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> Leuchtmittel, Identifzierung der ECE Regelung
*William*
Beitrag 23.06.2006, 16:14
Beitrag #1


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Hallo liebes Forum wavey.gif

ich bräuchte wieder ein mal eure Hilfe. Es geht um eine Leuchtmittel für den Frontscheinwerfer. Die Leuchte selbst hat nur die E 13 aufgedruck,also habe ich mich auf die Suche durchs Forum begeben um herrauszufinden ob dies schon legal ist bzw., als Nachweiß ausreicht. Fündig wurde ich auch ein einem eigenen Beitrag den ich mir Dank der Suche schon einmal zusammengeschrieben hatte.

Zitat (*William* @ 19.06.2006, 13:59) *
also Grundsätzlich ist es so das das E-Zeichen angiebt in welchem Land das Bauteil geprüft wurde. Eine Recht aktuelle Liste welches Zeichen für welches Land steht findest du hier klick

Weiteres fand ich in diesem Thread klick

Das wichtigste dabei ist eigentlich diese Aussage

Zitat (Wilfried Böhmann @ 04.01.2004, 12:02) *

Zweitens : Das ECE-Prüfzeichen (großes E im Kreis) enthält nicht nur die Landeskennziffer- 1 für Deutschland, 2 für Frankreich, 13 für Luxemburg usw - sondern auch die ECE-Regelung, nach der das Bauteil geprüft wurde. Die steht nämlich unter dem Kreis und damit ist der Verwendungsbereich erklärt. Einschränkend ist zu sagen, daß nicht alle ECE-geprüften Bauteile in Deutschland auch zulässig sind, denn die BRD ist nicht allen ECE-Regelungen beigetreten ( siehe: gelbe Hauptscheinwerferlampen).






Demnach sagt die E 13 nur aus das sie in Luxemburg geprüft wurde. Eine Weitere Nummer ist auf dem Leuchtmittel nicht zu entdecken. Ich gehe jetzt davon aus das diese Leuchte nicht im Straßenverkehr benutzt werden darf. Liege ich richtig oder besteht eine Bauartgenemigung?

Als Vergleich das eine Nummer weiter vorhanden sein muss diente mir das orginale Leuchtmittel. Hier steht E 1 für deutschland gut sichtbar. Weiterhin ist die 222 aufgedruckt, welcher ECE entspricht dies?

Gesetz dem Falle der Besitzer würde sich mit dem Leuchtmittel ohne Bauartgenemigung in einer Verkehrskontrolle wieder finden. Was hätte er zu erwarten?

Vielen Dank für eure Hilfe smile.gif
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Nucki
Beitrag 24.06.2006, 10:41
Beitrag #2


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Hmm, die Kennung dieses Leuchtmittels ist etwas seltsam. Nur die Tatsache, dass das Lecuhtmittel ein e-Prüfzeichen aufgebracht hat heißt nicht unbedingt, dass es in Deutschland auch legal ist.

Um was genau handelt es sich denn, dann kann ich Dir sagen ob es zugelassen ist oder nicht wink.gif


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*William*
Beitrag 24.06.2006, 14:37
Beitrag #3


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Richtig, so sehe ich das auch Nucki, es steht halt nichts weiter als die E 13. Das heist ja nur Luxenburg aber nach was geprüft wurde finde ich nicht.

Die Leuchtmittel sind "MTEC MT-440 Super white H7"
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Nucki
Beitrag 28.06.2006, 07:24
Beitrag #4


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Aha, die MTEC biggrin.gif

Keiner weiß wie die ihr Prüfzeichen bekommen haben... Auf der Packung steht ja auch, es wären 55 Watt aber sie würden leuchten wie 100 Watt. In einem Markenforum habe ich gelesen, diese würden doch extrem heiß (ähnlich der 100 Watt Birnen); also Vorsicht mit dem Reflektor, Stecker.

Ich würde von den Dingern Abstand nehmen.


