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> Auto im Ausland kaufen und hier anmelden
noonanbln
Beitrag 03.10.2006, 10:45
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich habe da mal eine Frage, habe schon ein paar Sache im Netz gelesen, sehe aber nicht wirklich durch. Folgendes. Ich habe eine tschechische Frau. Ihr Vater möchte sich hier ein Auto kaufen, sein altes will er uns geben. Wir wohnen und leben in Berlin, ihre Eltern in Tschechien.

Wie funktioniert das alles jetzt, wenn ihr Vater mit seinem alten Wagen herkommt, den gleich hier lässt und den neu gekauften mitnimmt? Welche Wege müssen wir gehen, damit das alles richtig läuft? Und wie ist das zum Beispiel mit den Fahrzeugscheinen? Werden die dann jeweils übersetzt?

Es wäre nett, wenn sie jemand die Zeit nehmen und mich aufklären könnte.

Danke

Noonan
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zulassungsfuchs
Beitrag 03.10.2006, 12:53
Beitrag #2


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Der Einfacheit halber damit ich hier nicht alles Tippen muß schau in diesen Link:

http://www.duisburg.de/produkte/produkte_a...00000087087.php

Und nun einfach dannach fragen stellen von denen Du nicht weiß was es bedeutet.
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noonanbln
Beitrag 03.10.2006, 15:16
Beitrag #3


Neuling


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Danke für die prompte Hilfe.

Ok, dennoch ein paar Fragen:

1. Das aus Tschechien importierte Auto kommt also ganz normal über die Grenze mit seinem Nummernschild? Wie gesagt, das Auto gehört meinem Schwiegervater. Dann

Dann schließe ich die Versicherung dafür ab, lasse dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kraftfahrtbundesamt machen?

Und anschließend lasse ich ein Gutachten nach §21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) oder Datenbestätigung nach Muster 2d (§ 20 StVZO) sowie eine gültige Prüfbescheinigung über eine Abgasuntersuchung machen, korrekt so weit?

Und wann kommt der Schritt, dass ich es anmelde und ein deustches Kennzeichen bekomme?

Danke

Noonan
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zulassungsfuchs
Beitrag 03.10.2006, 16:59
Beitrag #4


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Zitat (noonanbln @ 03.10.2006, 17:16) *
Danke für die prompte Hilfe.

Ok, dennoch ein paar Fragen:

1. Das aus Tschechien importierte Auto kommt also ganz normal über die Grenze mit seinem Nummernschild? Wie gesagt, das Auto gehört meinem Schwiegervater. Dann

Dann schließe ich die Versicherung dafür ab, lasse dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kraftfahrtbundesamt machen?

Und anschließend lasse ich ein Gutachten nach §21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) oder Datenbestätigung nach Muster 2d (§ 20 StVZO) sowie eine gültige Prüfbescheinigung über eine Abgasuntersuchung machen, korrekt so weit?

Und wann kommt der Schritt, dass ich es anmelde und ein deustches Kennzeichen bekomme?

Danke

Noonan


Da das Fahrzeug deinem Schwiegervater gehört und er dAS Fahrzeug hier ganz legal bewegen könnt ihr sofort damit zum TÜV fahren und dioe abnahme nach § 21 StVZO und eine Abgasuntersuchung durchführen lassen.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es hier oder kann bei der örtlichen Zulassungsstelle beantragt werden. http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegi...zr_auskunft.htm

Dann zu Versicherung Versicherungsbestätigung holen.

Mit allen Papieren zur Zulassungsstelle und gut ist.

Was Du mit deiner Zulassungsstelle vorher noch kurz klären mosst ist ob für dieses Fahrzeug auch noch eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung vorgelget werden muß.

P.S.: Die Abnahme nach §21 kann in den alten Bundesländern nur der TÜV und in den neuen BL nur die DEKRA durchführen.
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Peter Lustig
Beitrag 03.10.2006, 19:06
Beitrag #5


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Import eines Gebrauchtfahrzeugs aus einem EU-Land: klick.
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zulassungsfuchs
Beitrag 04.10.2006, 07:23
Beitrag #6


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Ahh, habe gerade eben erst gesehen das Du in Berlin wohnst. DAnn ist natürlich noch der Zulassungsantrag wichtig. Und wenn benötigt kann die Abnahme nach §21 StVZO entweder bei TÜV oder DEKRA gemacht werden.

