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> Windelguerilla - Fragen zu Recht und Moral
diomega
Beitrag 22.11.2006, 20:27
Beitrag #1


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Hallo allerseits,

Als Bewohner eines der kinder-und gleichzeitig autoreichsten Stadtviertel Deutschlands ist es mir derzeit anscheinend vergönnt, Zeuge eines gerade aufkeimenden Trends zu werden.

Doch fangen wir vorne an:

Hinlänglich bekannt ist wohl die Situation, in der ob Parkplatzmangels im städtischen Raum auch im Bereich des Halteverbots 5m von Kreuzungseckpunkten geparkt wird.

Solange, bis an den betreffenden Stellen für unbepackte Fußgänger gerade noch - für kinderwagenschiebende Eltern aber kein ausreichender Platz zwischen den falsch Parkenden mehr bleibt, um die jeweilige Kreuzung auch nur halbwegs geradeaus zu überqueren.

Der erste Kinderwagenschieber nimmt das hin und läuft die 10, 20 oder 30m Umweg bis zur nächsten Lücke zwischen den regulär Parkenden an der Querstraße, um dann 10, 20, 30m mit Kinderwagen auf der Fahrbahn schieben zu müssen, um die erste passende Lücke auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu finden (Variante 1).

Der nächste ruft die Polizei, zeigt an, besteht auf Abschleppen (Variante 2).

Der dritte räuspert sich laut und begeht dabei - seinen Schlüssel an der Karosserie des Falschparkers entlangratschend - eine Straftat in Form von Sachbeschädigung (Variante 3).

Dass Variante 1 auf Dauer unbefriedigend ist, merke ich als frischgebackener Vater gerade selbst. Irgendeine ernst zu nehmende Botschaft möchte ich dem egoistischen Blockierer eigentlich gerne hinterlassen.

Jedoch ist Variante 2 mit zuviel bürokratischem Aufwand verbunden und - wie mir befreundete Eltern mit einiger Erfahrung mehr berichteten - selten von Erfolg gekrönt. Letztlich verstehe ich auch, dass es für Ordnungshüter Wichtigeres gibt, als das Entfernen von Eckenparkern - auch legt nicht jeder unbedingten Wert auf vermeidbaren Kontakt mit Freund und Helfer.

Variante 3 wiederum ist schlicht als Reaktion überzogen. Sie erscheint mir in keinem Verhältnis zur "Missetat" und kommt von daher nicht in Frage.

...

Was bleibt?

Irgendein Vater oder eine Mutter hatte da wohl eine Idee: Bereits 3 mal in den letzten Tagen, sind mir nun in meiner Gegend braunverschmierte Windschutzscheiben von "An-der-Ecke-Parkern" begegnet. Quelle der braunen Schmiere: Eine volle Windel hinter dem zur Scheibe gehörigen Scheibenwischer eingeklemmt.

...

Meine Fragen:

a) Wie könnte das Beschmieren von Windschutzscheiben mit Hilfe gebrauchter Windeln gegebenenfalls rechtlich bewertet werden? Kommt irgendein Straftatbestand in Frage?

b) Wie seht Ihr die Sache unter moralischen Gesichtspunkten (ungeachtet eventueller Gesetzeswidrigkeit)? Eine gute Idee? Überzogene Selbstjustiz? Grober Unfug? Oder irgendwie anders?

...

Ich für meinen Teil muss nämlich zugeben, dass ich die Idee recht gut - ach was: ziemlich genial - finde und gar nicht abgeneigt bin, selbst Teil dieser Prenzlberger "Windelguerilla" zu werden.

Mir erscheint das als eine gleichermaßen harmlose wie lustige und doch treffgenaue Form von "Selbstjustiz", die mir der Situation angemessen und nicht unverhältnismäßig erscheint: Weder materieller noch finanzieller Schaden entsteht durch diesen für den Kinderwagenblockierer dennoch sicher recht eindrücklichen und deutlich zu verstehenden Wink mit dem Zaunpfahl...

gespannt auf Eure Meinungen,
diomega


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Peter Lustig
Beitrag 22.11.2006, 20:40
Beitrag #2


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Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine bloße, ohne Substanzverletzung bewirkte Änderung der äußeren Erscheinungsform in der Regel keine Sachbeschädigung, und zwar auch dann nicht, wenn die Veränderung auffällig ist. Damit dürfte die Sachbeschädigung nach § 303 StGB ausscheiden.

Ob ggf. § 118 OWiG* als Bußgeldtatbestand einschlägig ist, kann ich nicht sicher sagen, würde es aber dem Wortlaut der Bestimmung nach eher verneinen. Eine Kommentierung zum OWiG, z.B. der "Göhler", steht mir leider nicht zur Verfügung.
Zitat
*OWiG § 118 Belästigung der Allgemeinheit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
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diomega
Beitrag 22.11.2006, 20:52
Beitrag #3


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@Peter Lustig:

Danke smile.gif Für mich sieht das allerdings schon so aus, als könnte § 118 OWiG greifen. Denn durch Windel mit zugehörigem Geschmiere wird ja nicht zwingend nur der Blockierer, sondern leicht auch auch "die Allgemeinheit" hier in Form von Passanten, die einen solchen Anblick auch nicht besonders hübsch - um nicht zu sagen "ekelerregend"- finden, belästigt.

Und "ungehörig" erscheint es mir auch, Windschutzscheiben mit Sch... zu verzieren. Die Frage wäre dann nur noch ob "grob ungehörig" und damit einschlägig im Sinne von § 118 OWiG.

Gruß,
diomega


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chriziko
Beitrag 23.11.2006, 00:45
Beitrag #4


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also wenn das eine belästigung der allgemeinheit ist, dann müsste man mindestens jeden zweiten hundehalter nach diesem paragraphen mit bußgeldorgien verfolgen.

also mal ehrlich: was ist denn schlimmer: ein bisserl dung auf der scheibe oder vor dem herannahenden verkehr nicht flüchten können, weil der weg verstellt ist? ich beobachte immer wieder rollstuhlfahrer, die, nachdem sie endlich eine lücke auf die fahrbahn gefunden haben, lange strecken auf der fahrbahn entlang fahren müssen, weil sie auf der anderen seite keine lücke mehr zum verlassen der fahrbahn finden.

ich finde, das problem muss endlich mal in der breiten öffentlichkeit thematisiert werden.

es lebe die windelguerrilla! thread.gif


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...ja, mir san mi´m Radl da!
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Strike Eagle
Beitrag 23.11.2006, 01:36
Beitrag #5


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Dumme Frage, aber könnte eine solche Tat nicht auch noch wegen Umweltverschmutzung/wildem Müll abladens bestraft werden?

Die Idee stinkt zum Himmel, ohne Witz. tongue.gif


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Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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blue0711
Beitrag 23.11.2006, 08:57
Beitrag #6


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Zitat (chriziko @ 23.11.2006, 00:45) *
also wenn das eine belästigung der allgemeinheit ist, dann müsste man mindestens jeden zweiten hundehalter nach diesem paragraphen mit bußgeldorgien verfolgen.
Wird in den entsprechenden Gegenden auch gemacht.

