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> Zwei Anhänger hinter einem Fahrrad?
softwerker
Beitrag 11.10.2006, 02:58
Beitrag #1


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Hallo,

ich sinniere gerade mal wieder über das Thema Lastentransport mit dem Fahrrad und damit über Fahrradanhänger. Diese haben - wenn man nicht gerade in der glücklichen Situation ist einen LKW sein eigen zu nennen - ja den Vorteil, daß man im Gegensatz zu PKW damit theoretisch recht sperrige Güter transportieren könnte, wenn denn eine genügend große, offene Ladefläche zur Verfügung steht.

Nun sind Fahrradanhänger nicht an eine Zulassung gebunden und die StVZO gibt auch sonst nicht sonderlich viel dazu her. Die Fahrrad-Ausrüstungsverordnung, die auch auf Anhänger eingegangen wäre, ist nun glücklicherweise vom Bundesrat beerdigt worden. Ein wenig Recherche im Netz hat ergeben, daß bzgl. der Abmessungen wohl gern die Maximaldaten für Anhänger hinter einspurigen motorisierten Fahrzeugen herangezogen werden. Das würde bedeuten maximale Breite 1 Meter, maximale Länge 12 Meter. So richtig klar ist es aber auch nicht.

Offen bleibt insbesondere auch die Frage, ob ein Fahrrad nur einen Anhänger ziehen darf oder auch mehrere. Nach StVZO ist normalerweise hinter Kraftfahrzeugen nur ein Anhänger zugelassen. Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Zugmaschinen dürfen hingegen (teilweise) zwei Anhänger ziehen.

Wie sieht es denn nun am Fahrrad aus? Dürfen Anhänger kaskadiert werden? Kann man in diesem Zusammenhang ein Fahrrad als "Zugmaschine" betrachten? Oder könnte man sich theoretisch sogar auf den Standpunkt stellen, daß die StVZO ja gar nichts dazu hergibt, und sogar beliebig viele Anhänger hintereinanderhängen, solange nicht die allgemeinen Fahrzeug-/Zug-Maximallängen überschritten werden?

Es ist klar, daß die Physik dererlei Experimenten ab einem gewissen Punkt ein Ende setzen würde. Ein Fahrrad mit fünf Anhängern wäre z. B. bei einer Bremsung wohl kaum noch sicher beherrschbar. Allerdings kann ich mir konstruktiv-technisch durchaus Konstellationen vorstellen, bei denen ein Fahrrad mit zwei Anhängern sinnvoll sein könnte und ein solcher Zug auch noch beherrschbar wäre.

Deswegen mal ganz blöd in die Runde gefragt: Darf man sowas oder nicht? Und wenn nein, warum nicht?
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lemur
Beitrag 11.10.2006, 07:27
Beitrag #2


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Ich gebe Dir Recht, dass die StVZO dies "ausdrücklich" nicht verbietet. Laut StVZO beträgt die höchstzul. Länge nach § 32 Abs. 3 bzw. 4 12,00 m für den Anhänger und 18,35 m für den Zug. Diese Werte dürften jedoch für Fahrräder, auch mit Anhänger, nicht relevant und nicht im Wille des Verordnungsgebers sein. Dies ergibt sich z.B. aus dem Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern (VkBl 1999 S. 703). Dort sind für den Anhänger folgende Abmessungen (maximal):
- Länge 2,00 m (SpezialAnh zum Transport von Sportgeräten: Länge 4,00 m)
- Breite 1,00 m
- Höhe 1,40 m

angegeben. Eine Kombination von mehreren Anhängern ist im Merkblatt nicht beschrieben aber auch nicht verboten. Vielleicht hilft ja der § 61 a StVZO weiter. Ich durchforste noch mal meine StVZO.

Gruß lemur


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Peter Lustig
Beitrag 11.10.2006, 09:30
Beitrag #3


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§ 32 StVZO bezieht sich nur auf Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger und ist daher bei Fahrrädern nicht einschlägig. Nach meinem Dafürhalten kann allenfalls § 30 StVZO zur Anwendung kommen, da diese Bestimmung auch auf Fahrräder anwendbar ist.
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softwerker
Beitrag 11.10.2006, 23:47
Beitrag #4


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Zitat (lemur @ 11.10.2006, 08:27) *
Diese Werte [ aus § 32 ] dürften jedoch für Fahrräder, auch mit Anhänger, nicht relevant und nicht im Wille des Verordnungsgebers sein. Dies ergibt sich z.B. aus dem Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern (VkBl 1999 S. 703). Dort sind für den Anhänger folgende Abmessungen (maximal):
- Länge 2,00 m (SpezialAnh zum Transport von Sportgeräten: Länge 4,00 m)
- Breite 1,00 m
- Höhe 1,40 m

angegeben.


Soweit ich informiert bin ist dieses Merkblatt doch lediglich eine "freundlich gemeinte Information" und hat keinen rechtsverbindlichen Chararakter. Und muß mich der "Wille des Verordnungsgebers" an dieser Stelle interessieren? Ich meine, besonders stark kann der Wille doch nicht gewesen sein, denn sonst hätte es eine klare Regelung in der StVZO diesbzgl. gegeben...
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blue0711
Beitrag 12.10.2006, 06:03
Beitrag #5


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Klar ist das nur eine Empfehlung.
Aber iVm dem §30 StVZO kann man dir schon einen Strick draus drehen, wenn du es übertreibst.
Zitat
Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,...
IMHO würde zB. ein 12m-Anhänger hinter einem Fahrrad eine vermeidbare Behinderung darstellen.

