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> Theo. Fahrstunden verfallen ??
Ludi1986
Beitrag 19.09.2006, 19:27
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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hi ho,

wollte nurmal frage ob die theo. stunden irgendwann verfallen .. wenn man nicht rechtzeitig die prüfung macht ?? gibs das ?? .. also das man zB nach em halben jahr pause die schon gemachten stunden nochma machen muss ??

danke.

mfg Ludi
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michios1979
Beitrag 19.09.2006, 19:30
Beitrag #2


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Ne Frage für Uwe K.... wavey.gif
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Mr.T
Beitrag 19.09.2006, 19:32
Beitrag #3


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§ 16 Abs. 3 FeV :
Zitat
......Der Bewerber hat vor der Prüfung dem Sachverständigen oder Prüfer eine Ausbildungsbescheinigung nach dem aus Anlage 7.1 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2307, 2335) ersichtlichen Muster zu übergeben. Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen......


Zitat (michios1979 @ 19.09.2006, 20:30) *
Ne Frage für Uwe K.... wavey.gif

Dann ziehe ich meine Antwort zurück! wink.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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michios1979
Beitrag 19.09.2006, 19:34
Beitrag #4


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Zitat (Mr.T @ 19.09.2006, 20:32) *
Dann ziehe ich meine Antwort zurück! wink.gif

Sehr sportlich von dir... rofl1.gif

Es gibt natürlich auch viele andere kompetente Menschen hier... wavey.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 19.09.2006, 19:55
Beitrag #5





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Zitat (Mr.T @ 19.09.2006, 20:32) *
Dann ziehe ich meine Antwort zurück! wink.gif

Soll ich die jetzt beantworten? think.gif
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brummelbaer
Beitrag 19.09.2006, 20:50
Beitrag #6


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Das weiß ich zwar nicht, dafür aber eine laienhafte Vermutung: die Stunden selbst verfallen nicht, sondern es verliert nur die theoretische Prüfung nach 1 Jahr ihre Gültigkeit. Zumindest das zuletzt genannte ist ganz sicher so... .

Gruss brummelbaer
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Uwe W
Beitrag 19.09.2006, 20:55
Beitrag #7


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Solange die Ausbildungsbescheinigung noch nicht ausgestellt ist, gibt es keine gesetzlichen Verfallsfristen.

Nach Datum der Ausbildungsbescheinigung muss man innerhalb von 2 Jahren die Theorieprüfung bestehen.
Nach Bestehen der Theorieprüfung hat man 1 Jahr Zeit für das Bestehen der Praxisprüfung.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Ludi1986
Beitrag 20.09.2006, 01:55
Beitrag #8


Neuling


Gruppe: Neuling
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danke schön .. dann hab ich ja noch en paar monate zeit .. oder ehr jahre rofl1.gif
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