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> KFZ - Kennzeichen, Seitliche Befestigung am Motorrad
HarleySH
Beitrag 07.06.2006, 14:45
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Leute,

evtl. kann mir jemand einen Tipp geben wo ich etwas schriftliches (z.B.ein Gesetzesauszug) bekomme über die Montage eines seitlichen KFZ - Kennzeichens am Motorrad.
Braucht die Halterung eine ABE, muss sie eingetragen sein, kann ich das Nummernschild auch hochkannt abringen (siehe USA) .

Ausserdem würde ich gerne wissen wo etwas über die grösse eines KFZ - Kennzeichens zu lesen gibt.

Danke.
Gruss
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RA XDiver
Beitrag 07.06.2006, 14:48
Beitrag #2


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§ 23 StVZO


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zulassungsfuchs
Beitrag 07.06.2006, 16:46
Beitrag #3


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Die seitliche Anbringung von Kennzeichen an Mötorrädern muß in Die Fahrzeugpapiere Eingetragen werden.

Das kleinstmögliche Kennzeichenmaß ist 200x200 mm das grösste 200x280.

Die Anbringung hochkant ist nicht zulässig. Motorradkennzeichen müssen zweizeillig sein. Ein Einzeiliges Kennzeichen für ein Motorrad zu erhalten ist so gut wie nicht möglich und es bedarf einen sehr guten Grund.
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THOR
Beitrag 07.06.2006, 18:22
Beitrag #4


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a) Das kleinstmögliche liegt bei 16x mm x 200

b) Einzeilige sind erlaubt. Wo soll das stehen?


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Gruß

THOR
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FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

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zulassungsfuchs
Beitrag 07.06.2006, 19:34
Beitrag #5


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Zum schnellen nachlesen hier z.B. Hier: http://www.bayreuth.de/files/pdf/Formulare...kennzeichen.pdf

Auch früher mit den alten DIN-Kennzeichen war es kaum möglich ein einzeiliges Schild zu bekommen.
Das ergibt sich z.b. Daraus das es für Kennzeiche zwar keine gennerellen Mindesbreiten dafür aber Höhen gibt (bei Motorrädern 200 mm)

Jeder Motorradfahrer hätte gerne ein Kleines Kennzeichen. Was glaubst Du warum man trotzdem so gut wie nie Einzeilige Kennzeichen an Motorrädern sieht?

Rein theoretisch könnte man in manchen Zulassungsbezirken ein Motorradkennzeichen Schild von 126X200 mm prägen. Nur wird es wohl kaum eine Zulassungsstelle Absiegeln.

Schreibe mir doch bitte welche Zulassungsstelle/n ein kennzeichen von 160x200 ohne Probleme absiegelt
gerne auch als PM.
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Peter Lustig
Beitrag 07.06.2006, 19:45
Beitrag #6


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§ 60 Abs. 2 StVZO:
Zitat
.... Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

Am letzten Satz dürfte eine seitliche Anbringung bei einem Krad in der Regel scheitern.

Muster und Maße der Euro-Kennzeichen: Anlage Va zu § 60 StVZO.
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zulassungsfuchs
Beitrag 07.06.2006, 20:08
Beitrag #7


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Hier die bemassungen auch sehr schön zu herunterladen: http://www.utsch.com/Gesetzliche_Masse.82.0.html
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THOR
Beitrag 07.06.2006, 20:38
Beitrag #8


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Zitat (zulassungsfuchs @ 07.06.2006, 20:34) *
Schreibe mir doch bitte welche Zulassungsstelle/n ein kennzeichen von 160x200 ohne Probleme absiegelt
gerne auch als PM.


Die Frage ist warum sie es nicht tut wenn das Kennzeichen den Vorschriften entspricht.

Aber es wird hier glaub ich offtopic.gif

An den TE:

Fahren bei Euch welche mit seitlichem Kennzeichen rum? Fragen solche Leute, immer Fragen. Ich hab sogar eine Suzuki Marauder (als keine alte HD) hier damit rumfahren sehen. Ob legal weiß ich nicht.

Was für ein Motorrad ist das? Sonst noch Umbauten?


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Gruß

THOR
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James Bond
Beitrag 08.06.2006, 07:42
Beitrag #9


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Eintragung ist möglich, bitte an den zuständigen aaS wenden!


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Sachse
Beitrag 14.06.2006, 16:57
Beitrag #10


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Zitat (James Bond @ 08.06.2006, 09:42) *
Eintragung ist möglich, bitte an den zuständigen aaS wenden!



Nur mit Speichenfelge.

Schlußleuchte muß mittig sitzen, da die geometrische Sichtbarkeit nicht gegeben ist.

Rückstahler fehlt meist = EM


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automatix
Beitrag 15.06.2006, 11:17
Beitrag #11


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warum brauchen motorräder eigentlich vorn keine kennzeichen?


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Nucki
Beitrag 15.06.2006, 19:24
Beitrag #12


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Ich sehe die Sache ähnlich wie Peter Lustig, da das Kennzeichen dann wohl nur noch von einer Seite gut zu erkennen ist. Aber wenn (auch die Befestigung) von einem Sachverständigen abgenommen ist, soll mich das auch nicht stören. Der hat das ja studiert. Ich hab das auch schon öfters gesehen und meine mich erinnern zu können, wir hatten das hier vor kurzem schonmal.

Zitat (automatix @ 15.06.2006, 12:17) *
warum brauchen motorräder eigentlich vorn keine kennzeichen?
§ 60 III StVZO.


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automatix
Beitrag 15.06.2006, 21:15
Beitrag #13


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schön, es steht im gesetz, aber warum ist das so?


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