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> nur ein Kennzeichen und Kfz anmelden?, Kennzeichenersatz gesucht oder eine legale Lösung
wilde-maus
Beitrag 17.05.2006, 12:16
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Leute,

...da hab ich mir doch glatt ein Auto gekauft, welches nur hinten ein Kennzeichen hat. ranting.gif

Die Zulassungsstelle hat dem Vorbesitzer aber zwei Stück ausgehändigt. Somit muss ich auch zwei Stück bei der Ummeldung vorlegen.

Schilder nachmachen lassen ist anscheinend kein Problem, aber wie fälsche ich die Aufkleber die da dran sind?

Oder gibt es eine legale Lösung des Problems?

Mein Problem ist das ich zu wenig in der Hand habe (um genau zu sein ein armseliges Kennzeichen). Wenn der Vorbesitzer das Fahrzeug zwangsabmeldet habe ich eine Anzeige an der Backe. Wenn die Fälschung auffällt wahrscheinlich eine größere. shutup.gif

Lieben Gruß, Karen wavey.gif
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TychoGold
Beitrag 17.05.2006, 12:24
Beitrag #2


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Fälschen ist nicht! Schmink dir das ab. Wie wärs, wenn du erst mal mit dem Verkäufer sprichst? Wenn der das nicht hat, wurde es vielleicht gestohlen (Bauernscherz wink.gif ). Und dann mal mit der Zulassungsstelle reden!
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wilde-maus
Beitrag 17.05.2006, 12:30
Beitrag #3


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Mit dem Verkäufer habe ich bereits gesprochen. Er meint er hat nur eins bekommen. Ist das Auto nun für immer stillgelegt?

Bislang sieht alles so aus als hätte ich mir für knapp 2000 Euro einen motorisierten Blumenkübel auf Rädern gekauft. Mehr kann ich damit wohl nicht anfangen, wenn das Kennzeichen nicht irgendwo wieder auftaucht. ranting.gif
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zulassungsfuchs
Beitrag 17.05.2006, 12:45
Beitrag #4


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Natürlich gibt es einen Weg ganz einfach! Der Vorbesitzer bestätigt Dir das Fahrzeug nur mit einem hinteren Kennzeichen übergeben zu haben!
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wilde-maus
Beitrag 17.05.2006, 13:04
Beitrag #5


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Meinst du denn eine simple Bestätigung vom Vorbesitzer reicht?
(erst recht bei der angespannten Situation in Bremen und umzu)

Ich werde es so versuchen. Am besten ich nehm die Stvzo gleich mit beim nächsten Mal, damit ich glaubwürdig erscheine.
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zulassungsfuchs
Beitrag 17.05.2006, 13:15
Beitrag #6


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Diese Bestätigung ist auf jedenfall wichtig!!!! Um das Kennzeichen als Verloren zu melden!

Schau auch mal hier nach! http://www.duisburg.de/produkte/produkte_a...00000087084.php

Andererseits kannst auch Du eine Eidestattliche Versicherung darüber abgeben das Dir das Fahrzeug nur mit einem Kennzeichen übergeben wurde.
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Nucki
Beitrag 17.05.2006, 13:43
Beitrag #7


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Zitat (wilde-maus @ 17.05.2006, 13:30) *
Mit dem Verkäufer habe ich bereits gesprochen. Er meint er hat nur eins bekommen.
Schwachsinn!

Zitat (wilde-maus @ 17.05.2006, 14:04) *
[...]Am besten ich nehm die Stvzo gleich mit beim nächsten Mal, damit ich glaubwürdig erscheine.
Bei Deiner Kenntnis der StVZO würde ich das bleiben lassen.

Der richtige Weg wäre, wie z.T, schon von zulassungsfuchs beschrieben bei der Zulassungsstelle den Sachverhalt angeben, das eine Kennzeichen als nicht vorhanden anzugeben (evt. mit eidesstattl. Versicherung) und dann das Fahrzeug umzukennzeichnen. Nicht ganz billig aber die beste Lösung. Vor allem legaler als AU-Plakette und Zulassungsplakette fälschen.


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zulassungsfuchs
Beitrag 17.05.2006, 14:03
Beitrag #8


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Ja sicher mit dem fälschen bzw. aufbringen von meinetwegen von anderen Kennzeichen abgelössten Plakette ist natürlich dringenst abzuraten.

Ja Klar wenn das Fahrzeug im selben Zulassungsbezirk zugelassen wird muß es Umgekennzeichnet werden!
Kosten 26,10 €

Die Abgabe einer eidestattlichen Versicherung im SVA 30,70 €

Entgegennahme einer eidesstattlichen Versicherung (§5 StVG) die nicht die nicht den Anforderungen des VwVfG entspricht nur 10,00 €

Aber eine Frage wie kann es passieren das ich ein Auto Kaufe welches nur ein Kennzeichen hat whistling.gif
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wilde-maus
Beitrag 17.05.2006, 20:07
Beitrag #9


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Danke für Euro Tips.

Hab heut nochmal beim Verkäufer angerufen, der hat noch garnicht gesucht. So fahr ich jetzt erstmal auf seinem weiter.

Im Verlustfall will er es bei seiner Zulassungsstelle melden. Ob das ausreicht?

Vorsichtshalber werde ich AU machen lassen, denn ich habe keine Ahnung, ob Fahrzeuge ohne G-Kat ab Werk zwei Jahre AU haben. Bevor ich deswegen noch ein viertes und ein fünftes mal zu einer Zulassungsstelle fahr. So viel Zeit hat noch nichtmal ein Rentner.

Der Nachteil ist, dass mich diese Erklärung so viel kostet wie ein Jahr Steuern.

