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> Fragen zu THC, Freund erwischt!
Lexus
Beitrag 06.09.2006, 08:12
Beitrag #51


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Mit "Vorteil" meinte Utopista wahrscheinlich, dass dein Freund bereits jetzt mit Screenings anfangen kann (über die Form und wie man "gerichtsfeste" Adressen dafür kommt, kann man sich in diesem Forum leicht informieren). Egal, ob jetzt eine MPU kommt oder ob die FE entzogen wird (und dann eine Wiedererteilung auch nur nach MPU möglich ist), werden für eine positive MPU ein Jahr Drogenabstinenznachweise gefordert. Jedes Hinausschieben des Beginns der Screenings rückt den MPU-Zeitpunkt weiter hinaus bzw. bedeutet, dass man eine positive MPU in der Frist, die einem dann von der FE-Behörde gesetzt wird (in der Regel zwei Monate), gar nicht einhalten kann.


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Angie_Schnucki
Beitrag 06.09.2006, 11:23
Beitrag #52


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Vielen Dank für den Hinweis, lexus, er hat beschlossen nach dem Urlaub auf den Malediven zum Gesundheitsamt zu gehen und dort einen Screening-Vertrag zu machen. Da ist er dann auch auf der sicheren Seite mit den drei Monaten abstinenz. Cooh-Werte hat er leider noch keine.

Vielen Dank nochmal an alle. Einen schönen September. Und wir melden uns wieder wenn wir mehr wissen!


wavey.gif
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Utopista
Beitrag 06.09.2006, 12:58
Beitrag #53


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Vorsicht , bei THC meist Abstinenznachweis von 6MOnaten, nicht wie geschrieben von 3 Monaten!! Thc meist 6, harte Drogen meistens 1Jahr AN.

Gruss wavey.gif


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Du fragst mich, was soll ich tun? Und ich sage: Lebe wild und gefährlich, Utopista.


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Angie_Schnucki
Beitrag 06.09.2006, 14:08
Beitrag #54


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Mit den 3 Monaten meinte ich nicht den AN, sondern die 3 Monate "Sicherheitsabstand" zum letzten Konsum, so dass auch das cooh raus ist.

Sorry wenn ich so unverständlich schreibe, bin aber viel im Stress und schreibe sehr schnell.




wavey.gif
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Utopista
Beitrag 06.09.2006, 15:11
Beitrag #55


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Axo dann wars mein Fehler, aber da hast natürlich recht, aber meist tut es bei gelegentlichem Konsum auch 8Wochen , einfach mal beim Hausarzt vorher testen lassen, dann seid ihr auf der sicheren Seite.... wavey.gif


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Angie_Schnucki
Beitrag 26.01.2007, 16:25
Beitrag #56


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Hallo Forengemeinde und besonders Hallo @Coyota,

ich hab da mal wieder ne Frage, kann es sein, dass das Kiffen bei einem 25 jährigem einen Schlaganfall auslöst?

Der Freund in dem es in diesem Thread geht, hat seit dem Vorfall das Kiffen sein lassen, erlitt aber am 23.12.06 einen Schlaganfall und mußte ins KH. Mit Notarzt, was auch gut zum Beitrag von Coyota im Thread "Rechts blinken bei Noteinsatz" o.s.ä. passt. Ich mein der Junge ist jung, sportlich und viel aktiv- woher kann das kommen?



Bussi & Gruzz

Angie
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Flo1983
Beitrag 26.01.2007, 17:10
Beitrag #57


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Zitat (Angie_Schnucki @ 26.01.2007, 16:25) *
ich hab da mal wieder ne Frage, kann es sein, dass das Kiffen bei einem 25 jährigem einen Schlaganfall auslöst?

