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> Autounfall beim Abholen, Autounfall beim Abholen
lala42
Beitrag 23.06.2006, 15:01
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen,

ich habe da ein Problem und suche nach eine Lösung.

Also folgendes:

habe ein Auto gekauft und daraufhin habe es abgeholt.
Das Auto lief noch auf Verkäufers Versicherung,habe ein (Ver)kaufsvertrag mit dem Verkäufer abgeschloßen,in dem Vertrag ist auch vermerkt,dass das Auto innerhal drei binnen Tagen um oder abgelmedet werden muss,aber ist es leider nicht dazu gekommen,weil ich beim Abholen des Autos einen Unfall gemacht habe.
Das Auto wirtschafltich. schaden.
Unfallverursacher bin ich,(der gegenfahrer hat einen neue Wagen gehabt,also schaden in 2 stelle etrag,den ehe nicht zahlen kann.).
Nachdem Unfall habe ich sofort den Verkaufer informiert und er hat seine Versicherung usw... informiert
Das problem ist,dass ich gestern von Anwelt des Gegenfahers einen Brief bekommen, in dem die Schadenkosten usw...steht,die Versicherung des Verkäufers verweigert die Schaden zu bezahlen.

Ich weiß jetzt nicht,was ich machen soll,was für eine Rechte ich habe,ob ich die ganze Kosten bezahlen muss oder????? ob ich besser einen Anwalt besorge.........................................................................
........ bitte hilfen,wie ich da vorgehen soll??


DAnke.´


PS: sorry für die Gram und Rechtschreibungfehler,naja!!!!!!
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THOR
Beitrag 23.06.2006, 15:03
Beitrag #2


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Erstmal ganz ruhig:
Die Versicherung muß zahlen und wenn Du nicht betrunken warst oder so kann die Versicherung auch keinen Regress nehmen.

Da war neulich was. Ich suche es mal.

Edit: Les mal diesen Beitrag.

Also wenn wer Probleme bekommt dann der Verkäufer.

Der Beitrag wurde von THOR bearbeitet: 23.06.2006, 15:10


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Gruß

THOR
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lala42
Beitrag 23.06.2006, 16:02
Beitrag #3


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Danke für die schnelle Antwort,habe De Beitrag durchgelesen und habe das hier da gefunden:

Die Aussage von @Thor wurde uns exakt so auch von unserer Versicherung bestätigt.
Ab der Minute der Fahrzeugübergabe ist der ehemalige Besitzer raus aus der Geschichte. Voraussetzung ist ein Übergabeprotokoll mit Unterschriften von Käufer und Verkäufer.

P.S. Die Adresse prüft man bei einem Verkauf am besten mit einem gültigen Ausweisdokument.



Nach seiner Aussage muss ich doch bezahlen oder?????????????

Betrunken war ich wohl nicht.

Der Beitrag wurde von lala42 bearbeitet: 23.06.2006, 16:04
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Gast_lemonshark_*
Beitrag 23.06.2006, 16:32
Beitrag #4





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Mein Kenntnisstand: die Versicherung des Verkäufers übernimmt den Schaden, der Verkäufer wird jedoch nicht hochgestuft.

Du solltest unbedingt selbst Kontakt mit der Versicherung aufnehmen!
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lala42
Beitrag 23.06.2006, 16:38
Beitrag #5


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Das verstehe jetzt nicht ich meinewie kann es sein,dass die VErsicherung den Schaden zahlen und der Versicherungsnehmer also der Verkäufer nicht hochgestofft.
Außerdem habe ich mit Verkäufer kontakt genommen und er ist wird es seiner Versicherung weiterleiten.
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dsrihk
Beitrag 23.06.2006, 17:12
Beitrag #6


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Erst mal wird die Versicherung des Verkäufers den Schaden übernehmen (müssen).
Dann wirst du dich wahrscheinlich mit dem Verkäufer über eine Ausgleichszahlung für seine Hochstufung einigen müssen (wird wahrscheinlich so um die 500-700 Euro sein). Aber den gegnerischen Schaden muss die HP-Versicherung übernehmen, wofür ist die sonst da??


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Gast_lemonshark_*
Beitrag 23.06.2006, 19:17
Beitrag #7





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Zitat
Das verstehe jetzt nicht ich meinewie kann es sein,dass die VErsicherung den Schaden zahlen und der Versicherungsnehmer also der Verkäufer nicht hochgestofft.

