... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Zu früh losgefahren (Ampel rot => geblitzt)
dontblameme
Beitrag 09.06.2006, 13:13
Beitrag #1


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 53
Beigetreten: 09.06.2006
Mitglieds-Nr.: 20156



    
 
Hallo alle zusammen!

Mir is gestern Abend was total dummes passiert sad.gif
Es war so ca. 20 Uhr, die Sonne stand extrem tief (bin ständig geblendet worden), weshalb ich meine Sonnenblende runtergeklappt habe. Ihr fuhr also an diese verhängnisvolle Ampel und wartete bis "diese" auf grün umschaltet. Hab mich nicht gut ausgekannt, weshalb ich auch vorwiegend auf den Weg konzentriert war.

Das Problem war jetzt, dass meine Sonnenblende die Ampel, an der ich stand (Ich war erster in der Schlange), komplett überdeckt hat, ohne dass mir das klar war. Ich hab mich dann dummer Weise an einer anderen Ampel, die sich ca. 10-20 Meter weiter vorne auf meiner Spur befand, orientiert, weil ich dachte die würde für mich gelten (klar, wenn für mich sonst keine in Sicht war; Es gibt ja auch schließlich diese Ampeln, die so hoch hängen, dass man aus sie der ersten Reihe garnicht sehen kann und deshalb weiter vorn "Hilfsampeln" haben.)

Bin dann jedenfalls losgetuckert als die Ampel weiter vorne grün wurde (war, wie die "echte", auch die ganze Zeit über rot gewesen) stand vielleicht 4-5 sec. an der eigntlichen Ampel, die immernoch rot war als ich schon anfuhr, als mein Beifahrer ,der wohl Sicht auf die eigentliche Ampel hatte, etwas in die Richtung "Verdammt es ist rot!" rief. Ich hab das erst garnich realisiert, weil ich ja keine Ahnung hatte...
Und da war's auch schon zu spät *BLITZ* *BLITZ*. Die Blitze waren in relativ langen Abstand, da ich vor lauter Verwirrung nurnoch Schrittempo drauf hatte.
shit happens shutup.gif
Kam gottseidank kein Verkehr (außer auf meiner Spur war nich viel los). War auch keine Kreuzung sonder nur eine von links kommende Straße die auf meine führte.

Ich rechne mit 4 Punkten; 125€ Strafe und 1 Monat Fahrverbot. shutup.gif
Bin übrigens noch in der Probezeit was bedeuten müsste, dass ich wegen den Punkten zur Nachschulung muss.

Das Auto gehört übrigens meinem Opa, der wird also das ganze zugeschickt bekommen, nur die Frage ob die erstma den dafür verantwortlich machen wollen (hab eigntlich volle Kanne in den Blitzer gestarrt, war ja total langsam und überrascht, und nach Opa seh ich nich aus)

Keine Ahnung, aber vielleicht hat ja einer von euch ne geniale Idee... wie ich vor allem um die Nachschulung rumkomm, war ja auch eignltich alles nur dummes Pech, mit zugegeben ein wenig Fehleinschätzung meinerseits... sad.gif

mfg
dbm

Der Beitrag wurde von dontblameme bearbeitet: 09.06.2006, 13:20
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Burkhard
Beitrag 09.06.2006, 13:18
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 4769
Beigetreten: 20.01.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 7902



Ein Fahrverbot lässt sich hier mit Sicherheit abwenden, da nach meinem Dafürhalten ein Augenblicksversagen vorliegt.

