Linksabbieger: Was tun, wenn die Kreuzung blockiert ist?, Wie fließt der Verkehr am besten? |
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Linksabbieger: Was tun, wenn die Kreuzung blockiert ist?, Wie fließt der Verkehr am besten? |
21.05.2006, 23:30
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1760 Beigetreten: 01.10.2004 Wohnort: Limassol (Zypern) Mitglieds-Nr.: 5855 |
Vor ein paar Tagen kam ich an eine Kreuzung. Ich habe mal wieder gemalt: Was nun? Hier im Forum wurde die Meinung vertreten, als LinksabbiegerIn dürfe man (z.B. um den Gegenverkehr abzuwarten) praktisch ohne nennenswerte Einschränkungen in eine Kreuzung einfahren, und das sei etwas Anderes als beim Geradeausfahren (???) - ist ja erstmal egal. Ich sehe selber, dass es hier keinen Gegenverkehr für die roten Autos gibt. Ggf. stellt euch bitte einfach vor, dass die senkrechte Straße nach oben weitergeht. Für mein Problem spielt das keine Rolle, denn ich will auf die Beziehung zwischen Rot und Grün hinaus. Tatsächlich kann bei dieser (real so gesehenen) Aufstellung niemand fahren. Eine Praxis-Frage an euch: Wo würdet ihr euch als roteR LinksabbiegerIn aufstellen? Da der beste Platz bereits gelb besetzt ist, wäre ich zu finden auf Position 2, 3, 4, und dann erst wieder hinter der Haltlinie. Klar, dass ich dann die folgenden Gelben blockiere, aber den Grünen gehe ich aus dem Weg, denn: Rot hat zu Gelb m.E. ein ganz anderes Verhältnis als zu Grün. Rot und Gelb konkurrieren sozusagen um eine Position in der Warteschlange. Es sollten immer abwechselnd ein paar Autos (mindestens eines) über die Ampel kommen, finde ich - und dann heißt's Anstellen. Genauso wird es ja auch praktiziert - nur dass die Warteschlange auch grüne Autos blockiert, die damit gar nichts zu tun haben (ganz zu schweigen von sonstigen VT, aber dann wird mir die Diskussion zu kompliziert) ... Das macht es für Grün ärgerlich und unnötig, warten zu müssen, und kann im Extremfall zum völligen Erliegen des Verkehrs führen. Würden Rot und Gelb ihre Einfädeltaktik nur wenige Fahrzeuge später praktizieren, kämen sie genauso schnell weiter oder auch nicht, aber Grün könnte inzwischen davon unberührt abfließen. Frage 2: Durften theoretisch alle Roten einfahren? Wenn nein, welche nicht, und warum? Frage 3: Durften die beiden Gelben noch in die Kreuzung einfahren? Frage 4: Darf der grüne Geradeausfahrer schon vorrollen (ohne Gehupe, natürlich)? Frage 5: Und die gelben Geradeausfahrer (hinter der Haltlinie)? Dürfen die schon mal aufschließen? (Ich war übrigens die vordere grüne Rechtsabbiegerin und habe nicht schlecht gestaunt über die Variante von Nummer 10 ...) Viele Grüße Katharina -------------------- Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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21.05.2006, 23:41
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19473 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Meiner Meinung nach lassen sich alle Fragen it nein beantworten, denn
Zitat (1) Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte. (§ 11 StVO).Es spielt also keine Rolle, woher der Autofahrer kommt, wohin er will, oder ob er rot, grün oder gelb ist. Also roter Autofahrer würde ich persönlich in dieser Situation (und sie ist mit bekannt, bei uns im Ort gibt es so eine Kreuzung, bei der solche Stauungen aufgrund einer zweiten Ampelkreuzung nur 50m weiter täglich auftreten) je nach meiner Laune und Dreistigkeit an Position 2, 9 oder vor der Haltelinie warten. Richtig natürlich letzteres. Meistens warte ich aber kurz hinter den Ampel vor der Fußgängerfurt. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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22.05.2006, 01:59
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3185 Beigetreten: 19.05.2005 Wohnort: Schwabenland Mitglieds-Nr.: 9852 |
Also Nummer 10 gehört ja echt mal das Hirn rausgenommen, oh, ich bekomme grade die Meldung, ihm IST das Hirn rausgenommen worden.
