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> Was muss ich tun, wenn ich meine LKW-Zulassung auf PKW-Zulassung umstellen will?, Umstellung eines Sprinter Kastenwagens von LKW auf PKW
mutlu82
Beitrag 10.09.2006, 18:09
Beitrag #1


Neuling


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Hallo lieber Verkehrs-Portal Freunde...

Ich habe eine Frage an euch..

Ich besitze einen MB-Sprinter Kastenwagen der als LKW Zugelassen ist..
Es befindet sich auch eine Trennwand zwischen der Fahrer und Ladefläche...

Ich würde gerne aber meinen Sprinter auf PKW-Zulassung umstellen..

Ist das überhapt möglich so etwas durchzuführen,
wenn ja,
was müsste man alles Umändern...

Danke

MFG
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Gast_Bernie_*
Beitrag 10.09.2006, 18:17
Beitrag #2





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Am besten gehst du zur Zulassungsstelle, und frage dort nach, was die verlangen, um es als PKW zuzulassen! Manche sind in diesen Fall sehr kulant, da sie ja so mehr Steuer bekommen, andere wollen, daß du dann die Trennwand ausbaust, alle Fenster wieder herstellst, Sitzbänke reinmontierst und die reguläre Ladefläche reduzierst, wieder andere ist es sch...ß egal und überlassen es voll und ganz dem TÜV! wavey.gif
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Lexus
Beitrag 10.09.2006, 19:42
Beitrag #3


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Mich würde mal interessieren, was das Motiv für eine derartige verteuernde Umklassifizierung ist. Schneller auf der BAB darfst du auch dann nicht unterwegs sein, wenn in der Zulasssung "Pkw" steht, es sei denn alles, was auf Gewerbe oder Güterbeförderung hindeutet, wird ausgebaut und Sitze werden eingebaut, so dass das Fahrzeug einzig und allein für die Personenbeförderung geeignet ist.


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Andreas
Beitrag 10.09.2006, 19:54
Beitrag #4


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Will er evtl. das Sonntagsfahrverbot (bei Fahrten mit Anhänger) umgehen? think.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 10.09.2006, 19:56
Beitrag #5


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Zitat (Lexus @ 10.09.2006, 20:42) *
Mich würde mal interessieren, was das Motiv für eine derartige verteuernde Umklassifizierung ist.

Mich deucht, es geht ums Sonntagsfahrverbot für Lkw mit Anhänger: Schau mal! wink.gif
Beliebig schnell und lange fahren darf er mit dem 2,6t-Sprinter solo ohnehin, ob Pkw oder Lkw...
lg
c.s.
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mutlu82
Beitrag 10.09.2006, 23:09
Beitrag #6


Neuling


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@ LEXUS
@ ANDREAS
@ BONSAI-BRUMMI

Hallo Freunde... smile.gif

der Grund der Umstellung von LKW auf PKW habt ihr schon erraten...
wegen dem Sonntagsfahrverbot...

Die 200 € bis 300 € mehr Steuer bezahlen ist für mich rentabeler,
als die 52 Sonntage in denen ich mich fürchten muss.

Ich hoffe mal, ich kriege die Umstellung ohne weiteres in die Gänge...

smile.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 10.09.2006, 23:28
Beitrag #7


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Zitat (mutlu82 @ 11.09.2006, 00:09) *
Ich hoffe mal, ich kriege die Umstellung ohne weiteres in die Gänge...

Da halt Dich mal an das, was Bernie oben geschrieben hat:
Einfach mal mit den Papieren zur Zulassungsstelle gehen und nachfragen.
IMHO hast Du gute Chancen, daß das ohne viel Aufwand über die Bühne geht;
schließlich winken ja höhere Steuern und die Gebühren fürs Umschreiben... whistling.gif
lg
c.s.
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Andreas
Beitrag 11.09.2006, 06:08
Beitrag #8


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Zitat (mutlu82 @ 11.09.2006, 00:09) *
der Grund der Umstellung von LKW auf PKW habt ihr schon erraten...
wegen dem Sonntagsfahrverbot...


Wie wäre es, wenn du zunächst einmal versuchst, bei deiner zuständigen Verkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot zu bekommen? think.gif


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mutlu82
Beitrag 11.09.2006, 09:50
Beitrag #9


Neuling


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@ ANDREAS

Für die Ausnahme-Genehmigung zum Sonntagsfahrverbot habe ich mich schon informiert...

Nur das Problem ist...,Wass ich überhaupt nicht Verstehe....!!! die Kosten...

Mein Fahrzeug ist in Dortmund Angemeldet..
Da kostet pro Sonntag die Ausnahmegenehmigung 30 €...
-was in 52 Wochen eine Monster-Summe ergibt...

Nur 20 KM Entfernt,
in der Stadt Recklinghausen kostet die Ausnahme-Genehmigung
für das Genze Jahr nur 50 €...

Ein sehr großeß Unterschied... crybaby.gif

Und weil ich in Dortmund zugelassen bin,
kann ich wahrscheinlich keine Ausnahmegenehmigung von Recklinghausen kriegen, oder ???

MFG
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Andreas
Beitrag 11.09.2006, 09:55
Beitrag #10


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Zitat (mutlu82 @ 11.09.2006, 10:50) *
Und weil ich in Dortmund zugelassen bin,
kann ich wahrscheinlich keine Ausnahmegenehmigung von Recklinghausen kriegen, oder ???


Kommt darauf an....was ist, wenn du zufälligerweise die Ladung in Recklinghausen aufnimmst? think.gif whistling.gif

§ 47 Abs. 2 Nr. 6 StVO:

"Zuständig sind für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
.
.
.
nach § 46 Abs. 1 Nr. 7 die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat. Diese sind auch für die Genehmigung der Leerfahrt zum Beladungsort zuständig, ferner dann, wenn in ihrem Land von der Ausnahmegenehmigung kein Gebrauch gemacht wird oder wenn dort kein Fahrverbot besteht;"


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Gast_buerger_*
Beitrag 11.09.2006, 15:17
Beitrag #11





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Warum fährst du eigentlich nicht am Sonntag.Der Sprinter ist doch bestimmt nicht über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht schwer und das du mit Hänger fahren willst, habe ich bis jetzt noch nicht gelesen.

think.gif
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Andreas
Beitrag 11.09.2006, 19:08
Beitrag #12


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Zitat (buerger @ 11.09.2006, 16:17) *
das du mit Hänger fahren willst, habe ich bis jetzt noch nicht gelesen.


guggst du hier.... Diesen Thread hat im übrigen Bonsai-Brummi bereits weiter oben verlinkt. cool.gif


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Gast_buerger_*
Beitrag 11.09.2006, 19:35
Beitrag #13





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@Andreas

Ubs, Hab ich übersehen.

Jetzt sieht die Sache natürlich ganz anders aus.

wavey.gif
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Sachse
Beitrag 13.09.2006, 14:46
Beitrag #14


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Umschreibung eines LKW in PKW ist meist nicht möglich, da die Abgas- und Geräuschvorschriften nicht eingehalten werden.

So meine Erfahrung mit Sprinter und LT. Umrüstung zur Erfüllung der PKW Vorgaben beim Sprinter lag bei 1200-€


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