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*William*
Beitrag 28.06.2006, 07:34
Beitrag #5


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*g* Die Luxemburger halt thread.gif

Ich denke wenn ich das als Antwort gebe werde ich gefressen. biggrin.gif

Ist das Prüfzeichen also ungültig? think.gif
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Nucki
Beitrag 28.06.2006, 13:33
Beitrag #6


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Zitat (*William* @ 28.06.2006, 08:34) *
[...] Ist das Prüfzeichen also ungültig? think.gif
Da muss ich mal ganz ehrlich sagen, keine Ahnung sad.gif

Wenn dem Verbauer aber seine Scheinwerfer egal sind, denke ich, dass es in der Praxis damit kaum zu Problemen kommen dürfte (solange die Dinger richtig eingestellt sind); einfach aufgrund der gängigen Denkweise "alles mit e-prüfzeichen ist ok". Außerdem muss er das Ding ja erstmal ausbauen und vorzeigen müssen und bis es dahin kommt dauert's schon ein bißchen wavey.gif


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*William*
Beitrag 28.06.2006, 14:24
Beitrag #7


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Wäre die Behauptung denn standhaft:

"Illegal da kein verweis nach welcher Rili geprüft"



Ich weiß, mann soll die Kirche im Dorf lassen, aber ich möchte es ganz genau wissen.
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dakine85
Beitrag 28.06.2006, 15:20
Beitrag #8


Neuling
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Ach Du Scheiße!!! MTEC-Lampen sind schlecht für den Scheinwerfer? ranting.gif Ich habe die Teile und bin hochbegeistert.

So ein Mist. crybaby.gif

Auch ich gehöre scheinbar zu den "Ahnungslosen", die davon ausgehen (ausgingen!), daß die MTEC top Lampen sind, die in Japan und den USA sehr begehrt sind und dort sogar sehr oft zum Einsatz kommen.


Da ich sehr begeistert von dem Licht bin, hätte ich gerne Gewissheit, ob sie nun A) schädlich und B) illegal sind.


Tschau
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Nucki
Beitrag 28.06.2006, 15:30
Beitrag #9


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Wenn man es ganz genau nehmen würde, könnte man m.E. sagen,
Zitat (*William* @ 28.06.2006, 15:24) *
"Illegal da kein verweis nach welcher Rili geprüft"
, aber auch, da es ja nachweislich so ist, dass die Dinger zu heiß werden und das in den entsprechenden Prüf-ECE's ja auch Prüfkriterium ist.


Zitat (dakine85 @ 28.06.2006, 16:20) *
[...] Da ich sehr begeistert von dem Licht bin, hätte ich gerne Gewissheit, ob sie nun A) schädlich und B) illegal sind.[...]

a) Kommt drauf an. Solltest Du einen Metallreflektor haben wirst Du diesbezüglich kaum Probleme bekommen; bei einem Kunststoffreflektor hingegen kann die Sache wiederum ganz anders aussehen.
Hat man diese Art Birnen nur im Aufblendlicht ist es ungefährlicher als im Abblendlicht, welches länger eingeschaltet ist und somit die Birne viel mehr Zeit zum erhitzen hat.

b) s.o.


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dakine85
Beitrag 28.06.2006, 19:05
Beitrag #10


Neuling
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Ich weiß nicht, was für einen Reflektor ich habe. Habe einen Clio II (B/3), EZ 2005

Mir fällt aber gerade ein, dass ich vor dem Kauf der Lampen mal eine E-Mail an das lichttechnische Institut Karlsruhe geschrieben habe. Hier habe ich angefragt, was man von den Lampen halte.

Die Antwort kam postwendend:


Zitat
Sehr geehrter Herr BXXXXXXX,

sofern auf der Lampe ein Prüfzeichen (z.B. E13 = Luxemburg) vorhanden ist, dürfen sie als Verbraucher davon ausgehen, dass der Einbau in das Kraftfahrzeug zulässig ist.

Ich habe allerdings keine Ahnung weshalb man von diesen Lampen so schwärmt, denn sie müssen wie alle anderen Lampen dieser Kategorie ganz bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen, welche die Eigenschaften in weiten Teilen festlegen. Dies ist notwendig um ein Austausch der Glühlampe bei defekter Lampe zu gewährleisten ohne dass dabei die Eigenschaft des Scheinwerfers verändert wird.

