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> Ab wann Führerschein BE???
Gina2
Beitrag 29.10.2006, 13:00
Beitrag #1


Neuling


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hi, ich habe nur den führerschein B. jetzt wollte ich fragen wann ich BE brauche? denn ich will einen pferdeanhänger (doppelhänger 900kg) + pferd ziehen ca 550kg. brauche ich dafür den führerschein BE? unser auto wiegt ca 1500kg und darf eine solche last ziehen.

jetzt habe ich gehört, das ich dafür nicht! BE brauche, da das auto mehr wiegt als anhänger+ pferd.
andererseits höre ich das ich nicht mehr als 750kg zeihen darf.

hoffe ihr könnt antwort geben!
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 29.10.2006, 13:14
Beitrag #2





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Die zulässige Gesamtmasse des Hängers darf nicht höher als die Leermasse des Zugfahrzeugs sein, um mit Klasse B unterwegs zu sein. Wenn das erfüllt ist, muss noch geprüft werden, ob die Summe aus zul. Gesamtmasse Anhänger + zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht mehr als 3,5t ergibt. Erst, wenn beides erfüllt ist, dann kannst du mit Klasse B fahren, ansonsten ist es BE.
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geckolino
Beitrag 29.10.2006, 16:42
Beitrag #3


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Bei einem Anhänger für zwei Pferde, der leer schon 900kg hat, dürfte die zGm mit ziemlicher
Sicherheit über 1,5t liegen. Bei einem Auto mit 1500kg leer heisst das, BE ist nötig.


--------------------
Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen.
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Gina2
Beitrag 29.10.2006, 17:22
Beitrag #4


Neuling


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also bei mir ergeben 1500 + 1500 = 3000kg, und nicht 3,5

hab nochmal nachgefragt, der hänger wiegt laut papieren 680kg, außerdem würde ich eh nur ein pferd (500-600kg) ziehen
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shocktrooper
Beitrag 29.10.2006, 17:31
Beitrag #5


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Ist doch gar nicht so schwer - Du darfst aber nicht das tatsächliche Gewicht des Hängers berücksichtigen, sondern das zulässige.

Wenn Dein Hänger ein zulässiges Gesamtgewicht hat, das über dem Gewicht des Zugfahrzeugs liegt, darfst Du ihn nicht fahren, unabhängig favon, ob das tatsächliche Gesamtgewicht des Hängers niedriger ist, weil er nicht ausgelastet ist.

Die 3500 kg sind lediglich die Obergrenze, selbst wenn Dein Zugfahrzeug schwerer ist als der Hänger (fährst Du einen zwei Tonnen schweren Geländeagen, darfst Du keine zwei Tonnen mehr dranhängen, sondern nur einen Hänger mit einem maximal zulässigen Gesamtgwicht von 1,5 Tonnen).


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 29.10.2006, 17:43
Beitrag #6





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KLich noch mal hier hin. Die wichtigen Begriffe sind in Fettschrift.
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Mr.T
Beitrag 29.10.2006, 17:52
Beitrag #7


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Zitat (nypdcollector @ 29.10.2006, 13:14) *
Die zulässige Gesamtmasse des Hängers darf nicht höher als die Leermasse des Zugfahrzeugs sein, um mit Klasse B unterwegs zu sein. Wenn das erfüllt ist, muss noch geprüft werden, ob die Summe aus zul. Gesamtmasse Anhänger + zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht mehr als 3,5t ergibt. Erst, wenn beides erfüllt ist, dann kannst du mit Klasse B fahren, ansonsten ist es BE.

@Gina2:
Dass du rechnen kannst, hast du ja durch dein letztes Posting bewiesen. wink.gif
Jetzt sind deine detektivischen Fähigkeiten gefragt. Ermittel die zulässige Gesamtmasse des Anhängers sowie die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges und dessen Leermasse.
Wenn du dann diese Werte hast, wendest du das von mir zitierte Posting von @nypdcollector an und stellst dann fest, ob du die Kombination mit deiner Klasse B fahren darfst oder nicht.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gina2
Beitrag 29.10.2006, 18:12
Beitrag #8


Neuling


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so, ich habe jetzt zwar nicht die papiere vom hänger hier, aber ich bin ziemlich sicher das er 2000kg wiegen darf, mit pferden, ich denke mal das ist die zulässige gesamtlast.

unser auto wiegt aber nur 1500kg, heißt das also ich muss BE machen? =( weil der hänger+inhalt mehr wiegen kann als das auto?

und wenn das der fall wäre, ist das jawohl absolute shitte. denn BE kostet ja 500€.