Aber zum TE: Ich finde auch diese (Windel-)Reaktion überzogen, zumal ich da eskalatorische Züge befürchte. Als Fahrradfahrer habe ich mich immer erfolgreich mit leicht abziehbaren Aufklebern mit freundlichem Aufdruck gewehrt.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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softwerker
Beitrag 23.11.2006, 09:39
Beitrag #7


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Die Idee finde ich klasse.

Allerdings frage ich mich, ob man nicht daraus eine "Nötigung" im Sinne des StGB konstruieren könnte. Immerhin wird der Fahrzeugbesitzer ja "genötigt", eine ungeplante Fahrzeugreinigung durchzuführen, um sein Fahrzeug bestimmungsgemäß verwenden zu können.
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lawie
Beitrag 23.11.2006, 10:43
Beitrag #8


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1. windel druff ist einerseits abfallbeseitigung nach dem kreislaufwirtschafts- und abfallgesetz (irre langer begriff) => Owi
2. ob der kot in der windel als umweltgefährdender stoff angesehen wird ... ich verneine es mal (siehe hundebesitzer)
3. § 118 OwiG fordert eine belästigung der allgemeinheit. zunächst ist nur einer belästigt, nämlich der fahrzeugführer/-besitzer. wenn andere menschen noch anstoss an der sache nehmen, dürfte § 118 OwiG erfüllt sein.
4. was wenn der kot in die lüftungsschlitze gerät ?! tongue.gif
5. man sollte sich etwas kreatives einfallen lassen (obwohl das mit der windel ist für den außenstehenden schon lustig): einen zettel hinter die scheibenwischer:
"sehr geehrter autofahrer. durch ihr verhalten war ich gezwungen mit dem kinderwagen an einer wesentlich unübersichtlichen stelle die straße zu überqueren. stellen sie sich vor, sie wären das kind." oder so ähnlich, mir kam gerade keine bessere idee.

außerdem wird der verschmutzer für die entstandenen reinigungskosten aufkommen müssen.


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Ich übernehme mal eine Weisheit: Mehr Mut zum Blut!
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shocktrooper
Beitrag 23.11.2006, 10:55
Beitrag #9


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Zitat (diomega @ 22.11.2006, 20:27) *
Mir erscheint das als eine gleichermaßen harmlose wie lustige und doch treffgenaue Form von "Selbstjustiz", die mir der Situation angemessen und nicht unverhältnismäßig erscheint: Weder materieller noch finanzieller Schaden entsteht durch diesen für den Kinderwagenblockierer dennoch sicher recht eindrücklichen und deutlich zu verstehenden Wink mit dem Zaunpfahl...


Abgesehen davon, dass mir die Idee nach dem ersten Lachen nun wie eine rechte Sch**idee vorkommt, bedenke bitte, dass

mancher Autofahrer, der die Aktion mitbekommt, durchaus zu einer weniger lustigen Form der Selbstjustiz greifen könnte, die der Situation nicht angemessen und durchaus unverhältnismäßig sein kann und durch die durchaus ein körperlicher Schaden entstehen könnte...


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Lars
Beitrag 23.11.2006, 11:20
Beitrag #10


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mein Vorschlag:
unbenutzte Windel dranhängen mit einem Zettel:
"Beim nächsten Falschparken bleibt es nicht bei einer unbenutzten Windel" oder so ähnlich smile.gif
eventuell + Text, der die Gründe für die Aktion erläutert


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Wandel dich, nicht das Klima!
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Kölnfahrer
Beitrag 23.11.2006, 12:28
Beitrag #11


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Zitat (Lars @ 23.11.2006, 11:20) *
mein Vorschlag:
unbenutzte Windel dranhängen mit einem Zettel:
Weißt Du, was Windeln kosten? wavey.gif

Ich finde die Idee im Kern einfach großartig. Besser kann man dem Falschparker nicht zeigen, was man von ihm hält. Er zeigt ja durch sein Parkverhalten ebenfalls deutlich, wie es um seinen Respekt vor anderen VT bestellt ist...

Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass die Windelaktion juristisch einwandfrei ist, aber das ist das -hier zudem extrem rücksichtslose - Falschparken auch nicht. Die moralische Rechtfertigung ist damit für mich gegeben. thread.gif

Um Ärger wegen der entsorgten Windel an sich zu vermeiden, halte ich für bedenkenswert, die Windel lediglich zu entleeren und dann wieder mitzunehmen, falls technisch ohne große Eigen-Einsauung möglich.

Damit der Falschparker sich nicht für ein zufälliges Opfer eines blinden Vandalismus hält, würde ich einen zusätzlichen, unverschmutzten Hinweiszettel empfehlen auf dem in etwa steht: "Sorry, aber ihre rücksichtslose Parkweise finden Fußgänger, Behinderte und Kleinkiner einfach - nun ja - Sch...!" wavey.gif
Zitat (lawie)
4. was wenn der kot in die lüftungsschlitze gerät ?!
Hurra! Noch mehr Zeit zum Nachdenken über das eigene Sozialverhalten. laugh2.gif

Und um das Allerwichtigste an der Angelegenheit nicht zu vergessen:

Herzlichen Glückwunsch an diomega und Partnerin zum Nachwuchs, an dem hoffentlich alles dran ist. Alles Gute Euch dreien! sorcerer.gif


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"... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht."

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Gast_Georg_g_*
Beitrag 23.11.2006, 12:34
Beitrag #12





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Peter Lustig hat ja schon auf die BHG-Rechtsprechung zur Sachbeschädigung hingewiesen. Es gibt allerdings auch eine ältere Rechtsprechung, die das Vorliegen einer Sachbeschädigung bejaht, wenn zwar die Substanz der Sache nicht beschädigt oder zerstört ist, aber die Gebrauchsfähigkeit eines Gegenstandes beeinträchtigt ist und nur mit größerem Aufwand an Zeit und Mühe wieder hergestellt werden kann. Dem Urteil lag damals ein Fall zugrunde, wo an einem Pkw an allen 4 Reifen die Luft abgelassen wurde. Obwohl der Reifen selbst in seiner Substanz nicht beschädigt oder zerstört war, bejahte der BGH hier eine Sachbeschädigung.

Dieses Urteil ist allerdings recht alt (1959), und später wurde bei zahlreichen Gerichtsurteilen zum Thema Graffiti wieder anders entschieden, nämlich dass die optische Unansehnlichkeit allein, ohne Vorliegen einer Substanzbeschädigung oder -Zerstörung, eben keine Sachbeschädigung darstellt. Daher wurde § 303 StGB im letzten Jahr dahingehend geändert, dass es nun auch Sachbeschädigung ist, wenn man "unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert". Das Beschmieren einer Scheibe mag deren Erscheinungsbild möglicherweise nicht nur unerheblich verändern, aber der Zustand dürfte in jedem Fall nur vorübergehend sein, sodass das zweite erforderliche Merkmal fehlt und somit wohl keine Strafbarkeit nach § 303 StGB vorliegt.

