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> sich als Fußgänger im Gelände Gleisen nähern - Vorschriften?
sweepy
Beitrag 05.10.2006, 00:31
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

vielleicht etwas offtopic - aber gibt es eigentlich irgendeine Vorschrift oder gesetzliche Regelung darüber, wie weit man sich als Fußgänger Gleisen nähern darf (wohlgemerkt nicht überqueren!)? Oft verlaufen Rad- oder Fußwege ja quasi direkt neben Bahnstrecken, was ist aber, wenn ich nun im Wald oder auf einer Wiese im freien Gelände, also nicht unbedingt auf öffentlichen Wegen spazieren gehe und dann Schienen zu nahe komme?
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Eddie
Beitrag 05.10.2006, 01:04
Beitrag #2


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Hallo sweepy.

IMHO gibt es für "freie" Gleise keine gesetzliche Vorschrift, aber Du solltest dich den Gleisen auch nur soweit nähern, das Du nicht aus Versehen "zuviel Zug" mitbekommst....... whistling.gif wink.gif wavey.gif .

Wenn Du (um an das Gleis zu kommen) jedoch Zäune o.ä. Absperrungen überwindest, dann kann hier u.U. der § 123 StGB (Hausfriedensbruch) zum tragen kommen.

Gruß Eddie

btw: Wenn Du wissen willst, ob sich ein Zug nähert, dan schau nach rechts und links.........die Indianermethode könnte einem Kopf und Kragen kosten wink.gif whistling.gif


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Wissen ist Macht - nichts wissen, macht auch nichts ...

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softwerker
Beitrag 05.10.2006, 02:28
Beitrag #3


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Hier in der Gegend gibt es zum Teil auch "Waldwege", die in geringstem Abstand zu befahrenen Bahnstrecken verlaufen bzw. teilweise fließend in die Bahnanlage übergehen.

Ich würde da eher nicht juristisch denken, sondern eher an den armen Triebfahrzeugführer, dem man unter Umständen einen ziemlichen Schreck einjagen kann. Vor allem dann, wenn es nur ein "Trampelpfad" ist, auf dem Du Dich parallel zu den Gleisen bewegst.

Auf solchen Wegen behalte ich grundsätzlich die Strecke im Auge. Wenn sich ein Zug nähert und Sichtbeziehung zum Führerstand der Lok/des Triebfahrzeuges besteht mache ich demonstrativ ein paar Schritte zur Seite weg von den Schienen.

An zwei-/mehrgleisigen Strecken darfst Du Dich nicht darauf verlassen, daß Züge immer rechts fahren. Zwar schreibt die EBO vor, daß im allgemeinen rechts zu fahren ist, davon kann aber aus betrieblichen Gründen abgewichen werden.

Bedenke, daß ein Zug knapp einen Meter Überstand seitlich zu den Gleisen hat. Zwei weitere Meter Abstand brauchst Du allermindest, um an schnell befahrenen Strecken nicht vom Windsog mitgerissen zu werden. Der in Bahnhöfen abmarkierte 1-Meter-Sicherheitsabstand (weiße Linie am Bahnsteig) zur Trasse reicht auf offener Strecke nicht aus, weil in der Pampa mit höheren Geschwindigkeiten gefahren werden darf als bei der Bahnhofsdurchfahrt ohne Halt. Der Mindest-Sicherheitsabstand ab Gleiskante liegt also bei etwa drei Metern. Bei geringerem Abstand besteht Lebensgefahr.

