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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 15), MPU-Anordnung in Deutschland nach Erwerb im Ausland zulässig?
Weißnichtsogenau
Beitrag 19.07.2006, 18:01
Beitrag #501


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@ Asrael
Zitat
Diesen Satz habe ich auch bei einer Annonymen Anfrage bei der FEB HH zu hören bekommen,noch mit dem Hinweis das ich die 185 tage beweisen muß im falle einer Umschreibung


Das hört man mittlerweile auch bei uns in Sachsen. Genauer in der Landeshauptstadt selbst.
Allerdings ist der Werdegang wie folgt:
1. Du gehst hin und kannst es beweisen - Folge: Du bekommst den deutschen FS! (in 3 Wochen)

2. Du gehst hin und kannst es NICHT beweisen - Folge: Evtl. Anfrage in CZ, PL, NL etc. und bekommst, wenn überhaupt, eine nicht (für deutsche FS-Behörden) befriedigende Antwort. Weiterführende Folge: Du bekommst den deutschen FS (in 4-5 Wochen). Natürlich nur dort wo das funktioniert. Also in Sachsen geht das. Und jetzt...damit sich niemand aufregt als smile.gif gekennzeichnet..."Ich nehme gerne irgendwelche EU-FS Inhaber zwecks Umschreibung auf" rofl1.gif

@ Cornelius
Zitat
Zunächst erfüllt schon. Dann jedoch nicht mehr die neuen Anforderungen, die aus dem Text der dritten FSRiLi kommen. Damit ist eine Ungleichbehandlung auch gerechtfertigt.


Na klar. Du weißt ja was ich meine.
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darkstar
Beitrag 19.07.2006, 18:06
Beitrag #502


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Zitat (corneliusrufus @ 19.07.2006, 18:55) *
Dann jedoch nicht mehr die neuen Anforderungen, die aus dem Text der dritten FSRiLi kommen. Damit ist eine Ungleichbehandlung auch gerechtfertigt.

Ich nehme an rechtlich gerechtfertigt, moralisch habe ich meine Zweifel. Aber nur auf das rechtliche Rechtfertigung kommts an.

Ich denke das dieser Thread gut dazu geeignet ist die Augen offenzu(be)halten. Zumindest sollte man die aktuelle rechtliche Entwicklung im Auge behalten. rolleyes.gif

Ich muß zugeben das ich in anderen Foren zu "meiner" Interpretation des Satzes noch nicht viel gelesen habe. Ich bin Laie, ich denke das kann auch jeder RA hier erkennen, lese aber so einiges mit. Deshalb kenne ich die FeV auch nicht komplett. Ich bin mir aber unbesehen relativ sicher, das die FSST nicht erteilen dürfte, wenn nicht alle § die die FeV hergibt abgehandelt wären. Sie würde sich unter Umständen selber strafbar? machen wenn sie sich nicht ans Gesetz hält. Ich bin mir relativ sicher das aus der Gesamtheit der FeV hervorgeht nur erteilt wird, wenn feststeht das nicht mehr so einfach zurückgenommen werden kann. Wie das dann mit §13,14 zusammengeht weiß ich nicht. Ich sehe nur das in Kenntnis der FS-Akte erteilt wurde. Das zählt für mich. Und für die Ra's...? unsure.gif

mfg
darkstar

edit: 2x relativ eingefügt, nur ein Rechtsv..ehh Rechtsanwalt kann hier sicher sein zumindest relativer als ich. smile.gif


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bardino
Beitrag 19.07.2006, 18:11
Beitrag #503


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Zitat (Asrael @ 19.07.2006, 19:38) *
Zitat (der Sachse @ 19.07.2006, 19:20) *


Und die fsst die wirklich umschreiben, versuchen doch es einem auch noch auszureden frei nach dem motto " sie haben doch eine gültige fe, sie brauchen doch nicht umschreinen" (auch bei mir).

Diesen Satz habe ich auch bei einer Annonymen Anfrage bei der FEB HH zu hören bekommen,noch mit dem Hinweis das ich die 185 tage beweisen muß im falle einer Umschreibung



Bei mir war es umgekehrt, die FEB München hat mir erklärt, dass ich mit meiner AUT-FE immer einen Bescheid mitführen muss und das es viel praktischer wäre, eine deutsche FE zu haben. Nachdem mein Antrag erst wegen Überlastung und dann wegen Krankheit nicht bearbeitet werden konnte laugh2.gif , hat das VG München der Angelegenheit telefonischNachdruck verliehen.
Nach erneuter persönlicher Vorsprache bei der FEB wurden mir erneut die Vorteile einer D-FE nahegelegt. Bedeutet für mich, dass ich auf jeden Fall meine AUT-FE behalte und brav meinen 4-seitigen Bescheid mitführe.


MfG

Bardino
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bazi
Beitrag 19.07.2006, 18:19
Beitrag #504


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bardino,

recht so, ich mach das auch, meinen NU-Aufhebungsbescheid hab ich als Kopie im Auto, beglaubigt vom Notar, das Original kriegt keiner in die Finger!

bazi

umschreiben kann ich 2014, wenn er ausläuft immer noch, wer weiss was bis dahin passiert.

bazi


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der Sachse
Beitrag 19.07.2006, 18:56
Beitrag #505


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Zitat (Weißnichtsogenau @ 19.07.2006, 19:44) *
Jaja, das ist Deine Ansicht. Entweder hast Du nicht alle Postings zu Ende gelesen, oder aber beharrst Du (weil umgeschrieben) auf Deiner Meinung?
Du weißt ja, ich bin (natürlich) auf Deiner Seite. Aber...wenn die 3. FS-RILI so kommt wie wir alle nicht möchten, ist ja wohl das von einigen Forenmitgliedern schon oft zitierte Problem der "Ungleichbehandlung" noch lange nicht aus der Welt.
Heißt also wieder: Warum darfst Du Deinen FS behalten und wir (nicht "Umgeschriebene") nicht?? Die voraussgesetzten Bedingungen haben wir wohl alle erfüllt. Oder nicht???


nein, ist nicht nur meine meinung sondern auch die von den 2 anwälten dich ich bis jetzt gefragt habe.
nochmal: wenn es so einfach ist eine umgeschriebene fe wieder zu entziehen, warum schreiben jetzt nicht alle fsst um, sondern riskieren durch ihr verweigern nun eine eu strafe in millionenhöhe???
sicher haben alle die bedingungen (eufs) erfüllt, wir sind alle durch diese "Tür" gegangen die uns öffen stand, nur ich denke ,die, die jetzt umgeschrieben haben, haben diese tür auch hinter sich zugeknallt (sprichwörtlich) smile.gif


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*** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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Capture
Beitrag 19.07.2006, 21:36
Beitrag #506


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Ich erinnere nochmal an den Fahrplan der 3.Rili. ohne dabei noch zusätzlich unötigen Druck machen zu wollen :

1.
Richtlinien werden von den zuständigen Generaldirektionen der Kommission in enger Zusammenarbeit mit nationalen Experten vorbereitet und als Entwurf dem Ministerrat zugeleitet.
2.
Die dort beschlossene Fassung wird sodann von den Fachausschüssen des Europäischen Parlaments beraten und schließlich dem Plenum zur Abstimmung zugeleitet.
3.
Die vom Parlament beschlossene Version geht wieder an die Kommission zurück und wird dort geprüft.
4.
Ist die Kommission mit dem Text einverstanden, leitet sie die Richtlinie erneut dem Ministerrat zu.
5.
Dieser (Ministerrat) entscheidet, ob die vom Parlament vorgelegte Fassung bekannt gemacht wird oder ob weitere Beratung erforderlich ist.

