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> Über 7,5 Tonnen ! Bekomme keine Auskunft !
Saxo
Beitrag 10.06.2006, 12:45
Beitrag #1


Neuling
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Servus!

Ich (18 Jahre) habe vor kurzen meinen LKW Führerschein (CE) gemacht und bekomme nirgendwo wirklich Auskunft darüber was ich nun darf oder nicht! Ich arbeite bei einer Stadtgärtnerei und wir hätten da kürzere Fahrten mit einen 12,8 Tonner zu erledigen ! (Winterdienst, Entsorgung von Schnittgut, Versetzen von Baggern etc.) keinen wiklichen Gütertransport in meinen Augen sondern nur Arbeitsmaterialien usw. Was ich fahren darf kann mir niemand wirklich sagen ich wede nur von Amt zu Amt geschickt!

Danke


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Beitrag 10.06.2006, 14:58
Beitrag #2


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du darfst deinen CE-schein bis zu deinem 21.lebensjahr gewerblich nur bis 7,5 tonnen fahren. alles was dadrüber liegt darf zu privaten zwecken sein... wavey.gif


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Saxo
Beitrag 10.06.2006, 16:52
Beitrag #3


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Es gibt aber doch Ausnahmen! Landwirtschaft, Straßenbauämter usw.
think.gif


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Beitrag 10.06.2006, 20:40
Beitrag #4


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ja es gibt echt ausnahmen aber ich glaub das trifft nicht auf @saxo zu, denn er nutzt den führerschein dann ja gewerblich... think.gif


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Saxo
Beitrag 10.06.2006, 20:59
Beitrag #5


Neuling
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Gerwerblich ja aber ich hab da was gefunden was auf mich auch zutreffen müsste!

Artikel 13
Ausgenommen sind:
(1) b) Fahrzeuge, die von Behörden für öffentliche Dienstleistungen verwendet werden, die nicht im Wettbewerb mit dem Kraftverkehrsgewerbe stehen;

c) Fahrzeuge, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereibetrieben zur Güterbeförderung in einem Umkreis von 50 km vom Standort des Fahrzeugs, einschließlich des Gebiets von Gemeinden, deren Zentrum innerhalb dieses Umkreises liegt, verwendet werden;

Da müsste doch was für mich dabei sein oder nich ?
wallbash.gif


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Beitrag 11.06.2006, 01:13
Beitrag #6


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Zitat (Saxo @ 10.06.2006, 20:59) *
Gerwerblich ja aber ich hab da was gefunden was auf mich auch zutreffen müsste!

Artikel 13
Ausgenommen sind:
(1) b) Fahrzeuge, die von Behörden für öffentliche Dienstleistungen verwendet werden, die nicht im Wettbewerb mit dem Kraftverkehrsgewerbe stehen;


dann würde ich sagen: freie fahrt wavey.gif


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Saxo
Beitrag 11.06.2006, 06:38
Beitrag #7


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Juhu! thumbup.gif thumbup.gif thumbup.gif thumbup.gif
Brauch ich dann was schrftliches wenn mich die police.gif anhalten oder kann ich auf arbeit einfach drauf auf den Bock und los ?


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peter
Beitrag 11.06.2006, 07:11
Beitrag #8


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Zitat
Artikel 13


Diese Vorschrift beschreibt die Möglichkeit, dass Mitgliedsstaaten der VO EWG 3820/85 eigenständige, also nationale Ausnahmen vorsehen können - sie ist jedoch für Dich nicht anwendbar.

Liest Du dort Art. 4 oder § 7 der FahrpersonalVO...


Klären solltest Du ggfs., ob die Stadtgärtnerei unter "Behörde" fällt, falls Du diese Ausnahme für Dich in Anspruch nehmen wolltest...
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Saxo
Beitrag 11.06.2006, 07:16
Beitrag #9


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sad.gif
Hab ich nur in einem anderen Eck gefunden !
Fall ich wenistens unter den Landwirtschaftlichen Kram ?


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peter
Beitrag 11.06.2006, 07:35
Beitrag #10


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Naja, unter Gartenbau solltest Du schon fallen....


Was mich wundert: hat in Eurer Führung keiner Ahnung von so was? Ihr setzt doch die Lkw jeden Tag ein!!
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Saxo
Beitrag 11.06.2006, 07:45
Beitrag #11


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Die haben so viel Ahnung wie das Landratsamt, Gewebeaufsichtsamt, Fahrlehrer und Prüfer ! Nämlich keine. Ich bin immer auf eine andere Behörde verwiesen worden ! whistling.gif Brauch ich da etz was schriftliches oder nicht ?


