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> strassenverkehr österreich
tom320
Beitrag 08.05.2006, 17:47
Beitrag #1


Neuling
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gibt es in österreich wichtige verkehrsregel die man als deutschen wissen muss
auser das mit der maunt un den licht an tage
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durban
Beitrag 08.05.2006, 18:05
Beitrag #2


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Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt, wenn nichts anderes angegeben ist, 130 km/h.


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Proxima Estación: Esperanza.
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tom320
Beitrag 08.05.2006, 18:18
Beitrag #3


Neuling
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130 km/h auch mit wohnmobil???
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Bernhard1
Beitrag 09.05.2006, 08:06
Beitrag #4


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- Zwar keine besonder Verkehrsregel, aber man sollte sich auf eine andere Philosophie bei der Aufstellung von Tempolimitsschildern gefaßt machen. Die Österreiche wiederhohlen nicht wie in Deutschland üblich solche Schilder alle paar hundert Meter.

Bestes Beispiel ist die Brenner Bundesstraße: das steht 50 die nächsten 5,2km und dann kommt auch keine weiteres 50-Schild.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 09.05.2006, 08:20
Beitrag #5


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Eine Geschwindigkeitsbegrenzung endet nicht am Ortsschild. Wenn vorher "70" galt und die "70" am Ortsschild nicht aufgehoben werden, gelten sie auch IN der Ortschaft im weiteren Verlauf der Straße.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Bonsai-Brummi
Beitrag 09.05.2006, 08:37
Beitrag #6


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Kleinigkeit am Rande:
In A ist eine Warnweste auch im Privat-Pkw vorgeschrieben.
lg
c.s.
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fritz440kombi
Beitrag 09.05.2006, 09:58
Beitrag #7


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Zitat (tom320 @ 08.05.2006, 20:18) *
130 km/h auch mit wohnmobil???

Für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Höchstzulössigem Gesamtgewicht.

Darüber: LKW bestimmungen, leider auch LKW-Maut auf Autobahnen.

Zitat (Bonsai-Brummi @ 09.05.2006, 10:37) *
Kleinigkeit am Rande:
In A ist eine Warnweste auch im Privat-Pkw vorgeschrieben.
lg
c.s.


Die man auf Autobahnen u d Autostrassen bereits beim verlassen des FZ anhaben muß (Blöde bestimmung, aber ist so).

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.05.2006, 10:20) *
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung endet nicht am Ortsschild. Wenn vorher "70" galt und die "70" am Ortsschild nicht aufgehoben werden, gelten sie auch IN der Ortschaft im weiteren Verlauf der Straße.

Doc


Gilt natürlich auch andersrum: ein 30-er im Ort wird durch das Ortsendeschild oder ein 100 vor der Autobahntafel wird jeweils durch die Tafel nicht aufgehoben.


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fritz440kombi
Beitrag 09.05.2006, 10:35
Beitrag #8


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Gilt umgekehrt auch : Wenn vor dem Ort 70 erlaubt, darf man im selben Strassenzug auch nach der Ortstafel weiter 70 fahren bis dieser aufgehoben ist, im ort dann 50.

Kann sogar sein, daß folgendes aufestellt ist 70- Ortsanfang (weiter 70)- Ortsende (weiter 70!)- 70 Ende (dann 100 als Freilandstrasse).

Weitere Bestimmung die von Deutschen Besetimmungen stark abweicht:

Bei uns gibt es den Begriff Vorrangstrasse nur für ganze Strassenzüge ab der Tafel (gelbes Quadrat) kann man damit rechnen, daß alle Querstrassen abgewertet sind.

Auf n i c h t Vorrangstrassen stehen diese Tafeln daher nicht nicht auf den bevorangten Strassenästen zur verstärkung des Vorrangs, hier muß man sich an den Schildern der Querstrasse orientieren, Stoptafel und Vorran geben sind ja auch von hintenzu erkennen. Meine deutsche Verwandtschaft flucht da jedes mal !