Punkt 2. = fand in okt. 2005 statt
Punkt 3. = ist geschehen
Punkt 4. = Ist mit den Ministerat treffen in Bregenz (AUT) 27.03.06 abgehandelt
Punkt 5. ist noch offen laut BVM sind keine weiteren Beratungen mehr notwendig

Alle Punkte der Umschreibung müssen geklärt werden solange das Zeitfenster noch besteht, was in 5-6 Monate geschlossen sein wird.
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bardino
Beitrag 19.07.2006, 21:54
Beitrag #507


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Keiner weiß genau, was in der 3.RiLi steht. Wir wissen nur, was die FEBs gerne drinstehen hätten.
Die gleichen FEBs, die mir erzählt haben, ich darf mit dem EU-Lappen in Deutschland nicht fahren und die gleichen FEBs, die mir erzählt haben, dass ich eine MPU nachweisen muss.
Halbritter hat Kapper untermauert und die 3.RiLi wird nicht alles über den Haufen werfen, nur weil es sich einige Sachbearbeiter der FEBs wünschen.



MfG

Bardino
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Commodore25E
Beitrag 19.07.2006, 22:00
Beitrag #508


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Ich verstehe nach wie vor nicht, weshalb hier einige mit derartiger Inbrunst auf den SB der FEB's herumhacken. Sicherlich, es gibt Antipathien und auch in den FEB's sitzt das eine oder andere schwarze Schaf.

Aber deshalb allen SB der FEB's per se niedere Instinkte und persönliche Rachegelüste zu unterstellen finde ich unsäglich.

Auch die SB der FEB's machen nur Ihren Job wie viele hier.....


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Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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lucas
Beitrag 19.07.2006, 22:04
Beitrag #509


Neuling
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@bardino

du wirst auch erleben das nicht drinsteht was du (wir) gern hätten.
außerdem hat cornelius schon weiter hinten gepostet was drin steht (PDF)
ich weis gar nicht warum das immer ignoriert wird ? Verdrängung?


sehe ich auch so Commodore
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darkstar
Beitrag 19.07.2006, 22:11
Beitrag #510


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Hallo bardino,

Capture und Corneliusrufus haben die relevanten Passagen schon gepostet. Wo ist der Link dazu Capture... Auchhabenwill.... crybaby.gif

Du mußt sehen, das alles was bis jetzt gelaufen ist lediglich eine Auslegung von bestehenden Richtlinien und Gesetzen ist. Wenn sich Richtlinien plötzlich ändern dann kann man zu anderen Ergebnissen kommen. Wie die aussehen kann ich nicht beurteilen. Halte ich mich rein an den Text, dann sehe ich Gefahr. Wie die Umsetzung aussehen wird, kann mir meine Glaskugel nicht beantworten. Aber darauf kommts an.

Du mußt sehen das nie in die Zukunft geurteilt wird. Sondern nur auf bestehendem. Es gab eine Lücke und ihr habt sie genutzt. Schön. Jetzt wird die Lücke enger auch okay. Aber den Kopf in den Sand stecken würde ich nicht.

Oder wer hatte hier als er seinen PL,CZ oder NL-FS gemacht hat mit den zwei Buchstaben NU gerechnet? Sorry aber ich bin jemand mit Visionen. sorcerer.gif

mfg
darkstar

PS: Kann aber auch sein das ich mich komplett täusche. Dann habe ich aber auch gute Argumente gehabt.

@emile: ich mag den Begriff Nutzungspilgerer nicht, er ist zu ungenau, aber Umschreibungstourist wäre schön.
Ich hörte der Urlaub in der Nähe einer FSST die umschreibt soll wunderschön sein.... smile.gif


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Gast_emile_*
Beitrag 19.07.2006, 22:12
Beitrag #511





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Das Problem mit dem Umschreiben ist das Umschreiben. Soll heißen: ich würde ja gerne nur man lässt (verzögert unter anderem usw.) uns in unserem Landkreis nicht.

Ein Kollege versucht es gerade und er ist in Phase 2: Ab mit dem RA zur FEB

@sachse:

Kann ich mich bei dir anmelden oder wohnen schon 24 Leute in deinem Single-Appartment blink.gif
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Freelancer
Beitrag 19.07.2006, 22:18
Beitrag #512


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Momment, die NUs sind rechtswidrig gewesen!!!

So und jetzt zu der 3.Rili, was soll ICH machen, ein im Ausland lebender?!? Cornelius usw. das vergesst ihr immer, das das nicht möglich ist!!!!

Oder soll mein Wohnsitz für die "Anerkennung" maßgebend sein?!?


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lucas
Beitrag 19.07.2006, 22:19
Beitrag #513


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dunkelstern whistling.gif

wer Visionen hat muß zum Arzt MPU? whistling.gif laugh.gif laugh.gif
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darkstar
Beitrag 19.07.2006, 22:31
Beitrag #514


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Zitat (Freelancer @ 19.07.2006, 23:18) *
Moment, die NUs sind rechtswidrig gewesen!!!

Ich stimme dir voll zu. Du sagst es sie sind es gewesen. Wer sagt das es sie bleiben wenn sich Recht ändert?

Ich glaube aber selbst nicht so recht das jetzt alle aufgehobenen NU plötzlich wieder zurückgezogen werden, das nur zur Klarstellung. Ich sehe nur den Text, was danach kommt liegt außerhalb meiner Vision.

Es scheint so als müßte ein Jurist hier mal schreiben was für einen Unterschied zwischen "kann die Anerkennung ablehnen" und "lehnt es ab.. anzuerkennen" besteht. Ich ahne es, weil ich zumindest elementare Rechtskenntnis habe, will hier aber niemanden zu etwas raten da ich selbst nicht sicher bin.

Ein gutes Bsp ist MPU unter 1,6 und über 1,6 Promille.

>1,6 muss
<1,6 kann

Preisfrage: Wie oft wird dieses "kann" in der Realität ausgeübt? Klingelts?

mfg
darkstar


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Beitrag 19.07.2006, 22:41
Beitrag #515


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@Darkstar

Zwischen kann und muß, liegen WELTEN da man sich bei einem "kann" so schnell nicht strafbar macht!

Was ich damit sagen möchte, dass ich in meiner Situation meine Fahrerlaubnis nach der 3. Rili nichtmehr gelten soll? Warum, wegen des Wohnsitzes 30 euro und eines Fotos? Das in Europa, indem die Niederlassungsfreiheit ganz oben auf der Liste steht?!?


Hat bis jetzt eigentlich schon jemand die Kommission um die Rechtslage schon angefragt?

