... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Nebelscheinwerfer nachrüsten, worauf achten beim einstellen?
sammys
Beitrag 24.06.2006, 14:13
Beitrag #1


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 115
Beigetreten: 31.12.2005
Mitglieds-Nr.: 15704



    
 
Hallo Freunde,

ich habe in meinem Auto unten in der Frontschürze solche Zusatzscheinwerfer, diese sind ab Werk schon drinn und sehen aus wie Nebelscheinwerfer (ab und an Streit mit der Polizei inklusive)

nun möchte ich Nebelscheinwerfer eines anderen Autos verbauen weil es keine dunklen Nebelscheinwerfer für mein Auto gibt, soweit so gut, ich denke auch das korrekt verbaute und eingestellte Nebelscheinwerfer von einer Fremdmarke keine Probleme bei der Eintragung machen sollten, vorallem wenn es Serienteile sind...

aber nun meine Frage:

Einbauen is das eine, das Ausrichten und einstellen von Nebelscheinwerfern das andere.
Wie mache ich das?
Welche Vorschriften muß ich berücksichtigen und hat jemand Tipps wie ich diese möglichst allein recht gut einstellen kann?

also Einbau is kein Problem, die elektrick muß ja auch noch umgebaut werden von Zusatz- auf Nebelscheinwerfer...
das mache ich alles, nur korrekt Leuchten sollen sie ja auch !!!!

Danke für eure Hilfe

Gruß Micha
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Deden
Beitrag 24.06.2006, 16:31
Beitrag #2


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 409
Beigetreten: 06.04.2006
Wohnort: D-21614 Buxtehude
Mitglieds-Nr.: 18255



Die Neigung soll bei Nebelscheinwerfern 20cm auf 10m betragen.
Das heisst, wenn Du das Auto auf eine ebene Fläsche 5m vor einer Wand abstellst sollte der obere Rand der ausgeleuchteten Fläche 10cm tiefer sein als die NSW am Fahrzeug.

Gruss Deden


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sammys
Beitrag 24.06.2006, 17:00
Beitrag #3


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 115
Beigetreten: 31.12.2005
Mitglieds-Nr.: 15704



aaahh Danke, das hilft mir sehr, gibt es weitere Beschränkungen bezüglich der Ausleuchtung in der Breite (Blendung) ?

Gruß Micha
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Deden
Beitrag 24.06.2006, 17:13
Beitrag #4


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 409
Beigetreten: 06.04.2006
Wohnort: D-21614 Buxtehude
Mitglieds-Nr.: 18255



Bezüglich der Breite ist mir nichts bekannt. Sie sollen ja besonders breit ausleuchten. Wenn Du die Höhe richtig einstellst sollten sich höchstens Igel oder Karnickel geblendet fühlen.

Weitere Anbauvorschriften sind aus der StVZO zu entnehmen:

Zitat
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.



Gruss Deden


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
zpeedy
Beitrag 12.07.2006, 14:41
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2380
Beigetreten: 19.10.2003
Mitglieds-Nr.: 379



ähm, ich find grad nicht in welcher höhe die nebelscheinwerfer angebracht werden müssen. kann mir mal einer weiterhelfen?


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Stefan Süßmann
Beitrag 12.07.2006, 15:22
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3163
Beigetreten: 15.09.2003
Wohnort: Düren
Mitglieds-Nr.: 30



Zitat
ähm, ich find grad nicht in welcher höhe die nebelscheinwerfer angebracht werden müssen. kann mir mal einer weiterhelfen?



Nicht höher als das Abblendlicht.

mfg

Stefan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blue0711
Beitrag 12.07.2006, 15:28
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 15124
Beigetreten: 08.09.2004
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 5436



Und mindestens 25cm hoch:

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/113...50730/1_104.PDF

Die Dekra-Broschüre find ich grad nicht mehr. da wars besser beschrieben und auf die zugrundeliegenden Vorschriften bezogen.

Gruss
kai


--------------------
Gruß Kai
----------------------

"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
zpeedy
Beitrag 12.07.2006, 21:04
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2380
Beigetreten: 19.10.2003
Mitglieds-Nr.: 379



Zitat (blue0711 @ 12.07.2006, 17:28) *
Und mindestens 25cm hoch:

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/113...50730/1_104.PDF

Die Dekra-Broschüre find ich grad nicht mehr. da wars besser beschrieben und auf die zugrundeliegenden Vorschriften bezogen.

