Nebelscheinwerfer nachrüsten, worauf achten beim einstellen? |
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Nebelscheinwerfer nachrüsten, worauf achten beim einstellen? |
24.06.2006, 14:13
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#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 115 Beigetreten: 31.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15704 |
ich habe in meinem Auto unten in der Frontschürze solche Zusatzscheinwerfer, diese sind ab Werk schon drinn und sehen aus wie Nebelscheinwerfer (ab und an Streit mit der Polizei inklusive) nun möchte ich Nebelscheinwerfer eines anderen Autos verbauen weil es keine dunklen Nebelscheinwerfer für mein Auto gibt, soweit so gut, ich denke auch das korrekt verbaute und eingestellte Nebelscheinwerfer von einer Fremdmarke keine Probleme bei der Eintragung machen sollten, vorallem wenn es Serienteile sind... aber nun meine Frage: Einbauen is das eine, das Ausrichten und einstellen von Nebelscheinwerfern das andere. Wie mache ich das? Welche Vorschriften muß ich berücksichtigen und hat jemand Tipps wie ich diese möglichst allein recht gut einstellen kann? also Einbau is kein Problem, die elektrick muß ja auch noch umgebaut werden von Zusatz- auf Nebelscheinwerfer... das mache ich alles, nur korrekt Leuchten sollen sie ja auch !!!! Danke für eure Hilfe Gruß Micha |
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24.06.2006, 16:31
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#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 409 Beigetreten: 06.04.2006 Wohnort: D-21614 Buxtehude Mitglieds-Nr.: 18255 |
Die Neigung soll bei Nebelscheinwerfern 20cm auf 10m betragen.
Das heisst, wenn Du das Auto auf eine ebene Fläsche 5m vor einer Wand abstellst sollte der obere Rand der ausgeleuchteten Fläche 10cm tiefer sein als die NSW am Fahrzeug. Gruss Deden -------------------- |
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24.06.2006, 17:00
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 115 Beigetreten: 31.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15704 |
aaahh Danke, das hilft mir sehr, gibt es weitere Beschränkungen bezüglich der Ausleuchtung in der Breite (Blendung) ?
Gruß Micha |
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24.06.2006, 17:13
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 409 Beigetreten: 06.04.2006 Wohnort: D-21614 Buxtehude Mitglieds-Nr.: 18255 |
Bezüglich der Breite ist mir nichts bekannt. Sie sollen ja besonders breit ausleuchten. Wenn Du die Höhe richtig einstellst sollten sich höchstens Igel oder Karnickel geblendet fühlen.
Weitere Anbauvorschriften sind aus der StVZO zu entnehmen: Zitat §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten (1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt. Gruss Deden -------------------- |
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12.07.2006, 14:41
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 |
ähm, ich find grad nicht in welcher höhe die nebelscheinwerfer angebracht werden müssen. kann mir mal einer weiterhelfen?
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12.07.2006, 15:22
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 |
Zitat ähm, ich find grad nicht in welcher höhe die nebelscheinwerfer angebracht werden müssen. kann mir mal einer weiterhelfen? Nicht höher als das Abblendlicht. mfg Stefan |
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12.07.2006, 15:28
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#7
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Und mindestens 25cm hoch:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/113...50730/1_104.PDF Die Dekra-Broschüre find ich grad nicht mehr. da wars besser beschrieben und auf die zugrundeliegenden Vorschriften bezogen. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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12.07.2006, 21:04
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 |
Und mindestens 25cm hoch: http://www.tuev-sued.de/uploads/images/113...50730/1_104.PDF Die Dekra-Broschüre find ich grad nicht mehr. da wars besser beschrieben und auf die zugrundeliegenden Vorschriften bezogen. Gruss kai die kenn ich, aber da steht auf seite 17 oder 14 was von 5cm toleranz bei lichteinrichtungen. wäre demnach 20cm zulässig? -------------------- |
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12.07.2006, 21:49
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#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 409 Beigetreten: 06.04.2006 Wohnort: D-21614 Buxtehude Mitglieds-Nr.: 18255 |
Bei der DEKRA steht was von 25cm nach ECE. In der StVZO lese ich davon nix.
Was gilt denn nun? Gruss Deden -------------------- |
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12.07.2006, 22:05
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#10
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Was gilt denn nun? Kommt drauf an. Ist das fahrzeug noch mit einer Lichtanlage nach StVO ausgestattet, gilt diese, ist die Lichtanlage nach ECE aufgebaut, gilt die. Jeweils nach dem Alles oder Nichts Prinzip. Hat das Fahrzeug selbst eine ECE-BE, dürfte alles nach ECE laufen. Hat man die Wahl, haben beide Vor- und Nachteile. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
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12.07.2006, 22:16
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#11
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
die kenn ich, aber da steht auf seite 17 oder 14 was von 5cm toleranz bei lichteinrichtungen. wäre demnach 20cm zulässig? Da gabs mal ne Diskussion dazu, ich find sie nur grade nicht.Aber ich glaube mich zu erinnern, dass man das nicht SO auslegen kann. Gruss kai -------------------- Gruß Kai
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13.07.2006, 07:57
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 |
die kenn ich, aber da steht auf seite 17 oder 14 was von 5cm toleranz bei lichteinrichtungen. wäre demnach 20cm zulässig? Da gabs mal ne Diskussion dazu, ich find sie nur grade nicht.Aber ich glaube mich zu erinnern, dass man das nicht SO auslegen kann. Gruss kai ja daran erinner ich mich. deshalb frag ich ja nochmal. weil sonst hätten die 50cm zum scheinwerfer (ja ich weiß es heißt nicht exakt so) ja auch 5cm toleranz... -------------------- |
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13.07.2006, 19:17
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#13
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Zwar aber der Herr ImageShack installiert gerade die "lustige" Install-Error-Safe-Software, die wohl als Trojaner einzustufen sein dürfte.
Gruss kai -------------------- Gruß Kai
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13.07.2006, 19:32
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Auch ,
aber so oft, wie der Herr bei mir Alarm auslöst, dachte ich, der hieße "Image S. Hack"... lg c.s. |
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14.07.2006, 08:04
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 |
aber installieren tu ich da nix, nutze nur die website vom images hacker
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15.03.2007, 14:57
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1347 Beigetreten: 20.07.2005 Wohnort: Erlangen 91058 Mitglieds-Nr.: 11436 |
Könnte mir jemand die gültige ECE Regelung verlinken, ich bräuchte den genauen Wortlaut.
Dangööö im vorraus |
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