was wäre also wenn ich einfach den hänger fahre ohne den führerschein zu machen? wie hoch wäre die strafe?
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 29.10.2006, 18:14
Beitrag #9





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Kommt auf dein Monatseinkommen an, aber in der Regel mehr als 500 € - zumal es bei Vorsatz, wie bei dir, nicht gerade billiger wird. Dazu kommen noch einige Punkte in Flensburg und ggfs. noch eine Nachschulung, falls du noch in der Probezeit bist.
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darkstar
Beitrag 29.10.2006, 18:32
Beitrag #10


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Solche Doppelpferdeanhänger sind so gut wie immer nur mit BE zu fahren wie schon gesagt. Dazu ist die zulässige Gesamtmasse einfach zu hoch als das noch ein Zugfahrzeug davorpassen würde. Diese Kombination würde die 3,5 Tonnen Grenze sprengen.

Fahren ohne Führerschein würde ich das ganze nicht. Das ist als Straftat zu bewerten. Dann ist die Frage wieso du überhaupt einen FS gemacht hast, wenn es dir dann doch egal ist, was du fahren darfst oder nicht.

Hier nochmal die Definition von B
Zitat
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).
Also entweder BE machen oder einen Einzelpferdeanhänger mit geringerer zGM besorgen oder einen Anderen fahren lassen.

mfg
darkstar


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magnum88
Beitrag 29.10.2006, 18:40
Beitrag #11


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Reiten ist ein schönes Hobby, kostet aber bestimmt eine Menge Geld. think.gif

Das entsprechende Zugfahrzeug und Hänger dazu sind mit Sicherheit auch nicht billig. whistling.gif

Wenn man nun die 500 Euro für den Anhängerschein hierzu in Relation setzt, so dürfte der Betrag dann doch nicht sooo hoch sein.

Vor allem jedoch fährst du ohne Angst, erwischt zu werden. Bedenke nicht nur die strafrechtlichen Folgen, sondern auch die versicherungsrechtlichen, wenn du ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs bist.

Ein Schaden, bei dem die Versicherung dann zum Regress berechtigt wäre, könnte dich auf Jahre hinaus ruinieren!

Also dann, viel Spaß beim Reiten und vorher bei Hänger-Schein machen. wavey.gif


--------------------
"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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Gina2
Beitrag 29.10.2006, 19:12
Beitrag #12


Neuling


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ok, ich bin einsichtig... bin auch noch in der probezeit, aber das ist nicht fair! denn wenn man nicht soviel gewicht zieht.....

meine mutter hat vor 30jahren einen ganz normalen führerschein gemacht und darf 12tonner o.ä. ziehen

und heute darf man fast garnichts mehr, und dann auch noch für BE 500-600€ zu verlangen ist abzocke, dafür sind grade mal 5 fahrstunden vorgeschrieben!

Der Beitrag wurde von Gina2 bearbeitet: 29.10.2006, 19:13
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 29.10.2006, 20:21
Beitrag #13





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Zitat (Gina2 @ 29.10.2006, 19:12) *
und heute darf man fast garnichts mehr, und dann auch noch für BE 500-600€ zu verlangen ist abzocke, dafür sind grade mal 5 fahrstunden vorgeschrieben!

Geht's noch? Der Preis ist absolut ok. Für so einen Preis nehmen Handwerker noch nicht mal das Telefon ab. dry.gif

Abgesehen davon: Es sind mindestens 5 Sonderfahrten vorgeschrieben. Ausserdem benötigst du noch Übungsstunden, damit du dich grundsätzlich mit dem Gespann sicher bewegen kannst und auch die Grundfahraufgabe sicher beherrscht wird.
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Gina2
Beitrag 29.10.2006, 20:29
Beitrag #14


Neuling


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es sind 5 pflichtstunden vorgeschrieben, 5* ca. 32€=160 + 77€ prüfungsgebühr
das sind nicht mal 300€.
und hänger fahren ist nun wirklich super einfach, das kann jeder, ich habs schon geübt, das ist nun wirklich ein klacks bis auf das rückwärtsrichten, kurven fahren muss man zwar auch etwas lernen, aber ansonsten ist das absolut easy und locker in 5 tunden zu schaffen
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 29.10.2006, 20:39
Beitrag #15





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Zitat (Gina2 @ 29.10.2006, 20:29) *
es sind 5 pflichtstunden vorgeschrieben,

Wenn man sich schon bei den Begriffen nicht richtig auskennt, sollte man vielleicht denjenigen trauen, die das täglich beruflich machen.
Lies doch bitte mal die Fahrschülerausbildungsordnung §§ 2, 5, 6 und die Anlage 4.
Deine sog. "Pflichtstunden" sind der Mindestumfang (ergibt sich aus §6 FahrschAusbO) der besonderen Ausbildungsfahrten, die erst gegen Ende der Grundausbildung BE gemacht werden dürfen. Selbst wenn du schon alles kannst, wirst du mindestens 1 Stunde Grundausbildung machen müssen, da sich der Fahrlehrer erst davon überzeugen muss, dass du auch so fahren kannst, wie du behauptest.

