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> München: zulassung ohne alt-papiere unmöglich?
ET3
Beitrag 02.06.2006, 13:30
Beitrag #1


Neuling


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hallo,

bin verzweifelt. crybaby.gif
vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen?

folgendes hat sich zugetragen:

ich habe 1995 von einer alten frau in bayreuth einen roller lambretta innocenti (bj. 1959) ihres verstorbenen mannes gekauft. er war in einem erbärmlichen zustand und hatte keinerlei papiere oder ähnliches mehr. (fahrgestellnummer war aber vorhanden)

die restaurierung des fahrzeugs hat mich gute 11 jahre und reichlich geld gekostet.
vor 2 wochen bin ich endlich damit fertig geworden.

ich habe anschliessend nach anleitung folgende sache zur zulassung besorgt:
- kba-anfrage gestellt und auch bekommen: kein eintrag.
- tüv-einzelabnahme §21: ohne mängel.
- versicherungsdoppelkarte geholt.

mit dem alten kaufvertrag und den ganzen unterlagen bin ich dann hier in münchen zur zulassungstelle gegangen.
man schickte mich am schalter gleich zum leiter der dienststelle, da ein sachbearbeiter nur fälle bearbeiten könne, bei denen ein ater fahrzeugbrief vorläge.

der leiter der dienststelle verweigerte mir jedch die zulassung des fahrzeugs mit der begründung, daß ein aufvertrag ncht beweise, daß das fahrzeug tatsächlich mir gehöre.
ich bot an, eine eidesstattliche ersicherung abzugeben, jedoch wurde mir dies ebenso als unzureichend abgelehnt.

nun meine fragen:

1. ist das so richtig? falls ja oder nein: wer weiss, wo das steht?
2. wer weiss noch eine andere möglichkeit der zulassung?


vielen dank im voraus für eure hilfe!
ich nehme auch gerne hilfe per email an! danke!
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James Bond
Beitrag 03.06.2006, 07:40
Beitrag #2


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Gebe diese Unterlagen einem Bekannten in einem anderen Landkreis, er soll es mal bei sich Versuchen! KBA Anfrage darf nicht zu alt sein! Also für mich ist das Beamtenwillkür, es handelt sich schließlich um einen Roller und nicht um einen Ferrari! Also m.W hast du alle Papiere vollständig! Also mach es wie schon gesagt und melde das Fz anschließend in München auf deinen Namen um!
Gruß
Bond

P.S.: Was hat den der liebe Beamte gesagt, was du besorgen sollst?


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Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates

Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung!
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zulassungsfuchs
Beitrag 03.06.2006, 08:05
Beitrag #3


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Ich sehe keinen wirklichen Grund in einen anderen Landkreis zur Zur Zulassung zu gehen.
ausser die KBA Anfrage darf nicht älter als 1 Monat alt sein.

Der Kaufvertrag bewisst am allerbesten das das Fahrzeug Dir gehört. Der Fahrzeugbrief dagegen wäre nur ein indietz.
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willi
Beitrag 03.06.2006, 08:32
Beitrag #4


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Zitat (ET3 @ 02.06.2006, 14:30) *
der leiter der dienststelle verweigerte mir jedch die zulassung des fahrzeugs mit der begründung, daß ein aufvertrag ncht beweise, daß das fahrzeug tatsächlich mir gehöre.
Letzteres ist zwar richtig, ein (schriftlicher) Kaufvertrag belegt lediglich, das du das Teil mal gekauft hast, nicht das es dir (noch) gehört, aber bei der KfZ-Zulassung muß man keinen Eigentumsnachweis erbringen.
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Beitrag 03.06.2006, 13:00
Beitrag #5


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Zitat (ET3 @ 02.06.2006, 13:30) *
der leiter der dienststelle verweigerte mir jedch die zulassung des fahrzeugs mit der begründung, daß ein aufvertrag ncht beweise, daß das fahrzeug tatsächlich mir gehöre.
ich bot an, eine eidesstattliche ersicherung abzugeben, jedoch wurde mir dies ebenso als unzureichend abgelehnt.


ich hatte mal das selbe problem. dann habe ich dem leiter die ganze geschichte vorgetragen und dann habe ich bei einem sachbearbeiter eine eidesstattliche versicherung abgelegt das der brief verbrannt und damit "unwiederbringlich" ist.


