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> MPU nach Unfall mit 1,2 Promille?
chris72
Beitrag 23.10.2006, 11:42
Beitrag #1


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Hallo zusammen!

Ich hab mich hier angemeldet weil ich gestern groben Mist gebaut habe, und zwar bin ich mit Restalkohol in eine Baustelle auf der Autobahn gebrettert.
Zum Glück sind dabei keine Person zu Schaden gekommen, bis halt auf den Schock den ich erlitten habe, ansonsten ist halt ein erheblicher Sachschaden an meinem Auto und an Teile der Fahrbahn- bzw. Baustellenbegrenzung entstanden, also ich habe 8 Leitbaken erwischt und an zwei Stellen die Leitplanke.
Beim Alkoholtest vor Ort ("pusten") hatten die Beamten einen Promillewert von 1,2 ermittelt, die Werte von der anschließenden Butprobe kenne ich noch nicht.

Ich habe jetzt gelesen daß eine MPU erst ab 1,6 Promille ansteht ( ich bin kein Wiederholungstäter, seit 14 Jahren Führerschein), konnte aber leider keine Angaben finden was passiert wenn man alkoholisiert einen Unfall baut, auch wenn man weniger als 1,6 hat...
Kann mir jemand was dazu sagen?
Habe ich eine MPU zu befürchten? (laut den Polizeibeamten: ja)
Könnt Ihr mir vielleicht noch weitere Tipps geben, auch zur Schadensregulierung mit der Versicherung, habe ich überhaupt eine Chance darauf daß meine Versicherung zahlt?
Muss ich der Versicherung mitteilen daß ich unter Alkohol stand, oder kriegen die das eh über die Polizei raus?

Wäre sehr dankbar über die ein oder andere Info!!!

Und seid bitte nicht zu streng mit mir, ich weiß daß ich absolut Scheiße gebaut habe... sad.gif
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magnum88
Beitrag 23.10.2006, 12:06
Beitrag #2


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Zitat
Beim Alkoholtest vor Ort ("pusten") hatten die Beamten einen Promillewert von 1,2 ermittelt, die Werte von der anschließenden Butprobe kenne ich noch nicht.
Ich habe jetzt gelesen daß eine MPU erst ab 1,6 Promille ansteht ( ich bin kein Wiederholungstäter, seit 14 Jahren Führerschein), konnte aber leider keine Angaben finden was passiert wenn man alkoholisiert einen Unfall baut, auch wenn man weniger als 1,6 hat...
Kann mir jemand was dazu sagen?
Habe ich eine MPU zu befürchten? (laut den Polizeibeamten: ja)


Bist du sicher, dass es sich bei den 1.2 um einen Promillewert handelt oder um den Wert 1.2 mg/L in der Atemluft. Das letztere würde nämlich eine Blutalkoholkonzentration von ca. 2.4 Promille ergeben. Damit wäre die Aussage des Polizeibeamten erklärbar.
Wieviel, was und in welchem Zeitraum hast du denn getrunken?
Wann war der letzte Konsum, da du von Restalkohol schreibst?


Zitat
Könnt Ihr mir vielleicht noch weitere Tipps geben, auch zur Schadensregulierung mit der Versicherung, habe ich überhaupt eine Chance darauf daß meine Versicherung zahlt?


Deine Versicherung wird zahlen, allerdings kann sie aufgrund deiner Alkoholisierung Regress bis zu 5000 Euro nehmen. Es kann also sein, dass du den gesamten Schaden sofern er unter dieser Summe liegt, vollständig alleine begleichen musst. Näheres kannst du in deinen Versicherungsbedingungen nachlesen.

Zitat
Muss ich der Versicherung mitteilen daß ich unter Alkohol stand, oder kriegen die das eh über die Polizei raus?


Deiner Versicherung gegenüber musst du wahre Angaben machen. Die Versicherung wird Akteneinsicht beantragen...
Vielleicht kannst du mit der zuständigen Behörde vereinbaren, dass du den Schaden sofort aus eigener Tasche bezahlst?
Dann brauchst du den Schaden nicht zu melden und der Vorteil hiervon wäre, dass du nicht mit den Prozenten zurückgestuft wirst. Denn dazu hat die Versicherung das Recht, auch wenn sie Regress nimmt.
Ansonsten bist zu verpflichtet innerhalb einer Woche Schadenmeldung zu erstatten.

Weiterhin erhältst du eine Geldstrafe und deine FE ist erstmal weg.
Genaueres kann man sagen, wenn die BAK bekannt ist.


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chris72
Beitrag 23.10.2006, 12:39
Beitrag #3


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Vielen Dank für Deine Antwort!

Der Messwert in der Atemluft betrug 0,6, das wurde dann halt mit zwei multipilziert und man kam so auf die 1,2 Promille, also 2,4 waren es auf keinen Fall.
Angefangen zu trinken haben wir gegen 20 Uhr, da waren es zwei Bier 0,5L und drei Gläser Wodka-O gemischt mit blauer Engel.Später auf einer Party habe ich dann noch 5-6 Gläser Bier getrunken.
Problem war halt auch daß meine letzte Mahlzeit schon um 12 Uhr Samstag mittag war, und ich lange keinen Alkohol mehr getrunken hatte...
Das letzte Bier hatte ich zwischen zwei und halb drei Uhr nachts, so gegen 3 Uhr waren wir zu Hause (hatte bei einem Kumpel übernachtet) und geschlafen hatte ich so bis acht Uhr, dann drehte einer der Nachbarn die Musik auf und ich konnte nicht mehr pennen und beschloß fataler Weise nach Hause zu fahren...

Ich schätze mal der Schaden wir auf jeden Fall über 5000,-€ liegen, sofern ich den Schaden an meinem KFZ dazu rechne, bin Vollkaskoversichert.
Bevor ich der Verischerung eine Schadensmeldung mache werde ich mich sowieso erst mal von einem Anwalt beraten lassen, habe für heute Nachmittag kurzfristig einen Termin bekommen...

Meinen Führerschein haben die gestern direkt behalten.
BAK = Blutalkoholkontrolle ??
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katrin321
Beitrag 23.10.2006, 12:43
Beitrag #4


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schreib mir mal eine mail mit dem genauen sachverlauf ,hattest du ausfallerscheinungen ect ich werde dir dann ein paar hilfreiche tipps geben , meine mailadresse ist ***********

ich hoffe das das nicht gegen die forenregeln ist? unsure.gif

Anm. Mod: Ist es. Mailadresse entfernt.

Der Beitrag wurde von GSX-R bearbeitet: 23.10.2006, 12:48
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magnum88
Beitrag 23.10.2006, 12:48
Beitrag #5


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@katrin321

Aber hallo...

Der TE ist in eine Autobahnbaustelle gebrettert und da fragst du nach Ausfallerscheinungen!?! blink.gif


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GSX-R
Beitrag 23.10.2006, 12:50
Beitrag #6


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Zitat (chris72 @ 23.10.2006, 12:39) *
BAK = Blutalkoholkontrolle ??

Blutalkoholkonzentration. wink.gif


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katrin321
Beitrag 23.10.2006, 12:59
Beitrag #7


Neuling


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Ich denke es kommt sehr darauf an ,was er dann, bei der vernehmung ausgesagt hat , ich denke es wird sehr wichtig sein ...
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THOR
Beitrag 23.10.2006, 14:24
Beitrag #8


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Zitat (katrin321 @ 23.10.2006, 13:43) *
... ect ich werde dir dann ein paar hilfreiche tipps geben , meine mailadresse ist ***********
Gute Tipps kann man auch posten so sie denn keine unzulässige Rechtsberatung sind. Werd aus Dir immer noch nicht schlau. think.gif


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Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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GSX-R
Beitrag 23.10.2006, 14:42
Beitrag #9


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Zitat (katrin321 @ 23.10.2006, 12:59) *
Ich denke es kommt sehr darauf an ,was er dann, bei der vernehmung ausgesagt hat , ich denke es wird sehr wichtig sein ...

Warum sollte es das? think.gif

Die Meßlatte ist die BAK. Der Unfall ist ja wohl Ausfallerscheinung genug, so dass ihm eine besondere Alkoholgewöhnung nicht vorgeworfen werden kann.
Wenn die BAK unter den 1,6 ‰ bleibt sehe ich keinerlei Handhabe für eine MPU.