Wenn du es dir selbst durchlesen willst, hier steht die FahrschAusbO.



Zitat (Gina2 @ 29.10.2006, 20:29) *
bis auf das rückwärtsrichten, kurven fahren muss man zwar auch etwas lernen, aber ansonsten ist das absolut easy und locker in 5 tunden zu schaffen

Und genau das ist der Bereich, der in der Grundausbildung geschult werden muss, bevor die besonderen Ausbildungsfahrten begonnen werden dürfen.
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brummelbaer
Beitrag 29.10.2006, 21:35
Beitrag #16


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Zitat (Gina2 @ 29.10.2006, 20:12) *
ok, ich bin einsichtig... bin auch noch in der probezeit, aber das ist nicht fair! denn wenn man nicht soviel gewicht zieht.....

meine mutter hat vor 30jahren einen ganz normalen führerschein gemacht und darf 12tonner o.ä. ziehen

und heute darf man fast garnichts mehr, und dann auch noch für BE 500-600€ zu verlangen ist abzocke, dafür sind grade mal 5 fahrstunden vorgeschrieben!


Nun ja, es bleibt zumindest noch zu erwähnen, dass das "alte" Führerscheinrecht (bis 99) wesentlich besser war als das neue mit dem EU-Führerschein. "Damals" durfte man eben mit dem Autoführerschein tatsächlich noch was "richtiges" fahren, was heute eben nicht mehr der Fall ist, da muss ich dir zumindest recht geben. Besser wäre es, wir hätten noch die alte Regelung. Aber was soll's, daran kann man eh nichts mehr ändern.

Warten wir's einfach ab, bis die nächste Führerscheinrichtlinie kommt, dann wird das zGG bei B vielleicht auf 2 Tonnen herabgesetzt (ist ja nicht böse gemeint, aber ich konnte mir das einfach nicht verkneifen.)

Gruss brummelbaer
(Gottseidank "nicht betroffen")
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darkstar
Beitrag 29.10.2006, 21:42
Beitrag #17


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Zitat (brummelbaer @ 29.10.2006, 21:35) *
Warten wir's einfach ab, bis die nächste Führerscheinrichtlinie kommt, dann wird das zGG bei B vielleicht auf 2 Tonnen herabgesetzt (ist ja nicht böse gemeint, aber ich konnte mir das einfach nicht verkneifen.)
Dann lies dir doch die 3.RiLi in der Fassung vom 18.09.2006 durch siehe klick. Diese soll voraussichtlich am 14.12.06 in 2. Lesung beschlossen werden. Der EuGH Thread hatte ja sooo sehnsüchtig darauf gewartet, da macht es keinen Sinn ihn hier nicht zu posten. Ist aber ein 110 Seiten-Schinken. Von 2 Tonnen steht da aber nichts. whistling.gif

Andererseits kann ich den Ärger bis zu einem gewissen Punkt auch nachvollziehen.

mfg
darkstar

PS: Bin ja selbst froh das ich den 3er hab, was würde der eigendlich jetzt kosten? Ohne CE79?


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brummelbaer
Beitrag 29.10.2006, 21:45
Beitrag #18


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Du hast völlig recht, das ist natürlich klar. Es war ja auch nicht (wirklich) ernst gemeint, sondern nur eine Anspielung darauf, in welche Richtung die Entwicklung geht. Wenn Du die Rechte eines Klasse 3-Inhabers mit einem Klasse-B-Inhaber vergleichst, dann weißt Du natürlich, was hier gemeint ist (bzw. war.) Ich konnte mir dies eben nicht verkneifen, im Prinzip ist's ja richtig, der geübte Leser erkennt die Ironie, die hinter diesem Beitrag steckt - und im Kern vielleicht berechtigt ist.

So, das war's, brummelbaer
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Chris
Beitrag 29.10.2006, 22:08
Beitrag #19


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Zitat (darkstar @ 29.10.2006, 21:42) *
PS: Bin ja selbst froh das ich den 3er hab, was würde der eigendlich jetzt kosten? Ohne CE79?