Das würde ich immer dann so sehen, wenn durch Grösse und Tempo der Eindruck entsteht, jemand will auf Teufel komm raus das Fahrzeug Fahrrad ausreizen.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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klausimausi
Beitrag 12.10.2006, 08:16
Beitrag #6


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Zitat (blue0711 @ 12.10.2006, 08:03) *
Das würde ich immer dann so sehen, wenn durch Grösse und Tempo der Eindruck entsteht, jemand will auf Teufel komm raus das Fahrzeug Fahrrad ausreizen.
Genau, und der heißt dann Didi Senft rofl1.gif rofl1.gif

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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lemur
Beitrag 12.10.2006, 08:35
Beitrag #7


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Zitat (softwerker @ 12.10.2006, 01:47) *
Soweit ich informiert bin ist dieses Merkblatt doch lediglich eine "freundlich gemeinte Information" und hat keinen rechtsverbindlichen Chararakter. Und muß mich der "Wille des Verordnungsgebers" an dieser Stelle interessieren? Ich meine, besonders stark kann der Wille doch nicht gewesen sein, denn sonst hätte es eine klare Regelung in der StVZO diesbzgl. gegeben...


Da gebe ich Dir insoweit Recht, das ein ausdrückliches Verbot in der StVZO nicht enthalten ist. Über die §§ 63 ff StVZO, die für Fahrräder und ihre Anhänger gelten, da sie „andere Straßenfahrzeuge“ im Sinne dieser
Vorschriften sind, kommt man jedoch wie schon ausgeführt zu den allgemeinen Bau- u Betriebsvorschriften der §§ 30, 30c u 31 StVZO. Hier lässt sich dann sicher eine Ermächtigung finden, eine entsprechnde Fahrzeugkombination, die weit über die Möglichkeiten des Merkblattes für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern hinausgeht, zu verbieten.

Gruß lemur


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softwerker
Beitrag 12.10.2006, 12:32
Beitrag #8


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Zitat (blue0711 @ 12.10.2006, 07:03) *
Klar ist das nur eine Empfehlung.
Aber iVm dem §30 StVZO kann man dir schon einen Strick draus drehen, wenn du es übertreibst.
Zitat
Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,...
IMHO würde zB. ein 12m-Anhänger hinter einem Fahrrad eine vermeidbare Behinderung darstellen.


Das würde vermutlich aber bei einem 12-Meter-Anhänger hinter einem Mofa auch gelten, oder? (Und dessen Legalität läßt sich ja aus der StVZO explizit herleiten...)

Zitat (blue0711 @ 12.10.2006, 07:03) *
Das würde ich immer dann so sehen, wenn durch Grösse und Tempo der Eindruck entsteht, jemand will auf Teufel komm raus das Fahrzeug Fahrrad ausreizen.


Interessante Formulierung. In der Tat möchte ich die Möglichkeiten des Fahrrades als Transportmittel "ausreizen", aber nicht "auf Teufel komm raus".

Mal ein paar Worte zum Background, warum ich diesen Diskussionsfaden überhaupt in die Welt gesetzt habe:

Ich besitze einen eher kleinen Fahrradanhänger, mit dem ich auch des öfteren schwer beladen (d. h. jenseits 100 kg) durch die Gegend fahre. Das ist, wenn man in punkto Streckenwahl vorher ein klein wenig nachdenkt, auch völlig unkritisch. Auf annähernd ebenen Strecken ist es überhaupt kein Problem, selbst mit >100 kg Anhängelast unterwegs mal 'nen Mofa zu überholen. Die Bremswege sind sehr überschaubar, dank guter Bremsen am Zugfahrrad komme ich selbst mit so 'ner Fuhre bei Notwendigkeit noch schneller zum Stillstand als Opa Torkel auf seinem Hollandrad. Natürlich muß man mit so 'ner Fuhre ganz ordentlich aufpassen und nochmal ein ganzes Stück vorausschauender fahren, als das mit einem "Solo-Fahrrad" notwendig ist. Unterm Strich bleibt aber, daß Lastentransport auf dem Fahrrad mit gut gewarteten Bremsen, einem Quentchen Erfahrung und (wichtig!) gescheiter Ladungssicherung kein Problem ist. Weder vom Fahrverhalten her noch unter Sicherheitsaspekten.

Nun könnte ich mehr Ladekapazität brauchen und überlege derzeit, ob ich mir einen individuellen Fahrradanhänger bauen lassen soll. Dabei denke ich an eine Ladefläche mit einer Länge von ungefähr drei Metern. Quasi langgestreckte Ladefläche, keine Seitenwände, dafür einen Haufen Zurrösen, groß genug um damit z. B. auch mal 'nen Schreibtisch oder 'nen Schrank transportieren zu können. Also Dinge, die sich mit einem PKW nicht trivial von A nach B schaffen lassen. Ein Fahrradanhänger mit offener Ladefläche wäre für so etwas eigentlich prädestiniert, wenn es um kürzere Transportwege geht.

In Deutschland gibt es keine Angebote "von der Stange", wenn es um solche Ladeflächenabmessungen gibt. Also habe ich mal ein wenig recherchiert. Zum einen in Sachen rechtlicher Rahmenbedingungen, zum anderen bezogen auf etwaige Angebote ausländischer Anbieter. Die Frage nach den kaskadierten Anhängern kam beispielweise hoch, als ich im Netz die Website www.bikesatwork.com gefunden habe, wo ein US-Anbieter "Hardcore-Transportgeräte" und Transportleistungen anbietet. Nun, die treiben es offenbar ziemlich extrem, sowas will ich ja gar nicht. Dennoch ergab sich in diesem Zusammenhang halt die rechtliche Frage, ob so etwas in Deutschland überhaupt legal möglich wäre.

Die Sache mit dem Merkblatt ist für mich insofern interessant, als daß die von mir gewünschten Anhängerabmessungen ja über den im Merkblatt empfohlenen Maßen liegen, aber weit unter dem, was nach StVZO theoretisch eigentlich zulässig sein sollte.

Soweit mal der Hintergrund.