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chris72
Beitrag 23.10.2006, 15:57
Beitrag #10


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Danke für Eure Antworten!
War gerade beim Rechtsanwalt und der meinte auch ich bräuchte wohl nicht mit einer MPU rechnen, da ich noch unter 1,6 Promille war und mein Punktekonto in Flensburg nicht bis ans Limit ausgereizt ist, die letzten Punkte die ich bekommen hatte waren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und sind schon ziemlich lange her.
Jetzt muß ich natürlich die BAK abwarten, und hoffe mal daß die Schwankungen zwischen den Werten aus der Atemluft und dem Blut nicht so stark schwanken, das ich bei der BAK doch noch auf 1,6 Promille komme.
Der Anwalt war übrigens sehr nett, hatte erst mal keine Akte angelegt und somit war ich quasi gar nicht bei ihm und brauch auch erst mal nichts zu bezahlen.
Wir sind halt so verblieben daß ich mich nach Erhalt des Strafbescheids bei Bedarf noch mal bei ihm melde, um dann evtl. Einblick in den Bericht der Polizei zu beantragen.
Mit der Versicherung habe ich auch eben telefoniert, die sagten mir direkt am Telefon daß die sich den Schadensbetrag wieder bei mir zurück holen, halt auf Grund des Alkohols, und wohlmöglich mir die Versicherung kündigen werden, wobei ich mit letzterem erst mal ganz gut leben kann, da ich ja eh in nächster Zeit keine KFZ-Versicherung brauchen werde.

Ich trinke übrigens relativ selten Alkohol, also die Zeiten wo man sich jedes Wochenende ins Delirium gesoffen hat sind lange vorbei.
Was mir allerdings noch eingefallen ist, ich hatte Freitag Abend einen Joint geraucht.
Da der Arzt,der mir die Blutprobe entnommen hatte, die Beamten vorher fragte ob Alkohol oder BTM, und die sagten halt Alkohol da ich von dem Joint nichts erzählt hatte, kann ich davon ausgehen daß mein Blut nur auf Alkohol untersucht wird und nicht auf andere Substanzen und somit das THC nicht auffällt???

Mehr fällt mir im Moment erst mal nicht ein, häng auch noch ziemlich neben der Kappe weil das doch schon alles ziemlich heftig war...
Wer aber vielleicht noch den ein oder anderen noch so kleinen Tipp für mich hat: gerne!!!

vielen Dank
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GSX-R
Beitrag 23.10.2006, 15:59
Beitrag #11


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Wenn von den Beamten die Frage nach BTM verneint wurde, dann wird auch nicht danach gesucht.


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chris72
Beitrag 23.10.2006, 16:19
Beitrag #12


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Das ist schon mal gut.
Auch wenn ich mir sicher bin am Sonntagmorgen nicht mehr unter dem Einfluss von dem THC gestanden zu haben wäre es mit Sicherheit übel, wenn auch das in meinem Blut festgestellt werden würde...
Wortwörtlich hatten die Beamten die BTM nicht verneint, der Arzt fragte halt vorher ob auf Alkohol oder BTM untersucht werden soll und die Beamten sagten halt "Alkohol".
Der Azrt hat mich dann noch rauf- und runterlaufen lassen, und ich musste mich fünfmal um die eigene Achse drehen und ihm dann auf den Zeigefinger schauen während er mir mit einer Lampe in die Augen gestrahlt hatte...
Und dann halt noch das obligatorische mit geschlossenen Augen Zeigefinger auf Nase führen bzw. Zeigefinger zusammenführen...
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corneliusrufus
Beitrag 23.10.2006, 16:43
Beitrag #13


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Es wurde bei der Blutprobe nur ein Röhrchen gefüllt? Dann wird eben nicht auch noch auf BTM untersucht.

Eine Kündigung der Versicherung könnte problematisch werden, da Dich dann zukünftig keine weitere Versicherung mehr nimmt für den kaskobwereich; für den haftpflcihtbereich musst Du versichert werden. Daher wäre es ggf. weise, selbst die versicherung anlässlich des Schadens zu kündigen. Spreche am besten offen mit Deiner Versicherung, damit sie Dir mitteilt, was sie plant.

Ich gehe davon aus, dass Du Dein Alkoholproblem und das BTM-Problem eh lösen möchtest. Mit eienr nachvollziehbaren Lösung lebt eine Versicherung auch besser, von den Strafbehörden abgesehen.

Betreibst Du Mischkonsum? Dann passe besonders auf, dass Deine Trinkangaben stimmen.

Hast Du schon einen Termin in eienr Alkohol- und Drogenberatungsstelle?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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chris72
Beitrag 23.10.2006, 17:25
Beitrag #14


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Zitat (corneliusrufus @ 23.10.2006, 18:43) *
Es wurde bei der Blutprobe nur ein Röhrchen gefüllt?

Danke für Deine Antwort!
Ja, war nur ein Röhrchen das gefüllt wurde.
Ich war mir halt nicht sicher ob andere Werte wie von THC zufällig auch auffallen können, auch wenn das Blut nur nach Alkohol geprüft wird.

Das mit der Versicherung hatte ich mir auch schon überlegt, also das andere mich dann nicht mehr versichern möchten, wußte aber nicht daß die mir dann "nur" eine Kaskoversicherung verweigern können und mich trotzdem Haftpflichtversichern müssen.
Die Vollkasko wollte ich sowieso abschaffen da mir die bei meinem bisherigen PKW zu teuer war, aber eine Teilkasko hätte ich auch zukünftig ganz gerne...
Ich hatte auch schon überlegt die Versicherung von mir aus zu kündigen, schon alleine deshalb weil ich die nächste Zeit ja erst mal keine mehr brauchen werde, und wenn es später bei einer neuen Versicherung besser aussieht wenn ich meine jetzige von mir aus kündige werde ich das erst Recht in Erwägung ziehen.

Alkoholproblem habe ich eigentlich keines, würde ich jetzt mal von meiner Seite aus behaupten, bzw. ich hatte mal eines und habe das von alleine in den Griff bekommen, da ich bis Ende Juni noch 20kg schwerer war und Alkoholkonsum während einer Diät/Ernährungsumstellung alles andere als hilfreich ist, und auch wenn man sein Gewicht halten möchte sollte man von übermäßigem Alkohol-konsum absehen.
Vorher hatte ich halt abends so meine drei-vier bier getilgt, und ja, dazu auch gekifft.
Ich muss ehrlicherweise gestehen daß ich in Sachen BTM schon einige Erfahrungen gemacht habe, früher auch mit Amphetaminen und XTC, bis ich mich dann von meinem "Freundeskreis" getrennt hatte...
Da ging dann erst mal die Einsamkeit und somit das Frustsaufen los.
Mittlerweile bin ich dabei mir einen neuen Freundeskreis aufzubauen der mit BTM nicht zu tun hat, allerdings kommen die Leute nicht aus dem näheren Umkreis so daß ich unter der Woche doch eher einsam bin und mich schon alleine deshalb abends gerne in meine Kifferscheinwelt versetze.
Den Alkohol allerdings vermisse ich nicht mehr, also ich würde sagen BTM-Problem habe ich, Alkohol-Problem weniger bzw. nicht mehr.
Ich habe auch leider lange Zeit keine Freundin mehr gehabt, da ich die Zeit wo ich ohne Freundeskreis auskommen mußte mich zu Hause eingesperrt habe, so daß auch nie die Möglichkeit bestand mal was nettes kennenzulernen, und das Übergewicht das ich bis vor kurzem noch hatte verursachte ein absolut schlechtes Selbstbewußtsein, das ich jetzt langsam wieder erlange.
Ich habe also einiges an Scheiße gebaut, worüber ich mir auch bewußt bin, ich will nichts schön reden und weiß daß ich was ändern muss, was ich ja zum Teil auch schon in die Tat umgesetzt habe.
Ich denke mal daß mit den BTM muss ich jetzt so oder so erst mal abhaken, da ich mein Dope immer selber in Holland geholt habe (bin aber nie bekifft aus Holland zurückgefahren, also immer erst zu Hause geraucht) und auch niemanden kenne (und auch njicht kennen möchte) der mir was verkaufen kann...
So jetzt weißt/wisst Du/Ihr fast alles über mich... wink.gif

Wie meintest Du das mit den Angaben zu dem Trinkverhalten/Mischkonsum?
Ich will ja mal hoffen daß ich nicht zur MPU muss und soweit erst mal keine weiteren Angaben diesbezüglich machen muss...

Drogenberatung hatte ich schon mal gemacht, hatte mir aber nicht wirklich viel gebracht, also derjenige der mir bisher diesbezüglich am besten helfen konnte war ich selbst, auch wenn ich das Kiffer-problem bis zuletzt selber noch nicht in den Griff bekommen habe...