Das musst du nicht verstehen... laugh2.gif Viel wichtiger ist, dass jetzt endlich was unternommen wird, da sonst die Versicherung evtl. aufgrund versäumter Fristen leistungsfrei ist. Unfälle erledigen sich nämlich nicht von selbst.
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lala42
Beitrag 23.06.2006, 20:15
Beitrag #8


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Danke,



Die Versicherung des Gegenfahrs hat bei der Versicherung des Verkäufers angerufen und den Unfall geschildert,aber sie haben es abgelehnt,demnach hatte der Rechtsanwalt des Gegenfahrers mich angeschrieben,dass ich den SChadenkosten bis xx.xx.06 anerkennen soll.also den Brief habe ich sofort denm Verkäufer gefaxt und er wird es am Montag der Versischerung anreichen. Tya das sind die neuigkeiten von Heute.

ich habe gemacht,was es von der Versicherung verlangt wurde,den Unfall geschildert und geförderte Daten direckt 3 Tagen nach dem Unfall angegeben.

Denn jetzt abwarten!!!!

Der Beitrag wurde von lala42 bearbeitet: 23.06.2006, 20:30
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tadzio
Beitrag 23.06.2006, 21:12
Beitrag #9


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Zitat (lala42 @ 23.06.2006, 22:15) *
Die Versicherung des Gegenfahrs hat bei der Versicherung des Verkäufers angerufen und den Unfall geschildert,aber sie haben es abgelehnt, ...


Schreib doch mal die Begründung hier in's Forum, mit der die Verkäufer-Versicherung abgelehnt hat. Das wäre sehr interessant!

Cheers
Daniel


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lala42
Beitrag 23.06.2006, 21:21
Beitrag #10


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Das interessante ist,das es keine Begründungen gibt,also ich zitiere:




Der Schaden wurde der XXXXXX (also Versicherung) mehrfach gemledet,doch hat diese zunächst die Haftungsverpflichtung telefonisch abgelehnt.Insoweit sind wir gezwungen auf Sie als Schädiger zurückzugreifen und die Ansprüche ebenfalls Ihnen gegnüber geltend zu machen.
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tadzio
Beitrag 23.06.2006, 21:49
Beitrag #11


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Zitat (lala42 @ 23.06.2006, 23:21) *
Das interessante ist,das es keine Begründungen gibt,also ich zitiere:

Der Schaden wurde der XXXXXX (also Versicherung) mehrfach gemledet,doch hat diese zunächst die Haftungsverpflichtung telefonisch abgelehnt.Insoweit sind wir gezwungen auf Sie als Schädiger zurückzugreifen und die Ansprüche ebenfalls Ihnen gegnüber geltend zu machen.


Hm - mich beschleicht da der Verdacht, dass Anwalt und Versicherung bluffen und Dich ein wenig einschüchtern wollen. Ich bin kein Experte, aber es müssen m. E. schon ziemlich aussergewöhnliche Umstände zusammenkommen, damit eine Auto-Haftpflichtversicherung die Leistung verweigern kann. Und die sehe ich bisher hier nicht.

Ich glaube, jetzt wäre ein guter Zeitpunkt, dass Du Dir selber auch einen Anwalt nimmst. Klar kostet der Geld - aber wenn die Versicherung und der gegnerische Anwalt es schaffen, Dich zu bluffen, dann wird's deutlich teurer. Dein Anwalt ist also gut investiertes Geld!

Ach, und ich würde a) erstmal gar nichts unterschreiben, und b) auch nicht einfach warten und nichts tun - die Zeit arbeitet hier eher gegen Dich.

Cheers
Daniel


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lala42
Beitrag 23.06.2006, 22:09
Beitrag #12


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Tja da hast du wahrscheinlich recht,einen Anwalt werde ich mir ehe besorgen müssen,aber ich habe das Auto gefahren,das noh nicht auf meinen Name noch zugelassen war,in dem Vertrag steht doch,dass das Auto innerhalb 3 werktagen um oder abgemeldet werden müss,ich denke,das ist ein pech für den Verkäufer,dass ich eigentlich mit seinem Auto also noch auf seinen Name angemeldetes Auto Unfall gemacht habe und ein unglück für mich.