Die konkrete, für mich relevante Fragestellung wäre also: Ist ein Fahrradanhänger mit einer Länge von ca. 3 Metern (zzgl. Deichsel) und Breite <= 1 Meter nun zulässig oder nicht?

Falls es zu einem Individualbau kommen sollte, möchte ich diesen auf jeden Fall von einem erfahrenen Fachbetrieb ausführen lassen. D. h. keine Hobbybastelstunde im Keller, sondern solides Gerät aus einer Werkstatt, die mit Anhängerbau nachweisliche Erfahrungen hat.
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lemur
Beitrag 12.10.2006, 13:54
Beitrag #9


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Der Kommentar WAS IST WIE – StVZO-EG/ECE schreibt zu den Abmessungen von Fahrradanhängern folgendes:

Breite <=1000 mm, Länge <= 2000 mm, zum Transport v. Sportgeräten <= 4000 mm

wo zu finden -> § 32 i.V.m. §§ 61 a, 63 StVZO

Gruß lemur


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blue0711
Beitrag 12.10.2006, 14:57
Beitrag #10


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Zitat (softwerker @ 12.10.2006, 13:32) *
Falls es zu einem Individualbau kommen sollte, möchte ich diesen auf jeden Fall von einem erfahrenen Fachbetrieb ausführen lassen. D. h. keine Hobbybastelstunde im Keller, sondern solides Gerät aus einer Werkstatt, die mit Anhängerbau nachweisliche Erfahrungen hat.
Das ist schon mal schön, obwohl man da mit entsprechendem Halbzeug als versierter Hobbyschrauber auch recht weit kommt (kann mich an Bauanleitungen für Einradanhänger erinnern.)

Das Problem bei der langen Ladefläche dürfte in erster Linie die Kontrolle der Stützlast sein. Die sollte nämlich auf keinen Fall negativ werden, aber auch nicht > 25 kg, sonst wird die Fuhre unbeherrschbar bis lebensgefährlich.

Das andere Problem ist die zu erwartende Anhängelast. Selbst bei deiner 100kg-Fuhre hätte ich da arge Bedenken, denn hier ist Anhängelast = oder gar > Zugfahrzeuggewicht und das ohne Bremse am Anhänger shutup.gif Das kann brenzlige Situationen geben, denn bereits bei einer Bremsung mit geringem Einschlagwinkel klappt das Gespann dann der Länge nach zusammen (schiebt das Hinterrad des Fahrrads einfach weg).
Ich weiss nicht so recht, ob ich dich als Polizist da so einfach weiterfahren liesse think.gif

Die Länge ist bei geringem gewicht nicht so das Thema, also ein Surfbrett hinterm Fahrrad dürfte kein Problem darstellen. Aber Möbelstücke uä. blink.gif

Mit den Maßen hast du oben ja schon gesehen (die 4m kommen aus den EU-Regelungen für Einspurfahrzeuge, sind aber eigentlich für Kraftfahrzeuge, hier also auch nicht bindend).
Ich denke nur, dass es eher an den Massen und an der Fahrbarkeit des Ganzen scheitert, bevor man die Maße ausgeschöpft hat.

Gruss
kai


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Hane
Beitrag 12.10.2006, 15:04
Beitrag #11


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Zitat (blue0711 @ 12.10.2006, 15:57) *
Einradanhänger
blink.gif Für die Teile gibt es auch schon Anhänger?

Zitat (blue0711 @ 12.10.2006, 15:57) *
Das Problem bei der langen Ladefläche dürfte in erster Linie die Kontrolle der Stützlast sein. Die sollte nämlich auf keinen Fall negativ werden, aber auch nicht > 25 kg, sonst wird die Fuhre unbeherrschbar bis lebensgefährlich.
Da wäre doch ein zweiachsiger Anhänger genau das Richtige.

Zitat (blue0711 @ 12.10.2006, 15:57) *
Das andere Problem ist die zu erwartende Anhängelast. Selbst bei deiner 100kg-Fuhre hätte ich da arge Bedenken, denn hier ist Anhängelast = oder gar > Zugfahrzeuggewicht und das ohne Bremse am Anhänger shutup.gif
Bei der Funktionsweise von Fahrradbremsen, könnten doch sagar Laien eine Auflaufbremse bauen.

Ich sehe eigentlich keine Grund der gegen einen übergroßen Fahrradanhänger spricht, wenn man sich erst einmal gedanklich von den klassischen Konstruktionen verabschiedet. Gerade die Landwirtschaft bietet doch reichlich Vorbilder.


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Burkhard
Beitrag 12.10.2006, 16:40
Beitrag #12


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Zitat (lemur @ 12.10.2006, 14:54) *
Der Kommentar WAS IST WIE – StVZO-EG/ECE schreibt zu den Abmessungen von Fahrradanhängern folgendes:

Breite <=1000 mm, Länge <= 2000 mm, zum Transport v. Sportgeräten <= 4000 mm

wo zu finden -> § 32 i.V.m. §§ 61 a, 63 StVZO

Gruß lemur


Völlig korrekt.

Der § 63 StVZO verweist auf die einschlägigen Vorschriften, die für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger gelten.

Daraus ergeben sich die o. a. Maße, was weitere Spekulationen entbehrlich macht. wavey.gif


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klausimausi
Beitrag 12.10.2006, 17:04
Beitrag #13


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Zitat (Expert @ 12.10.2006, 18:40) *
Der § 63 StVZO verweist auf die einschlägigen Vorschriften, die für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger gelten.

Gehts hier nicht um Fahrräder?

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
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blue0711
Beitrag 12.10.2006, 17:17
Beitrag #14


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Hane plasma.gif
Zitat (Hane @ 12.10.2006, 16:04) *
Zitat (blue0711 @ 12.10.2006, 15:57) *
Einradanhänger
blink.gif Für die Teile gibt es auch schon Anhänger?
einachsige Einspuranhänger, extra für dich cool.gif

Gruss
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Burkhard
Beitrag 12.10.2006, 17:23
Beitrag #15


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Zitat (klausimausi @ 12.10.2006, 18:04) *
Zitat (Expert @ 12.10.2006, 18:40) *
Der § 63 StVZO verweist auf die einschlägigen Vorschriften, die für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger gelten.

