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> Bei rot wegen Notarzt in die Kreuzung eingefahren!
Mick21
Beitrag 16.10.2006, 15:04
Beitrag #1


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Hallo, ich bin heut bei rot in die Kreuzung eingefahren udn wurde einmal geblitzt.

Ich hatte schon ziemlich lange vorher das Martinshorn gehört und habe dann gesehen, dass ziemlich weit hinten jemand mit Blaulicht kommt. Ich bin dann schonmal vorsichtshalber in die Kreuzung gefahren um Platz zu machen. Ich fuhr aber nicht ganz rein sondern hielt vor der Querstraße an und wurde auch noch mal dabei geblitzt.

Dann schaute ich beim losfahren über die rote Ampel nach links und dann war da ein Fußgänger der gerade rüberlaufen wollte. Ich hab ihn im letzten Moment noch links neben meiner Tür gesehen. Zum Glück lief er nicht schon eher los sonst hätte ich ihn bestimmt angefahren. Was kommt jetzt auf mich zu?

Das mit dem Fußgänger tut mir wirklich leid aber ich war irgendwie nur darauf fixiert dem Notarztwagen platz zu machen. Ich hab auf alles geachtet nur nicht richtig darauf. Das tut mir so leid! crybaby.gif Was ist da bloß in mich gefahren?

Achso: Der Notarztwagen ist dann ohne große Probleme weitergekommen weil ich beiseite gefahren bin.
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MickyMaus
Beitrag 16.10.2006, 15:12
Beitrag #2


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Im Grunde genommen hast du dich richtig verhalten. Um einem Einsatzfahrzeug Platz zu machen, ist es - unter besonderer Berücksichtigung der Umstände - gerechtfertigt, eine Rote Ampel zu überfahren. Besondere Berücksichtigung der Umstände bedeutet u.a. vorher auf Fußgänger zu achten, um sie eben gerade nicht zu überfahren.
Weiterhin ist zu fragen, wie weit der Notarzt noch entfernt war. "Ziemlich weit hinten" ist m.E. nach kein zwingender Grund, "zu früh" zu handeln. U.U. kann es sein, dass du als erster in der Reihe schon frühzeitig Platz machen kannst, dass die anderen nachrücken können.

Wenn ein Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoß kommen sollte, kannst du dagegen Einspruch einlegen mit der Begründung, dass du dem bald folgenden Notarzt Platz machen wolltest.

Wie gesagt: Im Grunde hast du dich richtig verhalten. Etwas übereilig, aber richtig. Insofern solltest du letztendlich straffrei ausgehen.


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Viele Grüße,
MM
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Mick21
Beitrag 16.10.2006, 15:17
Beitrag #3


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Wie weit hinten es war kann ich leider nicht so genau sagen 200-300m ungefähr. Und der Notarztwagen fuhr schon in der Mitte also zwischen den 2 Spuren!

Und bis dahin standen die Autos auch im Stau und ich war der erste an der Ampel. Ich weiß ja das ich besonders Acht geben muss aber da habe ich mal wieder versagt. Zum Glück ist nichts passiert. Das könnte ich mir nie verzeihen! Obwohl ich mir das übersehen des Fußgängers wohl auch nicht verzeihen werde!
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MickyMaus
Beitrag 16.10.2006, 15:28
Beitrag #4


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Ich gehe davon aus, dass der Fußgänger den Notarztwagen auch gesehen hat und dementsprechend evtl. auch mit deinem Verhalten gerechnet hat. Wenn du dort nicht mit quietschenden Reifen angefahren bist, ist es denke ich vertretbar. Genaueres kann ich dazu nicht sagen, weil ich nicht dabei war.

Weißt du zufällig, ob der Notarzt auch noch bei Rot rüber gefahren ist?


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Mick21
Beitrag 16.10.2006, 15:32
Beitrag #5


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Also der Fußgänger ist ca. 1,5m von meiner Fahrertür weggewesen, als ich ihn gesehen habe. Aber er lief noch auf mich zu als ich ihn sah und ging dann hinter meinem Auto weiter rüber. Er ist auch nicht stehengeblieben und musste nicht irgendwie ausweichen. Er hat nur komisch gekuckt.

Nein ich glaub der Notarzt ist bei grün gefahren da es nich geblitzt hat. Er musste auch noch ein bisschen warten bis die Herrschaften hinter mir Platz gemacht habe.

Ich bin nur schon eher gefahren damit die hinter mir ein bisschen platz zum Rangieren haben. Aber viele haben es erst mitbekommen, als der Notarzt direkt hinnter ihnen war!
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MickyMaus
Beitrag 16.10.2006, 15:50
Beitrag #6


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Für dich wäre es einfacher gewesen, wenn der Notarzt ebenfalls geblitzt worden wäre. Die Alternative ist, dass auf dem Blitzbild der Notarzt schon zu sehen ist.

Wenn das nicht passiert ist, musst du gegen einen etwaigen Bußgeldbescheid wegen Rotlichtfahrt Einspruch einlegen und wie oben schon einmal geschrieben mit der notwendigen Rangiererei über die rote Ampel hinweg begründen.