Ich weiß noch nicht soviel genau wie viele andere aber in den kommenden Tagen wird sich feststellen.
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steveluke
Beitrag 24.06.2006, 09:08
Beitrag #13


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Meine Auffassung ist wie folgt:

Das Fahrzeug wurde dem Käufer vom Verkäufer ausgehändigt und übereignet.
Sofern der VK das Fahrzeug nicht abgemeldet, sondern es dem Käufer mit der Auflage überlassen hat, es innerhalb einer bestimmten Frist abzumelden, so ist (mindestens) bis zum Zeitpunkt der Abmeldung auch die Haftpflichtversicherung des VK schadenersatzpflichtig.
Wäre es nicht so, entstünde ein versicherungstechnisches und existenzbedrohendes "Vakuum", das der Gesetzgeber durch Einführung der gesetzlichen KfZ-Haftpflicht bewusst unterbinden wollte; welche Versicherung soll den Schaden denn übernehmen, wenn nicht die des Verkäufers?
Der Käufer hatte ja offensichtlich noch keine Versicherung abgeschlossen.

Nach meinem Dafürhalten sollte es so sein, dass die KfZ-Haftpflichtversicherung für den Schaden ersatzpflichtig ist.
Sogar die aus der Regulierung erwachsenden Nachteile für den VK (Höherstufung) sollte dieser nur vom Käufer ersetzt bekommen, wenn er einen entsprechenden Passus in den Kaufvertrag eingebunden hätte.


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THOR
Beitrag 24.06.2006, 09:12
Beitrag #14


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Ich bin immer noch der Meinung das mit Übergabe auch der Versicherungsvertrag auf den Käufer übergeht.

In der Praxis wird das sicherlich nicht gehandhabt aber da hier ein Schaden entstanden ist denke ich schon.

M.E.: Keine Höherstufung des VK.


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THOR
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lala42
Beitrag 26.06.2006, 20:23
Beitrag #15


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so neuigkeiten von Heute.

Also heute mich die VErsicherung von dem Verkäufer angerufen und mich gefragt,bei welcher Kfz Versicherung ich versichert war,also ich weiß nicht,was sie damit meinen.
Also ich denke schon,dass die Versicherung zahlt.

Mal abwarten,den Fall wird jetzt bearbeitet.
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Spracke
Beitrag 26.06.2006, 21:06
Beitrag #16


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@Lala

Thor hat Recht,

Wenn du ein angemeldestes Fahrzeug kauft und du machst einen Kaufvertrag mit Zeitpunkt der Übergabe (Wichtig ist die Uhrzeit im Kaufvertrag), gehen die Rechte und Pflichten des Versicherungsvertrages auf dich über.....

Wenn du einen Verkehrunfall nach der Übergabe z. B. auf den Weg zur Zulassunsstelle oder nach Hause hast
muß die Versicherung des Verkäufers bezahlen und der Verkäufer wird in den Prozenten nicht hochgestuft...

Die Versicherung kann dich auch nicht in Regress nehmen....

Google mal gib auch gültige Rechtssprechung drüber.....

Ich schau mal nach dem passenden Link.....
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tadzio
Beitrag 26.06.2006, 22:40
Beitrag #17


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Zitat (lala42 @ 26.06.2006, 22:23) *
Also heute mich die VErsicherung von dem Verkäufer angerufen und mich gefragt,bei welcher Kfz Versicherung ich versichert war,also ich weiß nicht,was sie damit meinen.


Ich auch nicht. Irgendwas läuft da ganz grob falsch, und ich fürchte, das ist Dir noch nicht so richtig bewusst!

Nimm Dir einen Anwalt! Jetzt!!

Cheers
Daniel


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lala42
Beitrag 26.06.2006, 23:03
Beitrag #18


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Ja wegen der Anwalt.

Also die Versicerhung des Gegenfahrers hat sich bei der VERsicherung des VErkäufers gemeldet,sie haben es abgeleht,weil sie von dem Unfall nicht wusste, da auch weil der Sachbearbeiter in Urlaub war,also jetzt hat es den einen anderen Sachbearbeiter aufgenommen und er bearbeitet den Fall.

Sein Anwalt wollte mich nur einschüchtern.

Dem Verkäufer wurde schon von anfang an gesagt,dass die Versicherung es zahlen sollte,da es das Auto noch auf seiner Name lief und keine richtige verkaufvertrag abgeschloßen wäre,in dem er keine Verantworten fürs Auto übernehmen musste. also ich sehe gerade kein Bedarf nach einem Anwalt.