LG
Chris
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corneliusrufus
Beitrag 23.10.2006, 17:41
Beitrag #15


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Ich meine folgendes: Wenn Du bsp. angeben würdest, immer so viele Bier zu trinken, dass Du sonst die 1,2‰ immer locker ereicht haben wirst, dann würde man stutzig werden, weil Du dann mit "noch" 1,2‰ vielelciht nciht betrunken genug warst für den Unfall. Stichwort: Gewöhnung. Man würde entweeder andere Ursachen vermuten (Drogen) oder dass Du kein Verständnis hast zwischen dem zusammenhang zwischen Promille und Alkoholkonsum.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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chris72
Beitrag 23.10.2006, 17:51
Beitrag #16


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Also bei der Polizei selber hatte ich angegeben daß ich eher selten Alkohol trinke, wenn dann nur am Wochenende, aber auch nicht jedes.
Ich wußte von einem Bekannten daß der bei seiner MPU angegeben hatte jedes WE zu trinken, und wurde prompt als Alkoholiker eingestuft...
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chris72
Beitrag 23.10.2006, 19:11
Beitrag #17


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Ich habe gerade in einem anderen thread gelesen, das einer einen Atem-Alkoholwert von 1,1 hatte, und jemand anders schrieb dazu daß die BAK dann normalerweise über 1,6 liegen sollte...
Sind die Schwankungen zwischen diesen beiden Werten denn wirklich so hoch?
Bin im Moment ein wenig am Verzweifeln...
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Mr.T
Beitrag 23.10.2006, 19:17
Beitrag #18


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Atemalkoholwerte werden in mg/l angegeben. Dieser Wert mit 2 mutipliziert ergibt den wahrscheinlichen Promillewert.


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Gruß Mr.T

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GSX-R
Beitrag 23.10.2006, 19:30
Beitrag #19


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Zitat (chris72 @ 23.10.2006, 11:42) *
Beim Alkoholtest vor Ort ("pusten") hatten die Beamten einen Promillewert von 1,2 ermittelt, die Werte von der anschließenden Butprobe kenne ich noch nicht.

Tja, wenn der Wert mg/l AAK waren, dann wird die BAK so um die 2,2 ‰ liegen.

Haben die Beamten ausdrücklich Promille gesagt? Oder war auf dem Handgerät ein ‰-Aufkleber drauf?


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chris72
Beitrag 23.10.2006, 19:43
Beitrag #20


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@mr.T
Danke Dir, allerdings wußte ich das wink.gif

Mir geht es um diese Aussage hier, dir ich in einem anderen thread gefunden habe:
Zitat
Wenn du 1,1% Atemalkohol hattest dann wird das wohl beim Bluttest bestimmt mehr als 1,6 % ergeben..

Das heißt für mich, daß es Abweichungen bis zu 0,5 Promille zwischen Atem- und Blutalkoholwert geben kann, daher wenn 1,2 in meinem Atem festgestellt wurde (Messwert 0,6 mit 2 multipliziert) würde durchaus die Möglichkeit bestehen daß ich auf 1,6 Promille oder mehr beim Blutwert kommen könnte.
Ich finde diese Schwankungen aber sehr hoch, kann es sein daß die wirklich so hoch sind.
Ich weiß daß man das pauschal nicht sagen kann, aber vielleicht können andere die schon Erfharungen damit gemacht haben mal schildern wie hoch die Differenz bei ihnen zwischen AAK und BAK letztendlich war.

Beim Weiterelsen in diesem anderen Thread meinte der TE später daß er letztendlich einen BAK von 1,05 hatte, was mich natürlich schon wieder ein wenig beruhigt. blushing.gif
Allerdings schrieb er auch daß man ihm zum Tatzeitpunkt einen BAK von 1,14 angerechnet hat.
Ist das normal daß der Wert auf die verstrichene Zeit zwischen Unfallzeit und Blutabnahme auf den Unfallzeitpunkt hochgerechnet wird?
Also wenn mein BAK zum Beispiel bei 1,3 liegen sollte und eine halbe Stunde zwischen Unfall und Blutprobe verstrichen ist, gehen die dann hin und sagen: ja, dann lag ihre BAK beim Unfallzeitpunkt bei ca. 1,4 Promille?

@GSX-R
also der Wert den das Gerät angezeigt hatte lag bei 0,6.
Der Beamte sagte direkt daß das noch mit zwei multipliziert werden muß und mein Promillegehalt dementsprechend bei 1,2 liegt, also sollte das letztendlich meine AAK in Promille sein...
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GSX-R
Beitrag 23.10.2006, 19:55
Beitrag #21


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Es kann große Unterschiede zwischen AAK und BAK geben. Meist dann, wenn zwischen Trinkende und Blutentnahme keine sonderlich große Zeitspanne liegt.

Hat man kurz vorher aufgehört zu trinken, dann ist man in der sogenannten Anflutungsphase. Dann kann die BAK erheblich höher sein als die AAK.

Zitat (chris72 @ 23.10.2006, 19:43) *
@GSX-R
also der Wert den das Gerät angezeigt hatte lag bei 0,6.
Der Beamte sagte direkt daß das noch mit zwei multipliziert werden muß und mein Promillegehalt dementsprechend bei 1,2 liegt, also sollte das letztendlich meine AAK in Promille sein...

Dann waren die 0,6 mg/l AAK. Ergo ca. 1,2‰. Sonst siehe oben.


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chris72
Beitrag 23.10.2006, 20:06
Beitrag #22


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Zitat (GSX-R @ 23.10.2006, 21:55) *
Es kann große Unterschiede zwischen AAK und BAK geben. Meist dann, wenn zwischen Trinkende und Blutentnahme keine sonderlich große Zeitspanne liegt.

Hat man kurz vorher aufgehört zu trinken, dann ist man in der sogenannten Anflutungsphase. Dann kann die BAK erheblich höher sein als die AAK.


Danke für die Antwort, dann will ich mal hoffen daß bei mir der Unterschied nicht zu groß sein wird. huh.gif
Aufeghört zu trinken hatte ich gegen zwei/halb drei nachts, Blutentnahme war gegen zehn Uhr morgens, zwischendurch hatte ich ja auch noch 5 stündchen geschlafen...
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GSX-R
Beitrag 23.10.2006, 20:12
Beitrag #23


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Dann ist die BAK eher niedriger als die AAK, weil die Leber so um die 0,1 ‰ pro Stunde abbaut. Ist aber grob gerechnet.


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chris72
Beitrag 23.10.2006, 20:22
Beitrag #24


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Puh, dann fällt mir gerade zumindest schon mal ein kleiner Stein vom Herzen...
Selbst wenn die BAK geringfügig höher als die AAk sein sollte könnte ich damit leben, Hauptsache ich komme nicht auf die 1,6...
Vielen Dank!
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Mr.T
Beitrag 23.10.2006, 21:12
Beitrag #25


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Zitat (chris72 @ 23.10.2006, 21:06) *
Aufeghört zu trinken hatte ich gegen zwei/halb drei nachts, Blutentnahme war gegen zehn Uhr morgens, zwischendurch hatte ich ja auch noch 5 stündchen geschlafen...

Jetzt rechne mal nach, wie hoch dein Promillwert bei Trinkende war, wenn du stündlich min. 0,1 o/oo abbaust. Das sollte dich nachdenklich stimmen.


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corneliusrufus
Beitrag 23.10.2006, 21:44
Beitrag #26


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Und damit haben wir bei einem wachen FEB-Mitarbeiter bzw. Gutachter das obige geschilderte Problem ...

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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chris72
Beitrag 23.10.2006, 22:23
Beitrag #27


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Zitat (Mr.T @ 23.10.2006, 23:12) *
Zitat (chris72 @ 23.10.2006, 21:06) *

Aufeghört zu trinken hatte ich gegen zwei/halb drei nachts, Blutentnahme war gegen zehn Uhr morgens, zwischendurch hatte ich ja auch noch 5 stündchen geschlafen...

Jetzt rechne mal nach, wie hoch dein Promillwert bei Trinkende war, wenn du stündlich min. 0,1 o/oo abbaust. Das sollte dich nachdenklich stimmen.

Nun, nachdenklich bin ich sowieso seit gestern, sehr nachdenklich, das kannst Du mir glauben.
Ich weiß ja selbst das ich gut dabei gewesen bin, habe es ja selbst erlebt.Aber ich war nicht so dicht daß ich irgendwie einen Filmriss habe, und ich hätte auch niemals damit gerechnet daß ich noch so viel Restalkohol im Blut habe, als ich losgefahren bin.

