diesem 2-Achser hinten eine Kupplung montieren (wenn nicht schon serienmäßig vorhanden) an die du deinen Trailer hängst. Weil das wäre dann wieder ein eindeutiger zug. Der so auch genehmigt werden würde bzw. schon ist.

Ciao Gruß Ulf
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Ulli
Beitrag 03.12.2006, 20:40
Beitrag #12


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Moin Ulf,

danke für deine Ausführungen und Bedenken.

Ich will mal versuchen, auf deine Argumente zu antworten.

Die geplante Kombination geht nur in der Reihenfolge Unimog - KZA - Trailer:

- der KZA (Maulkupplung) ist druckluftgebremst, der Trailer (Kugelkopfkupplung) auflaufgebremst

- der KZA hat ein Leergewicht von 2.000kg, der Trailer wiegt leer 700kg

- in reisefertiger Beladung wiegen beide Anhänger jeweils etwa 2,5to

- der KZA (ex BW 1,5-Tonner, Ausf. B) hat eine Stützlast 80 - 140kg, der Trailer 25 - 75kg

- der KZA ist serienmäßig mit einer NATO-Anhängekupplung ausgerüstet, d.h. zumindest für mil. Zwecke spricht nichts dagegen, diese auch zum Anhängen von weiteren Fahrzeugen zu nutzen (sonst hätte die BW sie nicht anbauen lassen).
Die Ausführung des Rahmens und der Deichsel läßt aufgrund der Dimensionierung (immerhin bringt das nackte Fahrgestell schon 980kg auf die Waage) keinen Zweifel aufkommen, dass der Anhänger mit weiteren 2,5to nicht klarkäme. Beschädigungen am KZA schliesse ich daher aus, wer den Anhänger kennt, wird mir Recht geben.

- der KZA hat einen hinteren Überhang von 1,25m (Achsmittelpunkt bis Rahmenende), der Trailer einen hinteren Überhang von 2,6m, insofern wird sich das Aufschaukelmoment bei Ausnutzung der Stützlast des KZA in Grenzen halten.

Der Unimog ist mit einer Rockinger Maulkupplung (227G110) ausgestattet:
- D-Wert 66kN
- Dc-Wert 66kN
-Stützlast 1250kg (1,25to)

Die Hakenkupplung am KZA hat folgende Werte:
- D-Wert 22kN
- C = 14,4to
- Stützlast 250kg

Da wird der Anhänger wohl mit einer Kugelkupplung
- D-Wert max. 18kN (ermittelt ca. 13kN)
- C = 2,5to
- Stützlast 25 - 75kg klar kommen.

Beim BO-Kraft-Kreis sehe ich keinerlei Probleme. Der KZA hat einen Überhang von gut 3m vorn und 1,25m hinten, d.h. das Heck kommt zwar bei Kurvenfahrt heraus, aber nicht bis in die Spur des Zugfahrzeugs. Mit dieser Kombination sind wesentlich engere Kurven fahrbar als mit einem Zug mit 2 Drehschemel-Anhängern, von Sattelzügen mit 12m-Auflieger ohne Zwangslenkung wollen wir gar nicht reden - ich bin in meiner aktiven "Trucker"-Zeit sowohl Gliederzüge (mit 3-Achs-Anhänger) als auch Sattelzüge gefahren und musste einige Male die Erfahrung machen, wo es mit 10,5m langem Anhänger noch um die Ecke ging, ging mit 12m-Auflieger nix mehr.

Zur allgemeinen Beruhigung:

das Fahren in dieser Kombination ist nur zu mehrtägigen Oldtimer-Veranstaltungen (also ca. 4 - 5 Mal im Jahr) bei max. Entfernung von 150km geplant - ich tobe damit also nicht täglich auf den Straßen umher. wink.gif

Gruß Ulli


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Monny
Beitrag 06.12.2006, 23:34
Beitrag #13


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Zitat
Die Ausführung des Rahmens und der Deichsel läßt aufgrund der Dimensionierung (immerhin bringt das nackte Fahrgestell schon 980kg auf die Waage) keinen Zweifel aufkommen, dass der Anhänger mit weiteren 2,5to nicht klarkäme. Beschädigungen am KZA schliesse ich daher aus, wer den Anhänger kennt, wird mir Recht geben.


Wenn du's nicht selber geschrieben hättest, hätte ich es geschrieben wavey.gif
Die Hänger dürften einiges mehr aushalten, als deinen Schlepper.

Macht Spass: Land Rover mit vier bis fünf Sankeys hinten dran wink.gif


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Gruss,
Monny

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Ulli
Beitrag 06.06.2007, 20:47
Beitrag #14


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Moins,
um diesen Thread zum Abschluss zu bringen, in der Zul.Besch.II meines KZA steht seit dieser Woche unter Ziffer 22:
Zitat
Kugelkupplung Peka 25/2228 (PZ M 4226) an adaptiertem Heckrahmen; Anh.Last max 2700kg
yahoo.gif
Am 17.6. geht es mit dem Gespann zum Oldtimertreffen Flugplatz Lüneburg, dann folgt auch noch ein Bild laugh2.gif

Gruß Ulli


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Ulli
Beitrag 17.06.2007, 17:26
Beitrag #15


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Moins,

das versprochene Bild




ok, noch eins




er hängt wirklich dran



hat wunderbar geklappt, schön mit Tempo 60 (auch auf Kraftfahrtstraßen) nach Lüneburg zum Oldtimertreffen und zurück smile.gif

Gruß Ulli


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