Aber man weiß es nicht,solbald es einen benötigt wird,ist schon ein da.
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steveluke
Beitrag 27.06.2006, 07:09
Beitrag #19


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Zitat (THOR @ 24.06.2006, 10:12) *
Ich bin immer noch der Meinung das mit Übergabe auch der Versicherungsvertrag auf den Käufer übergeht.



Zitat (Spracke @ 26.06.2006, 22:06) *
@Lala

Thor hat Recht,

Wenn du ein angemeldestes Fahrzeug kauft und du machst einen Kaufvertrag mit Zeitpunkt der Übergabe (Wichtig ist die Uhrzeit im Kaufvertrag), gehen die Rechte und Pflichten des Versicherungsvertrages auf dich über.....


Wie bitte?
Abgesehen davon, dass nicht nur der Versicherungsnehmer vertragliche Rechte und Pflichten hat, sondern auch die Versicherung, würde dies ja quasi einem Kontraktionszwang gleichkommen, der IMHO unzulässig ist.
Versicherung und Versicherungsnehmer sind autonome Vertragsparteien, die sich ihre Vertragspartner selbst auswählen dürfen.
Einen automatischen Übergang des Versicherungsvertrages auf den Käufer des Fahrzeugs darf es IMHO aus diesem Grund nicht geben.

Zitat
Wenn du einen Verkehrunfall nach der Übergabe z. B. auf den Weg zur Zulassunsstelle oder nach Hause hast
muß die Versicherung des Verkäufers bezahlen

Diese Meinung hingegen kann ich unterstützen...

Zitat
und der Verkäufer wird in den Prozenten nicht hochgestuft...

... diese Meinung wiederum nicht, denn wenn die Versicherung Schadenersatz leistet, dann hat sie das Recht, den Versicherungsnehmer (hier also den Verkäufer) hochzustufen - egal wer den Wagen gefahren hat.

Zu prüfen wäre allerdings, ob der Verkäufer nach erfolgter Höherstufung des Vertrages einen zivilrechtlichen Ersatzanspruch gegen den Käufer (= Unfallfahrer) haben könnte.


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Gast_lemonshark_*
Beitrag 27.06.2006, 08:20
Beitrag #20





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Zitat
... diese Meinung wiederum nicht, denn wenn die Versicherung Schadenersatz leistet, dann hat sie das Recht, den Versicherungsnehmer (hier also den Verkäufer) hochzustufen - egal wer den Wagen gefahren hat.

Ist aber wirklich so *schwör* Ich hatte mich genau zu diesem Thema mal ausführlich erkundigt, weil ich auch nicht gerne Probleme mit meiner Versicherung bekommen wollte, wenn ich mein noch angemeldetes Auto an den Käufer übergebe. Ergebnis: Datum und Uhrzeit der Übergabe protokollieren und es gibt keinen Stress. Bei einem Unfall tritt die Versicherung ein, mein Vertrag wird aber nicht belastet....
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Spracke
Beitrag 27.06.2006, 09:44
Beitrag #21


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Zitat (steveluke @ 27.06.2006, 08:09) *
Zitat (THOR @ 24.06.2006, 10:12) *

Ich bin immer noch der Meinung das mit Übergabe auch der Versicherungsvertrag auf den Käufer übergeht.



Zitat (Spracke @ 26.06.2006, 22:06) *
@Lala

Thor hat Recht,

Wenn du ein angemeldestes Fahrzeug kauft und du machst einen Kaufvertrag mit Zeitpunkt der Übergabe (Wichtig ist die Uhrzeit im Kaufvertrag), gehen die Rechte und Pflichten des Versicherungsvertrages auf dich über.....


Wie bitte?
Abgesehen davon, dass nicht nur der Versicherungsnehmer vertragliche Rechte und Pflichten hat, sondern auch die Versicherung, würde dies ja quasi einem Kontraktionszwang gleichkommen, der IMHO unzulässig ist.
Versicherung und Versicherungsnehmer sind autonome Vertragsparteien, die sich ihre Vertragspartner selbst auswählen dürfen.
Einen automatischen Übergang des Versicherungsvertrages auf den Käufer des Fahrzeugs darf es IMHO aus diesem Grund nicht geben.

Doch gibbs es....

[
Zitat
und der Verkäufer wird in den Prozenten nicht hochgestuft...

... diese Meinung wiederum nicht, denn wenn die Versicherung Schadenersatz leistet, dann hat sie das Recht, den Versicherungsnehmer (hier also den Verkäufer) hochzustufen - egal wer den Wagen gefahren hat.