Auf asphaltierten Wegen nahe einer Bahnstrecke, die für die Öffentlichkeit freigegeben sind, kannst Du davon ausgehen, daß diese mit ausreichendem Sicherheitsabstand zur Bahntrasse gebaut sind. Solltest Du allerdings dort z. B. mit dem Fahrrad unterwegs sein bedenke, daß so'n durchrauschender Zug auch mit ein paar Metern Sicherheitsabstand dazwischen ganz ordentlich Wind machen kann. Sicherheitshalber eigene Geschwindigkeit reduzieren ist im Zweifelsfall eine gute Idee.
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Peter Lustig
Beitrag 05.10.2006, 11:11
Beitrag #4


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§ 62 der Eisenbahnbau- und -betriebsordnung (EBO) regelt das Betreten und Benutzen der Bahnanlagen. Was unter einer Bahnanlage zu verstehen ist, findet man in § 4 EBO. Ein Verstoß gegen § 62 EBO ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 64b Abs. 2 EBO und mit einem Bußgeld bis zu 5.000 € bedroht.
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blue0711
Beitrag 05.10.2006, 11:48
Beitrag #5


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Zitat (softwerker @ 05.10.2006, 03:28) *
Vor allem dann, wenn es nur ein "Trampelpfad" ist, auf dem Du Dich parallel zu den Gleisen bewegst.
Da würde ich gar nicht laufen, da der "Trampelpfad" höchstwahrscheinlich nur ein Inspektionsweg für Bahnmitarbeiter ist und damit zur Bahntrasse = Bahngelände gehört.

Grundsätzlich sollte man Bahngleise nur an den dafür vorgesehenen Stellen überqueren.
Woanders springt man eh auf anderleuts Grund- und Boden (Acker, Waldstück usw.) rum und hat da eigentlich nichts verloren.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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Michael_
Beitrag 05.10.2006, 12:27
Beitrag #6


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Zitat (blue0711 @ 05.10.2006, 11:48) *
Woanders springt man eh auf anderleuts Grund- und Boden (Acker, Waldstück usw.) rum und hat da eigentlich nichts verloren.

Einspruch! wink.gif
In Deutschland gibt es ein allgemeines Betretungsrecht von Wald und Flur, das dieses "herumspringen" auf fremden Grund erlaubt. Ich kenne es aus dem Landesrecht z.B. in BW

Zitat ("Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg")
§ 37 Betreten der freien Landschaft

(1) Die freie Landschaft kann von jedermann zum Zwecke der Erholung unentgeltlich betreten werden. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.

(2) Zum Betreten gehören auch das Skifahren, das Schlittenfahren (ohne Motorkraft), das Spielen und ähnliche Betätigungen in der freien Landschaft.

usw...

Ich denke das haben alle Länder vergleichbar verankert.

Gruß, Michael


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Gruß, Michael
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Mr.Eierhals
Beitrag 05.10.2006, 12:54
Beitrag #7


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Also bei der derzeitigen Sicherheitslage, oder besser der Hysterie "Kampf gegen den Terror", ist es kaum ratsam sich Schienen zu nähern. Ein Fußgänger ,möglicherweise sogar mit einer Reisetasche bewaffnet, wird garantiert einen Einsatz der Bundespolizei nach sich ziehen.
Ein guter Rechtsverdreher macht da u.U. einen Vorgang nach §315a, 316b StGB draus.

Außerdem ist der Bereich der Gleise und meist ein Randstreifen von etlichen Metern Breite garantiert im Besitz der Bahn, so daß ein Fußgänger sehr wohl doch vom Grundstück verwiesen werden könnte. bzw Schilder wie: "Bahnanlagen - Betreten Verboten" doch eine rechtswirksame Bedeutung erlangen dürften.


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softwerker
Beitrag 05.10.2006, 14:36
Beitrag #8


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Zitat (Mr.Eierhals @ 05.10.2006, 13:54) *
Also bei der derzeitigen Sicherheitslage, oder besser der Hysterie "Kampf gegen den Terror", ist es kaum ratsam sich Schienen zu nähern. Ein Fußgänger ,möglicherweise sogar mit einer Reisetasche bewaffnet, wird garantiert einen Einsatz der Bundespolizei nach sich ziehen.
Ein guter Rechtsverdreher macht da u.U. einen Vorgang nach §315a, 316b StGB draus.


