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> Klasse C1E - wieviele Achsen?
tacha
Beitrag 17.09.2006, 09:34
Beitrag #1


Neuling
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Hallo liebe Kollegen police.gif und sonstige Vielwisser,

im alten Fahrerlaubnisrecht gab es ja bei Kl. 3 die EinschrÀnkung "nicht mehr als 3 Achsen". Ist diese Regelung im neuen Fahrerlaubnisrecht weggefallen? Zumindest steht nix mehr davon drin.

Hintergrund: Wir möchten uns einen AnhÀnger zulegen, bei dem die Achsen mehr als 1m auseinander sind. Darf ich mit C1E diesen AnhÀnger ziehen?

Beste GrĂŒĂŸe aus dem schönen Rheinland smile.gif
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Kami
Beitrag 17.09.2006, 09:46
Beitrag #2


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Ja, du darfst!

Jedoch muss beachtet werden das C1E nur ein Gesamtzuggewicht von 12t zulaesst!


Gruss

Kami


--------------------
Wer in keinster weise etwas verrĂŒckt ist und deshalb denkt er wĂ€re normal, der irrt.
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Chris
Beitrag 17.09.2006, 10:00
Beitrag #3


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Zitat (Kami @ 17.09.2006, 10:46) *
Ja, du darfst!

Jedoch muss beachtet werden das C1E nur ein Gesamtzuggewicht von 12t zulaesst!


Gruss

Kami


Und das zulÀssige Gesamtgewicht des AnhÀngers kleiner sein muss als das Leergewicht des ziehendes Fahrzeuges.
Dieser Passus ist bei der Klasse C1E viel eher das Totschlagargument als die 12t Gesamtzuggewicht.


--------------------
Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter)

Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht.
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Doc aus BĂŒckeburg
Beitrag 17.09.2006, 10:02
Beitrag #4


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UND:
Das zulÀssige Gesamtgewicht des AnhÀngers darf nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs sein.

Ein 4,5 t - Sprinter wiegt leer 2,2 t. Mit C1E darfst Du damit noch nicht mal einen leeren 2,5 t - AnhÀnger (wiegt ungefÀhr 600 kg) ziehen rofl1.gif!

Doc

P.S.
@ Chris: plasma.gif


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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tacha
Beitrag 17.09.2006, 10:13
Beitrag #5


Neuling
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Zitat (Chris @ 17.09.2006, 12:00) *
Und das zulÀssige Gesamtgewicht des AnhÀngers kleiner sein muss als das Leergewicht des ziehendes Fahrzeuges.

Stimmt, daran hatte ich gar nicht gedacht. Wie Àrgerlich. Wie sieht es denn aus mit einem Fahrzeug das noch unter Kl. B fÀllt (also bis 3,5t)? Darf ich damit einen zweiachsigen HÀnger ziehen? Hier erwÀhnt das Gesetz diese Gesamtgewicht-Leergewicht-Sache ja nicht.
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brummelbaer
Beitrag 17.09.2006, 11:54
Beitrag #6


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Je leichter das Fahrzeug in Bezug auf sein Leergewicht, desto schwieriger wird es mit dem C1E. Relativ "problemlos" sind Fahrzeuge aus der 7,5-Tonnen-Kategorie z. B. MB 814, die oft ein Leergewicht von 4 bis 4,5 Tonnen haben. Damit könnte man einen ebensolchen AnhÀnger mit einem zulÀssigen Gesamtgewicht von (Beispiel hier: 4,5 Tonnen) mitnehmen und liegt dann genau an der 12-Tonnen-Grenze, die gerade noch erlaubt ist.

Mit B oder BE darf man auch mehrachsige HĂ€nger ziehen (ebenso wie C1E), aber wenn nur B vorhanden ist/wĂ€re (kein BE) muß man noch die sehr engen Grenzen von dem beachten, was mit B alleine erlaubt ist.

Gruss brummelbaer
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tacha
Beitrag 17.09.2006, 12:02
Beitrag #7


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Nee, es ist auch BE vorhanden wink.gif

Na gut, also wird es wohl ein Fahrzeug unter 3,5t.
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MichaelW
Beitrag 17.09.2006, 15:07
Beitrag #8


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Hallo,

nochmal zusammenfassend:

BE:
Fahrzeug bis max. 3,5t zul. GG.
AnhÀnger Achsanzahl und Gesamtgewicht beliebig

C1E:
Fahrzeug ĂŒber 3,5 bis 7,5t zul. GG
AnhÀnger Achszahl beliebig, zul. GG max. Leergewicht des Zugfahrzeuges UND zul. GG Fahrzeug + zul GG AnhÀnger max. 12t

NatĂŒrlich sind auch noch die maximalen AnhĂ€ngelasten und StĂŒtzlasten des Fahrzeuges zu beachten.

Gruß,
Michael
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brummelbaer
Beitrag 17.09.2006, 16:19
Beitrag #9


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Es gab mal ein GerĂŒcht, dass bei der nĂ€chsten Verordnung ĂŒber EU-Fahrerlaubnisse (erst in einigen Jahren zu erwarten) diese "problematische" Formulierung ("zulĂ€ssige Gesamtgewicht des AnhĂ€ngers darf nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs") eventuell gestrichen werden könnte (so war es zumindest in einem Vorab-Entwurf zu lesen), so dass in diesem Fall nur die EinschrĂ€nkung mit den 12 Tonnen ĂŒbrigbleiben wĂŒrde. Aber das ist natĂŒrlich noch lĂ€ngst nicht definitiv sicher ... bleibt nur, abwarten und Tee trinken.
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