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Beitrag 11.06.2006, 11:20
Beitrag #12


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wenn du unter landwirtschaft,gartenbau oder öffentlicher dienst fällst kannst du sofort starten(nur heute nich weil ja sonntag ist tongue.gif ) und du brauchst keine schriftliche genehmigung, du hast ja deinen führerschein und das reicht.


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Saxo
Beitrag 11.06.2006, 11:29
Beitrag #13


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thumbup.gif
Öffentlicher Dienst und Gärtnerei! Also kann ich morgen meinen Tieflader mit Bagger Fröhlich in der Gegend herumfahren ! In welchen Gesetz stet das denn damit es mein Chef auch glaubt ? und was wenn mich die netten police.gif Kollegen anhalten ?


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Beitrag 11.06.2006, 13:58
Beitrag #14


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zeig ihm deinen führerschein und druck dir das ( http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein...en.php#Klasse_C ) aus, ließ dir nochmal durch ob alles zusammenpasst und zeigs ihm dann... wavey.gif


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Saxo
Beitrag 11.06.2006, 14:03
Beitrag #15


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Danke ! wavey.gif
Endlich wieder mit richtigen Maschienen fahren ! cool.gif
So schnell steig ich da nicht mehr aus ! smile.gif


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Saxo
Beitrag 11.06.2006, 14:45
Beitrag #16


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Ich brauch aber eine Liste mit den Ausnahmen von den Sozialvorschriften ! Da find ich nix geeignetes ! crybaby.gif


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peter
Beitrag 11.06.2006, 22:25
Beitrag #17


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zB hier: http://www.sidiblume.de/info-rom/verkehr/fpersv_f.htm

Dann unter § 7 schauen...
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Saxo
Beitrag 12.06.2006, 05:23
Beitrag #18


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Thanks ! tongue.gif
Ich hoffe er ist damit zufrieden !
Ich hab nur Mist gefunden!
rolleyes.gif


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brummelbaer
Beitrag 16.06.2006, 21:40
Beitrag #19


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Hallo,

auf der Seite heisst es doch "Außer Kraft getreten am 2. Juli 2005", das alles scheint also gar nicht mehr aktuell zu sein.

Gruß brummelbaer
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Saxo
Beitrag 17.06.2006, 11:34
Beitrag #20


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Hab ich auch gemerkt ! rolleyes.gif

Hab was neues gefunden! Glaub ich!

Klick Me

Artikel 13 gap.gif


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Hannes
Beitrag 17.06.2006, 11:52
Beitrag #21


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Dann nimm doch die aktuelle von hier:

http://www.lfas.bayern.de/vorschriften/ver.../a_z/fpersv.htm

Das ist die Fassung vom 27. Juni 2005. Runterscrollen zu §18 Abs. 1, das dürfte für dich zutreffen.
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Saxo
Beitrag 17.06.2006, 12:03
Beitrag #22


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wavey.gif
Sehen beide irgendwie gleich aus !
hauptsache ich darf fahren!
Und die police.gif blickt sowieso nicht durch im Deutschen Paragraphen Dschungel!
laugh.gif


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Gast_buerger_*
Beitrag 18.06.2006, 13:17
Beitrag #23





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@Saxo

Zitat
Und die blickt sowieso nicht durch im Deutschen Paragraphen Dschungel!


Verlasse dich lieber nicht darauf,da könntest du schnell so aussehen crybaby.gif

Hier im forum bekommst du viele antworten von police.gif und einige werden über deine aussagen ganz laut rofl1.gif

gruss
buerger
wavey.gif
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Gerd2366
Beitrag 18.06.2006, 17:07
Beitrag #24


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Hallo Saxo

Stell doch deine Frage ma bei www.truckerfreunde.de da wirst garantiert weitergeholfen

LG Gerd
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Saxo
Beitrag 18.06.2006, 17:12
Beitrag #25


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wavey.gif
Ich probiers mal! mal sehen was die sagen! Glaub aber nich das ich da so gute Beratung bekomm wie hier! notworthy.gif notworthy.gif notworthy.gif notworthy.gif notworthy.gif notworthy.gif notworthy.gif notworthy.gif notworthy.gif notworthy.gif
Mal schaun was der police.gif schreibt! Der müsste sich laut @buerger gut auskennen!


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Hallo!
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Burkhard
Beitrag 18.06.2006, 18:32
Beitrag #26


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Eigentlich wurde ja schon alles geschrieben. Da ich aber persönlich angeschrieben wurde, werde ich mich hierzu auch äußern.

Vorab halte ich den rechtlichen Hinweis nochmals für notwendig, dass das hier Geschriebene ausschließlich meine persönliche Rechtsauffassung bzw. meine Meinung widerspiegelt und daher keine rechtsverbindliche Antwort ist. Das steht mir nicht zu.

