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#451
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 ![]() |
So ich habe mal Annonym den Hinweis auf berichtigung gegeben-mal sehen ob sich was ändert
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#452
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Das erscheint mir kein berechtigtes Argument: Auch deutsche Fahrerlaubnisse sind EU-Fahrerlaubnisse. Wieso sollten diese von der EuGH-Rechtsprechung oder von der Führerscheinrichtlinie ausgeschlossen sein??? Eine deutsche FE ist einer tschechischen oder italienischen vollkommen gleichwertig und überall anzuerkennen. Ich glaube an gar nichts mehr! Wenn nach der Umschreibung neue Zweifel auftauchen, kann jede FE entzogen werden, egal, ob sie mal von einem anderen Staat oder von D. ausgestellt wurde. ![]() Solange die Fahrerlaubnisbehörden sich ihre eigenen Gesetze stricken & Nutzungsuntersagungen mit Sofortvollzug verschicken dürfen, die Gerichtsentscheidungen Glückssache sind, die Polizei höchstrichterliche Urteile ignorieren oder meinen CZ-Führerschein in meiner Unterhose suchen darf, ist gar nichts in Ordnung. Sicher gibt es Urteile, dass ein D-Führerschein nicht wegen der alten Eignungszweifel entzogen werden darf, allerdings ist in Deutschland nichts sicher! ![]() -------------------- (\_/)
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#453
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 09.06.2006 Wohnort: Frankfurt am Main Mitglieds-Nr.: 20159 ![]() |
Unabhängig von allen Eignungszweifeln die nach einer Umschreibung nicht mehr erbracht werden können, verlässt man den Protektionsradius des Europäischen-Gerichtshofes sowohl als auch den Schutz des Ausstellerlandes der natürlich auf die rechtmäßige Erteilung seines Führerscheines besteht. Das erscheint mir kein berechtigtes Argument: Auch deutsche Fahrerlaubnisse sind EU-Fahrerlaubnisse. Wieso sollten diese von der EuGH-Rechtsprechung oder von der Führerscheinrichtlinie ausgeschlossen sein??? Eine deutsche FE ist einer tschechischen oder italienischen vollkommen gleichwertig und überall anzuerkennen. Wenn nach der Umschreibung neue Zweifel auftauchen, kann jede FE entzogen werden, egal, ob sie mal von einem anderen Staat oder von D. ausgestellt wurde. Ich gehe mit berechtigter Hoffnung davon aus das kein EU-FS Inhaber oder Inhaber eines ‚umgeschriebenen’ D FS es jemals wieder zu neuen Eignungszweifeln kommen lässt, nachvollziehbar ist es allerdings von Deinem und Cornelius Standpunkt aus, zum einen immer wieder darauf hinzuweisen es zu keinen neuen Eignungszweifeln kommen zu lassen oder auf Hilfestellungen in punkto auf ein bestandenes oder noch bestehendes Problem hinzuweisen, keiner von uns hat seinen FS ohne Anlass entzogen bekommen, auch wenn wir uns als Opfer der MPU Moloche sehen. Meine Aussage bezüglich von Bedenken auf eine Umschreibung war mehr dahingehend zielgerichtet, ob es zu einer Revision einer bereits umgeschriebenen FE, nach Eintritt der 3. Führerscheinrichtlinie kommen könnte auf der Grundlage einer Ungleichbehandlung vom umgeschriebenen zu nicht umgeschriebenen FE, ohne das dabei neue Eignungszweifel aufgetretten sind. Sicherlich hattest Du nicht genügend Zeit um auf alle Aspekte meines Postings einzugehen, so das Du mir sicher noch eine ‚Nachantwort’ auf meine Frage geben wirst. ![]() Sicher gibt es Urteile, dass ein D-Führerschein nicht wegen der alten Eignungszweifel entzogen werden darf, allerdings ist in Deutschland nichts sicher! ![]() ![]() ![]() |
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#454
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 69 Beigetreten: 03.06.2006 Mitglieds-Nr.: 19971 ![]() |
Hallo,
ich habe heute bei der FSST OSNABRÜCK (Niedersachsen) angerufen,sie schreiben DEFINITIV nicht um,sie wollten von mir das ICH nachweise das ich 185 Tage dort gelebt habe und ob ich in CZ eine ART MPU gemacht habe ![]() ![]() LG KANE ![]() |
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#455
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 135 Beigetreten: 19.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7873 ![]() |
Kane,
verkehrte Welt, früher war Bayern der Vorreiter in NUen und Drangsale, jetzt geht es bei euch los, meine NU ist aufgehoben (in Bayern!), hast sicher mitgekriegt!!?? bazi PS ich hab extra Urlaub genommen und fahr schön spazieren, bazi -------------------- |
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#456
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
Mal eine Frage.