Ok ich bin zwar kein Arzt, nur Rettungsassistent, aber ich versuche mich daran jetzt mal. smile.gif
Ich werde versuchen, es dir möglichst einfach zu erklären...:

Zu den Risikofaktoren eines Schlaganfalls gehören Diabetes, Bluthochdruck, die Antibabypille, Rauchen und erhöhte Blutfette.
Nikotin und Kohlenmonoxid des Zigarettenrauches schädigen das kardiovaskuläre System in vielerlei Hinsicht.
Gerade in jungen/mittleren Lebensjahren hat ein Raucher ein bis zu fünffach erhöhtes Risiko, einen Schlaganfall zu erleiden. Nikotin erhöht den Blutfettspiegel und senkt den Anteil des HDL (Transportform des Cholesterins im Blut), gleichzeitig verschlechtert es den Sauerstofftransport.

Ein Schlaganfall wird durch eine starke Verengung oder den Verschluss von Blutgefäßen, welche das Gehirn mit Blut versorgen, hervorgerufen. Die Folge ist, dass Gehirnzellen nicht mehr ausreichend mit Blut versorgt werden und absterben.
Da das Hirngewebe nicht mehr ausreichend mit Blut versorgt wird, werden die sich darin befindlichen Gefäße "undicht", was zu weiteren Blutungen in das tote Hirngewebe und einer Zunahme der Symptome führen.
Die Ursache dieser Erscheinung liegt an einem erhöhten Blutdruck, Gefäßmissbildungen oder Störungen der Blutgerinnung. Auch eine Arteriosklerose (Fettablagerungen, welche die Gefäße verengen) oder Embolien, bei denen Gefäßpfröpfe fortgespült werden und engere Arterien verschließen, sind häufige Ursachen des Schlaganfalls.
Aktuellen Studien zufolge verändert das Kiffen auch langfristig die Durchblutung des Gehirns.
Daher ziehe ich den Schluss, dass regelmäßiges und häufiges Kiffen auch zu einem Schlaganfall führen könnte.

Falls ich nicht ganz richtig liege, wird coyota mich korrigieren und dann steinigen... laugh2.gif


MfG Flo wavey.gif


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"Der größte Luxus, den man sich leisten kann, ist eine eigene Meinung". (Sir Alec Guiness)

"Ein Paradies ist immer dann, wenn einer da ist, der wo aufpasst, dass keiner reinkommt" (Gerhard Polt)
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Coyota
Beitrag 26.01.2007, 18:35
Beitrag #58


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Zitat (Flo1983 @ 26.01.2007, 17:10) *
Falls ich nicht ganz richtig liege, wird coyota mich korrigieren und dann steinigen... laugh2.gif


Korrigieren ja, aber nach dem wunderbaren Vortrag über Schlaganfälle sicher nicht steinigen! laugh.gif

Aaaaalso- ein Zusammenhang zwischen Cannabis und Schlaganfällen ist mir nicht bekannt -im Gegenteil, in Tierversuchen wurde teilweise nachgewiesen, daß Cannabis das Risiko einer Arterienverkalkung an Herz- und Hirngefässen (und damit das Risiko von Herzinfarkt/ Schlaganfall) eventuell senkt. EVENTUELL!!! Das sind nur ein paar Tierversuche gewesen!!! Also jetzt nicht das Kiffen anfangen, ja? rolleyes.gif

Zusammenhang zwischen Drogen und Schlaganfall gibt es bei i.v.-Drogenabhängigen, welche ein erhöhtes Risiko von Gehirnembolien (Verstopfen der Hirngefäße durch Gerinnsel haben). Auch bei Kokain, selbst beim ersten Gebrauch wurden schon Schlaganfälle und Herzinfarkte berichtet, hier weiß ich aber nicht, ob das altersabhängig bei bereits vorgeschädigtem Gefäßsystem passiert.