Noch eine Bemerkung am Rande: Bei den Lampen mit den Bezeichnungen Xenon-White, Super White, usw. handelt es sich häufig um Lampen mit einer äußeren Beschichtung um die Farbe der handelsüblichen Xenon-Scheinwerfer zu imitieren. Eine Beschichtung bedeutet aber immer auch Lichtverlust, der, um die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen einzuhalten, irgendwie wieder ausgeglichen werden muss. Häufig geht dies nur auf Kosten der Lebensdauer. (Diese liegt dann zwar immernoch im Rahmen der Forderungen der IEC ist aber möglicherweise geringer als bei einer Standard-Lampe).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. DXXXXX KXXX
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Sachse
Beitrag 03.07.2006, 12:53
Beitrag #11


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ECE-R37 = Fabrik- od. Handelsname + Nennleistung +... dry.gif


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...sing mei Sachse sing....
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*William*
Beitrag 27.10.2006, 10:06
Beitrag #12


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*kicher* neues von MTEC

Zitat
Sehr geehrte Kunden von Beispielschop.de

Sie kennen mich aus den bisherigen Newslettern von Beispielschop.de .

Ich moechte Ihnen zuerst mitteilen, dass ich mich aus diversen Gruenden von
Beispielschop.de getrennt habe.
Meine Mailadresse Testperson@Beispielschop.de wird somit nicht mehr von mir
beantwortet / gelesen.

Doch ich bleibe Ihnen weiterhin erhalten und habe unter
XXXXXXXXXXX einen neuen KFZ-Zubehoer-Shop gegruendet, in dem
der Fokus auf Information (z. B. ein Lampenguide) und klaren legalen
Hinweisen liegt. Das Produktsortiment besteht vorwiegend aus den
hochklassigen Artikeln von Philips, die ich weit unter dem Preis ueblicher
lokaler KFZ-Haendler anbiete.
Ergaenzt wird das Sortiment mit vielen weiteren Angeboten aus dem Bereich
KFZ-Zubehoer.
Schauen Sie doch einfach mal rein, vielleicht ist auch etwas fuer Sie dabei.


Jetzt zu etwas sehr WICHTIGEM.

Sollten Sie die MTEC Super White in H7 erworben haben, ist dies fuer Sie
besonders interessant.
Schauen Sie sich das Pruefzeichen auf der Lampe bitte einmal genau an.
Sollte es so aussehen wie in diesem Bild ->
http://www.tspaeth.de/lupo/mtec/h7_e_fake.jpg , so haben Sie eine nicht
e-zertifizierte Lampe erhalten. Denn nach dem Pruefzeichen fehlt die
Pruefziffer.
Ob dies ein Versehen von MTEC war oder keine Pruefziffer vorliegt, ist mir
nicht bekannt.
Aber Fakt ist, dass die Lampen so nicht legal sind. Dies duerfte so gut wie
alle MTEC Super White H7 betreffen.

Bei Fragen hierzu wenden Sie bitte an Xenonwhite.de .
Ich gehe davon aus, dass der jetzt dafuer Verantwortliche bald Stellung dazu
nehmen wird.

Mit freundlichen Gruessen,
Mustermann Testperson

ehemals Beispielschop.de
jetzt neuerbeispielschop.de



kurz darauf erreichte mich folgende mail von christian kern, der den shop xenonwhite.de wohl weiterhin betreibt:


Zitat
Hallo Beispielschop.de Kunden,

eventuell haben Sie eine Mail von einem anderen Anbieter bekommen, der die richtige Markierung der Zulassungprüfnummer der MTEC H7 anzweifelt.

Sie können versichert sein, dass ihre Lampen zugelassen sind. Die Markierung ist an den MTEC H7 richtig angebracht. Der andere Anbieter hat ein sehr altes Bild von einer US Lampe verwendet, die bei uns nicht im Programm ist.

Die 3 Prüfziffern befinden sich ordnungsgemäß hinter dem E13 Prüfzeichen und die Lampen sind auch ordnungsgemäß geprüft.

Die Prüfziffer ist hier zu sehen (roter Kreis): http://xenonwhite.de/bilder/H7pruf.jpg

Die Unklarheiten wären damit beseitigt.


Mit freundlichen Grüßen

Beispielschop.de
Bösermusterman Testperson


Nach einer Umfrage haben wir in unserem Forum festgestellt das die meisten eigentlich hinter dem E 13 nix mehr stehn haben. Bei dem neuen Bild ist jedoch die 287 aufgeführt. Ist das Prüfzeichen jetzt korekt?
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