Gehts hier nicht um Fahrräder?

Gruß,
Klaus


Ja, hier geht es um Fahrräder. Die StVZO weist eine Systematik auf. Hiernach werden in den §§ 32 bis 62 Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger abgehandelt, während in den §§ 63 bis 67 die anderen Straßenfahrzeuge, u. a. auch die Fahrräder abgehandelt werden. Damit sich nicht alle Vorschriften wiederholen, wird in § 63 auf die analog anzuwendenden Vorschriften aus den zuvor genannten §§ verwiesen.


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Perplex
Beitrag 13.10.2006, 00:16
Beitrag #16


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Wo ist das Problem? blink.gif

*** Quelle: Bild antippen!

Anmerkung Moderator: Urheberrecht beachten. Du darfst gerne einen Link einstellen, dann kann sich auch jeder das Bild anschauen.

Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 13.10.2006, 05:48


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(O.o)
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klausimausi
Beitrag 13.10.2006, 06:18
Beitrag #17


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Zitat (Expert @ 12.10.2006, 19:23) *
Damit sich nicht alle Vorschriften wiederholen, wird in § 63 auf die analog anzuwendenden Vorschriften aus den zuvor genannten §§ verwiesen.
Das bedeutet doch dann, dass ich hinter meinem Fahrrad einen Anhänger plazieren kann, der von den Abmessungen dem eines PKW gleicht - oder doch nicht? think.gif

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
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Stefan Süßmann
Beitrag 13.10.2006, 12:27
Beitrag #18


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Zitat
Ja, hier geht es um Fahrräder. Die StVZO weist eine Systematik auf. Hiernach werden in den §§ 32 bis 62 Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger abgehandelt, während in den §§ 63 bis 67 die anderen Straßenfahrzeuge, u. a. auch die Fahrräder abgehandelt werden. Damit sich nicht alle Vorschriften wiederholen, wird in § 63 auf die analog anzuwendenden Vorschriften aus den zuvor genannten §§ verwiesen.


So ganz sauber ist das nicht formuliert. Es ist natürlich sinnvoll, daß ein Fahrrad keinen größeren Anhänger als ein anderes motorisiertes Zweirad haben sollte. Man könnte es aber ebenso auslegen, daß die Höchstmaße für KFZ und ihre Anhänger anzuwenden sind. Damit wären wir aber wieder beim 12m-Ahhänger (den ich nicht ziehen möchte smile.gif )


mfg

Stefan
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christian_lej
Beitrag 13.10.2006, 14:16
Beitrag #19


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Zitat (softwerker @ 12.10.2006, 13:32) *
Ich besitze einen eher kleinen Fahrradanhänger, mit dem ich auch des öfteren schwer beladen (d. h. jenseits 100 kg) durch die Gegend fahre. Das ist, wenn man in punkto Streckenwahl vorher ein klein wenig nachdenkt, auch völlig unkritisch. Auf annähernd ebenen Strecken ist es überhaupt kein Problem, selbst mit >100 kg Anhängelast unterwegs mal 'nen Mofa zu überholen. Die Bremswege sind sehr überschaubar, dank guter Bremsen am Zugfahrrad komme ich selbst mit so 'ner Fuhre bei Notwendigkeit noch schneller zum Stillstand als Opa Torkel auf seinem Hollandrad. Natürlich muß man mit so 'ner Fuhre ganz ordentlich aufpassen und nochmal ein ganzes Stück vorausschauender fahren, als das mit einem "Solo-Fahrrad" notwendig ist. Unterm Strich bleibt aber, daß Lastentransport auf dem Fahrrad mit gut gewarteten Bremsen, einem Quentchen Erfahrung und (wichtig!) gescheiter Ladungssicherung kein Problem ist. Weder vom Fahrverhalten her noch unter Sicherheitsaspekten.

Wenn da mal nicht erheblicher Selbstbetrug dabei ist. Fahrradbremsen sind in der Regel nur fuer Fahrrad plus Fahrer und etwas Gewicht ausgelegt. Insgesamt also gut 100 kg. Wenn man das zu bremsende Gewicht nun verdoppelt und quasi 100kg zusaetztlich gegen das Rad druecken laesst, dann ist das durchaus kritisch zu sehen. Gefahrenbremsungen sind da nicht mehr moeglich, den Bremsweg wird schon erheblich groesser und ein Ausweichen ist dann auch nicht moeglich. Der Anhaenger faehrt lieber weiterhin geradeaus. Fahr einfach mal etwas Slalom, dann wirst du sehr schnell spueren, wie kritisch das ist. Ueber die Fahrtrichtung bestimmt dann naemlich der Anhaenger. Die Physik kannst du nicht ueberlisten und was beim Auto mit Anhaenger im grossen gilt, sollte man auch beim Fahrrad im Kleinen beachten.
Das bisher noch nichts passiert ist, hat nichts mit Erfahrung zu tun, sondern nur mit Glueck.
Wenn man die doppelte kinetische Energie abbauen muss, nuetzen auch die besten Fahrradbremsen nichts. Deren Bremskraft ist immer die gleiche.

Bei Marke Eigenbau sollte man zudem sehr auf die Kurvenlaufeigenschaften achten. Insbesondere empfiehlt es sich, den Schwerpunkt von Anhaenger und Ladung moeglichst tief anzusetzen. Radialkraefte sollte man durch entsprechend breitere Reifen (Mopped, Motorrad) entgegentreten. Ansonsten kann es sehr schnell passieren, das der Anhaenger in der Kurve umkippt.
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softwerker
Beitrag 13.10.2006, 14:47
Beitrag #20


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Danke für die zwischenzeitlich aufgelaufenen Rückmeldungen. Um Monsterzitate zu vermeiden versuche ich es mal mit einer Sammelantwort.

