Winterreifen Pflicht Nutzfahrzeuge |
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Winterreifen Pflicht Nutzfahrzeuge |
13.10.2006, 09:52
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#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 13.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24054 |
habe mich soeben ins Portal eingeloggt um eventuell hier mal Klarheit zu erlangen. Dank Gesetzesänderung sollten Nutzfahrzeuge ab diesem Winter Winterreifen aufzeihen. Was für manchen Spediteur ein finanzielles Loch reist. Ich habe von verschiedenen Herstellern erfahren das Reifen für Nutzfahrzeuge und Busse eine spezielle Mischung haben und als Ganzjahresreifen einzusetzen sind. Und die Pflicht nur auf besonders ausgewiesenen Strecken Gültigkeit hat. Kann mir da jemand weiterhelfen? |
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13.10.2006, 10:04
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Der § 2 Abs. 3a StVO gilt für alle Fahrzeug, nicht nur für Nutzfahrzeuge und auf allen Straßen in D.
"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen." -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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13.10.2006, 10:24
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 |
Zitat Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung Ich freue mich schon auf die anstehende Prozeßflut mfg Stefan |
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13.10.2006, 11:10
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#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 13.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24054 |
Der § 2 Abs. 3a StVO gilt für alle Fahrzeug, nicht nur für Nutzfahrzeuge und auf allen Straßen in D. "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen." Hallo Andreas, was heißt eine geeignete Bereifung? Die Gummimischung bei LKW Reifen ist laut Aussage Reifenhersteller Michelin so zusammengestzt das sie als Ganzjahresreifen genutzt werden kann. Wo ist die Grenze, bei 5cm Neuschnee? Oder 10 Grad Minus... Muß ich es Bayern machen und in Rheinland Pfalz wo wir mit Schnee nicht unbedingt immer versorgt werden, aussgenommen die Eifel und der Westerwald, kann ich ohne fahren? Gruß |
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13.10.2006, 11:32
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 |
Zitat Hallo Andreas, was heißt eine geeignete Bereifung? Die Gummimischung bei LKW Reifen ist laut Aussage Reifenhersteller Michelin so zusammengestzt das sie als Ganzjahresreifen genutzt werden kann. Wo ist die Grenze, bei 5cm Neuschnee? Oder 10 Grad Minus... Muß ich es Bayern machen und in Rheinland Pfalz wo wir mit Schnee nicht unbedingt immer versorgt werden, aussgenommen die Eifel und der Westerwald, kann ich ohne fahren? Ich sehe schon den ersten Prozeß kommen. mfg Stefan |
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13.10.2006, 11:37
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 |
Das habe ich schon vor fast einem Jahr geschrieben und halt die Regelung nach wie vor für deppert.
-------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken |
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13.10.2006, 11:40
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#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Im Endeffekt wird wohl eine Ahndung immer nur dann erfolgen, wenn der LKW stecken bleibt.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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13.10.2006, 12:03
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 |
Zitat Im Endeffekt wird wohl eine Ahndung immer nur dann erfolgen, wenn der LKW stecken bleibt. Und er wird auch mit Winterreifen stecken bleiben......... mfg Stefan |
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13.10.2006, 12:08
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 |
Und er wird auch mit Winterreifen stecken bleiben......... Aber da kann man dann nicht kassieren.
-------------------- Gruß
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Gast_buerger_* |
13.10.2006, 12:19
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#10
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Guests |
Da ist doch die BOKraft seit Jahrzehnten klarer in der aussage,
Zitat § 18 Ausrüstung Beim Einsatz der Fahrzeuge ist die Ausrüstung den jeweiligen Straßen- und Witterungsverhältnissen anzupassen. Wenn es die Umstände angezeigt erscheinen lassen, sind Winterreifen, Schneeketten, Spaten und Hacke sowie Abschleppseil oder -stange mitzuführen. Ich sehe den § 2 Abs. 3a StVO als reinsten Gummi §, ist traurig das man sich nicht traut den begriff Winterreifen eindeutig festzulegen. |
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13.10.2006, 12:34
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 |
Ich meine irgendein Insider des ÖPNV hat hier sogar mal geschrieben das Buse generell mit GJR ausgerüstet sind (Logistik und Kosten).
-------------------- Gruß
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13.10.2006, 19:31
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#12
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Da ist doch die BOKraft seit Jahrzehnten klarer in der aussage, Zitat § 18 Ausrüstung Beim Einsatz der Fahrzeuge ist die Ausrüstung den jeweiligen Straßen- und Witterungsverhältnissen anzupassen. Wenn es die Umstände angezeigt erscheinen lassen, sind Winterreifen, Schneeketten, Spaten und Hacke sowie Abschleppseil oder -stange mitzuführen. Ich sehe den § 2 Abs. 3a StVO als reinsten Gummi §, ist traurig das man sich nicht traut den begriff Winterreifen eindeutig festzulegen. Problem! Die BOKraft gilt nicht für Lkw`s! -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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13.10.2006, 19:33
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 |
Ich meine irgendein Insider des ÖPNV hat hier sogar mal geschrieben das Buse generell mit GJR ausgerüstet sind (Logistik und Kosten). Wie macht dann das der ÖPNV? Oder irre ich mich? -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken |
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13.10.2006, 19:50
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#14
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Ich meine irgendein Insider des ÖPNV hat hier sogar mal geschrieben das Buse generell mit GJR ausgerüstet sind (Logistik und Kosten). Ich war das zwar nicht, weil nicht im ÖPNV, kann das aber durchaus aus Kostengründen nachvollziehen! Solange der ÖPNV nicht gerade im Hochgebirge stattfindet, macht es auch durchaus Sinn mit GJR zu disponieren, bzw. zu fahren! Erstens muss nicht im Frühjahr/Herbst gewechselt werden, zweitens muss nur ein Felgensatz vorgehalten werden! Bevor ich erschossen werde: Liebe Pkw-Fahrer, denkt bitte daran, das es sich nicht einfach um vier Reifen (Kompletträder) um die ca. 400 € komplett handelt!!! Sondern i.d.R um min. sechs Reifen in Dimensionen von min. 200 € PRO Karkasse, also ohne Felge!! -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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13.10.2006, 20:08
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#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 567 Beigetreten: 18.03.2006 Wohnort: Südniederrhein Mitglieds-Nr.: 17694 |
Als Ich noch für die Rheinbahn fuhr (bis 1992) haben wir nur für die Fz die nach Mettmann , Wuppertal , Velbert oder Solingen fuhren Winterreifen verwendet , was allerdings bei Gelenkbussen auch nicht immer half . Die Fz. welche in den Tieflagen blieben blieben auf Gjr .