Hat bis jetzt eigentlich schon jemand die Kommission um die Rechtslage schon angefragt?


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Beitrag 19.07.2006, 23:02
Beitrag #516


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Zu dem "ausnutzen der Gesetzeslücke" kann nur sagen, siehe Halbritter, dass dies so wie oft bestritten wurde vom EUGH so gewollt ist!

Soll ich etwa meinen CZ FS in einen österreichischen wegs den 185 Tagen umschreiben lassen und dann Schule abbrechen, meinen Wohnsitz nach BRD verlegen und dann in einen deutschen umtauschen?!?

Seht ihr, welche blödsinnigen Konstellationen dadurch entstehen???


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bardino
Beitrag 20.07.2006, 00:05
Beitrag #517


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Zitat (Freelancer @ 20.07.2006, 01:02) *
Soll ich etwa meinen CZ FS in einen österreichischen wegs den 185 Tagen umschreiben lassen und dann Schule abbrechen, meinen Wohnsitz nach BRD verlegen und dann in einen deutschen umtauschen?!?

Seht ihr, welche blödsinnigen Konstellationen dadurch entstehen???



Oder Fall Halbritter: Hätte er Wohnung und Arbeit in Österreich aufgeben sollen, nur um dann einen deutschen Wohnsitz nachzuweisen, um überhaupt eine FE erlangen zu können, mit der er auch durch die BRD fahren darf ??? Vielleicht sollte man auch mal bedenken, dass dieses Urteil im April 2006 gefällt wurde und der Entwurf zur 3.RiLi aus dem Jahre 05 stammt.



MfG

Bardino
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Gallier
Beitrag 20.07.2006, 00:10
Beitrag #518


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Wer von den Leuten die bis jetzt umschreiben haben lassen und ihre D-FE in der Hand haben kann mir helfen bei ner Ummeldung/Wohnsitzverlegung? Ich weis nicht ob ich in D 2 Wohnsitze haben kann um eine Umschreibung bei einer anderen FSST zu beantragen...


Antwort natürlich per PM bitte!


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

Kondolenzbuch für Bruno...
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corneliusrufus
Beitrag 20.07.2006, 00:22
Beitrag #519


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Sachlich (und nicht rechtlich) halte ich die mögliche Fallunterscheidung mit Ungelichbehandlung bei einer ausländischen EU-FE und einer umgeschriiebenen nun deutschen EU-FE auch nicht für gegeben an. Entweder man ist geeigent oder nicht, unabhängig wo man die FE erhalten hat.

Rechtlich sehe ich jedoch einen Unterschied, zumal wenn die dritte FS-RiLi so kommt wie avisiert. Nicht vergessen, gegenwärtig sind die FEB gezwungen umzuschreiben. Wenn es nach einem Teil der FEB bzw. Landesregierungen ginge, so würde eben nicht umgeschrieben werden mit der Folge, dass es garnicht zu einer Ungleichbehandlung kommen könnte.

Zum Fall Freelancer: Möglciherweise hat man gerade auch and erartige Fälle gedacht und wollte unbedingt den FS-Tourismus wasserdicht machen. Ich tue mal so, wir häten die dritte FS-RiLI schon und sie käme wie im EU-Parlamentstext. Dann würde D deine Cz-EU-FE nicht mehr anerkennen dürfen, eine NU folgte. Diese kannst Du "abwehren", wenn Du als Ausländer in D eine Begutachtung erfolgreich absolvierst. Insoweit wärest Du einem Inländer mit ausländischer EU-FE gleichgestellt.

Deine Besonderheit ist, dass Du gegenwärtig nicht in D Deine FE umschreiben kannst, da diese nicht zuständig sind. Allenfalls könntest Du jetzt eine bestehende NU aus D aufheben lassen. Das nützte jedoch nichts, da später mit der dritten FS-RiLi wieder ein Entzug mit Wirkung auf D erfolgte.

Die Frage für Dich wäre, was geschähe mit in Kraft treten der dritten FS-RiLI, wenn Du bis dahin eine österreichische EU-FE hättest, also Umschreiben lassen in Österreich.

Hier nochmals der Text: " Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, die
Gültigkeit eines Führerscheins
anzuerkennen, der von einem anderen
Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde,
auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in
Absatz 2 genannten Maßnahmen
angewendet wurde."

Danach dürfte (und müsste) D auch wieder entziehen mit der Wirkung auf das Bundesgebiet. Grundsätzlcih sollten Betroffene daher noch den ordentlcihen Wohnsitz in D nehmen, bevor die RiLi greift und in D umschreiben lassen.

Bei Freelancer könnte es jedoch eien Besonderheit geben. Wenn in D die Umschreibung wie eine Neuerteilung behandelt wird, dann wäre dem auch so in Österreich? Ich gehe mal davon aus.Österreich könnte unbefangen die Cz-EU-FS anerkennen. Wenn sie jedoch umschrieben in eine Aut-EU-FE dann ebsagte dieses, dass sie Dich für geeigent halten anch den Landesvorschriften. Diese sähen prinzipiell auch eine VPU vor. Da sie derzeit jedoch wie in D umschreiben müssen, giltst Du für Österreich dann nach den österreichischen Bestimmungen für geeignet.

Nun hat im Halbritterurteil in der engen Auslegung mancher FEB (Hamburg) die Gleichwertigkeit der VPU mit der MPU indirekt erkannt. Daraus könnte logisch geschlossen werden, dass durch die Nichtabnahme der VPU keien Notwendigkeit zu dieser bestand, damit dann auch nicht zu einer MPU. Damit könnets Du dann die FEB in D konfrontieren. Indirekt würde denen die sachlöcihe Grundlage wegfallen. Wie es ausginge, kann ich nicht abschätzen.

Die andere Möglcihkeit wäre, ähnliche Argumentation, auf die Cz-FE zu verzichten und ohne Umschreibung eine österreichische FE zu beantragen.

Wie dem auch sei, in seinen Bedenken, den FS-Tourismus weitgehend zu unterbinden und mit dem Willen, dass entzogene FE nur im Entzugsland unter deren Eignngsbedingungen wieder für das betreffende Land erteilt werden können, wollte der Gesetzgeber offensichtlich genau bewirken, dass man sich in genau dem Land verantworten muss, wo man in die Tinte gegriffen hat. Das mag im Einzelfall auch zu - gewollten - Härten führen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Capture
Beitrag 20.07.2006, 00:30
Beitrag #520


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twinkle.gif
Zitat (Commodore25E @ 20.07.2006, 00:00) *
Ich verstehe nach wie vor nicht, weshalb hier einige mit derartiger Inbrunst auf den SB der FEB's herumhacken. Sicherlich, es gibt Antipathien und auch in den FEB's sitzt das eine oder andere schwarze Schaf.
Aber deshalb allen SB der FEB's per se niedere Instinkte und persönliche Rachegelüste zu unterstellen finde ich unsäglich.
Auch die SB der FEB's machen nur Ihren Job wie viele hier.....


Aber aber Commy ?
Was denkst Du bloss von uns ?

