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> Urteil: PKW und LKW streifen sich in BAB-Baustelle, Auch wenn LKW fehlerhaft fährt, macht sich der PKW-Fahrer Schuldig!
Rob
Beitrag 16.06.2006, 22:51
Beitrag #1


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Endlich ein Urteil, das die PKW-Fahrer mitverantwortlich macht, wenn sie mit "Brecheisengewalt" auf Autobahnbaustellen links an LKW vorbei quetschen und der Trucker z.B. durch ein Bodenwelle zum schlängeln kommt und dabei den PKW berührt!
Zitat
Autofahrer, die in einer Baustelle einen Lastwagen überholen, sollten besonders vorsichtig sein, warnt die deutsche Anwaltshotline...


Autofahrer, die in einer Baustelle einen Lastwagen überholen, sollten besonders vorsichtig sein, warnt die deutsche Anwaltshotline. Stoßen Autofahrer und Lkw-Fahrer zusammen, muss der Überholende immer einen Teil des Schadens tragen. Das geht aus einem Urteil des Landgericht Osnabrück (Az.: 5 O 1098/06) hervor. Wie die Anwaltshotline mitteilt, versuchte ein Pkw-Fahrer in einer Baustelle einen langsam fahrenden Lastwagen zu überholen. Beide Fahrzeuge streiften sich. Dabei wurde der Pkw leicht beschädigt. Unerheblich war nach Angaben des Suchdienstes, ob der Lkw nach links ausscherte oder nicht. Die Versicherung des Lkw-Halters zahlte dem Autofahrer nicht den geforderten Gesamtschaden von 4.100 Euro. Sie übernahm nur zwei Drittel der Summe. Das Landgericht Osnabrück bestätigte die Vorgehensweise der Versicherung. Die Versicherung müsse einen Teil des Schadens tragen, da der Halter des Lastwagens auf Grund der so genannten Betriebsgefahr hafte. Den Unfall verschuldete allerdings der Pkw-Fahrer, da er sich in einer besonders engen Stelle am Lkw vorbeizwängte. Auch wenn der Lkw-Fahrer fehlerhaft gefahren wäre, hätte der Pkw-Fahrer nicht die volle Schadensumme erhalten.


Quelle


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Strike Eagle
Beitrag 16.06.2006, 23:53
Beitrag #2


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Hmm, leicht mehr als die Gefährdungshaftung, so what? think.gif


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Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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blue0711
Beitrag 16.06.2006, 23:57
Beitrag #3


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Tja, wie heisst es so schön: Beim Überholen ist der notwendige Sicherheitsabstand einzuhalten whistling.gif

Gruss
kai

PS: Hoffentlich führt das nicht dazu, dass man in Baustellen gar nimmer durchkommt, weil ALLE links hinter dem LKW kleben bleiben ...


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Gruß Kai
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Lexus
Beitrag 17.06.2006, 07:36
Beitrag #4


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Was ist das wieder für eine widersinnige Berichterstattung?

Die Versicherung des Lkw zahlte "nur" 2/3. Der Pkw-Fahrer war schuld. Widersprüchlicher geht es nicht mehr. Ich würde mir auch wünschen, ich bekäme jedesmal 2/3 meines Schadens ersetzt, wenn ich schuld war.


Hier die Pressemitteilung des Gerichs:

Zitat
Haftungsquoten bei Verkehrsunfall bei Überholen trotz unklarer Verkehrslage - Überholmanöver in einer Autobahnbaustelle

Entscheidung der 5. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück vom 02.06.2006 – Az. 5 O 1098/06

Der aus Essen stammende Kläger befuhr am 28.9.2005 die linke Fahrspur der BAB 1 in Osnabrück. In einer Baustelle waren die Fahrspuren verengt; die Breite der rechten Fahrbahn betrug 3,00 Meter. In dieser Situation versuchte der Kläger einen auf der rechten Spur fahrenden Militär-Sattelschlepper mit einer Breite von 2,95 m zu überholen. Dabei kam es zu einer Berührung der Fahrzeuge. Dem Kläger entstand bei dem Unfall ein Schaden in Höhe von ca. 4.100,- €. Davon beglich die für den Sattelschlepper einstandspflichtige Beklagte vorprozessual 2/3.