Es kommt wohl immer auf die konkreten Gegebenheiten vor Ort an. Ich kenne hier viele Waldwirtschaftswege, die unmittelbar neben elektrifizierten Hauptbahnen verlaufen. Diese sind teilweise sogar als (Rad-)Wanderwege ausgewiesen. Eine optisch wahrnehmbare Trennung zur "Bahnanlage" besteht nicht, d. h. am Rand des Weges fängt eben die Schotterwüste der Bahn an. Die offizielle Ausweisung als nutzbarer Weg spricht schon dafür, daß diese Wege auch von Nicht-Bahnern genutzt werden dürfen. Wer sich allerdings auf diesen Wegen bewegt sollte ein ein wenig mitdenken. Denn es ist auch bei 10 Metern Abstand zum Gleiskörper noch ein komisches Gefühl, wenn da plötzlich ein ICE in voller Fahrt durchrauscht. Und teilweise laufen diese Wege dichter an der Trasse entlang...

Von vorauseilendem Gehorsam halte ich insgesamt wenig. Es ist schlimm genug daß wir zur Zeit ein eher repressives Gesellschaftsklima haben. Leistet man dem noch Vorschub durch vorauseilenden Gehorsam mündet das ganze irgendwann in einer Situation, wo wir als "freie" Bürger gar nichts mehr dürfen.

Zitat (Mr.Eierhals @ 05.10.2006, 13:54) *
Außerdem ist der Bereich der Gleise und meist ein Randstreifen von etlichen Metern Breite garantiert im Besitz der Bahn, so daß ein Fußgänger sehr wohl doch vom Grundstück verwiesen werden könnte. bzw Schilder wie: "Bahnanlagen - Betreten Verboten" doch eine rechtswirksame Bedeutung erlangen dürften.


Wenn Schilder oder Grenzsteine stehen ist die Situation natürlich eindeutig. Aber so wie ich den Themenersteller verstanden habe ging es nicht darum, explizit Bahnanlagen (verbotenerweise) zu betreten, sondern lediglich um Nutzung der unmittelbar angrenzenden Natur. Und da besteht - insbesondere in Waldgebieten - nunmal grundsätzlich ein Betretungsrecht für Jedermann.
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Arthur Dent
Beitrag 05.10.2006, 14:55
Beitrag #9


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Zitat (Mr.Eierhals @ 05.10.2006, 14:54) *
Also bei der derzeitigen Sicherheitslage, oder besser der Hysterie "Kampf gegen den Terror", ist es kaum ratsam sich Schienen zu nähern. Ein Fußgänger ,möglicherweise sogar mit einer Reisetasche bewaffnet, wird garantiert einen Einsatz der Bundespolizei nach sich ziehen.
Ein guter Rechtsverdreher macht da u.U. einen Vorgang nach §315a, 316b StGB draus.

Wohl kaum. Täglich stehen sicherlich hunderte Eisenbahnfuzzis mit ihren Kameras am Streckenrand, ohne das gleich ein SEK ausrückt.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Peter Lustig
Beitrag 05.10.2006, 15:15
Beitrag #10


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Lasst doch einfach Euren gesunden Menschverstand walten. Geht davon aus, dass zur Bahnanlage die Gleise, das Schotterbett und ggf. ein Bahndamm bzw. ein meist aufgrund von Gras- oder Buschbewuchs leicht erkennbarer begleitender Streifen gehören. Wenn man diesen nicht betritt, ist man auf der sicheren Seite.

Begleitende Wege liegen in der Regel in einem solchen Abstand zum Bahnkörper, dass durch einen vorbeifahrenden Zug keine Gefahr entsteht, solange man auf dem Weg ist. Sollen diese Wege z.B. aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden, müssen sie durch eine Beschilderung entsprechend gekennzeichnet sein.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 05.10.2006, 19:43
Beitrag #11


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Zitat (Peter Lustig @ 05.10.2006, 12:11) *
§ 62 der Eisenbahnbau- und -betriebsordnung (EBO) regelt das Betreten und Benutzen der Bahnanlagen...

@Peter Lustig:
Ich hatte angefangen, den Thread zu lesen und wollte gerade meine EBO rauskramen, da entdeckte ich Deinen Beitrag. Und schon habe ich mal wieder Arbeit gespart.