Da es hier ja bald Nutzungspilgerer geben wird und viele zu faul sind sich hier erst Threadweise zu informieren wäre es doch eine schnike Idee mal eine Userlandkarte zu erstellen, wo Umschreibungen funktionieren und wo nicht/NU aufgehoben werden und wo nicht. Das kann doch zum echten Mehrwert für das Forum werden. Vielleicht zwei Threads. Umschreibung möglich, nicht möglich. Oder eine Umfrage auf Bundeslandniveau Ost und Westdtl. Da würden sich Forum- ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() mfg darkstar seine dt. Pappe ganz fest umarmt...nie war sie so wertvoll wie heute. Möge sie immer bei mir bleiben ![]() -------------------- |
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#457
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 ![]() |
Also jetzt funktioniert der Link von Stiftung Warentest nicht mehr,habe den geschrieben dass das genannte Aktenzeichen nicht vom OVG sondern vom VG ist und auch nicht rechtskräftig ist,das die Personen dieses doch bitte berichtigen sollen.Tja so ist das nun läuft der Link nicht mehr
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#458
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 06.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18244 ![]() |
Also jetzt funktioniert der Link von Stiftung Warentest nicht mehr,habe den geschrieben dass das genannte Aktenzeichen nicht vom OVG sondern vom VG ist und auch nicht rechtskräftig ist,das die Personen dieses doch bitte berichtigen sollen.Tja so ist das nun läuft der Link nicht mehr ![]() jetzt geht er wieder ![]() -------------------- *** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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#459
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Bitte back to topic, ok?
Die Diskussion um einem Link der geht oder nicht..... -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#460
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 18.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21313 ![]() |
Hallo, ich habe mich hier angemeldet weil ich schon länger als Gast anwesend war.
Habe da mal Frage an Bazi Welcher Landkreis in Bayern soll die NU aufgehoben haben? Ich kämpfe auch schon geraume Zeit in Bayern um eine Aufhebung |
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#461
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 18.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21313 ![]() |
Bin mit Abkürzungen noch nicht vertraut
kann man es auch anders umschreiben Danke |
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#462
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 19.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5049 ![]() |
Hätte mal eine Frage
ich würde ja auch den EU-Lappen machen wenn ich da nicht ein Problem hätte. Mein Problem ist das ich im Jahre 2001 meinen FS neu beantragt habe ( mein FE wurde mir im Sep/98 nach einer Alkoholfahrt mit BAK von 2,11 Promille für 8 Monate entzogen) und aus Unwissenheit dem Straßenverkehrsamt hinweislos ins offene Messer gelaufen bin.und ich unterschrieben habe das ich ein Alkoholiker bin (ist auch so aber Trocken seid dem Jahr 2000 )Jetzt meine frage wenn ich den FS in PL CZ oder NL mache und ich diesen umschreiben möchte was dann??? in meinen unterlagen vom Straßenverkehrsamt steht das ich abhängig bin und damit Eignungszweifel bestehen kommt dann eine MPU auf mich zu oder nicht ![]() |
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#463
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 09.06.2006 Wohnort: Frankfurt am Main Mitglieds-Nr.: 20159 ![]() |
Mal eine Frage. Da es hier ja bald Nutzungspilgerer geben wird Nutzungspilgerer : Ein in Deutschland lebender Inhaber einer Ausländischen EU-Fahrerlaubnis vornehmlich aus Polen oder Tschechien dem in Deutschland zuvor die Fahrerlaubnis entzogen wurde und gegen denselben Eignungszweifel zum führen von Kraftfahrzeugen, der Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis entgegenstehen. Der oben erwähnte, erstrebt aufgrund des zuvor beschriebenen Sachverhaltes die Umschreibung seiner EU-Auslands-Fahrerlaubnis zur einem deutschen Führerschein an. Durch den Umstand bedingt das nicht alle Fahrerlaubnisbehörden innerhalb Deutschlands eine derartige Umschreibung tätigen, sieht sich der Nutzungspilgerer veranlasst von seiner nicht umschreibenden Fahrerlaubnisbehörde in seiner Heimatgemeinde in eine andere Gemeinde mit fingierten Wohnsitzwechsel überzusiedeln in der eine Umschreibung dann möglich ist. Ähnlich dem religiös motivierten Pilgerer der sich von seinen Pilgerfahrten zu dem Heiligenstätten (Mekka, Lordes) eine heilende erlösende Wirkung seiner Pein verspricht, erhofft sich der Nutzungspilgerer gleichwohl von seinem Vorgehen einen Nutzen um wieder am Straßenverkehr in Deutschland legal und in Zukunft unbehelligt teilnehmen zu können. ![]() Werdegang eines Nutzungspilgerer’s: -Glücklicher, in der BRD am Straßenverkehr teilnehmender Autofahrer -Abgestrafter Führerscheinstraftäter -MPU Kanditat -MPU –Flüchtling -Führerscheintourist (nach bestandener Prüfung) -Nutzungsuntersagter EU-FE Inhaber -Nutzungspilgerer Weitere Entwickelungen noch offen. |
