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> strafe für eine person zu viel im auto?
Gast_muaha_aus_wuaha_*
Beitrag 29.09.2003, 15:59
Beitrag #1





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in letzter zeit häuft sich bei mir im freundeskreis, dass manche leute auf ne party kommen, aber keinen fahrer haben und somit nicht wissen wie sie heimkommen ... einige lassen sich daraufhin immer erweichen einen mehr im auto aufzunehmen als erlaubt (sprich: zu viert hinten oder zwei personen auf dem beifahrersitz) ... aber was ist eigentlich die strafe drauf? weil die meisten "mitfahrer" sagen dann immer sie würden die strafe zahlen wenn man kontrolliert würde ...
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willi
Beitrag 29.09.2003, 16:36
Beitrag #2


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Wenn der Beifahrer bzw. die hinten Sitzenden korrekt angeschnallt sind,können sie ruhig jemanden auf den Schoß nehmen. Auf jedem Sitz beim dem ein Gurt vorhanden ist muß sich angeschnallt werden, weitere Personen können zusteigen bis zur zul. Gesamtzuladung des Fahrzeuges. Vorraussetzung ist: der Fahrer wird nicht behindert.
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Gast_muaha_aus_wuaha_*
Beitrag 29.09.2003, 16:48
Beitrag #3





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aha, das heißt die zusätzliche person wird "nur" belangt fürs fahren ohne angelegten sicherheitsgurt? (30€ oder was das sind)
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steveluke
Beitrag 29.09.2003, 16:55
Beitrag #4


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Zitat (muaha_aus_wuaha @ 29.09.2003, 17:48)
aha, das heißt die zusätzliche person wird "nur" belangt fürs fahren ohne angelegten sicherheitsgurt? (30€ oder was das sind)

Nein, nicht mal das. Wenn keine Gurte mehr "übrig" sind, kann man niemandem den Vorwurf machen, nicht angeschnallt zu sein.


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Hans Wurst
Beitrag 29.09.2003, 18:21
Beitrag #5


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Hab mal etwas im Archiv gekramt und folgendes gefunden:

Unangeschnallt: Mitschuld bei Unfall

Ein fünfter Mitfahrer in einem Auto mit nur vier Sitzen und Sicherheitsgurten, muß sich bei einem Unfall ein Mitverschulden anrechnen lassen. Dies gilt auch dann, wenn die Fahrt im überbesetzten Auto nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.

Im Ausgangsfall hatte eine bei einem Unfall schwer verletzte Mitfahrerin den Fahrer des Wagens auf Schadensersatz verklagt. Sie saß auf der mit zwei Gurten ausgestatteten Rückbank eines viersitzigen Coupes zwischen zwei Mitfahrerinnen. Sie muß sich nun ein 20prozentiges Mitverschulden anrechnen lassen,
obwohl sie - weil für sie kein Gurt vorhanden war - nicht gegen die Anschnallpflicht verstoßen hat. Sie habe sich einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, weil sie ohne Anschnallmöglichkeit in den Wagen gestiegen sei. Dabei
wiesen die Richter darauf hin, daß allein die Überbesetzung des Autos kein Rechtsverstoß sei, weil eine Höchstzahl von Mitfahrern nicht gesetzlich festgelegt sei.

Allerdings schlägt ein Verstoß gegen die Gurtpflicht bei einem Unfall noch höher zu Buche. Die beiden Mitfahrerinnen hatten sich nicht angeschnallt und waren ebenfalls verletzt worden. Sie müssen sich deshalb ein 40prozentiges Mitverschulden entgegenhalten lassen, befand das OLG in einem Parallelverfahren.