Bei jungen Patienten (außer Frauen +Pille) ist die häufigste Ursache von Schlaganfällen eigentlich nicht ein Verschluß des Hirngefäßes durch Gerinnsel, sondern das Einreißen einer angeborenen Mißbildung eines Hirngefässes =Hirnatrterienaneurysma. Alternativ noch chiropraktische Manipulationen an der Halswirbelsäule, welche Einrisse in der Innenwand der Halsarterien auslösen können, an denen sich dann Gerinnsel bilden, welche ins Gehirn schießen können.

So, jetzt ist aber gut mit Medizin... cool.gif !

Gruß von COYOTA thread.gif


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Angie_Schnucki
Beitrag 13.04.2007, 15:28
Beitrag #59


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Vielen Dank euch beiden für die ausführlichen Antworten. wavey.gif
Den Schlaganfall hat er so weit ganz gut überstanden.
Bis auf gelegentliche Gleichgewichts-, Sprachprobleme und ein Schweizerkäsegedächtnis. cool.gif Aber so wie es aussieht hat er ihn ganz gut weggesteckt. Er wartet nur noch auf das Ergebnis der Nervenwasser- aus-dem-Rückenmark-zieh-Untersuchung. think.gif

Nun mal wieder ne Frage, das ganze ist ja nun schon 9 Monate her.
Das Verfahren zur OWi wurde ja eingestellt, genauso das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft wegen Besitz. Seit dem hat er von der Sache nix mehr gehört. Kommt da noch was?
Das seltsame ist, er war jetzt 3 mal bei der Polizei um seine Werte zu erfragen, angeblich liegen keinerlei Werte vor. Wie kann das sein? blink.gif

Bussi & Gruzz

Angie

P.S.: Euch allen ein schönes Wochenende bei diesem traumhaften Fühlingswetter. smile.gif
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corneliusrufus
Beitrag 16.04.2007, 22:48
Beitrag #60


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Wurden die Werte von der Polizei bsp. schon weitergeleitet? Oder hat das Labor seine Ergebnisse noch nicht geschickt?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Angie_Schnucki
Beitrag 17.04.2007, 13:02
Beitrag #61


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Hallo Corneliusrufus,

genau das wissen wir ja nicht, wenn die Polizei und die Staatsanwaltschaft die Verfahren eingestellt haben, müßte das Labor, bzw die Polizei doch die Werte schon weitergeschickt haben?!?
Allerdings hieß es bei der Polizei bis vor kurzem sie hätten die Werte noch gar nicht und seit Januar heisst es nun es existieren keine Werte.

Das ist doch schon seltsam?


Bussi & Gruzz

Angie
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Angie_Schnucki
Beitrag 24.04.2007, 14:50
Beitrag #62


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Kann mir da keiner einer helfen? sad.gif



Bussi & Gruzz

Angie
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corneliusrufus
Beitrag 26.04.2007, 00:22
Beitrag #63


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Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Da hilft nur warten. Ob mit oder ohne Nachfrage ist da Geschmackssache.

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FPM-26
Beitrag 31.10.2007, 19:20
Beitrag #64


Neuling
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Hallo,

um nicht extra einen neuen Thread aufzumachen, habe ich den alten von Angie_Schnucki noch mal hervorgekramt.

Ich hätte da nämlcih noch ein paar Fragen:

Gibt es eine Art Verjährung für die Verlangbarkeit einer MPU? Also in meinen Fall, sind ja nun bis heute keinerlei Werte aufgetaucht, aber alle Verfahren eingestellt. Jedoch wurden eben Konsumhilfsmittel gefunden. Hat die FSST nun eine Möglichkeit "nur" aufgrund der Utensilien eine MPU von mir verlangen zu können? Wie lange dürfte sich die FSST damit zeit lassen? Muß ich jetzt noch 14 Jahre beim öffnen des Briefkastens Angst haben?


Vielen Dank für eure Antworten im Vorraus.


FPM-26
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GSX-R
Beitrag 31.10.2007, 20:41
Beitrag #65


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Nun, eine MPU-Auflage bleibt 10 Jahre wirksam, plus 5 Jahre Vorlaufzeit, also effektiv 15 Jahre.