Lieben Gruß, Karen smile.gif
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Beitrag 17.05.2006, 20:16
Beitrag #10


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eigentlich reicht es wenn der halter (=der verkäufer) eine verlusterklärung macht und du damit zum straßenverkehrsamt fährst. normalerweise hättest du ja beim kauf TÜV/AU Bericht mitnehmen müssen, die brauchst du nämlich für die Zulassung sowieso. Deswegen, wenn du die Berichte hast solltest du doch stark überlegen ob AU sein muss den es kostet ja auch Geld wink.gif


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zulassungsfuchs
Beitrag 17.05.2006, 20:39
Beitrag #11


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Um die Kennzeichen als Verloren zu melden werden der Fahrzeugschein der Fahrzeugbrief und das noch vorhandene Schild benötigt. Alles sollte in deinem Besitz sein also kann der Verkäufer das nicht machen.
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wilde-maus
Beitrag 18.05.2006, 05:59
Beitrag #12


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Naja, das Fahrzeug wurde 07/2004 das erste Mal zugelassen und hat auf jeden Fall zwei Jahre Tüv. Aber es hat keinen G-Kat, also weiß ich nicht ob es noch AU hat.

Mir ist es lieber zwei Monate von der AU wegzuschmeissen als noch einen Tag ohne Erfolg bei der Zulassungsstelle zu sitzen. Meine Urlaubstage sind mir mehr wert als die blöden AU-Kosten, die in zwei Monaten eh auf mich zukommen.

Ob der Verkäufer bei seiner Zulassungsstelle etwas regeln kann soll er erstmal probieren. Ich wohne in Bremen und bin dank dem Streik momentan sehr machtlos.

LG, Karen
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Uwe
Beitrag 18.05.2006, 06:12
Beitrag #13


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2 Jahre alt und 2.000,- €uronen? Dann auch noch keinen Kat?

Um welche Fahrzeugart handelt es sich?


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Commodore25E
Beitrag 18.05.2006, 08:24
Beitrag #14


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Das würde mich jetzt auch interessieren. Denn PKW mit Benzin resp. Ottomotor werden schon seit Jahren nur noch mit G-Kat und E-Norm ausgeliefert.

Neuwagen ohne Kat bekommt man höchstens über eine Sondergenehmigung des Regierungspräsidiums/Landrats zugelassen, und die werden sehr spärlich vergeben.

Hast Du also ein PKW, Mopped, Quad etc.???


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Sasquatch
Beitrag 18.05.2006, 08:30
Beitrag #15


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Ich hatte auch schon an ein Quad gedacht. Vier Räder, nur ein Kennzeichen... Dann noch dazu zwei Jahre alt und nur 2.000 € gekostet. Kann bei den Eckdaten eigentlich nur ein Quad sein.


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Goetz
Beitrag 18.05.2006, 11:11
Beitrag #16


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hatte auch schon an ein Quad gedacht, aber wer sagt dazu schon Auto ??
Zitat (wilde-maus @ 17.05.2006, 14:16) *
...da hab ich mir doch glatt ein Auto gekauft
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Sasquatch
Beitrag 18.05.2006, 12:04
Beitrag #17


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Wilde Mäuse vielleicht. (SCNR)


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Goetz
Beitrag 18.05.2006, 13:16
Beitrag #18


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es ist ein Buggy !! steht zumindest in diesem Thread !!!
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kaydee
Beitrag 18.05.2006, 15:47
Beitrag #19


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Zitat (Goetz @ 18.05.2006, 15:16) *
es ist ein Buggy !!


Also doch kein Auto............ narr.gif


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„Ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf. Genauer gesagt, auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik. Gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie. Also nur, falls Sie mich suchen.“ (Bernd das Brot)
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Beitrag 18.05.2006, 17:20
Beitrag #20


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wenn er 07/04 die Erstzulassung hat, dann hat er 3 Jahre TÜV und AU müsste also noch bis 07/2007 sein


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wilde-maus
Beitrag 19.05.2006, 06:17
Beitrag #21


Neuling
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Über die Zulassung eines solchen Fahrzeugs unterhalten wir uns:

http://www.buggy-club.de/forum4.html
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Sasquatch
Beitrag 19.05.2006, 07:52
Beitrag #22


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Ach so, so ein Stoppelhopser ist das. Da würde ich es zumindest nicht für ausgeschlossen halten, dass die Zulassungsbehörde irrig ein Quad angenommen hat, die seinerzeit auch noch mit nur einem Kennzeichen zugelassen wurden. Halte ich zumindest nicht für ausgeschlossen.


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wilde-maus
Beitrag 19.05.2006, 13:11
Beitrag #23


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Zitat (Sasquatch @ 19.05.2006, 09:52) *
Ach so, so ein Stoppelhopser ist das. Da würde ich es zumindest nicht für ausgeschlossen halten, dass die Zulassungsbehörde irrig ein Quad angenommen hat, die seinerzeit auch noch mit nur einem Kennzeichen zugelassen wurden. Halte ich zumindest nicht für ausgeschlossen.


Ich auch nicht und erst recht jetzt nicht mehr. Denn ich habe nun im anderen Forum gelesen, daß noch ein Buggyfahrer nur ein Kennzeichen bekommen hat. Nun haben wir den Salat, eine Behörde hat Mist gebaut und der kleine Bürger muss leiden. Die kleinen Bürger haben ja auch Zeit und Geld ohne Ende.

Lieben Gruß, Karen wavey.gif
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wilde-maus
Beitrag 19.05.2006, 13:22
Beitrag #24


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hier könnt ihr nachlesen was meine "Gleichgesinnten" dazu schreiben smile.gif
http://www.buggy-club.de/ftopic2022.html
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