Du solltest auf jeden Fall einen RA einschalten. Vielleicht kann er dir in der besonderen Konstellation noch weitreichender helfen.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Achim
Beitrag 09.06.2006, 13:18
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19515
Beigetreten: 14.09.2003
Wohnort: Dresden
Mitglieds-Nr.: 18



Hier handelt es sich um einen untypischen Rotlichverstoß. Sollte man nicht nachweisen können, dass Du über die Kreuzung gefahren bist, wird es erheblich billiger. Dazu müsstest Du aber in die Akten sehen.
Also abwarten.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dontblameme
Beitrag 09.06.2006, 13:23
Beitrag #4


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 53
Beigetreten: 09.06.2006
Mitglieds-Nr.: 20156



danke für die schnellen Anworten, ihr macht mir Hoffnung! wounded.gif lieb.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dontblameme
Beitrag 10.06.2006, 14:42
Beitrag #5


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 53
Beigetreten: 09.06.2006
Mitglieds-Nr.: 20156



Worüber ich mir jetzt nicht im Klaren bin:

Wie oben beschrieben war das ganze ja mit ziemlich viel Pech verbunden (Ich gehe davon aus, dass es zu einer anderen Tageszeit nicht dazu gekommen wäre; keine tiefstehende Sonne => keine Sonnenblende => Sicht auf die eigentliche Ampel)...

Das Problem ist aber, dass die zuständigen Behörden davon ja garnichts wissen.
Wenn die das sehen werden die sich denken ich sei volle Karacho mitten in der Rotphase (stand ja schon nen paar Sekunden) über die Ampel geheizt und mir entsprechen ne saftige Strafe für das nachvollziehbar heftige Vergehen aufbrummen.

Kann mir einer von euch verraten, was in nächster Zeit auf mich zukommt?
Also ob ich auch die Möglichkeit habe den Hergang des Verstoßes zu erklären.

mfg
dbm
Go to the top of the page
 
+Quote Post
automatix
Beitrag 10.06.2006, 14:45
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1516
Beigetreten: 18.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9346



Zitat (dontblameme @ 10.06.2006, 16:42) *
Worüber ich mir jetzt nicht im Klaren bin:

Wie oben beschrieben war das ganze ja mit ziemlich viel Pech verbunden (Ich gehe davon aus, dass es zu einer anderen Tageszeit nicht dazu gekommen wäre; keine tiefstehende Sonne => keine Sonnenblende => Sicht auf die eigentliche Ampel)...

Das Problem ist aber, dass die zuständigen Behörden davon ja garnichts wissen.
Wenn die das sehen werden die sich denken ich sei volle Karacho mitten in der Rotphase (stand ja schon nen paar Sekunden) über die Ampel geheizt und mir entsprechen ne saftige Strafe für das nachvollziehbar heftige Vergehen aufbrummen.

Kann mir einer von euch verraten, was in nächster Zeit auf mich zukommt?
Also ob ich auch die Möglichkeit habe den Hergang des Verstoßes zu erklären.

mfg
dbm


du kriegst ein schreiben, in dem dring steht, was du gemacht hast, wer zeuge ist, was die strafe wäre und einen anhörungsbogen, den du ausfüllen kannst und in dem du angaben zur sache machen kannst (machst du das nicht, kommt automatisch die strafe, die im brief steht)
wenn das kommt gehst du am besten zum anwalt mit dem anhörungsbogen und der berät dich bei der ausfüllung.


--------------------
zu vermieten
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Luxfur
Beitrag 10.06.2006, 15:07
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 8352
Beigetreten: 28.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11674



Das "voll Karacho" wird man schon seitens der Behörde nicht annehmen... bei zwei Bildern lässt sich aus der Fahrstrecke die Geschwindigkeit rückrechnen. Bist du nicht schnell gefahren ist das deutlich zu erkennen.

Bleibt nurnoch die Frage: Haltelinien- oder Rotlichtverstoß. Um das zu erfahren wirst du ohnehin ersteinmal den Anhörungsbogen abwarten müssen. Wird der Rotlichtverstoß vorgeworfen, liegt aber keiner vor (ich würde vorher nocheinmal zum Ortsbesuch raten, um sicherzugehen) mag es sinnig sein einen Anwalt zu Rate zu ziehen.


--------------------
"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dontblameme
Beitrag 10.06.2006, 17:32
Beitrag #8


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 53
Beigetreten: 09.06.2006
Mitglieds-Nr.: 20156



stellt sich die Frage wofür ich im Endeffekt bestraft werden muss...