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Mick21
Beitrag 16.10.2006, 15:57
Beitrag #7


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Ich hab mir auf jeden Fall die Uhrzeit aufgeschrieben, wann es passiert ist. Mal sehen was kommt. In Zukunft muss ich auf jeden Fall besser aufpassen (was den Fußgänger betrifft). Ich hoffe das deshalb nichts pasiert!
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MickyMaus
Beitrag 16.10.2006, 16:02
Beitrag #8


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Davon gehe ich nicht aus, hat er dich denn irgendwie beschimpft?

Sollte er dich jedoch anzeigen, dann wird die Sache sehr kompliziert. Dann solltest du dich einem Anwalt anvertrauen. Und zwar, bevor du Aussagen zur Sache machst. Der kann das Schlimmste dann evtl. abwenden.

"Das Schlimmste" wäre, wenn der Fußgänger dich tatsächlich anzeigen würde, das folgende:
Zitat
132 Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt

132.2.1 mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200 €
4 Pkt. 1 Monat A

+ ca. 25,60€ Gebühren und Auslagen
+ Probezeitfolgen, sofern du noch in der Probezeit bist.


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Mick21
Beitrag 16.10.2006, 16:06
Beitrag #9


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Beschimpft hat er mich nicht. Er war ja auch wie gesagt noch ein Stück weg. Aber ich hab ihn halt erst nicht gesehen (eigene Dummheit).

Und in der Probezeit bin ich auch noch!

Man da will man was richtig machen und macht es auch noch falsch! sad.gif
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THOR
Beitrag 16.10.2006, 16:58
Beitrag #10


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Hast Du das Kennzeichen des Notarztes? Wenn nicht würde ich mich jetzt darum kümmern rauszufinden wer das war.

Zitat
MickyMaus Geschrieben: 16.10.2006, 16:12
Wenn ein Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoß kommen sollte, kannst du dagegen Einspruch einlegen mit der Begründung, dass du dem bald folgenden Notarzt Platz machen wolltest.

So einfach scheint es nämlic leider nicht zu sein hinterher rauszufinden wer das war:

Der Polizei platz gemacht und geblitz


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Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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MickyMaus
Beitrag 16.10.2006, 18:38
Beitrag #11


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Zitat (THOR @ 16.10.2006, 17:58) *
Hast Du das Kennzeichen des Notarztes? Wenn nicht würde ich mich jetzt darum kümmern rauszufinden wer das war.

Gute Idee...

Zitat (THOR @ 16.10.2006, 17:58) *
So einfach scheint es nämlic leider nicht zu sein hinterher rauszufinden wer das war:

Der Polizei platz gemacht und geblitz

War klar, dass das kommt. rolleyes.gif
Im verlinkten Fall haben wir - im Gegensatz zum vorliegenden Fall - eine Bewegung über eine längere Strecke, im Gegensatz zur Bewegung über die Haltlinie einer Ampel hinweg, zumindest einigermaßen kontrolliert. Im verlinkten Fall wurde das Blaulicht m.E. nach zum schnelleren Vorankommen missbraucht, was ja hier eindeutig nicht der Fall ist.


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THOR
Beitrag 16.10.2006, 18:57
Beitrag #12


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Hallo MickyMaus,

der Fall ist klar nicht vergleichbar. Mir ging es nur im die Posts wie es (un)möglich ist das Einsatzfahrteug rauszufinden. wavey.gif


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Gruß

THOR
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MickyMaus
Beitrag 16.10.2006, 19:04
Beitrag #13


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Da hast du wiederum recht cheers.gif


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Mick21
Beitrag 18.10.2006, 14:07
Beitrag #14


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Danke für die antowrten. Ich werde jetzt erstma abwarten was kommt!
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Tazmedic
Beitrag 22.10.2006, 18:18
Beitrag #15


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Hallo Mick (und alle anderen hier...),

im großen und ganzen wird es nicht sooooo schwer werden, heraus zufinden, was das für ein Fahrzeug war. Jede Stadt hat eine Rettungsleitstelle. Diese weiß über alle Einsätze bescheid. Anhand der Einsatzdokumentation ist dann auch die vermutliche Fahrstrecke des Fahrzeuges sowie der zeitlich Verlauf der Strecke abschätzbar. Ferner, wenn das Fahrzeug ermittelt ist, ist ganz klar die Besatzung heraus zu kriegen.
Will sagen, Ruhe bewahren und abwarten. Kommt Post, halt den Einspruch einlegen. Was dann schon hilft: war es ein Dir bekanntes Fahrzeug (fahren diese Fahrzeuge regelmäßig in Deiner Stadt) oder ein fremdes (welche sich in der Regel bei der jeweiligen Leitstelle anmelden). Ersteres wäre natürlich besser. Einfach mit in den Einspruch schreiben.

Last but not least: lasse Dich jetzt bitte nicht von diesem Erlebnis abschrecken Platz zu machen. Was Du getan hast war richtig und wichtig. Nur an der Ausführung mußt Du vielleicht noch arbeiten tongue.gif


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Beste Grüße
Dirk


"Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muß die Gegend verlassen, wo sie gelten." Ja, Herr Goethe war ein weiser Mann...
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. Tucholsky.
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