@cornelius
Ich kann Dir nicht ganz folgen mit dem FEB-Mitarbeiter think.gif ;-)
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corneliusrufus
Beitrag 24.10.2006, 19:11
Beitrag #28


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Du hattest nahe dem Trinkende einen noch viel größeren Promillewert. Dort hattest Du auch die größten Ausfallerscheinungen. Nun hattest Du den Unfall jedoch deutlcih später. Bei einem geübten trinker - wie Du es sein musst - kann man auf den gedanken kommen, dass für Ausfallerscheinungen die gemessene BAK nicht ausreichend gewesen wäre. Folglcih müsstest Du da ncoh etwas anderes konsumiert haben. Sprich Drogeneinfluss.

Nun, diese sind Dir nciht nachgewiesen worden. Daher bleibt es beim Alkohol. Plus einer hohen Alkoholgewöhnung ohne Trennvermögen. Da sind wir dann im Ermessensbereich für eine MPU auch unter 1,6‰.

Es kann gut sein, dass Du diesmal ohne MPU davonkommst. Ein wacher FEB-Mitarbeiter und noch irgend ein kleines bischen mehr, und Du bist dann bei der MPU.

Ich kann es auch so ausdrücken: medizinisch ist Dein Problem weitaus größer, als die so entdeckte Trunkenheitsfahrt besagt. Und es gibt Indizien, die das schon jetzt sichtbar machen.

Es wäre daher gut, wenn Du Dein Problem lieber eine Nummer größer angehst (SHG für längere Zeit/> halbes Jahr, Alkohol- und Drogenberatung) als für ein angenehmes Strafurteil erforderlcih, als für eine mögliche MPU erforderlich.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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chris72
Beitrag 25.10.2006, 15:18
Beitrag #29


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Hi Cornelius!

Danke für Deinen Beitrag, auf den ich nochmal was genauer eingehen muß.

Zitat (corneliusrufus @ 24.10.2006, 21:11) *
Bei einem geübten trinker - wie Du es sein musst -...

...Plus einer hohen Alkoholgewöhnung ohne Trennvermögen. Da sind wir dann im Ermessensbereich für eine MPU auch unter 1,6‰.

Was könnte einen darauf schließen lassen daß ich ein geübter Trinker sein muß bzw. über eine hohe Alkoholgewöhnung verfüge?
Könnte man da nicht eher drauf schließen wenn ich problemlos an der Baustelle vorbei gekommen wäre, weil ich dann so viel vertragen würde daß ich in so einer Situation noch standesgemäß reagieren könnte?
Konnte ich aber doch nicht...
Und das fehlende Trennvermögen fehlt doch im Prinzip jedem, der unter Alkohol ein Fahrzeug führt!
Warum gibt es dann diese 1,6 Promillegrenze für die MPU, wenn man doch im Prinzip auch allen die unter 1,6 haben fehlendes Trennvermögen vorwerfen kann?

Zitat
Und es gibt Indizien, die das schon jetzt sichtbar machen.

Welche Indizien meinst Du genau?

Zitat
SHG für längere Zeit/> halbes Jahr, Alkohol- und Drogenberatung

Da ich so eine Beratung schon hinter mir habe bzw. schon für länger als ein Jahr beim Psyscho-Doc war weiß ich ehrlich gesagt aus diesen Erfahrungen heraus nicht genau was mir das bringen soll, außer das es vielleicht für ein mildes Strafurteil oder eine evtl. MPU sinnvoll ist.
Ich mein der Psyschologe, der übrigens Spezialist für Drogen hier in meiner Ecke ist, konnte mir auch nicht mehr helfen als mich zu den AA zu schicken oder mir zu sagen ich solle mehr verreisen, Sport treiben usw. und mir meine Fehler aufzuweisen, die ich aber auch schon vorher kannte.
Genau deshalb bin ich da ja irgendwann nicht mehr hin, weil es mir persönlich NIX gebracht hat.
Wie gesagt habe ich den regelmäßigen Alkoholkonsum vor ein paar Monaten aus eigener Kraft eingestellt, und es war kein Problem!
Ich kann auch am Wochenende mit Kumpels rausgehen ohne Alkohol zu konsumieren, und zwar ohne daß ich dann da sitze und schmachte, auch wenn einer von den anderen Alkohol trinkt.
Wenn Du sagst daß es allerdings für ein mildes Strafurteil von Vorteil ist die Drogenberatung aufzusuchen werde ich mir das natürlich durch den Kopf gehen lassen, möchte ja möglichst unkompliziert die ganze Angelegenheit letztendlich hinter mich bringen...

Sag mir doch bitte noch kurz wofür die Abkürzungen FEB und SHG stehen.

Danke und liebe Grüße
Chris
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Mr.T
Beitrag 25.10.2006, 15:28
Beitrag #30


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FEB = Fahrerlaubnisbehörde
SHG = Selbsthilfegruppe


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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corneliusrufus
Beitrag 25.10.2006, 15:33
Beitrag #31


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Ich habe Deine Angaben hier im Thread verwertet. Eben der Restalkohol. Der Rest muss ja vorher entstanden sein. Das ist zugleich das Indiz.

FEB = fahrerlaubnisbehörde, Führerscheinstelle
SHG = Selbsthilfegruppe

Wenn Dir der Psychologe nichts gebracht hat, warum hast Du dann aufgehört mit dem Trinken? Oder hat er Dir doch etwas gebracht? Vertiefe doch Deine Aussagen, was vor den posychologischenj gesprächen war und was danach. Was aht sich geändert? Nichts? Oder vieles? Was?

Warst Du in einer SHG bzw. warum nicht? Wieder die Frage, warum hast Du mit dem Trinken aufgehört?

Dann die Frage, wie lange soll das so bleiben? Warum? Wie sicherst Du das ab?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Coyota
Beitrag 25.10.2006, 19:12
Beitrag #32


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Hallo Chris72,

ich denke, Du solltest Dich tatsächlich noch besser über Alkohol und seine Wirkungen informieren. Ich finde es klasse, daß Du aufgehört hast zu trinken, aber warum eigentlich ? Wegen des Unfalles und eventuel drohender MPU ? Oder aus anderen Motiven ? Wie lange willst Du nichts mehr trinken ? Trinkst Du tatsächlich überhaupt keinen Alk mehr, oder nur noch geringe Mengen ?

Aber mal zu Deinen Fragen/ Feststellungen:

Zitat (chris72 @ 25.10.2006, 15:18) *
Was könnte einen darauf schließen lassen daß ich ein geübter Trinker sein muß bzw. über eine hohe Alkoholgewöhnung verfüge?


Weil Du bei 1,2 Promille nicht gemerkt hast, daß Du betrunken bist. Ein moderater Trinker hätte bei diesem Wert deutliche Rauschsymptome und wäre fahruntüchtig.
Und weil Du am Trinkenende um die 2 Promille oder sogar mehr gehabt haben muß. Damit sind moderate Trinker sturzbesoffen und können kaum mehr laufen. Die meisten Alkoholkonsumenten erreichen in ihrem Leben nie einen Wert über 1.1 Promille.

Zitat
Könnte man da nicht eher drauf schließen wenn ich problemlos an der Baustelle vorbei gekommen wäre, weil ich dann so viel vertragen würde daß ich in so einer Situation noch standesgemäß reagieren könnte?


Du konntest damit noch problemlos unter normalen Ansprüchen an Konzentration und Reaktion autofahren, das hätten moderate Trinker nie geschafft, die hätten schon den ersten Bordstein oder parkende Autos mitgenommen. Du bist erst "gescheitert" in einer besonderen Baustellen-Situation , die mehr als "Routine-Aufmerksamkeit" erforderte.

Zitat
Und das fehlende Trennvermögen fehlt doch im Prinzip jedem, der unter Alkohol ein Fahrzeug führt!
Warum gibt es dann diese 1,6 Promillegrenze für die MPU, wenn man doch im Prinzip auch allen die unter 1,6 haben fehlendes Trennvermögen vorwerfen kann?


Stimmt, deshalb muß auch jemand, der zwei Alkoholfahrten mit niedrigen Promille unternommen hat, zur MPU. Das Fehlen des Trennvermögens wird aber umso häufiger und kritischer, je höher die Alkoholgewöhnung ist. Der Betroffene merkt ja dann gar nicht, daß er zuviel Promille hat und trennen müßte, er selbst fühlt sich ja völlig nüchtern und fahrtüchtig, so wie Du bei Deiner Fahrt. Genau darin sehen die MPU-Psychologen eine der größten Gefahren für zukünftige Alkoholfahrten und Trinker, die locker 1,5 und mehr hinkriegen und damit noch die Autotür aufsperren können, sind definitiv trinkgewohnt und potentielle "Nicht-Trenner". Deshalb werden sie ja abgefischt und in der MPU überprüft.