Mit der Klage macht der Kläger seinen restlichen Schaden geltend. Er behauptet, zu dem Unfall sei es nur deshalb gekommen, weil der Fahrer des Sattelschleppers einen Schlenker auf die linke Fahrspur gemacht habe. Damit sei der Unfall ausschließlich auf dessen Verschulden zurückzuführen, wofür die Beklagte einzustehen habe.
Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück hat die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass der Kläger den ihm entstandenen Schaden grundsätzlich ersetzt verlangen könne, da sein Pkw bei dem Betrieb des Militär-Lkw beschädigt worden sei. Sein Ersatzanspruch sei jedoch zu kürzen, da er selbst den Unfall schuldhaft dadurch mit herbeigeführt habe, dass er trotz einer unklaren Verkehrslage das Überholmanöver durchgeführt habe. Da dem Lkw-Fahrer auf seiner Fahrspur nach rechts und links lediglich wenige Zentimeter zur Verfügung gestanden hätten, sei es offensichtlich gewesen, dass ein Überholvorgang nicht gefahrlos möglich gewesen sei. Wer unter derartigen Bedingungen überhole, gehe bewusst ein erhebliches Risiko ein. Folglich hafte auch der Kläger für die Unfallfolgen. Er könne daher allenfalls 2/3 seines Schadens ersetzt verlangen, so dass kein weiterer Schadensersatzanspruch bestehe. Das gelte selbst dann, wenn man davon ausgehe, dass auch der Fahrer des Militär-Lkw einen schuldhaften Verkehrsverstoß begangen habe, indem er mit dem Sattelschlepper einen Schlenker nach links gemacht habe.

PM vom 07.06.2006


Das kleine Wörtchen "mit" gibt dem ganzen schon einen ganz anderen Akzent.


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Icke aus Berlin
Beitrag 17.06.2006, 07:40
Beitrag #5


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Och Lexus, nicht böse sein lieb.gif !


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Nur wer nicht Auto fährt, macht keine Fehler!

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skummy19
Beitrag 17.06.2006, 15:33
Beitrag #6


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Irgendwie verstehe ich das nicht.

Gefährdungshaftung besteht doch immer. Was will derjenige also einklagen? Will er etwa sagen, er parkte sein Auto beim Überholvorgang think.gif
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Rob
Beitrag 17.06.2006, 15:41
Beitrag #7


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Er dachte halt, beim Überholen blieb er nicht auf sein rechte Spur und deswegen hat der Trucker 100% Schuld! Aber endlich mal ein Urteil, das die PKW-Fahrer in diese Fall mitschuldig erklärt! Sonst war es so, daß die Versicherung klar den Trucker als "Täter" erkannte und die Schaden voll übernehmen...
Wegs mir sollten die PKW-Fahrer noch mehr Schuldlast annehmen! Nach dem Zeitungsbericht von Lexus wird es sich wohl um solche Faun-Trucks oder ähnliches gehandelt haben, da frage ich mich, ob der PKW-Fahrer noch alle XXX hat, so ein Kisten in der Baustelle zu überholen! Andererseits verstehe ich den Trucker nicht, warum er mit sein Überbreite nicht gleich (wie ich öfters) auf beide Spur fuhr, so daß keiner vorbei kann!


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skummy19
Beitrag 17.06.2006, 15:44
Beitrag #8


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Selbst, wenn der LKW-Fahrer 100% Schuld hätte, bekommt der PKW-Fahrer doch auch schon vor dem Urteil nicht 100% seines Schadens (wegen der Gefährdungshaftung) ersetzt. Das ist das was ich nicht verstehe....! Oder bin ich da gerade falsch think.gif
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Rob
Beitrag 17.06.2006, 16:00
Beitrag #9