Ich würde mal schätzen etwa 3500-4000EUR je nach Talent und Region.
Die Klassen C1E und CE schenken sich preislich nicht viel. Wer die Umfänge der alten Klasse 3 erwerben will, ist daher erheblich besser bedient, gleich die Klasse CE zu machen.


--------------------
Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter)

Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht.
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Mr.T
Beitrag 30.10.2006, 10:05
Beitrag #20


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Zitat (brummelbaer @ 29.10.2006, 21:45) *
Du hast völlig recht, das ist natürlich klar. Es war ja auch nicht (wirklich) ernst gemeint, sondern nur eine Anspielung darauf, in welche Richtung die Entwicklung geht.

Stimmt, das ist mir auch schon unangenehm aufgefallen.
Hätte ich die Klasse 4 vor dem 01.12.1954 erworben und nach dem 01.01.99 den KartenFS beantragt, wäre mir ohne Prüfung die Klasse A (unbeschränkt) erteilt worden. So lassen sich noch viele weitere Beispiele aufzählen, wo der Gesetzgeber die Inhalte einzelner FE-Klassen "negativ" verändert hat.

P.S.: Es war ja auch nicht (wirklich) ernst gemeint, sondern nur eine Anspielung darauf, in welche Richtung die Entwicklung schon seit dem 01.12.1954 geht. whistling.gif cool.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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MichaelW
Beitrag 30.10.2006, 10:31
Beitrag #21


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Hallo,

leider sind die neuen FS-Klassen in vielen Sachen inkonsequent. Ein paar Beispiele gefällig?

- Klasse B, Anhängerregelung: Warum nicht einfach Beschränkung auf 750kg, wie bei den anderen Klassen? Dies wäre die einzig sinnvolle Lösung. Die derzeitige Spezialregelung kennen ca. 90% der Führerscheininhaber nicht, wenn sie sie einmal in der Fahrschule gehört haben, vergessen sie es mangels Anwendung wieder. Jahre später soll mal ein Anhänger gezogen werden, aber keiner blickt mehr durch. Selbst Polizisten geben falsche Auskunft...

- Klasse C1E: So ziemlich die unsinnigste Anhängerregelung, die es gibt. Sinnvoller wäre es gewesen, hier alle Anhänger freizugeben (natürlich mit entsprechender Ausbildung) und Altinhabern der Klasse 3 eben dann im Zweifelsfall nur einen beschränkten C1E zu erteilen (auf 3-achsige Züge beschränkt, wie bisher). Bei der jetztigen Regelung fällt ja manchmal schon ein 4,5-Tonnen Sprinter mit Anhänger in den vollen LKW-Schein (CE)

- Klasse T: Einen normalen PKW darf man erst mit 18 fahren (B), aber ein 40t-Geschoß aus der Landwirtschaft mit immerhin 40km/h schon mit 16! Die ganzen Spezialklassen für die Landwirtschaft würde ich sowieso abschaffen. Wer fahren will, braucht eben Klasse C bzw. CE. Das ist bei kleinen Handwerkern, die für ihr Gewerbe einen LKW brauchen, auch nicht anders. Die stehen finanziell teilweise auch nicht besser da als Landwirte.

- Klasse S: Mit das Unnötigste überhaupt.

Aber auch die alten Klassen hatten ja so ihre Hintertürchen...

- Klasse 3: Gerade 18 und den FS auf einem PKW gemacht, durfte man eigentlich direkt auch auf einen 7,5t-LKW mit 11t-Anhänger (Tandemachse), also ein 18m langes, 2,5m breites, 4m hohes und mehr als 18t schweres Gespann umsteigen. Aber einen 10t-LKW mit 7m Länge, 2,3m Breite und 3m Höhe durfte man nicht fahren.

- Klasse 5: Bis zu einem gewissen Zeitpunkt war alles damit fahrbar, sofern es eben nur 25km/h schnell lief.

Gruß,
Michael
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brummelbaer
Beitrag 30.10.2006, 22:43
Beitrag #22


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Zitat (MichaelW @ 30.10.2006, 10:31) *
Hallo,

leider sind die neuen FS-Klassen in vielen Sachen inkonsequent. Ein paar Beispiele gefällig?