Aber hier alle Infos: http://www.berlin.de/labo/kfz/dienstleistu...uslgebrzul.html
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doppelx1100
Beitrag 01.11.2006, 12:15
Beitrag #7


Neuling


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hallo
ich bin auf der suche nach einer antwort und bin dabei auf dieses forum gestoßen. vielleicht kann mir hier jemand helfen.

folgende frage (n) habe ich:
ich bin deutscher und wohne auch in deutschland (NRW). meine frau kommt jedoch gebürtig aus polen. sie hat zwar auch die deutsche staatsbürgerschaft, hat aber noch verwandtschaft in polen.
auf meinen namen sind hier in deutschland insgesammt 3 fahrzeuge ( 2 autos, 1 motorrad) zugelassen.
nun möchte ich gerne das 2. fahrzeug (ist ein alter golf II ) in polen, auf einen in polen lebenden verwandten, zulassen. das fahrzeug soll aber weiterhin ständig in deutschland bewegt werden. ich habe gehört, daß es wesentlich günstiger ist und auch keine kfz-steuern anfallen.
kann mir jemand die genaue vorgehensweise erklären ? was muß beachtet werden ? muß das fahrzeug auch zum tüv, falls es sowas in polen gibt ? wie sieht das mit dem zoll aus, weil das fahrzeug ja theorethisch nach polen verkauft werden muß ? muß das fahrzeug in regelmäßigen abständen die grenze passieren ?

wäre toll, wenn sich jemand damit auskennt.

ich danke schon mal für eure antworten
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zulassungsfuchs
Beitrag 01.11.2006, 13:58
Beitrag #8


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Ihr könnt das Fahrzeug zwar nach Polen ummelden. Nur Fahren dürftet ihr damit hier nicht.
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CvR
Beitrag 01.11.2006, 18:55
Beitrag #9


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Zitat (zulassungsfuchs @ 01.11.2006, 13:58) *
Ihr könnt das Fahrzeug zwar nach Polen ummelden. Nur Fahren dürftet ihr damit hier nicht.

Doch, schon. Dann wäre allerdings - auch mit ausländischen Kennzeichen - die deutsche Kfz-Steuer fällig. Wäre die nicht entrichtet, dann stünde möglicherweise das böse Wort "Steuerhinterziehung" im Raume. Von einem eventuellen Verstoß gegen das Zulassungsrecht (Fahrzeug da melden, wo es seinen Standort hat) mal ganz zu schweigen...


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Peter Lustig
Beitrag 01.11.2006, 20:32
Beitrag #10


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Siehe dazu hier in den FAQ.

Solange kein regelmäßiger Standort des in einem ausländischen EU-Staat zugelassenen Fahrzeugs im Inland begründet wird, darf man damit mittlerweile nahezu überall unbeanstandet im Inland fahren. Das gilt auch für Personen mit Wohnsitz im Inland. Die einzige Hürde, die Kraftfahrzeugsteuer, sieht man mittlerweile bei den meisten Finanzbehörden in einem etwas anderen Licht, sofern es sich um ein Fahrzeug aus einem anderen EU-Staat handelt. Vor einigen Jahren war dies noch anders. Siehe dazu vor allem meinen Beitrag in der oben verlinkten FAQ.

Wenn Ihr ganz sicher gehen wollt, wäre eine Anfrage an das für Euch zuständige Finanzamt angebracht.

Sobald jedoch der regelmäßig Standort des eingeführten Fahrzeugs im Inland liegt, muss das Fahrzeug zwingend auch im Inland zugelassen, versteuert und versichert werden. Für diese Verpflichtung gibt es keinerlei Übergangsfrist; ihr ist unverzüglich nachzukommen. Ein regelmäßiger Standort liegt an dem Ort vor, von wo aus das Fahrzeug nach einem Ruhevorgang in der überwiegenden Anzahl der Fälle bewegt wird.
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stern_d
Beitrag 16.05.2007, 17:02
Beitrag #11


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Hallo

Ich habe eine Frage zu einem Autokauf aus einem anderen EU Land.

Habe schon einiges gelesen,aber hat jeder der verkäufer im Ausland die coc-Papiere die ich dafür benötige??

hat jemand schon erfahrungen damit gesammelt und kann mir tipps geben wie man es am besten anstellt so ein Auto hierher zu bekommen.?

Dachte an ein Auto aus Belgien. Kann ich dann ein kurzzeitkennzeichen nehmen.?

Vielen Dank an die die mir helfen können.
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Andreas
Beitrag 16.05.2007, 19:23
Beitrag #12


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Zitat (stern_d @ 16.05.2007, 18:02) *
Dachte an ein Auto aus Belgien. Kann ich dann ein kurzzeitkennzeichen nehmen.?


Zur Ausfuhr eines Fahrzeuges aus Belgien nach Deutschland kannst du die deutschen Kurzzeitkennzeichen nicht nutzen. Dies wäre eine unzulässige Fernzulassung. Du benötigst belgische Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen.


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