Also ich finde dass meine Lieblings Ober-Amtsinspektorin in der FEB Frankfurt am Main eine ganz Nette ist, wenn ihr Chef der Herr Glam*** mal nicht im Hause ist schmeißt sie den Laden ! cop.gif

Bestimmt hat sie früher mal auch gekifft, was man ihren Birkenstock-Sandalen und den Batikkleidchen gut ausmachen kann, ihr Büro ist auch ganz Wild eingerichtet dort hängen Plakate von afrikanischen Masai Ureinwohnern aus Kenia, ich Wette mit Euch sie fährt auch alleine in den Urlaub dorthin ? flowers.gif

Auf ihrem Schreibtisch herrscht eine Ordnung so wie man sie früher in einer APO WG vorgefunden hätte, sicherlich hatten wir früher mal das Vergnügen zusammen in einer Disco getanzt zu haben, schließlich sind wir fast ein Jahrgang. (1960) Ich mag sie sehr.... lieb.gif

Achhh *seufz* Commodore25E das waren noch Zeiten … crybaby.gif

Logo sind FEB Mitarbeiter auch Menschen zwar nicht wie Du und ich aber immerhin Menschen….
…aber auch bei aller Liebe = NEIN sie gibt mir meine D FE nicht ohne MPU zurück !!!



@Cornelius
Na auch noch Wach ?
Es geht nicht um Eignungszweifel bei der Revision einer Umgeschriebenen D FE sondern um den Grundsatz der Ungleichbehandelung.

Bei der FS-Novelle mit Stichtag zum 01.01.1999 wurde im Gesetz verankert das Altfälle einer 10 jährigen Tilgungsfrist zu unterliegen haben, die Fälle die nach 1999 in Kraft traten unterlagen einer 15 jährigen Tilgungsfrist hierin sah das OVG Saarland eine Ungleichbehandlung von alt zu neu Fällen.

Dies OVG Urteil haben sich unsere 'ach so menschlichen FEB Mitarbeiter ' so zu Herzen genommen das sie daraus gleich bundeseinheitlich eine 15 jährige Tilgungsfrist zu eigen gemacht haben.

Das gleiche könnte auch mit einer Umgeschriebenen D FE, bei Eintritt der 3.Rili. passieren so meine bisher nur kaum beantwortete These.
Nochmals zum überfluss es geht nicht um die Tilgungsfrist sondern um das prozedere was aus dem OVG Urteil entstand in Bezugnahme auf eine Ungleichbehandelung !
GN8
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corneliusrufus
Beitrag 20.07.2006, 00:35
Beitrag #521


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Ich stelle einen Gedanken zur Diskussion, Schadenersatz betreffend. Der Schaden muss konkret nachgewiesen werden, er muss konkret angefallen sein. Weiterhin muss man sich eventuelle Ersparnisse anrechnen lassen. Wir haben daher erfahren müssen, dass wohl in den seltensten Fällen eine Schadenersatzvorstellung in einen-anspruch umgemünzt werden kann.

Mit einem Schaden mag es sich jedoch anders verhalten, mit den Kosten für eine Begutachtung selbst. Als Konstellation will jemand siene ausländische EU-FE nun in D umschreiben lassen. Mit mehr oder minder Begründung wird ihm das verweigert. Widerspruchsverfaheren und Klage mögen laufen.

Nun wird in D die dritte FS-RiLI rechtskräftig umgesetzt. Nach emiern Auffassung ist sie das quasi schon jetzt. Da für die Umschreibung nicht das Recht des Antrages zu verwenden ist, sondern das Recht am Tag der Entscheidung, könnte sich nun jede FEB zurücklehnen und sagen, nun, heute entscheide ich, Umschreibung abgelehnt, NU erteilt. Nehmen wir mal an, die FEb hielten das auch so. Böswilligkeit wurde ja schon unterstellt.

Dagegen kann vorgegangen werden, nicht jedoch regelmäßig ohne eine Begutachtung. Diese kostet Geld. Nehmen wir nun weiterhin an, diese Begutachtung wird bestanden. Dann wird die NU aufgehoben, eine FE erteilt, umgeschrieben etc.

Die Frage wäre, kann man sich dieses Geld nciht vond er FEb zurückholen? Ausweislich der Begutachtung ist man fahrgeeignet. Daher war also die behauptung der FEb auf Ungeeignetheit sachlcih falsch, wenn gleich juristisch verpflichtend und zulässig.

Nicht zulässig war jedoch ggf. das Verzögern. ließe sich da ein Verschulden der FEB nachweisen - Verfahrensverschleppung -, möglichst durch Urteil(!) im Rahmen der damals geforderten Umschreibung (Verpflichtungsklage wird zur Feststellungsklage), dann könnte man die Begutachtungskosten von der FEB als Schadenersatz fordern.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Perplex
Beitrag 20.07.2006, 00:55
Beitrag #522


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Zitat (emile @ 19.07.2006, 13:24) *
Selbstmord ist nicht strafbar, aber der Versuch......
Klar, wenn’s strafbar wäre, dann müsste man den Toten für immer in einen Sarg einsperren.

Zitat (corneliusrufus @ 20.07.2006, 01:22) *
Das mag im Einzelfall auch zu - gewollten - Härten führen.
Das mag sogar im Einzelfall zu Ausweglosigkeiten führen!

Die Deutschen werden später sogar behaupten, dass die beiden EuGH-Urteile nicht mehr gelten sollen, was natürlich impliziert, dass die österreichische VPU in Deutschland nicht mehr anerkannt werden bräuchte.


--------------------
(\_/)
(O.o)
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Capture
Beitrag 20.07.2006, 01:06
Beitrag #523


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Zitat (darkstar @ 20.07.2006, 00:11) *
Wo ist der Link dazu Capture... Auchhabenwill.... crybaby.gif


In Vertrettung von " Master of Link " Medusa:

Die Plenardebatte

Eu-Parlentsausschus = Transport and Tourism

Dein Ursprünglicher Wunsch

Meno der EU-Kommision

Presseraum der EU

Letzte Bekannte Veröffendlichung zur 3. Rili.
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Freelancer
Beitrag 20.07.2006, 01:09
Beitrag #524


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@ALL

Grundsätzlich möchte ich nochmal die Frage in die Diskussion werfen, wann gilt eine FE als entzogen?
Ist meine FE entzogen? Nun, einfachgesagt, es gibt sie nichtmehr!!!


@Cornelius
-Versteh doch bitte- Ohne deutschem Wohnsitz sind deutsche Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgericht gar nicht zuständig!

Laut der für mich zuständigen Bezirkshauptmannschaft, würde eine Umschreibung ein paar euros und ein Foto benötigen, da ich wegen dem CE angefragt habe. (ohne VPU)!

Wie genau meinst du solle ich auf meine Fahrerlaubnis(e) verzichten? Der FS hat Geld gekostet um darauf zu "verzichten" bzw. zurückzugeben!!!