Hintergrund ist, dass man will das auch in die Querstrassen hineingesehen werden sol und keiner "stur Heil" durchfährt, Praxis: Einheimische wissen natürlich die Tafeln und fahren "stur Heil" durch wink.gif .

Die Katzenaugen auf unseren Leitpflöcken sind rechts rot und links weiß, im Bereich von Kreuzungen Gelb.

Bei Verkehrskontrollen wird u.a. auch auf das Ablaufdatum der Verbandskasette geschaut.

Gefahrenzeichen stehen in Strassen mit Gegenverkehr in der Regel nur rechts und nicht Spiegelgleich, störend z.B. an Schutzwegen, werden daher gerne einmal übersehen.

Schülertransporte haben bei uns zusätzlich zur Kennzeichnung mit entsprechender Tafel eine hochgesetzte zusätzliche Wechselblinkanlage oder gelbe Drehleuchten.

An Fahrzeugen die derart gekennzeichnet sind, besteht ein absolutes Vorbeifahrverbot in beiden Richtungen, auch wenn der Bus in einer Haltebucht steht, in Gegenrichtung wird Schritt geduldet.

Vorbeifahren hat in Österreich keine Richtung, auch in der Gegenrichtung spricht man daher von Vorbeifahren.

Links zufahren z.B. zum Einparken, ist nur auf Vorrangstrassen im Ort und auf Strassen mit Strassenbahnschienen verboten, wundere dich also nicht, wenn Dir jemand auf einmal kurzfristig: Schnautze an Schnautze beim einparken gegenübersteht ... links rückwärts Einparken ist u.a. eines der verhaßtesten Fahrmanöver von Anfängern bei der Prüfung wavey.gif

Was noch unangenehm ist, die Drängelei und das knappe Auffahren auf Freilandstrassen, das funktioniert bei uns einiges schlechter als in Deutschland, unsere Landjugend schaut offenbar zuviel Fomel 1 ...

Empfinde das auf bayrischen Strassen immer als sehr angenehm, dass die Sicherheitabstände besser eingehalten werden.

Ungewohnt vieleicht auch, das es doch noch viele unbeschrankte Bahnübergänge gibt. Hier gibt es eine neue Tafel: Lokomotive mit Pfeife: Hier ist der Lokführer verpflichtet Pfeifsignale abzugeben: Also : Fenster runter Radiao aus, Maulhalten- Ohren spitzen rofl1.gif , so strellt sich das unser verkehrsminister vor....

Mit Fahrzeugen größerer Abmessung (großes Wohnmobil, Wohnwagengespann) ist 100 m vor einer geschlossenen Bahnschranke anzuhalten (damit soll Kolonnenbildung nach der EBK vermieden werden) diese Bestimmung gibt es aber bei euch sicher auch.

Für Fahrten über Alpenpässen sind oft im Sommer auch Schneeketten notwendig und vorgeschrieben, kontrolliert wird vor allem beim bergabfahren, und denk drann mit Dieselmobilen: In 2000 m Höhe kann es auch einmal im Sommer so kalt sein, dass der Sommerdiesel stockt (Dieselzusatz reinkippen).

Auf der Großglockner Hochalpenstrasse ein Klassiker bei Wohnmobilen, die nach der Besichtigung vom Parkplatz nicht mehr wegkommen.

Vorteil für Euch: Radaranlagen blitzen zum Großteil von hinten und gemäß Deutschem recht damit nicht gültig, wandert alles in den Papierkorb ...

Sonderfall Wien: Hat keine Parkscheinautomaten: Parkscheine bekommt man im Tabakladen (Trafik) und die haben nur zu Normalzeiten offen, die Parksherifs strafen aber auch in der Mittagspause.

Tip für Wientouristen: Auto am Stadtrand stehen lassen und Öffi-Tageskarte um 5 Euro lösen, Parkgaragen in Wien sauteuer!

So nun schönen Urlaub!


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fritz440kombi
Beitrag 09.05.2006, 10:59
Beitrag #9


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Hier now was aus dem Net.