Zitat
Ich kann auch am Wochenende mit Kumpels rausgehen ohne Alkohol zu konsumieren, und zwar ohne daß ich dann da sitze und schmachte, auch wenn einer von den anderen Alkohol trinkt.


Kannst Du das auch in Ausnahmesituationen mit großer psychischer Belastung ? Freundin macht Schluß... Nahestehender stirbt... Job wird gekündigt ect. ? Da beweist es sich dann. Und da wäre es gut, einen Rückhalt oder eine Strategie erarbeitet zu haben, damit man diese Situationen auch ohne Alk durchstehen kann.

Gruß von COYOTA thread.gif


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chris72
Beitrag 28.10.2006, 19:32
Beitrag #33


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Danke für Eure Beiträge Leute!


Zitat
Wenn Dir der Psychologe nichts gebracht hat, warum hast Du dann aufgehört mit dem Trinken? Oder hat er Dir doch etwas gebracht? Vertiefe doch Deine Aussagen, was vor den posychologischenj gesprächen war und was danach. Was aht sich geändert? Nichts? Oder vieles? Was?


Mit dem Trinken hatte ich aufgehört, weil ich übergewicht hatte und dies loswerden wollte, und in eine Ernährungsumstellung auf "gesund" passt Alkohol nun mal nicht rein.
Zuvor hatte ich meine 2-3 Bierchen am Abend.Ich hatte halt immer die Einstellung zu meinem Alkoholkonsum daß ich nicht trinken muss, aber auch keinen Grund sehe nicht zu trinken.
Seit ich aufgehört habe jeden Tag Bier zu trinken sind jetzt vier Monate vergangen, in der Zeit habe ich vielleicht fünf mal Alkohol getrunken, drei mal war am Wochenende Samstag abends vor dem Fernseher, 2 Flaschen, einmal auf einem Vereinsfest, das war schon ein bisschen mehr, und halt dann vergangenes Wochenende.Ich muss dazu sagen daß ich mich nicht immer so wegschieße wie zuletzt, ich bin halt mit dem Vorsatz an den Abend rangegangen, es mal richtig krachen zu lassen, und das habe ich halt getan.
Ich weiß auch nicht mehr wann ich das letzte mal so dabei gewesen bin, also das gehört absolut nicht zu meinen gewohnheiten.
Nein, der Psychologe hatte nichts gebracht.
Davor war eigentlich wie dannach.Ich bin ja dahin wegen den chemischen BTM, und von denen bin ich letztendlich losgekommen weil ich mich von meinem Freundeskreis getrennt hatte.Das tat ich allerdings aus eigener Kraft, dafür hätte ich den Psychologen nicht benötigt...!

Zitat
Warst Du in einer SHG bzw. warum nicht?

Nein, weil ich meine Probleme bestmöglichst mit mir alleine klären möchte.

Zitat
Dann die Frage, wie lange soll das so bleiben? Warum? Wie sicherst Du das ab?

Das soll so lange bleiben wie ich es will!
Ich bin halt der Meinung die Geschichte mit dem Alkohol gut im Griff zu haben.
Außerdem habe ich meine Ernährung wie gesagt auf "gesund" umgestellt, das ist quasi meine Absicherung wink.gif

Zitat
Hallo Chris72,

ich denke, Du solltest Dich tatsächlich noch besser über Alkohol und seine Wirkungen informieren. Ich finde es klasse, daß Du aufgehört hast zu trinken, aber warum eigentlich ? Wegen des Unfalles und eventuel drohender MPU ? Oder aus anderen Motiven ? Wie lange willst Du nichts mehr trinken ? Trinkst Du tatsächlich überhaupt keinen Alk mehr, oder nur noch geringe Mengen ?


Hallo Coyota!
Die Antworten auf Deine Fragen findest Du in meinen Antworten zu den Fragen von Cornelius wink.gif
Ich bin gerade dabei mich über Alkohol zu informieren, hab solche Sachen wie die Widmarkformel schon nachrecherchiert und nicht zuletzt schon viele Infos in diesem Forum gelesen.

Zitat
Und weil Du am Trinkenende um die 2 Promille oder sogar mehr gehabt haben muß. Damit sind moderate Trinker sturzbesoffen und können kaum mehr laufen. Die meisten Alkoholkonsumenten erreichen in ihrem Leben nie einen Wert über 1.1 Promille.

Wie oben schon @ Cornelius erwähnt war das eine Ausnahme daß ich mich sooo wegballer.
Das ganze geschah ja auch auf absolut nüchternen Magen, wird das eigentlich später auch berücksichtigt?

Zitat
Der Betroffene merkt ja dann gar nicht, daß er zuviel Promille hat und trennen müßte, er selbst fühlt sich ja völlig nüchtern und fahrtüchtig, so wie Du bei Deiner Fahrt.

Jein, also fahrtüchtig habe ich mich gefühlt, nüchtern nicht hundertprozentig, aber hatte halt nicht damit gerechnet daß ich noch so viel Alkohol im Blut habe, ich hatte schon gehofft daß nicht mehr wie 0,5 Promille drin sind.
Aber hier habe ich ja schon dazu gelernt wie ich meinen BAK theoretisch errechne und wieviel ich min./max. die Stunde an Promille verliere.Ich denke mal das wird zur eigenen Selbsteinschätzung zukünftig sehr hilfreich sein...

Zitat
Kannst Du das auch in Ausnahmesituationen mit großer psychischer Belastung ? Freundin macht Schluß... Nahestehender stirbt... Job wird gekündigt ect. ? Da beweist es sich dann. Und da wäre es gut, einen Rückhalt oder eine Strategie erarbeitet zu haben, damit man diese Situationen auch ohne Alk durchstehen kann.

Ich habe mit dem Kampf gegen das Übergewicht angefangen zu laufen, habe vorher schon Tennis gespielt.
Gerade im Laufen habe ich ein gutes Ventil gefunden, und das möchte ich auch so beibehalten, auch oder gerade im Winter biggrin.gif

Wenn Du aber mal ein paar Beiträge weiter oben liest findest Du einiges aus meiner Vergangenheit bezüglich BTM, und es ist so daß ich bis zuletzt auch regelmäßig Gras geraucht habe.
Aber damit wird jetzt auch Schluß sein, weil ich immer selber rübergefahren bin mein Dope holen, das fällt jetzt ohne Lappen natürlich erst mal flach.



Heute kam übrigens der Anhörungsbogen, vorgeworfen wird mir Trunkenheit im Verkehr nach §316 StGB und Verstoß gegen die StVO nach §49.
Hinter letzterem steht noch ein "u.a.", was mich leicht beunruhigt...
Ich werde wohl nächtse Woche mal zu Anwalt gehen und überlegen eine Akteneinsicht zu benatragen, bevor ich mich dazu äußern werde.
Oder wie würdet Ihr verfahren?
Hab da einige Optionen, kann mich auch bei der Polizei vernehmen lassen oder gar nicht aussagen, kann die Straftaten zugeben oder verweigern etc.

In dem Schreiben steht übrigens daß meine BAK bei 1,18 Promille lag.
Ich möchte mal Eure ehrliche Meinung hören: zu wieviel Prozent seht Ihr eine MPU auf mich zu kommen, aber bitte nicht beurteilt nach dem was ich hier schreibe und was Ihr von mir wißt, sondern nach dem was mir vorgeworfen wird bzw. was man von offizieller Stelle her über mich weiß.