Rotlichverstöße laufen ja meistens so ab, dass jemand über eine rote Ampel fährt und das auch weiß, aber eben dachte er "komme noch drüber".

Das ist in meinem Fall eigentlich anders. Ich hab die Ampel ja richtig wahrgenommen und entsprechen reagiert (angehalten und auf Grün gewartet), nur wegen Sichtbehinderung bin ich fälschlicher Weise früher losgefahren als erlaubt.
Hätte damit natürlich trotzdem Leute in Gefahr bringen können...
Seh auch ein deswegen ne Strafe zu erhalten, nur sollte diese eben von der Härte dem tatsächlichen Hergang entsprechend sein.

Sieht man es ganz drastisch hab ich eigentlich garnichts falsch gemacht. Aus meiner Sicht (zum Zeitpunkt des Verstoßes) war mein Handeln vollkommen rechtens. Ampel wird rot, ich halte an und warte. Ampel (leider die falsche) wird grün > ich fahr los.
Dass ich damit nich durchkomme is mir klar.

mfg
dbm

Der Beitrag wurde von dontblameme bearbeitet: 10.06.2006, 17:40
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RoWu82
Beitrag 11.06.2006, 00:29
Beitrag #9


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 24
Beigetreten: 09.06.2006
Wohnort: Zwischen Flensburg und Sonthofen
Mitglieds-Nr.: 20158



Aus "eigener" Erfahrung muss ich Expert zustimmen. Einem Kollegen ist fast das gleiche Passiert. Er kam auch aus der Sache raus, indem er angegeben hat das ihn das umsprigen der Fußgängerampel auf Grün abgelenkt hatte. Jedoch nicht geblitzt sondern Polizeiwagen hinter uns. Polizei anzeige geschrieben, und so weiter...
Am Ende hat sein RA auch Augenblicksversagen durchbekommen.(Sogar ohne Verhandlung zu der er erscheinen musste). ["Nur" Geldstrafe => Also keine Auswirkung auf PZ (Vermutung!)]
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dontblameme
Beitrag 11.06.2006, 13:28
Beitrag #10


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 53
Beigetreten: 09.06.2006
Mitglieds-Nr.: 20156



Hört sich ja gut an.
Was war im Endeffekt die Strafe?
Nur Bußgeld? Keine Punkte? Kein Fahrverbot?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Luxfur
Beitrag 11.06.2006, 14:23
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 8352
Beigetreten: 28.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11674



Also eine Geld"strafe" kann er nicht bekommen haben. Das setzt eine rechtkräftige Verurteilung wegen einer Straftat vorraus... soo drastisch ist dann aber eine rote Ampel auch noch nicht wink.gif.


In Betracht kommt hier ein Haltelinienverstoß, der als geringfügige OWi mit EUR 10 Geldbuße geahndet wird. Sollte es statt einem Verwarngeldangebot einen Bußgeldbescheid geben kommen da noch ca. EUR 25,60 an Auslagen und Gebühren zu.
Solange die Geldbuße allein weniger als EUR 40 beträgt gibt es keine Punkte. Beträgt sie EUR 40 oder mehr gibt es Punkte - unumgänglich. Was das Fahrverbot anbelangt: Sofern hier kein qualifizierter Rotlichtverstoß begangen wurde kann auch kein FV verhängt werden (zumindest nicht als Regelstrafe).

Unstrittig ist, dass die Ampel über 1s Rotlicht zeigte. Hier auf einen unqualifizierten Rotlichtverstoß zu plädieren ist also Murks. Nun setzt aber ein Rotlichtverstoß vorraus, dass in den "geschützen Bereich" der Kreuzung eingefahren wurde.
Der v.g. Bereich ist die Schnittfläche der in die Kreuzung mündenden Fahrbahnen (bzw. m.E. auch der fahrbahnbegleitenden Straßenteile). Sofern du vor diesem Bereich zum Stehen gekommen bist wäre hier nur der o.g. Haltelinienverstoß zu ahnden, das Augenblicksversagen somit hinfällig (da es nicht geeignet ist das OWi-Verfahren einzustellen). Sollte jedoch wirklich ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegen kann das -entsprechend begründete- Augenblicksversagen zum Absehen vom Fahrverbot führen.
Da der Verstoß dann gleichwohl nach wie vor mit vier Punkten im VZR eingetragen würde wären hier die Probezeitverlängerung und das Aufbauseminar die pflichtweisen Folgen.