Was glaubst du findet ein Pizzabäcker dem die d FE genommen wurde und nach bella Italia zurückkehrte und Herr Ghiotto nach Erwerb des italienischem nichtmehr durch Deutschland fahren darf?!? ranting.gif

Cornelius, wenn es nach dir ginge hätten alle Länder MPUs, das weiß ich!
Ich weiß nicht was du vorhast aber vereinfacht gesagt, habe ich keine Zeit für so einen Blödsinn (MPU) ich habe in meinem Leben besseres vor,
als mich mit dem "Depperltester" zu unterhalten!!! tongue.gif

Muß ich den Idiotentest in Deutschland machen, obwohl ich nur am Wochenende in der BRD auf "TRANSIT" unterwegs bin?!?
Genau das kann ich mir eben nicht vorstellen, da der Wohnsitz in A mich dazu auch noch vor der MPU/NU bewahrt hat!


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darkstar
Beitrag 20.07.2006, 01:36
Beitrag #525


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Danke Capture.

Ich hab noch einen Link der den §12
Bestimmungen betreffend die Anerkennung der Führerscheine (Seite 23)
im Kontext zeigt. Jeder kann sich ja dann eine Meinung dazu bilden.

@Freelancer: Ich kann dazu nichts sagen. Was ich sagen kann ist das Cornelius eine Meinung hat und sie immer gut begründen kann. Prinzipiell braucht ihn das alles nichts anzugehen so wie mich, er schreibt aber trotzdem mit weil er einfach was dazu beitragen kann.

Ich bin mir ebensfalls sicher das Cornelius nicht überall die MPU einführen will. Er sieht aber die rechtlichen Gegebenheiten und kann sie mit Argumenten gut unterlegen. Das gleiche versuche ich hier. Ob wir letztlich Recht haben ist mir schnurzegal. Da ich aber noch von keinem der sich mehr mit Gesetzen mehr auskennt wie ich einen Dämpfer bekommen habe, schreib ich einfach mal weiter.

mfg
darkstar


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Freelancer
Beitrag 20.07.2006, 02:13
Beitrag #526


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@Darkstar

Nicht umsonst ist der deutsche Führerschein eines der fälschungssichersten Dokumente der Welt, nirgends verbringt ein Staat mehr Fiasko mit seinen sch... Führerscheine als Deutschland!
Die EU kann nicht ernsthaft die Ansicht vertreten, dass die Führerscheine anderer Mitgliedstaaten von Deutschland abgelehnt werden können und lauter "ungeeignete" Fahrer sich in der gesamten EU frei bewegen können -bis auf Deutschland- ?!?

Ehrlichgesagt, würde ich mir sehr vera..... vorkommen, wenn ein immer hackedichter Alki, der Hartz4 bekommt, sich wegen der Wohnung in Deutschland seine FE umgeschrieben bekommt und dann besser gestellt wäre als ich!

Warum soll ausserdem der Führerscheintourismus schlecht sein, schließlich existieren in Deutschland auch Listen in denen MPIs genannt werden, die leichter bestehen lassen!

Die Tschechische Republik hat(te) in mich so viel Vertrauen, dass ich zum führen eines KFZs geeignet bin und stellte mir die FE aus, die auch nicht umschreiben will!!!

Als ich den Führerschein machte, wohnte ich nichtmehr in Deutschland, mir hat auch niemand etwas von einer MPU erzählt, geschweigeden "Eingeladen"
deshalb machte ich den FS dort wo es mir am "günstigsten" erschien! think.gif

Ohne ein gegensätzlicher Standpunkt wäre eine Diskussion wie die hier, nicht möglich!

wavey.gif


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Weißnichtsogenau
Beitrag 20.07.2006, 05:55
Beitrag #527


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Zitat
Es geht nicht um Eignungszweifel bei der Revision einer Umgeschriebenen D FE sondern um den Grundsatz der Ungleichbehandelung.


Genau das ist es, was ich meine!
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Weißnichtsogenau
Beitrag 20.07.2006, 06:26
Beitrag #528


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@Darkstar

Zitat
Kannst du aber erklären (aus dem Gesetz) wie hier ein Zugriff auf innländische FS ermöglicht werden soll?


Natürlich kann ich nichts aus einem Gesetz erklären, was es noch gar nicht gibt! Aber siehe doch die auf 15 Jahre angehobene Tilgungsfrist für Altfälle. Das konnte Mitte der 90iger Jahre auch keiner ahnen.
Im Endeffekt wird es eine riesige Klagewelle geben, wenn umgeschriebene FS nach der Novellierung gelten sollen und die anderen nicht. Denn m.E. nach, stammen doch alle aus der gleichen Quelle, sprich Ausland. Es ist schon gut, daß einige, z.B. Sachse, umgeschrieben haben. Hätte das keiner getan, wäre es ein leichtes Spiel für deutsche FSST.
Ich könnte mir die Argumentation der FSST nach einer 3. RILI auch so vorstellen:
Zur damaligen Zeit waren wir verpflichtet, FS ohne Beachtung alter Eignungszweifel umzuschreiben. Damit waren diese allerdings nicht beseitigt. Nach neuer Gesetzeslage allerdings, können wir diese sehr wohl wieder mit überprüfen. Daß sie ihren FS haben umschreiben lassen, ändert daran nichts. Vielmehr haben sie ihren ordentlichen Wohnsitz ja wieder in Deutschland begründet und damit ist ja auch wieder eine deutsche FSST für sie zuständig.
Natürlich stellt sich hierbei auch wieder einmal die Frage: Wie will man alte Eignungszweifel geltend machen, wenn der gute EU-FS Inhaber schon ein halbes Jahr mit deutschem FS unterwegs ist? Aber ich denke, wir kennen alle unser Good Old Germany zur Genüge, um zu wissen, NICHTS IST UNMÖGLICH!
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corneliusrufus
Beitrag 20.07.2006, 12:02
Beitrag #529


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Es gibt keinen Grundsatz der Ungleichbehandlung. Es gibt lediglich das Gleichbehandlungsgebot.

Demnach darf in unterschiedlichen Fällen auch ungleich behandelt werden. Für den Fall der Altfälle zu den Neufällen mit 10 resp. 15 Jahren Verwertung hat das BVerwG die Ungleichbehandlung aufgehoben und für alle die 15 Jahre festgelegt. Die Frage ist, ob aus formalen Gründen, nicht den sachlichen, eine Ungleichbeghandlung erfolgen darf. Immerhin könnte dem so sein.



Zitat
§ 73 Zuständigkeiten FeV
(3) Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig.


Damit dürfte die Mär der fehlenden Zuständigkeit beseitigt sein.

Masnchmal schmunzel ich über Zuweisungen "meiner Beteiligungsursache" hier im Unterforum, bsp. inwieweit ich eine MPU europaweit einführen wollte.

Nun, mein Beweggrund ist, dass ich mir langfristig stabile Problemlösungen wünsche. Ein Weg, der absehbar in den Bereich der Aberkennung der FE führt, kann doch keine langfristige Problemlösung darstellen. Gepaart ist meine Entscheidung mit einer Dankbarkeit, dass mir damals die Geselllschaft geholfen hat.