Danke Euch und liebe Grüße
Chris
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darkstar
Beitrag 28.10.2006, 19:53
Beitrag #34


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Zitat (chris72 @ 28.10.2006, 20:32) *
Heute kam übrigens der Anhörungsbogen, vorgeworfen wird mir Trunkenheit im Verkehr nach §316 StGB und Verstoß gegen die StVO nach §49.
Nur Trunkenheit? Normalerweise wäre hier ein §§ 315c StGB einschlägig. §§ 316 bezeichnet die folgenlose Trunkenheitsfahrt, während der 315c eine Trunkenheitsfahrt mit Ausfallerscheinungen beschreibt (Unfall). Das u.a. braucht dich nicht zu beunruhigen. Hier nochmal §§ 49 StVO
Zitat (chris72 @ 28.10.2006, 20:32) *
Ich werde wohl nächtse Woche mal zu Anwalt gehen und überlegen eine Akteneinsicht zu benatragen, bevor ich mich dazu äußern werde.
Oder wie würdet Ihr verfahren?
Hab da einige Optionen, kann mich auch bei der Polizei vernehmen lassen oder gar nicht aussagen, kann die Straftaten zugeben oder verweigern etc.
Nichts sagen bevor nicht mit dem Anwalt gesprochen wurde. Im allgemeinen ist es keine gute Idee irgendwelche Einlassungen zu tätigen die einem im Nachhinein doch wieder nur neg. ausgelegt werden können. Zu Vorladungen muß man auch nicht hingehen... wink.gif Wenn du irgendwas angeben sollst dann: "Ich möchte mich nicht äußern".
Zitat (chris72 @ 28.10.2006, 20:32) *
In dem Schreiben steht übrigens daß meine BAK bei 1,18 Promille lag.
Dann wird die Strafe ca. 30 Tagessätze sein (ein Nettomonatsgehalt), ca. 8-12 Monate Enzug (das mit dem §§ ist aber ungewöhnlich da ein 315c mehr bringt als ein 316) siehe klick, Sperrfristverkürzung mgl. mit Mainz 77 oder NafaPlus siehe FAQ., keine Punkte in Flensburg, Neubeantragung des FS frühestens 3 Monate vor Sperrfristende, Kosten ca. 150€.
Zitat (chris72 @ 28.10.2006, 20:32) *
Ich möchte mal Eure ehrliche Meinung hören: zu wieviel Prozent seht Ihr eine MPU auf mich zu kommen, aber bitte nicht beurteilt nach dem was ich hier schreibe und was Ihr von mir wißt, sondern nach dem was mir vorgeworfen wird bzw. was man von offizieller Stelle her über mich weiß.
Wir wissen nicht was man von offizieller Stelle von dir weiß. Wenn du nicht deine Trinkende angegeben hast bei dem Unfall dann würde ich eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit für eine MPU sehen. Wenn es bekannt ist eine geringe. Mit Prozenten kann man das nicht ausdrücken.

mfg
darkstar


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Gast_kraulquappe_*
Beitrag 28.10.2006, 20:07
Beitrag #35





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Jetzt muß ich einfach mal nachfragen.

Ich verursache einen Unfall nach dem hier vorliegenden Fall. Meine BAK ist höher als hier beim TE. Bei der Polizei gebe ich dann an, wann ich mit Trinken aufhörte.

Bei der FsSt gerate ich dann an Mr. T - seines Zeichen ja nicht dumm - er rechnet zurück zum Trinkende und kann mich dann zu einer MPU verdonnern, obwohl ich zum Tatzeitpunkt unter 1,6 o/oo lag? Weil er aufgrund der Rückrechnung zu dem Schluß kommt, daß ich ja nun massivst alkoholgewöhnt bin (Was ja wohl auch nicht zu bestreiten ist.) und somit ein aufzuarbeitendes Problem habe (welches ja auch nicht von der Hand zu weisen ist). Somit ordnet er eine MPU an? Obwohl ich zur Tatzeit evtl. bei 1.3 o/oo war, als Ersttäter (besser: zum ersten Mal erwischt...)?

Hier fragt übrigens die blanke Neugier.
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corneliusrufus
Beitrag 28.10.2006, 23:58
Beitrag #36


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Ja, die MPU ist unter 1.6‰ eine Ermessensentscheidung bezüglcih Alkohol. Man kann doch gut die Argumentation nachvollziehen.

Nicht nachvollziehen könnte man folgendes: gemessen 0,4‰ um 08.00 Uhr, keinerlei Ausfallerscheinungen. Keien Straftat, keine OWi. Der Betroffene sagt nach dem Pusten aus, er habe vorher 8 Stunden geschlafen, ab Mitternacht eben. Bis 16.00 habe er x getrunken anlässlich der Geburtstagsfeier seiner Tante, sagen wir soviel, dass er da 2,0‰ hatte.

Hier hat er (sofern er sich von der Tante in einemTaxi fahren ließ) trotz der hohe Alkoholgewöhnung/ des hohen Alkoholkonsums doch das Trennvermögen gerade bewiesen! Im Ausgangsfall des TE war das nicht so.

Chris, es sit sehr gut, dass Du Dich nun um die Sachverhalte bei Alkoholkonsum bemühst, dass Du da aktiv lernst. Bisher hast Du den Alkoholkonsum nämlich nicht wegen seienr Gefährilchkeit und der dabei in Dir ausgelösten Probleme (außer Gewichtszunahme) ausgesetzt bzw. (irgendwie) reduziert.

Deine Antworten zeigend erzeit (noch), dass Du nicht verstanden hast, was Du tatsächlich falsch gemacht hast. Ich meine da nicht das Vordergründige, sondern den Hintergrund.

Ein Ansatz ist sicher, dass Du nun lernst, die Promillewerte bei Konsum nach oben abzuschätzen. Doch das reicht allein nicht. Du musst auch lernen, dass mit zunehmender Alkoholisierung gute Vorsätze immer leichter über Board geworfen werden.

Weiterhin wirst Du wohl feststellen können, dass Du durch Deinen Konsum auch eine bestimmte Wirkung erzielt hast. Dein Wunsch, es heute mal richtig knallen zu lassen, sit verstäündlich. Nur so geht es nicht mehr. Wie gest Du zukünftig mit diesem Wunsch um? Wie damit, dass Du nunmehr die bisherigen Alkoholwirkungen nicht mehr erreichen darfst, zumindest für den Straßenverkehr nicht mehr?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Mr.T
Beitrag 29.10.2006, 14:39
Beitrag #37


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Zitat (kraulquappe @ 28.10.2006, 20:07) *
Mr. T - seines Zeichen ja nicht dumm -

Ich werte das mal als Kompliment. blushing.gif


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chris72
Beitrag 29.10.2006, 20:01
Beitrag #38


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Zitat (darkstar @ 28.10.2006, 20:53) *
Nur Trunkenheit? Normalerweise wäre hier ein §§ 315c StGB einschlägig. §§ 316 bezeichnet die folgenlose Trunkenheitsfahrt, während der 315c eine Trunkenheitsfahrt mit Ausfallerscheinungen beschreibt (Unfall).

Ich hab den Wisch hier liegen, steht tatsächlich §316.
Wenn sich da jetzt einer vertan hat und das fliegt auf, kann das dann zu meinen Ungusten auf 315c korrigiert werden?

Zitat
Neubeantragung des FS frühestens 3 Monate vor Sperrfristende, Kosten ca. 150€.

Ich hab hier gelesen das man erst mit der Neubeantragung des Führerscheins erfährt, ob man eine MPU machen muß.
Gibt es da nicht Möglichkeiten das vorher in Erfahrung zu bringen?


Zitat
Wir wissen nicht was man von offizieller Stelle von dir weiß. Wenn du nicht deine Trinkende angegeben hast bei dem Unfall dann würde ich eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit für eine MPU sehen. Wenn es bekannt ist eine geringe.

Das Problem ist, ich hab da auf der Wache ausgesagt, ich weiß aber bezüglich Trinkendes nicht mehr genau was ich angegeben habe, weil ich es gar nicht wußte.Schon allein deshalb möchte ich Akteneinsicht, um mal zu wissen was ich an dem Morgen zu Protokoll gegeben habe.Hätte ich mal mein Maul gehalten, aber ich stand so dermaßen unter Schock, ich war mir gar nicht bewußt dessen wie meine Angaben später mal gegen mich verwendet werden können.
Ich kann das eh nicht verstehen daß man überhaupt jemanden unter Alkoholeinfluß und Schock vernimmt.

Zitat
Chris, es sit sehr gut, dass Du Dich nun um die Sachverhalte bei Alkoholkonsum bemühst, dass Du da aktiv lernst. Bisher hast Du den Alkoholkonsum nämlich nicht wegen seienr Gefährilchkeit und der dabei in Dir ausgelösten Probleme (außer Gewichtszunahme) ausgesetzt bzw. (irgendwie) reduziert.

Ich hatte bisher auch nie das Gefühl daß Alkohol mir gefährlich werden könnte.
Ich weiß natürlich daß ich suchtgefährdet bin, aber eine Alkoholsucht kann ich von meiner Seite ausschließen, weil der Alkoholrausch eigentlich nicht die Art von Rausch ist, auf die ich mal abgefahren bin.

Zitat
Deine Antworten zeigend erzeit (noch), dass Du nicht verstanden hast, was Du tatsächlich falsch gemacht hast. Ich meine da nicht das Vordergründige, sondern den Hintergrund.

Was genau meinst Du jetzt mit dem Hintergrund, meine Vergangenheit?
Ich bin mir schon sehr vieler Dinge über mich und meines Suchtverhaltens bewußt und weiß was ich falsch gemacht habe, das ganze zu ändern ist natürlich wieder die andere Sache und sehr schwer, aber ich hatte bisher eigentlich immer das Gefühl das ganz gut in den Griff bekommen zu haben.