Dennoch werde ich alle Fragen nach besten Wissen beantworten.


Die fahrerlaubnisrechtliche Würdigung beim Führen eines Kfz über 3,5 t mit der Klasse CE unter 21 Jahre, bei Fahrten im gewerblichen Güterkraftverkehr i. S. d. VO EWG 3820/85.

Du hast ordnungsgemäß eine FE der Klasse CE erworben. Gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 FeV darfst du Kfz dieser Klasse im öffentlichen Straßenland führen.

Nun verweist der § 10 Abs. 1 Satz 2 auf die einschränkenden Bestimmungen des Art. 5 der VO EWG 3820/85, wonach Fahrten, die dieser Vorschrift unterliegen, nur von Fahrzeugführern unternommen werden dürfen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben.

Jetzt ist also zu klären, ob das von dir geführte Kfz unter diese Bestimmung fällt bzw. diesbezügliche Ausnahmen geltend gemacht werden können.

Das von dir geführte Fahrzeug fällt nach meinem Dafürhalten unter die bereits genannte Ausnahmen aus Art. 13 Abs. 1c ebenso § 18 Abs. 1 Nr. 2 FPersV.

Zitat
(1) Ein Mitgliedstaat kann für sein Hoheitsgebiet oder mit Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats für das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates Abweichungen von jeder Bestimmung dieser Verordnung zulassen, die Beförderungen mit Fahrzeugen einer oder mehrerer der folgenden Arten betreffen:

a)...b)

c) Fahrzeuge, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts oder Fischereibetrieben zur Güterbeförderung in einem Umkreis von 50 km vom Standort des Fahrzeugs, einschließlich des Gebiets
von Gemeinden, deren Zentrum innerhalb dieses Umkreises liegt, verwendet werden;

d)...k)


Damit liegt kein Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften vor, du darfst also das Fahrzeug unbedenklich im öffentlichen Straßenland führen.


Wie verhält es sich aber nun, wenn die Ausnahme beispielsweise durch Überschreitung der Kilometerbegrenzung nicht greift?

Hier ist die Rechtsfolge für dich entscheidend. Es handelt sich dann keinesfalls, wie man es annehmen könnte, um eine Fahren ohen FE i. S. d. § 21 StVG, sondern um einen Verstoß gegen § 22 FPersV i. V. m. § 8 FPersG

Zitat
§ 22 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Fahrpersonalgesetzes handelt, wer als Unternehmer gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (ABl. EG Nr. L 370 S. 1, 1986 Nr. L 206 S. 36), die durch die Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 (ABl. EU Nr. L 226 S. 4) geändert worden ist, verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen Artikel 5 Abs. 1, 2 oder 3 einen Fahrer oder Beifahrer einsetzt, der die dort genannten Voraussetzungen nicht erfüllt,
...

(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Fahrpersonalgesetzes handelt, wer als Fahrer gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen Artikel 5 Abs. 1 oder 2 Unterabs. 1 ein Fahrzeug führt, ohne das dort festgesetzte Mindestalter erreicht zu haben,
...


In Artikel 5 der EWG/3820/85 steht wiederum, was die Voraussetzungen sind.

Hier mal ein Auszug aus dem Gesetzestext:

Zitat
Artikel 5
(1) Das Mindestalter der im Güterverkehr eingesetzten Fahrer wird festgesetzt:
a) bei Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen einschließlich − Anhänger oder Sattelanhänger gegebenenfalls inbegriffen − auf das vollendete 18. Lebensjahr;

b) bei den übrigen Fahrzeugen auf
– das vollendete 21. Lebensjahr oder
– das vollendete 18. Lebensjahr, falls der Fahrer Inhaber eines Befähigungsnachweises über den erfolgreichen Abschluß einer von einem der Mitgliedstaaten anerkannten Ausbildung für Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über das Mindestniveau der Ausbildung für Fahrer von Transportfahrzeugen im Straßenverkehr ist.


Ich hoffe, das reicht zur Beantwortung deiner Frage aus. wavey.gif

Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 18.06.2006, 18:39


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Saxo
Beitrag 18.06.2006, 18:52
Beitrag #27


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wavey.gif
Erstmal danke! Der erste von 8 police.gif der sich auskennt! notworthy.gif notworthy.gif notworthy.gif notworthy.gif
Aber der Artikel 5 der EWG/3820/85 zum Schluss verwirrt mich ein wenig!
Hab es aber mal als ja aufgefasst! smile.gif


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Burkhard
Beitrag 18.06.2006, 18:57
Beitrag #28


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Zitat (Saxo @ 18.06.2006, 19:52) *
Aber der Artikel 5 der EWG/3820/85 zum Schluss verwirrt mich ein wenig!