Soweit ich weiß ist es dort auch heute noch so . Bei der SWN bei der ich nun fahre habe ich noch nie Winterreifen gesehen , aber die einzigen Steigungen bei uns sind Brückenrampen . PS. Für LKW`s welche im Winter ohne Winterreifen durch halb Europa jagen habe ich absolut kein Verständnis , da der normale Menschenverstand einem doch sagen muß , das man 100 %zig irgendwo im Schnee landen wird -------------------- |
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13.10.2006, 20:09
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 |
Ich glaube es war Eddie.
@Frankenstein: Kenn mich da nicht aus. Aber wenn die BOKraft von Winterreifen spricht ist dann ein GJR dahingehend ok? -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken |
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13.10.2006, 20:26
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#17
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Für LKW`s welche im Winter ohne Winterreifen durch halb Europa jagen habe ich absolut kein Verständnis , da der normale Menschenverstand einem doch sagen muß , das man 100 %zig irgendwo im Schnee landen wird Versuche mal zu erkunden, ob es heutzutage für Lkw`s überhaupt noch "echte" Winterreifen gibt!!! Ich behaupte mal: Kaum noch! @Frankenstein: Kenn mich da nicht aus. Aber wenn die BOKraft von Winterreifen spricht ist dann ein GJR dahingehend ok? Bin auch nicht dddeeeerr Experte! Ich würde aber sagen: Ja! Vorausgesetzt, das Profil entspricht den Voraussetzungen, ich glaube, 5 mm mindestens!? Muss ich mich am Montag mal in die Erläuterungen der BOKraft begeben! -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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13.10.2006, 20:42
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 |
Vorab Danke.
-------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken |
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14.10.2006, 22:06
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#19
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Dank Gesetzesänderung sollten Nutzfahrzeuge ab diesem Winter Winterreifen aufzeihen. Zur Gesetzgebung in D ist IMHO alles gesagt! Vielleicht liegt hier aber eine Verwechslung vor!? Es gibt tatsächlich eine Gesetzesänderung hinsichtlich der Winterreifenpflicht!!! Die gilt aber in unserem Nachbarstaat Österreich! Hier gibt es für Nutzfahrzeuge über 3,5 to zGg ab dem 15. November? bis 15. April? eine generelle Winterreifenpflicht, und sogar weiterführend eine Pflicht Schneeketten für die Antriebsachsen mitzuführen! -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Gast_Bernie_* |
14.10.2006, 22:34
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#20
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Guests |
Die gilt aber in unserem Nachbarstaat Österreich! Hier gibt es für Nutzfahrzeuge über 3,5 to zGg ab dem 15. November? bis 15. April? eine generelle Winterreifenpflicht, und sogar weiterführend eine Pflicht Schneeketten für die Antriebsachsen mitzuführen! Echt??? Toll!!! Her mit dem Paragraf! Denn ich muß öfters bei die Ösis mit mein Laster rumgurgen, und jedes Jahr warte ich darauf, mal auf ein Steigung wie bei Tauernautobahn festzusitzen! Weil mein sparsame (Noch!)Chef es für Spielerei hält, sein Zitat: "Wenn du mit Winterreifen nicht mehr weiterkommst, dann auch nicht mehr mit Kette!" Wie hoch ist die Strafmaß? Ist nicht Fritz-wasweißich ein Ösi? Weißt du es zufällig genauer? |
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14.10.2006, 22:50
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#21
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Weißt du es zufällig genauer? Kann ich Dir am Montag genauer erläutern! Du weißt schon: Freizeit contra Arbeit! Ist aber notiert, @THOR bin ich ja am Montag auch noch was schuldig! Gruß Frankenstein -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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15.10.2006, 11:12
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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16.10.2006, 07:16
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Weißt du es zufällig genauer? Österreich hat die Winterreifenpflicht mit der 27. Novelle Kraftfahrgesetz An fang Oktober beschlossen und gilt bereits an 15. November diesen Jahres. KLICK MICH -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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21.10.2006, 06:57
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 |
Ist aber notiert, @THOR bin ich ja am Montag auch noch was schuldig! Gruß Frankenstein *Vorsichtig Nachfrag* -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken |
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Gast_Bernie_* |
21.10.2006, 08:38
Beitrag
#25
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Guests |
@Frankenstein, DANKE!!! Habs ausgedruckt und werde es mein Noch-Chef ins Fach legen!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 16:23 |