- Klasse C1E: So ziemlich die unsinnigste Anhängerregelung, die es gibt. Sinnvoller wäre es gewesen, hier alle Anhänger freizugeben (natürlich mit entsprechender Ausbildung) und Altinhabern der Klasse 3 eben dann im Zweifelsfall nur einen beschränkten C1E zu erteilen (auf 3-achsige Züge beschränkt, wie bisher). Bei der jetztigen Regelung fällt ja manchmal schon ein 4,5-Tonnen Sprinter mit Anhänger in den vollen LKW-Schein (CE)

Gruß,
Michael


Absolut richtig, was Du da schreibst, der EU-Führerscheinwahnsinn hat schon viel Ärger beschert. Klar, dass es besser gewesen wäre, die alten Regelungen beizubehalten. Wenigstens eine, wenn auch nur winzig kleine, positive Entwicklung gibt es: falls ich hier nicht völlig daneben liege, soll ja beim C1E die Regelung "zGG Anhänger nicht mehr als Leergewicht des Zugfahrzeuges" abgeschafft werden, so dass dann nur noch die 12-Tonnen-Grenze als einzige Einschränkung des C1E übrigbleibt, die Anzahl der Achsen ist bei dem ja wurscht. Die von dir genannte Problematik liegt ja an dem oben erwähnten Halbsatz.
Ansonsten aber, naja, man kann eben nur abwarten, wie die Entwicklung weitergehen wird.

Gruss brummelbaer
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Gina2
Beitrag 04.11.2006, 21:01
Beitrag #23


Neuling


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so, nun melde ich mich auch nochmal.

wieviel kostet jetzt der führerschein BE? im groben sind die preise ja ähnlich, aber habe auch jetzt an dem fs B gemerkt, das die preise von fahrschule zu fahrschule schon ganz schön schwanken (was die fahrstunden angeht)
und wieviele "pflichtstunden" gibt es jetzt genau?
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brummelbaer
Beitrag 05.11.2006, 15:05
Beitrag #24


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Man kann es ja nicht pauschal sagen, ist ja auch von der Region abhängig, aber oft werden es wohl so um 500 bis 600 EUR (??) sein. Pflichtstunden sind es 5, aufgeteilt in Autobahn-, Überland- und Nachtfahrten.

Gruss brummelbaer
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 06.11.2006, 22:21
Beitrag #25





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Zitat (Gina2 @ 04.11.2006, 21:01) *
und wieviele "pflichtstunden" gibt es jetzt genau?

Es würde dich und auch uns unendlich viel weiter bringen, wenn du die Post auch lesen würdest: klick und klick. dry.gif
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luke-91
Beitrag 04.01.2009, 14:57
Beitrag #26


Neuling


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Eure Rechnungen sind ja alle ganz schön aber kann mir jemand sagen (oder einen link senden), ob ich auch schon wenn ich 17 bin be oder nur b machen kann und wie viel be etwa kostet wenn man auto und anhänger zusammen macht?

thx und Mfg...luke-91
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Mr.T
Beitrag 04.01.2009, 15:01
Beitrag #27


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Mit 17 kannst du auch BE machen.


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Gruß Mr.T

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Gast_Georg_g_*
Beitrag 04.01.2009, 15:01
Beitrag #28





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Das begleitete Fahren gibt es auch für die Klasse BE. Was es kostet, müsstest du mit einer Fahrschule in deiner Nähe erörtern.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 04.01.2009, 15:01
Beitrag #29





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Lese mal diesen Link

Dort sind deine Fragen beantwortet.
Du darfst auch BE machen wavey.gif
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ridgefield
Beitrag 05.01.2009, 16:50
Beitrag #30


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Zitat (MichaelW @ 30.10.2006, 10:31) *
- Klasse B, Anhängerregelung: Warum nicht einfach Beschränkung auf 750kg, wie bei den anderen Klassen? Dies wäre die einzig sinnvolle Lösung. Die derzeitige Spezialregelung kennen ca. 90% der Führerscheininhaber nicht [...]

Ist hier eigentlich in naher Zukunft etwas zu erwarten?


--------------------
[B] [BE] [C1] [C1E] [C] [CE79] [L]
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herr b
Beitrag 05.01.2009, 16:58
Beitrag #31


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Zitat (nypdcollector @ 29.10.2006, 20:21) *
Zitat (Gina2 @ 29.10.2006, 19:12) *

und heute darf man fast garnichts mehr, und dann auch noch für BE 500-600€ zu verlangen ist abzocke, dafür sind grade mal 5 fahrstunden vorgeschrieben!