Zitat
Ein Ansatz ist sicher, dass Du nun lernst, die Promillewerte bei Konsum nach oben abzuschätzen. Doch das reicht allein nicht. Du musst auch lernen, dass mit zunehmender Alkoholisierung gute Vorsätze immer leichter über Board geworfen werden.

Du kannst mir glauben daß so etwas wie letztes Wochenende nicht noch einmal vorkommen wird, das ist nicht nur ein guter Vorsatz sondern oberste Priorität.Ich hing zu sehr an meinem Führerschein und an meinem Auto, an dem ich so ein bisschen was gemacht hatte und welches mein ganzer Stolz war, als das ich mir das durch dumme Sauferei kaputt machen möchte.Dann trink ich halt nix, da kann ich besser, viel besser drauf verzichten als auf meinen Lappen.

Zitat
Weiterhin wirst Du wohl feststellen können, dass Du durch Deinen Konsum auch eine bestimmte Wirkung erzielt hast. Dein Wunsch, es heute mal richtig knallen zu lassen, sit verstäündlich. Nur so geht es nicht mehr. Wie gest Du zukünftig mit diesem Wunsch um? Wie damit, dass Du nunmehr die bisherigen Alkoholwirkungen nicht mehr erreichen darfst, zumindest für den Straßenverkehr nicht mehr?

Wie gesagt war letzte Wochenende Ausnahmezustand, ein Besäufnis der Art kommt wenn überhaupt einmal im Jahr vor.Ich habe ja auch nicht nur wegen dem Unfall diesen Alkoholrausch bereut, sondern auch weil ich auf der Party nichts mehr auf die Reihe bekommen habe, konnte noch nicht mal ein Mädel ansprechen daß mich beim Tanzen angelächelt hatte, weil ich Angst hatte zu lallen.
Auch das ist ein Grund mehr, der Zustand war nachher nur noch unangenehm und peinlich, das brauch ich nicht nochmal.Bisher war es eigentlich immer so daß wenn ich mal was auf einer Party trinke, ich nur so weit gehe daß ich mich noch verständlich unterhalten kann.Das ich solche eine Alkoholwirkung nicht mehr erreichen kann oder darf wenn ich am nächsten Tag Auto fahren muss ist von daher kein Problem für mich, weil ich halt solch eine Wirkung auch ohne Hinsicht aufs Fahren nicht mehr erleben möchte...das war einfach nur peinlich!!!

Hört sich vielleicht blöd an, aber meine Angaben die ich hier mache und ja doch schon sehr viel über mich preisgeben können doch später mal nicht gegen mich verwendet werden oder?
Ich mein, wir sind in einem öffentlichen Forum, und hier sind ja auch einige die bei der ein oder anderen Behörde arbeiten mit der ich ja auch noch in Kontakt geraten werde...
Bitte nicht falsch verstehen, ich mache mir nur Sorgen wegen der MPU und möchte mir hier nicht mein eigenes Grab selbst schaufeln...bzw. noch tiefer schaufeln... rolleyes.gif

Liebe Grüße
Chris
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darkstar
Beitrag 29.10.2006, 20:58
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Zitat (chris72 @ 29.10.2006, 20:01) *
Ich hab den Wisch hier liegen, steht tatsächlich §316. Wenn sich da jetzt einer vertan hat und das fliegt auf, kann das dann zu meinen Ungusten auf 315c korrigiert werden?
Das würde ich meinen Anwalt fragen. Fakt ist das wohl ein Fehler passiert ist. Kann aber sein, das die das auf dem Strafbefehl dann anders schreiben.
Zitat (chris72 @ 29.10.2006, 20:01) *
Ich hab hier gelesen das man erst mit der Neubeantragung des Führerscheins erfährt, ob man eine MPU machen muß.
Gibt es da nicht Möglichkeiten das vorher in Erfahrung zu bringen?
Man kann eine rechtsverbindliche Auskunft bei der FSST beantragen. Dies macht aber erst Sinn nachdem dort der Strafbefehl/Urteil dort eingetrudelt sind. Ich würde erstmal davon ausgehen das keine angeordnet wird. Aber nimm mal Akteneinsicht was du so erzählt hast, dann kann man mehr sagen.
Zitat (chris72 @ 29.10.2006, 20:01) *
Hört sich vielleicht blöd an, aber meine Angaben die ich hier mache und ja doch schon sehr viel über mich preisgeben können doch später mal nicht gegen mich verwendet werden oder?
Ich mein, wir sind in einem öffentlichen Forum, und hier sind ja auch einige die bei der ein oder anderen Behörde arbeiten mit der ich ja auch noch in Kontakt geraten werde...
Bitte nicht falsch verstehen, ich mache mir nur Sorgen wegen der MPU und möchte mir hier nicht mein eigenes Grab selbst schaufeln...bzw. noch tiefer schaufeln... rolleyes.gif
Deine Frage ist nicht unberechtigt, der Admin des Forums hatte hier etwas dazu geschrieben. Kurz: Ich würde sehr davon ausgehen das meine Daten hier sicher sind, auch wenn hier gelegendlich police.gif oder Behördenmitarbeiter mitposten, der Großteil der User sind jedenfalls keine...(so wie ich blushing.gif )

mfg
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corneliusrufus
Beitrag 29.10.2006, 21:33
Beitrag #40


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Je nachdem welchen Inhalt Du hier berichtest, Chris, kann dieser für oder geegn Dich sprechen. Hier im Board besteht die Chance, seine Fehler frühzeitig zu erkennen, sich damit den nützlichen und geeigneten Inhalt lernend anzueignen. Daher würde ich hiehr offen sein, aus meinen Fehlern lernen. Fehler, die Du hier begehst enden nicht mit einem negativen Gutachten. Ohne inhaltliches Verständnis riskierst Du genau dieses bei der MPU.

Bisher habe ich hier nicht erlebt, dass Informationen aus dem Board mit strafrechtlicher oder faherlaubnisrechtlicher Folge herausgetragen wurden.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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darkstar
Beitrag 29.10.2006, 21:38
Beitrag #41


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Zitat (corneliusrufus @ 29.10.2006, 21:33) *
Ohne inhaltliches Verständnis riskierst Du genau dieses bei der MPU.
So diese hier überhaupt angeordnet wird, was ich anhand des Promillewerts und der unklaren Aussagen wann Trinkende war (offiziell) noch bezweifle. Wenn neue Fakten vorliegen ist immer noch Zeit dies zu überdenken. wink.gif

mfg
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corneliusrufus
Beitrag 29.10.2006, 21:41
Beitrag #42


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Ich habe wieder mal zu allgemein geschrieben. Hier sehe cih nciht unbedingt eine MPU, siehe weiter oben die diesbezügliche Diskussion.

LG, Cornelius


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chris72
Beitrag 30.10.2006, 20:35
Beitrag #43


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Zitat (darkstar @ 29.10.2006, 20:58) *
Das würde ich meinen Anwalt fragen. Fakt ist das wohl ein Fehler passiert ist. Kann aber sein, das die das auf dem Strafbefehl dann anders schreiben.

Hi!

Okay, war eben beim Anwalt, der sagte daß wenn sich die Staatsanwaltschaft damit beschäftigt, daß das auffällt und korrigiert wird.
Ich hab den Anhörungsbogen dagelassen und werde erst mal keine Aussage machen und warten bis die Akten da sind, und dann mal weiterschauen.

Zitat
Man kann eine rechtsverbindliche Auskunft bei der FSST beantragen.

Danke für den Hinweis!
Aber irgendwie bin ich jetzt wieder am grübeln ob es das richtige ist da vorab zu fragen, nicht daß die nachher auf Gedanken kommen wie "der hat bestimmt was auf dem Kerbholz wenn der das unbedingt wissen will".
Ich glaub ich mach mir zu viel einen Kopp...

Zitat
Deine Frage ist nicht unberechtigt, der Admin des Forums hatte hier etwas dazu geschrieben. Kurz: Ich würde sehr davon ausgehen das meine Daten hier sicher sind, auch wenn hier gelegendlich oder Behördenmitarbeiter mitposten, der Großteil der User sind jedenfalls keine...(so wie ich )


So weit wie in dem Fall mit IP-Adresse anfordern etc. hatte ich jetzt gar nicht gedacht, sondern eher daß ein Mitarbeiter der FSST hier mitliest und mich wiedererkennt auf Grund der Angaben zum Unfall wie Datum und Hergang, Promillewert und nicht zuletzt auf Grund
meines Nicknamen...
Aber wie gesagt, ich grübel im Moment zu viel.