Oberlandesgericht Karlsruhe, 10 U 55/99

Quelle: http://www.gieseler-partner.de/gpf/gpf_new...#Unangeschnallt

mal ne Frage dazu:
Bezahlt die "normale Krankenversicherung" in solch einem Falle die nicht die 20%Behandlungskosten der Klägerin? (Darum geht es hier doch offensichtlich, oder?)
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diomega
Beitrag 29.09.2003, 18:21
Beitrag #6


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@steveluke:

...aber der Haken kann die Versicherung sein, wenn etwas passiert? Oder nicht mal das? Falls doch: Bei wem liegt die Beweislast in Sachen Behinderung/Nichtbehinderung des Fahrers nach einem Unfall. Beim Fahrer oder der Versicherung. Und wie gehen solche ein Fälle im Allgemeinen aus?

Fragen über Fragen... wink.gif

Gruss,
diomega


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steveluke
Beitrag 29.09.2003, 18:31
Beitrag #7


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Zitat (diomega @ 29.09.2003, 19:21)
@steveluke:

...aber der Haken kann die Versicherung sein, wenn etwas passiert? Oder nicht mal das? Falls doch: Bei wem liegt die Beweislast in Sachen Behinderung/Nichtbehinderung des Fahrers nach einem Unfall. Beim Fahrer oder der Versicherung. Und wie gehen solche ein Fälle im Allgemeinen aus?

Fragen über Fragen... wink.gif

Gruss,
diomega

Hallo Diomega,

Den Haken an der Sache hast du sicherlich ganz richtig erkannt.
Im Falle eines Unfalls kann die ersatzpflichtige Versicherung m.E. zu Recht darauf bestehen, dass sie nicht voll ersatzpflichtig ist, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die entstandenen Verletzungen auf "suboptimale Beförderungsumstände" zurückzuführen sind (z.B. nicht angeschnallt etc.).

Kann man vielleicht vergleichen mit dem Thema "Richtgeschwindigkeit auf BABs"; dort ist es zunächst auch nicht strafbar, schneller als 130 km/h zu fahren; doch wenn dort bei wesentlich höherer Geschwindigkeit ein Unfall passiert, der bei Einhalten der Richtgeschwindigkeit nicht passiert wäre, kann sich die Versicherung in der Haftungsfrage auch quer stellen.


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willi
Beitrag 29.09.2003, 18:37
Beitrag #8


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Zitat
Bezahlt die "normale Krankenversicherung" in solch einem Falle die nicht die 20%Behandlungskosten der Klägerin? (Darum geht es hier doch offensichtlich, oder?)


Im Sinne schon, da sie dann nur 80% von Unfallverursacher bekommt. Es geht aber im Grunde um 80% von sämtlichen Kosten, so das erheblich mehr als Behandlungskosten anfallen können.
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Hans Wurst
Beitrag 29.09.2003, 19:00
Beitrag #9


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@ willi:
Das versteh ich jetzt nicht.
Mal angenommen es handelt sich um einen Auffahrunfall. Der Fahrer des Coupe fuhr jemandem auf.
Es entsteht ein Schaden am Coupe von 2000€, den Insassen des Coupes entstehen Behandlungskosten von 3000€. Am anderen Fahrzeug entstehen Kosten von 5000€.
Das heißt insgesamt entstehen Kosten von 10 000€. Und nun meinst Du die nicht angeschnallte Frau muß davon 2000 € zahlen?
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cheffe
Beitrag 29.09.2003, 19:10
Beitrag #10


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Also ich seh das mal so:

Ich setze mich unangeschnallt als Mitfahrer in die Karre und der Fahrer crasht. Mich müssen sie anschließend im Krankenhaus wieder zusammenschrauben - Kosten sagen wir mal 50000€. Die werden dann erstmal von meiner KV getragen. Nun wendet sich meine KV an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, um die 50000 Steine einzufordern. Diese wird dann die Zahlung um eben diese 40% mindern, die KV erhält also nur 30000€.

Mir persönlich entstehen hier keine Kosten.

Indirekte Kosten können mir höchstens beim zu erhaltenden Schmerzensgeld entstehen - indirekt daher, weil die Versicherung diese Summe wohl ebenfalls um 40% reduzieren wird.

