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> Tüv abgelaufen auf Privatparkplatz
fabian m
Beitrag 31.05.2006, 16:32
Beitrag #1


Neuling


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Mein Tüv ist abgelaufen und ich parkte auf dem Firmenparkplatz meines Arbeitsgebers.
Es steht ein Schild Privatparkplatz unbefugten ist das Betreten verboten !
Und ich bekam eine Verwarnung mit 15 €. Dieser wiedersprach ich schriftlich und nun kam eine erneute Zahlungsaufforderung+Strafe.

Muß ich jetzt zahlen ? Oder sollte ich erneut wiedersprechen ?
Wer ist im Recht

crybaby.gif

Wer kann mir weiterhelfen ?
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Nucki
Beitrag 31.05.2006, 16:35
Beitrag #2


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Wenn ein Fahrzeug zugelassen ist muss es auch geltendem Gesetz, sprich auch dem § 29 StVZO entsprechen. Hierbei ist es völlig egal wo das Fahrzeug steht.

Somit ist das Verwarnunsgeld rechtmäßig.


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rudi123456
Beitrag 31.05.2006, 17:01
Beitrag #3


Neuling


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Wenn das Fahrzeug auf Privaten Grund steht ist diese Verwarnung gegestandslos,
sollte aber es im öffentlichen Verkehrsraum stehen muß es bezahlt werden.
Ich kann auf meinen Privaten Grund 10 Autos stehen haben die gar keinen TÜV haben!!!
Widerspruch und Anzeige wegen Hausfriedensbruch, §123 StGB.
Anzeige wegen Verbotene Eigenmacht BGB § 823, ist auch möglich
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darkstar
Beitrag 31.05.2006, 17:06
Beitrag #4


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Zitat (rudi123456 @ 31.05.2006, 19:01) *
Wenn das Fahrzeug auf Privaten Grund steht ist diese Verwarnung gegestandslos,
sollte aber es im öffentlichen Verkehrsraum stehen muß es bezahlt werden.


Bitte gib den zu deiner Meinung zugehörigen Paragraphen an. Ich kann das irgendwie auf die Schnelle nicht finden. think.gif

mfg
darkstar

PS: soll heißen ich stimme Nucki zu


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tomcraft
Beitrag 31.05.2006, 17:27
Beitrag #5


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Nucki hat Recht. HU und AU sind lediglich an die aktuell betshende Zulassung des Fahrzeuges gebunden bzw. anders rum, jedes Auto, das tatsächlich zugelassen ist, muss gültige HU/AU haben. Da kann es auch auf Privatgrundstück stehen oder in Beton eingegossen sein oder zerlegt in der Garage stehen - egal.

Zitat (rudi123456 @ 31.05.2006, 19:01) *
Widerspruch und Anzeige wegen Hausfriedensbruch, §123 StGB.
Anzeige wegen Verbotene Eigenmacht BGB § 823, ist auch möglich


PS: Bin ja selber Neuling hier aber wenn ich sowas lese... mad.gif
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Peter Lustig
Beitrag 31.05.2006, 17:33
Beitrag #6


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@rudi123456,

mit Verlaub, aber Deine Behauptungen sind Unsinn. blink.gif

Nach geltender Rechtsprechung hat Nucki Recht. Etwas Anderes würde gelten, wenn das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist. Solange jedoch ein Fahrzeug zugelassen ist, dürfen weder HU noch AU überzogen werden. Dabei ist vollkommen gleichgültig, wo das Fahrzeug steht.
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wikinger57
Beitrag 31.05.2006, 17:34
Beitrag #7


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Die Vorschriften der StVO / StVZO finden nur im öffentlichen Verkehrsraum Anwendung!
Dieses steht natürlich in keinem Paragraphen, sondern ergibt sich zu den Einführungen zu den jeweiligen Gesetzen (StVG usw.)

Das gilt dann natürlich auch für die HU und AU!

Einen zugelassenen Pkw mit defekter Bremse, das auf einem Privatgrundstück steht, würde die Polzei auch nicht beanstanden! Dieses wäre übrigens vom Gefährdungsmoment wesentlich schwerwiegender!


wavey.gif
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Luxfur
Beitrag 31.05.2006, 17:55
Beitrag #8


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FAAAAHAAAAAAALSCH.

Der PKW erfüllt die Anforderungen des §1 II StVG, ist somit ein Kfz. Ferner soll er die in §1 I StVG bezeichneten Aufgaben erfüllen, und wurde daher zugelassen.
Damit hat er auch die Erfordernisse der sich aus dem StVG ergebenden Verordnunen, hier der StVZO, zu erfüllen. Diese bestimmt im §29 I Satz 1 StVZO, dass das Fzg. (dasr ja nunmal amtliche Kennzeichen hat) zu den in den folgenden Absätzen genannten Prüfungen vorgestellt werden muss. Auch hier ist keinerlei Ausnahme für Privatgelände beinhaltet.
Die Ahndung entsprechend der BKatV ist also absolut legitim.