Ob und vor allem wie eine MPU sinnvoll ist, dieser Diskussion habe ich mich bereits anderswo im Forum gestellt. Bisher kamen da keine befriedigenden ernsthafte Vorschläge, die einer reformierten MPU widersprechen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Lexus
Beitrag 20.07.2006, 12:03
Beitrag #530


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Ich hab zur Abwechslung mal wieder einen Beschluss des OVG Koblenz.

Dieser Beschluss scheint mir unter 2 Gesichtspunkt nicht uninteressant:

1. Wem es gelingt, die Rechtskraft eines Strafurteils (aus dem sich dann neue Eignungsbedenken ergeben) solange rauszuziehen, dass dieser Zeitpunkt in die Zeit nach Erteilung der EU-FE fällt, der kann sich das ganze gleich ganz sparen, auch wenn seine "Tat" schon vor der Erteilung der EU-FE begangen wurde.

2. Irgendwie hab ich das Gefühl, dass das OVG Koblenz langsam hinter seine frühere EU-FE-freundliche Rechtsprechung zurückrudert ("Lösungsansätze" der OVG Niedersachsen und Kassel usw.); vielleicht haben einige Richter nun doch langsam Angst vor ihrer eigenen Courage. Das wäre auch irgendwie verständlich, dnen gerade die entschiedenen Fälle sind ja meistens durch eine gewaltige Anhäufung von Tatsachen für Eignungszweifel geprägt. Dass da mal jemand mit nur einer einzigen Alk- oder Drogentat bei ist, hab ich noch nicht erlebt, die gibts nur hier im Forum.

Nun zu der "Verschärfung" der 3. FS-Richtlinie:

Für mich ist die verbale Verschärfung nicht so entscheidend. Feststeht: auch vor der Veränderung stand in Art. 8 ausdrücklich, dass D. die Freiheit hatte, abzuerkennen. Dazu hat der EuGH gesagt: Stimmt zwar, dass das so drinsteht, aber so ist das nicht gemeint. Im Wege der Auslegung kommen wir zu dem Resultat, dass Art. 8 Abs. 2 nicht anzuwenden ist.

Warum soll das denn nun plötzlich mit einer Veränderung des Wortlauts im Detail anders sein? Der EuGH wird wiederum sagen, dass Art. 8 Abs. 2 eng auszulegen - sprich: unanwendbar - ist.

Sicher spricht nahezu alles für eine Umschreibung, weil dann nur danach aufgetretene neue Tatsachen die Entziehung rechtfertigen können.

Allerdings spricht für das Behalten des ausländischen Führerscheins, dass man dann weiterhin betrunken fahren kann und nur befürchten muss, dass einem in D. die Nutzung untersagt wird, für das Ausland hat man ja dann seinen Führerschein immer noch sicher, während diejenigen mit einer umgeschriebenen FE in die Röhre gucken, wenn sie auf Mallorca einen Mietwagen nehmen wollen.

(sollte jemand über einen gewissen ironsichen Unterton stolpern: das ist beabsichtigt).

Der Weg ist doch folgender: Sollte eine FEB nach Umschreibung auf Grund alter Zweifel die FE wieder entziehen, geht man zum Verwaltungsgericht und lässt die Sache dem EuGH vorlegen, der dann wieder für "Ordnung" oder "Unordnung (?)" sorgt.

Der Wille des EuGH, jedem Alki oder Drogensüchtigen seine ausländische FE zu gönnen, ist doch so unübersehbar groß, dass man da keine Befürchtungen haben muss.

Das ist schließlich auch nachzuvollziehen: Zwischen Verkehrssicherheit und freizügigem Verkehr muss eben abgewogen werden. Die Waage neigt sich eben zugunsten der Freizügigkeit. Dafür ist u. a. sicherlich auch maßgeblich, wieso denn nur deutsche Fahrzeugführer trotz Eingungsbedenken nicht fahren sollen, bei allen anderen ausländischen Fahrzeugführern spielt das doch gar keine Rolle! Sieht man das ganze von Luxemburg aus, dann ist es nicht einleuchtend, dass ein niederländischer FE-Inhaber und Alkoholiker mit seinem Wohnmobil nach Italien fahren darf, ein deutscher Alkoholiker mit derselben FE aus den Niederlanden aber nicht.


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corneliusrufus
Beitrag 20.07.2006, 12:12
Beitrag #531


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Zitat (Freelancer @ 20.07.2006, 03:13) *
Ehrlichgesagt, würde ich mir sehr vera..... vorkommen, wenn ein immer hackedichter Alki, der Hartz4 bekommt, sich wegen der Wohnung in Deutschland seine FE umgeschrieben bekommt und dann besser gestellt wäre als ich!


Klar, sachlich wäre das auch nicht befriedigend, schließlich gibst Du an, dass Du Dich geändert hast.

Als Hilfe habe ich den Weg des Schadenersatzes - hier Bezahlung der Gutachtungskosten - aufgeführt.

Weiterhin hast Du die Möglichkeit, Dich in D anzumelden, Mittelpunkt deiner persönlichen Bindungen ist Deine Freundin. Gleichgültig wie Du Dich (jetzt) entscheidest, immer trägst Du (dann) die Folgen. Folgen müssen nicht immer angenehm sein, das ist im Leben so. Deshalb werden hier auch möglche Folgen aufgezeigt und diskutiert. Damit jeder ein Wahl hat und wahrnehmen kann.

Am exekutiven Willen, dass die Folgen eines Fehlverhaltens zukünftig nur unter den Bedingungen des betreffenden EU-Landes aufgehoben werden können, ändert das nichts. Das ist jedoch nichts anderes als eine Tatsache die genauso in den Raum gesetzt wird wie seinerzeit bsp. das Kapperurteil. Man muss sich darauf einrichten.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Freelancer
Beitrag 20.07.2006, 14:15
Beitrag #532


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Zitat (Lexus @ 20.07.2006, 13:03) *
Der Wille des EuGH, jedem Alki oder Drogensüchtigen seine ausländische FE zu gönnen, ist doch so unübersehbar groß, dass man da keine Befürchtungen haben muss.


clapping.gif clapping.gif thumbup.gif clapping.gif clapping.gif cheers.gif

Lexus, super erkannt! rofl1.gif

Mal im Ernst, mich interessieren auch kein Schadensersatz, die Bezahlung der Begutachtung!

Cornelius, da hätten sie mir die FE nicht versagen dürfen, Deutschland kann mich mit seinen Eignungszweifel, Eignungstests, Psychologen und das ganze Gesorks am A.... l..... !

Da aber im Entwurf drinstehen könnte, ein Mitgliedstaat lehnt es bei nichteinhaltung der 185 Tagen die FE abzulehenen was auch die Österreicher könnten, habe ich deshalb heute in der Bezirkshauptmannschaft Antrag auf Umschreibung gestellt!

Natürlich werde ich dementsprechen auch juristische Hilfe zu Rate ziehen! wavey.gif

Nach dem Telefonat, kann ich nur sagen, dass die FEB in Nürnberg, ihre Hintertürchen alleine stopfen werden müßen! rofl1.gif

In diesem Sinne, Peace! ! ! rofl1.gif wacko.gif wink.gif


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Commodore25E
Beitrag 20.07.2006, 14:18
Beitrag #533


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Zitat (Freelancer @ 20.07.2006, 15:15) *
Deutschland kann mich mit seinen Eignungszweifel, Eignungstests, Psychologen und das ganze Gesorks am A.... l..... !

