2x geblitzt an der selben Stelle (Doppelbestrafung?) |
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2x geblitzt an der selben Stelle (Doppelbestrafung?) |
Gast_spellhunter_* |
25.06.2006, 14:32
Beitrag
#1
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folgendes ist mir vor 2 Wochen passiert - eigentlich schon peinlich *schäm*: Ich wurde mit meinem PKW an einer Strasse (innerorts) mit Tempo 48km/h geblitzt wo nur Tempo 30 erlaubt war. Ich hatte weder bemerkt das ich geblitzt wurde, noch das in dieser Straße nur Tempo 30 erlaubt war. Mir fiel unterwegs ein, das ich noch was zu Hause vergessen hatte und bin zurück gefahren. Als ich 25minuten später (am gleichen Tag) wieder in derselben Stasse (innerorts) und auch gleiche Wegrichtung wie beim ersten Mal fuhr, hatte ich diesmal 63km/h drauf. Kilometerdifferenz zwischen erster Tat: 5km Gestern kamen nun vom Ordnungsamt folgende Anhörungen: TAT 1: STRASSE XYZ INNERORTS, Uhrzeit 13:30 zulässige Geschwindigkeit 30km/h - festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz) 48km/h Verwarnung: 35EURO TAT2: SELBE STRASSE INNERORTS - GLEICHER BLITZER, Uhrzeit 13:55 zulässige Geschwindigkeit 30km/h - festgestellte Geschwindigkeit (abzgl.) Toleranz) 63km/h Auch hier hatte ich weder bemerkt das ich geblitzt wurde, noch das in dieser Straße nur Tempo 30 erlaubt war. Wird sich wohl auf 100EURO Bussgeld, 1xMonat Fahrverbot und 3 Punkte belaufen (laut Bussgeldrechner) Nun meine Frage(n): Sollte ich das erste Tatvergehen zugestehen, und das zweite nicht zugestehen (aufgrund der ersten Tat) und mich damit auf eine Tateinheit (gesetzlich unzulässiger Fall der Doppelbestrafung) berufen? Glaube mal gelesen zu haben, das man von Tateinheit spricht wenn ÖRTLICHE UND ZEITLICHER ZUSAMMENHANG zu bejahen ist. Wäre das in einem Fall gegeben? Würde dann nur das erste Vergehen bestraft oder auch trotzdem das zweite?! Danke Euch im Voraus wenn mir jemand diese Fragen beantworten kann oder paar Infos für mich hat.... Der Beitrag wurde von spellhunter bearbeitet: 25.06.2006, 14:38 |
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25.06.2006, 14:54
Beitrag
#2
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 25.03.2006 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 17893 |
Also ich glaube nicht, dass man hier von Tateinheit sprechen kann. Der zeitliche Zusammenhang ist meiner Meinung nach nicht gegeben. Allerdings ist das auch recht schwierig mit Tateinheit und Tatmehrheit. Die eine Seite sieht Tatmehrheit als gegeben, wenn Unterlassungsdelikt und Begehungsdelikt nebeneinander stehen und andere wiederum stellen auf den "Tatentschluss" ab. Bei beiden Varianten wäre in Deinem Fall Tatmehrheit gegeben.
Das Prinzip der Doppelbestrafung findet immer nur in Bezug auf eine Tat Anwedung, Du hast aber zwei begangen, sodass Du auch zweimal bestraft werden kannst. Denke, dass beide Delikte bestraft werden. |
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25.06.2006, 15:52
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 |
Genial... eine normalerweise einfach nur schlechte Idee die, entsprechend rübergebracht, hier sogar den biedersten Sachbearbeiter vom Hocker reissen dürfe .
Aber mal ernsthaft: Da es sich nicht um eine durchgängige Fahrt handelt (und genau das meint der zeitliche und örtliche Zusammenhang, z.B. bei zwei Messstationen auf der BAB wenn die Fahrtstrecke nicht verlassen wurde) ist hier mit Tateinheit auch nichts zu holen: Es sind zwei unabhängig voneinander begangene OWis. Zitat Das Prinzip der Doppelbestrafung findet immer nur in Bezug auf eine Tat Anwedung, Du hast aber zwei begangen, sodass Du auch zweimal bestraft werden kannst. Das ist der Punkt... das Verbot der Doppelbestrafung nach Art. 103 III GG geht von einer Tat ("ne bis in idem") aus - du hast zwei voneinander unabhängige, nicht identische Taten begangen. Dass sie so ähnlich sind mag dir zwar Sympathie einbringen ("wer den Schaden hat,..."), einen Vorteil wirst du daraus aber hinsichtlich der Bußgeldverfahren nicht haben.
-------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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Gast_spellhunter_* |
26.06.2006, 01:59
Beitrag
#4
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ok trotzdem noch eine Frage...
in dem zweiten Schreiben (ergeben aus der 2.TAT) steht drinn das ich unter meinem ermittelten Kennzeichen ein Opel gefahren habe obwohl ich einen Toyota besitze. Spielt das eine Rolle? Der Beitrag wurde von spellhunter bearbeitet: 26.06.2006, 02:00 |
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26.06.2006, 05:19
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#5
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
ok trotzdem noch eine Frage... in dem zweiten Schreiben (ergeben aus der 2.TAT) steht drinn das ich unter meinem ermittelten Kennzeichen ein Opel gefahren habe obwohl ich einen Toyota besitze. Spielt das eine Rolle? Nein, das ist ein heilbarer Fehler. -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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26.06.2006, 06:24
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6609 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Versuchen kannst du es - dazu ist ja die Anhörung gedacht.
Ob's was bringt? s Antwort @Matte -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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26.06.2006, 12:34
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 19.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20418 |
Keine Tateinheit, daher keine Doppelbestrafung. Aufgrund drohenden Fahrverbotes ggf. alle Rechtsmittel ausschöpfen. Angefangen bei notwendiger Täteridentifizierung bis Überprüfung ordnungsgemäßer Messung und möglicherweise unzumutbarer Härte im Falle des Fahrverbotes.
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28.06.2006, 07:27
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 83 Beigetreten: 14.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9767 |
Auch hier hatte ich weder bemerkt das ich geblitzt wurde, noch das in dieser Straße nur Tempo 30 erlaubt war. Durfte auch schon die Erfahrung machen, daß bei guten Lichtverhältnissen schon mal ohne Blitz geblitzt wird - das bekommt man dann wirklich nicht unbedingt mit. -------------------- keine Signatur...
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