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> Helmpflicht DDR ab wann?, Hilfe - Wette am laufen .....
sumsebrummse
Beitrag 21.10.2006, 09:28
Beitrag #1


Neuling


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Leutz, ich brauch dringend eure Hilfe ....

Hab gestern mit nem Kumpel ne Wette abgeschlossen, daß 1986 in der DDR noch keine Helmpflicht bestand.

Und es wäre schön blöd wenn ich da verlieren würde. Ihr wisst: Männer können da schreckliche Gewinner sein ranting.gif

Bin mir zu 100 % Sicher, aber kanns nirgendwo nachlesen. Bei Google hab ich nix gefunden.

Kann mir jemand weiter helfen? Hat vielleicht jemand ne alte StVO liegen und könnt mal nachschauen?

Iss wirklich wichtig ....... büdde, büdde

Danke Euch im voraus!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

ThX
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Burkhard
Beitrag 21.10.2006, 09:39
Beitrag #2


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Soweit ich mich erinnern kann, wurde die Helmpflicht bereits mit der StVO v. 26.5.1977 eingeführt. Auf jedem Fall stand bereits in der StVO in der vierten Verordnung vom 2.4.1982 unter § 8 Abs. 3, dass die Führer von Krafträdern verpflichtet sind, einen Motorrad-Schutzhelm zu tragen.

Edit:
Damit hast du deine Wette wohl verloren. whistling.gif whistling.gif whistling.gif


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THOR
Beitrag 21.10.2006, 10:13
Beitrag #3


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Wirklich DDR?


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Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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Burkhard
Beitrag 21.10.2006, 10:18
Beitrag #4


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Ja. police.gif


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THOR
Beitrag 21.10.2006, 10:27
Beitrag #5


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Dann war das ja ziemlich zeitgleich mit der BRD.


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Gruß

THOR
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Goetz
Beitrag 21.10.2006, 10:30
Beitrag #6


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Gesetzestext habe ich keinen parat, aber Ende der 70er Jahre war Helm für Motorräder Pflicht, fürs Mokick jedoch freiwillig!!

Das weiß ich deshalb so genau, weil ich damals selbs Mokick gefahren bin, und wenn ich in die City gefahren bin, habe ich den Helm meist zu Hause gelassen (stört ja, wenn man den überall mit hinnehmen muß, Helmfach gabs damals noch nicht tongue.gif ). Bis ich eines Tages, ausnahmsweise mit Helm unterwegs, einen Auffahrunfall mit anschließendem Kopfstand auf dem Straßenpflaster hatte ...... seitdem bin ich dann freiwillig immer mit Helm gefahren smile.gif
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THOR
Beitrag 21.10.2006, 10:32
Beitrag #7


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Gab es überhaupt Helme in der DDR? Duck und weg......

P.S.: Falls ja, sind die dann auch wirklich als geeignet eingestuft nach dem neuen §?


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THOR
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Burkhard
Beitrag 21.10.2006, 10:38
Beitrag #8


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Die Helme waren eine einzige Katastrophe und die reinsten Genickbrecher. Kam es zu einem Aufprall bei dem der Kopf nach hinten gedrückt wurde, dann konnte es passieren, dass die Helmkante die Halswirbel (Hohe 6./ 7. Halswürbel) brach. sad.gif


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sumsebrummse
Beitrag 21.10.2006, 11:07
Beitrag #9


Neuling


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Zitat (Goetz @ 21.10.2006, 12:30) *
Gesetzestext habe ich keinen parat, aber Ende der 70er Jahre war Helm für Motorräder Pflicht, fürs Mokick jedoch freiwillig!!

Das weiß ich deshalb so genau, weil ich damals selbs Mokick gefahren bin, und wenn ich in die City gefahren bin, habe ich den Helm meist zu Hause gelassen (stört ja, wenn man den überall mit hinnehmen muß, Helmfach gabs damals noch nicht tongue.gif ). Bis ich eines Tages, ausnahmsweise mit Helm unterwegs, einen Auffahrunfall mit anschließendem Kopfstand auf dem Straßenpflaster hatte ...... seitdem bin ich dann freiwillig immer mit Helm gefahren smile.gif


So weit hab ich das auch noch in Erinnerung. Innerhalb von Ortschaften freiwilig und ausserhalb Pflicht. In diesem Fall handelte es sich um eine S51b innerhalb von Ortschaften. Meinen Führerschein hab ich 1986 gemacht.

Tja, man sollte bei einer Party halt keine Wetten abschliessen, wenn man net die Beweise irgendwo hat crybaby.gif sad.gif Aber vill. hat ja noch jemand ne Erinnerung ...........
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Burkhard
Beitrag 21.10.2006, 11:08
Beitrag #10


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Und was ist damit?

Edit:
Dass es sich um eine Moped handelt, hast du vorhin aber nicht geschrieben. Die nächste Änderung der StVO erfolgte erst 1986. Ich werde mal sehen, ob ich den Text noch irgendwo auftreiben kann.