Gruss
kai


die kenn ich, aber da steht auf seite 17 oder 14 was von 5cm toleranz bei lichteinrichtungen. wäre demnach 20cm zulässig?


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Deden
Beitrag 12.07.2006, 21:49
Beitrag #9


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 409
Beigetreten: 06.04.2006
Wohnort: D-21614 Buxtehude
Mitglieds-Nr.: 18255



Bei der DEKRA steht was von 25cm nach ECE. In der StVZO lese ich davon nix.

Was gilt denn nun?

Gruss Deden


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blue0711
Beitrag 12.07.2006, 22:05
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 15124
Beigetreten: 08.09.2004
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 5436



Zitat (Deden @ 12.07.2006, 22:49) *
Was gilt denn nun?

Kommt drauf an. Ist das fahrzeug noch mit einer Lichtanlage nach StVO ausgestattet, gilt diese, ist die Lichtanlage nach ECE aufgebaut, gilt die. Jeweils nach dem Alles oder Nichts Prinzip.

Hat das Fahrzeug selbst eine ECE-BE, dürfte alles nach ECE laufen.

Hat man die Wahl, haben beide Vor- und Nachteile.

Gruss
kai


--------------------
Gruß Kai
----------------------

"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blue0711
Beitrag 12.07.2006, 22:16
Beitrag #11


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 15124
Beigetreten: 08.09.2004
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 5436



Zitat (zpeedy @ 12.07.2006, 22:04) *
die kenn ich, aber da steht auf seite 17 oder 14 was von 5cm toleranz bei lichteinrichtungen. wäre demnach 20cm zulässig?
Da gabs mal ne Diskussion dazu, ich find sie nur grade nicht.
Aber ich glaube mich zu erinnern, dass man das nicht SO auslegen kann.

Gruss
kai


--------------------
Gruß Kai
----------------------

"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
zpeedy
Beitrag 13.07.2006, 07:57
Beitrag #12


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2380
Beigetreten: 19.10.2003
Mitglieds-Nr.: 379



Zitat (blue0711 @ 13.07.2006, 00:16) *
Zitat (zpeedy @ 12.07.2006, 22:04) *
die kenn ich, aber da steht auf seite 17 oder 14 was von 5cm toleranz bei lichteinrichtungen. wäre demnach 20cm zulässig?
Da gabs mal ne Diskussion dazu, ich find sie nur grade nicht.
Aber ich glaube mich zu erinnern, dass man das nicht SO auslegen kann.

Gruss
kai


ja daran erinner ich mich. deshalb frag ich ja nochmal. weil sonst hätten die 50cm zum scheinwerfer (ja ich weiß es heißt nicht exakt so) ja auch 5cm toleranz...




--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blue0711
Beitrag 13.07.2006, 19:17
Beitrag #13


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 15124
Beigetreten: 08.09.2004
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 5436



Zwar offtopic.gif aber der Herr ImageShack installiert gerade die "lustige" Install-Error-Safe-Software, die wohl als Trojaner einzustufen sein dürfte.

Gruss
kai


--------------------
Gruß Kai
----------------------

"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bonsai-Brummi
Beitrag 13.07.2006, 19:32
Beitrag #14


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 18610
Beigetreten: 02.04.2005
Wohnort: Rhein-Nahe
Mitglieds-Nr.: 9098



Auch offtopic.gif ,
aber so oft, wie der Herr bei mir Alarm auslöst, dachte ich, der hieße "Image S. Hack"... think.gif
lg
c.s.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
zpeedy
Beitrag 14.07.2006, 08:04
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2380
Beigetreten: 19.10.2003
Mitglieds-Nr.: 379



offtopic.gif aber installieren tu ich da nix, nutze nur die website vom images hacker


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
*William*
Beitrag 15.03.2007, 14:57
Beitrag #16


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1347
Beigetreten: 20.07.2005
Wohnort: Erlangen 91058
Mitglieds-Nr.: 11436



Könnte mir jemand die gültige ECE Regelung verlinken, ich bräuchte den genauen Wortlaut.

Dangööö im vorraus wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2024 - 01:37