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zulassungsfuchs
Beitrag 03.06.2006, 13:39
Beitrag #6


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Eine eidestattliche Versicherung ist in diesem Fall aber nicht nötig!


Es liegt eine KBA Anfrage vor, sollte diese allerdings älter als ein Monat sein eine neue beantragen. Und es ist auch nicht nötig das einem das Fahrzeug gehört um Halter zu werden.

mal ein paar links

http://www.oberallgaeu.org/index.shtml?bs_...hr&vid=0&val=wg

http://www.jena.de/verwalt/b_amt/kfz/html/...es_fahrzeug.htm

http://www.landratsamt-roth.de/Desktopdefa.../308_read-3631/

So wird cdas auch überall gehandhbt. Das ist keine Kannbestimmung.
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ET3
Beitrag 03.06.2006, 13:57
Beitrag #7


Neuling


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gut, das bestärkt mich in dem gadanken, daß es sich um willkür handelt.

vielen dank für eure hinweise und tipps!

da ich aber definitiv am kürzeren hebel sitze, wird ein freund den roller nun auf dem landratsamt zulassen und danach wird er hierher verkauft und umgemeldet.
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zulassungsfuchs
Beitrag 03.06.2006, 15:39
Beitrag #8


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Wieso glaubst Du das Du am kürzeren Hebel sitzt? Das ist nicht der Fall die Zulassungsstelle München muß dir den Roller zulassen.
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Beitrag 03.06.2006, 18:34
Beitrag #9


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@zulassungsfuchs:er sitzt am kürzeren hebel weil die lieben beamten denken das sie im recht sind und damit wird er es schwer haben...


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zulassungsfuchs
Beitrag 04.06.2006, 08:26
Beitrag #10


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Was die Mitarbeiter einer Zulassungsstelle denken, ist für die Zulassung von Fahrzeugen nich entscheident.

Beispiel rote 07er Kennzeichen Wenn das Fahrzeug keine Papiere mehr hat und nur mit einer o7er bewegt werden soll werden auch keine neuen ausgestellt sondern erst dann wenn das Fahrzeug wieder normal oder auf ein H-Kennzeichen zugelassen wird.

Im Falle des TE MUß die Zulassungsstelle das Fahrzeug zulassen und einene Zulassungsbescheinigung ausstellen. egal was der Leiter denkt.
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willi
Beitrag 04.06.2006, 10:37
Beitrag #11


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Zitat (ET3 @ 03.06.2006, 14:57) *
wird ein freund den roller nun auf dem landratsamt zulassen und danach wird er hierher verkauft und umgemeldet.
Wieso verkaufen und ummelden? Was soll das nun wieder? Das eine hat doch mit dem anderen garnix zu tun. Wem der Roller gehört hat absolut nix damit zu tun, auf welchen Halter er zugelassen wird. Du kannst genausogut Halter eines Fahrzeuges sein, welches dir nicht gehört oder umgekehrt. Eigentümer und Halter können beliebig oft und unabhängig von einander wechseln. Bei der KfZ-Zulassung geht es um einen Strassenverkehrsrechtlich notwendigen bürokratischen Vorgang, nicht um die Klärung der Eigentumsverhältnisse.
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Peter Lustig
Beitrag 04.06.2006, 12:50
Beitrag #12


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Was mich bei der ganzen Sache etwas wundert: die Zulassungsstelle München-Stadt ist eine sehr große Zulassungsstelle mit entsprechenden Erfahrungen auch in den exotischsten Bereichen, wenn es um Zulassungsfragen geht. Und dass es dort bürokratisch bzw. sogar willkürlich zugeht, kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen. Meine Erfahrungen gehen da in eine ganz andere Richtung.

Und wenn bei den erforderlichen Unterlagen noch etwas fehlen sollte, wird man Dir das sicherlich sagen.
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zulassungsfuchs
Beitrag 04.06.2006, 20:17
Beitrag #13


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Zitat (Peter Lustig @ 04.06.2006, 14:50) *
Was mich bei der ganzen Sache etwas wundert: die Zulassungsstelle München-Stadt ist eine sehr große Zulassungsstelle mit entsprechenden Erfahrungen auch in den exotischsten Bereichen, wenn es um Zulassungsfragen geht. Und dass es dort bürokratisch bzw. sogar willkürlich zugeht, kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen. Meine Erfahrungen gehen da in eine ganz andere Richtung.