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#464
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 09.06.2006 Wohnort: Frankfurt am Main Mitglieds-Nr.: 20159 ![]() |
Hätte mal eine Frage ich würde ja auch den EU-Lappen machen wenn ich da nicht ein Problem hätte. Mein Problem ist das ich im Jahre 2001 meinen FS neu beantragt habe ( mein FE wurde mir im Sep/98 nach einer Alkoholfahrt mit BAK von 2,11 Promille für 8 Monate entzogen) und aus Unwissenheit dem Straßenverkehrsamt hinweislos ins offene Messer gelaufen bin.und ich unterschrieben habe das ich ein Alkoholiker bin (ist auch so aber Trocken seid dem Jahr 2000 )Jetzt meine frage wenn ich den FS in PL CZ oder NL mache und ich diesen umschreiben möchte was dann??? in meinen unterlagen vom Straßenverkehrsamt steht das ich abhängig bin und damit Eignungszweifel bestehen kommt dann eine MPU auf mich zu oder nicht ![]() Gemäß des neueren EU-Urteil’s in Sachen „Halbritter“ müsste Dein PL/CZ/NL Führerschein ohne neue MPU Anordnung in einen Deutschen Führerschein Umgeschrieben werden. Allerdings klafft zwischen dem EU-Urteil und der realen Praxis Deutscher Führerscheinbehörden eine erhebliche Lücke. Das Problem ist vielschichtig zum Thema - Einstieg rate ich Dir den gesamten Thread hier zu lesen, beginnend ab Teil 12. Eignungszweifel bestehen bei einer BAK von 2,11 immer, unabhängig von Deinen gravierenden Missgeschick bei Deiner FEB eingeräumt zu haben das Du Alkoholiker bist, was die Angelegenheit im erheblichen erschwert. Ich bin mir nicht sicher Dir in der augenblicklichen Situation zu einem EU-Führerscheinerwerb in PL/CZ/NL zu raten, da der Zeitraum bis zur Ausstellung Deiner FS-Karte, gemäß der 185 Tages Wohnsitzregel, sehr wahrscheinlich zum Zeitpunkt nach Inkrafttreten der 3. Führerscheinrichtlinie liegen würde, allerdings stelle ich die Beantwortung der Frage gerne hier zur Diskussion. |
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#465
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 ![]() |
Mmmhh dunkel hab ich da in Erinnerung
![]() ![]() hieß es nichteinmal, dass bei offensichtlicher Abhängikeit kein Führerschein erworben werden soll?! Natürlich kann ich mich bei diesem speziellen Fall irren!!!! (verwundert mich nur das mit der Unterschrift) -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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#466
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (Vorsicht bei Billigführerscheinen aus EU-Nachbarländern) ... und dem "Schwarzfahrer" droht der Entzug der Fahrlizenz. Das erscheint mir recht unlogisch! Wenn einer eine Fahrlizenz hat, die entzogen werden könnte, ist es mir ein absolutes Rätsel, wie er dann wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" bestraft werden könnte. Das würde doch normaler Weise nur auf "gefälschte Führerscheine" zutreffen.Ist ja auch klar: Wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Betroffener rechtsmissbräuchlich handelte, kann er sich nicht auf das Gemeinschaftsrecht, namentlich auf Art. 8 Abs. 4 RiL 91/439/EWG und dessen Auslegung durch den EuGH berufen. Das heißt, dass zumindest nach einem Unfall wieder wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" Allerdings widerspricht das dem Kapper-Urteil in eklatanter Weise. Die Gültigkeit eines Führerscheins kann auch nicht von einem Unfall abhängig gemacht werden. ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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#467
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 81 Beigetreten: 09.10.2005 Mitglieds-Nr.: 13608 ![]() |
Hallo an alle, ich hab genau wie ein Mitatarbeiter von mir, die NU seit ca. 4. Wochen zurückgenommen bekommen. Beide haben wir nachweislich und ohne "Schmu" Wohnsitz in CZ. Der früher sehr starrsinnig eingestellte FEB -Sachbearbeiter hat nach Halbritter sehr , sehr schnell mit der Aufhebung in mir mehreren bekannten Fällen reagiert. Schadensersatzklagen sind von meiner und auch anderen Betroffenen auf dem Weg. Leider konnte ich die letzte Zeit keine Beiträge liefern da wirklich zu viel Stress. Ach ja, ich habe meine NU im schönen Oberfranken erhalten. Und nun wünsche ich mir und allen die diesen Sch*** hoffentlich bald hinter sich haben, wirklich allzeit gute Fahrt " ohne erneute Auffälligkeiten.
Mfg nasowas |
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#468
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 ![]() |
@Nasowas
![]() ![]() ![]() Wirst du deinen Führerschein in Deutschland umschreiben? -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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#469
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Wirst Du Deinen Führerschein in Deutschland umschreiben? Das wird bei ihm wohl kaum möglich sein, weil er keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat! ![]() Beide haben wir nachweislich und ohne "Schmu" Wohnsitz in CZ.
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#470
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 81 Beigetreten: 09.10.2005 Mitglieds-Nr.: 13608 ![]() |
Nein Thomy, warum sollte ich umschreiben ? Die Frage wurde ja desöfteren hier im Threaed gestellt.