Einzig und allein die StVO, nicht aber die StVZO, gilt auf reinen Privatgeländen nicht. Sie ist damit auch die einzige Verordnung zum StVG die so eine räumliche Einschränkung findet.

Zitat (rudi123456 @ 31.05.2006, 19:01) *
Ich kann auf meinen Privaten Grund 10 Autos stehen haben die gar keinen TÜV haben!!!

Was sich aber aus div., hier mehrfach genannten, Gründen nur empfiehlt wenn du auch über einen entsprechenden Sichtschutz verfügst whistling.gif
Zitat (rudi123456 @ 31.05.2006, 19:01) *
Widerspruch und Anzeige wegen Hausfriedensbruch, §123 StGB.
Anzeige wegen Verbotene Eigenmacht BGB § 823, ist auch möglich

Es heisst Einspruch. Und den sollte man lieber anständig begründen, als einfach mit einer Anzeige daher zu kommen.
Im Übrigen stelle ich es mir schwer vor den widerrechtlichen Charakter in der Handlung der Beamten nachzuweisen, wenn sie zur Verfolgung einer OWi das Gelände betreten haben. Vielleicht hat sie aber auch der Pförtner eingelassen?
§823 BGB behandelt die Schadensersatzpflicht... du willst uns doch nicht allen Ernstes weismachen, dass die Beamten gegen den TE zu Schadensersatz verpflichtet wären >_> ? Die verbotene Eigenmacht ist Bestand des §858 BGB. Da verbotene Eigenmacht aber m.W. weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat darstellt ist hier keine Anzeige möglich. Einzig die Selbsthilfe des Besitzers (§859 BGB) / Besitzdieners (§860 BGB) wäre hier zutreffend... Wobei auch hier wieder ein widerrechtliches Handeln Gegenstand der verbotenen Eigenmacht sein muss.


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"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
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HaWeThie
Beitrag 31.05.2006, 19:08
Beitrag #9


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Zitat (rudi123456 @ 31.05.2006, 19:01) *
Wenn das Fahrzeug auf Privaten Grund steht ist diese Verwarnung gegestandslos,
sollte aber es im öffentlichen Verkehrsraum stehen muß es bezahlt werden.
Ich kann auf meinen Privaten Grund 10 Autos stehen haben die gar keinen TÜV haben!!!
Widerspruch und Anzeige wegen Hausfriedensbruch, §123 StGB.
Anzeige wegen Verbotene Eigenmacht BGB § 823, ist auch möglich

Ich hoffe inständigst, du bist kein Anwalt.
Keine Ahnung aber Gesetze nennen.


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fabian m
Beitrag 01.06.2006, 08:30
Beitrag #10


Neuling


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Erstmals danke für die vielen Antworten !

Aber was sollte ich jetzt machen ? Zahlen oder Wiederspruch ? think.gif

Hat evtl. jemand schon ein Gerichtsurteil ? Oder kann mir schreiben wo ich welche finden kann ?

Danke wavey.gif
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steveluke
Beitrag 01.06.2006, 08:45
Beitrag #11


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Zitat (fabian m @ 01.06.2006, 09:30) *
Aber was sollte ich jetzt machen ? Zahlen oder Wiederspruch ? think.gif

Ich würde zahlen, denn:

Zitat
Hat evtl. jemand schon ein Gerichtsurteil ? Oder kann mir schreiben wo ich welche finden kann ?


"Nichtbenutzung im Öffentlichen Straßenverkehr trotz Zulassung berührt die Vorführpflicht nicht."
Dieser Tenor ist so u.a. nachzulesen in folgenden Urteilen:

Zw VM 78 15
Bay VRS 58 432
Bay VRS 62 386
Ko VRS 50 144
KG NZV 90 362


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Gast_LasiLore_*
Beitrag 01.06.2006, 09:06
Beitrag #12





Guests






Ich würde auch zahlen.

Es ist natürlich richtig, dass HU und AU auch auf einem Privatgrundstück gelten - solange das Fahrzeug zugelassen ist.

Man sollte es vielleicht so hinstellen, dass die Kennzeichen nicht gesehen werden können - das erspart manches.
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Peter Lustig
Beitrag 01.06.2006, 11:33
Beitrag #13


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Zitat (fabian m @ 01.06.2006, 09:30) *
Erstmals danke für die vielen Antworten !

Aber was sollte ich jetzt machen ? Zahlen oder Wiederspruch ? think.gif

Hat evtl. jemand schon ein Gerichtsurteil ? Oder kann mir schreiben wo ich welche finden kann ?