Geht's noch? Der Preis ist absolut ok. Für so einen Preis nehmen Handwerker noch nicht mal das Telefon ab. dry.gif


ich werde handwerkeund jeder der mich anruft,da nehm ich für 500€ den hörer ab...

ich find es aber auch mittlerweile kurios welche regelungen n good old germany getroffen werden... whistling.gif
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Polo79
Beitrag 05.01.2009, 17:00
Beitrag #32


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Zitat (ridgefield @ 05.01.2009, 16:50) *
Ist hier eigentlich in naher Zukunft etwas zu erwarten?
Ja, die Klausel mit der Leermasse wird wegfallen, dann sind alle Kombinationen bis 3500 kg (vielleicht auch bis 4250 kg unter gewissen Umständen) zZuggM erlaubt.


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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jens_16syncro
Beitrag 06.01.2009, 09:29
Beitrag #33


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Zitat (Polo79 @ 05.01.2009, 17:00) *
dann sind alle Kombinationen bis 3500 kg zZuggM erlaubt.


zZuggM = zulässige Zuggesamtmasse ?

3500kg zZuggM ist aber reichlich unsinnig, wenn das Zugfahrzeug schon mehr als 3500kg zgM (C1E) hat rolleyes.gif wavey.gif
Das wäre ja quasi ein Anhängerverbot laugh2.gif

Gruß
Jens


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geckolino
Beitrag 06.01.2009, 10:11
Beitrag #34


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Zitat (ridgefield @ 05.01.2009, 16:50) *
Zitat (MichaelW @ 30.10.2006, 10:31) *
- Klasse B, Anhängerregelung

Ist hier eigentlich in naher Zukunft etwas zu erwarten?

Zugfahrzeuge mit mehr als 3,5t zGm dürften für die Klasse B ohnehin irrelevant sein...


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Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen.
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jens_16syncro
Beitrag 06.01.2009, 10:48
Beitrag #35


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Da habe ich wohl was falsch verstanden, ich dachte es ginge bei Polo79 um C1E, weil da ja auch mit Leermasse des Zugfahrzeuges argumentiert wird.
Bei BE gibt es doch gar keine Beschränkung dieser Art oder ist jetzt B gemeint, wo man dann alles bis 3500kg zZuggM ziehen darf ?
Damit wird ein BE in den meisten Fällen wohl überflüssig.
Die absolut unsinnige Regelung beim C1E soll bleiben ?

Gruß
Jens


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Polo79
Beitrag 06.01.2009, 14:53
Beitrag #36


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Zitat (jens_16syncro @ 06.01.2009, 10:48) *
zZuggM = zulässige Zuggesamtmasse ?
Ja, der gemeine VP´ler ist schreibfaul. blushing.gif rofl1.gif

Zitat (jens_16syncro @ 06.01.2009, 10:48) *
Da habe ich wohl was falsch verstanden, ich dachte es ginge bei Polo79 um C1E, weil da ja auch mit Leermasse des Zugfahrzeuges argumentiert wird.
Es ging in der Frage von @ridgefield um die Klasse B. wink.gif

Zitat (jens_16syncro @ 06.01.2009, 10:48) *
Bei BE gibt es doch gar keine Beschränkung dieser Art[...]
Noch nicht. Bei der Klasse BE wird die zgM des Anhänger zukünftig auf 3500 kg beschränkt. Möchte man einen schweren Anhänger ziehen, ist Klasse C1E erforderlich (bis 12 t zZgugM). Bei mehr als 12 t zZuggM wäre sogar Klasse CE nötig (falls es überhaupt Züge mit einem Klasse B Zugfahrzeug gibt, die schwerer als 12 t sind. @Ulli? unsure.gif wavey.gif ).

Zitat (jens_16syncro @ 06.01.2009, 10:48) *
oder ist jetzt B gemeint, wo man dann alles bis 3500kg zZuggM ziehen darf ?
Genau.

Zitat (jens_16syncro @ 06.01.2009, 10:48) *
Damit wird ein BE in den meisten Fällen wohl überflüssig.
Ja und Nein. Es gibt genug KFZ, die schon ohne Anhänger 3,5 t wiegen. Ohne BE ist dann bei einem 750 kg Anhänger Schluss.

Zitat (jens_16syncro @ 06.01.2009, 10:48) *
Die absolut unsinnige Regelung beim C1E soll bleiben ?
Die Leermasse spielt bei Klasse C1E zukünftig auch keine Rolle mehr. Es werden ausserdem noch die Klassen A1, A2 und D1E geringfügig geändert.