Gut, nicht jeder ist in der Lage einen Nachweiß über die 185 Tage zu erbringen, aber ich habe Ihn, mit lila Ausweis, Wohnadresse, Gasabschlag ( (jeden Monat) Wasserabrechnung und Strom. Ich fahre übrigens fast jeden dritten Tag über die Grenze Erkersreuth/As ohne Probleme. Hoffe es bleibt so. P.S. wenn mir mein berühmter RA nicht so wirklich geholfen hat, so hat er zumindtestest durch eine "Untätikgeitsklagege" die Herren in der FEB zum nachdenken gebracht, welche dann auch mit der Rücknahme entschieden haben. Habe den Hr. SB von FEB auch wegen Schadensersklage angesprochen: Zitat: Uns wurde von München gerade mal so viel Geld bewiligt um einen Fall so wie Ihrer zu befriedigen. Wenn Sie dass durchsetzen wollen muß wohl die BRD dafür haften. Und dann schöne Nacht nasowas |
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#471
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
@nasowas
Ich frage mich, ob Dein CZ-Führerschein automatisch ungültig werden könnte, wenn die 3. Führerscheinrichtlinie so kommen würde, wie TiefimSee es gerne hätte, obwohl Du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast? Ich halte das eher für unwahrscheinlich, weil meiner Meinung nach der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung höher zu bewerten wäre. @nasowas, hast Du das hier gelesen? -------------------- (\_/)
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#472
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 81 Beigetreten: 09.10.2005 Mitglieds-Nr.: 13608 ![]() |
Ach noch ein kleiner Nachtrag für alle CZ-FE Besitzer: P.S. Bin selber einer !!!
Ab dem 01.07.2006 gilt generelle Lichtpflicht. Ab dem 01.7.2006 gibt es win Punktesystem: Man hat 12 Punkte im Haben ( soltet Ihr kennen vom Konto) Bei Fahren ohne Licht : 3 Punkte - Tel. mit Handy: 3 Punkte - Nicht angeschnallt: 2 Punkte - Geschwindigkeitsüberschreietung: je nachdem Alkohol: 7 Punkte (bis zu 50.0000.- Kronen Geldstrafe). Ihr seht man(n) ist in CZ auch sehr schnell seinen FE los. _ Mfg nasowas |
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#473
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 18.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21313 ![]() |
nasowas
genau den Schritt möchte ich auch tun einen Untätigkeitsklage. Habe am 06.07.06 meiner FS ein Schreiben überreicht mit meiner Begründung zu einer sofortigen Aufhebung der NU und dem Hinweis auf das Augsburger Urteil vom 01.06.06 Dabei stellte ich eine Frist zum 14.07.06 um eine schriftliche Antwort zu bekommen. Diese benötige ich eigentlich nur um ein weiteres vorgehen mit RA abzusprechen Bis heute keine Antwort, daher überlege ich es mir auch wegen einer Untätigkeitsklage Übrigens liegt mein letzter FS Entzug mit 1,29 Promille bereits 9,5 Jahre zurück. Allerdings werfen sie mir den vorhergehenden mit 2,38 auch noch vor. Das war schon vor 15 Jahren. Die NU wurde von der FSSt. aufgrund einer Kontrolle auf einem Autobahnparkplatz ausgestellt. ( Bayerische Zivilbeamte) Hatte damals auch eine 1/2 Std. am Laptop gedauert bis sie die FS Muster mit meinen CZ Schein verglichen hatten. Allerdings war meiner nicht dabei. Dann folgte längeres tel. bis klar war das es kein gefälschter Lappen war. |
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#474
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 107 Beigetreten: 22.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18665 ![]() |
Hallo Leute,
habe auch mal eine frage: Wie sieht es wohl aus nach Inkrafttreten der 3. FSR, wenn jemand im Besitz einer CZ-Fahrerlaubnis ist, aber seinen Wohnsitz in Polen hat und sich auch ordnungsgemäß aus Deutschland abgemeldet hat. Kann dann der gute Herr Tiefensee noch etwas dagegen unternehmen oder muß er die Polen um Amtshilfe bitten und die wiederum die Tschechen, da es sich ja um eine CZ-Fahrerlaubnis handelt ? Man darf ja als Eu-Bürger wohnen wo man möchte, egal aus welchem Land man eine rechtsgültige Fahrerlaubnis besitzt, da ja die Umschreibepflicht nicht mehr exestiert. Eure Meinung dazu würde mich brennend interessieren ? |
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#475
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 05.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14338 ![]() |
@marco
Die Frage ist auch: Hattest Du schon mal einen deutschen FS? Wurde er Dir hier entzogen? Wenn ja, dann könnte ich mir im ungünstigsten Falle vorstellen, daß Du eine Art Nutzungsuntersagung des FS für Deutschland erhalten könntest. Einziehen darf Deutschland nur, wenn Du z.B. mit Alk unterwegs bist. Wie bei allen anderen FS auch. Dann geht er zurück nach CZ. |
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#476
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 107 Beigetreten: 22.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18665 ![]() |
@weißnichtsogenau
Danke für deine Antwort, allerdings bezweifle ich dieses, da nicht mehr Deutschland sondern Polen das Heimatland ist und die Deutschen nicht mehr zuständig sind. |
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#477
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 03.10.2004 Mitglieds-Nr.: 5880 ![]() |
habe gerade mit meiner führerscheinstelle telefoniert ( hessen ) die nette dame fragte ob ich schon einen deutschen führerschein hatte, ob ich ihn von dieser führerscheinstelle gehabt hätte...dann sei es kein problem dann hätten sie ja meine unterlagen... bild, personalausweis und führerschein mitbringen und nach ca. 3 wochen sei er fertig.