--------------------
"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dontblameme
Beitrag 11.06.2006, 14:35
Beitrag #12


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 53
Beigetreten: 09.06.2006
Mitglieds-Nr.: 20156



sad.gif
Nah.. bin schon ganz über die Kreuzung gefahren, mir war schließelich garnicht bewusst dass rot war.
Die Straße war auch nich sonderlich breit. Ich war schon über die Kreuzung als ich geblitzt wurde. Hab mir nen Satellitenbild aus google/maps geholt. Könnt euch das ganze bildlich erklären.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Luxfur
Beitrag 11.06.2006, 14:45
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 8352
Beigetreten: 28.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11674



Ich bitte darum aus urheberrechtlichen Gründen hier keine Bilder von "Google Earth" einzustellen.
Fakt ist dann also: Du hast einen Rotlichtverstoß begangen, die Regelfolgen wären hier: EUR 125, 4 Punkte, 1 Monat FV.
Das FV lässt sich durch das Augenblicksversagen wahrscheinlich aus der Welt schaffen, die restlichen Folgen bleiben. Damit wären dann aber eben auch die Probezeitfolgen unausweichlich... tut mir leid.


--------------------
"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dontblameme
Beitrag 11.06.2006, 14:46
Beitrag #14


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 53
Beigetreten: 09.06.2006
Mitglieds-Nr.: 20156



tt
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dontblameme
Beitrag 11.06.2006, 15:20
Beitrag #15


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 53
Beigetreten: 09.06.2006
Mitglieds-Nr.: 20156



Find das irgndwie hart... Ich möcht nich bestreiten, dass ich was falsch gemacht hab, aber...
...überlegt mal Folgendes: Ich muss jetzt zur Nachschulung.
Intention: "Im Rahmen des Aufbauseminares werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht."
Das bringt mir persönlich doch rein garnichts. Das gleiche wird mir auch wieder passieren wenn entsprechende Bedingungen gegeben sind. Das Einzige was ich in Zukunft tun kann ist ohne Sonnenblende fahren und hoffen dass ich dabei nicht blind werde, wenigstens seh ich dann die Ampeln...
find die Sache total absurd.

mfg
dbm
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MickyMaus
Beitrag 12.06.2006, 13:57
Beitrag #16


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11599
Beigetreten: 02.08.2005
Wohnort: Region Braunschweig
Mitglieds-Nr.: 11795



Die "Nachschulung" ist dafür gedacht, einen nachhaltigen Denkzettel zu verpassen.

Defacto hast du einen Fehler gemacht: Du hast "blindlinks" einer falschen Ampel vertraut. Solch ein Fehler DARF im fließenden Verkehr nicht auftreten. Wie du schon selbst geschrieben hast: Du hättest andere Verkehrsteilnehmer, die Grün haben, gefährden oder verletzen können.
Und die Geschichte mit deiner Sonnenblende ist halt doof gelaufen, aber eben DEIN Fehler. Du hättest dich auf eine "deiner" Ampeln konzentrieren müssen, bevor du losfährst.

Und da steckt der Teufel im Detail: Das Problem, das wir hier und jetzt besprechen, hat seine Ursache nicht in der Sonnenblendung und der damit verbundenen heruntergeklappten Sonnenblende. Vielmehr ist es aufgetreten, weil du nicht ausreichend konzentriert warst. Die Rote Ampel an sich hast du ja als solche erkannt und an ihr gehalten. Sprich: Du hättest dir merken müssen (!), dass du "deine" Ampel beobachtest und keine andere.

Schlechte Konzentration im Straßenverkehr kann tötlich sein.

Und das ist Aufgabe der "Nachschulung": Dass du merkst, dass du dich mehr konzentrieren musst.