Joke beiseite. Am Anfang dachte ich, was das fürn Sauhaufen gewesen sein musste. Nun, war ja zum Glück nicht so, wie ich dachte. Ich persönlich würde 2 oder 3 wählen, oder 1 mit noch mehr horizontaler Lage. Und dann nach dem mir nächsten Gelben reinquetschen. Was die Unart von 9 soll, ich werds in meinem Leben nicht mehr verstehen... Naja, ein mißglückter Wendeversuch von nummer 10, und das kurz bevores weitergeht. Freue mich immer, wenn durch sowas ein Platz frei wird, und es egtl. absehbar ist, dass es mehr Zeit kostet, zu wenden als normal weiter zu fahren. -------------------- Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?
Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41). Quelle |
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22.05.2006, 02:19
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4118 Beigetreten: 20.11.2004 Wohnort: JO31JJ Mitglieds-Nr.: 6817 |
Hallo Forum! Vor ein paar Tagen kam ich an eine Kreuzung. Ich habe mal wieder gemalt: Was nun? Frage 2: Durften theoretisch alle Roten einfahren? Wenn nein, welche nicht, und warum? Frage 3: Durften die beiden Gelben noch in die Kreuzung einfahren? Frage 4: Darf der grüne Geradeausfahrer schon vorrollen (ohne Gehupe, natürlich)? Frage 5: Und die gelben Geradeausfahrer (hinter der Haltlinie)? Dürfen die schon mal aufschließen? (Ich war übrigens die vordere grüne Rechtsabbiegerin und habe nicht schlecht gestaunt über die Variante von Nummer 10 ...) Viele Grüße Katharina Hallo Katharina. Erstmal für diese wirklich gute Zeichnung zu 2: Normalerweise dürfte KEIN roter PKW einfahren (§11 StVO). Wenn vorherzusehen ist, das man nach dem Ampelphasenwechsel IMMER NOCH dort steht, dann dürften sie nur bis zur Haltelinie und müssten dann dort warten, bis das die Möglichkeit des ungehinderten Abbiegens besteht. zu 3: Die beiden gelben PKW durften (die über rot 2 + 3) gar nicht in die Kreuzung/Einmündung einfahren (§ 11 StVO). Dann hätten sich rot 1-5 im 45° Winkel dort aufreihen können, ohne das jemand behindert wird - wenn allesdings der Verkehr nach links nicht abfließen kann, dann haben die ein Problem - dann dürfte KEINER von denen dort stehen, da auch sie (als Linksabbieger) den §11 StVO beachten müssen (s.a. zu 2). zu 4: NEIN - auch §11 StVO zu 5: ebenfalls NEIN - auch §11 StVO Gruß Eddie -------------------- Wissen ist Macht - nichts wissen, macht auch nichts ...
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22.05.2006, 10:54
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1760 Beigetreten: 01.10.2004 Wohnort: Limassol (Zypern) Mitglieds-Nr.: 5855 |
Danke für die Antworten!
(Ach so, ich würde trotzdem Position 2, 3 und 4 nehmen, denn offensichtlich geht es eine Weile nach dem Umspringen auf Rot weiter ... ich habe natürlich beim Warten ab Pos. 11 die Sache beobachtet und weiß, dass die Roten vom vorigen Durchgang irgendwann aufrücken konnten. Pos. 5 ginge zwar auch, und das wäre fast der von @Eddie vorgeschlagene Winkel - aber man muss zu weit ausholen, um da hinzukommen, und gefährdet dabei die blassroten Rechtsabbieger.) Ja, der § 11 ... an den hatte ich natürlich auch gedacht. Ich bin mir aber nicht (mehr) sicher, ob der für Linksabbieger anwendbar ist. Dafür nochmal ein Bild mit Gegenverkehr, sowas sieht man ja jeden Tag: ... Hier geht es um Linksabbieger, die sich ordnungsgemäß zum Linksabbiegen eingeordnet haben und während der Grünphase im Kreuzungsbereich Aufstellung genommen haben, um den Gegegnverkehr passieren zu lassen. Sonst dürfte ja immer nur ein Fahrzeug als Linksabbieger die Kreuzung befahren. Auch in den einschlägigen Kommentaren und der Rechtsprechung wird verdeutlicht, dass der Regelungsgehalt des § 11 StVO darauf abzielt, ansich bevorrechtigte Fahrzeugführer davon abzuhalten einen Kreuzungsbereich zu befahren, wenn ihnen die ungehinderte Weiterfahrt nach der Kreuzung nicht möglich ist. Für wen gilt auf dem neuen Bild § 11?Ein Linksabbieger muss nicht damit rechnen, dass das erste Fahrzeug in der Kolonne "hängen" bleibt und er deswegen die Kreuzung nicht rechtzeitig räumen kann. -> Für D, F, G und Z (wobei ich ja finde, dass F unf G zu Recht sauer sind)? -> Oder gar nur für D und Z (denn F und G könnten ja ungehindert weiterfahren ...)? -> Oder auch für die Linksabbieger A, B, C und auch E (weil es außer dem Gegenverkehr einen weiteren Wartegrund gibt (gestauter Querverkehr))? Und wie findet ihr hier die Wartepositionen von B und C? -------------------- Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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22.05.2006, 11:32