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#478
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
Hallo Leute, habe auch mal eine frage: Wie sieht es wohl aus nach Inkrafttreten der 3. FSR, wenn jemand im Besitz einer CZ-Fahrerlaubnis ist, aber seinen Wohnsitz in Polen hat und sich auch ordnungsgemäß aus Deutschland abgemeldet hat. Kann dann der gute Herr Tiefensee noch etwas dagegen unternehmen oder muß er die Polen um Amtshilfe bitten und die wiederum die Tschechen, da es sich ja um eine CZ-Fahrerlaubnis handelt ? Man darf ja als Eu-Bürger wohnen wo man möchte, egal aus welchem Land man eine rechtsgültige Fahrerlaubnis besitzt, da ja die Umschreibepflicht nicht mehr exestiert. Eure Meinung dazu würde mich brennend interessieren ? Ganz einfach, Marco. Die erteilen Dir eine Nutzungsuntersagung per öffentlicher Zustellung. Du hast den Führerschein binnen drei Tagen bei der Behörde vorzulegen. Zwangsgeldandrohung von 250 EUR. Machst Du das nicht, wird Dein Führerschein zur Fahndung ausgeschrieben. Widerspruch legst Du auch nicht ein, weil Du ja gar nicht erfährst, dass was gegen Dich im Gange ist. Also wird die NU rechtsgültig. Du fährst also ahnungslos mit bestem Gewissen über die Grenze, wirst kontrolliert, Dein FS wird einbehalten und Du hast eine Anzeige wegen fahren ohne am Hintern. So einfach ist das. Und um die NU wieder wegzubekommen? Das dauert ewig und hat ohne Anwalt keinen Sinn. Gibts nicht, in einem Rechtsstaat? Stimmt. In einem Rechtsstaat nicht, aber in Deutschland gibts sowas. Ist alles eine gigantische Sauerei. Und das schlimme ist: Du kannst niemanden haftbar machen, Du rennst wie vor Gummiwände. Ist alles legal, alles normal hier in diesem verotteten Behördenland. |
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Gast_emile_* |
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#479
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#480
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Du fährst also ahnungslos mit bestem Gewissen über die Grenze, wirst kontrolliert, Dein FS wird einbehalten und Du hast eine Anzeige wegen fahren ohne am Hintern. Der CZ-Führerschein dürfte gar nicht einbehalten, wenn in Deutschland kein Wohnsitz besteht. Jedenfalls reicht die 3. Führerscheinrichtlinie nicht für eine Beschlagnahme aus, jedenfalls nicht, wenn der Betroffene nur im Ausland wohnt. Bei mir hatte der Grenzbeamte extra gefragt, ob ich einen Wohnsitz in Deutschland habe. Mein CZ-Führerschein ist nämlich gerade zur Fahndung ausgeschrieben. -------------------- (\_/)
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#481
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 18.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21313 ![]() |
Habe heute auch mit einer Dame der FSSt telefoniert (Bayern) sie war zwar freundlich auf meine Nachfrage wegen der NU, aber sie musste mich wieder mit der Aussagevertrösten, das sie noch keine Anweisung von der Regierung habe, und das es diese Woche Probleme mit EDV und Telefon gegeben hätte.