Allerdings würde ich mir nicht nur die Konsequenzen nach dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht überlegen, sondern auch zivilrechtliche Folgen. Ein gewisser Schadensersatz kann sicherlich geltend gemacht werden.

Die moralische Frage, naja ...
Meines Erachtens setzt sich jemand, der eine solche Handlung begeht mehr ins Unrecht als der Falschparker. Das Parkverbot im 5-Meter-Bereich wurde m.E. auch nicht in die StVO aufgenommen, um Fußgängern (mit Kinderwagen) das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, sondern um den Fahrzeugführern gute Sicht im Kreuzungsbereich zu verschaffen und ein reibungsloses Abbiegen zu ermöglichen. Für die Fußgänger wurde eher das Parkverbot vor abgesenkten Bordsteinen eingeführt.

Und immer dran denken: Vor dem Beschmieren der Scheibe mindestens 3 Minuten warten, denn es ist ja ein Park- und kein Halteverbot.
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Kölnfahrer
Beitrag 23.11.2006, 12:48
Beitrag #13


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Zitat (Georg_g @ 23.11.2006, 12:34) *
Das Parkverbot im 5-Meter-Bereich wurde m.E. auch nicht in die StVO aufgenommen, um Fußgängern (mit Kinderwagen) das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, sondern um den Fahrzeugführern gute Sicht im Kreuzungsbereich zu verschaffen und ein reibungsloses Abbiegen zu ermöglichen. Für die Fußgänger wurde eher das Parkverbot vor abgesenkten Bordsteinen eingeführt.
Als man damals die StVO verhackstückt hat, war ich persönlich leider nicht dabei (sonst sähe die auch stellenweise anders aus, aber offtopic.gif ), deswegen ist für mich unklar, welche Bestimmung aus welchem Grund eingeführt wurde. Falls das auf Dich auch zutrifft, könnte es dann nicht sein, dass das "5-m-Parken" aus beiden (oder noch mehr) Gründen beschlossen wurde? think.gif

Zitat
Und immer dran denken: Vor dem Beschmieren der Scheibe mindestens 3 Minuten warten, denn es ist ja ein Park- und kein Halteverbot.
Da wir hier ohnehin nicht vom legalen Bereich reden, ist das m.E. unerheblich. Die Betroffenen "ahnden" ja nicht die Nicheinhaltung von Vorschriften (sonst würden/müssten/könnten sie ja auch für eine abgelaufene AU eine Windel "anbringen", was sie wohl kaum tun) sondern schlicht eine offensichtliche Rücksichtslosigkeit.

Der, der da sein Auto abstellt, gibt zu erkennen, dass es ihm völlig schnurz ist, wie andere an seinem Vehikel vorbei kommen. Und wem die Belange seiner Mitmenschen so sch...egal sind, dem sollte auch der Sch... egal sein. wink.gif


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blue0711
Beitrag 23.11.2006, 12:55
Beitrag #14


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Zitat (shocktrooper @ 23.11.2006, 10:55) *
Abgesehen davon, dass mir die Idee nach dem ersten Lachen nun wie eine rechte Sch**idee vorkommt, bedenke bitte, dass

mancher Autofahrer, der die Aktion mitbekommt, durchaus zu einer weniger lustigen Form der Selbstjustiz greifen könnte, die der Situation nicht angemessen und durchaus unverhältnismäßig sein kann und durch die durchaus ein körperlicher Schaden entstehen könnte...
... und die durchaus unter Affekt, also straffrei laufen könnte.

Ich weiis nicht, was ich machen würde, wenn einer meine Dicke beschmieren würde und ich käme grade dazu. Könnte gut sein, dass ich sein Gesicht dann als Lappen missbrauche.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 23.11.2006, 12:58
Beitrag #15





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Zitat (Kölnfahrer @ 23.11.2006, 12:48) *
Falls das auf Dich auch zutrifft, könnte es dann nicht sein, dass das "5-m-Parken" aus beiden (oder noch mehr) Gründen beschlossen wurde? think.gif

Doch, das könnte sein. Ich habe ja den vermeintlichen Grund auch als Vermutung gekennzeichnet.

Zitat (Kölnfahrer @ 23.11.2006, 12:48) *
Da wir hier ohnehin nicht vom legalen Bereich reden, ist das m.E. unerheblich. Die Betroffenen "ahnden" ja nicht die Nicheinhaltung von Vorschriften (sonst würden/müssten/könnten sie ja auch für eine abgelaufene AU eine Windel "anbringen", was sie wohl kaum tun) sondern schlicht eine offensichtliche Rücksichtslosigkeit.

Ein Verhalten, das völlig StVO-konform ist (3 Minuten halten im 5-Meter-Bereich) kann ich nur schwer als Rücksichtslosigkeit betrachten. Und wer dort parkt, der muss das auch nicht unbedingt aus Rücksichtslosigkeit tun, sondern handelt möglicherweise nur unbeabsichtigt gedankenlos. Und mal ganz praxisbezogen: Ist es denn nicht so, dass man fast immer (ohne große Umwege) eine Lücke zwischen zwei geparkten Autos findet, die auch das Passieren mit einem Kinderwagen ermöglicht?
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Kölnfahrer
Beitrag 23.11.2006, 13:25
Beitrag #16


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Zitat (Georg_g @ 23.11.2006, 12:58) *
Doch, das könnte sein. Ich habe ja den vermeintlichen Grund auch als Vermutung gekennzeichnet.
Prima, dann haben wir hier schon mal Einigkeit. cheers.gif

Zitat
Ein Verhalten, das völlig StVO-konform ist (3 Minuten halten im 5-Meter-Bereich) kann ich nur schwer als Rücksichtslosigkeit betrachten.
Einspruch. An anderer Stelle im Forum wird/wurde ja diskutiert, inwiefern das jederzeit strikte Einhalten der StVO sinnvoll ist, vor allem unter dem Aspekt, dass Übertritte im Einzelfall sogar sinnvoller sein können als die StVO an dieser Stelle. Das lässt für mich den Umkehrschluss zu, dass man sich sehr wohl unter dem Deckmäntelchen der StVO-Einhaltung in einer Weise verhalten kann, die unter Aspekten menschlicher Moral verwerflich ist. Streng nach StVO müsste ich z.B. bei starkem Verkehr/Stau auf einer Vorfahrtstraße niemals jemanden aus einer Einmündung/Parkbucht o.ä. reinlassen, denn ich hab ja Vorrang. Ich richte mich hier aber lieber nach dem Wertmaßstab der Rücksichtnahme...

Zitat
Und wer dort parkt, der muss das auch nicht unbedingt aus Rücksichtslosigkeit tun, sondern handelt möglicherweise nur unbeabsichtigt gedankenlos.
Genau in dieser Gedankenlosigkeit besteht für mich die Rücksichtslosigkeit. Wenn sich jemand über so etwas, beabsichtigt oder nicht, keine Gedanken macht, sagt das m.E. viel über seine soziale Einstellung. Es gehört für mich zu einem sozialverträglichen Lebensstil, auch mal über die Bedürfnisse anderer nachzudenken.