Och Leute, laßt doch mal die allgemeine, polemische Beschimpfung.... sad.gif dry.gif dry.gif


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Asrael
Beitrag 20.07.2006, 16:17
Beitrag #534


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Mahlzeit es gibt neue Urteile 1 Positives und 2 Negative

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/


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Capture
Beitrag 20.07.2006, 16:32
Beitrag #535


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Es war mir bisher neu dass Lexus auch dem Sarkasmus verhaftet ist?
blink.gif
Zitat (Lexus @ 20.07.2006, 14:03) *
Der Wille des EuGH, jedem Alki oder Drogensüchtigen seine ausländische FE zu gönnen, ist doch so unübersehbar groß, dass man da keine Befürchtungen haben muss.

Diese Überlegung sollte bei aller Vernunft kein Argument gegen eine Umschreibung sein, allerdings sollte es bei den FEB eine Überlegung wert sein ihre ablehnende Haltung gegenüber Umschreibungen nochmals gründlich zu überdenken.

@Asrael
zeigen, posten, Link setzen ?
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Asrael
Beitrag 20.07.2006, 16:41
Beitrag #536


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Das eine negative geht um neue Eignungszweifel 52km/h zu schnell in geschlossener Ortschaft,was sich in der Begründung auch verständlich zeigt,das zweite negative geht in meiner Sicht noch nicht mal um eine Ausländische FE-habs aber noch nicht genau gelesen


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Medusa
Beitrag 20.07.2006, 16:50
Beitrag #537


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Zitat (Capture @ 20.07.2006, 02:06) *
In Vertrettung von " Master of Link " Medusa:

rofl1.gif wavey.gif

Die geplante neue Führerscheinrichtlinie ( 2003/0252/COD ) unterliegt dem Mitentscheidungsverfahren. (Grafische Übersicht Mitentscheidungsverfahren). Ihr bisheriger Werdegang ist in der Datenbank Prelex unter 2003/0252/COD einzusehen. Von Europe Direct bekam ich die Auskunft, daß es nach Änderungen des Rates noch eine 2. Lesung des Europäischen Parlamentes geben müßte. Sicher war die Auskunft nicht. Ich bekam den Rat, mich in dieser Frage an die EU Kommission, Generaldirektion Energie und Verkehr zu wenden. Ich denke der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlamentes wäre auch ein Ansprechpartner bzgl. des weiteren Werdegangs der Rli und ihrer Auswirkung auf bereits erteilte EU-FEs.

@Capture, ein identisches Posting habe ich im Fahrerlaubnisrecht Forum erstellt, weil wir uns ja auch dort zum Thema unterhalten.
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K@i
Beitrag 20.07.2006, 17:09
Beitrag #538


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***** Anmerkung Moderator: Beitrag mit null Inhalt gelöscht.

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 20.07.2006, 18:52
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Capture
Beitrag 20.07.2006, 17:11
Beitrag #539


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Zitat (Medusa @ 20.07.2006, 18:50) *
der Rli und ihrer Auswirkung auf bereits erteilte EU-FEs.
@Capture, ein identisches Posting habe ich im Fahrerlaubnisrecht Forum erstellt, weil wir uns ja auch dort zum Thema unterhalten.



WooW = das war ja mal wieder umfassend von Dir Medusa !
" Unter den Blinden ist der Einäugige ein König "
merci wink.gif

@Asrael
Danke für den Link zu den Urteilen

Ich wüsste glatt nicht was ich Nachts ohne Euere Postings lesen sollte !
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Gast_emile_*
Beitrag 20.07.2006, 17:59
Beitrag #540





Guests






@medusa:

du bist echt der/die geilste wavey.gif

Applaus.mp3

Wenn ihr mal hierhin klickt und auf den Namen vor dem zweiten deutschen Fähnchen schaut dann frage ich mich ob der wohl für oder gegen den EU-FS ist rofl1.gif
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Medusa
Beitrag 20.07.2006, 18:08
Beitrag #541


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Danke blushing.gif . Eine Lobby haben wir ja leider nicht .. deshalb auch die vielen Links. Ich denke, es können sich nicht genug User an die entsprechenden Stellen wenden. Die EU Institutionen sollten mitbekommen, was in D. so läuft, bzw. welche Auslegungsmöglichkeiten der geplanten Rili in D. drohen.
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Beitrag 20.07.2006, 18:29
Beitrag #542


Neuling
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@ Medusa,
aber Hallo... das hast du echt supergei* gemacht. Kompliment

Ich denke mal ich werde mich an die FEU Kommission, Generaldirektion Energie und Verkehr direkt hin wenden und dort nachfragen. Die müßten ja auf jeden Fall dann wissen wie das mit dem einen Passus der 3.Rili sein wird bzw. wie der ausgelegt werden wird, gerade da man im Fahrerlaubnisrecht-Forum darüber schon disskutiert wird bzw. sich darüber unterhalten wird, aber ich leider immer noch nicht schlauer bin..


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Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat verloren...
EU-FE Portal: http://eu-fe.info
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netanyahoo
Beitrag 20.07.2006, 18:38
Beitrag #543


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Herr Georg JARZEMBOWSKI zur 3 Führerscheinrichtlinie:


http://www.europarl.europa.eu/omk/sipade3?...08&LSTDOC=N
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Weißnichtsogenau
Beitrag 20.07.2006, 18:43
Beitrag #544


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Zitat
" Unter den Blinden ist der Einäugige ein König "


So ein Quatsch. Medusa hat doch (schlangenbedingt) weitaus mehr Augen. Oder habe ich den Film "Kampf der Titanen " falsch gedeutet?
Danke für Dein Posting!!! Was machst Du eigentlich den ganzen Tag, außer uns mit, in dem Fall, guten Neuigkeiten zu versorgen?
Ich hatte ja (ganz weit vorher) schon mal gepostet:
Medusa for President !! smile.gif
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Medusa
Beitrag 20.07.2006, 18:46
Beitrag #545


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Es wird eine zweite Lesung im EU Parlament geben, somit sollte der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlamentes ein Ansprechpartner sein.

Zitat
Auf die heutige politische Einigung folgt im Verlauf des Jahres die förmliche Annahme der Richtlinie durch das Europäische Parlament in zweiter Lesung.


Zitat
Die Mitgliedstaaten werden die Zusammenarbeit verstärken, um zu verhindern, dass Fahrer, denen vorübergehend der Führerschein entzogen wurde, in einem anderen Mitgliedstaat einen neuen Führerschein erwerben.


Quelle: EU Kommission, Pressemitteilung IP/06/381 Date: 27/03/2006

Das zweite Zitat liest sich nicht wie der politische Wille, einzig dem Land, in dem irgendwann einmal die FE entzogen wurde, auf Lebensdauer des Betroffenen die Entscheidung über die Anerkennung einer EU-FE zu überlassen.
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Weißnichtsogenau
Beitrag 20.07.2006, 18:54
Beitrag #546


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Zitat
Herr Georg JARZEMBOWSKI zur 3 Führerscheinrichtlinie:


Hm, naja jeder versucht den Schuh' auszuziehen, welcher ihn drückt. Und...