Weis nicht was die sich eigentlich denken…. Meinen die wenn man den FS vor ca. 1 Jahrzehnt verloren hat ist man blöd? Verstehe auch nicht das in Oberfranken eine NU aufgehoben werden kann und in der Oberpfalz nicht. Beide Regierungsbezirke liegen in Bayern. Ich behaupte immer noch dass es eine Auslegung des jeweiligen Sachbearbeiters ist, oder man braucht das richtige Vitamin Drohte natürlich mit einer „Untätigkeitsklage“ |
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#482
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
@maximilian: Ganz so einfach ist es mit der "Öffentlichen Zustellung" auch nicht. klick oder hier: klick Klar, Emile, kann ich dagegen vorgehen. Dauert dann halt ein paar Monate. Dann spricht das Gericht. dann wird widereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt. Die NU bleibt Dir die ganze Zeit erhalten. dann kannst Du gegen die NU Argumente vorbringen. Denen wird dann stattgegeben oder nicht. wenn ja, hast Du glück und die NU wird aufgehoben. Aber das wird eher nicht gemacht. Dann bekommst Du einen Bescheid. Kann aber ein bisschen dauern, den erst nach drei Monaten klannst Du einen Untätigkeitsklage loslassen. Gegen denbescheid kannst Du einen elantrag stellen. Bearbeitung innerhalb von drei Wochen. Dann kannst Du event. fahren. wenn nicht (siehe VG Münster) kannst Du dann beim OVG klagen. Wenn Du Dich bis dann noch nicht aufgehängt hast. Ich weiß, wovon ich schreibe, Leute. Ich zitiere mal Max Liebermann: Ich kann gar nicht soviel fressen, wie ich gerne kotzen würde. |
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Gast_emile_* |
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Beitrag
#483
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Wenn Du Dich bis dann noch nicht aufgehängt hast. Selbstmord ist nicht strafbar, aber der Versuch...... Ich weiss was du meinst. Und ich wiederhole mich ungerne: Man wird nicht aufgeben uns irgendwie beizukommen. Und dabei wird jedes Mittel eingesetzt. Mal angenommen, die 3.Rili kommt wie befürchtet. Ich bleibe aber 16 Jahre unendeckt im Tarnmodus und möchte dann 2012 meinen Lappen umschreiben, soll ja geschehen bis dahin, dann sagt man mir, wir haben ihnen doch den Schein 1996 entzogen also ab zu MPU. Nix da sage ich die Tilgung ist doch abgelaufen. Nein heisst es dann. Da wir gem. der 3.Rili ihren Eu-FS ablehnen können. Und die Tilgung? Gilt sie dann noch für EU-FS? |
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#484
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 33 Beigetreten: 27.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17955 ![]() |
@emile
...sehr gute Frage emile, das frag ich mich auch schon die ganze Zeit, manche bräuchten u.U. noch weniger Zeit bis zur Tilgung. ![]() |
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Gast_emile_* |
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Beitrag
#485
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Also ich hoffe, dass ich da keinem Denkfehler unterliege. Tilgungsfristen gelten doch nur für Deutsche FS?
Oder nicht? Wer weiss da was? |
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#486
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 05.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14338 ![]() |
Tilgungsfristen gelten auch für andere FS
![]() Aber nur in Deutschland entblödet man sich das ganze Ding auf 15 Jahre laufen zu lassen. Zumindest was eine Vorstellung zur MPU anbelangt. Daß dieses nur wieder auf Geldschneiderei beruht ist klar und wurde auch schon zur Genüge im Forum behandelt. Schon allein, daß es "Ermessenssache" ist, ob nun 10 oder 15 Jahre eine MPU gefordert werden kann, legt den Verdacht auf Geldschneiderei nahe. Ich persönlich kenne nämlich keinen Fall, daß ein FS in dem Zwischenraum von 10-14 Jahren ohne MPU einfach so zur erneuten FS-Prüfung freigegeben wurde. Ich selbst bekam ja vor einem dreiviertel Jahr noch die Auskunft meiner FSST, daß ich noch bis da und dahin zu einer MPU vorgeladen werde. "WERDE" ist hier das Wort und nicht "VIELLEICHT". Ohne Kenntnis meiner persönlichen Akte wurde das einfach so pauschalisiert. Und ich liege schon weit jenseits der 10 Jahre. Soweit zum "Ermessensspielraum" deutscher FSST!!! |
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#487
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13797 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
@Weißnichtsogenau: Dann lasse den SB der FEB erst in Deine Akte blciken. Stichwort Zusicherung als verbindliche Auskunft. Weiterhin istes festgelegt, ob 10 oder 15 Jahre zu verwenden sind. Mittlerweile sind es bis zu 15. Die Übergangsregelung sit so zu interpretieren. Damit herrscht Gleichheit für Alt- und Neufälle. Es obliegt (leider) jedem selbst, ob er sich pauschal abspeisen lässt oder ob er eine rechtssichere Auskunft einholt.