Zitat
Und mal ganz praxisbezogen: Ist es denn nicht so, dass man fast immer (ohne große Umwege) eine Lücke zwischen zwei geparkten Autos findet, die auch das Passieren mit einem Kinderwagen ermöglicht?
Wenn man den Tatsachenbericht von diomega im Anfangsthread liest (praxisbezogener geht's wohl kaum), dann wohl eben keineswegs "fast immer". Ich hatte beim Schieben von Rollstühlen früher auch Probleme solcher Art.


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Andreas
Beitrag 23.11.2006, 13:27
Beitrag #17


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Zitat (Kölnfahrer @ 23.11.2006, 12:48) *
könnte es dann nicht sein, dass das "5-m-Parken" aus beiden (oder noch mehr) Gründen beschlossen wurde? think.gif



Das Parkverbot gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO entstammt noch aus der Reichs-StVO vom 13.11.37 und ist auch in das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr eingefloßen. Diese Vorschrift dient nur der Sicherstellung der Übersichtlichkeit an Kreuzungen und Einmündungen.

1937 hat man sich über Fußgängerschutz noch nicht großartig Gedanken gemacht. wink.gif


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Kolbenfeder
Beitrag 23.11.2006, 14:24
Beitrag #18


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Varainte Überalllkackhundehalter statt Saumäßigparker....


Computerzettl mit dem Hinweis: "ihr Hund hat bei uns etwas verloren...." mit der "Fundsache" in den Briefkasten oder an die Haustür gebebbt....
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Peter Lustig
Beitrag 23.11.2006, 16:35
Beitrag #19


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Zitat (Andreas @ 23.11.2006, 13:27) *
1937 hat man sich über Fußgängerschutz noch nicht großartig Gedanken gemacht. wink.gif

Wie es 1937 ausgeschaut hat, weiß ich nicht. Im Jahr 1923, als der Kfz-Verkehr vermutlich noch um einiges geringer war, hat man in München schon mehr als 2000 (!) verkehrstote Fußgänger gezählt.

Zitat (Kolbenfeder @ 23.11.2006, 14:24) *
Varainte Überalllkackhundehalter statt Saumäßigparker....


Computerzettl mit dem Hinweis: "ihr Hund hat bei uns etwas verloren...." mit der "Fundsache" in den Briefkasten oder an die Haustür gebebbt....

Was hat das mit dem vorstehenden Problem zu tun? sad.gif

Ein Kompromissvorschlag: es muss ja nicht unbedingt eine benutzte Windel sein, bei der die braune Soße schon herausläuft. Es fallen auch genügend Windeln an, die lediglich mit Urin getränkt sind. cool.gif
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Hinnerk Meyer
Beitrag 23.11.2006, 16:47
Beitrag #20


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5 m Regelung.

Es mag ja sein, das dies aus dem Jahre 1937 ist,
es hat aber gerade heute mehr Bedeutung als früher.
1. Mehr Autos, also muss man als Zufussgehender eine Kreuzung auch einsehen können.
2. Denkt mal an all die Fahrzeuge, wie Müll, Feuerwehr, Lieferanten, die kommen in den engen Strassen schon mit 5 m Abstand kaum um die Ecke. Was nun tun wenn es brennt?

Aber zurück zum Thema:
Ich finde die Idee sehr gut.
Das Problem hatte ich früher auch, ich komme aus Hamburg Altona, wer das kennt, weiß bescheid.

Aber hier noch eine Möglichkeit:
Nicht die vollgesch... Windel selber, sondern ein Foto oder eine Kopie mit einem passenden Text als
DIN A4 Zettel an die Scheibe hängen. Das sollte eigentlich gegen keine Gesetzte verstossen.


Ist auch nur eine Idee
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cheffe
Beitrag 23.11.2006, 16:56
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Mal von der anderen Seite beleuchtet:

Wäre ich der Falschparker, würde ich an Stellen, an denen das Falschparken konsequent geahndet wird, möglichst nicht mehr parken, da das ganze Geld kostet, welches ich woanders besser einsetzen kann (zur Not im Parkhaus oder für eine Garagenmiete).

Würde mir allerdings jemand einen Haufen Sch***** unter den Scheibenwischer klemmen, würde ich einiges daransetzen, denjenigen mal zu erwischen, mich also gezielt an den Ort stellen und beobachten. Und sollte ich denjenigen kriegen, hätte er danach einen ziemlich faden Geschmack im Mund. thread.gif

Also ich halte den offiziellen Weg für den wesentlich erfolgversprechenderen (und risikoärmeren) Weg. Muß ja nicht gleich Abschleppen sein, aber konsequentes Nachhaken bei der kommunalen VÜ oder auch mal die eine oder andere Kennzeichenanzeige (obwohl ich das normalerweise verabscheue, aber bei tatsächlichen wiederholten massiven Behinderungen im Rahmen für ok erachte) sollte schon etwas bewirken.


--------------------
Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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Gnuserup
Beitrag 23.11.2006, 21:42
Beitrag #22


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Da der Eröffner von Prenzlberger "Windelguerilla" spricht, vermute ich mal, daß er im ähnlich klingenden Bezirk in Berlin unterwegs ist. Wer den kennt, weiß, wie streßig an bestimmten (eigentlich den allermeisten) Stellen die Parkplatzsuche ist, weil die vorhandenen einfach viel zu wenige sind, um den immensen Ansturm von Besuchern neben dem der Anwohner aufnehmen zu können.
Ich habe selbst mal im Prenzlauer Berg gewohnt und seither selbstredend auch gelegentlich besuchshalber den Weg dahin angetreten. Mit dem Auto eine absolute Katastrophe. Wenn man absolut willens ist, ordnungsgemäß zu parken, kann man gleich in einem beliebigen Nachbarbezirk parken und mit den Öffentlichen heim, denn selbst alle verbotenen Parkplätze sind stets besetzt...

Soviel bla zur Einleitung, denn jede Gegenmaßnahme würde ich subjektiv für absolut sinnlos erachten. Polizei oder Ordnungsamt als meiner Meinung nach einzig legitimes Mittel wird, selbst wenn sie was täten, keinen nachhaltigen Erfolg bringen können. Egal, wer abgeschleppt oder abgemahnt wird, es fallen sicher gleich 5 andere vom Himmel, die sich wieder da hin stellen.
Analog bringt die Windel auch nix (wobei der Preis unbenutzter ziemlich egal ist, schließlich wachsen die Kleinen doch recht schnell, sodaß genügend frische übrig sein sollten smile.gif )

Zur Moral meine ich, daß eine Aktion wie diskutiert, auch nur der Befriedigung des Egos dient, weil man sich durch das Verhalten anderer gestört fühlt(e).
Zugegeben, es besteht unbestritten ein Mißstand; der Falschparker verhält sich falsch und rücksichtslos, das gehört aber auch irgendwie in die gleiche Schublade, wie, sich über notorische Mittelspurfahrer oder "Ohnezublinkenabbieger" aufzuregen.