Zitat
Es kann nicht im Sinne der Verkehrssicherheit sein, dass ein Bürger, dessen Führerschein in einem Land zu Recht entzogen wird, im Nachbarland sogleich einen neuen Führerschein erhalten kann.


...ein bisschen Honig um's Maul hat ja auch noch niemandem geschadet (besonders wenn es vielleicht, wie in dem Falle, der eigenen Meinung dienlich sein könnte.).

Zitat
zu Recht entzogen wird


Und schon könnten wir wieder einen neuen Treat aufmachen!!!!
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Weißnichtsogenau
Beitrag 20.07.2006, 19:04
Beitrag #547


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Zitat
denen vorübergehend


That's it !!!

Das ist ja das wirklich "Interessante" bei der Sache.

Nach 2 Jahren ohne FS ist das Ding nur noch Altpapier. Faktisch ist man ohne!
Und dann gibt es kein "vorübergehend entzogen" oder "gültigen FS" mehr.

Oder irre ich mich da???? think.gif
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Medusa
Beitrag 20.07.2006, 19:15
Beitrag #548


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Zitat (Weißnichtsogenau @ 20.07.2006, 20:04) *
Nach 2 Jahren ohne FS ist das Ding nur noch Altpapier. Faktisch ist man ohne!
Und dann gibt es kein "vorübergehend entzogen" oder "gültigen FS" mehr.

Oder irre ich mich da???? think.gif


Eine erloschene FE existiert nicht mehr. Wie könnte etwas entzogen sein, was es nicht mehr gibt? Hier wurde das Thema einmal angeschnitten. Im Fahrerlaubnisrecht Forum gibt es dazu einen separaten Thread: Entzogene FE und 3. EU FE Rili - Was ist eine entzogene FE?
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Uwe W
Beitrag 20.07.2006, 21:32
Beitrag #549


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Zitat (Lexus @ 20.07.2006, 13:03) *
Ich hab zur Abwechslung mal wieder einen Beschluss des OVG Koblenz.

Dieser Beschluss scheint mir unter 2 Gesichtspunkt nicht uninteressant:

1. Wem es gelingt, die Rechtskraft eines Strafurteils (aus dem sich dann neue Eignungsbedenken ergeben) solange rauszuziehen, dass dieser Zeitpunkt in die Zeit nach Erteilung der EU-FE fällt, der kann sich das ganze gleich ganz sparen, auch wenn seine "Tat" schon vor der Erteilung der EU-FE begangen wurde.

2. Irgendwie hab ich das Gefühl, dass das OVG Koblenz langsam hinter seine frühere EU-FE-freundliche Rechtsprechung zurückrudert ("Lösungsansätze" der OVG Niedersachsen und Kassel usw.); vielleicht haben einige Richter nun doch langsam Angst vor ihrer eigenen Courage. Das wäre auch irgendwie verständlich, dnen gerade die entschiedenen Fälle sind ja meistens durch eine gewaltige Anhäufung von Tatsachen für Eignungszweifel geprägt. Dass da mal jemand mit nur einer einzigen Alk- oder Drogentat bei ist, hab ich noch nicht erlebt, die gibts nur hier im Forum.


Was mich hier wundert: das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist doch nach Erteilung des polnischen B-Führerscheins und nach dem Beitritt Polens zur EU und damit nach dem Kapper-Urteil passiert.

Warum wurde der Antragsteller dann überhaupt noch verurteilt?

Da die Straftat aber nach Erteilung der polnischen Fahrerlaubnis begangen wurde, kann sie natürlich Grundlage für eine Nutzungsuntersagung sein. Das sieht doch der EUGH nicht anders.

Dass das OVG Koblenz zurückrudert, kann ich deshalb auch nicht empfinden.

Dem alten Urteil des OVG lag übrigens ein Fall zu Grunde, wo - ebenso wie bei Halbritter - eine deutsche MPU-Auflage nach meiner persönlichen Ansicht (also nicht nach dem Buchstaben von STVG bzw. FeV) eigentlich verfehlt war. Wenn die Antragsteller in solchen Fällen Recht bekommen, finde ich das deshalb ganz OK.

Dass es noch OVG's gibt, die den Halbritterbeschluss nicht auf jeden Alki anwenden wollen, steht deshalb eigentlich auf der Linie einer verkehrssicherheitsorientierten Rechtsprechung.

Im jüngsten Mißbrauchsbeschluss aus Münster ist ja ein neues Argument in die Rechtsprechung eingeführt worden, mit dem eine grenzenlose Ausdehnung des Halbritterbeschlusses vermieden wird.

@Lexus: Bezüglich der Tragweite der dritten Führerscheinrichtlinie stimme ich Dir dagegen voll zu: die bringt eigentlich nichts neues, was die Urteile in Sachen Kapper und Halbritter obsolet machen würde.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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darkstar
Beitrag 20.07.2006, 21:56
Beitrag #550


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Zitat
Bezüglich der Tragweite der dritten Führerscheinrichtlinie stimme ich Dir dagegen voll zu: die bringt eigentlich nichts neues, was die Urteile in Sachen Kapper und Halbritter obsolet machen würde.

Hmm ich bin keiner der sich jetzt so genau auskennt und bin lieber vorsichtig jemanden der sich wirklich mit Gesetzestexten auskennen könnte anzugreifen. Aber so richtig kann es mir noch keiner erklären. Das Argument von Lexus ist aber nachvollziehbar.

Prinzipiell wird aber auf Basis von Richtlinien, Verordnungen und Gesetzestexten geurteilt. Auch wenn es einige verständlicherweise anders sehen (ich würde es in Gegenteiliger Situation genauso sehen) sind doch beide Urteile nur Auslegungen geltenden Rechts. Wenn ich jetzt aber die Basis auf der geurteilt werden kann verändere, dann sind auch andere Urteile möglich. Man darf nicht vergessen. §12 sagt nichts anderes als das Gegenteil von Halbritter aus. unsure.gif

Die Fälle die vor den EuGH kommen werden naturgemäß immer kritischer in bezug auf Eignungszweifel da jeder sein "Recht" (nach Halbritter und Kapper) durchsetzen will. Ist es vermessen davon auszugehen, das es ein Gegenteiliges Urteil auf Basis neuer Richtlinien geben könnte? Was werden wohl FSST mit so einem Urteil anfangen. Ignorieren? Ich denke eher nicht.

Ich habe das Problem auch noch in einem anderen Forum eingestellt. Einfach weil ich auch noch mehr (juristische) Meinungen hören möchte. Besonders von Leuten die sich mehr damit auskenne wie ich. Ich hätte nämlich gerne recht... tongue.gif

Wie es mir ausgeht ist mir aber letztlich egal. wink.gif

mfg
darkstar


Beitrag um den Teil gekürzt, der direkt an ein eben gebanntes Ex-Mitglied ging

Der Beitrag wurde von nypdcollector bearbeitet: 20.07.2006, 22:16


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