Bremsleistung (@blue0711, christian_lej)

Die grundsätzliche Problematik ist mir bekannt. Wenn der Anhänger ungebremst ist müssen die Bremskräfte komplett vom Zugfahrrad erbracht werden. Dabei ist im Prinzip schon richtig, daß die Bremsen des Fahrrades wesentlich mehr Energie "fressen" müssen als im "normalen" Fahrradbetrieb.

Relativiert wird das allerdings bei positiver Stützlast an der Anhängerkupplung dadurch, daß das Hinterrad während einer Bremsung nicht bzw. nur unwesentlich entlastet wird. D. h. es steht tatsächlich mehr Bremsleistung zur Verfügung als beim "Solo-Fahrrad", bei dem ja das Hinterrad im Falle einer stärkeren Bremsung sehr schnell entlastet wird. Es steht also tatsächlich mehr Bremsleistung zur Verfügung, wenn ein Anhänger gekuppelt ist und dieser eine positive Stützlast auf die Kupplung bringt.

Stützlast (@blue0711)

Auch bei "kurzen" Lastenanhängern muß man diese schon bedenken. Daß eine negative Stützlast "tödlich" wirkt ist offensichtlich. Gute Erfahrungen habe ich mit mittleren Stützlasten gemacht, die vermutlich irgendwo im Bereich 25-30 kg liegen. Da wird zum einen das Ladegewicht vernünftig auf die Räder verteilt, zum anderen hilft es eben, daß die Hinterradbremse am Zugfahrrad vernünftig eingesetzt werden kann.

Zu stark darf die Stützlast nicht werden, weil sonst das Zugfahrrad durch Entlastung des Vorderrades zum Untersteuern neigen kann. Hierbei spielt aber auch eine Rolle, wo am Zugfahrrad die Anhängerkupplung befestigt ist. Kugelkopfkupplungen an der Sattelstütze sind unangenehm, niedrige, hinterradnahe Kupplungen deutlich günstiger vom Fahr- und Bremsverhalten her.

Zweiachser (@Hane)

Meine Antwort ist ein klares "nein". Und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Ein Zweiachser hätte an der Vorderachse ein Drehgestell, d. h. die Räder brauchen dann entsprechend auch Platz, um bei Kurvenfahrt nach rechts oder links auszuschwenken. In Konsequenz müßten entweder die Räder sehr weit von der Ladefläche abstehen, womit man mit dem 1-Meter-Limit in Konflikt käme (oder die Ladefläche hier unsinnig schmal würde). Oder die komplette Achse müßte inklusive Rädern unter die Ladefläche passen. Das wiederum hätte zur Folge, daß die Ladefläche entweder sehr hoch anzuordnen wäre, was vom Schwerpunkt her miserabel wäre (hat christian_lej ja auch angemerkt), oder man müßte sehr kleine Laufräder an der Vorderachse verwenden, was zu einem ungünstigen Abrollverhalten auf schlechten Straßen führen würde (große Räder laufen ruhiger als kleine).

Auflaufbremse (@Hane)

Diese Idee klingt nur in der Theorie verlockend. In der Praxis wird man eine Auflaufbremse nur seilzugbetrieben bauen können. Das ist zwar technisch einfach zu bewerkstelligen, wirft aber in dem Moment massive Folgeprobleme auf, wo rechts und links unterschiedlich starke Bremswirkung entsteht. Dann zieht bei einer auflaufgesteuerten Bremsung der Hänger zu einer Seite weg, leitet durch seine Hebelwirkung eine massive Scherbewegung in das Zugfahrrad ein und schmeißt es um. Da ist es IMHO besser, von vornherein auf dererlei Konstrukte zu verzichten, als sich eine Bremse zu basteln, die mehr Risiken schafft als sie beseitigt.

Bremsen in Slalomfahrt bzw. Kurvenlage (@blue0711, christian_lej)

Problem bekannt, habe diesbzgl. auch schon Erfahrungen sammeln dürfen (ohne dabei vom Rad zu fliegen). In der Praxis ist dieses Risiko nicht ganz so dramatisch, weil bei positiver Stützlast auf der Kupplung das Hinterrad gut auf die Straße gedrückt wird. Wenn der Anhänger nun eine Tangentialkraft ins Zugfahrrad einleitet arbeitet er zunächstmal gegen die Haftreibung des Hinterrades auf der Fahrbahn. Bevor das Hinterrad komplett ausbricht gibt es einen recht breiten Grenzbereich. Dabei muß man allerdings berücksichtigen, daß die gleichzeitig stattfindende Bremsung einen Teil der Haftreibung "kostet".

****

Soweit mal für den Moment. Zu der rechtlichen Thematik melde ich mich noch mal. Auch hier erstmal Danke für Feedbacks.
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softwerker
Beitrag 25.11.2006, 01:52
Beitrag #21


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So, habe die alte Diskussion nochmal ausgegraben um noch einen Nachtrag zu liefern.

Und zwar hatte ich vor einigen Tagen ein etwas ausführlicheres Telefonat mit einem netten Menschen beim Bundesverkehrsministerium, Referat S33 in Bonn.

Bezogen auf Fahrradanhänger kam dabei heraus, daß aus Sicht meines Ansprechpartners die für muskelbetriebene Fahrräder mit Hilfsmotor in der StVZO festgeschriebenen Limits nicht zur Anwendung kommen können. Eine Zuglänge von 12 Metern sei für muskelbetriebe Fahrräder zulässig, wenngleich dies ministeriumsseitig wohl als "Regulierungsloch" gesehen wird und klar mitgeteilt wurde, daß dieses wohl zu stopfen wäre, sollten tatsächlich nun vermehrt extralange Fahrradanhänger auf Deutschlands Straßen auftauchen...