Wenn ich das hier jetzt kurz vorm Abschicken nochmal durchlese, fällt mir schon auf, daß es ziemlich hoffnungslos scheint. Aber in der Tat denke ich, daß langer Atem für die Bildung einer ausreichend starken Lobby und einem nachhaltigen Drängeln bei den Behörden der langfristig bessere Weg sein sollte.
Beispielsweise könnte eine Interessengruppe auf das Aufstellen von Pollern an neuralgischen Punkten und den Umbau diverser Übergänge und Kreuzungen hinwirken. Vielleicht ließe sich ja auch noch der eine oder andere ordentliche Parkraum schaffen (ok ok - war nur ein Witz - im Prenzlauer Berg ist zwar eine Kneipe neben der anderen, aber Platz zum Parken ...)
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Kölnfahrer
Beitrag 24.11.2006, 12:12
Beitrag #23


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Zitat (Gnuserup @ 23.11.2006, 21:42) *
Ich habe selbst mal im Prenzlauer Berg gewohnt und seither selbstredend auch gelegentlich besuchshalber den Weg dahin angetreten. Mit dem Auto eine absolute Katastrophe.
Und somit ein Grund - wenn man es doch schon von vornherein weiß - nicht mit dem Auto hinzufahren. wavey.gif Nicht auf Dich gemünzt, sondern allgemeine Feststellung.

Zitat
Zur Moral meine ich, daß eine Aktion wie diskutiert, auch nur der Befriedigung des Egos dient,
Nicht, wenn außer der Windel noch ein Hinweis vorhanden ist, warum die (oder ihr Inhalt) da klebt. Und selbst wenn es nur den geplagten Eltern Genugtuung verschafft, ist das für mich als Grund völlig ausreichend. Die Ursache hat schließlich der Falschparker gesetzt und (hier völlig berechtigten) Frust lässt man am besten bei dem ab, der ihn verursacht, sonst erhöht sich nur das Risiko, es am Falschen abzulassen. Allerdings stimme ich selbstverständlich dem Argument zu, dass die "Windelquittung" für den einen Falschparker heute nicht verhindert, dass sich morgen ein anderer Falschparker dahin stellt.

Zitat
das gehört aber auch irgendwie in die gleiche Schublade, wie, sich über notorische Mittelspurfahrer oder "Ohnezublinkenabbieger" aufzuregen.
Was willst Du denn damit sagen? Falls Du damit meinen solltest, es sei mehr oder weniger Prinzipienreiterei, dann meine ich, wenn man durch dieses Falschparken nicht selten gezwungen ist, einen Kinderwagen zig Meter, jedenfalls über eine ungewisse Distanz, längs einer Fahrbahn zu schieben, dann ist das keinesfalls Prinzipienreiterei, sondern eine konkrete Behinderung, die den Betroffenen praktisch auch noch in eine Gefährdung zwingt und somit ein reichlich asoziales Verhalten darstellt.

Zitat
Aber in der Tat denke ich, daß langer Atem für die Bildung einer ausreichend starken Lobby und einem nachhaltigen Drängeln bei den Behörden der langfristig bessere Weg sein sollte.
Bis Du in diesem Land eine Lobby für Kinder und Eltern geschaffen hast, können die Kinder selbst über die Autos klettern (optional auch selbst draufsch... wink.gif ). Du sprichst schließlich von Behörden und von langfristig. Die Leute in diomegas Wohngegend schieben aber jetzt Kinderwagen durch die Gegend und brauchen daher jetzt eine Lösung des Problems, nicht "langfristig".

Zitat
Beispielsweise könnte eine Interessengruppe auf das Aufstellen von Pollern an neuralgischen Punkten und den Umbau diverser Übergänge und Kreuzungen hinwirken.
Das Parken an den fraglichen Stellen ist bereits jetzt ver-bo-ten! Es kann doch wohl nicht sein, dass Verbote die aufgrund Verkehrsregeln und -zeichen bestehen, erst dadurch eingehalten werden, dass man die verbotene Handlung unmöglich macht.


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chriziko
Beitrag 24.11.2006, 12:54
Beitrag #24


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mal zu den gegenvorschlägen:

poller - die kosten erstens unser aller geld und verschandeln zweitens das stadtbild fast so sehr wie die autos
polizei - die interessiert sich leider überhaupt nicht für das problem (mag an der beschissenen - hihi - personalsituation liegen) und betrachtet bürger, die darauf hinweisen als querulanten.


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...ja, mir san mi´m Radl da!
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Gnuserup
Beitrag 24.11.2006, 18:07
Beitrag #25


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Gut, abgesehen davon, daß ich die Idee mit den Windeln witzig finde, halte ich es persönlich nicht für ein probates Mittel. Seit ein paar Monaten habe ich selbst das (aufrichtige) Vergnügen, auch einen Kinderwagen zu schieben und mich bei der Gelegenheit auch schon mal sehr darüber geärgert, (halb) auf dem Gehweg geparkten Autos auf der Straße ausweichen zu müssen.

Und irgendwie finde ich es (auch als teilweise betroffener) tatsächlich Prinzipienreiterei, auch wenn es dieses Wort nicht so richtig trifft. Selbstverständlich kann die Folge eines Fehlverhaltens eine Gefährdung anderer bedeuten, mindestens Frust schaffen. Aber liegt in der Windelaktion nicht auch der Anfang von Auge um Auge, Zahn um Zahn ?
Ein Stück weit wollte ich mit der Beschreibung der Parksituation auch darauf hinweisen, daß der Kern des Problems meiner Meinung nach woanders liegt. Hier eskaliert ggf. nun lediglich die sicht- und spürbare Folge einer verfehlten Genehmigungspraxis für das Gaststättengewerbe dort (ein Inlokal neben dem anderen zieht eben auch Besucher an, die mit dem Auto anreisen) und einer verfehlten Verkehrspolitik.

Tja, und leider ist es ja nun so, daß Verbote allein eben gerade nicht reichen. Ergo muß man dort, wo sie besonders eklatant mißachtet werden, nachhelfen. Und sicher kosten Poller und Umbaumaßnahmen Geld, aber will man 1-Euro-Jobber hinstellen, die die Falschparker permanent verscheuchen ?

Summa summarum wäre mein Vorschlag (außer wegziehen smile.gif ) unbenutzte Windeln zu verwenden um auf das konkrete Problem der Kinderwagenschieber aufmerksam zu machen ohne zusätzliche Aggressionen zu schaffen und parallel den Amtsschimmel anzutreiben.
Bloß, weil es ein langer Weg ist, da was zu erreichen, kann es doch auch nicht sein, daß von vornherein gesagt wird:" Das bringt nix, wenn, dann frühestens im nächsten Leben, also nehmen wir es mal fix selbst in die Hand"
Das man etwas erreichen kann, habe ich selbst schon erlebt - wer mag, kann ja hier mal nach dem Stichwort "Diagonalsperre" suchen wavey.gif
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blue0711
Beitrag 25.11.2006, 11:29
Beitrag #26


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Irgendwie bin ich schon etwas entsetzt über das Rechtsverständnis, was sich hier darstellt.

