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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 06.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20049 ![]() |
evtl. kann mir jemand einen Tipp geben wo ich etwas schriftliches (z.B.ein Gesetzesauszug) bekomme über die Montage eines seitlichen KFZ - Kennzeichens am Motorrad. Braucht die Halterung eine ABE, muss sie eingetragen sein, kann ich das Nummernschild auch hochkannt abringen (siehe USA) . Ausserdem würde ich gerne wissen wo etwas über die grösse eines KFZ - Kennzeichens zu lesen gibt. Danke. Gruss |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 15.11.2005 Wohnort: 47167 Duisburg Mitglieds-Nr.: 14625 ![]() |
Die seitliche Anbringung von Kennzeichen an Mötorrädern muß in Die Fahrzeugpapiere Eingetragen werden.
Das kleinstmögliche Kennzeichenmaß ist 200x200 mm das grösste 200x280. Die Anbringung hochkant ist nicht zulässig. Motorradkennzeichen müssen zweizeillig sein. Ein Einzeiliges Kennzeichen für ein Motorrad zu erhalten ist so gut wie nicht möglich und es bedarf einen sehr guten Grund. |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 ![]() |
a) Das kleinstmögliche liegt bei 16x mm x 200
b) Einzeilige sind erlaubt. Wo soll das stehen? -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 15.11.2005 Wohnort: 47167 Duisburg Mitglieds-Nr.: 14625 ![]() |
Zum schnellen nachlesen hier z.B. Hier: http://www.bayreuth.de/files/pdf/Formulare...kennzeichen.pdf
Auch früher mit den alten DIN-Kennzeichen war es kaum möglich ein einzeiliges Schild zu bekommen. Das ergibt sich z.b. Daraus das es für Kennzeiche zwar keine gennerellen Mindesbreiten dafür aber Höhen gibt (bei Motorrädern 200 mm) Jeder Motorradfahrer hätte gerne ein Kleines Kennzeichen. Was glaubst Du warum man trotzdem so gut wie nie Einzeilige Kennzeichen an Motorrädern sieht? Rein theoretisch könnte man in manchen Zulassungsbezirken ein Motorradkennzeichen Schild von 126X200 mm prägen. Nur wird es wohl kaum eine Zulassungsstelle Absiegeln. Schreibe mir doch bitte welche Zulassungsstelle/n ein kennzeichen von 160x200 ohne Probleme absiegelt gerne auch als PM. |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
§ 60 Abs. 2 StVZO:
Zitat .... Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein. Am letzten Satz dürfte eine seitliche Anbringung bei einem Krad in der Regel scheitern. Muster und Maße der Euro-Kennzeichen: Anlage Va zu § 60 StVZO. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 15.11.2005 Wohnort: 47167 Duisburg Mitglieds-Nr.: 14625 ![]() |
Hier die bemassungen auch sehr schön zu herunterladen: http://www.utsch.com/Gesetzliche_Masse.82.0.html
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 ![]() |
Schreibe mir doch bitte welche Zulassungsstelle/n ein kennzeichen von 160x200 ohne Probleme absiegelt gerne auch als PM. Die Frage ist warum sie es nicht tut wenn das Kennzeichen den Vorschriften entspricht. Aber es wird hier glaub ich ![]() An den TE: Fahren bei Euch welche mit seitlichem Kennzeichen rum? Fragen solche Leute, immer Fragen. Ich hab sogar eine Suzuki Marauder (als keine alte HD) hier damit rumfahren sehen. Ob legal weiß ich nicht. Was für ein Motorrad ist das? Sonst noch Umbauten? -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1835 Beigetreten: 02.12.2003 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 830 ![]() |
Eintragung ist möglich, bitte an den zuständigen aaS wenden!
-------------------- Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates
Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung! |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 ![]() |
Eintragung ist möglich, bitte an den zuständigen aaS wenden! Nur mit Speichenfelge. Schlußleuchte muß mittig sitzen, da die geometrische Sichtbarkeit nicht gegeben ist. Rückstahler fehlt meist = EM -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1534 Beigetreten: 18.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9346 ![]() |
warum brauchen motorräder eigentlich vorn keine kennzeichen?
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 ![]() |
Ich sehe die Sache ähnlich wie Peter Lustig, da das Kennzeichen dann wohl nur noch von einer Seite gut zu erkennen ist. Aber wenn (auch die Befestigung) von einem Sachverständigen abgenommen ist, soll mich das auch nicht stören. Der hat das ja studiert. Ich hab das auch schon öfters gesehen und meine mich erinnern zu können, wir hatten das hier vor kurzem schonmal.
warum brauchen motorräder eigentlich vorn keine kennzeichen? § 60 III StVZO.
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1534 Beigetreten: 18.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9346 ![]() |
schön, es steht im gesetz, aber warum ist das so?
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 16:44 |