Warum, was ist unklar? Er regelt nur das Mindestalter für Fahrten im gewerblichen Güterkraftverkehr, was ja die Ausgangssituation deiner Anfrage war. think.gif

Zitat (Saxo @ 18.06.2006, 19:52) *
wavey.gif
Erstmal danke! Der erste von 8 police.gif der sich auskennt!


Damit keine Trugschlüsse aufkommen, ich habe auch erst einmal nachgelesen. Man kann und muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo was steht. book.gif book.gif book.gif whistling.gif whistling.gif whistling.gif


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Saxo
Beitrag 18.06.2006, 19:02
Beitrag #29


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wavey.gif
Darf ich jetzt oder nicht! Laut Artikel 5 der EWG/3820/85 darf ich nicht!
Aber laut Art. 13 Abs. 1c ebenso § 18 Abs. 1 Nr. 2 FPersV.
darf ich! Ja oder nein ?
Sorry ich steh glaub ich a weng auf der Leitung! blushing.gif
War aber eine gute Idee von @buerger dich zu fragen!
notworthy.gif notworthy.gif notworthy.gif notworthy.gif notworthy.gif notworthy.gif notworthy.gif notworthy.gif


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Burkhard
Beitrag 18.06.2006, 19:11
Beitrag #30


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Zitat (Gerd2366 @ 18.06.2006, 18:07) *
Hallo Saxo

Stell doch deine Frage ma bei www.truckerfreunde.de da wirst garantiert weitergeholfen

LG Gerd


Was soll denn das? Gerade erst angemeldet und schon abwerben? wink.gif laugh2.gif

Aber mal im Ernst. Auch das Truckerforum ist ein kompetentes Forum. Ich würde mich freuen, wenn einige von den User auch mal hier rein schauen würden. Wir haben auch einiges zu bieten. whistling.gif

Zitat (Saxo @ 18.06.2006, 20:02) *
wavey.gif
Darf ich jetzt oder nicht! Laut Artikel 5 der EWG/3820/85 darf ich nicht!
Aber laut Art. 13 Abs. 1c ebenso § 18 Abs. 1 Nr. 2 FPersV.
darf ich! Ja oder nein ?


Ich glaube, dir ist die Systematik nicht ganz klar geworden. whistling.gif

Also, du darfst!!!

Warum, weil deine Fahrten nicht unter dem Begriff des gewerblichen Güterkraftverkehrs zu subsumieren sind, da sie unter die genannten Ausnahmen fallen. Damit greift für dich auch nicht der einschränkende Satz 2 aus § 10 Abs. 1 FeV.


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Saxo
Beitrag 18.06.2006, 19:19
Beitrag #31


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laugh.gif
Vielen Dank!
Mit dem Abwerben brauchst du keine Angst haben! So ein kompetentes Forum findet man kein 2 mal!
Ich glaub mit dem VP hab ich ein neues Hobby gefunden! smile.gif
notworthy.gif notworthy.gif notworthy.gif notworthy.gif notworthy.gif notworthy.gif notworthy.gif notworthy.gif notworthy.gif


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Gerd2366
Beitrag 01.07.2006, 11:58
Beitrag #32


Neuling


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Hallo Expert,

das sollte keine Abwerbung werden oder sein, sondern nur ne andere möglichkeit sein eine Antwort auf die Frage zu finden, weil dort halt mal eben Trucker zuhause sind die sich mit dieser Thematik "vielleicht" ""besser"" auskennen

LG Gerd
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Burkhard
Beitrag 01.07.2006, 12:44
Beitrag #33


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Kein Problem, daher habe ich ja auch die entsprechenden Smilies gesetzt. wink.gif wavey.gif


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Gast_buerger_*
Beitrag 01.07.2006, 13:13
Beitrag #34





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@ Gerd2366

So wie du schreibst nehme ich mal an du bist sehr oft im Trucker Forum, es nutzt aber wenig wenn hier eine spezielle frage gestellt wird und man den fragenden einfach mal schnell auf ein anderes Forum hinweist ohne sich selbst hier im VP mit der problemantik dieser frage zu beschäftigen.Das ist bestimmt nicht das ziel unseres VP.

wavey.gif
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Saxo
Beitrag 01.07.2006, 16:41
Beitrag #35


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@ Gerd2366

wavey.gif
Wieso im Truckerforum fragen?
Sorry, kann mir schlecht vorstellen das die kopetenter sind!
cool.gif


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Hallo!
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