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oimara
Beitrag 06.01.2009, 17:42
Beitrag #37


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Zitat (Gina2 @ 29.10.2006, 20:29) *
es sind 5 pflichtstunden vorgeschrieben, 5* ca. 32€=160 + 77€ prüfungsgebühr
das sind nicht mal 300€.
und hänger fahren ist nun wirklich super einfach, das kann jeder, ich habs schon geübt, das ist nun wirklich ein klacks bis auf das rückwärtsrichten, kurven fahren muss man zwar auch etwas lernen, aber ansonsten ist das absolut easy und locker in 5 tunden zu schaffen

30% der Reiterinnen fahren bei uns auf den Hof, und bitten jemand anderen den Hänger rückwärts auf den Abstellplatz zu schieben.
Leiht man den eigenen Hänger her, wird er bei jedem 10. Mal mit einen Reifenplatzer zurückgebracht. I. d. R. vorne rechts (der Tandemachse).

Das zum Thema supereinfach.
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haschee
Beitrag 07.01.2009, 10:35
Beitrag #38


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Hab damals als einer der ersten BE "mit"gemacht. B im Dezember 1999 und BE im Februar 2000.

Hab 8 Fahrstunden + die 5 Pflichtstunden gebraucht.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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jens_16syncro
Beitrag 08.01.2009, 08:15
Beitrag #39


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Zitat (Polo79 @ 06.01.2009, 14:53) *
Die Leermasse spielt bei Klasse C1E zukünftig auch keine Rolle mehr. Es werden ausserdem noch die Klassen A1, A2 und D1E geringfügig geändert.


Moin,

ab wann ist denn die Umsetzung geplant ?


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Polo79
Beitrag 08.01.2009, 17:19
Beitrag #40


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Ich vermute ab dem 19.01.2013. Das ist jedenfalls der Termin, an dem diese EG-Richtlinie spätestens umgesetzt sein muss.


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Lutze
Beitrag 10.01.2009, 15:22
Beitrag #41


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Zitat (Polo79 @ 06.01.2009, 14:53) *
...Bei der Klasse BE wird die zgM des Anhänger zukünftig auf 3500 kg beschränkt. Möchte man einen schweren Anhänger ziehen, ist Klasse C1E erforderlich (bis 12 t zZgugM). Bei mehr als 12 t zZuggM wäre sogar Klasse CE nötig (falls es überhaupt Züge mit einem Klasse B Zugfahrzeug gibt, die schwerer als 12 t sind. @Ulli? ...

Hallo Polo79,

ich heisse zwar nicht Ulli, habe aber selber zwei UNIMOG (denke mal Du meinst den Ulli mit dem blauen UNIMOG 404.1).
Ja, solche Züge sind durchaus denkbar.
Mit meinen 411er, 32 PS, 3500 kg zGM, komme ich schon auf 10,7 t Zuggesamtmasse.
Bei einen auf 3500 kg abgelasteten 421 mit 52 PS kommt man auf eine Zuggesamtmasse von 17,38 t.

Das Ganze ist möglich, weil die Anhängelast bei Zugmaschinen gesetzlich nur durch die Motorleistung beschränkt wird (natürlich auch durch die technischen Angaben des Hersteller und der verbauten Anhängekupplung = beim UNIMOG aber kein Problem). Bei LKW und Geländefahrzeugen zusätzlich nur das 1,5 fache der Gesamtmasse.

Glückauf
Lutz
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Polo79
Beitrag 10.01.2009, 17:00
Beitrag #42


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Hallo Lutz,

Zitat (Lutze @ 10.01.2009, 15:22) *
Bei LKW und Geländefahrzeugen zusätzlich nur das 1,5 fache der Gesamtmasse.
Spontan habe ich mich auch daran erinnert und gedacht die maximal zZuggM sei 8,75 t. Weil @Ulli aber schon öfter heftig prostetiert hat, die Anhängelast von Zugmaschinen würde nur durch die Motorleistung bestimmt werden und ich mich im Zulassungrecht nicht gut auskenne, wollte ich mich nicht festlegen. wink.gif

Danke für die Aufklärung. wavey.gif


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hidi
Beitrag 24.07.2009, 12:43
Beitrag #43


Neuling


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sorry, aber ich steige jetzt überhaupt nicht mehr durch, was darf man mit BE und was nicht...


was mich besonders stört - was mich unsicher macht ist der Passus unter Klasse E den ich unten fett gekennzeichnet habe... :

Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

soweit so gut ...