In diesem Verständnis könnte man auch folgende Dinge als legitim ansehen:
- Farbspritzpistole gegen Drängler (leicht entfernbare Farbe)
- Farbbeutelwerfer gegen Linksspurblockierer (vielleicht Gotcha-Pistolen?)
- automatische Gummigeschosse gegen Seitenabstandsunterschreiter
usw. usw.

Äh, sacht mal, wollt ihr den totalen Krieg im Verkehr ausrufen, oder was wird das think.gif dry.gif

Gruss
kai


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Gnuserup
Beitrag 25.11.2006, 11:33
Beitrag #27


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is doch klar: wer den Amtsschimmel scheut, den Kontrahenten selber bleut rofl1.gif
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blue0711
Beitrag 25.11.2006, 12:29
Beitrag #28


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Zitat (diomega @ 22.11.2006, 20:27) *
Als Bewohner eines der kinder-und gleichzeitig autoreichsten Stadtviertel Deutschlands
Fällt mir gerade erst auf.
Offenbar warst du noch nicht im Stuttgarter Westen.
Offizielle Statistik 2005:
Einwohner 51439, davon 9,9% unter 15, 515 Neugeborene
357 PKW je 1000 Einwohner
1864 ha Fläche
Gebäude und Verkehrsfläche 20,9%, also effektiv 389,58 ha, denn die restliche Fläche befindet sich fast zur Gänze ausserhalb der Stadt
ergibt eine Einwohnerdichte von 132,04/ha oder gerade mal ca. 75,7 m²/Einwohner

Wenn ich die Luftbilder in Google vergleiche kann ich nicht nachvollziehen, wieso das soo schlimm sein soll (gleiche Massstäbe!):
Stuttgart West
Prenzlauer Berg
Irgendwie habt ihr da mehr Platz ...
Gruss
kai


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sigggi
Beitrag 25.11.2006, 16:36
Beitrag #29


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Möchte mal hier dran erinnern.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...c=27635&hl=


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Kölnfahrer
Beitrag 27.11.2006, 11:37
Beitrag #30


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Zitat (blue0711 @ 25.11.2006, 11:29) *
In diesem Verständnis könnte man auch folgende Dinge als legitim ansehen:
- Farbspritzpistole gegen Drängler (leicht entfernbare Farbe)
- Farbbeutelwerfer gegen Linksspurblockierer (vielleicht Gotcha-Pistolen?)
- automatische Gummigeschosse gegen Seitenabstandsunterschreiter
M.E. sind diese Fälle nicht vergleichbar, schon allein, weil in den von Dir angeführten Fällen der "Gegner" sich jeweils in Bewegung befindet und dadurch die Situation durch die von Dir angeführten Maßnahmen gefährlich werden kann.

Was das Rechtsverständnis angeht: Mir ist schon klar, dass das mit den Windeln juristisch fragwürdig ist. Moralisch gesehen finde ich es aber dennoch ok.

Man darf ja nicht außer Acht lassen, dass das nicht aus Jux und Dollerei passiert, sondern als Reaktion auf ein rücksichtsloses und somit asoziales Verhalten, welches den "Windelguerillero" quasi zwingt, sich und seinen Nachwuchs in eine gefährliche Situation zu bringen, nämlich zig Meter längs der Fahrbahn zu laufen!

Das ursächliche Verhalten wiegt daher für mich ungleich schwerer. Daher ist das für mich auch nicht "Auge um Auge" sondern eher so etwas wie "blaues Auge gegen verlorenes Auge".

Selbst wenn eine verfehlte Verkehrspolitik an der Parkplatz-Misere schuld sein sollte, gibt das niemandem das Recht, falsch zu parken, so dass andere massiv behindert werden. Ich fahre auch manchmal in Kölner Viertel mit desolater Parkplatzsituation, habe aber noch nie auch nur darüber nachgedacht, irgendwo unerlaubt zu parken. Wenn ich keinen legalen Platz finde, muss ich eben notfalls entsprechend weit weg parken (oder anders dort hinkommen, wenn ich es vorher weiß).


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Gnuserup
Beitrag 27.11.2006, 20:47
Beitrag #31


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Zitat (Kölnfahrer @ 27.11.2006, 11:37) *
...Man darf ja nicht außer Acht lassen, dass das nicht aus Jux und Dollerei passiert, sondern als Reaktion auf ein rücksichtsloses und somit asoziales Verhalten, welches den "Windelguerillero" quasi zwingt, sich und seinen Nachwuchs in eine gefährliche Situation zu bringen, nämlich zig Meter längs der Fahrbahn zu laufen!

...Selbst wenn eine verfehlte Verkehrspolitik an der Parkplatz-Misere schuld sein sollte, gibt das niemandem das Recht, falsch zu parken, so dass andere massiv behindert werden.

...Ich fahre auch manchmal in Kölner Viertel mit desolater Parkplatzsituation, habe aber noch nie auch nur darüber nachgedacht, irgendwo unerlaubt zu parken. Wenn ich keinen legalen Platz finde, muss ich eben notfalls entsprechend weit weg parken (oder anders dort hinkommen, wenn ich es vorher weiß).


zu Punkt 1 des Zitates fällt mir spontan ein: Ob man wohl an der Form der ungewöhnlichen Autodekoration wird ablesen können, wer in der Gegend so alles wohnt ? Z.B. Windeln, Tenas, alte Fahrradrahmen, Schläuche von Reifen der Rollstühle, abgewetzte Krückstöcke, Chappidosen ......

zu Punkt 2 gäbe ich zu Bedenken, mit welchem Recht sich der "Behinderte" (verdammt, ein Wort, zwei Bedeutungen, na ja, Ihr wißt schon...) rächen darf ?

zu Punkt 3 absolute Zustimmung - ich weiß mein Auto auch lieber in einem ordentlichen Parkplatz und laufe notfalls entsprechend länger/ weiter
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diomega
Beitrag 28.11.2006, 00:25
Beitrag #32


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Hallo,

danke allerseits für die vielen Antworten und besonderen Dank an @Kölnfahrer natürlich für die Glückwünsche zum Kind biggrin.gif

Meine Frage a) (Rechtliches) ist dahin gehend sicher ausreichend beantwortet, dass man sagen kann: "Nichts Genaues weiss man nicht" - alles von Schadensersatz für die Waschanlage über "grobe Ungehörgkeit" bis hin zur Nötigung ist alles drin - Immerhin scheidet die Sachbeschädigung nahezu aus.

Die Antworten auf die Frage b) (Moral) sind durchwachsen:

Neben ein paar Wenigen mehr oder weniger uneingeschränkten Befürwortern und ein paar Wenigen, mehr oder weniger die Ansicht Vertretenden, körperliche Gewalt, gegen Mitglieder der Windelguerilla, sei probat, tendieren die Antworten dahin, die Aktion in ihrer Drastik abzuschwächen: Zettel, Fotos, unbenutzte Windeln, nicht braune sondern gelbe Windeln etc.