Bezüglich der maximal zulässigen Breite konnte ich meinem telefonischen Gegenüber keine klare Antwort entlocken, d. h. er war sich spontan nicht ganz sicher, ob überhaupt ein 1-Meter-Limit zur Anwendung kommen könne oder ob nicht die allgemeinen Beschränkungen für Fahrzeugbreiten zur Anwendung kommen. (Ich habe darauf verzichtet, da nachzubohren, wollte da auch keinen unnötigen Prüfungsaufwand verursachen und keine schlafenden Hunde wecken)

Ach ja, und zur allerersten Ausgangsfrage: nur ein Anhänger hinter einem Fahrrad. whistling.gif

Bezogen auf die Frage nach einer evtl. drohenden Regulierung auf EU-Ebene kam die entschiedene Aussage, daß es eben auf EU-Ebene für muskelbetriebene Fahrräder keine einheitlichen Regulatorien auf EU-Ebene gebe und es solche wohl auch nicht geben werde, weil sich einige Länder vehement dagegen querstellen. (Man hat im EU-Ausland wohl Angst vor deutschen Regelungen, was etwas durch die Blume formuliert wurde)

Bezogen auf den § 67 StVZO, die gekippte FAusrüstV (an deren Entwurf mein Ansprechpartner maßgeblich beteiligt war) und die regulatorische Perspektive im Bereich Fahrräder bekam ich noch mitgeteilt, daß auf Sicht der nächsten Jahre keinerlei Änderungen am derzeitig festgeschriebenen Regulierungswerk zu erwarten sind. Der Bundesrat habe mit der Ablehnung der FAusrüstV nämlich nicht nur beschlossen, selbige abzulehnen, sondern auch den Beschluß gefaßt das Thema eben nicht nochmal wieder aufzugreifen. (Ich habe mir nicht die Mühe gemacht die Bundesratsprotokolle diesbzgl. zu prüfen, die Schilderung des Vorganges erscheint aber plausibel)

Soweit noch als Nachtrag zur früheren Diskussion. Namen und Kontaktdaten besagten Ansprechpartners habe ich natürlich aufgehoben, Kontaktdaten möchte ich allerdings nicht in den öffentlichen Raum stellen.
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Kolbenfeder
Beitrag 25.11.2006, 13:52
Beitrag #22


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Zusammenfassung, Folgerungen:

Über das zu erwartende Fahrverhalten und der Bremsmöglichkeiten sind ja schon kritische anmerkungen gemacht worden.

Positivs Beispiel wäre auch bei größere Länge das Surfbrett. Bei anderen Lasten und MASSEN, mehr als 50kg, wird das Fahrrad auch uneffektiv von der Geschwindigkeit.

Ausweg:

Der klassische Handwagen, kleiner "Bollerwagen" oder mit Gumireifen wie frühr für innerbetrieblichen Transport oder auf Bahnhöfen, Malerkarren usw. So oft dürften derartige Transportfälle nicht auftreten dass das Geshwindigkeitsproblem wichtig wird.

Eventuel einen Kompromiss, einen Handwagen, Karren der sich leer vom Fahrrad ziehen lässt, beladen spielen dann die 15kg des Fahrrades noch oben darauf beim Schieben oder Ziehen auch keine Rolle.

Beherrschbare Gesamtmassen:
Auf guten Strassen, Bremsen, Gefälle berücksichtigen, etwa 300kg, der gleiche Faktor auch wie bei Pferd und Wagen etwa! 3,5 mal Fahrzeugführergewicht

300kg, mit sorgfältig verbautem Material könnte der Anhänger für 300kg Gesamtmasse um die 40kg Leermasse liegen, Bei Fahrrädern Faktor 1:9, mit Antriebstechnik.
300kg - 40kg- 15kg = 245kg Transportkapazität wären errreichbar.

Ein Anhänger der beladen gezogen wird hat keine Massenanteile für Kette, Schaltung, Freilauf, bei der geringeren Geschwindikeit auch deutlich geringere dynamische Lastvielfache, daher sind 1:9 Leermasse zu Gesamtmasse mit fahrradüblicher Technologie bestimmt erreichbar.

Hier kommt aber der Vorteil der Erfindung Rad deutlich heraus: Ein Mann 245kg auf Karren, als Lastenträger über weitere Strecke eher um die 24kg, Faktor 10! Galt früher auch für Pferd und Wagen oder Saumpferde!

Geschichte: Vietnam, ho-chi-mihn-pfad, Fahrardkollonen schiebend, auch je Mann um die 220kG Last!
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Bonsai-Brummi
Beitrag 25.11.2006, 14:16
Beitrag #23


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Zitat (Kolbenfeder @ 25.11.2006, 13:52) *
So oft dürften derartige Transportfälle nicht auftreten dass das Geshwindigkeitsproblem wichtig wird.

Dann aber stellt sich imho die Frage, ob es nicht auf Dauer günstiger kommt, bei Bedarf einen Kurier zu engagieren:
Ein innerstädtischer Transport kommt hier je nach Entfernung und Laderaumbedarf auf 10 bis 30 Doppelmark, incl.
- Mitfahrgelegenheit
- Wetterunabhängigkeit
- Ladehilfe
- Ladungssicherung
(...)
Und das Fahrrad für den Rückweg paßt auch noch in den Transporter! smile.gif

lg
c.s.
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vn-mini
Beitrag 25.11.2006, 14:58
Beitrag #24


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Hab mir für mein Zweirad (allerdings motorisiert) auch einen Anhänger gebaut, der nach Festigkeitsprüfung und Fahrversuchen durch den TÜV eine Betriebserlaubnis erhalten hat. Hab allerdings noch inErinnerung, dass das Gesamtgewicht nach der Formel "Zugfahrzeuggewicht plus 75 kg Standardfahrer geteilt durch zwei" zu ermitteln war,

BTW: Kleiner Gag zu einem historischen Fahrrad-Gespann.