Ja, nach dem gemutmaßten Wortlaut der dritten Führerscheinrichtlinie darf D auch anch mehr als 15 Jahren die Anerkennung einer ausländishcen EU-FE verweigern. Die Betroffenen können ja sofort einen Antrag auf deutsche FE stellen bzw. als Durchreisende die Aufhebung einer NU verlangen. Auch ohne MPU, denn die FS-Akte ist vorher zu säubern. Kam nichts neues hinzu, darf das Alte nicht mehr verwertet werden. Die Frage wäre wenn, ob D sich bei derartigen Sachverhalten überhaupt auf die dritte FS-RiLi stützen dürfte, denn die Ausübung könnte da rechtsmissbräuchlich sein. Begründung siehe zuvor. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Gast_emile_* |
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#488
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Ja, nach dem gemutmaßten Wortlaut der dritten Führerscheinrichtlinie darf D auch anch mehr als 15 Jahren die Anerkennung einer ausländishcen EU-FE verweigern. Die Betroffenen können ja sofort einen Antrag auf deutsche FE stellen bzw. als Durchreisende die Aufhebung einer NU verlangen. Auch ohne MPU, denn die FS-Akte ist vorher zu säubern. Kam nichts neues hinzu, darf das Alte nicht mehr verwertet werden. Die Frage wäre wenn, ob D sich bei derartigen Sachverhalten überhaupt auf die dritte FS-RiLi stützen dürfte, denn die Ausübung könnte da rechtsmissbräuchlich sein. Das ist der Satz der mir im Ohr klingelt: Ein Mitgliedstaat kann es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 genannten Maßnahmen angewendet wurde. Das ist so schön pauschal daraus könnte mal alles abstrahieren. Und da es sich um einen zB: PL-EU-FS handelt fällt er auch nicht unter deutsche Tilgungsfristen. Zwar stellt DE auch EU-FS aus. Aber nach Kriterien gem. FEV. Und deswegen könnte man auch argumentieren: Ihr PL-EU-FS wurde entgegen der Kriterien der FEV ausgestellt und mir müssen ihn anerkennen aber in die Tilgung gem. Deutschen Recht fällt er nicht da er kein DE-EU-FS ist. Wir beziehen uns auf die 3.Rili die sagt:Ein Mitgliedstaat kann es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 genannten Maßnahmen angewendet wurde. |
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#489
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Der Stazteil, an den ich mich als letztes erinnere heißt " ... lehnt es ab ...", ein kann ist nicht mehr vorgesehen.
Liebe Greet-Ings, Cornelius Die Tilgungsfristen gelten für alle, für In- wie Ausländer. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
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Gast_emile_* |
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#490
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Der Stazteil, an den ich mich als letztes erinnere heißt " ... lehnt es ab ...", ein kann ist nicht mehr vorgesehen. Liebe Greet-Ings, Cornelius Die Tilgungsfristen gelten für alle, für In- wie Ausländer. Liebe Greet-Ings, Cornelius Wenn das kann wegfällt, umso schlimmer. Was macht dich so sicher im Bezug auf die Tilgungsfristen? |
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#491
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 06.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18244 ![]() |
Also ich hoffe, dass ich da keinem Denkfehler unterliege. Tilgungsfristen gelten doch nur für Deutsche FS? Oder nicht? Wer weiss da was? kann mir mal jemand erklären was ein eufs mit den 15 jahren tilgungsfrist zu tun hat? die 15 jahre fangen bei deiner sperre an. wenn nichts dazukommt, ist es doch sch... egal ob du in der zwischenzeit einen eufs hast oder gar keinen fs. manchmal denke ich - wer keine probs hat, macht sich welche ![]() -------------------- *** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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#492
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13797 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
§ 29 STVG in Verbindung mit § 2 STVG. Da darin nicht nach Aus- oder Inländern unterschieden wird, gilt die Norm für alle.
Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#493
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
Soweit ich mich erinnere ist emile's Satz aus der alten Fassung.
Das ist derjenige der angedacht ist. Zitat Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 genannten Maßnahmen angewendet wurde. Und nun ist wieder hereininterpretieren angesagt... ![]() Der Übergang vom "kann es ablehnen" zum "lehnt es ab" mag für einen Nichtjuristen klein sein. Für einen Juristen ist der Unterschied vermutlich größer. Wie groß kann ich nicht einschätzen da ich keiner bin... ![]() mfg darkstar -------------------- |
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#494
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 05.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14338 ![]() |
Zitat kann mir mal jemand erklären was ein eufs mit den 15 jahren tilgungsfrist zu tun hat? Kann ich Dir. Die Frage die sich stellte war: Zitat Tilgungsfristen gelten doch nur für Deutsche FS? Oder nicht? Antwort: NEIN Heißt:" Ist Dein FS schon über 15 Jahre weg hat die Behörde (nach momentaner Gesetzesgebung) keine Möglichkeit mehr jemanden zur MPU zu schicken (verurteilen) wie auch immer. Es ging hier auch um die eventuelle (nicht unbedingt kommende) Ausführung der 3. FS-RILI. Dank Deiner (und auch von Anderen) Umschreibung zum deutschen FS sind die Leute m.E. mit ausländischem EU-FS auch erst mal soweit sicher. Denn wenn es wirklich (was keiner hofft) zum absoluten Super-Gau kommt, seid Ihr Euren umgeschriebenen FS genauso los wie wir unseren noch nicht umgeschriebenen. Nur haben wir wenigstens die Kosten der Umschreibung gespart und sind noch im Tarnmodus unterwegs. Falls allerdings die These von Thommy zutrifft (Pressemitteilung), dann sind wir alle wieder am Anfang. Umgeschrieben oder nicht!!! Es ist halt ein ELEND. (und das nicht nur im Harz ![]() |