--------------------
Viele Grüße,
MM
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dontblameme
Beitrag 13.06.2006, 12:43
Beitrag #17


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 53
Beigetreten: 09.06.2006
Mitglieds-Nr.: 20156



ich werd drüber nachdenken think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dontblameme
Beitrag 29.06.2006, 12:55
Beitrag #18


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 53
Beigetreten: 09.06.2006
Mitglieds-Nr.: 20156



Brief ist gekommen. Rotzeit > 1 Sek, nämlich 29,20 Sekunden => WTF? huh.gif
Also entweder sind die *** nicht in der Lage die Zeit richtig zu stoppen oder Ich hab mich gehörig verschätzt wie lange ich schon stand...

*** Anmerkung Moderator: Beleidigung gelöscht.

Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 29.06.2006, 13:01
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MickyMaus
Beitrag 29.06.2006, 13:03
Beitrag #19


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11599
Beigetreten: 02.08.2005
Wohnort: Region Braunschweig
Mitglieds-Nr.: 11795



Ohne dir nahetreten zu wollen: Die Anlagen stoppen die Zeit automatisch und sehr genau (um eben diesen Übergang von 1,0 zu 1,01 Sekunden genau zu erfassen). Da musst du dich wohl arg verschätzt haben.

Ich würde dir nur eins raten: Ab zum Anwalt, um zu retten, was zu retten ist.


--------------------
Viele Grüße,
MM
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dontblameme
Beitrag 29.06.2006, 13:17
Beitrag #20


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 53
Beigetreten: 09.06.2006
Mitglieds-Nr.: 20156



Mir wurde jetz hier gerade was erzählt das mich beunruhigt.
Abgeblich steht in nem §25 o.ä. dass bei Verstößen über 25sec. der FS entzogen wird und man zur MPU muss... stimmt das?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Luxfur
Beitrag 29.06.2006, 13:25
Beitrag #21


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 8352
Beigetreten: 28.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11674



Absoluter Blödsinn wink.gif.
BKatV: Hat keinen §25.
StVG: §25 Fahrverbot, §25a Halterhaftung
StVO: §25 Fußgänger
StVZO: §25 Behandlung der Fzg.Briefe bei den Zulassungsstellen
FeV: §25 Ausfertigung des Führerscheins
OWiG: §25 Einziehung des Wertersatzes
StGB:§25 Täterschaft


--------------------
"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MickyMaus
Beitrag 29.06.2006, 13:30
Beitrag #22


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11599
Beigetreten: 02.08.2005
Wohnort: Region Braunschweig
Mitglieds-Nr.: 11795



Da kannst du dich absolut beruhigen (und demjenigen, der dir solch ein Schwachsinn erzählt hat den Marsch blasen). Es ist zwar der worst case eingetreten, aber auch mit dem kann man umgehen:

125€ Bußgeld
25,60€ Gebühren und Auslagen
4 Punkte
1 Monat Fahrverbot
Aufbauseminar


--------------------
Viele Grüße,
MM
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dontblameme
Beitrag 29.06.2006, 13:32
Beitrag #23


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 53
Beigetreten: 09.06.2006
Mitglieds-Nr.: 20156



Jetzt mal abgesehn von §§25.
Haltet ihr's für möglich dass für einen Rotlichverstoß nach 29,20 Sek. der Führerschein entzogen wird (nicht nur FV sondern FE)? Wenn man das so hört: "Nach 29,20 Sek über ne rote Ampel gefahrn" könnte man echt meinen der Fahrer hat sie nicht mehr alle...
langsam fühle ich mich ohnehin wie der Schwerverbrecher zu dem die mich offensichtlich machen wollen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MickyMaus
Beitrag 29.06.2006, 13:35
Beitrag #24


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11599
Beigetreten: 02.08.2005
Wohnort: Region Braunschweig
Mitglieds-Nr.: 11795



Nein, ich würde es eher anders herum bewerten (wie Expert es ganz zu Anfang ja schon beschrieben hat): Nämlich als Augenblicksversagen. Nämlich, dass du irrtümlicherweise eine falsche Ampel beachtet hast. So etwas kann passieren, schützt zwar nicht unbedingt vor der Strafe, aber ist zur Klärung des Sachverhalts von Vorteil, nicht dass ein "falscher Eindruck" erweckt wird.