Klasse E in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1:
Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden



praktisches Beispiel: ein Geländewagen mit 2100 kg Leergewicht 2805 kg zul.Ges.Gewicht - und ein Anhänger mit 3 to zul. Ges.Gewicht....
darf dass mit BE gezogen werden oder nicht (Führerschein 1999)


Danke für Euere Hilfe !!
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Mr.T
Beitrag 24.07.2009, 12:58
Beitrag #44


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Ja.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Mr Hyde
Beitrag 24.07.2009, 15:49
Beitrag #45


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Ergaenzung:
Das, was du unter Klasse E fett geschrieben hast, ist so zu verstehen, dass natuerlich nicht diejenigen Fahrzeugkombinationen in die Klasse BE fallen, die bereits in Klasse B enthalten sind (also zGM Anhaenger kleiner als Leergewicht Zugfhz., sofern komb. zGM kleiner als 3,5 to fallen nicht in Klasse BE, denn sie sind schon in Klasse B enthalten).
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hidi
Beitrag 24.07.2009, 17:50
Beitrag #46


Neuling


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danke.. dann wird er gemacht... der BE wavey.gif
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Z-1000
Beitrag 25.07.2009, 07:20
Beitrag #47


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Hallo Gina2
bei uns in der Region zahlst du mindestens 700 € für den BE Führerschein.
Darin enthalten wären neben den Pflichtstunden und Prüfungsgebühr dann drei Übungstunden.
Und wenn du das mit drei Übungstunden schaffen möchtest musst du Im Umgang mit dem Anhänger
schon vorher fit sein.
Die TÜV und Landratsamt Gebühren gehen separat.
mfg
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cybershadow
Beitrag 25.07.2009, 11:49
Beitrag #48


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Fahren mit Anhänger kann man problemlos mit einem gemieteten 1-Tonner üben. Kostenpunkt dafür um die 25 € für einen ganzen Tag. Dabei kann man sich mit dem Anhänger und seiner Bedienung vertraut machen (ankuppeln, abkuppeln Sicherheitskontrolle) und die Grundfahraufgabe (rückwärts um die Ecke nach links) üben, bis sie wirklich sitzt.

Ich habe meinen Fahrlehrer damals so lange bearbeitet bis er sich bei einer der Sonderfahrten davon zu überzeugt hat, dass ich die Grundfahraufgabe sicher beherrsche und bin ohne eine zusätzliche Übungsstunde ausgekommen. Ob das jeder Fahrlehrer machen würde weiß ich natürlich nicht.
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Z-1000
Beitrag 25.07.2009, 13:40
Beitrag #49


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Hallo Cybershadow
Das würde bedeuten bei der ersten Fahrstunde starte ich gleich
mit Überland, Autobahn oder der Beleuchtungsfahrt. Das gibt es
von meiner Seite viele Gründe die dagegen sprechen.
Die Fahrschülerausbildung spricht von einer Grundausbildung
die der FS zu durchlaufen hat,bevor er mit den Sonderfahrten beginnt.
Das heißt bei einer Fahrschulüberprüfung gibt's Probleme. Vor allem dann wenn der FS bei
der ersten Prüfung womöglich noch durch gefallen ist. Passiert ein Unfall und
die erste Fahrstunde war eine Sonderfahrt gibt's auch ein Problem wenn das rauskommt.
Ich muss den Rückwärts Linksbogen wenigstens überprüfen mich davon vergewissern
das richtig an und abgekuppelt werden kann, der FS muss über Ladungsicherung Bescheid
wissen.Das geht meiner Meinung nach nicht ohne Übungstunde. Und wenn sich die Sache
"ohne Übungstunde gleich Sonderfahrt machen" herumspricht will das jeder andere FS genauso.

mfg
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cybershadow
Beitrag 25.07.2009, 16:57
Beitrag #50


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So war es bei mir, ja.

Ich hatte allerdings auch ca. 150.000 km PKW-Erfahrung und habe das Fahren mit Anhänger definitiv beherrscht, weil ich sehr viel mit einem 750-kg Baumarkthänger unterwegs war. Letztendlich habe ich den Fahrlehrer dann überzeugen können, mit einer Überlandfahrt anzufangen und sich einfach mal ein Bild von meinen Fahrkünsten zu machen, unter der Bedingung statt der zweiten Überlandstunde eine normale Übungsstunde zwischenzuschieben, wenn ich es nicht ausreichend kann. Kommentar des Prüfers nach der ersten Stunde war dann: "Wozu kommen Sie eigentlich noch in die Fahrschule?"

Ich halte von den Überland-, Autobahn- und Beleuchtungsfahrten für BE aber so wie so nicht viel. Wer auf der Autobahn PKW solo fahren kann, schafft das auch mit Anhänger. Wirklich lernen muss man im Stadtverkehr zurecht zu kommen und das Rangieren. Eine Regelung wie bei Klasse M fände ich viel sinnvoller: Üben bis man's kann, 30 min. Prüfung, fertig. In meinem Fall hätte das die Ausbildung auf eine Doppelstunde verkürzt.
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