Alkohollimit und Sonderbestimmungen

Erlaubte Blutalkoholkonzentration in Promille: 0,5

An Bahnübergängen darf 80 m vor Gleisen nicht überholt werden.
Vorfahrtsberechtigte verlieren durch Anhalten die Vorfahrt (Vorrangverzicht.

Schulbusse, die die Warnblinkanlage und rot-gelbe Warnleuchten eingeschaltet haben, dürfen nicht passiert werden.

Auf Bergstraßen haben öffentliche Busse an Haltestellen beim Stoppen und Anfahren Vorrang.

Es gilt, Kindern das Überqueren einer Straße durch besondere Rücksicht immer zu ermöglichen (wie wenn am Zebrastreifen.

Fußgänger auf Zebrastreifen und Radfahrer an Radfahrüberwegen haben ausnahmslos Vorrang!

Auch Motorradfahrer haben einen Verbandskasten mitzuführen.

An Straßen mit Gegenverkehr muss stets so geparkt werden, dass zwei Fahrspuren frei bleiben.

Im "Parkverbot" darf maximal 10 min. gehalten werden.

Ab 2005 müssen beim Verlassen des Fahrzeugs aufgrund einer Panne auf der Autobahn Euro-Warnwesten getragen werden.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 09.05.2006, 20:00
Beitrag #10


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Zitat (fritz440kombi @ 09.05.2006, 11:35) *
... Vorteil für Euch: Radaranlagen blitzen zum Großteil von hinten und gemäß Deutschem recht damit nicht gültig, wandert alles in den Papierkorb ...

Leider falsch.

Die "Organstrafverfügung" wird mit Sicherheit zugestellt. Gestraft wird nach österreichischem Recht, und da heißt es ganz einfach: Der Halter ist verpflichtet, den Fahrer anzugeben.

Ich hatte mir vor kurzem einen Anhänger von einem Bekannten geliehen und bin in Österreich von hinten geblitzt worden. Der Bekannte wurde daraufhin aufgefordert, den Fahrer anzugeben. Er gab aber nicht mich an, sondern (nach Absprache) einen Kumpel von ihm. Der ist Schweizer Staatsbürger, lebt in Frankreich auf einem Hausboot und wird wohl kaum zahlen...

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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DaRealAd
Beitrag 09.05.2006, 21:06
Beitrag #11


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Trotzdem würde man das in Deutschland nicht zwangsvollstrecken, falls nicht gezahlt wird .. aber dann ist man halt beim nächsten Mal in Österreich dran....


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fritz440kombi
Beitrag 12.05.2006, 19:04
Beitrag #12


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Erweiterte Bestimmung zu Licht am Tage:

Am Tag darf man mit Nebescheinwerfern fahren nebst Standlicht, wenn die Scheinwerfer fix verbaut sind. Diese Bestimmung ist u.a. interessant für Fahrer mit Wagen mit Klappscheinwerfern, solche Fahrzeuge müssen bei österrr. Zulassung Zusatzscheinwerfer (Breitstrahler) für die Lichthupenfunktion haben.


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Rob
Beitrag 12.05.2006, 22:28
Beitrag #13


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 09.05.2006, 09:37) *
Kleinigkeit am Rande:
In A ist eine Warnweste auch im Privat-Pkw vorgeschrieben.

Ergänzung:
Vorgeschrieben mind. einer für den Fahrer, empfohlen aber für alle Insassen, denn wenn man z.B. auf Autobahn steht, darf ansonsten nur der Fahrer aussteigen, und alle andere ohne Warnweste MÜSSEN im Auto bleiben!

Und: Sicherheitsabstand wird auch in Bikerkolonne streng kontrolliert!!! (während hierzulande bei Versetzt fahren zwecks knappe Verkehrsraum ausnützen tolleriert wird...)
In Klartext: Bei Tempo 100 und "nur" 10 Motorrad sollte die "Kolonne" 450 Meter lang sein!


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Ein Rob,der sich wundert, daß sein Antrag auf Poweruser aufgrund "Überwiegend sinnlose Beiträge" immer noch abgelehnt wird! Tsss... *kopfschüttel*
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 18.04.2025 - 11:25