Ansonsten:Auf Bahnanlagen hat niemand was zu suchen.
Tabu sind nicht nur Gleise und Schotter, sondern auch ein eventuell vorhandener Bahndamm sowie das Gegenteil davon (also die Böschung eines Gelände-Einschnitts) Tabu sind auch im allgemeinen die schmalen Wege, die DIREKT neben dem Schotter verlaufen, und auch die Betonplatten, die manchmal im oder am Rande des Schotters verlaufen. Diese Platten stellen nämlich keinen Wanderweg dar, sondern sind Abdeckplatten eines Kabelkanals.

Unbefugtes Betreten von Bahnanlagen KANN sehr teuer werden.
Wenn z.B. jemand unbefugt auf dem Bahndamm am Rand des Schotters steht, und der Lokführer eines ICE leitet daraufhin eine Schnellbremsung ein, weil er meint, dieser "jemand" wolle sich gleich vor den Zug werfen, dann haftet dieser "jemand" - so er denn geschnappt wird - für sämtliche Folgekosten (Verspätung, Inspektion des Zuges, etliche zerbrochene Teller im Speisewagen etc. ...).

Also im Zweifelsfall lieber Abstand halten!

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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softwerker
Beitrag 05.10.2006, 21:44
Beitrag #12


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 05.10.2006, 20:43) *
Unbefugtes Betreten von Bahnanlagen KANN sehr teuer werden.
Wenn z.B. jemand unbefugt auf dem Bahndamm am Rand des Schotters steht, und der Lokführer eines ICE leitet daraufhin eine Schnellbremsung ein, weil er meint, dieser "jemand" wolle sich gleich vor den Zug werfen, dann haftet dieser "jemand" - so er denn geschnappt wird - für sämtliche Folgekosten (Verspätung, Inspektion des Zuges, etliche zerbrochene Teller im Speisewagen etc. ...).

Also im Zweifelsfall lieber Abstand halten!


Jepp. Deswegen halte ich es auch auf trassennahen Wegen, die IMHO legalerweise genutzt werden dürfen, immer so, daß ich die Strecke im Auge behalte und bei Annäherung eines Zuges demonstrativ ein paar Schritte zur Seite weg von der Strecke gehe, wie ich oben schon schrieb.

Wer tatsächlich aus naturkundlichen Gründen sehr nahe der Trasse etwas erkunden möchte hat ansonsten immer noch die Möglichkeit, das in Absprache mit der Bahn zu tun. Vor einigen Jahren wollten wir beispielsweise mal nahe eines Tunnelportals eine Begehung durchführen. Da wir nicht wußten, wer zuständiger Ansprechpartner ist, haben wir einfach vorher am nächsten Bahnhof angefragt. Man hat uns dort an den Fahrdienstleister verwiesen, der dann intern eine Genehmigung veranlaßt hat. Es gab jedenfalls dafür eine schriftliche Genehmigung für einen Begehungstermin und die Auflage, mit Warnwesten ausgerüstet dort aufzutauchen. Vor- und nachher mußten wir uns beim Fahrdienstleister melden. So konnten wir quasi bis ans Tunnelportal heran. (Natürlich war auch hierbei das Betreten des unmittelbaren Gleisbereiches streng verboten, aber immerhin durften wir so legal das Bahngelände in diesem Bereich betreten)
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Peter Lustig
Beitrag 06.10.2006, 16:19
Beitrag #13


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 05.10.2006, 20:43) *
Unbefugtes Betreten von Bahnanlagen KANN sehr teuer werden.

yes.gif Klick! (bis max. 5000 €). Dagegen sind die Folgen von Verkehrsverstößen fast schon Peanuts. wink.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 07.10.2006, 17:50
Beitrag #14


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Zitat (Peter Lustig @ 06.10.2006, 17:19) *
...(bis max. 5000 €)...

Die 5000,- € sind die maximal mögliche Geldbuße.
Die (zivilrechtlichen) Schadenersatz-Forderungen der DB AG können locker ein Vielfaches betragen.

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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