Danke wavey.gif

Was willst Du mit dem Einspruch erreichen? Die Zeichen stehen eindeutig gegen Dich. sad.gif

Zahlen macht Frieden. smile.gif
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Ma-nu
Beitrag 01.06.2006, 11:52
Beitrag #14


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Zitat
Es steht ein Schild Privatparkplatz unbefugten ist das Betreten verboten !

hatten auch schon einmal so einen Vorfall mein Mann legte widerspruch ein aus den oben genannten Grund letztendlich viel Papierkram und zahlen mussten wir auch denn auch wenn es sich um ein Privatparkplatz handelt er war der öffentlichkeit trotzdem zugänglich. Ich würde Dir raten zu zahlen um weitere Kosten zu sparen
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fabian m
Beitrag 02.06.2006, 08:31
Beitrag #15


Neuling


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Dann sollte ich wohl zahlen !
Wenn keiner ein Urteil dagegen hat ? crybaby.gif
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Nucki
Beitrag 02.06.2006, 10:00
Beitrag #16


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Zitat (fabian m @ 02.06.2006, 09:31) *
Dann sollte ich wohl zahlen !
Ja, und vor allem die HU auch durchführen.
Zitat
Wenn keiner ein Urteil dagegen hat ? crybaby.gif
Nee, aber 5 von steveluke dagegen.


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Harm
Beitrag 02.06.2006, 13:12
Beitrag #17


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Mal ne Frage:

Gutverdienender Junggeselle mit eigenem Haus bekommt Angebot für 6 Monate im Ausland zu arbeiten (nein, not me, rein theoretisch rofl1.gif ).
Leider verfügt das Haus nur über einen Carport und er lässt sein Auto einfach die 6 Monate da stehen; also Nummernschild gut sichtbar.
Nun läuft der TÜV nach 2 der 6 Monate ab; er hat an alles gedacht nur nicht daran sad.gif

Durch Zufall kommt irgendein Offizieller vorbei und verpasst ihm ne Verwarnung, watt dann ? think.gif

Muss er dann auch zahlen ?

Ich weiss, sehr theoretisch, aber so eine ähnliche Konstellation könnte wohl passieren wink.gif
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darkstar
Beitrag 02.06.2006, 13:19
Beitrag #18


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Zitat (Harm @ 02.06.2006, 15:12) *
Muss er dann auch zahlen ?
Ich weiss, sehr theoretisch, aber so eine ähnliche Konstellation könnte wohl passieren wink.gif


Verwarnung-->Gutverdienender Junggeselle shutup.gif
Abhilfe aber mgl.: z.B. Kennzeichen vorher abdecken/abmontieren oder vorher TÜVen wavey.gif


mfg
darkstar


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zulassungsfuchs
Beitrag 03.06.2006, 12:06
Beitrag #19


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Zitat (darkstar @ 31.05.2006, 19:06) *
Zitat (rudi123456 @ 31.05.2006, 19:01) *

Wenn das Fahrzeug auf Privaten Grund steht ist diese Verwarnung gegestandslos,
sollte aber es im öffentlichen Verkehrsraum stehen muß es bezahlt werden.


Bitte gib den zu deiner Meinung zugehörigen Paragraphen an. Ich kann das irgendwie auf die Schnelle nicht finden. think.gif

mfg
darkstar

PS: soll heißen ich stimme Nucki zu


Den wirst Du auch weiterhin nicht finden! Wenn ein Fahrzeug zugelassen ist muss es eine gültige HU/AU haben auch wenn es in einer Garage oder auf einem Privatgrundstück befindet. Es ist auch völlig egal ob das Fahrzeug steht oder fährt. Selbst der Transport auf einem Hänger/Transporter ändert daran nichts.
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darkstar
Beitrag 03.06.2006, 12:18
Beitrag #20


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Zitat (darkstar @ 31.05.2006, 19:06) *
Bitte gib den zu deiner Meinung zugehörigen Paragraphen an. Ich kann das irgendwie auf die Schnelle nicht finden. think.gif
PS: soll heißen ich stimme Nucki zu


Zitat (zulassungsfuchs @ 03.06.2006, 14:06) *
Den wirst Du auch weiterhin nicht finden! Wenn ein Fahrzeug zugelassen ist muss es eine gültige HU/AU haben auch wenn es in einer Garage oder auf einem Privatgrundstück befindet. Es ist auch völlig egal ob das Fahrzeug steht oder fährt. Selbst der Transport auf einem Hänger/Transporter ändert daran nichts.

War die Ironie in meinem Posting soo unsichtbar? think.gif

mfg
darkstar


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zulassungsfuchs
Beitrag 03.06.2006, 15:48
Beitrag #21


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Zitat (Harm @ 02.06.2006, 15:12) *
Mal ne Frage:

Gutverdienender Junggeselle mit eigenem Haus bekommt Angebot für 6 Monate im Ausland zu arbeiten (nein, not me, rein theoretisch rofl1.gif ).
Leider verfügt das Haus nur über einen Carport und er lässt sein Auto einfach die 6 Monate da stehen; also Nummernschild gut sichtbar.
Nun läuft der TÜV nach 2 der 6 Monate ab; er hat an alles gedacht nur nicht daran sad.gif

Durch Zufall kommt irgendein Offizieller vorbei und verpasst ihm ne Verwarnung, watt dann ? think.gif

Muss er dann auch zahlen ?

Ich weiss, sehr theoretisch, aber so eine ähnliche Konstellation könnte wohl passieren wink.gif


Aus welchem Grund sollte es in diesem Fall anders sein?
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