Die Konsumhilfsmittel sind logischerweise ein verdammt starkes Indiz, dass auch konsumiert wurde. In Deinem Fall, wegen zB. der Bong, auch gewohnheitsmäßig. Ob allerdings auch Werte bekannt sind, das wirst Du nur mit Einblick in die Führerscheinakte erfahren.

Ohne reicht es IMHO in jedem Fall zu einem äG.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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FPM-26
Beitrag 01.11.2007, 00:12
Beitrag #66


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Ok, danke für deine Antwort. Um nochmal sicher zugehen das ich es richtig verstanden habe.

Es ist also tatsächlich so, dass ich nun noch ca.. 14 Jahre Angst haben muß zur MPU oder alternativ zu einem äG geladen zu werden? Aufgrund eben dieser Utensilien? Oder auch evtl. Werten, die niemand zu haben scheint und dennoch irgendwo auftauchen könnten.

Ich möchte lieber nicht auf die FSST um nach den Werten zu fragen, da ich somit das Risiko eingehen könnte evtl. schlafende Hunde zu wecken. Da bisher noch nix gekommen ist und laut Polizei und Staatsanwaltschaft angeblich keine Werte existieren. Leider habe ich auch diesen flüchtig bekannten Polizeibeamten bisher nicht mehr getroffen, der mir evtl. auch Auskunft geben könnte was mit meinen Werten oder auch Blutprobe passiert sein könnte oder auch nicht.

Oh Gott is das alles kompliziert für mich. Sorry wenn ich nerve. Ich hoffe es klingt irgendwie halbwegs verständlich was ich versuche zu sagen. blushing.gif


Grüße

FPM-26
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corneliusrufus
Beitrag 01.11.2007, 00:24
Beitrag #67


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Ich versuche es einmal anders. Ab einem Jahr ab Kenntnis der FEB sollte es zunächst nur noch ein ÄG geben, da ja die Eignung wieder in der Zeit hergestellt sein könnte. Erst danach stünde wenn eine MPU an. Spätestens wenn einige Jahre vergangen sind, müsste die FEB Dir Zeit bis zu einer MPU einräumen, die auch der zeitlichen Voraussetzung für ein Bestehen der MPU entspricht.

Anders gesagt, mit zunehmender Zeit hast Du etwas mehr Verhandlungsmasse. Die prinzipielle Verwertungszeit hat Dir Rolf gepostet.

Es gab schon Fälle, wo ein täglicher Bongraucher sein "Hobby" einstellte. Erwischt wurde er nie. Dann rauchte er später nochmals einen Joint, wurde erwischt. Obwohl eine Bong zuhause war, war er nur Gelegenheitskonsument. Eine Bong ist ein Indiz, mehr jedoch auch nicht.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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FPM-26
Beitrag 05.11.2007, 19:01
Beitrag #68


Neuling
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Hallo,

da bin ich wieder.

Also vielen Dank für eure Antworten und Erklärungen. Ich denke bzw. hoffe das ich es jetzt verstanden habe.

Im prinzip bleibt mir ja nun nix anderes als dann mal weiter abzuwarten ob sich da evtl. noch die FSST meldet, da ich wie gesagt nur höchst ungern selbst nachforschen möchte.

Schön zu wissen ist, das man evt. einen größeren Verhandlungsspielraum hat um so später sich die FSST melden sollte.
Wobei mir eben das wichtigste wäre, ausreichend Zeit zubekommen, um eine evtl. MPU zu bestehen.

Clean bin ich und bleib ich auch. So oder so.


Grüße

FPM-26
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FPM-26
Beitrag 09.01.2008, 17:57
Beitrag #69


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Hallo zusammen,

mir is da noch ne Frage eingefallen und ich weiss es ist nicht gern gesehen, wegen jedem Einfall einen neuen Thread aufzumachen, deshalb hole ich den alten noch mal aus der Versenkung.