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sumsebrummse
Beitrag 21.10.2006, 11:34
Beitrag #11


Neuling


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Sorry, des habsch vergessen. Wenn du des noch auftreiben könntest - wäre echt klasse von dir! *dankschonmal*
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Goetz
Beitrag 21.10.2006, 21:01
Beitrag #12


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Zitat (THOR @ 21.10.2006, 12:32) *
Gab es überhaupt Helme in der DDR? Duck und weg......

P.S.: Falls ja, sind die dann auch wirklich als geeignet eingestuft nach dem neuen §?

Der Helm, den ich damals aufhattre, muß wohl geeignet gewesen sein, sonst hätte ich den Kopfstand auf dem Pflaster vermutlich nicht unbeschadet hingelegt!! Anschließend bin ich mit beschädigtem Steuerkof nach Hause gefahren.... dry.gif
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Achim
Beitrag 21.10.2006, 21:13
Beitrag #13


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Motorradführerschein 1977 gemacht, da war Helm Pflicht. Moped kam etwas später, weiss nur nicht mehr genau wann think.gif Dürfte aber 1982 gewesen sein, denn später bin ich Moped mit helm (wegen der Pflicht) gefahren. War aber auf alle Fälle vor 1986.


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Butzemann
Beitrag 22.10.2006, 19:15
Beitrag #14


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Hallo,

In der Neuen STVO von 1977 war das Tragen von Schutzhelmen auf Krafträdern bereits Pflicht.
§8 (3) Führer von Krafträdern sind verpflichtet, während der Fahrt einen Motorrad-Schutzhelm zu tragen...

mfg Gert
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sumsebrummse
Beitrag 22.10.2006, 19:17
Beitrag #15


Neuling


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Es geht aber hier um das führen von Leichtkrafträdern .... da war die Regelung so weit ich mittlerweile weiss ein wenig anders ....... aber wo finde ich die genaue Regelung?
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Butzemann
Beitrag 23.10.2006, 16:56
Beitrag #16


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Hallo,

Leichtkrafträder gabs per Definition in der DDR nicht, es gab nur Kräder das war alles über 50ccm, darunter war dann Kleinkrafträder, Fahrräder mit Himo etc.
Ich erinnere mich das ich 1980, als ich mein erstes Moped hatte, bereits nur mit Helm rumgedüst bin, ob ich das aber meinem Kopf zuliebe oder aus Gesetzestreue gemacht habe weiß ich auch nicht mehr.

mfg Gert
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joboelmo
Beitrag 23.10.2006, 17:45
Beitrag #17


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Also:

§ 8 III StVO DDR (1982)

Führer von Krädern sind verpflichtet, während der Fahrt einen Motorrad-Schutzhelm zu tragen. Das Rauchen ist beim Fahren auf Krädern und KKR nicht gestattet.

(Das war aber auch schon 1977 so!!!)

und dann

§ 8 IV StVO DDR (1986)

Führer von Krädern und KKR sind verpflichtet, während der Fahrt einen Motorrad-Schutzhelm zu tragen. Das Rauchen ist beim Fahren auf Krädern und KKR nicht gestattet.


Das ganze durch die 5. Verordnung zur StVO vom 09. September 1986


MfG wavey.gif
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Burkhard
Beitrag 23.10.2006, 17:49
Beitrag #18


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Danke für die schnelle Hilfe. wavey.gif wavey.gif wavey.gif


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Achim
Beitrag 23.10.2006, 18:44
Beitrag #19


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Zitat (sumsebrummse @ 21.10.2006, 10:28) *
Hab gestern mit nem Kumpel ne Wette abgeschlossen, daß 1986 in der DDR noch keine Helmpflicht bestand.



Zitat (joboelmo @ 23.10.2006, 18:45) *
§ 8 IV StVO DDR (1986)

Führer von Krädern und KKR sind verpflichtet, während der Fahrt einen Motorrad-Schutzhelm zu tragen. Das Rauchen ist beim Fahren auf Krädern und KKR nicht gestattet.


Das ganze durch die 5. Verordnung zur StVO vom 09. September 1986


MfG wavey.gif

Da wäre mal interessant, wie die Wette denn genau formuliert wurde whistling.gif wink.gif


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sumsebrummse
Beitrag 23.10.2006, 19:37
Beitrag #20


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Also dann jetzt mal den genauen Tathergang: rofl1.gif

Es ging darum, daß ich immer meine Haare beim Mopedfahren (S51b MIT TS-Lenker!!!!) getrocknet habe indem ich ne Runde durch den Ort gedreht habe. Kumpel meinte darauf hin - das war verboten, weil ohne Helm.

Nun ist es aber so, daß mein Bruder damals auch bei der Verkehrspolizei war und ich bekannt wie ein bunter Hund - jeder hätte mich sofort erkannt und mich gemeldet wenn ich was "gesetzwidriges" getan hätte. Ne spießige Kleinstadt eben....

Und ich war ja nun trotz meiner jungen Jahre net sooooo blöd mich erwischen zu lassen. Also MUSS es zu diesem Zeitpunkt legal gewesen sein ohne Helm fahren zu können. Das dann irgendwann die Helmpflicht eingeführt wurde - nachdem ich meinen Führerschein hatte - daran kann ich mich auch noch erinnern.

Ich hab meinen Führerschein (Klasse M) am 09.06.1986 bekommen.
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