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Arthur Dent
Beitrag 25.11.2006, 15:33
Beitrag #25


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Zitat (vn-mini @ 25.11.2006, 14:58) *
BTW: Kleiner Gag zu einem historischen Fahrrad-Gespann.
Auch haben will... yahoo.gif


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Kurier
Beitrag 25.11.2006, 15:40
Beitrag #26


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 25.11.2006, 14:16) *
Zitat (Kolbenfeder @ 25.11.2006, 13:52) *
So oft dürften derartige Transportfälle nicht auftreten dass das Geshwindigkeitsproblem wichtig wird.

Dann aber stellt sich imho die Frage, ob es nicht auf Dauer günstiger kommt, bei Bedarf einen Kurier zu engagieren:
Ein innerstädtischer Transport kommt hier je nach Entfernung und Laderaumbedarf auf 10 bis 30 Doppelmark, incl.
- Mitfahrgelegenheit
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(...)
Und das Fahrrad für den Rückweg paßt auch noch in den Transporter! smile.gif

lg
c.s.


Richtig, thumbup.gif aber die meisten scheinen dem Irrrglauben zu unterliegen das wir uns dann wegen übermäßigem Reichtum in den Vorruhestand begeben müssen. shutup.gif

Gruss B.


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Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse.
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blue0711
Beitrag 25.11.2006, 15:43
Beitrag #27


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Zitat (vn-mini @ 25.11.2006, 14:58) *

VISA Electron - Jetzt Ladekarte bestellen huh.gif think.gif

Gruss
kai


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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Kolbenfeder
Beitrag 25.11.2006, 16:40
Beitrag #28


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@ Kurier

Zustimmung, für den Bauaufwand des Anhängers kann man bestimmt oft einen Kurier beauftragen...

Daher nichtmals für hard-core-öko-freaks sinnvoll. Im Stahl, Reifen, Schweißen, Lackieren des Anhängers samt Errichtung der Unterstellmöglickeit steckt auch viel Umweltbelastung!
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vn-mini
Beitrag 25.11.2006, 17:28
Beitrag #29


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Zitat (blue0711 @ 25.11.2006, 15:43) *
Zitat (vn-mini @ 25.11.2006, 14:58) *

VISA Electron - Jetzt Ladekarte bestellen huh.gif think.gif

Gruss
kai


Anhänger


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softwerker
Beitrag 26.11.2006, 07:57
Beitrag #30


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Zitat (Kolbenfeder @ 25.11.2006, 16:40) *
Zustimmung, für den Bauaufwand des Anhängers kann man bestimmt oft einen Kurier beauftragen...

Daher nichtmals für hard-core-öko-freaks sinnvoll. Im Stahl, Reifen, Schweißen, Lackieren des Anhängers samt Errichtung der Unterstellmöglickeit steckt auch viel Umweltbelastung!


Also was meine Anhängerüberlegungen angeht sehe ich das nicht so kritisch. Gegen reine Kurierleistungsentgelte aufgerechnet dürfte sich ein für meine Bedürfnisse passender Fahrradanhänger nach zwei Dutzend Einsätzen gerechnet haben. Wenn ein Stellplatz dafür ohnehin verfügbar ist kostet dieser zwar kalkulatorisch auch Geld, letztlich sind's aber nur Holzdollars. Und einen Vorteil hat man mit eigener Transportmöglichkeit immer noch gegenüber jedem externen Dienstleister: man ist ohne Absprachen und Koordinationsaufwand aktionsfähig.

Davon abgesehen gibt es zumindest hier bei uns keinen Kurierdienst, der mit 'nem größeren Bulli für 'nen Zehner durch die Gegend fährt. Es mag sein, daß in Ballungsräumen mit scharfer Konkurrenz solche Preise gemacht werden, aber hier im eher ländlichen Raum wird es bereits schwierig, überhaupt irgendeinen bezahlbaren Kurierdienst für eine "ad hoc"-Fahrt zu mobilisieren. Wenn ich für gewerbliche "Klein- und Jetzt-sofort-Transporte" mal einen externen Fahrer brauchte ist es mangels Alternative meist auf ein Taxi hinausgelaufen. Und die Preise dürften bekannt sein...

Insofern werde ich wohl das Projekt "großer Fahrradanhänger" weiterverfolgen und die Tage mal ein paar Skizzen vorbereiten, auf Basis derer das gewünschte Gefährt dann hoffentlich demnächst entstehen wird...
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Arthur Dent
Beitrag 26.11.2006, 12:23
Beitrag #31


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Ausserdem macht Fahren mit Anhänger spaß!

Wenn du selbst basteln willst, schau dir mal das Fahrrad-Heft 4 aus der Reihe "Einfälle statt Abfälle" an. Da sind brauchbare Tipps drin.


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vn-mini
Beitrag 26.11.2006, 15:12
Beitrag #32


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Stichwort Bremsleistung:
Wenn's ein herkömmliches Fahrrad mit Rücktrittsbremse ist, könnte man doch evtl. eine zweite am Lenker zu betätigende Bremse installieren, die über einen sich gabelnden Zug bei 'ner Notbremsung die Anhängeräder bremst. Verbindung der Bremse zum Zugfahrzeug erfolgt über einen einzuhängenden Nippel ... oder so ...


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Kolbenfeder
Beitrag 26.11.2006, 22:01
Beitrag #33


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Theoretisch denkbar, in der Praxis sehr schwer nutzbringend realisierbar.