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#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Hier im Forum wurde die Meinung vertreten, als LinksabbiegerIn dürfe man (z.B. um den Gegenverkehr abzuwarten) praktisch ohne nennenswerte Einschränkungen in eine Kreuzung einfahren, und das sei etwas Anderes als beim Geradeausfahren (???) - ist ja erstmal egal. Ich sehe selber, dass es hier keinen Gegenverkehr für die roten Autos gibt. Ggf. stellt euch bitte einfach vor, dass die senkrechte Straße nach oben weitergeht. Für mein Problem spielt das keine Rolle, denn ich will auf die Beziehung zwischen Rot und Grün hinaus. Frage 2: Durften theoretisch alle Roten einfahren? Wenn nein, welche nicht, und warum? Frage 3: Durften die beiden Gelben noch in die Kreuzung einfahren? Frage 4: Darf der grüne Geradeausfahrer schon vorrollen (ohne Gehupe, natürlich)? Frage 5: Und die gelben Geradeausfahrer (hinter der Haltlinie)? Dürfen die schon mal aufschließen? Frage 1) Das gilt nur, wenn nach Vorfahrtsgewährung für den Gegenverkehr dann gefahrlos die Kreuzung verlassen werden kann. Im vorliegenden Fall ist das nicht so, daher gilt § 11 StVO Frage 2) Nein, § 11 StVO Frage 3) Nein, § 11 StVO Frage 4) Nein, § 11 StVO -------------------- |
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23.05.2006, 12:22
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 |
Klare Sache
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23.05.2006, 14:15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Was die Unart von 9 soll, ich werds in meinem Leben nicht mehr verstehen... Möglicherweise geht Nr. 9 irrtümlich davon aus, das Überfahren der Haltelinie wäre ein Einfahren in die Kreuzung, welches zum Überqueren derselben unabhängig von der Anzeige der Lichtzeichenanlage berechtigt ("wenn ich über die Haltelinie rüber bin betrifft mich die Ampel nicht mehr"). Vielleicht verspricht sich Nr. 9 davon sogar ein "Vorrangrecht" gegenüber den Fahrzeugen, die später die Kreuzung passieren wollen ("ich war zuerst da"). -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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Gast_Gerhard_* |
23.05.2006, 17:38
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#9
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Guests |
Vielleicht beschreibt das Bild der TE einfach nur die Realität wie sie inzwischen ist
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23.05.2006, 18:29
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Klare Sache Hier würde ich einen Kreisverkehr wegen der entstehenden Gefahrenmomente eher ablehnen. Kreisverkehre sind nicht das Allheilmittel. -------------------- |
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23.05.2006, 20:44
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7763 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
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23.05.2006, 21:07
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#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Es ist keine Kreuzung und für die beiden gelben Fahrzeuge auch keine Einmündung, also kann §11 für sie nicht gelten. Wäre mal interessant, was Du unter Kreuzung und Einmündung verstehst. Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist dies eindeutig eine Einmündung. Aber ich kenne Deine Quellen auch nicht -------------------- |
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23.05.2006, 21:37
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7763 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
Wäre mal interessant, was Du unter Kreuzung und Einmündung verstehst. Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist dies eindeutig eine Einmündung. Aber ich kenne Deine Quellen auch nicht Nur die roten Fahrzeuge münden ein. Daher war mein Gedanke, dass der § 11 auch nur für sie gilt. Aber das ganze ist natürlich eine Einmündung, so das auch die anderen Fahrzeuge in eine Einmündung fahren (ohne selbst einzumünden). Daher gilt § 11 für alle. (Ich nehme also alles zurück und behaupte das Gegenteil) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.05.2024 - 21:34 |