Und wenn bei den erforderlichen Unterlagen noch etwas fehlen sollte, wird man Dir das sicherlich sagen.


Das sollte man meinen. Zumal ein fehlender Fahrzeugbrief bei einem 47 Jahre alten Fahrzeug nicht selten oder exotisch ist! Sondern eher die Regel.
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embeiss
Beitrag 19.07.2006, 13:34
Beitrag #14


Neuling


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genau das ist mir heute passiert in München. Für einen Piaggio Roller Bj 1989 ohne Kfz-Brief den ich zulassen wollte. Mir hat man erklärt, dass ein Kaufvertrag nichts nützt. Stattdessen bräuchte ich vom Verkäufer mögl. Unterlagen z.B. alte Versicherungspolice ect. um die "Verfügungsberechtigung" des Verkäufers über das FAhrzeug nachzuweisen. Alle anderen Dokumente wie Unbedenklichkeitsbescheinigung, Gutachten liegen vor.
Wer hat eine Zulassung mit neuem Brief in München unter ähnlichern Umständen bekommen.
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zulassungsfuchs
Beitrag 19.07.2006, 14:41
Beitrag #15


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Die Münchener sollen euch mal Grundlage nennen nach dem diese Entscheidung getroffen wird.
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Der Fahnder
Beitrag 19.07.2006, 14:58
Beitrag #16


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genau. mich würde auch mal interessiere, WAS da jetzt noch genau fehlt?? alte unterlagen von vorbesitzern, falls die überhaupt noch vorhanden sind, sagen überhaupt nichts aus.

eine rechtsgrundlage für das vorlegen etwaiger versicherungspolicen des vorbesitzers gibt es nicht.

ansonsten würde ich mal direkt damit drohen zur aufsichtbehörde zu gehen und das du dir während der entscheidungsphase bis zur zuteilung einen miet-roller nimmst und denen die kosten aufbrummst.

grds wird über die eigentumsfrage bei der zulassung überhaupt nicht entschieden, dafür gibts im zweifel gerichte.

anscheinend ist da münchen auf dem holzpfad
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Senial
Beitrag 19.07.2006, 15:39
Beitrag #17


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Zitat (Peter Lustig @ 04.06.2006, 14:50) *
Was mich bei der ganzen Sache etwas wundert: die Zulassungsstelle München-Stadt ist eine sehr große Zulassungsstelle mit entsprechenden Erfahrungen auch in den exotischsten Bereichen, wenn es um Zulassungsfragen geht. Und dass es dort bürokratisch bzw. sogar willkürlich zugeht, kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen. Meine Erfahrungen gehen da in eine ganz andere Richtung.

Und wenn bei den erforderlichen Unterlagen noch etwas fehlen sollte, wird man Dir das sicherlich sagen.



Da muss ich leider widersprechen. Meine Erfahrungen, decken sich genau mit dem des TE.

Nachdem ich nun im Landkreis wohne, kann ich nur sagen, umso kleiner der Kreis (in meinem Fall LL), desto flotter und besser die Behörden, die geben sich wenigstens noch mühe und sind obendrein auch noch freundlich :-)
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hallo-stege
Beitrag 19.07.2006, 18:34
Beitrag #18


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Zitat (ET3 @ 02.06.2006, 15:30) *
der leiter der dienststelle verweigerte mir jedch die zulassung des fahrzeugs ...


Was für eine Lambretta ist das ? Wenns eine 125er ist, ist sie als Leichtkraftrad eh zulassungsfrei, und bekommt keinen Fahrzeugbrief (mehr), sondern nur ein Betriebserlaubnis-Kärtchen und ein amtliches Kennzeichen, da sollte das ganze Verfahren einfacher sein (denn auf den ABE Kärtchen gemachte Eintragungen über Besitzverhältnisse sind weder amtlich noch offiziell, anders als in Fahrzeugbriefen) ...

Gruss von Frank


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