Sehr vernünftig. Aber ich befürchte, dass Aktionen in so abgeschwächter Form ungefähr die gleiche Abschreckungswirkung bei Eckenparkern erzielen würden, wie das ca. 14-tägige Bußgeld von EUR 15(?): Keine.
...

Zur Moral habe ich mir auch angesichts der Antworten mittlerweile folgende Gedanken gemacht:

- Es ist ein Unterschied, ob jemand einfach falsch an einer Ecke parkt, oder ob jemand derjenige Falschparker ist, der die Ecke letztlich dicht macht. Die Windelaktion in Ihrer Form mit brauner und nicht nur gelber Windel, wie ich sie beobachtet habe, käme mir wenn überhaupt nur für den "Dichtmacher" angemessen vor. Vielleicht für die anderen die "gelbe Windel"? wink.gif

Allerdings frage ich mich in diesem Zusammenhang schon, wie/ob die "Windelattentäter" in zwei der drei von mir gesehenen Fälle den "echten Schuldigen" - den "Dichtmacher" identifiziert haben. Nur im dritten Fall war es klar: Hier reichte wegen einer angrenzenden Baustelle ein einziger PKW im Halteverbot um die letzte und einzige Lücke zu schließen. Und der hatte die Windel hinter dem Scheibenwischer.

Zitat (chriziko @ 23.11.2006, 00:45) *
ich finde, das problem muss endlich mal in der breiten öffentlichkeit thematisiert werden.


@chriziko: Das denke ich generell auch. Nicht nur wegen der Kinderwagenschieber/Rollstuhlfahrer. Denn ich vermute, dass es nur wenigen Autofahrern bewusst ist, dass es ein reines Roulettespiel ist, illegal an Ecken zu parken: Es gab bereits Fälle, bei denen Falschparkern Mitschuld an Unfällen Kfz vs. Fußgänger mit Personenschaden gegeben wurde.

Zitat (blue0711 @ 23.11.2006, 08:57) *
Aber zum TE: Ich finde auch diese (Windel-)Reaktion überzogen, zumal ich da eskalatorische Züge befürchte. Als Fahrradfahrer habe ich mich immer erfolgreich mit leicht abziehbaren Aufklebern mit freundlichem Aufdruck gewehrt.


@blue0711: Ich fürchte halt, dass abziehbare Aufkleber genauso wie ein paar Euro Bußgeld alle Jubeljahre dem Eckenparker lediglich ein müdes Lächeln - wenn überaupt - entlocken.

Zitat (shocktrooper @ 23.11.2006, 10:55) *
bedenke bitte, dass mancher Autofahrer, der die Aktion mitbekommt, durchaus zu einer weniger lustigen Form der Selbstjustiz greifen könnte, die der Situation nicht angemessen und durchaus unverhältnismäßig sein kann und durch die durchaus ein körperlicher Schaden entstehen könnte...


Das müssen Mitglieder der Windelguerilla sicherlich bedenken. Die Frage der Moral von Windelaktionen berühert dass allerdings nichtmal peripher. Bei derartig jenseitig überzogener Reaktion wäre dann vielmehr die Moral und nicht zuletzt die charakterliche Geeignetheit des Eckenparkers zum Führen von Kfz in Frage zu stellen (->MPU).

Zitat (Georg_g @ 23.11.2006, 12:34) *
Die moralische Frage, naja ...
Meines Erachtens setzt sich jemand, der eine solche Handlung begeht mehr ins Unrecht als der Falschparker. Das Parkverbot im 5-Meter-Bereich wurde m.E. auch nicht in die StVO aufgenommen, um Fußgängern (mit Kinderwagen) das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, sondern um den Fahrzeugführern gute Sicht im Kreuzungsbereich zu verschaffen und ein reibungsloses Abbiegen zu ermöglichen.


Die Rechtsprechung sieht das heute anders - wie schon oben erwähnt: Wer falsch parkt, kann leicht mit schuld an verletzten/getöteten VT werden.

Zitat (cheffe @ 23.11.2006, 16:56) *
Also ich halte den offiziellen Weg für den wesentlich erfolgversprechenderen (und risikoärmeren) Weg. Muß ja nicht gleich Abschleppen sein, aber konsequentes Nachhaken bei der kommunalen VÜ oder auch mal die eine oder andere Kennzeichenanzeige (obwohl ich das normalerweise verabscheue, aber bei tatsächlichen wiederholten massiven Behinderungen im Rahmen für ok erachte) sollte schon etwas bewirken.


Um wiederholte Behinderungen geht es hier sicher nicht - kann es gar nicht gehen. Wie Gnuserup es beschreibt, besteht hier kaum eine Chance auf einen "Stammplatz an der Ecke". Die Ecken sind täglich immer schon von einem Anderen besetzt. "Parkplatznot im Parkverbot" sozusagen

Zitat (Gnuserup @ 23.11.2006, 21:42) *
Beispielsweise könnte eine Interessengruppe auf das Aufstellen von Pollern an neuralgischen Punkten und den Umbau diverser Übergänge und Kreuzungen hinwirken.


Es werden bereits massenweise Poller an neuralgischen Punkten aufgestellt. Das geschieht an einer konkreten Kreuzung immer jeweils ca. ein knappes Jahr, nachdem dort ein Schulkind ange/-überfahren wurde. Nur nutzt dass den Kinderwgenschiebern und Schulkindern nichts, die Kreuzungen überqueren wollen, an denen in letzter Zeit kein Schulkind ange-/überfahren wurde.

Zitat (blue0711 @ 25.11.2006, 11:29) *
Irgendwie bin ich schon etwas entsetzt über das Rechtsverständnis, was sich hier darstellt.

In diesem Verständnis könnte man auch folgende Dinge als legitim ansehen:
- Farbspritzpistole gegen Drängler (leicht entfernbare Farbe)
- Farbbeutelwerfer gegen Linksspurblockierer (vielleicht Gotcha-Pistolen?)
- automatische Gummigeschosse gegen Seitenabstandsunterschreiter
usw. usw.


Nicht vergleichbar. Die von Dir beschriebenen Beispiele stellen Gefährdungen dar.

Zitat (blue0711 @ 25.11.2006, 12:29) *
Irgendwie habt ihr da mehr Platz ...


Ich wollte hier keinen Stadtteilwettbewerb der Superlative starten. Sorry, wenn das zugegebenermaßen etwas reißerisch formuliert so rübergekommen ist. Mag sein, dass in Stuttgart, Köln oder sonstwo noch mehr los ist als hier. Aber was tut das zur Sache?

...