Zitat
Daher würde ich hiehr offen sein, aus meinen Fehlern lernen. Fehler, die Du hier begehst enden nicht mit einem negativen Gutachten. Ohne inhaltliches Verständnis riskierst Du genau dieses bei der MPU.

Du hast Recht, würde mir ja auch nichts bringen wenn ich hier nicht offen wäre, aber auf mein Problem eingehende Hilfe erwarten würde.
Ich muss sowieso sagen daß die Mitglieder in dem Forum hier sehr hilfsbereit sind, dafür bin ich Euch sehr dankbar und hoffe daß ich vielleicht auch mal einen Teil zurückgeben kann.

LG
Chris
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chris72
Beitrag 20.12.2006, 16:58
Beitrag #44


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Hi @ all

Hab nun seit heute eine Kopie meiner Akten und weiß nun endlich was ich seinerzeit zu Protokoll gegeben habe...also, als Alkoholmenge habe ich zwei Liter Bier und 3 Wodka-O angegeben, Anfang des Trinkens um 20uhr, letzte Mahlzeit mittags um 12.
Trinkende hatte ich keins angegeben...sehe ich das richtig daß das in Hinsicht auf die Frage "MPU, ja oder nein" für mich positiv ist?
In dem ärztlichen Befundbericht über meinen BAK steht "Rückrechnung nicht statthaft, da gemäß Protokoll keine Angaben vorliegen oder zwischen Trinkende und Vorfallszeit nicht größer/gleich* zwei Stunden verstrichen sind."

(*keine Ahnung wie ich das Symbol auf der Tastatur hinkriege biggrin.gif )

Meine Anwalt schließt nach wie vor und jetzt erst recht eine MPU aus.

In dem Protokoll steht auch nichts dadrüber das ich vor der Fahrt noch geschlafen habe und wann ich morgens losgefahren bin.
Der Untersuchungsbefund des Arztes der am Unfallmorgen die Blutprobe entnommen hatte ist zu 99% positiv, nur bei der "Finger-Finger-Prüfung" war ich unsicher...ansonsten Gang und andere Prüfungen sicher, deutliche Sprache,Bewußtsein klar, Denkablauf geordnet etc. pp

Tja, gibt es Meinungen?
Teilt Ihr die Ansicht meines Anwaltes, der eine MPU ausschließt? (Zur Erinnerung, BAK war 1,18%o wink.gif )

LG
Chris
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corneliusrufus
Beitrag 22.12.2006, 09:20
Beitrag #45


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Ja Chris, ich sehe es so wie Dein Anwalt: keine MPU. Taktisch hast Du Dich richtig verhalten keine Angaben zum Trinkende gemacht zu haben.

Liebe Greet-Ings, frohe Festtage, Cornelius


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Uwe W
Beitrag 22.12.2006, 14:15
Beitrag #46


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1,18 Promille sind normalerweise kein Grund für eine MPU.

In Frage kann eine MPU vorliegend wegen der Uhrzeit der Alkoholkontrolle kommen: vormittags zwischen 8 und 9 erreicht man ja normalerweise nicht den Höhepunkt der Alkoholisierung:

entweder man hat dann schon einen Rausch ausgeschlafen, wobei der Grad der Alkoholisierung dann in der Nacht erheblich höher lag, oder man hat sich kurz vorher an diesen Wert rangetrunken. Aber wer fängt frühmorgens an, sich zu besaufen, wenn er hinterher noch Auto fahren muss?

Alternativ käme natürlich in Frage, dass man die ganze Nacht durch einen hohen Alkoholpegel hatte, der so um die 1,2 Promille lag. Aber dann ist man danach in der Regel so müde, dass man nicht mehr auf den Beinen stehen kann.

Insofern kann man aus dem Zeitpunkt der Messung schon negative Rückschlüsse ziehen.
Eine MPU muss ja angeordnet werden, wenn
Zitat
Anzeichen für Alkoholmißbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmißbrauch begründen,

FeV § 13 Nr. 2a
Die Behörde hat dabei keinen Ermessenspielraum. Lediglich der unbestimmte Rechtsbegriff "Anzeichen für Alkoholmissbrauch" bereitet im Einzelfall Auslegungsschwierigkeiten, so dass das Verhalten der Behörde schlecht vorhergesehen werden kann.

Um eine MPU anzuordnen, reicht es aus, dass sich aufgrund nachgewiesener Tatsachen (hier käme ungewöhnliche Zeitpunkt der 1,18 Promille am Vormittag in Frage) der dringende Verdacht auf eine hohe Alkoholgewöhnung ergibt, so dass man den Grad seiner eigenen Alkoholisierung nicht mehr überschauen kann.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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chris72
Beitrag 17.02.2007, 14:30
Beitrag #47


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Hallo Leutz,

so, vorgestern kam "endlich" mein Strafbefehl.
Mir wird eine Geldstrafe von 1500€ auferlegt (30 Tagessätze a 50€), die Dauer des Führerscheinentzuges beträgt 8 Monate, die 4 Monate die mein Lappen schon weg ist werden angerechnet, hab da gestern direkt angerufen und nachgefragt...
Eigentlich kann ich mit der Strafe ganz zufrieden sein, oder?
Gerade im Puncto Führerscheinentzug habe ich eigentlich mit 10-12 Monaten gerechnet.
Also ich habe mich schon ein wenig gefreut daß ich noch im Sommer wieder Auto fahren kann, und rein theoretisch kann ich nächsten Monat schon meinen neuen Führerschein beantragen (und habe dann endlich auch Gewißheit ob MPU ja oder nein)

Jetzt bekomme ich heute einen Schrieb von meiner Anwaltskanzlei daß die Einspruch eineglegt haben huh.gif
Eigentlich nicht in meinem Sinne, denn ich bin mit dem Urteil eigentlich einverstanden, und möchte nicht noch mehr Kosten durch eine Hauptverhandlung auferlegt bekommen...

Frage:
Geh ich richtig in der Annahme daß man den Einspruch wieder zurück ziehen kann?
Weiß jemand in welcher Frist?
Zwei Wochen?

Viele Grüße an Alle
Chris
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Mr.T
Beitrag 17.02.2007, 14:43
Beitrag #48


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Die 8 Monate gelten ab Datum des Strafbefehles, s. § 69a Abs. 5 StGB:
Zitat
Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft des Urteils. In die Frist wird die Zeit einer wegen der Tat angeordneten vorläufigen Entziehung eingerechnet, soweit sie nach Verkündung des Urteils verstrichen ist, in dem die der Maßregel zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten.

Wenn der Strafbefehl z. B. das Datum vom 01.02.07 trägt, endet die Sperre am 30.09.07 (dann ist bald Herbst). crybaby.gif

P.S.: Der Einspruch kann jederzeit (auch noch in der Hauptverhandlung) zurückgenommen werden.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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darkstar
Beitrag 17.02.2007, 15:14
Beitrag #49


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Hast du denn ein Nettomonatsgehalt von 1500€? Sollte es drunter liegen, dann wäre der Einspruch erklärbar. Im übrigen hat Mr. T Recht. Du hast eine Sperrfrist insgesamt von 12 Monaten.

mfg
darkstar


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chris72
Beitrag 17.02.2007, 15:34
Beitrag #50


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Hi,

ja, das mit den 1500€ Monatsnetto kommt schon hin (wäre auch schlimm wenn es noch weniger wäre... wink.gif )

Hm, also wegen der Sperre hatte ich da ja gestern extra angerufen und nachgefragt ab wann die 8 Monate denn jetzt gelten.
Gut, die Tante die ich dran hatte war wohl nicht wirklich vom Fach und mußte selber nachfragen, aber meinte dann letztendlich daß die 8 Monate seit Entzug des Führerescheins laufen.
Auf meine Nachfrage hin daß ich dann ja in round about 4 Monaten meinen neuen Lappen bekomme hat sie das bestätigt bzw. nochmal den Kollegen gefragt der dann was vom 23. Juni sagte.
Da mein Führerschein am 22. Oktober entzogen worde kommt das also hin mit den 8 Monaten...
Ich mein, die vom Amtsgericht müssen das doch wissen, oder? think.gif
Bin jetzt mal wieder leicht verwirrt... sad.gif

Also in dem Starfbefehl steht wortwörtlich (falls es weiterhilft):
"Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen.Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, Ihnen vor Ablauf von 8 Monaten keinen neue Fahrerlaubnis zu erteilen"

Danke für die Info wegen dem Einspruch... wink.gif
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