Zu prüfen wäre allerdings, ob der Verkäufer nach erfolgter Höherstufung des Vertrages einen zivilrechtlichen Ersatzanspruch gegen den Käufer (= Unfallfahrer) haben könnte.


da gibbs nichts zu überprüfen, sondern:

Nach den Versicherungsbestimmungen tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag des Verkäufers bei Kauf des Fahrzeuges ein. Verursacht der Käufer vor Umschreibung einen Unfall, so haftet zwar die bestehende Haftpflichtversicherung, der Schadensfreiheitsrabatt des Verkäufers wird hiervon nicht berührt. Daher ist die schriftliche Erfassung der Uhrzeit der Übergabe wichtig.


http://www.kfz-auskunft.de/formulare/autokaufvertrag.htm
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steveluke
Beitrag 27.06.2006, 10:03
Beitrag #22


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@Spracke:
Wir streiten uns im Moment um Peanuts, nicht um die wesentlichen Dinge.

Geht es um den Erhalt des Schadenfreiheitrabattes, gebe ich mich gern geschlagen.

In meinem o.a. Beitrag ging es mir in erster Linie darum, dass nach meiner Überzeugung nicht alle Pflichten und Rechte aus dem Vertragsverhältnis auf den Käufer übergehen.
Der Satz ist mir zu pauschal, denn es ergeben sich aus dem Vertragsverhältnis noch wesentlich mehr beidseitige Rechte/Pflichten, die nach meiner Überzeugung nicht automatisch auf den Käufer übergehen.

Dies an dieser Stelle weiter zu erörtern bedeutete sicherlich Erbsenzählerei und ist für den Eingangssachverhalt wohl auch eher unwesentlich.

Im Grunde sind wir uns ja darüber einig, dass die bestehende KfZ-Versicherung (also die des Verkäufers) für den Sachschaden aufkommen muss.

Selbstverständlich bin auch ich kein Versicherungsfachmann!


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Spracke
Beitrag 27.06.2006, 10:19
Beitrag #23


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@ steveluke

Da gebe ich dir recht das sind Peanuts um die wir uns hier streiten.....

natürlich gehen nicht alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag über....

In dem geschilderten Fall hat der Käufer des Fahrzeuges nicht die Pflicht den Versicherungsbeitrag zu bezahlen......, aber das Recht die Versicherung in Anspruch zu nehmen.....

...und die Versicherung hat nicht das Recht einen Beitrag zu kassieren....., muß aber im Schadensfall zahlen...

Es heisst halt immer der Käufer übernimmt die Versicherung mit allen Rechten und Pflichten.....

und dann muß man auch aufpassen, wenn man die Mitteilung an die Versicherung untersc hreibt was man da ankreutzt

Auf gar keinen Fall

Ich übernehme die Versicherung nicht und kündige mit sofortiger Wirkung.....,
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lala42
Beitrag 27.06.2006, 12:04
Beitrag #24


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Ich bin auch der steveluke Meinung,lass uns hier die Äußerung eines Fachmannes hören!
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RA_Timmermann
Beitrag 27.06.2006, 15:43
Beitrag #25


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Es haften Fahrzeugversicherer, Halter und Fahrer nebeneinander für den Unfallschaden. Regress des Versicherers gegen Fahrer oder Halter als Versicherungsnehmer kommen einzig bei einem Obliegenheitsverstoss im Rahmen der Versicherungsvertragsbedingungen in Betracht. Reguliert der Versicherer Unfallschaden erfolgt - im Übrigen schon schon mit Schadenmeldung - die Rückstufung zu Lasten des Versicherungsnehmers. Schadenersatzansprüche des Verkäufers gegen den Käufer nur bei einem Verstoß gegen kaufvertragliche Pflichten. Eine Eigentumsverletzung des Verkäufers mit Ansprüchen aus unerlaubter Handlung (§823 BGB) entfällt mit vertraglicher Verkaufseinigung und Übergabe des PKW, da nunmehr Käufer Eigentümer ist. Möglich ist hinsichtlich von dem Käufer "überschüssig" zu Gunsten des Käufers gezahlter Versicherungsprämien ein denkbarer Ersatzanspruch aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung, soweit der Käufer zu Lasten des Verkäufers einen von dem Verkäufer finanziell zu tragenden Versicherungsschutz genießt.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 04.11.2025 - 06:58