Indischer Führerschein |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Indischer Führerschein |
10.07.2006, 11:23
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21038 |
ich habe von 1989 bis 1995 als deutscher Staatbürger in Indien gelebt und dort auch meinen Führerschen für PKW und Motorrad gemacht. Seit 1996 bin ich wieder in Deutschland und habe meine deutsche Fahrerlaubniss ganz regulär für PKW absolviert. Gestern habe ich den Keller aufgeräümt und meinen alten indischen Führerschein gefunden dieser ist noch bis 2015 gültig samt einem Schreiber der deutschen Botschaft welcher die Echtheit des Führerscheins bestätigt. Meine Frage ist, kann ich den im indischen Führerschein enthaltenen Motorrad Führerschein in meinen deutschen Führerschein überschreiben lassen ? Danke Jan Bernert |
||||
|
|||||
|
10.07.2006, 11:40
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 |
Dafür ist es jetzt leider zu spät. Du hättest innerhalb von 3 Jahren ab Wohnsitzbegründung nur die Prüfungen, nicht aber die Pflichtstunden, ablegen brauch. Jetzt müßtest du schon für mehr als 185 Tage nach Indien zurückkehren um hier wieder eine Umschreibung bekommen zu können. (s. §31 FeV)
-------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
|
|
10.07.2006, 11:44
Beitrag
#3
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 10.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21038 |
Danke für die neg. aber schnelle Antwort. |
|
|
10.07.2006, 11:46
Beitrag
#4
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 |
17 Min sind doch nicht schnell
-------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.04.2024 - 10:47 |