Aber wie schon mehrfach gesagt: Ein Anwalt wird dir hier evtl. sogar weiter helfen können als wir das hier können.


--------------------
Viele Grüße,
MM
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dontblameme
Beitrag 29.06.2006, 13:45
Beitrag #25


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 53
Beigetreten: 09.06.2006
Mitglieds-Nr.: 20156



Zitat (MickyMaus @ 29.06.2006, 15:35) *
Aber wie schon mehrfach gesagt: Ein Anwalt wird dir hier evtl. sogar weiter helfen können als wir das hier können.


Is wohl meine letzte Hoffnung, dass mein Anwalt mich vor ungerechter Strafe erretet...
Ich danke euch bisweilen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dontblameme
Beitrag 29.06.2006, 18:11
Beitrag #26


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 53
Beigetreten: 09.06.2006
Mitglieds-Nr.: 20156



Eine Frage hät ich noch.
Da das Fahrzeug nicht auf mich angemeldet ist, der Anhörungsbogen folglich auch nicht an mich adressiert ist, sondern an meinen Großvater (82) muss dieser jetzt die Tat zunächst abstreiten (er wars ja nicht), oder kann er's sofort auf mich schieben?
Beim Abstreiten werden die wohl ohnehin über das Foto auf mich kommen...

Rein hypothetisch: Würde mein Großvater die Tat auf sich nehmen um seinen lieben Enkel vor unnötigen und überflüssigen Strafen zu bewahren (er hat's leider nicht vor :/), liefe er da Gefahr eines FE (wegen Fahruntüchtigkeit) auf Grund seines fortgeschrittenen Alters, oder spielt das Alter bei solchen Vergehen keine Rolle?

mit verzweifelten Grüßen
dbm
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Luxfur
Beitrag 29.06.2006, 18:38
Beitrag #27


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 8352
Beigetreten: 28.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11674



Zitat
Eine Frage hät ich noch.
Sind aber zwei tongue.gif.
Zitat
Da das Fahrzeug nicht auf mich angemeldet ist, der Anhörungsbogen folglich auch nicht an mich adressiert ist, sondern an meinen Großvater (82) muss dieser jetzt die Tat zunächst abstreiten (er wars ja nicht), oder kann er's sofort auf mich schieben?
Beim Abstreiten werden die wohl ohnehin über das Foto auf mich kommen...
Richtig, es wird dann im Kreise der Familie ermittelt. Er muss dich aber nicht angeben, bzw. den AB nichteinmal beantworten. Den kann er besten Gewissens in die Rundablage P geben.
Zitat
Rein hypothetisch: Würde mein Großvater die Tat auf sich nehmen um seinen lieben Enkel vor unnötigen und überflüssigen Strafen zu bewahren (er hat's leider nicht vor :/), liefe er da Gefahr eines FE (wegen Fahruntüchtigkeit) auf Grund seines fortgeschrittenen Alters, oder spielt das Alter bei solchen Vergehen keine Rolle?
Nein, tut es nicht.


--------------------
"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dontblameme
Beitrag 29.06.2006, 19:05
Beitrag #28


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 53
Beigetreten: 09.06.2006
Mitglieds-Nr.: 20156



Wird Entgegenkommen in Hinsicht auf den Täter, also wenn mein Großvater direkt auf mich verweisen würde, in irgendeiner Weise hilfreich?
Erspar ich mir so Bearbeitungskosten?
Und vor allem, würde er dies tun, habe ich dann ein weiteres mal Gelegenheit Stellung zur Tat zu beziehen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Luxfur
Beitrag 29.06.2006, 21:38
Beitrag #29


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 8352
Beigetreten: 28.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11674



no.gif, no.gif, yes.gif.


--------------------
"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 17:01