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#495
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Für einen Juristen ist der Unterschied vermutlich größer Ziemlich groß. Unabhängig von dem konkreten Fall heisst das schlicht und einfach: Momentan kann jeder erteilen wie er lustig ist. Mit geändertem Wortlaut darf nicht mehr erteilt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. -------------------- |
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#496
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
Denn wenn es wirklich (was keiner hofft) zum absoluten Super-Gau kommt, seid Ihr Euren umgeschriebenen FS genauso los wie wir unseren noch nicht umgeschriebenen. Hm, die Situation könnte man treffend mit deinem Nick beschreiben. Kannst du aber erklären (aus dem Gesetz) wie hier ein Zugriff auf innländische FS ermöglicht werden soll? Zitat Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 genannten Maßnahmen angewendet wurde. Ich denke da muß man schon einige Kniffe anwenden das D plötzlich zu einem anderen Mitgliedstaat wird. Aber du hast recht die Situation ist undurchsichtig. Fakt ist IMHO das was im Wortlaut steht. Alles andere sollte ein RA niederbügeln können. Denke ich... ![]() ![]() Zitat Ziemlich groß. Unabhängig von dem konkreten Fall heisst das schlicht und einfach: Momentan kann jeder erteilen wie er lustig ist. Mit geändertem Wortlaut darf nicht mehr erteilt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Das war mir schon fast klar. Prinzipiell sind solche kleinen Änderungen immer nett. Sie haben meist größere Wirkung als man denkt. Ich wollte es bloß nicht sooo konkret schreiben. ![]() mfg darkstar -------------------- |
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#497
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 06.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18244 ![]() |
Denn wenn es wirklich (was keiner hofft) zum absoluten Super-Gau kommt, seid Ihr Euren umgeschriebenen FS genauso los wie wir unseren noch nicht umgeschriebenen. Nur haben wir wenigstens die Kosten der Umschreibung gespart und sind noch im Tarnmodus unterwegs. Falls allerdings die These von Thommy zutrifft (Pressemitteilung), dann sind wir alle wieder am Anfang. Umgeschrieben oder nicht!!! Es ist halt ein ELEND. (und das nicht nur im Harz ![]() eben nicht. eine umschreibung ist gleich einer neuerteilung. meine fe wurde mir also von deutschland neu erteilt und kann nicht ohne neue eignungszweifel wieder entzogen werden, da zum zeitpunkt der neuerteilung alle alten eignungszweifen bekannt waren. auch wenn diese neuerteilung quasi durch die eu erzwungen wurde. darum verstehe ich auch nicht warum hier immer von einer ungleichbehandlung die rede ist. das wäre es wenn ein eufs anerkannt wird, der andere nicht. das eine umgeschriebene fe nicht so einfach wieder entzogen werden kann,kann man doch schon daran sehen wie sich manche fsst jetzt verhalten, die einen wollen garnicht umschreiben, die anderen nur mit wohnsitznachweis, wieder andere nur wenn eine nachschulung gemacht wird und,und,und. Und die fsst die wirklich umschreiben, versuchen doch es einem auch noch auszureden frei nach dem motto " sie haben doch eine gültige fe, sie brauchen doch nicht umschreinen" (auch bei mir). warum sollten sie solche "spähne" machen wenn es soooo einfach ist einen umgeschriebenen fs wieder zu entziehen. wenn das der fall wäre, würden die sich doch über jeden freuen der umschreiben lässt, erstmal wären die eufs bekannt, und die umschreibegebühren sind ja auch nicht schlecht, oder???? -------------------- *** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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#498
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 ![]() |
Und die fsst die wirklich umschreiben, versuchen doch es einem auch noch auszureden frei nach dem motto " sie haben doch eine gültige fe, sie brauchen doch nicht umschreinen" (auch bei mir). Diesen Satz habe ich auch bei einer Annonymen Anfrage bei der FEB HH zu hören bekommen,noch mit dem Hinweis das ich die 185 tage beweisen muß im falle einer Umschreibung -------------------- |
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Beitrag
#499
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 05.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14338 ![]() |
@ Sachse
Zitat eben nicht. eine umschreibung ist gleich einer neuerteilung. meine fe wurde mir also von deutschland neu erteilt und kann nicht ohne neue eignungszweifel wieder entzogen werden, da zum zeitpunkt der neuerteilung alle alten eignungszweifen bekannt waren Jaja, das ist Deine Ansicht. Entweder hast Du nicht alle Postings zu Ende gelesen, oder aber beharrst Du (weil umgeschrieben) auf Deiner Meinung? Du weißt ja, ich bin (natürlich) auf Deiner Seite. Aber...wenn die 3. FS-RILI so kommt wie wir alle nicht möchten, ist ja wohl das von einigen Forenmitgliedern schon oft zitierte Problem der "Ungleichbehandlung" noch lange nicht aus der Welt. Heißt also wieder: Warum darfst Du Deinen FS behalten und wir (nicht "Umgeschriebene") nicht?? Die voraussgesetzten Bedingungen haben wir wohl alle erfüllt. Oder nicht??? Ich will ja nicht böse sein aber die Augen müssen für alle Eventuallitäten offen bleiben. |
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Beitrag
#500
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13797 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Zunächst erfüllt schon. Dann jedoch nicht mehr die neuen Anforderungen, die aus dem Text der dritten FSRiLi kommen. Damit ist eine Ungleichbehandlung auch gerechtfertigt.
Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.05.2025 - 20:22 |