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Nochmal: Der Truck war 2,95 Meter breit, sein Spur 3,00 Meter! Rechts auf Autobahn sind meist immer irgendwelche Hinderniss wie Leitbaken, Leitplanken, Betonmauer etc... Da ist es von den Trucker SEHR schwer zu verlangen, daß er es schafft, ein paar hundert Meter mit weniger als 5 cm Differenz auf sein Spur zu fahren! Nun braucht nur ein kleine Bodenwelle erwischen (z.B. Gully, Seitenstreifenschaden wie Schlaglöcher und Höhenversetzte Randstreifen (durch Setzung), Fahrspurbeeinflussende Regenrinne etc...), schon macht er ein Schlenker von nicht selten 10cm und mehr! Drum sollte man wie von blue0711 schon erwähnt ausreichend Sicherheitsabstand einhalten! Aber wenn der Linke Spur nun nur 2 Meter hat, und der Rechte schon fast voll ist, wie will der Überholer hier mit sein PKW (1,6-1,8 Meter Breit) noch mit ausreichend Sicherheitsabstand vorbei? think.gif


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skummy19
Beitrag 17.06.2006, 16:12
Beitrag #10


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Du verstehst nicht was ich sagen will.... crybaby.gif ich hoffe du bist der einzige
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Hotdog
Beitrag 17.06.2006, 19:34
Beitrag #11


Neuling
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Fakt ist (und das erlebe ich als LKW-Fahrer täglich) ,das die meisten Überholenden die Maße ihrer Vehicles NICHT im Griff haben : Beide Spuren gleich breit - da versuchen sich doch tatsächlich PKW-Fahrer auf der re. Spur etwas mehr Platz zu erhaschen mit ca. 50-70 cm in derrechten Spur zu überholen ...dann wird Lichthupe,Hupe , wild gestikuliert , geschrien ,"taktische" Zeichen ...gegeben !!! usw

Da wird mir immer Angst und Bange mit den Nullen auf der linken Spur , zumal die meisten LKW-Fahrer eh schneller fahren als erlaubt - dann noch die PKW's die überholen möchten und ihr Fahrkönnen nicht reicht ...

na dann Gute Nacht

PETER


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Strike Eagle
Beitrag 17.06.2006, 22:00
Beitrag #12


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Was sind "taktische" Zeichen? blink.gif

Danke an Lexus für die Mitteilung des Gerichts. Nur scheint mir nirgends was von gefährdungshaftung zu stehen, bzw. auhc nicht wirklich herauslesbar. Das "mit" ist ja fast schon mehr als nur Gefärdungshaftung. Kommt mir eher so vor, wie beim Fahren >130km/h. think.gif


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Rob
Beitrag 17.06.2006, 22:53
Beitrag #13


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Zitat (Strike Eagle @ 17.06.2006, 23:00) *
Was sind "taktische" Zeichen? blink.gif

z.B. Scheibenwischer, Vogelhirnkunde, Mittelfingernageluntersuchung... whistling.gif

PS: Gefährdungshaftung wird hier in Urteil nicht berücksichtigt worden sein, sondern der PKW hat schlicht und einfach ein besch...te Stelle zum Überholen ausgesucht, das ein sichere Überholen nicht gewährleistet und macht sich somit Mitschuldig...


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Gast_lemonshark_*
Beitrag 18.06.2006, 00:38
Beitrag #14





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Zitat
Selbst, wenn der LKW-Fahrer 100% Schuld hätte, bekommt der PKW-Fahrer doch auch schon vor dem Urteil nicht 100% seines Schadens (wegen der Gefährdungshaftung) ersetzt. Das ist das was ich nicht verstehe....! Oder bin ich da gerade falsch think.gif


.... ja, bist du crybaby.gif Bei einem Zusammenstoß zweier motorisierter Fahrzeuge gibt es immer noch die Möglichkeit, die Gefährdungshaftung auszuschließen, wenn ein unabwendbares Ereignis vorliegt. Vermutlich wollte der gute Mann genau darauf hinaus.
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mxxxxxx
Beitrag 18.06.2006, 13:34
Beitrag #15


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Zum Thema "unabwendbare Ereignisse" hatten wir letzens auch wieder was wink.gif
Eigentlich gibt es soetwas gar nicht, man kann immer argumentieren, dass man ja das KFZ nicht hätte benutzen müssen -> Ereignis abgewendet.

In der Praxis wird es trotzdem ab und an so gesehen, aber ist bei einem Unfall wie vom TE beschrieben, also LKW in Baustelle und PKW überholt wirklich schonmal das "unabwendbare Ereignis" angenomen wurden ? Also gibt es das wirklich, dass der PKW 0% Schuld bekam ? Denn das ist ja wohl ein sehr leicht abwendbares Ereignis gewesen...
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