Bitte um Korrektur, falls ich hier irgendetwas durcheinander gewürfelt haben sollte. unsure.gif


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willi
Beitrag 29.09.2003, 19:33
Beitrag #11


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Zitat
Bitte um Korrektur, falls ich hier irgendetwas durcheinander gewürfelt haben sollte.


Ich denke das ist korrekt, wenn man das Mitverschulden mit 40% anrechnet.

Zitat
Das heißt insgesamt entstehen Kosten von 10 000€. Und nun meinst Du die nicht angeschnallte Frau muß davon 2000 € zahlen?


Natürlich nicht, sie hätte aber sicherlich weitere Ansprüche: Schmerzensgeld, Lohnausfall, beschädigte Kleidung etc. Alle diese Ansprüche würden entsprechend gekürzt werden.
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Gast_Guest_*
Beitrag 29.09.2003, 22:46
Beitrag #12





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also problematisch wird es erst, wenn ein unfall passiert so wie ich das sehe .. als fahrer ist man aber relativ aus dem schneider, egal was is?
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DrBen
Beitrag 30.09.2003, 10:09
Beitrag #13


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mein Vorschlag als Ahndungsmöglichkeit:

Zitat
Kennzahl 123124

Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig
war bzw. die Verkehrssicherheit litt.
Verletzte Vorschrift
§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.2 BKat

Bußgeld 25 Euro   


denn durch eine zweite Person auf dem Beifahrersitz kann meiner Meinung nach schon die Sicht und Handlungsfreiheit des Fahrers eingeschränkt sein.
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steveluke
Beitrag 30.09.2003, 10:13
Beitrag #14


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Zitat (DrBen @ 30.09.2003, 11:09)
mein Vorschlag als Ahndungsmöglichkeit:

Zitat
Kennzahl 123124

Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig
war bzw. die Verkehrssicherheit litt.
Verletzte Vorschrift
§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.2 BKat

Bußgeld 25 Euro    


denn durch eine zweite Person auf dem Beifahrersitz kann meiner Meinung nach schon die Sicht und Handlungsfreiheit des Fahrers eingeschränkt sein.

Sicherlich ein richtiger Aspekt, aber dennoch bewusst so "hinkonstruiert". Fazit: Man muss den konkreten Einzelfall in allen Einzelheiten kennen, um bewerten zu können.


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Gast_Wackelpeter_*
Beitrag 22.01.2005, 19:12
Beitrag #15





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Also jetzt mal als dumme Frage:

Nen Kumpel von mir hat einen Ford Ka. Da sind hinten nur zwei Gurte, aber theoretisch ist dort Platz für 3 Insassen. Wie sieht das jetzt aus, wenn ihn die Polizei dabei erwischt, wenn er hinten drei Leute sitzen hat. Zwei angeschnallt, einer nich.

Is das nun strafbar oder gibts da nur Probleme im Falle eines Unfalls?
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 22.01.2005, 19:54
Beitrag #16





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Zitat (Wackelpeter @ 22.01.2005, 19:12)
Also jetzt mal als dumme Frage:

Nen Kumpel von mir hat einen Ford Ka. Da sind hinten nur zwei Gurte, aber theoretisch ist dort Platz für 3 Insassen. Wie sieht das jetzt aus, wenn ihn die Polizei dabei erwischt, wenn er hinten drei Leute sitzen hat. Zwei angeschnallt, einer nich.

Is das nun strafbar oder gibts da nur Probleme im Falle eines Unfalls?

Wäre schön, wenn du den thread von Anfang an gelesen hättest oder die Suchfunktion hier im Forum benutzt hättest.

Wenn alle Sitze im Fahrzeug korrekt belegt sind (Personen und diese auch angeschnellt) kannst du bis zum Erreichen der maximalen Zuladung Personen einladen, die auch nicht angeschnallt sein müssen.
Soweit zum Verkehrsrecht.

Im Falle eines Unfalls kann es alldings dazu kommen, dass der zusätzliche Mitfahrer eine Mitschuld trägt, d.h. seinen Schaden nicht voll ersetzt bekommt.
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