Und zwar:

Ich bin ja an diesen Abend auch ED behandelt wurden.
Was mich mal interessiert, wie lange bleibt sowas gespeichert und wozu wird es verwendet?
Wurde es überhaupt gespeichert, nachdem ja alles eingestellt wurde oder wie läuft sowas?

Und mal ne Frage aus nem total kranken Kopf heraus, wenn ich jetzt z.B. abends bei jemanden zu Besuch bin
und nachdem ich gegangen bin wird der Gastgeber bestohlen/ermordet, man findet, logischerweise, meine Fingerabdrücke,
welche ja nun bekannt sind, wenn die Daten der EDU gespeichert wurde. Bin ich dann jetzt immer automatisch ein Verdächtiger. Auch wenn es eine Bar ist?

Sorry, ist blöd formuliert die Frage, aber ich denke ihr wisst wie und was ich meine. Eine andere Formulierung fällt mir partout nicht ein.


Grüße

FPM-26
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JTH
Beitrag 10.01.2008, 07:44
Beitrag #70


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Die Einstellung des Verfahrens hat nicht zwingend etwas mit der Löschung der Einträge zu tun. Dabei kommt es darauf an, was die Einstellungsgründe und -umstände sind. Wird wegen Nichtvorliegens der Straftat bzw erwiesener Unschuld eingestellt, so sind auch die damit direkt verbundenen Einträge zu löschen. Erfolgt die Einstellung allerdungs zB wegen mangelndem öffentlichem Interesse oder gegen Auflagen, so bleiben die Daten gespeichert. Dies idR 10 Jahre.

Eingespeicherte Fingerabdücke dienen den automatisierten Abgleich.


--------------------
Grüße aus dem Allgäu - JTH



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Angie_Schnucki
Beitrag 10.01.2008, 08:03
Beitrag #71


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Vielen Dank für deine schnelle Antwort. wavey.gif

Hmm, was für ein Grund ist es denn, wenn automatisch weil Erstvergehen, eingestellt wird?

Und was meinst du mit deinem letzten Satz
Zitat
Eingespeicherte Fingerabdücke dienen den automatisierten Abgleich.
genau?


Vielen Dank.


Bussi & Gruzz

Angie
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JTH
Beitrag 10.01.2008, 09:21
Beitrag #72


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Dies ist eine Einstellung nach Maßgabe der StA. Die Speicherung der Daten bleibt bestehen.

Die Fingerabdrücke, welche gepeichert sind, befinden sich in einer Datenbank, welche für jeden Fingerabdrucksabgleich herangezogen wird. Dazu sind solche Datenbanken ja auch da...


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Angie_Schnucki
Beitrag 10.01.2008, 09:24
Beitrag #73


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Also heisst das wenn er zur falschen Zeit am falschen Ort ist und seine Abdrücke hinterläßt, dann muß er auch mit Besuch rechnen? Und das die nächsten 5 oder 10 jahre?


Vielen Dank für deine Antworten und deine Geduld.



Bussi & Gruzz

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JTH
Beitrag 10.01.2008, 09:38
Beitrag #74


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Zitat (Angie_Schnucki @ 10.01.2008, 09:24) *
Also heisst das wenn er zur falschen Zeit am falschen Ort ist und seine Abdrücke hinterläßt, dann muß er auch mit Besuch rechnen? Und das die nächsten 5 oder 10 jahre?


Im Prinzip ja. Viele derartige Überprüfungen laufen jedoch auch im Hintergrund ab, ohne Daß hierbei eine konkrete Verdachtsgewinnung stattfindet.

Zitat (Angie_Schnucki @ 10.01.2008, 09:24) *
Vielen Dank für deine Antworten und deine Geduld.


Gern geschehen

Zitat (Angie_Schnucki @ 10.01.2008, 09:24) *
Bussi & Gruzz

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