Die Frage, ob ich Mitglied der Windelguerilla werde, wird sich entscheiden, wenn ich das nächstemal an einem Eckenparker (nicht) vorbeikomme und zufällig eine geeignete Windel dabei habe. Vorratshaltung werde ich dafür sicher nicht beginnen wink.gif

Aber ob ich nun mitmache oder nicht. Meine Symphathie haben die Guerilleros

Gruß und nochmal danke für die vielen Antworten,
diomega


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blue0711
Beitrag 28.11.2006, 10:06
Beitrag #33


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Zitat (diomega @ 28.11.2006, 00:25) *
Immerhin scheidet die Sachbeschädigung nahezu aus.
Nicht unbedingt. Aggressive Inhaltstoffe bei Durchfall zB können durchaus den Lack angreifen.
Zitat (diomega @ 28.11.2006, 00:25) *
@blue0711: Ich fürchte halt, dass abziehbare Aufkleber genauso wie ein paar Euro Bußgeld alle Jubeljahre dem Eckenparker lediglich ein müdes Lächeln - wenn überaupt - entlocken.
Überhaupt schon versucht? Hier hat das immer funktioniert. Hielt jeweils mindestens eine Woche, eher länger, da die Parker ja idR Anwohner sind.
Zitat (diomega @ 28.11.2006, 00:25) *
Zitat (blue0711 @ 25.11.2006, 11:29) *
Irgendwie bin ich schon etwas entsetzt über das Rechtsverständnis, was sich hier darstellt.

In diesem Verständnis könnte man auch folgende Dinge als legitim ansehen:
- Farbspritzpistole gegen Drängler (leicht entfernbare Farbe)
- Farbbeutelwerfer gegen Linksspurblockierer (vielleicht Gotcha-Pistolen?)
- automatische Gummigeschosse gegen Seitenabstandsunterschreiter
usw. usw.


Nicht vergleichbar. Die von Dir beschriebenen Beispiele stellen Gefährdungen dar.
Inwiefern? Ein Autofahrer sollte doch wohl in der Lage sein, nicht von der Strasse zu fallen, wenn im was auf die Scheibe spritzt oder es irgendwo knallt. Ansonsten sollte er sowieso runter von der Strasse. Das passiert bei jeder Dreckpfütze oder bei Steinschlag. Deswegen baut aber keiner einen Unfall.
Zitat (diomega @ 28.11.2006, 00:25) *
Ich wollte hier keinen Stadtteilwettbewerb der Superlative starten. Sorry, wenn das zugegebenermaßen etwas reißerisch formuliert so rübergekommen ist. Mag sein, dass in Stuttgart, Köln oder sonstwo noch mehr los ist als hier. Aber was tut das zur Sache?
Zur Sache? Nun, hier klappt es trotz höherer Dichte. Ich kenne nur eine einzige Stelle, an der abundzu einer für Fussgänger zuparkt. Die ist in der Innenstadt und Strafzettel wirken da recht lange.
Vielleicht doch ein Problem der Klientel, nicht der Dichte?
DANN würde ich aber von eskalatorischen Schritten erst recht absehen, da die nächste Runde dann womöglich kaputte Kinderwagen mit sich bringt.

Gruss
kai


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danke_mama
Beitrag 30.11.2006, 11:45
Beitrag #34


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Zitat (diomega @ 28.11.2006, 00:25) *
Allerdings frage ich mich in diesem Zusammenhang schon, wie/ob die "Windelattentäter" in zwei der drei von mir gesehenen Fälle den "echten Schuldigen" - den "Dichtmacher" identifiziert haben.
So: Mit dem Kinderwagen näherte ich mich einmal einer Einmündung an einer parkplatznötigen Straße (HH-Eppendorf). In diesem Moment parkte direkt an der Ecke eine gepflegte Dame ihr hochpreisiges, großformatiges Fahrzeug ein, so dass wir unseren Weg nicht fortsetzen konnten.
Meine Bitte, den Durchgang zu ermöglichen, schlug die Dame übrigens ab.
Zitat (blue0711 @ 28.11.2006, 10:06) *
Überhaupt schon versucht?
Was, meinst du, hätte ich hier versuchen sollen?


So unangenehm und manchmal sogar gefährlich sowas für Kinderwagenschieber sein mag - ich fürchte, für RollstuhlfahrerInnen ist es noch schlimmer. Die Idee mit den Windeln finde ich sympathisch, aber wahrscheinlich nicht zielführend - und für RollstuhlfahrerInnen kaum durchführbar.
Impulsiv würde ich vorschlagen, häufiger anzuzeigen. Wenn solche Anzeigen nicht immer von derselben Person kommen, sondern sichtbar wird, wie viele Menschen betroffen sind, entsteht vielleicht eine größere Motivation zum Handeln bei den Zuständigen.
Aber bitte keine Poller! Da stimme ich @Kölnfahrer zu. Das verleitet doch nur zu unzulässigen Umkehrschlüssen ("Hier stehen ja keine Poller, also darf ich doch wohl ...?").

Lasst! Uns! Durch! bitte


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Kölnfahrer
Beitrag 30.11.2006, 12:38
Beitrag #35


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Zitat (diomega @ 28.11.2006, 00:25) *
Allerdings frage ich mich in diesem Zusammenhang schon, wie/ob die "Windelattentäter" in zwei der drei von mir gesehenen Fälle den "echten Schuldigen" - den "Dichtmacher" identifiziert haben.
Die Antwort liegt für mich gewissermaßen in Deinen Anführungszeichen. M.E. gibt es hier keinen "echten" Schuldigen in dem Sinne, dass es auch einen "Unechten" gibt. Anders als Du mache ich zwischen dem ersten und dem zweiten Falschparker keinen Unterschied. Beide sorgen in Zusammenarbeit dafür dass die Ecke dicht ist und damit sind auch beide - quasi "gesamtschuldnerisch" - für die Situation verantwortlich.

Und wie bei der echten Gesamtschuld, ist es dem "Gläubiger" freigestellt, ob er nur einen oder alle "Schuldner" zur Verantwortung zieht.

Das Argument des Erst-Falschparkers: "So lange keiner genau so egoistisch falsch parkt wie ich, ist die Kreuzung ja passierbar." zieht m.E. nicht, denn mit der gleichen Berechtigung kann ich auch viele andere OWI "rechtfertigen": Wenn ich mein Papierchen in den Wald schmeiße ist doch nicht schlimm. Erst wenn die anderen Idioten es genau so machen wie ich, gibt es ein Umweltproblem. Also bitte alle an die Regeln halten außer ich. unsure.gif


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blue0711
Beitrag 30.11.2006, 13:36
Beitrag #36


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Zitat (danke_mama @ 30.11.2006, 11:45) *
Meine Bitte, den Durchgang zu ermöglichen, schlug die Dame übrigens ab.
Zitat (blue0711 @ 28.11.2006, 10:06) *
Überhaupt schon versucht?
Was, meinst du, hätte ich hier versuchen sollen?
Da helfen natürlich keine Aufkleber mehr, es sei denn, du klebst ihr einen an die Stirn.
Aber im Ernst: Ruhig und freundlich darauf hinweisen, dass sie das Gespräch gerne mit der zuständigen Polizeidienststelle fortsetzen dürfe, wenn sie wert darauf legt.

Solches Handeln ist durch die Umstände schon als mutwillig anzusehen. Das Falschparken dürfte dann bei vorhandenen Zeugen nicht mehr nur mit einer kleinen Verwarnung abgehandelt sein.

Gruss
kai


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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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