Grund:
Fahrradbremsen sind so kanpp vom realisierbaren verfügbaren Seilzugweg am Bremsgriff das dort die Lagertoleranzen der Bremsteile, die Elastiität der Seile und Bowdenzughüllen und die Weichehit der Bremsteile einen erheblichen Anteil des Betätigungsweg aufnehmen. Dann noch Spiel in der "Anhängerbremskupplung" und der Freiweg wegen nicht supersauber zentrierter Laufräder des Anhängers, es bleibt nicht mehr viel realisierbare Bremskraft übrig. Dazu noch die Synchroniserung und Justierung für rechts und links....
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softwerker
Beitrag 27.11.2006, 02:31
Beitrag #34


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@Kolbenfeder:

Bzgl. der Weiterleitung der Hebelkraft zu einer Anhänger-Bremsanlage könnte man ein hydraulisches System verwenden. Es gibt auch Hydraulikkupplungen, insofern stellt dieser Teil der Problemstellung noch nichtmal so das Problem dar. Es bleibt aber die Schwierigkeit, bei einem zweispurigen Anhänger für eine exakt gleiche Bremsleistung am rechten und linken Rad zu sorgen. Bei Einsatz von Scheibenbremsen könnte man vielleicht eine halbwegs sinnfällige Lösung konstruieren, wenn man ein hydraulisches System mit einem Geberzylinder vorn am Bremsgriff und zwei Nehmerzylindern hinten aufbaut. Aber irgendwie traue ich dem Braten nicht so recht. Von daher wird zumindest der Hänger, den ich mir hier als Wunschziel vorstelle, keine Bremsanlage bekommen.

Ich hatte kurzzeitig mal darüber nachgedacht, ob man eventuell einen dreirädrigen Anhänger realisieren könnte. Also im hinteren Teil eine zweispurige Achse und ganz vorn ein einzelnes Rad, welches zusammen mit der Deichsel schwenkbar gehalten wird. Damit könnte man dann tatsächlich eine zuverlässige Auflaufbremse oder auch eine vom Lenker des Zugfahrrades aus aktiv steuerbare Bremsanlage realisieren. Eine solche Konstruktion hat aber wiederum den Nachteil, daß man damit die Stützlast aufs Hinterrad des Zugfahrrades nicht mehr sinnvoll kontrollieren kann. Damit sowas überhaupt funktioniert müßte dann die Deichsel in der Vertikalen auch etwas Spiel haben und das würde dazu führen, daß letztlich mit einer Stützlast von 0 kg gefahren würde. Das würde die ohnehin vorhandene Hinterradbremse des Zugfahrrades "entkräften" und man hätte letztlich in den Gesamteffekten lediglich einen Haufen zusätzlich zu verbauendes Material, welches gegenüber einer einfacheren Konstruktion keinen Gewinn bringt.
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Kolbenfeder
Beitrag 27.11.2006, 08:02
Beitrag #35


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Physik: Hydraulikbremse, komunizierende Röhren!

Gerade Hydraulikbremsen lassen sich sehr gut parallel schalten, auf der Öldruckseite!

Nicht gleicher Weg, gleiche Kraft ist das Ziel!

Gleicher Öldruck = gleicher Bremsbelagdruck, bei gleichen Reibwerten der Scheiben gleiche Bremswirkung!

Zur Erinnerung, alter Käfer "Standard" mit Seilzugbremsen igittigitt, "Exportmodel" mit Öldruckbremse....., fein!
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klausimausi
Beitrag 27.11.2006, 08:48
Beitrag #36


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Das mit den hydraulischen Bremsen kann ich bestätigen, denn mein Liegedreirad hat vorne genau das thumbup.gif

Gruß,
Klaus


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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softwerker
Beitrag 27.11.2006, 09:06
Beitrag #37


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Ok, dann in Sachen Hydraulik mal weitergesponnen:

Problem ist, daß ich am Zugfahrrad keine dritte Hand frei habe zur Betätigung eines Zusatzbremsgriffes für den Anhänger. Und eine mechanische Kopplung zweier Bremsgriffe am Lenker widerstrebt mir.

Bliebe also letztlich nur die Möglichkeit, eine hydraulische Auflaufbremse zu konstruieren. Rein theoretisch müßte sich das ja bauen lassen: Der Auflaufbremsmechanismus zieht zunächst einen Seilzug, der wiederum betätigt einen Hebel am Geberzylinder.

Frage dabei: ließe sich sowas vernünftig in der Bremsleistung justieren, ohne daß es am Hänger sofort zu einer unkontrolliert starken Bremsung kommt? Bzw. wie würde man so eine Auflaufbremse überhaupt einstellen?
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Kolbenfeder
Beitrag 27.11.2006, 10:47
Beitrag #38


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Freiheitsgrad für die Abstimmung ist Bremskolbenhub und Bremskolbendurchmesser.

Berechnungsweg:

Deine Fahrradbremsverzögerung bei welcher Anhängerschubkraft während des Bremsens?

Die restliche Massenträgheitabremskraft muß von der Anhängerbremse aufgebracht werden, welcher Bremsbackendruck ist dafür nötig?
Mit welchem Kolbendurchmesser des Auflaufkolbens lässt sich der bei der angestrebten Anhängerschubkraft erreichen?
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vn-mini
Beitrag 27.11.2006, 13:59
Beitrag #39


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Was mit zwei hydraulisch gebremsten Anhängerrädern funzt, müsste doch auch mit drei Rädern, nämlich zusätzlich dem Vorderrad klappen. Das ginge mit einem Handbremshebel. Durch untrerschiedliche Dimensonierung der Bremsanlage ließe sich doch auch erreichen, dass die Anhängerräder zuerst blockieren.
prob: Die Blockierneigung der Anhängerräder hängt entscheidend vom Gewicht des Ladegutes ab unsure.gif .


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klausimausi
Beitrag 27.11.2006, 16:32
Beitrag #40


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Auch dafür gibt es eine Lösung (und zwar so, wie es LKW mit ihren Anhängern machen):

Mit einen Hebel den Ladezustand einstellen (im einfachsten Fall mit nur zwei Einstellungen: "voll" und "leer") tongue.gif

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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